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Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung: 2027_GB12_004 Beschaffung von Waldarbeitertransportfahrzeugen für ForstBW
Allgemeine Bewerbungsbedingungen
I. Allgemeine Informationen
Bitte lesen Sie die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und die nachste- henden Bedingungen und Hinweise zur Angebotserstellung sorgfältig durch, da Ihr Angebot nur bei Einhaltung der Bewerbungsbedingungen und der vollständigen Vorlage der Angebotsunterlagen berücksichtigt werden kann.
- Allgemeine Eignungsvoraussetzung
Als Bieter oder Subunternehmer ist nicht geeignet, wer in einem Zeitraum von 18 Monaten vor An- gebotsfrist schuldhaft gegen Verpflichtungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetztes (LTMG) verstoßen hat.
- Eignungsnachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Unvollständige Er- klärungen und Nachweise führen ggf. zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Detaillierte Auflistung der Nachweise siehe „Nachweise und Selbsterklärungen“.
a) persönliche Leistungsfähigkeit • Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Lieferung erfüllt. • Erklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder die- ser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. • Erklärung des Bieters seinen Beschäftigten mindestens das im Tariftreue- und Mindestlohnge- setz festgesetzte Mindestentgelt zu bezahlen. • Erklärung des Bieters, dass weder der Bieter noch seine Mitarbeitenden und Subunternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu ForstBW stehen.
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b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Angabe der Gesamtunternehmensgröße durch Bezifferung der Gesamtzahl der Mitarbeiter. • Erklärung, dass das Bieterunternehmen der Regelbesteuerung unterliegt und deshalb berech- tigt ist, in Abrechnungsdokumenten Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
Es wird auf Folgendes hingewiesen: • Erklärung, dass weder der Bieter noch seine Mitarbeitenden und Subunternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu ForstBW stehen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht vorab vom Zentralen Einkauf von ForstBW geprüft und als unbedenklich eingestuft wurde. • Die geforderten Nachweise und Erklärungen sowie Unterlagen sind mit dem Angebot zu ma- chen bzw. vorzulegen. Unvollständige Erklärungen und Nachweise können zur Nichtberück- sichtigung des Angebots führen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Ein- schränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat der Bieter etwaige wirtschaftliche/gesell- schaftsrechtliche Verbindungen zu anderen Bietern mit der Abgabe seines Angebots offenzulegen. Es muss der Nachweis der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Angebote sowie deren Kalku- lation durch Maßnahmen, die eine organisatorische, räumliche und IT-infrastrukturelle Trennung der Angebotsprozesse gewährleisten, erbracht werden. Bei unzureichendem Nachweis werden alle betreffenden Angebote ausgeschlossen.
- Vertraulichkeit von Informationen
Geheimhaltung Unterlagen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Zentralen Einkaufs nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für das Personal von Unterauftragnehmern. Bie- ter, die den Auftrag nicht erhalten, müssen dem Zentralen Einkaufs auf Verlangen sämtliche Un- terlagen (einschließlich angefertigter Abschriften und Kopien) zurückgeben.
Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen Die Bieter haben sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bein- halten, deutlich (z.B. durch Aufdruck oder mittels Stempel) zu kennzeichnen. Der Zentrale Einkauf wird im Fall eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Ange- boten der Bieter vornehmen, so dass diese von der Vergabekammer gegebenenfalls zur Aktenein- sicht freigegeben werden (§ 165 Abs. 3 GWB).
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II. Verfahren
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Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Baden- Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de geführt.
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Formale Vorgaben für die Angebotserstellung Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Bietertool des Verga- bemarktplatzes Baden-Württemberg https://ausschreibungen.landbw.de. Für das Angebot ist das beiliegende Angebotsformular vollständig auszufüllen. Dem Angebot sind außerdem die geforder- ten Eignungsnachweise beizufügen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Das Angebot muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten. Es sind alle genannten Leistungen anzubieten, sofern im An- gebotsformular nichts anderes geregelt ist.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Ab- rechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufge- führt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Fall der Zuschlagserteilung Vertragsinhalt.
Änderungen am Angebotsformular sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Et- waige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein.
Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten ist nicht zulässig. Bei nachträglichen Anpassungen am Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist, muss der Bieter das ursprünglich eingereichte Angebot über das Bietertool zurückziehen und ein neues Angebot abgeben.
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Kosten der Angebotserstellung Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Teilnahme am Ausschrei- bungsverfahren werden nicht vergütet.
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Subunternehmer Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen oder Sub-Subunternehmer) ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot das Un- ternehmen, sowie Art und Umfang der für die Ausführung durch Subunternehmer geplanten Leis-
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tungen im Dokument „Nachweise und Selbsterklärungen“ angeben. Das für eine Teilleistung ein- gesetzte Subunternehmen muss die dafür erforderliche Qualifikation besitzen. Die Qualifikation und die Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen Subunternehmerleistung sind vom Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dasselbe gilt für die Vergabe von Teilleistungen an Sub-Sub- unternehmer oder verbundene Unternehmen. Sofern Leistungen nicht an der im Dokument „Nach- weise und Selbsterklärungen“ bezeichneten Stelle als für die Vergabe durch Subunternehmer vor- gesehen bezeichnet werden, sind diese grundsätzlich im eigenen Betrieb des Bieters auszuführen.
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Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabe- unterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
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Rückgriff auf Angebote nach Ablauf der Bindefrist Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kün- digung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergeb- nisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
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Rügefristen nach § 160 Abs. 3 GWB Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
III. Bieterfragen und Mitteilung von Unklarheiten in den Ausschreibungsun-
terlagen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er den Auf- traggeber hierauf unverzüglich über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatz Baden- Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de zu informieren.
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Es werden nur solche Fragen zur Ausschreibung beantwortet, die bis zu dem, in den Ausschrei- bungsinformationen genannten Datum, beim Vergabemarktplatz Baden-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de eingehen. Antworten auf Bieterfragen sowie gegebenenfalls erforderliche weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren werden auf dem Vergabemarkt- platz Baden-Württemberg öffentlich gemacht und können dort von allen Bietern eingesehen wer- den. Die Bieter werden aufgefordert, sich über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de laufend über mögliche Bieterinformationen zu informieren.
Zustimmungserklärung des Bieters
Mit der Abgabe des Angebots stimmt der Bieter diesen Bewerbungsbedingungen in vollem Umfang und ohne Änderungen zu.