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Lieferung von 243 Sätzen Rollcontainern für die Fachdienstausstattung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 15:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 1

Leistungsbeschreibung

Beschaffungsamt Rollcontainer (RC) LB-Nr.: 0332/26 – A1 des BMI Ausgabe-Nr.: 1

Ausgabedatum: 08.09.2026 Brühler Straße 3 53119 Bonn Referat: B 20

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines .................................................................................................................. 2
  2. Rollcontainer Varianten – Technische Anforderungen ................................................ 3
  3. Bauvorschriften / Richtlinien / Mitgeltende Normen .................................................. 4
  4. Aufbau .......................................................................................................................... 4 4.1 Größe ............................................................................................................................ 4 4.2 Rahmen und Verbindungselemente ............................................................................ 4 4.3 Zwischenböden ............................................................................................................ 5
  5. Ramm- und Kantenschutz ............................................................................................ 5
  6. Korrosionsschutz / Oberfläche ..................................................................................... 5
  7. Rollen ........................................................................................................................... 5
  8. Bremssystem ................................................................................................................ 6 8.1 Aufbau .......................................................................................................................... 6 8.2 Halte- und Schiebeeinrichtung..................................................................................... 7 8.3 Transportsicherung ...................................................................................................... 7 8.4 Beladungskonzept ........................................................................................................ 7
  9. Beschriftung ................................................................................................................. 8
  10. Typenschild/Eigentumskennzeichnung ....................................................................... 9 10.1 Kennzeichnung Rollcontainer-Gewicht und Beladungsumfang .................................. 9 10.2 Kennzeichnung der Beladung .................................................................................... 10
  11. Staplerbetrieb-Kompatibilität .................................................................................... 10
  12. Qualitätssicherung / Güteprüfung ............................................................................. 10
  13. Unterlagen, Schulungsmaterial und Zubehör ............................................................ 10

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  1. Allgemeines

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) benötigt Rollcontainer zur Unterbringung von Fachdienstausstattungen für den Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS).

Die Rollcontainer Schlauchverlegung müssen bis zu 500 m B-Schlauch (B 75) gekoppelt in Buchten transportieren können und eine Verlegung zulassen. Es müssen jeweils auf einer Seite im SW-KatS zwei Rollcontainer hintereinander mit insgesamt 1000 m B-Schlauch auslegt werden können. Somit ist eine Verlegung bei Verwendung aller Rollcontainer von insgesamt 2000 m Schlauchlänge möglich.

Hinzu kommt ein Rollcontainer, welcher die feuerwehrtechnische Ausstattung bevorraten soll.

Es werden fünf Rollcontainer für die Fachdienstausstattung SW-KatS (ein Satz 5 Stück) benötigt.

a.) 4 Stück für “Schlauchverlegung“ b.) 1 Stück Rollcontainer für „feuerwehrtechnische Ausstattung“

Die Rollcontainer müssen für die Verlastung der in den weiteren Anlagen beschriebenen Ausstattungen geeignet sein und sollen auf einer Ladefläche des SW-KatS verlastet werden können.

Jede Fachdienstausstattung muss auf maximal 5 handelsüblichen Europaletten-Maß Rollcontainern verlastet werden können.

Die Rollcontainer müssen nach den anerkannten Regeln der Technik in fachgerechter Ausführung gefertigt werden.

Sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind zwingend zu erfüllen. Angebote, die von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung abweichen, müssen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.

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SEITE 3 VON 11 2. Rollcontainer Varianten – Technische Anforderungen

Es sind zwei Arten von Rollcontainern zu liefern:

a.) Rollcontainer Schlauchbevorratung „Schlauchverlegung“ diese sollen zur Bevorratung des Schlauchmateriales dienen.  500 m B-Schlauch (B 75-20-KL1-1-K-L2)  1 Rolle B75 Schlauch 20 m => 25 Stück  Schläuche werden im Rollcontainer miteinander verkoppelt und in Buchten verlegt bzw. in chaotischer Lagerung  Die Konstruktion muss ermöglichen, dass die gekoppelten Schläuche möglichst frei verlegt werden können, dazu sind Leitbleche vorzusehen, auf denen die Schlauchkupplungen gleiten können  Die Möglichkeit von zusätzlichem Stauraum je Rollcontainer Schlauchbevorratung oberhalb der Schlauchverlegeeinheit zur Verlastung von 10 B-Schläuchen (B75 doppelt gerollt) als Reserve muss gegeben sein, dieser muss abnehmbar für die Bestückung der Schläuche sein

b.) Rollcontainer Material für die „feuerwehrtechnische Ausstattung“ dieser soll für die Lagerung der Ausstattung und des Zubehörs dienen:

 12 faltbare Schlauchbrücken Abmessungen zusammengeklappt mind. 450 mm x 600 mm x 130 mm  Klappbare Staustelle inkl. Zubehör Abmessungen mind. 1200 mm x 500 mm x 60 mm  Boden-Schlauchaufwickler für B/C-Schläuche Packmaß max. 800 mm x 500 mm x 250 mm  Schwimmsauger Abmessungen mind. 550 mm x 350 mm x200 mm  Die Möglichkeit von zusätzlichem Stauraum oberhalb der Bevorratung des Materialen/ Zubehörs muss gegeben sein

Die Rollcontainer müssen über vier fest am Boden angebrachte, lenkbare und selbsttätig gebremste Rollen verfügen. Sie dienen dem sicheren Transport der Ausrüstung. Bei einer maximalen Zuladung von 400 kg darf ein Gesamtgewicht von 550 kg nicht überschritten werden. Der Container muss im beladenen Zustand einen statischen Kippwinkel von mindestens 15° erreichen und eine stabile Standfestigkeit gewährleisten. Schraubverbindungen müssen gegen das selbsttätige Lösen gesichert sein und mit handelsüblichen Werkzeugen lösbar sein. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die vollständige Funktionsfähigkeit und Kompatibilität aller Komponenten. Die Fachdienstausstattung ist so zu befestigen, dass während des Transports auf dem Lkw keinerlei Beschädigungen durch Verrutschen oder Scheuern auftreten. Dies gilt für den Betrieb im Straßenverkehr und bei Fahrten im Gelände (Fahrzeugkategorie 2)

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SEITE 4 VON 11 3. Bauvorschriften / Richtlinien / Mitgeltende Normen

Die Rollcontainer müssen allen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen und auch relevanten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bestehen.

Für die Bauausführung und den Lieferumfang gelten weiterhin die einschlägigen Richtlinien und Normen (z.B. ISO-, EN- und DIN-Normen). Speziell zu erwähnen sind die nachfolgenden Richtlinien:

o AGBF-Richtlinie für Rollcontainer im Feuerwehrdienst

o DIN EN 12674-1 bis 4 (Rollbehälter)

o BGI 869, VDI 2700 (Ladungssicherung)

Sämtliche in dieser Leistungsbeschreibung genannten Bezeichnungen, Materialeigenschaften und Normen verstehen sich im Sinne „oder gleichwertiger Art“ entsprechend § 31 Abs. 2 VgV.

  1. Aufbau

4.1 Größe

Bodenmaße (Standard):

 Länge: 1.200 mm  Breite: 800 mm  Höhe: max. 1.700 mm (inkl. Beladung)

4.2 Rahmen und Verbindungselemente

Der Rollcontainer muss aus stabilen, untereinander verschraubten Aluminiumprofilen gefertigt sein. Das Profilquerschnitt muss mindestens 45 mm x 45 mm betragen.

Offene Endstücke der Rahmenprofile müssen an den äußeren Bereichen (Stirn- und Längsseiten) des Rollcontainers abgedeckt (z.B. Abdeckkappe) werden.

Offene Rahmenprofile müssen an den äußeren Bereichen (Stirn- und Längsseiten) des Rollcontainers über die komplette Länge abgedeckt (z.B. Nutabdeckung) werden.

Alle Rahmen sind ausschließlich in geschraubter Ausführung zulässig. Die Austauschbarkeit aller Rahmenteile ist sicherzustellen.

Alle Rahmenteile müssen über ein Nutensystem und die dazu passenden Verbindungselemente (wie z.B. Nutensteine und Verbindungswinkel) miteinander verschraubt sein.

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SEITE 5 VON 11 Neue Profile, Böden und Halterungen müssen an beliebiger Stelle im Profilsystem durch entsprechende Nutensteine eingesetzt werden können, ohne den Rollcontainer demontieren zu müssen.

Verschraubungen sind gegen selbsttätiges Lösen zu sichern. Tragende Profile dürfen nicht miteinander verschweißt oder über Gewindebohrung in den Rahmenprofilen verschraubt werden.

Die Verbindungselemente müssen mittels handelsüblicher Werkzeuge repariert werden können.

4.3 Zwischenböden

Zwischenböden sind aus wasserfest verleimten Siebdruckplatten (BFU100 oder gleichwertig) herzustellen, die im Rahmen über Verschraubungen stufenlos einstellbar sind. Alle Bohrungen und Schnittkanten sind wasserdicht und dauerhaft versiegelt. Die Verbindungselemente müssen durch handelsübliche Werkzeuge ausgetauscht werden können.

  1. Ramm- und Kantenschutz

Der Rollcontainer ist mit verschleißfesten Materialien (z. B. PE-Streifen) an den mechanisch beanspruchten Stellen zu versehen, die „verliersicher“ montiert sind und durch handelsübliche Werkzeuge austauschbar sind.

Sollten Spezialwerkzeuge erforderlich sein, sind diese für je 1 Satz Rollcontainer einmal mitzuliefern.

  1. Korrosionsschutz / Oberfläche

Der gesamte Rahmen, die Zwischenböden und die Verschraubungen sind gegen Korrosion, Wettereinflüsse, Nässe und Flüssigkeiten wie Benzin, Öl, Bremsflüssigkeit, Reinigungsmittel usw. zu schützen. Eine Reinigung durch handelsübliche Dampfstrahler und eine Dekontamination durch übliche Reinigungsmethoden darf die Oberfläche nicht beschädigen. Die Farbe der Oberflächen kann bei Alu und Edelstahl naturbelassen bleiben, bei Verwendung von einfachem Stahl ist die Oberfläche zu verzinken.

  1. Rollen

 4 Lenkrollen, verschraubt an den Ecken des Rollcontainergrundrahmens  Die Lauffläche der Räder besteht aus Polyurethan (keine Gas-befüllten Räder!)  Jedes Rollenpaar an den schmalen Seiten soll mit Richtungsfeststellern ausgestattet sein, die nur in Längsrichtung feststellbar sind.

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SEITE 6 VON 11  Die gemeinsame Ver- und Entriegelung der jeweiligen festzustellenden Räderpaare soll über ein Fuß Pedal zentral betätigt werden können  Raddurchmesser mindestens 200 mm; Radbreite mindestens 50 mm  Dynamische Tragfähigkeit einer Rolle mindestens 3.500 N  Abgedichtete (2-RS) und rostfreie Kugellager  Die Rollen müssen mit geringem Aufwand austauschbar sein  Leichtlaufend, Wartungsfrei, Schmutz- und Wasser unempfindlich  Öl- und Säurebeständig  Die Reinigung der Räder mit einem Dampfstrahler soll möglich sein  Keine Abflachungen auch bei längeren niedergezurrten Standzeiten  Kein übermäßiger Abrieb beim Fahren und Bremsen auf z.B. geriffeltem Untergrund

  1. Bremssystem

Es soll eine selbsttätig wirkende Feststellbremse (Totmannbremse), wirkend auf alle 4 Räder vorhanden sein. Diese muss in der Lage sein, den voll beladenen Rollcontainer (ca. 550 kg) auf einer Schräge von 15° statisch zu halten. Bremsweg aus Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) mit voll beladenem Container ≤ 750mm.

Der Abruf des ersten Satzes (Serienfreigabe) erfolgt nach der Abnahmeprüfung/ Erstbemusterung beim BBK ( 1. Quartal 2027). Hierzu wird vom Auftragnehmer ein Rollcontainer Schlauchverlegung und ein Rollcontainer feuerwehrtechnische Ausstattung vorgestellt. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer ein schriftlicher Nachweis der Bremsverzögerung durch eine anerkannte Prüfstelle (z.B. TÜV oder DEKRA) vorzulegen.

Die Betätigung der Totmannbremse muss durch eine Person ausschließlich an der Halte- und Schiebeeinrichtung möglich sein. Der Druckaufbau der Bremswirkung durch muss so bemessen sein, dass bei Gefälle ein Teilbremsen des Rollcontainers möglich ist. Alle Bremsen müssen gleichzeitig unmittelbar nach Loslassen der Betätigung den vollen Druckaufbau erzeugen, so dass eine umgehende volle Bremswirkung entsteht. Die Betätigung muss auch mit üblichen Schutzhandschuhen feinfühlig bedienbar sein.

Zum Lösen der Bremsen muss die Betätigung nach unten gedrückt werden. Eine Bremsung erfolgt nach loslassen der Betätigung.

8.1 Aufbau

Die Bremsen an den einzelnen Rollen müssen wartungsfreundlich aufgebaut sein. Das heißt, die Bremsbeläge müssen für eine tägliche Sichtprüfung einsehbar sein. Dadurch muss auch ein Zusetzen der Bremse mit Schmutz und Bremsrückständen vermieden werden. Die Bremsbeläge sind so zu wählen, dass ein Anhaften der Bremse nach längerer Standzeit vermieden wird. Ein Radwechsel muss ohne bauliche Veränderungen an der Bremse möglich sein.

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SEITE 7 VON 11 Die Betätigung der Bremse muss über ein Gestänge aus Edelstahl erfolgen, welches Längenänderungen der Bauteile ausschließt und ein Nachstellen der Komponenten überflüssig macht. Ein Austausch der Gestänge muss für Reparaturarbeiten ohne Spezialwerkzeug möglich sein. Bowdenzüge sind nicht zugelassen.

8.2 Halte- und Schiebeeinrichtung

Die Halte- und Schiebeinrichtung, sowie die Betätigung der Totmannbremse müssen an einer der schmalen Seiten angebracht sein. Beides muss rutschhemmend, kälteisoliert und ergonomisch, mit einer Hand um fassbar geformt sein. Die Schiebeinrichtung muss auf der gesamten Breite des Rollcontainers bedienbar und so angebracht sein, dass ein Verladen und Bewegen des Rollcontainers auch bei nicht vorhandenem Seitenabstand ohne Verletzungsgefahr von zwei Personen gleichzeitig möglich ist. Die Halte- und Schiebeeinrichtung müssen im Transportzustand über die Gesamtlänge, - breite und -höhe des Rahmens nicht hinausragen. Die Verbindung mit dem Rahmen muss ausreichend stabil, wartungsfrei und reparaturfreundlich ausgeführt sein.

8.3 Transportsicherung

Die Transportsicherung auf der Ladefläche wird vom jeweiligen Aufbauhersteller mitgeliefert und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Die Rollcontainer sind auf einer LKW-Ladefläche mit 2.450 mm Breite und 2.850 mm Länge zu verlasten. Dabei ist auf eine möglichst gleichmäßige Gewichtsverteilung zu achten.

8.4 Beladungskonzept Ein Ladungskonzept aller Rollcontainer der Auftragnehmerin ist der Auftraggeberin vorzulegen. Hierbei sind alle zu verlasteten Produkte aufzuführen. Das Ladungskonzept muss zudem die Gesamtgewichte jedes einzelnen Rollcontainers zwecks Verlastung auf den Fahrzeugen beinhalten.

Die Ausrüstungsgegenstände müssen für den Transport in den Rollcontainern einzeln gesichert werden können. Hierzu sind zweckmäßige, mit Schutzhandschuhen bedienbare Lagerungs- und Befestigungselemente für die einzelnen Ausrüstungsgegenstände zu montieren. Diese müssen wartungsfrei, verschleißfrei und stabil sein. Großer Wert wird auf eine übersichtliche und benutzerfreundliche Bedienung gelegt.

Die Ausrüstungsgegenstände müssen sicher einzeln entnommen und wieder eingelagert werden können. Insbesondere bei Großgeräten und Aggregaten ist eine höchstmöglich sichere und einfache Entnahme auch mit Handschuhen zu gewährleisten. Müssen mehrere Teile zusammengelagert werden, ist darauf zu achten, dass bei Entnahme eines Teils die übrigen Teile weiterhin gesichert bleiben oder gesichert werden können. Wenn Haltegurte verwendet werden, muss die metallische Spannvorrichtung (z.B. Zurrgurte nach DIN EN 12195-2 mit Klemmschloss und Flachhaken, LC min = 300 daN) mit einer Hand

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SEITE 8 VON 11 leicht zu bedienen sein. Offene Gurte dürfen nicht auf dem Boden schleifen, um Unfallgefahren zu minimieren. Verriegelungen aus Kunststoff sind nicht zugelassen. Regalebenen zur Aufnahme von Kunststoffkästen sind mit einem flächigen Boden auszuführen. Eine Rahmenkonstruktion in der nur der Rahmen einer Kiste gelagert ist, ist nicht zulässig. Winkelführungen sind hingegen zulässig. Die Lagerungs- sowie Befestigungselemente müssen in robuster sowie sicherer Ausführung ausgeführt sein. Ein Abreißen durch mechanische Einflüsse (Bewegungen bzw. Erschütterungen durch Straßenbelag) ist auszuschließen. Gleiche Ausrüstungsteile müssen in identischer Weise gesichert werden. Die Lagerung der schweren Ausrüstungsgegenstände muss mit einer Sicherung gegen unbeabsichtigtes Herausziehen ausgestattet sein; alternativ muss auf die Gefahr deutlich hingewiesen werden. Bei Entnahme von einzelnen Gegenständen muss die Stabilität des Rollcontainers nicht beeinträchtigt werden. Kleinteile können in geeigneten Kunststoffkästen auf den Rollcontainern verstaut und gesichert werden. Als Sammellagerung zulässig sind entnehmbare Euro-Stapelbehälter aus Polypropylen mit Durchgriffen (Grifföffnungen) an allen 4 Seiten oder entnehmbare Aluminiumbehälter mit Klappgriffen. Für schwere Beladungsgegenstände sind spezielle Euro-Stapelbehälter mit Bodenverstärkung oder entsprechend dimensionierte Aluminiumbehälter vorzusehen. Für schwere und Scharfkantige Beladeteile muss ein Verschleißschutz in der Lagerung verwendet werden. Auf eine ausgewogene Gewichtsverteilung in den Behältern ist zu achten.

Mit den Händen erreichbare Bleche sind an den händisch erreichbaren Blechkanten abzurunden. Dabei gelten folgende Vorgaben:  < 1 mm Blechdicke Umkanten/Umschlag der Bleche  1-2 mm Abrunden mit Radius 0,5mm  > 2 mm Abrunden mit einem Radius von 1mm

Lasergeschnittene und entgratete Bleche gelten als scharfkantig und müssen nur dort verwendet werden, wo kein direkter Handkontakt möglich ist.

Gummizüge sind nicht als alleinige Sicherungselemente zugelassen. Klettverschlüsse dürfen nur an Schlauchkästen verwendet werden. Halteschnallen sind als Metallausführung zu liefern. Fest verschraubte Behälter und Einhängewannen sind mit Wasserablaufbohrungen zu versehen. Die auf den Rollcontainern verlastete Ausstattung sind so zu verlasten, dass auch bei längerer Lagerzeit die äußeren Abmessungen des Rollcontainers nicht überschritten werden.

  1. Beschriftung Reflektierende Elemente (3M Reflexband 4080 fluoreszierend, Farbe Gelb oder vergleichbar) an jeder Ecke des Rollcontainers am Rahmenprofil angebracht, die Reflexfolie dient als Darstellung „Begrenzungsrahmen“.

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SEITE 9 VON 11 An der Bedienseite jedes Rollcontainers sind gut sichtbare Schilder mit folgenden Angaben anzubringen:

 Tatsächliches Gewicht  Leergewicht  Maße des Rollcontainers  Beladungsumfang (Beladungsplan) des Rollcontainers

Die Schilder müssen Witterungsbeständig (d.h. gegen Nässe unempfindlich, Kälte- und Wärmebeständig mindestens zwischen – 30° und + 70° sein und dürfen durch Sonneneinstrahlung nicht ausbleichen). Die farbliche Gestaltung muss schwarze Schrift auf weißem Grund und Schmutz unempfindlich sein.

  1. Typenschild/Eigentumskennzeichnung

 BUND  BM-Nummer  Hersteller  Typ  Jeder Rollcontainer ist mit einer individuellen Serien-Nr. zu versehen.  Anhand dieser Serien-Nr. soll das Baujahr ersichtlich und das Auslieferdatum zu ermitteln sein.

BUND

Hersteller: ____________________________

Typ: ROLLCONTAINER SW-KatS

BM-Nummer: ____________________________

Seriennummer: ____________________________

Monat & Jahr der Herstellung: ____________________________

Beispielbild: Typenschild

10.1 Kennzeichnung Rollcontainer-Gewicht und Beladungsumfang  Schildgröße DIN A5  Schriftart Arial  Schriftgröße mindestens 6 mm und hervorgehoben für Rollcontainer- Gewicht  Schriftgröße mindestens 5 mm für Beladungsumfang  Schriftfarbe bevorzugt “Schwarz”  Untergrundfarbe bevorzugt “Weiß”  Schild angebracht an der Bedienseite der Halte- und Schiebeeinrichtung

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10.2 Kennzeichnung der Beladung  Schildgröße angepasst  Schriftart Arial  Schriftgröße mindestens 5mm  Schriftfarbe “Weiß”  Untergrundfarbe “Schwarz”  einzelne Schilder angebracht an den jeweiligen Lagerelementen

  1. Staplerbetrieb-Kompatibilität

Der Rollcontainer muss so gestaltet sein, dass er mit einem Gabelstapler aufgenommen werden kann. Um den Transport mit dem Stapler zu ermöglichen, müssen die Rollcontainer an den Längsseiten über Staplertaschen verfügen. Diese Staplertaschen sind so zu konzipieren, dass sie Stößen und Belastungen beim Rangieren, auch im Gelände, sicher standhalten.

Die Staplertaschen müssen als geschlossenes Tunnelprofil ausgebildet sein, eine Bügelvariante ist nicht zulässig.

Die Öffnungsgröße pro Staplerzinke müssen 200 ± 10 mm x 70 ± 5 mm betragen und der Mittenabstand der Staplertaschen 370 ± 10 mm. Die Bodenfreiheit des Rahmens muss dabei mindestens 100mm betragen

Ein ausreichender Oberflächenschutz gegen mechanische Beanspruchung muss gewährleistet sein.

  1. Qualitätssicherung / Güteprüfung

Die Auftragnehmerin hat die Leistung auf vertragsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren sowie weitergehende Qualitätssicherungsanforderungen aus sonstigen Bestandteilen dieser Leistungsbeschreibung zu beachten.

Die Güteprüfung erfolgt bei der Auftragnehmerin. Die Bereitschaft zur Güteprüfung ist der Qualitätssicherung bei der Auftraggeberin zwei Wochen vor Lieferung via E-Mail (QS@bescha.bund.de) anzuzeigen. Der Termin wird von den Parteien abgestimmt, so dass er erforderlich wird.

  1. Unterlagen, Schulungsmaterial und Zubehör

Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen in Absprache mit dem Auftraggeber mitzuliefern:  Vordruck jährliche Überprüfung Rollcontainer (Checkliste oder vergleichbar)  Bei Anlieferung Erstprüfung (max. 6 Monate bei Auslieferung Fahrzeuge) gemäß DGUV-Richtlinie 305-002 bereits durchgeführt (inkl. Prüfaufkleber und Prüfprotokoll)  Bedienungsanleitung

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SEITE 11 VON 11  Gefährdungsbeurteilung  Schulungsunterlagen für die Schlauchverlegung zur Schulung von Einsatzkräften an den Standorten  Schulungsvideo für die Schlauchverlegung (Dauer ca. 5-10 min) in Zusammenarbeit mit dem BBK  Einweisung des Schlauchverlegesystems  Alle geforderten beizustellenden Dokumentationen müssen in das Intranet des Bedarfsträgers, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für Schulungs- und Ausbildungszwecke eingestellt werden können. Die hierzu notwendigen Rechte müssen dem BBK eingeräumt werden.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung