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Stand: 17.09.2026
Auflistung der Bieternachweise:
Die Bieter werden gebeten, die Anlagen zu den Angeboten wie nachstehend aufgeführt zu nummerieren.
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Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. (Vordruck ist beigefügt)
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Eigenerklärung zur NKernVO. Dieser Vordruck ist vom Bewerber/Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und von jedem Drittunternehmer, auf den sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde stützt, auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
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ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
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ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen (Vordruck ist beigefügt)
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ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
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Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen. Dieser Vordruck ist vom Bewerber/Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
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Eigenerklärung zum Urheberrecht. Dieser Vordruck ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied sowie bei der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern von jedem Unterauftragnehmer auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
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Eigenerklärung Angaben zur Lieferkontinuität. Dieser Vordruck ist vom Bewerber/Bieter und bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
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Mit dem Angebot muss jede einzelne Formatgröße sowie der 2-teilige Höhenausgleich als Angebotsmuster vorgelegt werden. Die Formatgröße darf von den Größenangaben abweichen, jedoch nicht die Qualität.
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Bei Angebotsabgabe und Lieferung ist nachzuweisen, dass eine Gütesicherung nach RAL – GZ 492 besteht.