Lieferung von 200 Kohlenmonoxidmeldern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
6.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Irland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Elektronische Suchgeräte (31642000)
  • Erkennungsgeräte (38431000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
752291-2026
Verfahrensnummer
6d9fb570-a6de-418c-925a-bfc871716610

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Donegal County Council beschafft 200 Kohlenmonoxidmelder für den Feuerwehrdienst des County Donegal. Die Lieferung ist für die Feuerwehrzentrale in Letterkenny im County Donegal, Irland, bestimmt; der geschätzte Auftragswert beträgt 6.000 Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Donegal County Council are seeking tenders for the Supply of 200 Carbon Monoxide Detectors to Donegal County Fire Service at Fire Brigade Headquarters Letterkenny Co Donegal

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Donegal County Council are seeking tenders for the Supply of 200 Carbon Monoxide Detectors to Donegal County Fire Service at Fire Brigade Headquarters Letterkenny Co Donegal6.000 EUR

    Donegal County Council are seeking tenders for the Supply of 200 Carbon Monoxide Detectors to Donegal County Fire Service at Fire Brigade Headquarters Letterkenny Co Donegal

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.