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| Deutsche Rentenversicherung | |
|---|---|
| Oldenburg-Bremen | |
| Huntestraße 11 | |
| 26135 Oldenburg | |
| Vergabe- und Vertragsunterlagen | |
| zum Vergabeverfahren nach VgV und GWB | |
| Erdgaslieferung inkl. Durchführung der Netznutzung für die Abnahmestellen | |
| der DRV Oldenburg Bremen für den Zeitraum 01.01.2028 bis 01.01.2030 als | |
| horizontales Tranchenmodell |
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Projektbeschreibung
Projektbeschreibung
Vergabenummer: VEA 2026-0037
Vergabe-Bezeichnung: Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029
Vergabe-Beschreibung: Lieferung von 20.400 MWh Erdgas für die Jahre 2028 und 2029 als horizontales Tranchenmodell.
Auftraggeber/Leistungsempfänger: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, Huntestraße 11 in 26135 Oldenburg
Vergabeart: Offenes Verfahren nach §§ 15 VgV, 82 VgV, 119 GWB
Energieart: Erdgas
Menge: 20.400 MWh (~10.200 MWh/a)
Anzahl Lose: 1 Los
Lieferperiode: Lieferzeitraum 01.01.2028 bis 01.01.2030 (Gasjahr)
Preisbildung per Preisformel: Tranchenanzahl: je 5 Tranchen für 2028 und 2029
Erläuterung Preisbildung:
Die Preisbildung erfolgt auf Basis einer Preisformel, wie sie üblicherweise in Tranchen-Modellen Anwendung findet. (Dienstleistungsentgelt + Börsenpreisanteil)
Das Dienstleistungentgelt beinhaltet alle für mit der Lieferung verbundenen lieferantenseitigen Aufwendungen und ist wertungsrelevant.
Börsenpreisanteil: EEX-Notierung (EEX (Powernext) Trading Hub Europe – THE Natural Gas Calendar Futures). Für die Angebotsabgabe wird der Mittelwert des Schlusskurses für das jeweilige Jahresprodukt vom 13.10.2026 zugrunde gelegt.
Nach dem Zuschlag erfolgt auf Basis der veröffentlichten Abrechnungspreise der THE Natural Gas Calendar Futures am Terminmarkt der Energiebörse EEX Leipzig eine Neuberechnung auf Basis der jeweils fixierten Tranchen.
Für die elektronische Abgabe Ihres Angebotspreises tragen Sie Ihr Dienstleistungsentgelt sowie den vorgegebenen Börsenpreisanteil ein.
Bieterfragen stellen bis: 10.11.2026
Angebotsabgabe bis: 20.11.2026 um 13:00 Uhr
Bindefrist bis: 18.12.2026
HINWEIS: Die aktuellen Verträge sind entweder durch den Kunden gekündigt oder endfällig
Abwicklung der Ausschreibung über: www.vea-ausschreibungen.de. Angebotsübermittlung mittels Bietercockpit von Administration Intelligence
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Bewerbungsbedingungen
Bewerbungsbedingungen
1 Gegenstand des Vergabeverfahrens
Es handelt sich um ein förmliches Vergabeverfahren. Die Bieter werden daher darauf hingewiesen, dass die Nichtbeachtung der in den vorliegenden Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführten Vorgaben zum Aus- schluss ihres Angebotes führen kann.
Bei eventuellen Fragen sind die Bieter gehalten, rechtzeitig vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle über das Vergabeportal Kontakt aufzunehmen.
Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen beabsichtigen, einen Auftrag über die Lieferung des Erdgasbedarfs der Liegenschaften gem. Anlage Abnahmestellen für den festen Zeitraum vom 01.01.2028 bis 01.01.2030 zu vergeben. Der Auftrag wird auf Grundlage des angebotenen Lieferzeitraums an einen Liefe- ranten je Los vergeben.
Die Preisfixierung erfolgt an einem Handelstag bis 13:00 Uhr per Bestellung durch den Kunden bzw. gemäß Anlage Preisfixierung/Tranchenplan in je 5 Tranchen für 2028 und 2029.
Der Auftrag wird auf der Basis des in der Anlage beigefügten Muster- Erdgaslieferungsvertrages erteilt.
2 Bewerbungsbedingungen
2.1 Anwendung der Vergabebestimmungen
Der Auftraggeber verfährt unter Berücksichtigung der Bestimmungen in §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen (GWB), denen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und nach Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A – EU).
Gem. § 97 (3) GWB sind bei der Vergabe Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und um- weltbezogene Aspekte für die Auftragsausführung zu berücksichtigen, wenn sie im sachlichen Zusammen- hang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Für diese Aus- schreibung können keine der genannten Aspekte berücksichtigt werden.
2.2 Verwendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Sofern vom Auftraggeber Vordrucke zur Verfügung gestellt werden, sind nur diese zu verwenden. Jegliche Veröf- fentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auf- traggebers nicht statthaft. Die Bieter sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Beendigung des Verga- beverfahrens auf eigene Kosten zu vernichten.
2.3 Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen
Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die insbesondere die Preisermittlung beeinflussen können, so wird ein entsprechender schriftlicher Hinweis an die unter Ziffer 3.1 genannte Stelle erbeten. Etwaige spätere Einwendungen unter Berufung auf nicht ausreichende Unter- richtung oder ungenügende Information werden nicht anerkannt.
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Bewerbungsbedingungen
2.4 Verschwiegenheit
Der Bieter und seine mit der Angebotserstellung betrauten Mitarbeiter sowie sonstige von ihm einbezogene Personen haben – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit über die im Zusammen- hang mit dem Vergabeverfahren erlangten Kenntnisse des Betriebs des Auftraggebers zu wahren.
2.5 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über
• Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten • die zu fordernden Preise • Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile • Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, • Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, • Gewinnbeteiligungen oder andere Angaben, • Bindungen sonstiger Entgelte, Gewinnaufschläge,
es sei denn, dass sie im Einzelfall nach Maßgabe des Auftraggebers ausnahmsweise gestattet sind. Solchen Handlungen des Bieters selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Angebote von Bietern, die gegen obige Bestimmungen verstoßen, werden vom Vergabeverfahren ausge- schlossen.
2.6 Eignung der Bieter
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geeignet sind und die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen. Diese Eigenschaften sind nachzuweisen.
2.7 Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren
Anträge zur Überprüfung/Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen sind zu rich- ten an:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg
Telefon: +49 4131 15 3308 Telefax: +49 4131/15-2943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
• Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gleichwohl nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen (Maßgeblich ist der Eingang dort) gerügt haben,
• Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Bewerbungsbedingungen
• Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben oder
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel- fen zu wollen, vergangen sind.
3 Verfahrensregelungen
3.1 Vergabestelle / Ansprechpartner
Vergabestelle ist:
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Huntestraße 11 26135 Oldenburg
Ansprechpartner: Torsten Kühne (VEA)
Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen erwarten Anfragen im Zusammenhang mit der Aus- schreibung grundsätzlich über das Portal https://www.vea-ausschreibungen.de.
Neben den Antworten auf Bieterfragen sind hier auch die kompletten Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Interessenten elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe erfolgt über das integrier- te Bietercockpit.
Die Antworten und Anmerkungen auf die Fragen der Bieter werden in anonymisierter Form allen Bietern unaufgefordert und zeitgleich über diese Plattform zur Kenntnis gegeben.
Alle Bieter sollten in ihrem eigenen Interesse mindestens zweimal pro Woche die Plattform besuchen, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens 10.11.2026.
Die Bieter sind aufgefordert, mit der Abgabe des Angebotes einen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss in der Lage sein, alle im Zusammenhang mit der Auswertung des Angebotes auftretenden Fragen ver- bindlich zu beantworten.
3.2 Terminplan für die Abwicklung des Vergabeverfahrens
3.2.1 Angebotsfrist
Das Angebot muss bis zum 20.11.2026 um 13:00 Uhr, in elektronischer Form vorliegen.
Eine öffentliche Angebotseröffnung findet nicht statt.
3.2.2 Zuschlagsfrist / Bindefrist
Der Zuschlag wird voraussichtlich bis 08.12.2026 erfolgen. Der Bieter ist bis zum 18.12.2026 an sein An- gebot gebunden. Der Zuschlag wird schriftlich erteilt nach vorheriger Information gem. § 134 GWB.
3.2.3 Aufteilung in Lose
Anzahl der Lose: 1 Los
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Bewerbungsbedingungen
4 Angebot
4.1 Abgabe des Angebotes
Angebote müssen bis zum 20.11.2026 um 13:00 Uhr elektronisch übermittelt werden.
Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist das Datum des Portals. Angebote durch z. B. E-Mail, Telefax o.ä. sind nicht zugelassen.
4.2 Öffnung der Angebote
Die Öffnung der Angebote erfolgt am 20.11.2026. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
4.3 Inhalt des Angebotes
Das Angebot muss vollständig und in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Erklärungen Drit- ter sind mit deutscher Übersetzung einzureichen, welche maßgeblich ist.
Alle Preise sind in Euro (€) anzugeben.
Die Nichtvorlage oder die unvollständige Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss der Angebote. Der Auftraggeber kann im Rah- men der Angebotsauswertung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern (vgl. hierzu Punkt 4.10).
Das Angebot soll nur die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel ver- wendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichun- gen sind mit Namenszeichen zu versehen). Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. In den Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur die geforderten Angaben gemacht werden.
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden ausgeschlossen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen an.
4.4 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
4.5 Änderungen, Berichtigungen und Zurückziehen der Angebote
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Berich- tigungen oder Änderungen des Angebotes sind der ausschreibenden Stelle in der gleichen Weise wie das Angebot zuzustellen.
4.6 Vergütung für die Erstellung des Angebotes
Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster, usw. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der ausschreibenden Stelle über.
4.7 Angebotsbestandteile und –aufbau
Das Angebot besteht aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen gem. Angebotsbegleitschreiben und ist aus- gefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Gesetzestexte werden Bestandteil des Vertrags, müssen jedoch bei der Angebotsabgabe nicht übermittelt werden.
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Bewerbungsbedingungen
Der Auftraggeber wird Angebote, die nicht der o.a. Form entsprechen, von der Wertung ausschließen.
4.8 Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein.
Der Bieter hat Nachunternehmern bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingun- gen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabe- und Vertragsunterlagen festgelegt sind. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
4.9 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände günstigste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis, da keine weiteren Umstände zu berücksichtigen sind.
4.10 Eignungsnachweise
Die Eignungsnachweise entsprechen den Angaben in der Ziffer III. 1 der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Zur Beurteilung der Eignung der Bieter haben diese die nachfolgenden aufgeführten Erklärungen und Nach- weise zu erbringen:
• Eigenerklärung des Bieters (Anlage Eigenerklärungen)
• Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2024)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig).
• Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Der Auftraggeber behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebots- frist nicht vorgelegt wurden, gemäß § 56 Abs. 4 VgV nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Lie- gen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Bewertung der Angebote weiterhin vor, sich bei Bedarf von einzelnen Bietern weitere Eignungsnachweise anzufordern.
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Angebotsbegleitschreiben
Ausfüllhinweise
Die Geschäftsangaben des Bieters sind entsprechend einzutragen.
Das Angebotsbegleitschreiben ist mit der Anschrift des Bieters zu versehen und (digital) unterzeichnet gemeinsam mit dem Preisangebot der Anlage Preisangebot einzureichen.
Ein Angebot, bei dem das vorgegebene Angebotsbegleitschreiben und / oder das Preisangebot fehlt oder nicht unterzeichnet ist, gilt als nicht abgegeben und wird von der Wertung ausgeschlossen.
Hinweis: Dem Angebot sind die im Folgenden benannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Davon ausgenommen sind grundsätzlich Gesetzestexte.
Angebotsbegleitschreiben
Angebot für: „Erdgaslieferung inkl. Durchführung der Netznutzung für die Abnahmestellen der DRV Oldenburg Bremen für den Zeitraum 01.01.2028 bis 01.01.2030 als horizontales Tranchenmodell“
Name und Anschrift des Bieters
………………………………………
………………………………………
………………………………………
………………………………………
Vergabeart: Offenes Verfahren nach §§ 15 VgV, 82 VgV, 119 GWB
Ablauf der Bindefrist: 18.12.2026
Unser Zeichen/ Vergabe Nr.: ………………………………………..
□ □
Wir sind ein KMU – gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission: Ja , Nein
Ansprechpartner: ………………………………………..
Telefon: ………………………………………..
Fax: ………………………………………..
E-Mail-Adresse: ………………………………………..
Ort: ………………………………………..
Datum: ………………………………………..
(4 – Angebotsbegleitschreiben) Seite 1 von 2
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Angebotsbegleitschreiben
Einzureichende Unterlagen & Bedingungen:
Angebotsbegleitschreiben
Preisangebot
Eigenerklärungen
Erdgaslieferungsvertrag
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2024)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate* gültig)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate*) *Stichtag: Ende d. Abgabefrist
Die Anordnung der Nachweise und Eigenerklärungen sollte entsprechend der vorher genannten Reihenfolge erfolgen.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/ uns eingesetzten Preisen entsprechend „Anlage 6 Preisangebot“ an. An mein/ unser Angebot halte ich mich/ halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Meinem/ Unseren Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
• die Bedingungen wie in den Vergabeunterlagen beschrieben
• Abschnitt 2 d. Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A – EU)
• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der neuesten Fassung
• Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der neuesten Fassung
• Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
• Gasnetzanschlussverordnung (GasNAV)
Ich/ Wir beabsichtige(n), keine der aufgeführten Leistungen an Sub- bzw. Nachunternehmer zu übertragen.
Wir versichern, dass dem Kunden während des gesamten Lieferzeitraum ein Online-Portal zur Verfügung steht in dem dieser seine Lastgangdaten mindestens monatlich digital abrufen kann. (Dies ist auf Anforderung der DRV Oldenburg-Bremen nach Angebotsabgabe ggf. kurzfristig nachzuweisen.)
Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter ausdrücklich die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung und dass er sich über alle für die Angebotsausarbeitung wesentlichen Verhältnisse sowie über Umfang und Realisierbarkeit der gewünschten Ausführung einschließlich aller Nebenleistungen erschöpfend unterrichtet hat. Nachforderungen mit der Begründung der Unkenntnis werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt, dass er sämtliche Punkte der Vergabeunterlagen zur Kenntnis genommen hat, und dass er in der Lage und willens ist, die Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung unter den angegebenen Bedingungen zu erfüllen.
Ort, Datum, Unterschrift (ggf. Firmenstempel)
(4 – Angebotsbegleitschreiben) Seite 2 von 2
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Leistungsbeschreibung-Preisbildung
Leistungsbeschreibung - Preisbildung
- Leistungsbeschreibung (kurz)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas inklusive Durchführung der Netznutzung für die Abnahmestellen der Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen im Lieferzeitraum 01.01.2028 bis 01.01.2030 mit einem Gesamtbedarf von rd. 20.400 MWh/a.
Die Leistung wird im Detail in der Anlage „Bewerbungsbedingungen“ beschrieben.
Der Auftrag wird auf der Basis der in der Anlage beigefügten Muster- Erdgas-Lieferungsverträge erteilt.
- Preisbildung
Dem ausgeschriebenen Liefervertrag liegt ein Tranchenkauf-Modell zugrunde. Die Preisfixierung nach Zuschlag erfolgt in je 5 Tranchen für 2028 und 2029.
Der Arbeitspreis ergibt sich anhand folgender Formel: Dienstleistungsentgelt + Börsenpreisanteil.
Das Dienstleistungsentgelt ist je Los und Laufzeit ein fester Bestandteil des Arbeitspreises. Dieses enthält alle mit der Lieferung der Energie verbundenen Aufwendungen des Auftragnehmers. Hierzu zählen insbesondere die Nebenkosten der Energiebeschaffung, sowie Strukturierung, Fahrplan-, Portfolio- und Bilanzkreismanagement, Marge des Lieferanten sowie Kundenbetreuung und Abrechnung.
Der Börsenpreisanteil wird anhand des Durchschnittes der Settlement-Notierungen der Fixierungstage (EEX (Powernext) Trading Hub Europe – THE Natural Gas Calendar Futures) gebildet.
Für die elektronische Abgabe und Bewertung des Angebotes werden im Leistungsverzeichnis anhand der nachfolgenden Formel 2 Positionen befüllt:
• Position 1: Dienstleistungsentgelt in €/MWh mit maximal 3 Nachkommastellen
• Position 2: Börsenpreisanteil mit den EEX-Notierungen beider Lieferjahre als einfacher Durchschnitt auf Basis des Settlement- Notierungen vom 13.10.2026 in €/MWh
Sowohl Börsenpreisanteil als auch das Dienstleistungsentgelt enthalten nicht die nachfolgenden Positionen: Netznutzungsentgelte inkl. Messkosten, Konzessionsabgabe, Bilanzierungsumlage, BEHG- Umlage, Gasspeicherumlage, Erdgas- und Umsatzsteuer zum genannten Preisstand anzugeben.
Das Preisangebot ist definitiv, d. h. Preisverhandlungen sind nicht möglich.
Das Preisangebot muss alle geforderten Leistungen umfassen. Daneben fallen keine weiteren Entgelte an.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Preisangebote, die nicht den o. a. Vorgaben entsprechen, auszuschließen, wenn die Abweichungen dazu führen, dass die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gegeben ist.
Zur Vermeidung von Preisrisikoaufschlägen als Folge zu langer Bindefristen erfolgt nach der Zuschlagserteilung bei der durch den Kunden ausgelösten Fixierung der abrechnungsrelevanten Arbeitspreise eine Neuberechnung anhand der oben aufgeführten Formel. Basis bilden die veröffentlichten Abrechnungspreise der THE Natural Gas Calendar Futures für das Marktgebiet THE am Terminmarkt der Energiebörse EEX Leipzig zum Zeitpunkt der jeweils fixierten Tranchen.
(5 – Leistungsbeschreibung-Preisbildung) Seite 1 von 2
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Leistungsbeschreibung-Preisbildung
Die Auslösung der Tranchen erfolgt für die Lieferjahre 2028 und 2029 manuell durch den Kunden, spätestens jedoch automatisch durch den Lieferanten an den in der Anlage 11 Preisfixierung/Tranchenplan angegeben EEX-Handelstagen.
(5 – Leistungsbeschreibung-Preisbildung) Seite 2 von 2
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Anlage Preisangebot
Preisangebot
Preisblatt zu Los 1
Aktenzeichen des Vergabeverfahrens: VEA 2026-0037
Kurzbezeichnung des Vergabeverfahrens: Lieferung von 20.400 MWh Erdgas für die Jahre 2028 und 2029 als horizontales Tranchenmodell.
Verbrauchsmenge Los 1: 20.400 MWh (~10.200 MWh/a)
Bieter
Firma:
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon und Fax:
E-Mail-Adresse:
Arbeitspreis:
Der Energiepreis ist als Arbeitspreis €/MWh mit maximal drei Nachkommastellen ohne Netznutzungsentgelte inkl. Messkosten, Konzessionsabgabe, Bilanzierungsumlage, Kosten für Beschaffung von CO2-Zertifikaten (BEHG-Kosten), Erdgas- und Umsatzsteuer zum genannten Preisstand anzugeben. Das Preisangebot ist defi- nitiv, d. h. Preisverhandlungen sind nicht möglich.
Analog zur Anlage „Leistungsbeschreibung – Preisblatt“ setzt sich der Arbeitspreis aus 2 Positionen zusammen:
• Position 1: Dienstleistungsentgelt in €/MWh
Dienstleistungsentgelt: _________ €/MWh (wertungsrelevant)
• Position 2: Börsenpreisanteil in €/MWh
Settlement Notierung THE Natural Gas Calendar Futures an EEX= 39,00 €/MWh Stand: 13.10.2026 (nicht wertungsrelevant)
Zur Vermeidung von Preisrisikoaufschlägen als Folge zu langer Bindefristen erfolgt nach der Zuschlagserteilung bei der durch den Kunden ausgelösten Fixierung der abrechnungsrelevanten Arbeitspreise eine Neuberech- nung anhand der oben aufgeführten Formel. Basis bilden die veröffentlichten Abrechnungspreise der EEX (Powernext) Trading Hub Europe – THE Natural Gas Calendar Futures am Terminmarkt der Energiebörse EEX zum Zeitpunkt der jeweils fixierten Tranchen.
(6 –Anlage Preisangebot) Seite 1 von 2
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Anlage Preisangebot
Die Auslösung der Tranchen erfolgt für die Lieferjahre 2028 und 2029 manuell durch den Kunden, spätestens jedoch automatisch durch den Lieferanten an den in der Anlage 11 Preisfixierung/Tranchenplan angegeben EEX-Handelstagen.
Im Dienstleistungsentgelt sind die Nebenkosten der Energiebeschaffung sowie sämtliche Kosten für Transport bis zum Virtuellen Handelspunkt des betreffenden Marktgebiets, Strukturierung, Fahrplan-, Portfolio- und Bi- lanzkreismanagement, Marge des Lieferanten sowie Kundenbetreuung und Abrechnung etc. enthalten. Das Dienstleistungsentgelt wird durch das Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung festgelegt und bleibt konstant über die gesamte Lieferzeit.
Die o. g. Preise beinhalten nicht die Netznutzungsentgelte inkl. Messkosten, Konzessionsabgabe, Bilanzie- rungsumlage, BEHG-Umlage, Erdgas- und Umsatzsteuer. Diese Preisbestandteile werden als durchlaufender Posten an den Auftraggeber weiterberechnet.
Das Preisangebot muss alle geforderten Leistungen umfassen. Daneben fallen keine weiteren Entgelte an.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Preisangebote, die nicht den o. a. Vorgaben entsprechen, auszu- schließen, wenn die Abweichungen dazu führen, dass die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gegeben ist.
An dieses Angebot halten wir uns gebunden bis zum 18.12.2026.
Ort, Datum, Unterschrift (ggf. Firmenstempel)
(6 –Anlage Preisangebot) Seite 2 von 2
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Eigenerklärungen
Eigenerklärungen
Bitte auf der letzten Seite der Anlage zeichnen.
- Eigenerklärung zur Eignung
Maßnahme: Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029
Leistung: Erdgaslieferung inkl. Durchführung der Netznutzung für die Abnahmestellen der DRV Oldenburg Bremen für den Zeitraum 01.01.2028 bis 01.01.2030 als horizontales Tranchenmodell
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahr € abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
| Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. | |||
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Leistungsbeschreibung und – Umfang, | Ansprechpartner und Telefonnr. | |
| 1. Referenz: | |||
| 2. Referenz: | |||
| 3. Referenz: |
Angaben zu Arbeitskräften:
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf Wunsch die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
(7 – Eigenerklärungen) Seite 1 von 4
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Eigenerklärungen
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
Ich bin eingetragen bei: ___________________________________________________
Bitte die entsprechende Bescheinigung beilegen (Nicht älter als 6 Monate)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: ja nein Über mein/unser Unternehmen wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen wurde beantragt oder mangels Masse abgelehnt oder das Unternehmen ist faktisch zahlungsunfähig.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir auf Wunsch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: ich bin/Wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft.
(Bitte Unbedenklichkeitsbescheinigung - noch mindestens 3 Monate gültig - beilegen)
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Eigenerklärungen
- Erklärung Mindestlohngesetz
Erklärung zum Mindestlohngesetzes (MiloG)
Wichtiger Hinweis: Diese Erklärung erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet, beizufügen.
Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
-
Ich/Wir bestätige(n), in meinem/unserem Unternehmen den Mindestlohn nach § 20 MiloG zu zahlen und alle weiteren Verpflichtungen (z. B. Aufzeichnungs- und Zusammenarbeitspflichten) nach dem MiloG einzuhalten. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist (§ 19 Abs. 1 MiloG) und dass kein Verfahren nach § 21 MiloG i. V. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten anhängig ist.
-
lch/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem Auftraggeber auf Verlangen geeignete Nachweise zur Zahlung des Mindestlohnes in meinem/unserem Unternehmen (z. B. anonymisierte Aufzeichnungen über geleistete Stunden und Entgelte, Lohnlisten, Bestätigung des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Lohnbüros) vorzulegen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, sie in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, von diesen Unternehmen eine gleichlautende Verpflichtungserklärung einzuholen und diese auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit die Übertragung von Leistungen auf Dritte nach den Verdingungs- /Vertragsunterlagen des Auftraggebers ausgeschlossen ist.
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Nach § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
• Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG1 nicht vorliegen.
• Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen muss.
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Lieferung von Erdgas für die DRV Oldenburg-Bremen in 2028 und 2029 VEA 2026-0037 Eigenerklärungen
- Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Leistungsbereich Beschreibung der Name des Mein/Unser Betrieb ist Teilleistungen Unternehmens auf die Leistung eingerichtet
Ort, Datum, Unterschrift (ggf. Firmenstempel)
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Unterakten 07.10.2026
| Prognose- Menge L1 aus 12 menge Gas- Zähl- SLP- Straße PLZ Ort [kWh/a] Netzbetreiber MSB MaLo-Id Rechnungsempfänger Notiz [kW] [kWh/a] Art Verf. Typ 2025 2028f | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Am Katzenstein 2 | 34537 | Bad Wildungen | 3.116.642 | 854,3 | 3.600.000,0 | Energie Waldeck-Frankenberg GmbH | Energie Waldeck-Frankenberg GmbH | H | RLM | 50142008222 | Rheumaklinik Bad Wildungen Am Katzenstein 2 34537 Bad Wildungen | Am Standort wird ein BHKW mit 150 kW betrieben. Dieses ist seit Mai/2025 außer Betrieb und wird voraussichtlich ab 2028 durch ein BHKW mit 134 kW ersetzt | |
| Dr.-Georg-Heim-Str. 4 | 97688 | Bad Kissingen | 1.901.602 | 630,9 | 1.789.678,0 | Stadtwerke Bad Kissingen GmbH | Stadtwerke Bad Kissingen GmbH | H | RLM | 51376134289 | Marbachtalklinik Bad Kissingen Dr.-Georg-Heim-Str. 4 97688 Bad Kissingen | Am Standort wird ein BHKW mit 50 kW betrieben. | |
| Merianstr. 10 | 65307 | Bad Schwalbach | 2.438.969 | 781,2 | 2.295.539,0 | Syna GmbH | Syna GmbH | H | RLM | 50281093134 | Montanus-Klinik Bad Schwalbach Merianstr. 10 65307 Bad Schwalbach buchhaltung-mk@drv-oldenburg-bremen.de | ||
| Merianstr. 10 | 65307 | Bad Schwalbach | 76.786 | 77.000,0 | Syna GmbH | Syna GmbH | H | SLP | 50281108298 | Montanus-Klinik Bad Schwalbach Merianstr. 10 65307 Bad Schwalbach buchhaltung-mk@drv-oldenburg-bremen.de | |||
| Huntestr. 11 | 26135 | Oldenburg | 1.899.160 | 1.259,9 | 1.787.474,0 | EWE NETZ GmbH | EWE NETZ GmbH | L | RLM | 50367544374 | Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen SB 8.210 Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle 26135 Oldenburg beschaffung@drv-oldenburg-bremen.de | Sanierung voraussichtlich ab 2028; Schwankungen im Energiebedarf möglich | |
| Schwachhauser Heerstr. 32 | 28209 | Bremen | 389.964 | 290.807,0 | wesernetz Bremen GmbH | wesernetz Bremen GmbH | H | SLP | GKO | 51400519521 | Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen SB 8.210 Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle 26135 Oldenburg beschaffung@drv-oldenburg-bremen.de | ||
| Bgm.-Martin-Donandt-Platz 13 | 27568 | Bremerhaven | 168.431 | 124.314,0 | wesernetz Bremerhaven GmbH | wesernetz Bremerhaven GmbH | L | SLP | 51384600553 | Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen SB 8.210 Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle 26135 Oldenburg beschaffung@drv-oldenburg-bremen.de | |||
| Paul-Hug-Str. 5-7 | 26382 | Wilhelmshaven | 152.746 | 137.522,0 | GEW Wilhelmshaven GmbH | GEW Wilhelmshaven GmbH | L | SLP | 10185538305 | Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen SB 8.210 Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle 26135 Oldenburg beschaffung@drv-oldenburg-bremen.de | |||
| Kolpingstr. 25 | 49377 | Vechta | 91.078 | 66.256,0 | EWE NETZ GmbH | EWE NETZ GmbH | L | SLP | 50372236693 | Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen SB 8.210 Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle 26135 Oldenburg beschaffung@drv-oldenburg-bremen.de | |||
| Summe / Max / Vertragsmenge 28f | 10.235.378 | 1.259,9 | 10.168.590 |
10 Datensätze 8 Abnahmestellenliste Erdgas.xlsx Seite 1 von 1
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Vertrag über die Lieferung
und den Bezug von Erdgas
Zwischen
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Huntestraße 11
26135Oldenburg
im Folgenden Kunde genannt
und
im Folgenden Lieferant genannt.
Präambel
Dieser Vertrag regelt die Grundsätze der Erdgaslieferung zwischen einem Erdgaskunden und einem Erdgaslieferanten, der im Rahmen des Offenen Verfahrens als wirtschaftlichster Bieter gemäß den Vergabe- und Vertragsunterlagen ermittelt wurde.
Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der beiderseitigen Zustimmung und dürfen das wirtschaftliche Ergebnis der Ausschreibung nicht verändern.
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§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lieferant verpflichtet sich, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages für die Verbrauchsstellen gemäß Anlage Abnahmestellenliste Erdgas zu liefern.
(2) Neue Abnahmestellen (Zugänge aufgrund von Neuinstallationen oder Übernahme vorhandener Zähler), die vor oder während der Vertragslaufzeit zu den in der Liste der Abnahmestellen genannten Abnahmestellen hinzukommen, werden nach Absprache, sofern vergaberechtlich zulässig, in diesen Erdgasliefervertrag einbezogen und zu den vertraglich vereinbarten Preisen beliefert. Mit Stilllegung, Änderung oder Veräußerung können einzelne Abnahmestellen aus dem Erdgasliefervertrag herausgenommen werden. Der Kunde informiert den Lieferanten sofort nach Bekanntwerden der Veränderung. Als Frist werden vier Wochen zum Monatsersten vereinbart.
(3) Der Lieferant verpflichtet sich, auch eine höhere Leistung als die in Anlage Abnahmestellenliste vereinbarte Leistung nach Maßgabe der vorhandenen Netzanschlusskapazitäten zu liefern, sofern der Kunde seinen Prognosepflichten nach § 3 Abs. (4) nachkommt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesamten Bedarf an Erdgas von dem Lieferanten zu beziehen.
(5) Die Lieferung erfolgt als „all-inklusive“-Lieferung mit Netznutzung.
(6) Der Lieferant ist verpflichtet, neben der Erdgaslieferung auch die Erbringung notwendiger Netzdienstleistungen über einen Lieferantenrahmenvertrag im eigenen Namen mit dem jeweiligen Netzbetreiber zu regeln.
(7) Als Übergabestelle und Erfüllungsort für die Lieferung und den Bezug des Erdgases gilt die Eigentumsgrenze zwischen den Anlagen des jeweiligen Netzbetreibers und den Anlagen des Kunden mit den in Anlage Abnahmestellenliste angegebenen Marktlokations- Identifikationsnummern.
(8) Der Lieferant ist verpflichtet, den Lieferantenwechsel für die in Anlage Abnahmestellenliste genannte/n Abnahmestelle/n fristgerecht, nach den geltenden Regeln (z. B: Geli Gas), zum vereinbarten Lieferbeginn herbeizuführen.
(9) Ein Abrechnungsmonat ist die Zeit von 06:00 Uhr des ersten Tages eines Kalendermonats bis 06:00 Uhr des ersten Tages des folgenden Kalendermonats. Alle Wärmeangaben beziehen sich auf den Brennwert HO,N im Normzustand (0°C; 1.013,25 mbar). Alle Volumenangaben in m³ beziehen sich auf den Normzustand.
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§ 2 Erdgaspreis und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde vergütet dem Lieferanten die tatsächlich bezogene Erdgasmenge gemäß der im Anlage Preisangebot aufgeführten Preispositionen und Preisregelungen sowie die Notierungen für die ausgelösten Bestellungen gemäß Anlage Preisfixierung/Tranchenplan.
(2) Die Preisregelungen beinhalten den Erdgaspreis einschließlich der Kosten für Ausgleichsenergie (so genannter „offener Liefervertrag“). Die regulierten Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers, die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und eventueller Zusatzgeräte (sofern an den Lieferanten belastet) werden zusätzlich vom Lieferanten ohne Aufschlag durchgereicht.
(3) Die Bilanzierungsumlage wird gemäß Veröffentlichung des jeweiligen Marktgebiets- verantwortlichen in ihrer jeweiligen, je Zeitreihentyp (RLM bzw. SLP) angegebenen Höhe, zusätzlich abgerechnet.
Etwaige Ausschüttungen von Überschüssen aus dem Bilanzierungskonto des jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen an den Bilanzkreisverantwortlichen oder an den Lieferanten in Bezug auf die Laufzeit dieses Liefervertrages werden an den Kunden durchgereicht, soweit dieser mit einer Bilanzierungsumlage belastet war. Dies gilt auch, wenn die eigentliche Ausschüttung nach Beendigung des Liefervertrages erfolgt, sich aber auf einen Zeitraum während der Belieferung bezieht. Eine etwaige Ausschüttung erfolgt nach Stufe 1.
(4) Die folgenden Entgelte und Umlagen sind im o.g. Arbeitspreis enthalten:
-
VHP-Entgelt
-
Konvertierungsentgelt
-
Konvertierungsumlage
(5) Stellt ein nationales oder europäisches Gericht rechtskräftig fest, dass der/den in Abs. (3) und (4) geregelten Umlage/n die jeweilige gesetzliche oder verordnungsrechtliche Grundlage fehlt oder eine/mehrere dieser Umlagen unvereinbar mit höherrangigem nationalen oder europäischen Recht ist/sind, streben die Parteien eine Rückerstattung der auf diese Umlagen geleisteten Zahlungen an. Für den Fall, dass gesetzliche Änderungen oder Gerichtsentscheidungen dazu führen, dass sich eine/mehrere dieser Umlagen rückwirkend verringern, besteht ein anteiliger Rückerstattungsanspruch. Die Parteien werden in konstruktiver Weise zusammenarbeiten, um die Rückerstattung unter Berücksichtigung des jeweiligen Umlagesystems zu realisieren. Dem Lieferanten obliegt es, die vorgenannten Rückerstattungstatbestände mit dem jeweiligen Netzbetreiber zu vereinbaren. Die Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem die einschlägige Gerichtsentscheidung veröffentlicht wird.
(6) Die jeweils geltende Konzessionsabgabe ist nicht im Arbeitspreis enthalten und wird gemäß Konzessionsabgabenverordnung in der Höhe weiterberechnet, wie sie vom Netzbetreiber an die Gemeinde abgeführt wird.
(7) Die aktuellen Netznutzungsentgelte des jeweiligen Netzbetreibers entsprechen denen der Veröffentlichung. Sollten sich die Netznutzungsentgelte während der Vertragslaufzeit ändern, hat der Lieferant bei einer Erhöhung das Recht, bei einer Reduzierung die Pflicht zur Weitergabe der Entgeltänderung. Eine Preisanpassung erfolgt zum Zeitpunkt der Veränderung der Netznutzungsentgelte.
(8) Der Erdgaspreis erhöht sich um die direkten Kosten, die dem Lieferanten für den Kauf von Emissionszertifikaten gemäß §10 (2) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes entstehen. Der Preis wird in ct/kWh auf der Rechnung ausgewiesen.
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Alle künftig im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes dem Lieferanten entstehenden Kosten können im Verhältnis 1:1 an den Kunden durchgereicht werden, soweit die Kostenermittlung den dann geltenden, gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.
(9) Zu vorgenannten Nettopreisen werden noch (jeweils getrennt ausgewiesen) die Erdgassteuer und Umsatzsteuer in ihren jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
(10) Werden die Leistungen dieses Vertrages oder - soweit zur Erbringung dieser Leistungen erforderlich - die Förderung, Fernleitung, Verteilung oder der Handel mit Erdgas mit weiteren Steuern, Abgaben oder sonstigen, die jeweilige Leistung unmittelbar betreffenden, hoheitlich auferlegten Belastungen belegt oder ändert sich deren Höhe, ist der Lieferant berechtigt, diese Änderungen mit In-Kraft-Treten der betreffenden Regelung dem Kunden in der jeweils gültigen Höhe weiterzugeben, soweit die jeweilige gesetzliche Regelung oder die Intention dem nicht entgegen steht. Bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist der Lieferant zu einer Weitergabe verpflichtet. Der Kunde wird über die Anpassung der Entgelte spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung:
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
(11) Der Abrechnungszeitraum beträgt bei Abnahmestellen mit Lastgangmessung einen Monat. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Bei Abnahmestellen ohne Lastgangmessung kann mit monatlichen Abschlägen vorläufig abgerechnet werden. Der Kunde hat das Recht zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, sofern Streit über eine wesentliche Vertragspflicht besteht.
(12) Die Rechnungsstellung erfolgt an die in der Abnahmestellenliste benannten Rechnungsempfänger.
(13) Der Lieferant muss verpflichtend bei jedwedem elektronischen Zahlungsverkehr einen auf die jeweilige Verbrauchsstelle (=Marktlokation) bezogenen Verwendungszweck angeben. Der Verwendungszweck muss ein für die jeweilige Verbrauchsstelle eindeutiges Identifizierungsmerkmal enthalten (z.B. Marktlokation oder Messlokation). Die Festlegung des eindeutigen Identifizierungsmerkmals erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
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§ 3 Netzanschluss / Vertragsmenge / Prognose
(1) Der Kunde hält mit dem Netzbetreiber einen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag für die Dauer der Belieferung vor.
(2) Kunde und Lieferant erarbeiten rechtzeitig vor Lieferbeginn einen Belieferungsfahrplan mit den Erwartungswerten der vom Kunden voraussichtlich im Lieferzeitraum benötigten Leistungen und Mengen. Grundlage hierfür sind die vom Kunden im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Verfügung gestellten historischen Daten der Wirkarbeit und der Wirkleistung sowie – sofern verfügbar – der historische Lastgang.
(3) Die vereinbarte Vertragsmenge entspricht der bei der Ausschreibung zur Verfügung gestellten historischen Gesamtmenge bzw. der genannten Prognosedaten.
(4) Wesentliche vorhersehbare Änderungen des Bezugsverhaltens (z. B. Werksferien, Reparaturzeiten) sind vom Kunden so früh wie möglich im Voraus mitzuteilen. Nicht vorhersehbare wesentliche Änderungen des Bezugsverhaltens (Maschinenschäden u. ä.) sind dem Lieferanten unverzüglich zu melden.
(5) Es gilt der vereinbarte Preis über die tatsächlich gelieferte Jahresmenge kleiner 110 % und größer 90 % der erwarteten Energiemenge nach Absatz (3).
(6) Falls die gelieferte Energiemenge außerhalb dieses Korridors liegt, wird für die nachträgliche Mehrbeschaffung bzw. für die Rückvergütung der nicht bezogenen Mindermenge ein Ersatzenergiepreis wie folgt berechnet:
EP = EP + (EEX - EP ) Ersatz Ausschreibung Spot Ausschreibung
EP = Ersatzenergiepreis für Mehr- oder Mindermengen Ersatz
EP = Mengengewichtetes, arithmetisches Mittel der Energiepreisfixierungen Ausschreibung gemäß bewirtschaftete Preisformel
EEX = Arithmetisches Mittel der täglichen Spotmarktpreise (EEX-THE EGSI) im Spot Lieferzeitraum (i.d.R. je Kalenderjahr)
(7) Der Lieferant stellt dem Kunden monatlich die 60-min-Lastgangdaten in einem geeigneten EDV-Format kostenlos elektronisch zur Verfügung. Dies beinhaltet den Zugang zu einem Kundenportal in welchem diese heruntergeladen werden können. Der Lieferant übersendet die abrechnungsrelevanten Lastgangdaten spätestens mit Versand der Monatsrechnung entweder im Format MSCONS an netznutzung@vea.de oder im Format Excel an edm@vea.de.
§ 4 Vertragsdauer
(1) Dieser Erdgaslieferungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft bis zum Ende des Lieferzeitraums. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2028, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2030, 06:00 Uhr.
(2) Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf
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§ 5 Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Vertragsverhältnis kann außerordentlich von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer – unter Berücksichtigung aller im Zusammenhang relevanten Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner – die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ende der Vertragsdauer nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
-
eine erhebliche Bonitätsverschlechterung bei einem der Vertragspartner eintritt,
-
gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz schriftlicher Mahnung verstoßen wird, z. B. wenn der Kunde mit zwei aufeinander folgenden monatlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
§ 6 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Kunden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 7 Sonstige Bestimmungen
(1) Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Der Lieferant hat das Recht, sich zur Erfüllung der Zusammenarbeit Dritter zu bedienen. Diese hat er mit Ausnahme des zuständigen Netzbetreibers dem Kunden zu benennen.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des anderen Partners zulässig. Der Partner wird seine Zustimmung nur bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigern. Eine Übertragung auf verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG kann ohne Zustimmung des Vertragspartners erfolgen, wenn das übernehmende Unternehmen die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit hat, diesen Vertrag zu erfüllen.
(4) Die jeweils gültige Gasniederdruckanschlussverordnung (GasNDAV) sowie die jeweils gültige Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) finden auf diesen Vertrag Anwendung, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden und soweit die Regelungen die Lieferung von Erdgas betreffen. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so ist der übrige Vertrag dennoch gültig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung tritt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(6) Die Vertragspartner sind nur dann berechtigt, personenbezogene Daten der Mitarbeiter der Vertragspartner zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Rechte der Mitarbeiter gemäß den Datenschutzgesetzen, insbesondere die Auskunftsrechte und das Prinzip der Datensparsamkeit, werden durch die Vertragspartner gewährleistet. Die Vertragspartner sind berechtigt, die personenbezogenen
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Daten an Dritte im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß den Datenschutzgesetzen weiterzugeben.
(7) Information für Endkunden nach Energiedienstleistungsgesetz:
-
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) wird zum Thema Energieeffizienz auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G hingewiesen.
-
Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G sind auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) unter www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen unter www.vzbv.de erhältlich.
(8) Dieser Vertrag ist in zwei Ausfertigungen erstellt, von denen jeder Vertragspartner eine erhält. Folgende Unterlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
-
Anlage Preisangebot (Dokumentation des bezuschlagten Dienstleistungsentgeltes)
-
Anlage Abnahmestellenliste
-
Anlage Ansprechpartner
-
Anlage Preisfixierung-Tranchenplan (Dokumentation der Großhandelsnotierungen der ausgelösten Bestellungen sowie Zwangsbeschaffungs-Zeitpunkte)
-
Anlage Vertragspreise
-
GasGVV / GasNDAV
Dabei sind die Verordnungen in Ihrer jeweils gültigen Fassung unmittelbar und entsprechend anzuwenden, soweit nicht in diesem Vertrag etwas Abweichendes geregelt ist.
Ort / Datum / Unterschrift Kunde Ort / Datum / Unterschrift Lieferant
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Anlage zum Erdgasliefervertrag Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen für die Laufzeit 01.01.2028 bis 01.01.2030 Anlage Ansprechpartner
Anlage Ansprechpartner
Als Ansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers stehen zur Verfügung:
Name: ___________________________________
Tel.: ___________________________________
Fax: ___________________________________
E-Mail: ___________________________________
Vertretung
Name: ___________________________________
Tel.: ___________________________________
Fax: ___________________________________
E-Mail: ___________________________________
Als Ansprechpartner (Handel/Einkauf zur Preisfixierung: Mo - Do 11:00 - 15:00 Uhr und Fr 11:00 - 13:00 Uhr) auf Seiten des Auftragsnehmers stehen zur Verfügung:
Name: ___________________________________
Tel.: ___________________________________
Fax: ___________________________________
E-Mail: ___________________________________
Vertretung
Name: ___________________________________
Tel.: ___________________________________
Fax: ___________________________________
E-Mail: ___________________________________
Als Ansprechpartner auf Seiten des Auftraggebers stehen zur Verfügung:
Name: ___________________________________
Tel.: ___________________________________
Fax: ___________________________________
E-Mail: ___________________________________
Vertretung
Name: ___________________________________
Tel.: ___________________________________
Fax: ___________________________________
E-Mail: ___________________________________
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Anlage zum Erdgasliefervertrag Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Preisfixierung / Tranchenplan
- Grundsätze der Preisfixierung
Die Beschaffung der Erdgasmengen erfolgt im Rahmen eines strukturierten Tranchenmodells zur Reduzierung von Preisrisiken am volatilen Erdgasmarkt.
Für die Lieferjahre 2028 und 2029 sind jeweils fünf (5) Tranchen vorgesehen. Die Preisfixierung erfolgt auf Basis der jeweiligen Börsennotierung (Settlement-Preis) des Ausführungstages.
Der Kunde kann einzelne Tranchen börsentäglich bis spätestens 13:00 Uhr zur Preisfixierung auslösen. Die verbindliche Bestellung muss dem Lieferanten bis spätestens 13:00 Uhr des jeweiligen Handelstages vorliegen. Für die jeweilige Teiltranche wird der Settlement-Preis des laufenden Handelstages herangezogen. Der Lieferant bestätigt die erfolgte Preisfixierung sowie die maßgebliche Notierung bis spätestens 10:00 Uhr des folgenden Handelstages in Textform.
Sofern der Kunde eine Tranche nicht aktiv auslöst, erfolgt die Beschaffung spätestens zum jeweils festgelegten Stichtag automatisch durch den Lieferanten. Der Lieferant wird den Kunden bei der Preisfixierung nach besten Kräften unterstützen. Es steht beiden Parteien offen, alternative Regelungen zur Terminfindung und Auslösung von Tranchenkäufen zu vereinbaren.
Empfänger: Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort
- Abruf und Dokumentation der Preisfixierung
Die nachfolgenden Tabellen dienen der verbindlichen Beauftragung durch den Kunden sowie der Dokumentation und Bestätigung der erfolgten Preisfixierung durch den Lieferanten.
| Jahr 2028 | Kunde | Lieferant | Lieferant |
|---|---|---|---|
| Lieferjahr 2028 Tranche 1 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2027 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2028 Tranche 2 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2027 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2028 Tranche 3 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2027 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2028 Tranche 4 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2027 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2028 Tranche 5 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2027 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
(11 – Anlage Preisfixierung / Tranchenplan) Seite 1 von 2
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Anlage zum Erdgasliefervertrag Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Preisfixierung / Tranchenplan
| Jahr 2029 | Kunde | Lieferant | Lieferant |
|---|---|---|---|
| Lieferjahr 2029 Tranche 1 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2028 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2029 Tranche 2 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2028 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2029 Tranche 3 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2028 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2029 Tranche 4 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2028 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
| Lieferjahr 2029 Tranche 5 Fixiert am: Späteste Fixierung: 15.12.2028 | Fixierungsdatum: ____________ Unterschrift Kunde: | Notierung am: Base in €/MWh ____________ | Unterschrift Lieferant |
(11 – Anlage Preisfixierung / Tranchenplan) Seite 2 von 2
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Anlage zum Erdgasliefervertrag Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Anlage Vertragspreise
Anlage Vertragspreise
Preise und Kosten sind ohne Netznutzungsentgelte inkl. Messkosten, Konzessionsabgabe, Bilanzie- rungsumlage, BEHG-Umlage, Erdgas- und Umsatzsteuer einzutragen.
Anhand der nachfolgenden Formel gemäß Anlage Preisangebot und den Tranchenbestellungen gemäß „Anlage 11 Preisfixierung“ ergeben sich folgende abrechnungsrelevante Arbeitspreise:
Formel zur Preisfixierung Lieferjahr 2028 (in €/MWh)
________________ + _______________ Dienstleistungsentgelt + (Ø-Base-Notierung )
Arbeitspreis Lieferjahr 2028: ________ €/MWh
Formel zur Preisfixierung Lieferjahr 2029 (in €/MWh)
________________ + _______________ Dienstleistungsentgelt + (Ø-Base-Notierung )
Arbeitspreis Lieferjahr 2029: ________ €/MWh
(12 – Anlage Vertragspreise) Seite 1 von 1