Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
zwischen Stadtverwaltung Erfurt
Amt für Informationstechnik und Statistik
99111 Erfurt
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____
"Auftraggeber"
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
"Auftragnehmer"
1 Leistungsumfang
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart und Version) | Menge | EXP¹ | Liefertermin | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | MS Office Standard 2024 LTSC – Single Language deutsch | 1.000 | siehe Leistungs- beschreibung | |||
| 2 | MS Access 2024 – Single Language deutsch | 100 | siehe Leistungs- beschreibung |
Überlassungsvergütung (Summe der Gesamtpreise) siehe Leistungsbeschreibung
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US, EU, DT = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates |
Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge:
- Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,
- Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
[ ] Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt statt 12 Monate _____ Monate.
[x] Die Standardsoftware* wird wie folgt geliefert: .
2 Vertragsbestandteile
Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. 1 (Vergabeunterlagen des Auftraggebers) sowie die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
3 Sonstige Vereinbarungen
./.
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Name | Datum, Name |