[Seite 1]
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Maßnahme
1.000 Office Lizenzen & 100 Access Lizenzen
Objekt - Nr. der Stadt:
Leistung Vergabe-Nr.
Lieferung OVL 422/26-17
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort Gebäude Raum
Erfurt, Fischmarkt 1 Rathaus
3 Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung bzw. Liefertermin Ende der Ausführung I. Quartal 2027 I. Quartal 2027
Angaben zu Optionen
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen
4 Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter Punkt 3 genannten Fristen
für jede vollendete Woche v. H.
für jeden Werktag v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der der bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Ein- zelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
L V 4.15 12.19 Seite 1 von 2 © Stadt Erfurt
[Seite 2]
5 Rechnungen (§ 15 VOL/B)
Alle Rechnungen sind 1-fach beim Landeshauptstadt Erfurt; 17.01; Postfach 900101; 99104 Erfurt; per Mail an rechnung@erfurt.de einzureichen.
6 Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
7 Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)
7.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auf- tragssumme mindestens 50.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
7.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der Vordruck des Auftraggebers
- Vertragserfüllungsbürgschaft BU 1
zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftrag- gebers entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
-
"Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
-
Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
-
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
-
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend.
-
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
8.1 Im Falle von gebrauchten Lizenzen, ist die „Anlage - Eigenerklärung bzgl. geeigneter Nachweis Erschöp- fungsvoraussetzungen und Freistellungserklärung bei gebrauchter Software“ mit dem Angebot einzu- reichen.
8.2 Ergänzend zum Vertrag (Auftrag) wird der auf der Grundlage der Ausschreibung vereinbarte EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Vertragsbestandteil.
LV 4.15 12.19 Seite 2 von 2 © Stadt Erfurt