02 Zuschlagskriterien MZ Süd.pdf

Lieferung und Versorgung von fünf Automaten in Musterungszentren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:35 (Europe/Berlin)

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Verpflegungsamt der Bundeswehr ÖFFENTLICH Zuschlagskriterien VPB/2BB/DN023 und Wertungsmethodik Automatenversorgung in den südlichen Musterungszentren (MZ Süd)

1. Grundsätze

Die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung sind unabhängig von der Zuschlagswertung einzuhalten. Die Bieter geben für die nachfolgend bewerteten Mehrleistungen verbindliche Zusagen ab. Nicht angebotene Mehrleistungen erhalten null Punkte. Die Kriterien und Bewertungsstufen gelten einheitlich für alle Angebote. Angebote, die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nach den einschlägigen Vergaberegeln behandelt und nicht durch Mehrpunkte kompensiert.

Kriterium Maximalpunkte Verkaufspreise (Warenkorb) 40 Störungsbeseitigung 20 Nachbefüllung bei unerwartetem Leerstand 15 Zusatzsortiment und Nutzerbeteiligung 25 Gesamt 100

2. Verkaufspreise – 40 Punkte

Die Vergabestelle veröffentlicht vor Angebotsabgabe einen identischen Warenkorb aus dem Basissortiment mit eindeutig definierten Artikeln, Mengeneinheiten und ggf. Mengenfaktoren. Maßgeblich ist der Warenkorb-Endpreis einschließlich Umsatzsteuer. Fehlende oder nicht vergleichbare Preise sind vor Wertung gemäß den Vergaberegeln sachgerecht aufzuklären.

Wertung: 40 × (niedrigster wertbarer Warenkorbpreis / Warenkorbpreis des Angebots). Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der niedrigste wertbare Preis erhält 40 Punkte.

3. Störungsbeseitigung – 20 Punkte

Mindestanforderung: Behebung von Funktionsstörungen binnen 48 Stunden nach Bekanntwerden; Wochenenden und Feiertage sind ausgenommen. Erreichbarkeit des Service: Montag–Donnerstag 09:00–16:00 Uhr, Freitag 09:00–13:00 Uhr.

Unterkriterium Stufe / verbindliche Zusage Punkte

Beseitigungsfrist (max. 12)bis 8 h / >8–12 h / >12–24 h / >24–12 / 9 / 6 / 3 / 0
36 h / >36–48 h

Qualifizierte Rückmeldung (max. 4) bis 30 min / bis 1 h / bis 2 h / bis 3 h 4 / 3 / 2 / 1 / 0 / später

Zusätzliche Störungsdokumentation (max. 4)Keine / Art und Zeitpunkt /0 / 1 / 2 / 3 / 4
zusätzlich Maßnahmen / zusätzlich
Wiederherstellungszeit / zusätzlich
Bericht binnen 1 Arbeitstag

Eine qualifizierte Rückmeldung benennt die Störung und das weitere Vorgehen; eine automatische Empfangsbestätigung genügt nicht. Dokumentationsstufen sind kumulativ.

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4. Nachbefüllung bei unerwartetem Leerstand – 15 Punkte

Mindestanforderung: Bestückung so häufig, dass alle angebotenen Waren durchgängig erhältlich sind. Bewertet werden ausschließlich darüberhinausgehende, klar überprüfbare Zusagen für den Ausnahmefall eines dennoch eintretenden Leerstands. Eine Nachfüllfrist ersetzt oder relativiert die Mindestanforderung nicht.

Unterkriterium Max. Punktestaffel / Bewertungsregel

Nachfüllfrist bei unerwartetem9≤4 Service-h: 9; ≤8: 6; ≤12: 3; >12: 0
Leerstand

Zusätzliche Leerstands-Prävention 3 0: keine Zusatzleistung; 1: dokumentierte Prognoseprüfung wöchentlich; 2: an jedem Servicetag; 3: automatisierte Prognose mit konkretem Nachfüllauftrag

Zusätzliche Leerstands-Information30: keine Zusatzleistung; 1:
Leerstandsprotokoll monatlich; 2:
zusätzlich monatliche
Ursachenanalyse; 3: zusätzlich
konkrete Abstellmaßnahmen und
Bericht an Auftraggeber

5. Zusatzsortiment und Nutzerbeteiligung – 25 Punkte

Jede zusätzliche Produktkategorie zählt nur, wenn sie über das gesamte Basissortiment hinausgeht und während der Vertragslaufzeit verbindlich angeboten wird. Pro Kategorie 3 Punkte, maximal 15 Punkte.

Zusätzliche Produktkategorien (exemplarisch) Punkte Frisches Obst 3 Belegte Vollkornprodukte 3 Vegetarische und vegane Snacks 3 Glutenfreie Snacks 3

Ernährungsbewusste Snacks (z. B. Kalorien-, salz- oder3
fettreduzierte Produkte)

Nutzerbeteiligung – höchste vollständig erfüllte Stufe Punkte Keine strukturierte Beteiligung 0 Produktwünsche können laufend eingereicht werden 2 Zusätzlich mindestens halbjährliche Auswertung 4 Zusätzlich dokumentierte Rückmeldung an die 7 Behörde über die Prüfung

Zusätzlich mindestens halbjährliche10
Sortimentsüberprüfung mit dokumentierter
Umsetzung geeigneter Wünsche oder sachlich
begründeter Ablehnung

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6. Angebotswertung, Auslegung und Nachweise

• Mindestanforderungen: vollständiges Basissortiment; Befüllungskontrolle, Fullservice; Reparatur und Störungsbeseitigung jeweils binnen 48 Stunden; Zahlungsmöglichkeiten; keine Zahlungsaufschläge; Hygiene, Sicherheit und Zutritt nach Leistungsbeschreibung.

• Bewertung nur nach gesonderter Prüfung von Eignung, Ausschlussgründen und Mindestanforderungen. 0 Punkte bedeuten erfülltes Minimum ohne bewerteten Mehrwert. Fehlende Mindestanforderungen werden nicht durch Punkte kompensiert.

• Fristen: Kalendertage/-stunden ab dokumentiertem Meldungseingang. Dokumentierte Zutrittssperren des Konzessionsgebers hemmen den Fristlauf. Monatsbericht umfasst Befüllung, Ausfälle und Beschwerden ohne personenbezogene Nutzerdaten.

• Nachweise: Unterschriebenes Preisblatt, verbindliche Servicezusagen, Artikelliste, Gerätedatenblätter und Beschreibung der zugesagten Zusatzleistungen. Bewertete Zusagen werden Vertragsbestandteil. • Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala mit insgesamt maximal 100 Punkten. • Berechnung: Warenkorb = Summe aus vorgegebener Menge × Brutto-Einzelpreis. Preispunkte = 5 × niedrigster vollständiger Warenkorb zugelassener Angebote / Warenkorb des Angebots. Qualitative Teilwertung = Punkte / 5 × Gewicht × 100. Gesamtwertung = Summe aller Teilwertungen.

• Den Zuschlag erhält das geeignete Unternehmen, dessen wertbares Angebot nach Anwendung der veröffentlichten Bewertungsmatrix die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. • Gleichstand: Störungsbeseitigung, danach Nachbefüllung, danach Zusatzsortiment; verbleibender Gleichstand durch dokumentiertes Los. • Die vollständigen Zuschlagskriterien einschließlich sämtlicher Unterkriterien, ihrer Gewichtung, der konkreten Punktestufen und der Preisbewertungsformel sind oben dargestellt.

Alle Servicefristen werden nur während der in der Leistungsbeschreibung genannten Servicezeiten (Mo–Do 09:00–16:00 Uhr, Fr 09:00–13:00 Uhr) gerechnet; Feiertage am Leistungsort zählen nicht. Die Frist beginnt mit Eingang der Meldung bzw. nachweisbarer Kenntnis.

Für die Leerstands-Nachfüllfrist zählt der unerwartete Ausfall eines konkret angebotenen Artikels trotz grundsätzlich geschuldeter durchgängiger Warenverfügbarkeit. Eine bessere Frist entbindet nicht von der Pflicht zur durchgängigen Verfügbarkeit. Die drei Präventions-/Informationsleistungen sind nur zu bewerten, soweit sie nicht bereits als Fullservice-Mindestanforderung geschuldet sind.

Die Frischwarenwertung setzt ein plausibles Konzept für Hygiene, Haltbarkeit und Kühlkette voraus. Ein angebotener Artikel muss in den fünf Automaten technisch und räumlich realisierbar sein. Bewertet werden ausschließlich nachgewiesene und verbindlich zugesagte Leistungen.

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