01 Eignungskriterien MZ Süd.pdf

Lieferung und Versorgung von fünf Automaten in Musterungszentren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:35 (Europe/Berlin)

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Verpflegungsamt der Bundeswehr ÖFFENTLICH Eignungskriterien VPB/2BB/DN023 Unterlagen / Nachweise Automatenversorgung in den südlichen Musterungszentren (MZ Süd)

Eignung und Zuverlässigkeit des Konzessionsnehmers: Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Grundlage der einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Die Regelungen der UVgO werden, soweit sachgerecht, als Verfahrensleitfaden berücksichtigt. Der Konzessionsgeber prüft, ob die Bewerber die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Konzession erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

Zum Nachweis sind mit dem Angebotsschreiben (Formular B-V043-092021) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:

  1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formular B-V030-042026)
  2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket „RUS“ (Formular 03)
  3. Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (Formular 04)
  4. Angaben zur gewerblichen Tätigkeit und zu erforderlichen Erlaubnissen. Nachweis oder Erklärung zur rechtzeitigen Beantragung der gewerblichen Tätigkeit durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis.
  5. Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung steuerlicher (auch durch „Bescheinigung in Steuersachen“ möglich) und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.
  6. Erklärung über das Bestehen oder den rechtzeitigen Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vertrag).
  7. Erklärung über die Erfüllung der für den jeweiligen Betrieb geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen.
  8. Erklärung über die Bereitschaft an Sicherheitsbelehrungen der Bundeswehr teilzunehmen und die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.
  9. Darstellung der fachlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe geeigneter Referenzen oder sonstiger aussagekräftiger Nachweise vergleichbarer Erfahrungen; insbesondere Angaben zur technischen Ausstattung, Befüllung, Wartung, Reinigung und Störungsbeseitigung / Kundendienst.

Der Konzessionsgeber kann die Angaben durch ergänzende Nachweise überprüfen. Die Anforderungen werden unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit festgelegt.

Zusatz: Vor Vertragsschluss wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO sowie aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 2 WRegG eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, zu dem keine konzessionsverhindernden Eintragungen vorliegen. Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Konzessionsgeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine - auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte - Übersetzung ins Deutsche beizulegen.

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