V01 Leistungsbeschreibung.pdf

Lieferung und Versorgung von fünf Automaten in Musterungszentren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:35 (Europe/Berlin)

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Verpflegungsamt der Bundeswehr

Leistungsbeschrei-

bung zur Vergabe der

Automatenversor-

gung

in den südlichen Musterungszentren

BF 1 bewBetr 1.10.2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. Leistungsgegenstand ............................................................................................................... 1

  2. Mindestleistung ......................................................................................................................... 2

2.1 Musterungszentrum Kempten ............................................................................................. 2

2.2 Musterungszentrum Regensburg ....................................................................................... 2

2.3 Musterungszentrum Offenburg ........................................................................................... 3

2.4 Musterungszentrum Ulm ...................................................................................................... 3

2.5 Musterungszentrum Nürnberg ............................................................................................. 3

  1. Automatenversorgungsvertrag ............................................................................................... 4

  2. Qualitätsstandards ................................................................................................................... 4

4.1 Lebensmittehygiene .............................................................................................................. 4

4.2 Nachhaltigkeit ......................................................................................................................... 5

  1. Kostenstruktur und Warenpreise ........................................................................................... 5

  2. Technische Anforderungen ..................................................................................................... 5

6.1 Allgemeine Forderungen ...................................................................................................... 5

6.2 Stellplätze ............................................................................................................................... 6

6.3 Anforderungen an die Automaten ....................................................................................... 6

6.4 Normative Verweisungen ..................................................................................................... 6

6.5 Reinigung ................................................................................................................................ 6

6.6 Lieferumfang .......................................................................................................................... 7

6.7 Inbetrieb- und Abnahme ....................................................................................................... 7

6.8 Warensortiment ..................................................................................................................... 7

6.9 Sonstige Betreuung, Wartung und Ersatzteilversorgung ................................................ 8

  1. Qualitätssicherung.................................................................................................................... 8

  2. Militärische Sicherheit .............................................................................................................. 8

  3. Anhang ....................................................................................................................................... 8

  4. Leistungsgegenstand Vergeben wird eine Dienstleistungskonzession für die Automatenversorgung in den Musterungszentren des Automatenverbundes Süd (Automatenverbund MZ Süd) durch das Verpflegungsamt der Bundeswehr (VpflABw – im Folgenden auch Konzessionsgeber genannt).

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Im Rahmen der Konzession ist die Versorgung der Personen, die sich im Rahmen ihrer Musterung in den Musterungszentrum aufhalten, durch Bereitstellung von Le- bensmitteln und Getränken aus Automaten sicherzustellen. Ausschreibungsinhalt ist die Lieferung, Übergabe und Aufstellung der Automaten; deren Bestückung bzw. Belieferung sowie die Wartung, Ersatzteilversorgung und Reparatur. Die Konzession erstreckt sich auf die Dienstgebäude der jeweiligen Musterungszen- tren.

Die Automaten werden auf eigene Verantwortung und Rechnung der konzessions- nehmenden natürlichen oder juristischen Partei (KnP – auch Konzessionsnehmer) betrieben.

Es sind zumindest die unter Nr. 2 genannten Automaten zu betreiben. Die KnP ist berechtigt, daneben in Absprache mit den zuständigen Stellen der Bundeswehr weitere Automaten in den südlichen Musterungszentren (siehe Nr. 2.) aufzustellen und zu betreiben. Auch ist eine Erweiterung um weitere Liegenschaften des im Bereich des Automatenverbundes im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Eine Entlohnung durch den Bund erfolgt nicht. Verluste defizitärer Automaten sind durch die Gewinne der rentablen Automaten auszugleichen (Mischkalkulation).

  1. Mindestleistung Die in der nachfolgenden Übersicht (2.1 – 2.5) aufgeführte Mindestleistung ist ver- pflichtend zu erbringen. Eine Erweiterung um weitere Automaten ist möglich.

2.1 Musterungszentrum Kempten a) Adresse: Sandstraße 8-10, 87435 Kempten b) Stärke Stammpersonal: 55 c) Stärke zu Musternde: ca. 60 pro Tag d) Durchschnittliche Übernachtungen/Monat: 0 e) Vorhandene Versorgungseinrichtungen: 0 f) Öffnungszeiten des Musterungszentrum: 6 bis 18 Uhr (voraussichtlich) g) Mindestleistung: Kombiautomat (Kaltgetränke und verpackte Snacks) h) Automatenstandort: Empfangs- und Wartebereich in einem Musterungs- zentrum (1.OG, Empfangs- und Wartebereich) i) Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 12/2026

2.2 Musterungszentrum Regensburg a) Adresse: Im Gewerbepark B35, 93047 Regensburg b) Stärke Stammpersonal: 55 c) Stärke zu Musternde: ca. 60 pro Tag d) Durchschnittliche Übernachtungen/Monat: 0

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e) Vorhandene Versorgungseinrichtungen: 0 f) Öffnungszeiten des Musterungszentrum: 6 bis 18 Uhr (voraussichtlich) g) Mindestleistung: Kombiautomat (Kaltgetränke und verpackte Snacks) h) Automatenstandort: Empfangs- und Wartebereich in einem Musterungs- zentrum (3.OG, Empfangs- und Wartebereich) i) Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 16.11.2026

2.3 Musterungszentrum Offenburg a) Adresse: Okenstraße 25, 77652 Offenburg b) Stärke Stammpersonal: 55 c) Stärke zu Musternde: ca. 60 pro Tag d) Durchschnittliche Übernachtungen/Monat: 0 e) Vorhandene Versorgungseinrichtungen: 0 f) Öffnungszeiten des Musterungszentrum: 6 bis 18 Uhr (voraussichtlich) g) Mindestleistung: Kombiautomat (Kaltgetränke und verpackte Snacks) h) Automatenstandort: Empfangs- und Wartebereich in einem Musterungs- zentrum (EG, Raum 0.019) i) Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 07.05.2027

2.4 Musterungszentrum Ulm a) Adresse: Olgastraße 63, 89073 Ulm b) Stärke Stammpersonal: 55 c) Stärke zu Musternde: ca. 60 pro Tag d) Durchschnittliche Übernachtungen/Monat: 0 e) Vorhandene Versorgungseinrichtungen: 0 f) Öffnungszeiten des Musterungszentrum: 6 bis 18 Uhr (voraussichtlich) g) Mindestleistung: Kombiautomat (Kaltgetränke und verpackte Snacks) h) Automatenstandort: Empfangs- und Wartebereich in einem Musterungs- zentrum (4. OG, Raum 4.037) i) Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 01.11.2026

2.5 Musterungszentrum Nürnberg a) Adresse: Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 14, 90491 Nürnberg b) Stärke Stammpersonal: 55 c) Stärke zu Musternde: ca. 60 pro Tag d) Durchschnittliche Übernachtungen/Monat: 0 e) Vorhandene Versorgungseinrichtungen: 0 f) Öffnungszeiten des Musterungszentrum: 6 bis 18 Uhr (voraussichtlich) g) Mindestleistung: Kombiautomat (Kaltgetränke und verpackte Snacks) h) Automatenstandort: Empfangs- und Wartebereich in einem Musterungs- zentrum

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i) Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 06/2027

  1. Automatenversorgungsvertrag Zwischen dem VpflABw und dem Konzessionsnehmer wird ein Automatenversor- gungsvertrag abgeschlossen. Aus diesem ergeben sich die konkreten Vertrags- pflichten der knP. Das Vertragsmuster ist der Leistungsbeschreibung beigefügt.

Der Auftrag wird für eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren, frühestens ab dem

  1. November 2026 vergeben. Die Leistungspflicht beginnt für die einzelnen Stand- orte spätestens einen Monat nach Schaffung der technischen Voraussetzungen durch den Bund. Derzeit wird davon ausgegangen, dass – je nach Fortschritt der noch laufenden Baumaßnahmen– eine Inbetriebnahme der Automaten zwischen dem 01. November 2026 und dem 30. Juni 2027 erfolgen kann (siehe Punkt 2). Verzögerungen sind jedoch möglich.

Der Vertrag ist kündbar mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalen- dervierteljahres.

Die Auslastung der einzelnen Automaten ist durch Übersendung geeigneter Un- terlagen (z. B. Jahres-/Monatsabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) nachzuweisen.

  1. Qualitätsstandards

4.1 Lebensmittehygiene Die KnP hat die Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- rechts sowie die Hygienebestimmungen der Bundeswehr (Zentralvorschrift A1- 840/12-4001 in der jeweils gültigen Fassung (wird im Rahmen des Vergabever- fahrens zur Verfügung gestellt) zu beachten. Die zur Überwachung des Ver- kehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Be- darfsgegenständen zuständigen Stellen der Bundeswehr sind berechtigt die Au- tomaten zu prüfen (§ 38 Abs. 2, 39 LFGB), im Rahmen ihrer fachlichen Aufga- ben Weisungen zu erteilen und Proben zum Zwecke der Laboruntersuchung zu entnehmen.

Die Prüfung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundeswehr ist seitens der KnP zu ermöglichen. Dies beinhaltet ggf. auch die Öffnung der Au- tomaten zur Prüfung der internen Produktionsprozesse im Rahmen von Orts- terminen, zu denen rechtzeitig geladen wird. Eine solche Prüfung kann auch bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens, also vor Vertragsschluss, erforder- lich werden und auch die externen Betriebs- bzw. Lagerstätten der KnP sowie

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eventueller Nachunternehmer betreffen. Die KnP verpflichtet sich, je nach Art der festgestellten Mängel diese selbst zu beheben oder diese durch die zustän- dige Stelle auf Antrag beheben zu lassen und das VpflABw darüber zu informie- ren. Ein Vertragsschluss kommt nur zustande, wenn die Voraussetzungen des Lebensmittelrechtes gegeben sind.

Die KnP hat Automaten mit kühlpflichtigen Lebensmitteln vor der Inbetrieb- nahme dem VpflABw im Einzelfall anzuzeigen. Dieses zieht die amtliche Le- bensmittelüberwachung der Bundeswehr hinzu.

4.2 Nachhaltigkeit Produkte aus ökologischem Landbau und fairem Handel, sowie umweltscho- nend transportierte Lebensmittel sollen bevorzugt verwendet werden. Wo im- mer möglich, soll der Konzessionsnehmer Nachhaltigkeitskriterien (Produktion und Transport der Automaten, Reduzierung von Abfall, effizienter Energie- und Wasserverbrauch und sozial verantwortliches Handeln) beachten.

  1. Kostenstruktur und Warenpreise Es wird eine Stellfläche mit Strom zur Verfügung gestellt. Infrastruktur- und Medi- enkosten trägt der Bund.

  2. Technische Anforderungen

6.1 Allgemeine Forderungen Diese Leistungsbeschreibung legt die wesentlichen Eigenschaften von an- schlussfertigen, handelsüblichen Warenautomaten, die Bestückung bzw. Belie- ferung mit Lebensmitteln (verpackte Snacks und Getränke) sowie die Fernbe- treuung, Wartung und Ersatzteilversorgung fest.

Sämtliche Leistungen sind in der beschriebenen Ausführung und in einem den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden funktions-/gebrauchsfähigen Zustand zu liefern. Die in der Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Forderungen sind verbindlich.

Die KnP verpflichtet sich die Leistungen fachlich und handwerklich entspre- chend den anzuwendenden fachtechnischen Vorschriften unter Verwendung von einwandfreien, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Materi- alien und dem Einsatz der Aufgabe entsprechend qualifiziertem Personal zu erbringen. Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften strikt einzuhal- ten.

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6.2 Stellplätze Es ist ein handelsüblichse Gehäuse für die Innenaufstellung vorzusehen. Grundsätzlich sind alle Stellplätze mit Stromanschlüssen ausgestattet. Sofern technische Anpassungen bzw. Erweiterungen notwendig sind, können diese nach Zuschlagserteilung erfolgen.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann ein Teil der Stellplätze vor Angebots- abgabe besichtigt werden.

6.3 Anforderungen an die Automaten • Die Automaten sind intuitiv zu bedienen. • Die Sprachführung ist auf Deutsch, weitere Sprachen sind möglich. • Die Automaten verfügen über ein bargeldloses Zahlungssystem (Giro/ Kre- ditkarte) mit „PIN“ und „kontaktlos“ und ein Zahlungssystem mit Bargeld. Die KnP hat für die regelmäßige Bargeldentnahme zu sorgen und trägt hier- für die Verantwortung. • Bei konkretem Bedarf sind auch Automaten spätestens sechs Monate nach entsprechender Anmeldung bereitzustellen, die barrierefrei bedienbar sind. • Die Automaten entsprechen dem Recht der EU und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den technischen und lebensmittelhygienischen Vorgaben sowie den in dieser Leistungsbeschreibung genannten Normen.

6.4 Normative Verweisungen Für die angebotenen Positionen sind insbesondere nachfolgend genannte Ge- setze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie technischen Re- geln und Normen einzuhalten. Sollte eine Norm nicht eingehalten werden (kön- nen), ist dies im Angebot explizit anzugeben und zu begründen.

  1. DIN 10527 Lebensmittelhygiene - Abgabe von leicht verderblichen Lebensmit- teln aus Verkaufsautomaten
  2. Delegierte VO (EU) 2019/2018 Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlge- räten mit Direktverkaufsfunktion
  3. LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
  4. LMIV Lebensmittel-Informationsverordnung
  5. Zentralvorschrift A1-840/12-4001 „Lebensmittelhygiene“

6.5 Reinigung Die Reinigung und Desinfektion des Automaten ist Bestandteil des Full-Service- Vertrages.

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6.6 Lieferumfang Vor Auftragsdurchführung hat die KnP mit den zuständigen Stellen der Bundes- wehr die baulichen Besonderheiten am Aufstellungsort der Geräte zu klären.

Dem Automaten sind die nachfolgenden handelsüblichen Firmenunterlagen in deutscher Sprache beizulegen: • Betriebsanleitung bzw. Bedienungsanleitung • ggfs. Sicherheitsdatenblätter • Anwendungshinweise • Servicedienstkontakte

6.7 Inbetrieb- und Abnahme Nach der Aufstellung/Montage ist die Erstinstallation und die Inbetriebnahme der Automaten einschl. Zubehör, Bezahlvorgang und Erstausgabe der Waren zum Zwecke der Herstellung der Betriebsbereitschaft durch die KnP verpflich- tend. Die im Zuge der Aufstellungs- und Montagearbeiten anfallenden Abfall- und Reststoffe sowie Verpackungen sind von der KnP einzusammeln und ggf. nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Für eine möglicherweise notwendige Entsorgung aller während der Aufstellungs- und Montagearbeiten eingesetzten oder nach ihrer Verarbeitung zurückbleibenden Gefahr- und/oder Arbeitsstoffe ist die KnP verantwortlich.

6.8 Warensortiment Die Automaten haben handelsübliche verpackte Snacks (z. B. Süßwaren, Salz- gebäck, Frucht- und Kaugummi) sowie Kaltgetränke (z. B. Mineralwasser, Ap- felschorle, Erfrischungsgetränke ohne Alkohol) vorzuhalten. Verpflichtend ist das sog. Basissortiment für alle Standorte des Automatenverbundes MZ Süd.

Weiterhin ist gewünscht, dass eine Auswahl ernährungsbewusster Artikel (zu- cker-, salz- und fettreduzierte Artikel, vegetarische und/oder vegane Waren so- wie pflanzliche Protein-Produkte) angeboten wird.

Die konkrete Bestückung richtet sich nach dem Bedarf am Standort. Sie kann der Nachfrage entsprechend laufend angepasst werden. Die Bestückung ist so häufig durchzuführen, dass alle angebotenen Waren durchgängig erhältlich sind. Eine möglichst hohe Auswahl soll vorhanden sein. Alkoholische Getränke dürfen nicht angeboten werden.

Ein regelmäßiger Austausch der KnP mit den örtlichen Ansprechpartnern wird angestrebt. Auf die Kundenwünsche hinsichtlich des Warensortimentes sollte, z. B. im Rahmen von Erprobungsphasen, eingegangen werden.

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6.9 Sonstige Betreuung, Wartung und Ersatzteilversorgung Rechtzeitig vor Vertragsschluss hat die KnP die Telefonnummern seines Kun- dendienstes anzugeben. Der Service der KnP muss von Mo-Do in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr in der Zeit von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr telefonisch/persönlich erreichbar sowie der deutschen Sprache mächtig sein. Bei Funktionsstörungen sind Re- paraturen innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Bekanntwerden der Stö- rung bei der KnP mit Ausnahme von Wochenenden und Feiertagen nach Ab- sprache durchzuführen.

Im Rahmen des Full-Service-Vertrages sind sämtliche Vor-Ort-Termine im Rah- men der Wartung, sonstigen Betreuung und Ersatzteilversorgung (Fahrten von Technikern, Arbeitszeiten sowie ggf. Ersatzteile) sowie die Bestückung mit Ge- tränken abgegolten. Die Qualifikation der Servicetechniker garantiert die Be- triebs- und Funktionssicherheit und eine konstant gute Produktqualität. Die Ser- viceleistungen werden nicht in Rechnung gestellt.

  1. Qualitätssicherung Die KnP stellt die Einhaltung der technischen Forderungen durch produktspezifi- sche Prüfungen sicher. Sie verpflichtet sich, auf der Grundlage der in dieser Leis- tungsbeschreibung festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung durchzufüh- ren.

Die KnP stellt die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Konformität der sich im Automaten befindlichen Waren mit den aktuell geltenden Lebensmittelgesetzen sicher und sorgt dafür, dass diese jederzeit gegeben ist.

  1. Militärische Sicherheit Bieter aus Ländern der beigefügten Staatenliste (Anhang 3) sowie Staatenlose dür- fen Liegenschaften der Bundeswehr aus Sicherheitsgründen nur nach Einzelfall- prüfung betreten. Somit ist es möglich, dass die Bewerbung eines solchen Bewer- bers bei dem Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt werden darf. Aus Gründen der militärischen Sicherheit kann der Bund verlangen, dass die KnP einzelne Personen entweder nicht mit für den Bund durchzuführenden Ar- beiten betraut oder sie unverzüglich davon entbindet.

  2. Anhang (1) Basissortiment (2) A1-840/12-4001 Lebensmittelhygiene* (wird elektronisch zur Verfügung gestellt) (3) Staatenliste

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