Bewerbererklärung
zu den gemäß AGB Forst NRW gestellten Anforderungen an forstlich tätige Dienstleistungsunternehmen
im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: 01.04.2022
Ausschreibung vom: Vergabenummer:
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Forstamt:
Revier:
Name Bieter*in:
Anschrift: Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Geburtsdatum / Geburtsort:
Postfach:
Ansprechpartner/in:
Telefon:
Mobiltelefon:
Telefax:
E-Mail:
Hinweis: Die hier abgegebenen Erklärungen sowie ggf. Anlagen, Nachweise und Unterlagen werden Bestandteil des mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags. Eine Vorlage von Nachweisen ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der Auftraggeber behält sich eine anlassbezogene Prüfung bzw. Vorzeigung von Eignungsbegründenden Unterlagen vor. Eine Änderung der gemachten Angaben ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Hiermit bieten wir die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Leistungen im Bereich der
[ ] Holzernte [ ] hochmechanisiert [ ] teilmechanisiert [ ] motormanuell
[ ] Holzbringung [ ] Kurzholzrückezug [ ] Seil-/Zangen-/Klemmbankschlepper [ ] Pferd [ ] Seilkran
[ ] Holztransport
[ ] Holzentrindung
[ ] Bestandesbegründung
[ ] Bestandespflege
[ ] Wertästung
[ ] Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung
[ ] Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
[ ] Sonstiges
an.
1. Anerkennung Bewerbungsbedingungen
Wir erklären, dass wir den für dieses Vergabeverfahren gültigen Bewerbungsbedingungen, insbesondere den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von forstlichen Dienstleistungsarbeiten im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen“ (AGB Forst NRW) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung in vollem Umfang ohne Änderungen zustimmen und diese als verbindlich für unser Angebot anerkennen.
2. Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Zertifizierung (3.1 AGB Forst NRW)
Wir erklären, dass wir die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung der angebotenen Arbeiten besitzen und benennen folgende Auftraggeber als Referenz (Zeitraum max. 24 Monate):
Auftraggeber (Name, ausgeführte Arbeiten, Tel.-Nr.)
Wir verfügen über folgendes von PEFC-Deutschland e.V. oder ggf. auch FSC-Deutschland e. V. anerkanntes Zertifikat für die Durchführung forstlicher Unternehmerarbeiten (entbehrlich bei Ausführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte/-bringung):
(Bezeichnung Zertifikat, Nr., gültig bis)
3. Öffentlich-rechtliche Anforderungen (3.2 AGB Forst NRW)
-
Wir erklären die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen (Amtsgericht, Handelsregisternummer):
(Datenquelle: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug)
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Unser Unternehmen wird unter folgender Umsatzsteuernummer geführt (Sitz des Finanzamts, USt.ID-Nr.):
(Nachweis einer deutschen USt.ID-Nr. nur bei ausländischen Unternehmen erforderlich)
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Der Betrieb ist Mitglied der Berufsgenossenschaft (Name und Sitz der BG, Mitglieds-Nr., seit):
(Datenquelle: Mitgliedsbescheinigung)
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Unsere Mitarbeiter sind bei der folgenden Sozialversicherung ordnungsgemäß angemeldet (Name der Sozialversicherung):
(Datenquelle: Anmeldung/en)
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Wir erklären, dass unser Unternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme in Höhe von jeweils min. 2 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie in Höhe von mindestens 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden verfügt (Name der Versicherung, Vertragsnummer):
(Datenquelle: Versicherungsbescheinigung)
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Wir setzen ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern ein, welche über die erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen verfügen. (Datenquelle: Arbeitserlaubnisse der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsvisa in Reisepässen, Aufenthaltsgenehmigungen)
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Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Beiträgen zur Berufsgenossenschaft nachgekommen sind.
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Wir verpflichten uns zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW.
Wir verpflichten uns zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW.
4. Einsatz von Subunternehmen (3.3 AGB Forst NRW)
[ ] Wir beabsichtigen folgende/n Subunternehmen/r einzusetzen und bitten im Fall der Auftragserteilung um Genehmigung. Uns ist bekannt, dass der Einsatz weiterer Subunternehmen nach Auftragsvergabe grundsätzlich nicht möglich ist. Für die Subunternehmen/r gelten die gleichen Eignungsanforderungen wie für das Hauptunternehmen. (Art der Arbeiten, Name, Adresse, Telefon):
(Sämtliche Erklärungen gelten auch für die/den Subunternehmen/r)
5. Eingesetzte Arbeitskräfte (3.4 AGB Forst NRW)
Hiermit bescheinigen wir, dass unsere eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der angebotenen Forstarbeiten besitzen. Nachfolgend aufgeführte Arbeitskräfte werden voraussichtlich eingesetzt werden: (Name, Vorname, berufliche Qualifikation, im Betrieb ausgeübteTätigkeit):
Es werden in der Holzernte (motormanuelles Fällen und ggf. Aufarbeiten) ausschließlich Arbeitskräfte mit
[ ] absolvierter deutschen Forstwirt- oder Forstwerkerprüfung (Datenquelle: Prüfungsurkunde) [ ] bei ausländischen Arbeitskräften einer der deutschen Forstwirt- oder Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)) (Datenquelle: Bescheinigung der Landwirtschaftskammer gem. BQFG) [ ] der Teilnahme an einem entsprechenden Sachkundelehrgang einer öffentlichen forstlichen Ausbildungsstätte bis 30.06.2005 [ ] an einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Zusammenarbeit mit der LBG NRW (heute
SVLFG) erworbenen Sachkundenachweis bis 30.06.2005 (Datenquelle: Sachkundenachweis zur Durchführung von Holzerntearbeiten)
[ ] Europäischen Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung). eingesetzt. (Datenquelle: Zertifikate über ECS/ECC-Module)
Es werden im Bereich der hochmechanisierten Holzernte (Führen von Harvestern) ausschließlich Maschinenführerinnen und Maschinenführer mit „Sachkundenachweis Harvestervermessung“ eines forstlichen Bildungszentrums eingesetzt. (Datenquelle: Sachkundenachweis Harvestervermessung)
Unsere Mitarbeiter/innen verfügen über den Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis. (Datenquelle: Pflanzenschutzmittelsachkundenachweis, ausschließlich erforderlich bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln)
Wir versichern, dass am Arbeitsort dauerhaft ein verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Aufsichtführender (Vorarbeiter) anwesend ist (3.6 AGB Forst NRW).
Diese Funktion erfüllt voraussichtlich (Name, Vorname):
Ggf. Stellvertreter (Name, Vorname):
6. Eingesetzte Arbeitsmittel und –verfahren (3.5 AGB Forst NRW)
Die eingesetzten Maschinen entsprechen den in den Anlagen zu den AGB Forst NRW aufgeführten Mindestanforderungen. Abweichend/Ergänzend zu den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeitsmitteln- und -verfahren beabsichtigen wir einzusetzen (Beschreibung der Arbeitsmittel-/Verfahren insbesondere bei der hochmechanisierten Holzernte/-bringung sowie die jeweiligen Arbeitsverfahren):
[ ] Es kommen Rückemaschinen mit Seilwinde zum Einsatz. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde (keine Traktionswinden oder Seilkrananlagen) verfügen über ein vom Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem.
[ ] Die eingesetzten Maschinen sind KWF-geprüft.
[ ] Folgende Maschine/n ist/sind nicht KWF-geprüft, wir bitten um Genehmigung des Einsatzes bei Zuschlagserteilung (Bezeichnung Maschine, Begründung):
In Hydraulikanlagen und bei Verlustschmierungen werden ausschließlich biologisch schnell abbaubare Öle verwand. Zum Betrieb zweitaktgetriebener Kleinmaschinen (z. B. Motorsäge, Freischneider etc.) wird ausschließlich Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) genutzt. Geeignete Havariesets zum Auffangen von Ölen und Kraftstoffen bei Leckagen werden mitgeführt.
7. Maßerhebung (3.11 AGB Forst NRW)
Bei hochmechanisierter Holzernte: Wir verpflichten uns, die eingesetzten Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des „Lastenheftes Harvestervermessung“ des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren. Uns ist es möglich entsprechende Protokollausdrucke auszuhändigen. Es ist uns möglich, für jeden Hieb ein Harvesterprotokoll zu liefern, auf dem mindestens sortenweise das Volumenin Efm o. R. und sortenweise die Stückzahl sowie die Gesamtanzahl bearbeiteter Bäume inkl. des Gesamtaufarbeitungsvolumens ausgewiesen ist.
8. Schlusserklärung
Uns ist bewusst, dass eine wissentlich falsch gemachte Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Vergaben zur Folge haben kann.
Seitens der Zentralen Vergabestelle des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen werden keine Nachweise mehr nachgefordert. Die/Der Auftragnehmende versichert, dass ihr/ihm die geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Es muss mit stichprobenartigen Kontrollen seitens des Auftraggebers gerechnet werden. Sollte sich bei dieser Kontrolle herausstellen, dass Eignungsnachweise fehlen, kann dies zur sofortigen Aufhebung der bestehenden Verträge führen.
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Ort, Datum Stempel und Unterschrift