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Ausschreibung des Landesbetriebes
Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Leistungsbeschreibung zur
Lieferung und teilweise Einbau von Material
für die Unterhaltung der Reit- und Wirtschaftswegen
in verschiedenen Forstbetriebsbezirken
beim Regionalforstamt Niederrhein
Vergabe-Nummer: 2026/14/011
Prozess-Nummer: 5306585
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung VOB/A
Angebotsfrist: 15.10.2026
Bindefrist: 30.10.2026
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- Beschreibung des Auftraggebers
Nordrhein-Westfalen ist mit über 18 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Der Wald nimmt mit mehr als 900.000 Hektar etwa 27 % der Landesfläche ein. Dabei ist der Anteil des Privatwaldes mit rund zwei Dritteln – dahinter stehen 150.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer – höher als in jedem anderen Bundesland.
Zusammen mit den Forstreferaten des Ministeriums für Landwirtschaft, und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bildet der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen – kurz: Wald und Holz NRW – die nordrhein-westfälische Forstverwaltung. Wald und Holz NRW obliegt die hoheitliche Aufsicht über die gesamten Wälder Nordrhein-Westfalens; Wald und Holz NRW bewirtschaftet die landeseigenen Wälder und kümmert sich als Dienstleister um kommunale und private Wälder. Rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 Regionalforstämtern, dem Nationalparkforstamt Eifel sowie der Zentrale nehmen die vielfältigen Aufgaben rund um den Wald mit seinen Funktionen als Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum wahr.
Weitere Informationen über den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen finden Sie auch unter www.wald-und-holz.nrw.de.
- Auftragsgegenstand
Das Regionalforstamt Niederrhein des Landesbetriebes Wald und Holz NRW benötigt für die Unterhaltung der Reit- und Wirtschaftswege geeignetes Material. Die Leistung ist auf 3 Lose aufgeteilt (räumliche Trennung) und umfasst im Los 1 auch den Einbau des Materials. Alle anderen Lose beziehen sich ausschließlich auf die Lieferung.
Kurzbeschreibung der Vorhaben wie nachfolgend.
Nähere Informationen sind den jeweiligen Leistungsverzeichnissen und den entsprechenden Anlagen zu entnehmen.
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- Losaufteilung
Los 1: FBB Dinslaken Waldorte Bruckhauser Wald, Hiesfelder Wald
Lieferung inklusive Einbau:
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Auf ca. 5.000 lfdm Reitweg eine ca. 10 cm (unverdichtet) starke Deckschicht aus Reitsand zur Nivelierung des Wegekörpers verteilen. Anlieferung und Verteilung von 1.500 to Reitsand 0-10 mm in einer Breite von 2m.
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Auf ca. 13.000 lfdm Reitweg Feinplanum (2,5 m) fachgerecht mit Grader oder Radlader herstellen (Einbau Reitsand aus Position 1 des Leistungsverzeichnisses und Instandsetzung/Pflege der restlichen Wege).
Wichtig: Es handelt sich bei den Mengen und Wegelängen um geschätzte Werte, die lediglich als Kalkulationshilfe dienen sollen. Leichte Abweichungen davon sind möglich. Ausschlaggebend für die Auftragserteilung ist der Einzelpreis je lfdm (je Arbeitsgang) bezogen auf die geschätzten Mengen.
Los 2: FBB Leucht Waldorte Leucht und Littard
Lieferung von:
- 120 Tonnen Kalksteinschotter 0-22 mm
- 40 Tonnen Kalksteinschotter 0-45 mm
- 140 Tonnen Sand 0-10 mm
Los 3: FBB Hochwald Waldorte Hochwald, Tüschenwald und Hees
Lieferung von:
- 330 Tonnen Sand 0-10 mm
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- Liefer-/Leistungsort(e)
Die Leistungserbringung/Lieferung hat an die im jeweiligen Leistungsverzeichnis (inklusive Anlagen) näher definierten Orte zu erfolgen. Vor Ort erfolgt eine Einweisung durch den jeweiligen Revierleiter. Die Lieferung muss daher in jedem Fall rechtzeitig abgestimmt werden.
- Rechnungsadresse
Die angebotenen Preise des Auftragnehmers sind Nettofestpreise inklusive aller sonstigen Kosten und Lasten. Hierüber hinausgehende Kosten dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer Auftragserteilung und Leistungserbringung soll die Rechnungsstellung ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
niederrhein@wald-und-holz.nrw.de
Wald und Holz NRW Regionalforstamt Niederrhein Moltkestraße 8 46483 Wesel Leitweg-ID: 051700048048-10001-97
Die Rechnung muss als Referenz unbedingt die Vergabenummer 2025/14/011, die jeweilige Losnummer und die Prozessnummer 5306585 sowie den zugehörigen Forstbetriebsbezirk enthalten, um eine Zuordnung und somit zügige Bearbeitung gewährleisten zu können.
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
- Liefer-/Leistungszeitraum
Die Lieferung hat schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung zu erfolgen (Anfang November 2026). Bis spätestens 10.11.2026 muss das Material vollständig ausgeliefert, eingebaut und in Rechnung gestellt sein.
- Losaufteilung
Dieses Verfahren wird in Teillose wie unter III. Losaufteilung beschrieben aufgeteilt.
Bieter können Angebote für ein Los oder alle Lose abgeben. Die Lose können an unterschiedliche Auftraggeber vergeben werden. Je Auftragnehmer ist die Beauftragung von höchstens 3 Losen möglich.
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- Nebenangebote
Die Einreichung von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
- Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterium gilt: 100% günstigster Preis
Zuschlagsrelevant ist der Gesamtpreis (netto) aus dem jeweiligen Preisblatt je Los. Für Los 1 werden zur Ermittlung des Gesamtpreises die geschätzten Mengen herangezogen.
Bei einem Wertungsgleichstand (Preisgleichheit) wird per Losentscheid entschieden.
- Vertragsablauf und Kündigung
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Besonderen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen.
Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten („Nachbesetzungsangebot“).
Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.
Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
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Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das „Nachbesetzungsangebot“ mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
- Eignungskriterien
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist, hat er seine Eignung gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) nebst dort genannter Nachweise zu erbringen.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
- Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 213 - Angebotsschreiben (Formular)
- 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- Preisblatt Los 1, Los 2, Los 3
- PQ Unterlagen nebst Nachweise oder Formular 124 nebst Nachweise
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formular)
- 234 Erklärung Bieter- und Arbeitsgemeinschaft (Formular)
- 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular)
- 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular)
Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und / oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen. Siehe auch Bietergemeinschaften und Nachunternehmer.
Allgemeiner Hinweis: Sofern Sie präqualifiziert sind, geben Sie bitte die PQ-Nummer Ihres Unternehmens im Angebotsschreiben an. Die zur Angebotsprüfung notwendigen Eignungsnachweise und Unterlagen werden seitens der Zentralen Vergabestelle aus dem Register entnommen. Gleiches gilt, sofern Sie ein Angebot in Form einer Bietergemeinschaft abgeben, für alle
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Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie auch für einen Nachunternehmer, sofern dieser eingesetzt wird.
Sollten im Rahmen der Präqualifizierung nicht alle für das Verfahren fachlich notwendigen und aktuellen Nachweise im Register hinterlegt sein, behält sich der Auftraggeber vor, die für die Angebotsprüfung relevanten Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist vom Bieter sowie deren Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder/und Nachunternehmern nachzufordern.
Sofern Sie nicht präqualifiziert sind, füllen Sie bitte das Dokument „VVB 124 – Eigenerklärung zur Eignung“ aus, gleiches gilt, sofern Sie ein Angebot in Form einer Bietergemeinschaft abgeben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie auch für einen Nachunternehmer ohne gültige Präqualifizierung.
Sollten gemäß Eigenerklärung zur Eignung die aktuell für das Verfahren fachlich notwendigen und aktuellen Nachweise zur Prüfung der geforderten Eignung erforderlich sein, behält sich der Auftraggeber vor, die für die Prüfung relevanten Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist vom Bieter sowie deren Mitglieder der Bietergemeinschaft oder/und Nachunternehmern nachzufordern.
- Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften sind nur durch einen vorab festgelegten Vertreter einzureichen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft vertritt ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich.
Beabsichtigt der Bieter als Bietergemeinschaft zu agieren, ist dies mit Angebotsabgabe in dem Formular VVB 213 – Angebotsschreiben anzugeben.
Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind folgende Unterlagen additiv mit Angebotsabgabe einzureichen:
- VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017 (Formular) durch alle Mitglieder auszufüllen
- 521_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) durch alle Mitglieder auszufüllen
- 522 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (Formular) durch alle Mitglieder auszufüllen
- VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 durch alle Mitglieder auszufüllen
- Eignungsnachweise gem. Eigenerklärung zur Eignung sind auf Verlangen nachzureichen
- Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, ist dies mit Angebotsabgabe in dem Formular VVB 213 – Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07- 2019 anzugeben.
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Zudem sind in diesem Fall folgende Unterlagen additiv mit Angebotsabgabe einzureichen:
- 521_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) durch den Nachunternehmer auszufüllen
- 522 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (Formular) durch alle Mitglieder auszufüllen
- VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 durch alle Mitglieder auszufüllen
- Eignungsnachweise gem. Eigenerklärung zur Eignung sind auf Verlangen nachzureichen
- Vertragsbedingungen
Es gelten die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen des Landes NRW, besondere Vertragsbedingungen, etwaige ergänzende Vertragsbedingungen, etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen, etwaige allgemeine technische Vertragsbedingungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftrags- und Vertragsbedingungen einverstanden.
- Angebotsabgabe/Informationen zum Verfahren
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
Für jedes Los sind alle in den Leistungsverzeichnissen geforderten, gekennzeichneten Felder mit Preisen zu befüllen. Fehlende Einzelpreise führen zum Ausschluss für das jeweilige Los. Für jedes Los liegt ein eigenes Leistungsverzeichnis vor.
Die angebotenen Preise des Auftragnehmers sind Nettofestpreise inklusive aller sonstigen Kosten und Lasten (Preis je Stunde). Hierüber hinausgehende Kosten dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden.
Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftrags- und Vertragsbedingungen einverstanden.
Es gelten die Leistungsbeschreibung, besondere Vertragsbedingungen, etwaige ergänzende Vertragsbedingungen, etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen, etwaige allgemeine technische Vertragsbedingungen, die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen und die AGB Forst NRW. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Hierbei reicht die Textform. Angebote, die auf anderem Wege (z. B. per E-Mail, postalisch, per Fax oder über den Bereich „Kommunikation“)
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eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ebenfalls ausgeschlossen.
Bei technischen Problemen mit der Angebotsabgabe wird auf der Supportseite der Firma Cosinex im Vergabeportal Unterstützung angeboten.
Zudem finden Sie eine Hilfestellung zum Vergabemarktplatz NRW auch unter https://www.youtube.com/channel/UCC2qSO_PVjLr86u0b87emgw.
Die Angebotsfrist, Bindefrist und Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen sind den Verfahrensangaben auf dem Vergabeportal zu entnehmen.
Dem Bieter wird für das Bearbeiten und Erstellen des Angebotes keine Entschädigung gewährt.
Hinweise zu den einzureichenden Formularen:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xlsx, docx, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung/Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dieses zulässt, die ausgefüllte Datei im PDF-Format abzuspeichern oder einen freien PDF-Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF-Datei zu drucken (und damit auch im PDF-Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF-Druckern finden Sie unter www.pdf- drucker.org/Betriebssysteme.
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
- Verfahrensart und Verfahrensablauf Es wird eine öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOB/A – Abschnitt 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erscheint öffentlich zugänglich auf dem Vergabemarktplatz NRW. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotsöffnung. Diese Öffnung wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A – Abschnitt 1 von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Die Teilnahme von externen Personen an der Angebotsöffnung ist nicht gestattet.
Es erfolgt anschließend eine formale Angebotsprüfung durch die Vergabestelle sowie eine fachliche Prüfung der Angebote durch die Bedarfsstelle. Es werden unter Anderem der Angebotseingang (frist- und formgerecht), das Vorliegen relevanter Unterlagen, die Eignung des Bieters sowie die fachliche Eignung der Angebote geprüft.
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Für die Auftragserteilung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig (geeignet) sind.
Nur Angebote von geeigneten Bietern werden in die angeschlossene Angebotsauswertung mit einbezogen. Die Angebotsauswertung erfolgt gemäß den zu Beginn des Verfahrens festgesetzten Zuschlagskriterien.
In Folge der Angebotsprüfung und -auswertung wird eine Zuschlagsentscheidung durch den Auftraggeber getroffen. Das Vergabeverfahren endet und der Vertragsabschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung und damit einhergehendem Versand der Auftragsschreiben und Absagemitteilungen.
Der Auftrag wird auf Grundlage aller Vergabeunterlagen, der eingereichten Angebote, sämtlicher im Laufe des Verfahrens stattfindender Kommunikation sowie möglichen Aufklärungen und Nachforderungen / Nachreichungen erteilt.
- Kommunikation
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen, Anmerkungen und Antworten ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.
Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur schriftlich über dieses Medium.
Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten der Vergabestelle zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und, wenn dazu aufgefordert, auf diese fristgerecht zu reagieren.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege, z. B. telefonisch oder per E-Mail, zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
- Datenschutzklausel
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Rahmen der Vertragsdurchführung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Parteien gehen davon aus, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag mit Ausnahme von Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie der Angaben zum eingesetzten Personal keine personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer verarbeitet werden.
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Sofern bei der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet für diese Verarbeitungen ausschließlich solche Personen einzusetzen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) bzw. auf das Datengeheimnis gem. § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet worden sind. Er wird dem Auftraggeber die Vornahme der Verpflichtungen auf Verlangen jederzeit nachweisen.
Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhält und/oder solche für den Auftraggeber verarbeitet, werden die Parteien prüfen, ob der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zu erfolgen hat. Dies ist dann der Fall, wenn eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer und eine Verarbeitung durch diesen nicht nach einem gesetzlichen Erlaubnistatbestand zulässig wäre. Sofern dies erforderlich sein sollte, wird der Auftragnehmer ohne Mehrkosten eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Setzt der Auftragnehmer zur Erfüllung solcher Tätigkeiten Unterauftragnehmer ein, hat er vertraglich sicherzustellen, dass die entsprechenden Unterauftragnehmer entweder eine Auftragsverarbeitungs-vereinbarung mit dem Auftraggeber oder aber eine Unterauftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer abschließen. Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO bleiben ebenso unberührt wie die Regelungen in den Art. 44 ff. DSGVO.
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, weitere Auftragsverarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen, ist er gemäß Artikel 28 Abs. 2 DSGVO verpflichtet, vor der entsprechenden Beauftragung die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen.
Im Rahmen der Beauftragung hat der Auftragnehmer gemäß Artikel 28 Abs. 4 DSGVO vertraglich sicherzustellen, dass dem Unterauftragnehmer dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden, die in dem Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden sind.
Sofern eine Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgen soll, sind zusätzlich die allgemeinen Grundsätze zur Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO zu berücksichtigen.
Anlagen zur Leistungsbeschreibung:
- Leistungsverzeichnisse Los 1-3
- Karten Lageplan Reitwege Los 1-3
- Tabelle Liefermengen und Treffpunkte Los 1-3
- Preisblätter Los 1-3
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