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61.6 -Rahmenvereinbarung Schüttgüter.docx

Lieferung und Selbstabholung von Schüttgütern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 09:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Rahmenvertrag

über die Lieferung uns Selbstabholung von Schüttgütern

Vergabeverfahren 26-06-0317

Zwischen Stadt Spremberg/Grodk

Am Markt 1

03130 Spremberg/Grodk

  • im folgenden Auftraggeber genannt -

und

  • im folgenden Auftragnehmer genannt -

wird folgender Rahmenvertrag geschlossen:

Präambel

Dieser Rahmenvertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer untereinander. Er gilt für alle im Einzelnen auszulösenden Aufträge über die im Weiteren beschriebenen Vertragsgegenstände. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, selbst wenn in Einzelkorrespondenz auf solche hingewiesen wird.

§ 1

Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die bedarfsgerechte Lieferung verschiedener Schüttgüter an den Betriebshof des Auftraggebers sowie die Abholung verschiedener Schüttgüter durch den Auftraggeber an einer vom Auftragnehmer benannten Abholstelle für 2 Jahre nach Auftragserteilung.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nachfolgend genannte Bedingungen zu den in seinem Angebot vom ………………………genannten Konditionen zu erfüllen.
  3. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind geschätzte Jahresrichtmengen

und dienen ausschließlich der Kalkulation und Vergleichbarkeit der Angebote.

Eine Über- oder Unterschreitung der Richtmengen kann sich aus dem tatsächlichen

Bedarf des Auftraggebers ergeben.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf oder Abnahme der angegebenen Richtmengen.

§ 2

Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge:

  1. dieser Rahmenvertrag
  2. Leistungsverzeichnis/ Preisblatt
  3. Angebotsschreiben des Auftragnehmers vom …………………..
  4. die „besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“

§ 3

Leistungszeitraum/Vertragsdauer, Kündigung sowie außerordentliche Kündigung des Vertrags

  1. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2028.
  2. Er verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien fristgemäß kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
  4. Ein wichtiger Kündigungsgrund ist für den Auftraggeber insbesondere
    1. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
    2. die Einstellung der Leistung
    3. die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers
    4. erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Einzelauftrags, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
  5. Die Kündigung hat mindestens in Schriftform zu erfolgen.

§ 4

Lieferungen an den Betriebshof

  1. Die Lieferung erfolgt ganzjährig nach Bedarf und Anforderung des Auftraggebers an folgende Lieferanschrift: Betriebshof Stadt Spremberg/Grodk, Schlosserstraße2, 03130 Spremberg

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig. Die Anlieferung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

  1. Anlieferung: Montag - Freitag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Die Anlieferung außerhalb der vorgegebenen Lieferzeit erfolgt in dringenden Fällen nur in Abstimmung mit dem Leiter Betriebshof.

  1. Die Lieferung hat grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Einzelabrufs zu erfolgen, sofern im Einzelabruf kein abweichender Liefertermin vereinbart wurde. Einzelabrufe erfolgen in Textform, insbesondere per E-Mail oder per Telefon.

Der Einzelabruf enthält, soweit erforderlich:

  • Bezeichnung des Schüttgutes,
  • gewünschte Menge,
  • Lieferort
  • gewünschten Liefertermin
  • gegebenenfalls weitere für die Ausführung erforderliche Angaben.

Der Auftragnehmer hat den Einzelabruf unverzüglich zu bestätigen und dem Auftraggeber den vorgesehenen Liefer- bzw. Abholtermin mitzuteilen.

  1. Der Auftragnehmer hat das Schüttgut bis zum vom Auftraggeber bestimmten Abladeort auf dem Betriebshof zu transportieren und dort abzuladen.
  2. Der Transport, die Anlieferung und das Abladen sind mit dem vereinbarten Einheitspreis abgegolten, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Bei Anlieferung ist ein Wiegeschein über die Liefermenge vorzulegen.

§ 5

Abholung von Schüttgütern

  1. Die Abholung der im Leistungsverzeichnis bezeichneten Schüttgüter erfolgt durch den Auftraggeber an einer vom Auftragnehmer benannten Abholstelle.
  2. Die Abholstelle muss sich innerhalb einer maximalen Fahrstrecke von 10 km vom Betriebshof der Stadt Spremberg/Grodk , Schlosserstraße 2, 03130 Spremberg, befinden.
  3. Die Abholstelle muss während der üblichen Betriebszeiten des Auftragnehmers erreichbar und für die eingesetzten Fahrzeuge des Auftraggebers geeignet sein. Die Betriebszeiten des Auftraggebers sind April bis Oktober 06.15Uhr bis 14.45Uhr und von November bis März des Jahres von 06.45Uhr bis 15.15Uhr.
  4. Die Abholung erfolgt ganzjährig nach Bedarf ohne Vorankündigung bzw. ohne Einzelabruf zu den üblichen Betriebszeiten.

§ 6

Qualität und Beschaffenheit der Schüttgüter

  1. Die gelieferten bzw. zur Abholung bereitgestellten Schüttgüter müssen den im Leistungsverzeichnis festgelegten Körnungen, Materialarten und sonstigen Anforderungen entsprechen.
  2. Die Schüttgüter müssen frei von unzulässigen Fremdstoffen, Abfällen und sonstigen Verunreinigungen sein.
  3. Es werden grundsätzlich keine Zertifikate oder Prüfzeugnisse verlangt. Ausgenommen Fallschutzsand und Spielsand. Hier sind die Zertifikate auf Anforderung einmalig mit vorzulegen.
  4. ) Die Nichtvorlage eines Zertifikates entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von der Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Materialeigenschaften einzuhalten. Soweit für einzelne Schüttgüter gesetzliche, technische oder umweltrechtliche Anforderungen gelten, sind diese einzuhalten.

§ 7

Abrechnung der Leistung

  1. Der Auftragnehmer hat die tatsächlich gelieferte und die selbstabgeholte Menge (Nettogewicht) an Schüttgütern abzurechnen. Der Auftragnehmer hat einen Wiegeschein bei der Rechnungslegung mit einzureichen.
  2. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot des Auftragnehmers vom ……………., dass als Anlage 1 zum Vertrag genommen wird. Für alle in diesem Vertrag genannten Preise gilt einheitlich der Euro als Währung.
  3. Preisanpassungen sind während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
  4. Alle Rechnungen sind bei der Stadt Spremberg/Grodk elektronisch einzureichen. § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (Pflichtbestandteile einer Rechnung) ist zu beachten.
  5. Elektronische Rechnungen senden Sie bitte an: rechnungen@stadt-spremberg.de

Die Rechnungsadresse lautet: Stadt Spremberg/Grodk

SG Betriebshof

Schlosserstraße 2

03130 Spremberg/Grodk

In der Rechnung ist die Auftragsnummer ……….. anzugeben.

§ 8

Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen einschließlich Ergänzungen dieses Rahmenvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Bestimmung des vorstehenden Satzes.

§ 9

Sonstige Vertragsbedingungen / Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Rahmenvertrags unwirksam (nichtig) sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame(n) bzw. nichtige(n) Bestimmung(en) durch wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg bzw. Zweck soweit wie möglich erreicht.

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Ort, Datum Ort, Datum

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Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Auftraggeber

Anlagen

Anlage 1: Angebotsschreiben des Auftragnehmers vom ……………………..

Anlage 2 Leistungsverzeichnis/ Preisblatt

Anlage 3: „besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung