[Seite 1]
S t a d t S c h w a b a c h - R e f e r a t f ü r S t a d t p l a n u n g u n d B a u - w e s e n , A l b r e c h t - A c h i l l e s - S t r a ß e 6 / 8 , 9 1 1 2 6 S c h w a - b a c h Projekt: Sanierung der Nachklärbecken – Los 01 MT Nachklärbeckenräumer Seite 1
ZUSÄTZLICHE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ergänzend zu den Regelungen des Leistungsverzeichnisses finden die Bestimmungen der VOB, sowie des Werksvertragsrechtes in der genannten Reihenfolge Anwendung.
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B - DIN 1961).
A. Vergütung (§ 2)
-
Eine Stoffpreisklausel wird nicht vereinbart.
-
Eine Lohngleitklausel wird nicht vereinbart.
-
Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zum 31.12.2028
-
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der An- zahl der geleisteten Stunden (§ 2, Abs. 3 bleibt außer Acht).
-
Nachtragsangebote (Preisvereinbarungen) sind nach VHB Teil 5 vorzulegen. Nach Anerken- nung durch den Auftraggeber werden sie Bestandteil des Bauvertrages.
B. Ausführungsunterlagen (§3)
-
Unterlagen, auch die der Ausschreibung beigefügten, sind für die Bauausführung nur dann zugelassen, wenn diese von der Bauleitung zur Ausführung freigegeben sind.
-
Im Auftragsfalle erhält der Auftragnehmer die Ausführungspläne in zweifacher Fertigung. Un- terlagen, die vom Auftragnehmer zu erstellen oder zu beschaffen sind, müssen der Bauleitung mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bauausführung der betroffenen Teile zur Ausführungs- freigabe vorgelegt werden.
C. Erschließung und Versorgung (§ 4, Nr. 4)
-
Lager- und Arbeitsplätze an der Baustelle werden nur soweit unentgeltlich zur Verfügung ge- stellt, als sie sich im Besitz des Auftraggebers befinden, z. B. das Baufeld und die öffentlichen Straßen. Als Zufahrtswege stehen die öffentlichen Straßen, der Betriebsweg und das Baufeld zur Verfü- gung. Bei der Zufahrt ist die Brücke zur Querung der Schwabach zu beachten und bei der Pla- nung mit einzubeziehen. Benötigt der Auftragnehmer weitere Flächen als Zufahrtswege, Lager- und Arbeitsplätze usw., so hat er sich diese zu beschaffen, auszubauen bzw. ihre Benutzung zu vereinbaren.
-
Strom steht im Bereich der best. Kläranlage für den Baubetrieb kostenlos zur Verfügung. Die Verteiler sind mit Schuko- und CEE-Steckdosen bis 32 A ausgestattet.
-
Wasser steht am zentralen Versorgungspunkt innerhalb des Baufeldes in üblichen Mengen kostenlos zur Verfügung. Brauchwasser, als Uferfiltrat, wird vom Auftraggeber auf dem Klär- anlagengelände zur Verfügung gestellt. Im Bereich der best. Nachklärung und der Zwi- schenklärung stehen Unterflurhydranten DN 80 als Entnahmestellen zur Verfügung.
-
Die Sanitäranlagen (WC, Waschgelegenheit) werden bauseits zur Verfügung gestellt.
[Seite 2]
S t a d t S c h w a b a c h - R e f e r a t f ü r S t a d t p l a n u n g u n d B a u - w e s e n , A l b r e c h t - A c h i l l e s - S t r a ß e 6 / 8 , 9 1 1 2 6 S c h w a - b a c h Projekt: Sanierung der Nachklärbecken – Los 01 MT Nachklärbeckenräumer Seite 2
D. Ausführung (§4)
-
Vor der Aufstellung der Anlagenteile hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass Funda- mente, Aussparungen, Bauwerke, etc. die von ihm angegebenen Maße und sonstige Anforderungen beinhalten und hat etwaige Mängel zu beanstanden. Auf Wunsch des Auftraggebers sind die Funda- mente gemeinsam zu begehen und vom Auftragnehmer in Bezug auf die von ihm angegebenen Maße und gemachten Angaben abzunehmen.
-
Die Lieferung muss frei Baustelle erfolgen. Die Kosten hierfür einschl. Verpackung, Transportversi- cherung und Abladen sind in die Pauschalen einzurechnen. Der Liefertermin ist mindestens 14 Tage vor Anlieferung mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Geschieht dies nicht, gehen dadurch ent- stehende Mehrkosten zu Lasten des Auftragnehmers.
-
Das Abladen ist durch einen Beauftragten des Auftragnehmers zu organisieren und zu beaufsichti- gen. Ist kein Vertreter des Auftragnehmers anwesend, so gehen alle beim Abladen und Lagern der Geräte und Maschinen entstehenden Schäden zu Lasten des Auftragnehmers.
-
Die Montage ist zügig durchzuführen. Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Betriebslei- tung und Bauleitung genauestens abzustimmen.
-
Alle Maßnahmen, die sich auf den eigentlichen Baustellenbetrieb störend auswirken, sind mit der Bau- und Betriebsleitung rechtzeitig abzuklären.
-
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Lagerung und Bewachung seiner Lieferungsteile auf dem Bau- und Werkplatz. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Geräten, Werk-, Rüst- und Hebezeugen und sonstigen Eigentumswerten des Auf- tragnehmers oder seiner Beauftragten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein von ihm in das Werk des Auftraggebers eingebrachtes Eigentum und das seiner Belegschaft und seiner sonstigen Beauf- tragten in ausreichendem Umfang gegen Feuer und gleichzusetzende Schäden zu versichern. Die Geräte und Werkzeuge sind als sein Eigentum zu kennzeichnen.
-
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die von ihm oder seinen Beauftragten verursacht werden oder auch durch mangelhafte Materialien bzw. Konstruktion hervorgerufen werden. Dies beinhaltet auch alle Kosten, die für die Durchführung einer Reparatur an den eingebauten Anlagen während der Gewährleistungszeit entstehen.
-
Die Haftung und Gefahrentragung auf der Baustelle für alle Anlagenteile, Werkzeuge, Stoffe usw. einschl. eventuell erforderlicher Zwischenlagerung gehen zu Lasten des Auftragnehmers und enden mit der Abnahme.
-
Die Arbeitszeiten im Bereich der Kläranlage sind auf die Kernarbeitszeiten der Kläranlage abzustim- men und mit der Betriebsleitung festzulegen.
E. Ausführungsfristen (§ 5)
- Vorgesehene Montage- und Demontagezeiträume:
Demontage:
Nachklärbecken 1 Mai 2027 Nachklärbecken 2 April 2028
Montage:
Nachklärbecken 1 Oktober - November 2027 Nachklärbecken 2 August - September 2028
- Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, die angegebenen Fristen einzuhalten, so hat er dies unter Angabe seiner Bauzeiten mit dem Angebot kundzutun.
[Seite 3]
S t a d t S c h w a b a c h - R e f e r a t f ü r S t a d t p l a n u n g u n d B a u - w e s e n , A l b r e c h t - A c h i l l e s - S t r a ß e 6 / 8 , 9 1 1 2 6 S c h w a - b a c h Projekt: Sanierung der Nachklärbecken – Los 01 MT Nachklärbeckenräumer Seite 3
-
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Liefer- und Montagezeit verpflichtet, soweit er nicht durch höhere Gewalt (z.B. Mobilmachung, Krieg, Brand, Überschwemmung usw.) dazu außerstande ist. Den Eintritt solcher Hindernisse hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber längstens innerhalb von 14 Tagen mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Lieferzeitüberschreitung mitzuteilen; die Lie- ferzeit wird dann im gegenseitigen Einvernehmen angemessen verlängert.
-
Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so kann er sich dem Auftraggeber gegenüber nicht auf das Hindernis berufen.
-
Erfolgt der Abruf erst nach dem vereinbarten Termin der Festpreisbindung (Vergütung Pkt. 3), so können Lagerhaltungskosten nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn im Angebot der entspre- chende Ansatz hierfür enthalten ist.
-
Der endgültige Montagezeitraum ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Während der Bauwerkser- richtung sind ergänzende maschinen- und elektrotechnische Angaben bei Bedarf kurzfristig zu lie- fern.
-
Einbauteile müssen entsprechend dem Baufortschritt geliefert werden.
F. Inbetriebnahme (§ 5)
-
Die Inbetriebnahme der einzelnen Anlagenteile erfolgt nicht unmittelbar nach Montage bzw. Fertig- stellung.
-
Vorgesehener Inbetriebnahmetermin Nachklärbecken 1: November 2027
Vorgesehener Inbetriebnahmetermin Nachklärbecken 2: Oktober 2028
-
Zwischen Montage und Inbetriebnahme sind, soweit erforderlich, Stillstandswartungen oder ähnli- ches durchzuführen. Die Anlagenteile sind gegen Beschädigungen, Verlust etc. zu schützen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet
-
Die Inbetriebnahme mit anschließenden Probebetrieb muss von einem erfahrenen Verfahrenstechni- ker durchgeführt werden.
-
Bei Inbetriebnahme müssen zumindest vorläufige Wartungs- und Bedienungsanleitungen sowie Ab- lauf- und Funktionsbeschreibungen auf der Anlage vorhanden sein.
G. Vertragsstrafen (§ 11)
Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
H. Abnahme (§ 12)
-
Die förmliche Abnahme wird vorgeschrieben.
-
Die Abnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag des Auftragnehmers nach erfolgter Inbetriebnahme.
-
Der Nutzungsbeginn, die Inbetriebnahme oder die Bezahlung der Schlussrechnung können nicht als Abnahme geltend gemacht werden.
-
Die Abnahme kann nur nach Vorlage der gültigen Bestands- und Revisionszeichnungen, sowie der Bedienungsanweisungen und Ersatzteillisten erfolgen. Sämtliche Schlüssel (mit Beschriftung bzw. Kennzeichnung), Ersatzteile und sonstigen losen Geräte aus der in Auftrag gegebenen Leistung müssen ebenso vorliegen.
[Seite 4]
S t a d t S c h w a b a c h - R e f e r a t f ü r S t a d t p l a n u n g u n d B a u - w e s e n , A l b r e c h t - A c h i l l e s - S t r a ß e 6 / 8 , 9 1 1 2 6 S c h w a - b a c h Projekt: Sanierung der Nachklärbecken – Los 01 MT Nachklärbeckenräumer Seite 4
- Bei Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel kann eine erneute Abnahme erst nach er- folgter Mängelbehebung beantragt werden.
I. Mängelansprüche (§ 13)
-
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beträgt für den gesamten Leistungsumfang 4 Jahre.
-
Abweichend hiervon verringert sich die Mängelanspruchsfrist auf 2 Jahre bei den Teilen der Leis- tung, bei denen die Wartung einen Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, sollte dem AN nicht ein Wartungsvertrag für die Dauer der Verjährungsfrist übertragen werden (s.a. VOB 2023, Teil B, §13 (4) Satz 2).
J. Rechnungen (§ 14)
-
Alle Rechnungen mit den zugehörigen Unterlagen sind in der erforderlichen Anzahl (Rechnungen 4fach + in digitaler Form)), Massenermittlungen etc. 1fach + in digitaler Form)) einzureichen. Die Un- terlagen sind mit dem Namen des Auftraggebers, Projektnamen, Projektnummer, Abrechnungsab- schnitt etc. eindeutig zu kennzeichnen.
-
Mit der Schlussrechnung sind die geforderten und für die Anlage notwendigen Fertigstellungspläne über die ausgeführten Leistungen, 2-fach + in digitaler Form, sowie die für die Anlage notwendigen Betriebsanleitungen, Ersatzteillisten etc., dem Vertreter des Auftraggebers zu übergeben. Sämtliche Unterlagen sind in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und Aufteilung nach Anlagen bzw. Bauteilen ge- ordnet zu übergeben. Pläne sind zusätzlich auf Datenträger im dwg- und pdf-Format vorzulegen.
-
Die Rechnungen sind gegebenenfalls in benötigte Rechnungsabschnitte zu unterteilen.
K. Zahlungen
-
Alle Zahlungen erfolgen durch den Auftraggeber nach Rechnungsprüfung durch die Bauleitung.
-
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
30 % der Auftragssumme ohne Wartungsverträge und Stundenlohnarbeiten innerhalb von 6 Wo- chen nach Eingang der Auftragsbestätigung, jedoch frühestens nach Eingang der Ausfüh- rungsunterlagen Teil 1 gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, gegen eine un- befristete, anerkannte, einredefreie Bankbürgschaft, die nach erfolgter Montage und Funktion- sprüfung zurückgegeben wird (VHB Bayern, Formular 423),
30 % der Auftragssumme ohne Wartungsverträge und Stundenlohnarbeiten bei Anlieferung bzw. Versandbereitschaftsmeldung der Hauptleistung gegen eine unbefristete, anerkannte, einre- defreie Bankbürgschaft, die nach erfolgter Montage und Funktionsprüfung zurückgegeben wird (VHB Bayern, Formular 423).
30 % der zu erwartenden Abrechnungssumme ohne Wartungsverträge und Stundenlohnarbeiten nach erfolgter Montage und Funktionsprüfung
7 % nach mängelfreier Abnahme und Vorlage der Schlussrechnung
3 % nach beanstandungsfreiem Ablauf der Mängelanspruchsfrist. Diese 3 % können gegen eine unbefristete, anerkannte Bankbürgschaft (VHB Bayern, Formular 422) abgelöst werden.
- Bei Vorauszahlungen und Zwischenrechnungen ist die geltende Mehrwertsteuer gesondert auszu- weisen. Sämtliche Rechnungen werden einschl. des gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages bezahlt.
L. Sicherheitsleistungen (§ 17)
[Seite 5]
S t a d t S c h w a b a c h - R e f e r a t f ü r S t a d t p l a n u n g u n d B a u - w e s e n , A l b r e c h t - A c h i l l e s - S t r a ß e 6 / 8 , 9 1 1 2 6 S c h w a - b a c h Projekt: Sanierung der Nachklärbecken – Los 01 MT Nachklärbeckenräumer Seite 5
-
Siehe 214.H - BVB, Pkt. 4 und 5
-
Zu BVB, Pkt. 5 wird ergänzend vereinbart, dass die Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche erst nach Ablauf der Mängelansprüchefrist (siehe Pkt. G) erfolgt (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B).
M. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
-
Die ergänzenden Bestimmungen für die Bauabrechnung mit elektronischen Datenverarbeitungsanla- gen sind Vertragsbestandteil.
-
Das Arbeitsschutzgesetz nebst Baustellenverordnung sind besonders zu beachten. Alle erforderli- chen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen sind einzukalkulie- ren. Dies gilt auch für die Nachunternehmer.
-
Ein Nachunternehmerwechsel ist dem Bauherrn frühzeitig mitzuteilen. Für den Wechsel des Nachun- ternehmers ist stets die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
-
Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jeder Abschlags- und Schlussrechnung abgezo- gen für die die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der prüfbaren Rechnung bei der Bauleitung.
-
Der AN verpflichtet sich, Bautagesberichte über seine Leistungen zu erstellen und diese wöchentlich der Bauleitung des AG zur Kenntnis vorzulegen. Dieser hat die Kenntnisnahme durch seine Unter- schrift zu bestätigen. Er ist berechtigt, eine vom Inhalt abweichende Sachdarstellung im Bautagesbe- richt zu vermerken.
-
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen gelten nicht als Bestellungsgrundlage. Der ge- samte Materialbedarf ist nach den örtlichen Bedürfnissen bzw. den Zeichnungsunterlagen zu ermit- teln und rechtzeitig zu beschaffen.
-
Anlagenteile und Montageleistungen, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, aber zur ein- wandfreien Funktion der Anlage des Auftragnehmers benötigt werden, sind in die Einheitspreise ein- zukalkulieren und in einem Anschreiben separat anzubieten. Nachträgliche Preisforderungen werden nicht anerkannt.
-
Der Auftraggeber behält sich die Herausnahme einzelner Positionen vor. Eine besondere Vergütung für Minderleistungen erfolgt nicht.
-
Der gesamte Schriftverkehr (auch Übergabe von Bürgschaftsurkunden, Rechnungen, Mahnungen etc.) ist über die Bauleitung abzuwickeln.
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EstG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
-
Der AN hat für alle anstehenden Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikoanalyse zu erstel- len und spätestens 2 Monate vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
-
Der AN hat für die Abstimmung der SiGe-Planung spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung un- aufgefordert einen verbindlichen Terminplan (schriftlich) einzureichen. Dieser ist während der Bauar- beiten mindestens alle 4 Wochen zu aktualisieren - bei Änderungen des Bauablaufs entsprechend häufiger - und schriftlich und unaufgefordert bei der Bauoberleitung einzureichen.
-
Der Auftragnehmer hat bei Leistungen, die durch einen Subunternehmer ausgeführt werden, den Subunternehmer mit dem Angebot schriftlich - mit Angabe von Name, Anschrift und Tel. Nr. - anzu- geben. Die mit dem AN vereinbarten Vertragsbedingungen gelten auch für seine Subunternehmer und deren Subunternehmer: Die erforderlichen Nachweise (z. B. Einhaltung der Mindestlöhne, etc.) sind ebenfalls unaufgefordert mindestens 12 Werktage vor Ausführung einzureichen! Liegen die vor- genannten Angaben nicht vor, so kann der AG bzw. dessen Vertreter die Ausführung betreffender
[Seite 6]
S t a d t S c h w a b a c h - R e f e r a t f ü r S t a d t p l a n u n g u n d B a u - w e s e n , A l b r e c h t - A c h i l l e s - S t r a ß e 6 / 8 , 9 1 1 2 6 S c h w a - b a c h Projekt: Sanierung der Nachklärbecken – Los 01 MT Nachklärbeckenräumer Seite 6
Leistungen einstellen lassen, bis die notwendigen Unterlagen vorliegen. Der AN hat in diesem Fall kein Anspruch auf Vergütung zusätzlicher Aufwendungen infolge Einstellung der Bauarbeiten!