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Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen Los01.pdf

Lieferung und Montage von zwei Nachklärbeckenräumern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

A. V o r s c h r i f t e n:

  1. Fachtechnisch sind besonders zu berücksichtigen:

1.1 Die DIN-Normen

1.2 Die internationalen Normen - ISA, ASA, ANSI, etc.

1.3 Die Vorschriften und Normen der internationalen Fachverbände - IEC

1.4 Die Gewerbeordnung - GeWO

1.5 Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften – UVV

1.6 Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS

1.7 Die Richtlinien für die Planung und Ausführung von Starkstrom- und Fernmelde-Leitungs-Anla- gen, von Beleuchtungs-, Blitzschutz- und Antennenanlagen in Gebäuden und Anlagen des Frei- staates Bayern, Elektro-Installations-Richtlinien

1.8 Die Vorschriften, Regeln und Leitsätze des Verbandes deutscher Elektrotechniker - VDE

1.9 Die besonderen Anschlussbedingungen des zuständigen Elektrizitäts-Versorgungs-Unterneh- mens- EVU

1.10 Die technischen Anschlussbedingungen für Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1000 V - TAB

1.11 Die FTZ-Richtlinien und Vorschriften

1.12 EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

1.13 Die Explosionsschutz-Richtlinien

1.14 Die sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, soweit sie für den vorliegenden Fall maßgebend sind.

  1. Andere als die vorstehend genannten Bedingungen haben für dieses Angebot keine Gültigkeit, falls sie zu Einschränkungen des Leistungsumfanges oder der Produktqualität führen würden.

  2. Die Vorschriften, Normen etc. gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.

B. Nebenangebote

  1. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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C. Ausführungsunterlagen:

  1. Nachstehende Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-facher Fertigung digital im pdf- und dwg-Format innerhalb der genannten Zeiträume zu liefern bzw. zur Prüfung vorzulegen.

  2. Teil 1: (6 Wochen nach Auftragserteilung):

2.1 Ausführliche Beschreibung der Anlagenteile.

2.2 Aufstellungsplan und Übersichtsplan der Anlagenteile.

2.3 Angaben über Lage und Größe von Ver- und Entsorgungsleitungen

2.4 Fundamentpläne einschl. Lagezeichnungen, die auch die größten Maße der Maschinen mit Zu- behör, den Rohrleitungsverlauf und alle erforderlichen Aussparungen, Durchführungen und Ver- ankerungen enthalten müssen.

2.5 Sämtliche erforderlichen Lastangaben für die Bauwerksstatik.

2.6 Angaben für Fachplaner Elektro, MSR und TGA (Antriebs- und Verbraucherlisten, Datenblätter der jeweiligen Aggregate, Messstellenlisten, etc.) nach Leistungsbeschreibung Titel **.710.****.

  1. Teil 2: (10 Wochen vor Montagebeginn):

3.1 Endgültige Konstruktions-, Aufstellungs- und Montagepläne mit Stücklisten, wobei alle erforderli- chen Maße vom Auftragnehmer am Bau zu überprüfen sind.

3.2 Schaltpläne der Elektroanlage einschl. Steuerbeschreibung

3.3 Anlagenspezifische und Verfahrenstechnische Angaben und Vorgaben zum Betrieb, Steuern, Regeln und Überwachen der Anlagenteile nach Leistungsbeschreibung Titel .710.**

3.4 Notwendige Prüfzeugnisse für vorgesehenes Material und alle prüfpflichtigen Einrichtungen.

  1. Teil 3 (Revisionspläne / Revisionsunterlagen):

Nach der Auftragsabwicklung hat der Auftragnehmer Revisionspläne und Bestandspläne über den vollständigen Liefer- und Montageumfang im Maßstab 1:50 zu erstellen und dem Auftraggeber in 3- facher Ausführung (2-fach farbig angelegt) vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt über die Positionen unter Pos. 35.800. des Leistungsverzeichnis.

Es handelt sich im Einzelnen um:

  • Rohrleitungs- und Ausrüstungspläne,
  • Regel- und Instrumentenschema,
  • Motorlisten,
  • Kabellisten
  • Schaltpläne,
  • Abnahmebescheinigungen / TÜV, Zeugnisse, Zulassungen,
  • Prüf- und Wartungslisten,
  • Geräte- und Motorbeschreibungen,
  • Bedienungsanleitungen,
  • Bestandsunterlagen,
  • Konformitätsbescheinigungen
  • Gefährdungsbeurteilung.

D. Nebenleistungen:

Mit den Angebotspreisen sind - sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben - folgende Nebenleistungen mit abgegolten:

  1. Baustelleneinrichtung

  2. Strom- und Beleuchtungsprovisorien, welche der Auftragnehmer zur Ausführung seiner eigenen Leistungen benötigt.

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  1. Löhne und Gehälter, einschl. aller Zulagen (wie z.B. Überstunden-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)

  2. Fahrtkosten, Wegegelder, Unterkunft und Unternehmerzuschläge

  3. Anfertigen bzw. Zurverfügungstellung von erforderlichen Proben und Mustern sowie Kosten für Ma- terial- und sonstige Prüfverfahren.

  4. Verantwortliche (Fach-) Bauleitung. Deren Hinweise auf die bauseitig zu berücksichtigenden Maß- nahmen wie z.B. Errichtung von Fundamenten, Durchbrüchen etc. zu beachten sind. Hierzu gehört auch die Teilnahme an den voraussichtlich einmal pro Woche stattfindenden Baubesprechungen.

  5. Erstellung und Anpassung eines detaillierten Bauzeitenplans in Form einen Balkendiagramms

  6. Erstellen und laufende Fortschreibung sämtlicher Montage-, Aufstellungs- , Rohrleitungs- und Werkstattzeichnungen für den gesamten Lieferumfang, einschl. Abstimmung und Koordination der Schnittstellen zu anderen Ausrüstern und Beteiligten.

  7. Bau- und Bauhilfsstoffe wie z.B. Dicht-, Klemm-, sonst. Befestigungs-, Isolier- und Tragkonstruktio- nen, Gerüste, Baubehelfe, Umwehrungen etc.

  8. Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen einschl. Protokollierung sämtlicher Leitungssysteme. Ab- rechnung entsprechend Position 35.900.0010.

  9. Funktionsabnahme und Inbetriebnahme der Anlage, auch wenn diese nicht in einem Zug erfolgen kann.

  10. Vollständige und ausreichende Beschilderung der gelieferten Einrichtungen nach den Angaben des Auftraggebers bzw. seines Vertreters. Für die Beschilderung sind Universalhalter aus Edelstahl mit Kunststoffabdeckungen (Fabr. Sikla o. gleichw.) mit gravierten Resopalschildern zu verwenden. Ab- rechnung entsprechend Pos. 35.800.0030.

  11. Funktionsabnahme und Inbetriebnahme der Anlage, auch wenn diese nicht in einem Zug erfolgen kann.

  12. Sämtliche für die Abnahme, Funktionsabnahme und Einregulierung notwendigen Messgeräte bzw. Hilfsstoffe und Hilfseinrichtungen.

  13. Erstellen der Mess- und Prüfprotokolle 4-fach.

  14. Teilnahme eines Firmenvertreters an Abnahmen und Prüfungen - auch dann, wenn Prüfungen durch den Auftraggeber oder seinen Vertreter veranlasst werden.

  15. Probe- bzw. Übergabebetrieb (bei größeren Anlagen kann ein solcher im Beisein des Auftragneh- mers bis zu 10 Tagen dauern. Evt. Forderungen des Auftragnehmers sind mit dem Angebot zu nen- nen).

  16. Wenn die Inbetriebnahme der technischen Anlagen vor der Schlussabnahme notwendig wird, ist der vorzeitige Betrieb verantwortlich zu überwachen.

  17. Wartung bei Stillstand der Anlagenteile zwischen Montage und Inbetriebnahme.

  18. Sämtliche zur Inbetriebnahme und den Betrieb der Anlagenteile erforderliche Erstbefüllungen (Öle, Fette, Sperrflüssigkeiten etc.).

  19. Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals.

  20. Erstellen der Bestands- und Abrechnungsunterlagen.

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  1. Erstellung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sämtlicher Anlagenteile, einschl. Ersatzteillisten, Schaltpläne, Montagezeichnungen, Explosionsschutzzulassungen etc. Sämtliche Unterlagen sind in Ordnern zusammenzustellen und bei Inbetriebnahme 3-fach zu übergeben. Sämtliche Unterlagen sind in digitaler Form im pdf-Format, Pläne zusätzlich noch im dwg-Format auf Datenträger vorzule- gen.

  2. Vorlage der Motorenlisten mit Klemmen- bzw. Anschlussplänen sowie Angaben über Thermokon- takte oder PTC-Fühler, Feuchtefühler, Drucksensoren, Temperaturfühlern etc.

  3. Vorlage der Konformitätsbescheinigungen bei Anlagenteilen im Ex-Bereich.

  4. Vorlage einer Risikobewertung gemäß Maschinenrichtlinie

  5. Prüfungen und Abnahmen technischer Prüfstellen (Explosionsschutz, Druckbehälter etc). Die zu- ständigen Sachverständigen sind bereits frühzeitig in der Ausführungsplanung und Bauausführung einzubeziehen.

E. Elektrotechnische Anlagen:

  1. Auf der Kläranlage ist eine eigene Trafostation vorhanden. Die Versorgungsspannung beträgt 400/230 V, 50 Hz

  2. Die Vorschriften des Stromversorgers (TAB = technische Anschlussbedingungen) hinsichtlich der Elektroinstallation sind unbedingt einzuhalten. Für Anlagen im Freien sind Blitzstrom- und Über- spannungsleiter mit Fernmeldekontakten, die in die Störmeldungen der Anlagen einzubinden sind, einzusetzen.

  3. Ergänzend zu beachten sind die Richtlinie des Europäischen Rates über die "Elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV-Rahmenrichtlinie) und das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland über die "Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten" (EMVG).

  4. Bezüglich brandschutztechnischer Anforderungen sind die einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Normen zu beachten; insbesondere wird auf DIN 4102 verwiesen.

  5. Von allen zum Einbau vorgesehenen Geräten sind auf Anforderung genaue Maßskizzen und An- sichtsbilder in 2-facher Ausfertigung an die Bauleitung zu geben. Muster sind auf Verlangen vorzu- legen.

  6. Bei Aufstellung in trockenen Räumen müssen alle Geräte einschl. des Montagezubehörs gegen Korrosion geschützt sein.

  7. Bei Aufstellung in feuchten Räumen sind sämtliche Geräte einschl. des Montagezubehörs korrosi- onsbeständig auszuführen (nichtrostende Schrauben, Metallteile verzinkt oder mit Rostschutz-Vor- und Deckanstrich).

  8. Die genaue Lage sämtlicher Geräte und Kabelwege ist vor Beginn der Installationsarbeiten mit dem Auftraggeber und den Einrichtungs- und Montageplänen der anderen am Bau beteiligten Firmen abzustimmen.

  9. Es dürfen nur Geräte mit VDE-Prüfzeichen eingesetzt werden. Zur Vereinheitlichung sämtlicher Schalt- und Steueranlagen sind für die wichtigsten Bauteile (Schütze, Relais, Befehlsgeräte, Signal- lampen, Messgeräte, Betriebsstundenzähler etc.) Geräte der Fa. Siemens, Fa. ABB , Fa. Moeller oder gleichwertig einzubauen. Sind seitens des AN andere Fabrikate vorgesehen, so sind diese bei Angebotsabgabe zu nennen. Fabrikatvielfalt ist zu vermeiden. Soweit im Leistungsverzeichnis die Angabe von Fabrikaten bzw. Typen gefordert ist, sind diese an- zugeben. Erfolgt keine Angabe durch den Bieter, gilt das vorgegebene Fabrikat als angeboten.

  10. Sämtliche gelieferten Geräte und Anlagen wie Schaltschränke, Gebläse, Kompressoren, Motoren, Ventile, Thermostate, Messgeräte und sonstige Schaltgeräte sind generell durch die Lieferfirma

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elektrisch anzuschließen. Das Anschließen beinhaltet auch das Einführen in das jeweilige Gerät, d.h. die Elektroinstallationsfirma verlegt nur die Leitungen zu den einzelnen Verbrauchern und Ge- räten.

  1. Die gelieferten Elektroanlagen werden nach Einbau durch ein staatl. anerkanntes Prüfinstitut (TÜV o.ä.) bauseits abgenommen. Ein Firmenvertreter muss an der Abnahme teilnehmen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

  2. Schaltschränke und Verteilungen sind so zu bemessen, dass Platzreserven von mindestens 20 % vorhanden sind.

  3. Schaltschränke sind so aufzubauen, dass eine räumliche Trennung zwischen Leistungsteil und Steuerteil vorhanden ist.

  4. Alle ankommenden und abgehenden Leitungen sind auf Klemmen zu führen, die Stromkreiszuge- hörigkeit der einzelnen Adern muss eindeutig erkennbar sein. Sämtliche Klemmen sind fortlaufend zu nummerieren. Die Kabel sind dauerhaft zu beschriften.

  5. Nicht angeschlossene Leitungen sind an den Enden eindeutig und dauerhaft zu bezeichnen und in die Schaltpläne einzutragen.

  6. Für den Anschluss an ein Überwachungssystem sind, soweit keine Anbindung über Datenbus vor- gesehen ist, sämtliche Störmeldungen und Betriebsmeldungen neben der örtlichen Anzeige in der jeweiligen Anlage mit potentialfreien Umschaltkontakten auszurüsten und auf eine separate Klemm- leiste zu verdrahten. Von Schaltschützen sind Rückmeldungen über Wechselkontakte herauszufüh- ren. Als Klemmen sind Trennklemmen einzubauen. Die interne Verdrahtung für GL-System ist an- dersfarbig auszuführen.

  7. Für Meldeleuchten sind zur Erhöhung der Lebensdauer LED-Leuchtmelder zu wählen. Für Leucht- melder und Druckknöpfe sind Farben nach VDE 0199 zu verwenden.

  8. Sämtliche Geräte und Anlagenteile sind mit dauerhaften Bezeichnungsschildern (Resopalschilder) zu kennzeichnen. Die Kurzbezeichnungen müssen mit den Bezeichnungen im Schaltplan überein- stimmen.

  9. Für Steuerungen mit SPS, sowie Anbindung an ein Prozessleitsystem (PLS) sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Programmierung der SPS muss mit voller Dokumentation der Variablen (Symbol und Symbol- kommentar), der programmierten Funktion und Netzwerke erfolgen. Die Dokumentation hat im Pro- gramm mit der Programmierumgebung zu erfolgen.

Alle Bausteine und Programmierabschnitte sind unversperrt ohne Password zu erstellen, so dass die Programme lesbar und änderbar bleiben.

Ausnahme: Systemfunktionen vom SPS Hersteller.

Falls der Zugriff auf die SPS durch Password geschützt werden soll, ist dieses Password im Pro- gramm zur SPS zu dokumentieren.

Die Software ist als PDF-Ausdruck und als dokumentierte Programmdatei vor Abnahme der Leis- tungen incl. der Dokumentation des Programmvergleichs der aktuellen Version mit dem Programm- stand der Anlage zur Prüfung vorzulegen.

Es ist eine Änderungsdatei zu führen, in der alle Änderungen mit Datum und Name des Program- mierers und der ausführenden Firma dokumentiert ist. Diese Datei muss mit üblichen Office-Anwen- dungen (z.B.: Word) lesbar sein. Diese Datei ist Bestandteil der Dokumentation.

Die Steuerung ist so auszulegen, dass auch bei Ausfall der Verbindung zum PLS alle Anlagenfunk- tionen weiterhin auf Grund der letzten, gültigen Daten weiterfunktioniert. Vom PLS angewählte Be- triebsarten sind während der Kommunikationsstörung beizubehalten.

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Die Grundparameter sind auf Datenträger mit dem Programm abzuspeichern. Alle Schaltungen sind auf Drahtbruchsicherheit hin auszulegen. Die Drahtbruchsicherheit ist in allen Schalt- und Anlagen- zuständen sicherzustellen. Alarme, die die Betriebssicherheit der Anlage betreffen, dürfen nicht we- gen Ausfall eines Bauteils oder Verbindung blockiert werden.

  1. Folgende Dokumentationsunterlagen sind zu erstellen und bei der Abnahme je 3-fach und zusätz- lich auf Datenträger (CD-ROM) vorzulegen

­ Stromlaufpläne, Klemmenpläne, Kabelzugliste und Stückliste ­ Funktions- und Steuerbeschreibung ­ Prüf- und Messprotokolle nach DIN VDE 0100-600 und VDE 0105-100 ­ Bescheinigung über das ordnungsgemäße Errichten der Anlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 4 der UVV und DIN VDE 0100-610

F. Edelstahl-Rohrleitungen:

  1. Alle Rohrleitungen sind, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, aus Edel- stahl, W.-Nr. 1.4571 auszuführen.

  2. Folgende Rohrdurchmesser sind zu verwenden:

DN 25 (1") 33,7 x 2,0 mm DN 32 (1 1/4") 42,4 x 2,0 mm DN 40 (1 1/2") 48,3 x 2,6 mm DN 50 (2") 60,3 x 2,6 mm DN 65 76,1 x 2,6 mm DN 80 88,9 x 2,6 mm DN 100 114,3 x 2,6 mm DN 125 139,7 x 2,6 mm DN 150 168,3 x 2,6 mm DN 200 219,1 x 3,0 mm DN 250 273,0 x 3,0 mm DN 300 323,9 x 3,0 mm DN 350 355,6 x 4,0 mm DN 400 406,4 x 4,0 mm DN 500 508,0 x 4,0 mm DN 600 610,0 x 5,0 mm DN 700 711,0 x 5,0 mm DN 800 813,0 x 5,0 mm DN 900 914,0 x 5,0 mm DN 1000 1016,0 x 6,0 mm DN 1200 1220,0 x 6,0 mm

  1. Als Flansche sind je nach Anwendungsfall Vorschweiß-, Flach-, bzw. Bördelflansche zu verwenden.

  2. Alle Form- und Verbindungsstücke, Rohrhalterungen, Konsolen und sämtliche Befestigungsmateri- alien, Schrauben, sowie sonstige Kleinteile in Edelstahl, W.-Nr. 1.4571.

  3. Es sind nur Auftragnehmer zugelassen, die den "Großen Schweißnachweis" nach DIN 18800, Teil 7, Abs. 6.2 mit Erweiterung auf Chrom-Nickel-Stähle erfüllen. Die Schweißarbeiten sind von geprüf- ten Schweißern auszuführen. Es sind grundsätzlich nur eignungsgeprüfte Schweißzusätze zugelas- sen.

  4. Sämtliche Rohrleitungen sind, soweit technisch möglich, nach der Bearbeitung generell komplett im Vollbad zu Beizen und zu Passivieren. Die Baustellennähte sind auf ein Minimum zu begrenzen, die Nachbehandlung hat durch Beizen und Passivieren zu erfolgen.

  5. Die Schweißnähte an druckführenden Leitungen und Druckbehältern sind entsprechend der Bewer- tungsgruppe BS/BK nach DIN 25817 auszuführen.

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  1. Zur Überwachung und Qualitätskontrolle der Rohrleitungsteile sind an den Schweißnähten Rönt- genprüfung durchzuführen und zu dokumentieren. Im Zuge der Eigenüberwachung sind an den werkseitig gefertigten Teilen zehn vom Auftraggeber im Vorfeld festgelegte Schweißnahte zu über- prüfen. Von den Baustellennähten sind 20% zu prüfen. Die Prüfungen sind als Nebenleistung zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.

  2. Nach Fertigstellung der Installation sind alle Rohrleitungen auf Dichtigkeit zu prüfen und zu proto- kollieren. Die Kosten dieser Prüfung und der evtl. Nachprüfungen gehen zu Lasten des Auftragneh- mers.

  3. Im Erdreich verlegte Leitungen sind außen zusätzlich mit einer Schutzbinde zu umwickeln sowie mit einem Flies als Auffüllschutz zu versehen.

  4. Alle angebotenen Armaturen und Formstücke sind den jeweiligen Rohrleitungen (Nenndruck, Mate- rial) anzupassen. Schrauben, Muttern und Scheiben aus Edelstahl.

  5. Alle Form- und Verbindungsstücke, Konsolen, Rohrhalterungen, Befestigungsmaterialien, Schweiß- nahtverbindungen, Schrauben, Dichtungen und Kleinteile sind in die Pauschalen einzurechnen.

  6. Die Rohrgräben erdverlegter Leitungen werden bauseits erstellt und verfüllt.

  7. Sämtliche Rohre für Gasleitungen müssen mit einer Prüfnummer versehen sein und über eine DVGW-Zulassung verfügen. Die Verbindungen sind technisch dicht auszuführen.

G. Kunststoff-Rohrleitungen:

  1. Alle Rohrleitungen sind, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, als Druck- rohr PE-HD, PE 100, SDR 17 auszuführen.

  2. Folgende Rohrdurchmesser sind zu verwenden:

DN 50 63 x 3,8 mm DN 65 75 x 4,5 mm DN 80 90 x 5,4 mm DN 100 110 x 6,6 mm DN 125 140 x 8,3 mm DN 150 160 x 9,5 mm DN 200 225 x 13,4 mm

  1. Schrauben, Muttern und Scheiben aus nichtrostendem Material (W.-Nr. 1.4571).

  2. Rohrhalterungen, Wandkonsolen, Befestigungsmaterial und sonstige Kleinteile aus Edelstahl bzw. Kunststoff.

  3. Die Rohrverbindungen sind in der Regel durch Verschweißung (Spiegelschweißung) herzustellen. Der innere Wulst ist flächenbündig abzufräsen. Verbindungen längerer Rohrstücke sind mit Elektro- schweißmuffen herzustellen.

  4. Nach Fertigstellung der Installation sind alle Rohrleitungen auf Dichtigkeit zu prüfen und zu proto- kollieren. Die Kosten dieser Prüfung und der evtl. Nachprüfungen gehen zu Lasten des Auftragneh- mers.

  5. Alle Form- und Verbindungsstücke, Armaturen, Rohrhalterungen, Konsolen und sämtliche Befesti- gungsmaterialien, Schweißnahtverbindungen, Schrauben, Dichtungen sowie Kleinteile sind in die Einheits- bzw. Pauschalpreise einzurechnen.

  6. Die Rohrgräben erdverlegter Leitungen werden bauseits erstellt und verfüllt.

  7. Sämtliche Rohre für Gasleitungen müssen mit einer Prüfnummer versehen sein und über eine DVGW-Zulassung verfügen. Die Verbindungen sind technisch dicht auszuführen.

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H. Armaturen:

  1. Sämtliche angebotenen Armaturen müssen den gestellten Anforderungen genügen und für den Verwendungszweck geeignet sein.

  2. Alle Schrauben, Muttern und Scheiben aus Edelstahl, einschl. gewebeverstärkter Gummidichtun- gen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

  3. Sämtliche Armaturen sind im einheitlichen Farbton nach Wahl des Auftraggebers zu liefern.

  4. Die angebotenen Fabrikate sind in der Leistungsbeschreibung einzutragen.

  5. Sämtliche Gasabsperrarmaturen müssen für den Verwendungszweck geeignet sein und über eine DVGW-Zulassung verfügen. Die Armaturen und Verbindungen sind technisch dicht auszuführen.

  6. Elektroantriebe für Automatikarmaturen sind mit Handrad zur Notbetätigung auszuführen.

  7. Pneumatikantriebe für Automatikarmaturen sind grundsätzlich mit Handrad zur Notbetätigung aus- zuführen. Bei Einbau im Freien (Kondenswasserbildung), sind die Antriebe mit Be- und Entlüftungs- block auszuführen. Die Ansteuerung der Antriebe (Steuerluft, Verschlauchung etc.) erfolgt bauseits durch das Gewerk MSR.

I. Korrosionsschutz:

  1. Alle Stahlteile aus Normalmaterial und sämtliche Teile aus Grauguss sind, soweit technisch durch- führbar und wenn im Leistungsbeschrieb nichts anderes bestimmt ist, mit folgendem Oberflächen- schutz zu versehen:
  • Strahlentrostung nach DIN EN ISO 12944-4, Teil 4, Normreinheitsgrad SA 2 1/2
  • Flammspritzverzinkung, Schichtdicke 50m
  • 2 Grundbeschichtungen als Porenfüller mit einem Zweikomponenten-Eisenglimmer auf Epo- xidharzbasis, z.B. Fabr. SikaCor EG 1 oder gleichw., Schichtdicke je 60m
  • 1 Deckbeschichtung mit einem Zweikomponenten-Kunststoff auf Polyurethanbasis, z.B. Fabri- kat SikaCor EG 5 oder gleichwertig, Schichtdicke 80 m. Farbe der Deckbeschichtung nach Angabe des Auftraggebers.
  1. Nach Montage sind sämtliche Schadstellen in geeigneter Art und Weise auszubessern.

  2. Sämtliche Kosten für die Korrosionsschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

J. Pumpen

  1. Sämtliche Pumpen sind vom Bieter auf der Grundlage der in der Ausschreibung enthaltenen Werte nebst der beiliegenden Planbeilagen zu dimensionieren, energetisch zu optimieren und anzubieten. Die gestellten Anforderungen müssen erfüllt werden. Die Eignung für den Verwendungszweck muss gegeben sein. Es sind möglichst einheitliche Hersteller und Fabrikate für die gesamte Anlage einzusetzen.

  2. Das Zusammenwirken mehrerer Pumpen über eine gemeinsame Druckleitung, wie auch der Einzel- und Parallelbetrieb sind bei der Auslegung der Anlagen zu beachten und zu berücksichtigen.

  3. Die Förderhöhen sind entsprechend den beiliegenden Planunterlagen zu überprüfen und ggf. anzu- passen.

  4. Sämtliche Leistungsdaten und Werkstoffangaben sind in der Leistungsbeschreibung einzutragen und mit Kennlinien und Diagrammen zu belegen.

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  1. Sämtliche Elektroantriebe sind für Betriebsart S1 und mindestens der weltweit gültigen Effizienzklas- sen (EN 60034-30:2009) IE3 anzubieten. Antriebe für Tauchmotorpumpen sind analog zu IE 3 an- zubieten.

  2. Sämtliche Pumpen sind im einheitlichen Farbton nach Wahl des Auftraggebers zu liefern.

  3. Die Rohrleitungsanschlüsse an Pumpen sind mit Kompensatoren herzustellen.

  4. Bei frequenzgeregelten Pumpen muss die Notwendigkeit einer Fremdbelüftung (Motorkühlung bei niedriger Drehzahl) geprüft und bei Bedarf mit angeboten werden.

  5. An Pumpen sind druckseitig Zeiger-Membranmanometer mit Flüssigkeitsdämpfung und Manome- terhahn anzubringen

K. Antriebe und sonstige Maschinenaggregate:

  1. Sämtliche Maschinen, Antriebe und sonstige Anlagenteile sind vom Bieter auf der Grundlage der in der Ausschreibung enthaltenen Werte nebst der beiliegenden Planbeilagen zu dimensionieren, energetisch zu optimieren und anzubieten. Die gestellten Anforderungen müssen erfüllt werden. Die Eignung für den Verwendungszweck muss gegeben sein. Es sind möglichst einheitliche Hersteller und Fabrikate für die gesamte Anlage einzusetzen.

  2. Sämtliche Leistungsdaten und Werkstoffangaben sind in der Leistungsbeschreibung einzutragen und mit Kennlinien und Diagrammen zu belegen.

  3. Sämtliche Elektroantriebe sind für Betriebsart S1 und mindestens der weltweit gültigen Effizienz- klassen (EN 60034-30:2009) IE3 anzubieten.

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