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Datenschutzhinweise der Stadt Schwabach
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Vergabeverfahren
- Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Schwabach Postfach 21 20 91124 Schwabach Tel.: 09122 / 860-0 E-Mail: info@schwabach.de
- Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Schwabach ist unter der genannten Adresse zu erreichen. Stadt Schwabach Behördliche Datenschutzbeauftragte Ludwigstraße 16 91126 Schwabach Tel.: 09122 / 860-210 E-Mail: datenschutz@schwabach.de
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben um ein Vergabeverfahren und im Falle der Zuschlagserteilung die Abwícklung des Vertragsverhältnisses durchzuführen
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und b DSGVO in Verbindung mit den jeweiligen vergaberechtlichen Vorschriften (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWG), Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen, Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und Art. 4 BayDSG verarbeitet.
- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Stadt Schwabach kann im Wege der Auftragsverarbeitung Aufgaben durch andere Leistungsträger, Arbeitsgemeinschaften oder andere Stellen erbringen lassen. Soweit es im Einzelfall zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist, finden Datenübermittlungen an folgende Empfänger aus den dort genannten Gründen statt:
a)Unterlegene Bieter, die gemäß § 134 GWG zu informieren sind oder einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV oder § 19 EU VOB/A gestellt haben oder die nach § 19 VOB /A oder § 46 Abs. 1 UVgO über die
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Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind
b) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000 € (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig Wettbewerbsregister) einholen.
c) Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert (https://www.schwabach.de/de/stadtverwaltung/referat-4-stadtplanung-und-bauwesen/32- vergabestelle/2057-vergabewesen.html). Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
d) Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach.
e) Gerichte im Falle von Klagen.
- Datenübermittlung in ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen nach den gesetzlichen Vorschriften an Drittländer übermittelt. Drittländer sind Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes.
- Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Wenn Sie den Zuschlag erhalten haben, werden Ihre Daten nach der Erhebung mindestens 3 Jahre gespeichert. Die Unterlagen der unterlegenen Bieter werden drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufbewahrt und anschließend gelöscht.
- Betroffenenrechte
Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Schwabach, ob die gesetzliche Voraussetzung hierfür erfüllt ist. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Anschrift lautet:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Wagmüllerstraße 18 80538 München
- Bereitstellung der Daten
Die Datenangabe erfolgt aufgrund vertraglicher Maßnahmen und gesetzlicher Verpflichtung . Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben können Sie im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.
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