Lieferung und Montage von WC-Trennwänden für das Verwaltungsgebäude Serenadenhof

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.03.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.01.2026
CPV-Codes
Einbau von Trennwänden (45421141)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
51212-2026
Verfahrensnummer
02e5807d-d0e9-4e5d-9408-0a449ce9f8ec

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg schreibt die Lieferung und Montage von WC-Trennwänden für das Verwaltungsgebäude Serenadenhof in Limburg aus. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der energetischen Sanierung und Aufstockung des Bestandsgebäudes. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

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Leistungsbeschreibung

WC-Trennwände

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · WC-Trennwände

    Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg (EGW) plant die energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes Serenadenhof sowie die Aufstockung um ein Geschoss. Das Bestandsgebäude befindet sich in zentraler Innenstadtlage der Stadt Limburg a.d. Lahn, zwischen Rathaus, Stadthalle und der Tiefgarage der Stadthalle. Es verfügt über 6 Geschosse (EG-5.OG), misst ca. 24,00 x 24,00 m und wird fußläufig von der Rathaus abgewandten Seite (Serenadenhof über der Tiefgarage) erschlossen. Das ursprünglich 4-geschossige Gebäude wurde im Jahre 1972 errichtet und im Jahre 1992 mit einem 4. und 5.OG aufgestockt. Umfang der Arbeiten: Lieferung und Montage von WC-Trennwänden Hauptmassen: rd. 6 Stck Trennwandanlagen, 2 Kabinen rd. 6 Stck Trennwandanlagen, 1 Kabine rd. 2 Stck Trennwandanlagen, 3 Kabinen

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. - Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338. Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Unterlagen können gemäß § 16 a EU VOB/A nachgefordert werden.

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LOT-0001 · WC-Trennwände

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Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. - Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338. Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Unterlagen können gemäß § 16 a EU VOB/A nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 338478-2026

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