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Inhaltsverzeichnis
01 WANDSCHUTZ FLUR 20
01.01 VORBEREITUNGEN 20
01.02 FLURWANDSCHUTZ 1. UNTERGESCHOSS 21
01.03 FLURWANDSCHUTZ ERDGESCHOSS 22
01.04 FLURWANDSCHUTZ 1. OBERGESCHOSS 23
01.05 FLURWANDSCHUTZ 2. OBERGESCHOSS 24
01.06 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL U+B RÄUME, REINE ARBEITSRÄUME 25
01.07 SONSTIGE LEISTUNGEN 26
01.08 SONSTIGES 28
02 STUNDENLOHNARBEITEN 30
02.01 Stundenlohnansatz 31
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Leistungsverzeichnis Blankett 23.09.2026 Projekt-Nr :KNG04-20 Projekt-Name :KNS - Neubau EKiZ u. Wirtschaftshof Gewerk :147.03_RAMMSCHUTZ - Flure
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
A. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BAUMASSNAHME:
Neubau Kinderklinikum (Eltern-Kind-Zentrum) und Wirtschaftshof am Klinikum Nürnberg Süd Breslauer Straße 201 90471 Nürnberg
BAUHERR:
Klinikum Nürnberg Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1 90419 Nürnberg
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Das Klinikum Nürnberg Süd beabsichtigt den Neubau einer Kinderklinik und die Verlegung des Wirtschaftshofes. Der bestehende Wirtschaftshof soll nach Verlegung abgerissen werden, um dort ein Baufeld für nachfolgende Bauvorhaben zu schaffen.
GRUNDLAGE Der Ausschreibung liegen die VOB, sowie alle gültigen DIN-Normen und EN DIN-Normen, Bestimmungen und Richtlinien, die Konstruktion, Materialien und Ausführung betreffen zugrunde. Alle Aufwendungen, die sich aus den Hinweisen / Vorbemerkungen ergeben, sind bei der Kalkulation der einzelnen Positionen zu berücksichtigen. Der Bieter ist aufgefordert, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter an, dass die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Unterlagen eine genaue Kalkulation ermöglichten. Hat der Anbieter gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Ausführungsart Bedenken, so sind diese vor der Angebotsabgabe schriftlich, mit genauer Begründung an die Vergabestelle zu richten und abzustimmen. Die Bedenken berechtigen nicht zu Nachforderungen seitens des Bieters.
A.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
A.1.1 Hinweis Die Besichtigung zur Information über die örtlichen Verhältnisse sowie über die genauen Verkehrsverhältnisse vor Ort, die Einfluss auf die Preisermittlung und die auszuführenden Arbeiten haben können, wird ausdrücklich angeraten.
A.1.2 Allgemein Vom AG werden keine Arbeitsplatzbeleuchtung und keine Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt. Diese sind vom AN selbst zu errichten. Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle nicht zulässig. Der AG stellt stattdessen eine Bautafel mit definiertem, anteiligem Platz für Firmentafeln zur Verfügung. Die Herstellung und Montage
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darf nur durch den AG erfolgen, die Kosten für die jeweilige Firmentafel hat der AN zu tragen. Übernachtungen auf dem Baugrundstück sind nicht zulässig.
A.1.3 Zufahrts- und Transportwege Parkmöglichkeiten für Firmenfahrzeuge stehen nach Zuweisung durch die Oberbauleitung des AG zur Verfügung. Privatfahrzeuge von Firmenmitarbeitern sind hierbei nicht eingeschlossen und sind kostenpflichtig auf dem Parkplatz der Klinik abzustellen. Sofern verkehrsrechtliche Genehmigungen erforderlich werden, sind diese vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und rechtzeitig einzuholen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Zufahrtswege auf die Baustelle sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
A.1.4 Baustrom / Bauwasser / Sanitäranlagen: Bauwasseranschlüsse werden bauseits hergerichtet und allen am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt. Für den Transport zum Verbrauchsort hat der AN selbst zu sorgen. Die Abrechnung Baustrom und Bauwasser gemäß den Besondere Vertragsbedingungen.
A.1.5 Hebezeug, Geräte, Gerüste Die Erfordernis von Arbeitsgerüsten, Arbeitsbühnen, Schutzgerüsten, Hebezeuge usw. hat jeder Auftragnehmer selbst, auch unter Berücksichtigung der Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu prüfen und ggf. nach den aktuell gültigen Vorschriften auszuführen. Die Kosten für eventuell erforderliche Gerüste sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren, sofern es hierfür keine separate Position gibt.
A.1.6 Vermessungsleistungen In allen Geschossen steht dem AN jeweils ein mit der Oberbauleitung des AG abgestimmter und gekennzeichneter Meterriß zur Verfügung, nach dem sich alle Auftragnehmer zu richten haben. Alle weiteren, für die Erfüllung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungen (Übertragung der Meterrisse etc.) sind Leistungen des AN und mit einzukalkulieren. Der AN hat alle Maße eigenverantwortlich zu prüfen, Abweichungen von den Ausführungsplänen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
A 1.7 Massenermittlung Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind ca. Massen. Massen für Materialbestellungen sind anhand der freigegebenen Ausführungsunterlagen zu ermitteln.
A.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
A.2.1 Ausführungsgrundlage Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Bautechnik, den einschlägigen Normen, ins- besondere den Bestimmungen der VOB, sowie den UVV der Bauberufsgenossenschaft. Ergänzend hierzu gelten sonstige Regelwerke von Fachverbänden und Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung und bauordnungsrechtliche Bestimmungen mit den Auflagen für den Brandschutz.
A.2.2 Leistungsumfang
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Soweit nicht ausdrücklich in einer Position ausgeschlossen, gelten alle Einheitspreise einschließlich Herstellung, Abbinden, Lieferung, Transport zum Einbauort, Einbau und Montage mit allen Nebenleistungen und sonstigen Nebenkosten, falls nicht anderweitig beschrieben, unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und rechtlicher Bestimmungen. Mit den Einheitspreisen sind folglich sämtliche Kosten für die vollständige, in allen Teilen funktionsfähige Leistung abgegolten.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauarten, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der gültigen DIN-Normen, als beschrieben. Alle dem AN zur Verfügung gestellte Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße, Konstruktion und Materialien eigenverantwortlich zu prüfen, auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Vom AN zu erstellende Werkstatt- und Montagepläne, Baustelleneinrichtungspläne, rechnerische Nachweise o.ä. hat der Auftragnehmer dem AG kostenfrei und so rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zu übergeben, dass dieser ausreichend Zeit zur Prüfung und Freigabe hat.
Die Teilnahme an den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig min. 1x wöchentlich durchführt, durch einen geeigneten, bevollmächtigten und weisungsberechtigten Vertreter des AN, ist bindend und einzukalkulieren.
Die Baustelle ist während der Ausführungszeit durch einen deutschsprachigen weisungsberechtigten Mitarbeiter ständig zu besetzen.
A.2.3 Besondere Anordnung des Auftragsgebers Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist.
A.2.4 Hinweise zu Zertifikaten und Bescheinigungen Die für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Bescheinigungen, Nachweise, Zertifikate, Prüfzeugnisse etc. sind vom AN eigenverantwortlich einzuholen, in die Positionspreise einzukalkulieren und spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn der Bauleitung zu übergeben.
A.2.5 Koordination mit anderen Firmen Der AN hat sich mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so abzusprechen, dass ein reibungsloser Bauablauf erfolgen kann. Vorleistungen anderer Firmen hat der AN vor Beginn seiner Arbeiten auf Vollständigkeit und Eignung für die zu erbringende Leistung zu prüfen. Fehlende oder mangelhafte Vorleistungen anderer AN sind spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn, so dass eine Nachbesserung noch möglich ist, schriftlich anzuzeigen. Erfolgt diese Behinderungsanzeige nicht, ist der AN zur termingerechten Erfüllung der Vertragsleistung verpflichtet. Angaben, die von Fremdgewerken benötigt werden, sind von diesen rechtzeitig einzufordern, Angaben
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die Fremdgewerke benötigen, sind diesen rechtzeitig mitzuteilen (z.B. Aussparungen, Schließen/ Öffnen von Durchbrüchen etc.). Der Auftragnehmer hat einzukalkulieren, dass andere Gewerke parallel ausgeführt werden und sich hierdurch entsprechende Behinderungen und Arbeitsunterbrechungen ergeben können.
A.2.6 Arbeitseinsätze Mehrmalige, zeitlich verschiedene Arbeitseinsätze entsprechend dem Baufortschritt und den Forderungen der Bauleitung bzw. Unterbrechungen nach abschnittsweisem Bauten- und Ausführungsstand sind mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung für erforderliche Unterbrechungen, Behinderungen usw. erfolgt nicht.
A.2.7 Tagesberichte Der AN hat täglich Bautagesberichte zu erstellen, mit Angaben über Belegschaftsstärke, Leistungsumfang, Witterungsverhältnisse, besondere Vorkommnisse etc. Hierzu ist Punkt A.2.14 zu beachten.
Diese sind der Objektüberwachung in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) zu übergeben. Andernfalls behält sich der AG das Recht vor, diese nicht mehr anzuerkennen.
A.2.8 Müllentsorgung Die Materialentsorgung ist Sache des AN und in die EP der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Anfallender Abfall, Verpackungen, Paletten o. Ä. und Schutt sind arbeitstäglich gegen Abend zu entsorgen. Die Kosten hierfür, sowie alle anfallenden Genehmigungen, Gebühren o.ä. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Entsorgungsnachweis ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Vorrangig ist zu prüfen, ob Abfallmaterial einer Wiederverwertung zugeführt werden kann.
Container zur Entsorgung werden bauseits NICHT zur Verfügung gestellt. Die Aufstellflächen von Containern des AN sind mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Nach Beendigung der Arbeiten bzw. bei Arbeitsunterbrechungen ist der Arbeitsplatz besenrein zu säubern.
Durch Baumaßnahmen oder Baustellenverkehr entstandene Verschmutzungen der Baustelle, der Zufahrtswege oder der öffentlichen Straßen sind UNVERZÜGLICH zu beseitigen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Reinigungspflicht die Müllbeseitigung durch Dritte vornehmen zu lassen und dem Verursacher die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Reinigung der Baustelle ist eigenverantwortlich mit den anderen am Bau tätigen Firmen zu koordinieren. Bei Unklarheiten wird die notwendig gewordene Baureinigung auf alle, in den entsprechenden Bereichen tätigen Firmen, anteilig umgelegt.
A.2.9 Freigaben Stoffe und Muster, Lieferungen Bei Materialien, Oberflächenstrukturen und Farben ist rechtzeitig vor Herstellungs- bzw. Bestellbeginn die schriftliche Zustimmung des AG, soweit noch nicht vorher festgelegt, einzuholen. Sofern Muster verlangt werden sind diese in geeigneter Form vorher dem AG vorzulegen. Die Muster verbleiben anschließend beim AG, wenigstens bis zur Endabnahme aller Leistungen.
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Bei bauseitigen Lieferungen sind die Originalliefer- scheine mit Empfangsbestätigung des AN der BL jeweils unverzüglich auszuhändigen. Die gelieferten Teile sind vom AN zur Einbaustelle zu transportieren und ggf. sachgerecht zwischenzulagern.
A.2.10 Schutzmaßnahmen Der Auftragnehmer ist für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Sicherheit seiner Mitarbeiter auf der Baustelle verantwortlich. Die einschlägigen Arbeits- schutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Baustelle unterliegt der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen". Der Bauherr setzt deshalb einen Koordinator nach BaustellV ein.
Vor Beginn von feuergefährlichen Arbeiten wie Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten sowie Arbeiten mit offener Flamme ist eine schriftliche Erlaubnis durch die Bauleitung des AN mit den vorgegebenen Formblättern einzuholen. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von brennbaren Bauteilen sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen.
Sicherheitseinrichtungen sind ständig betriebsbereit zu halten. Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
Der AN hat die von ihm zu beherrschenden Gefahren auszuschließen, für Ordnung und Sicherheit auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen. Treffen Leistungen mit den Leistungen anderer Unternehmen auf der Baustelle zeitlich und/oder örtlich zusammen, haben sich der AN mit diesem Unternehmen gemäß §6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1 bzw. BGV A1) abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und eine Gefährdung Dritter zu vermeiden.
A.2.11 Ausführungsfristen Für seine eigenen Leistungen hat der AN innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragsvergabe einen detaillierten Ausführungsterminplan einschließlich Kapazitätsplanung vorzulegen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zu Bauabläufen sind zu berücksichtigen.
Aus dem Terminplan des AN muss folgendes hervorgehen: · Reihenfolge und Dauer der wesentlichen Vorgänge · Planungs-, Arbeits-, Bestell- und Fertigungsvorlauf · Randbedingungen der Ausführung · Vorleistungen anderer als Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten des AN · Schnittstellen zu anderen Gewerken · Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter
Mit der Bestätigung der Einzel- und Fertigstellungs- fristen durch den AG wird der Ausführungsterminplan Vertragsbestandteil.
Der AN hat seine Vorarbeiten (Genehmigungen, Werkstattzeichnungen, statischen Berechnungen etc.) so
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einzurichten, dass er zum vereinbarten Termin mit der Arbeitsausführung beginnen kann.
Ein Anspruch auf unterbrechungsfreie und kontinuierliche Ausführung der Arbeiten besteht nicht, ebenso ist einzuplanen, dass Leistungen parallel in verschiedenen Gebäudeteilen erbracht werden müssen. Sämtliche Mehraufwendungen durch den Bauablauf, wie z.B. mehrmalige An- und Abfahrten oder das Umsetzen von Geräten etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
A.2.12 Bestandsdokumentation Prüfzeugnisse, Zulassungen, Wartungsanweisungen etc. sowie in LV-Positionen geforderte Werkstatt-, Montage- und Detailpläne sind auf den Stand des ausgeführten Zustandes zu bringen und in beschrifteten Ordnern, mit Inhaltsverzeichnissen und Trennblättern, vom AN zusammenzustellen.
Folgende Unterlagen sind abhängig vom Leistungsbereich vom AN jeweils 1-fach in Papierform und 1-fach in digitaler Form (pdf, dwg) zu übergeben:
· Übereinstimmungserklärungen (Fachunternehmererklärungen) über die verwendeten Baustoffe und Bauverfahren · Leistungserklärung für mit einem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte oder Produkte nach ETA (DoP). · Zulassungen und Prüfzeugnisse für Baustoffe mit Zulassungspflicht · Produktdatenblätter der verwendeten Baustoffe · Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Baustoffe · Werkstattplanungen, Einbau- und Montagepläne, Detailpläne · Betriebs- und Bedienungsanleitungen · Wartungsanweisungen · Pflegeanweisungen · Messprotokolle · Entsorgungsnachweise · Bautagesberichte · Fotos etc.
Die vollständige Bestandsdokumentation muss 4 Wochen vor der Abnahme zur Prüfung vorliegen. Sie ist Voraussetzung für die Abnahme.
A.2.13 Abrechnung Die Abrechnung ist auf Grundlage der VOB Teil C zu er- stellen. Die Abrechnung erfolgt vorrangig anhand der Ausführungsplanung und nach den tatsächlich eingebauten Massen und Stückzahlen.
Aus den Aufmaßblättern und/oder -zeichnungen muss eine eindeutige Zuordnung zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses hervorgehen.
Abschlagsrechnungen sind kumulativ aufzustellen.
Grundsätzlich ist vor Rechnungsstellung ein prüffähiges Aufmaß über die abzurechnende Leistung zu erstellen, das der Objektüberwachung zur Prüfung übergeben wird. Erst nach erfolgter Freigabe durch diese kann die Rechnungsstellung auf Basis des geprüften Aufmaßes erfolgen.
Sämtlichen Rechnungen sind Aufmaße und sonstige
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Leistungsnachweise im Original beizufügen. Werden Regieleistungen abgerechnet, so sind die, durch die Objektüberwachung unterschriebenen Regieberichte beizufügen.
Leistungen und Materialien, welche im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, müssen als Nachtragsangebot sofort gemeldet und zur Prüfung eingereicht werden.
Zu einer vollständigen Nachtragsstellung gehören Kostennachweise, Kalkulation auf EFB-Grundlage, Angebot als GAEB-Datei.
A.2.14 Planradar und Cloudbrixx Folgendes hat der Bieter / AN zu beachten: die Verbindliche Nutzung durch den Auftragnehmer (AN) der Cloud-Programme
· Planradar und · Cloudbrixx
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Bauvorhabens das Aufgaben- und Mängelmanagement-System
Planradar (Info: www.planradar.com)
zu nutzen und zu verwenden.
Das Ticketsystem bietet direkten Zugang auf Anweisungen, Klärungsanfragen oder Arbeitsanweisungen der Bauleitung mit Fotos und Verortung auf Planausschnitten. Es entstehen dem AN vom Tag des Leistungsbeginns an (entsprechend der Bedingungen zum Leistungsabruf) keine Nutzungskosten der Datenplattform; lediglich Internetverbindung und Hardware (PC und Smartphone) müssen vom AN gestellt werden.
Der Auftragnehmer erhält kostenfrei für die am Projekt beteiligten einzelnen Mitarbeiter einen persönlichen Zugang und verpflichtet sich, den Status, Fotos und Kommentare der Tickets bzw. Tasks aktiv und unverzüglich nach Abarbeitung zu bearbeiten und zu aktualisieren.
b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Bauvorhabens das Bautagebuchsystem Cloudbrixx zu nutzen und zu verwenden.
Der AN hat dem Objektüberwacher wöchentlich Baustellenberichte in der Online-Plattform "Cloudbrixx" zu erstellen. Es müssen alle Angaben enthalten sein, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können. Die Cloud-Software bietet direkten Zugang zur digitalen Erstellung, Prüfung und Freigabe der Bautagebücher. Es entstehen dem AN vom Tag des Leistungsbeginns an (entsprechend der Bedingungen zum Leistungsabruf) keine Nutzungskosten; lediglich Internetverbindung und Hardware (PC und Smartphone) müssen vom AN gestellt werden.
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A.3 ZU DIESER AUSSCHREIBUNG
A.3.1 Bautechnische Unterlagen - Anlagen zum LV Die im Plananlageverzeichnis genannten Unterlagen dienen nur der Übersicht.
A.3.2 Bauüberwachung Der AN hat die Leitung der Baustelle einem erfahrenen deutschsprachigen Polier zu übertragen und diesen dem AG zu benennen.
Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungs- gemäße Abnahme aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile und Befestigungs- und Anschlagpunkte durch den Tragwerksplaner zu sorgen. Die Koordinierung und Abstimmung der stat. Abnahmen direkt mit dem Tragwerksplaner oder dem Prüfstatiker durch den AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und Vertragsbestandteil.
Vor der Abnahme dürfen diese Teile nicht durch Schalungen oder Bekleidungen verdeckt werden.
Können Konstruktionsausbildungen an einem Gebäudeteil oder Tragwerksglied nach der Fertigstellung nicht mehr eingesehen, beurteilt und geprüft werden, dann muss eine Kontrolle im Ausführungsstadium vom ausführenden Unternehmer angefordert werden, in der die Konstruktion zweifelsfrei auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden kann. Dies gilt insbesondere für die Überwachung der Bewehrung von Stahlbetonkonstruktionen vor dem Einbringen des Betons. Erfolgt eine solche Anforderung nicht, so hat der Unternehmer den Nachweis der Fehlerlosigkeit und Richtigkeit seiner Ausführung mittels einer zerstörungs- freien Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfanstalt nachzuweisen.
A.3.3 Toleranzen Für die einzelnen Bauteile gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, die zulässigen Maßabweichungen (Toleranzen) der Norm DIN 18202:2019-07, DIN 18202 und DIN 18203-3 in der jeweils neusten Ausgabe.
A.3.4 Anfahrten Bauunterbrechungen sowie Stillstandzeiten werden nicht besonders vergütet.
Mehrmaliges Anfahren der Baustelle ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
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B. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
- ALLGEMEIN -
Diese ZTV gelten übergreifend für alle Titel des gesamten Leistungsverzeichnisses. Sie werden ggf. durch die ZTV einzelner Fachlose, soweit vorhanden, spezifiziert.
B.1 ALLGEMEINE HINWEISE
B.1.1 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. (DIN 18299)
B.1.2 Die angegebenen Abmessungen im LV beziehen sich grundsätzlich auf Rohbaumaße, Richtmaße, Rastermaße bzw. Elementmaße.
B.1.3 Sämtliche Maßangaben sind Circamaße und vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die AG-Bauleitung zu informieren. Andernfalls haftet der AN für die aus der Unterlassung ggf. entstehenden Folgen.
B.1.4 Alle in den Positionen aufgeführten Mengenangaben verstehen sich als Angabe der Gesamtmenge. Bei der Ausführung ist von mehreren Teil- und Einzelmengen in verschiedenen Abschnitten des Baukörpers auszugehen.
B.1.5 Sofern in den Positionen nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle angebotenen Materialien und Arbeiten als komplette und gebrauchsfertige Leistung, d. h. inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Werkstoffen, dem Vorhalten von Geräten, Gerüsten nicht höher als 2 m und sonstiger Hilfsmittel.
B.1.6 Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen.
B.1.7 Die Ausführung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien der verwendeten Produkte und Materialien und dem Stand der Technik. Die daraus ggf. resultierenden Aufwendungen für die gebrauchsfertige Leistung sind in die zu den Leistung gehörenden EP einzurechnen.
B.1.8 entfällt
B.1.9 Die Bauleitung hat das Recht, von der vereinbarten Beschaffenheit abweichende Baustoffe zurückzuweisen und/ oder Materialprüfungen durch die zuständige Prüfstelle zu verlangen. Alle diesbezüglichen Prüfkosten gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Ergebnisse sind für beide bindend, entbinden den AN jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Standsicherheit.
B.1.10 In Innenräumen dürfen nach der Inbetriebnahme keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen Luft- und Materialzustände auftreten, die gesundheitsschädlich
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sind.
B.1.11 Von den verwendeten Baustoffen dürfen keine Emissionen ausgehen, die nach dem Einbau in den Innenräumen zu unzulässigen Konzentrationen führen. Maßgebend für die Begrenzung solcher Konzentrationen sind die nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung /GefStoffV) definierte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Der Bieter akzeptiert diese Anforderungen und gewährleistet, dass die von ihm angebotenen Produkte die geforderten Werte als vereinbarte Beschaffenheit besitzen und die Grenzwerte nicht überschritten werden.
B.1.12 Die Leistung des AN steht in direktem Zusammenhang mit anderen Gewerken. Der AN hat seinen Montageablauf mit diesen Gewerken und den Haustechnikgewerken zu koordinieren. Nach Einbau von etwaig erforderlichen Unterkonstruktionen muss anderen Gewerken die Gelegenheit gegeben werden, etwaige erforderliche Leistungen auszuführen.
B.1.13 Das Einrichten von Aufenthalts- oder Lagerräumen auf dem Gelände darf nur mit Zustimmung der Bauleitung des AG erfolgen. Die Anlagen sind mit Hinweisschildern zu versehen, die den Firmennamen, die Firmenanschrift und Telefonnummer sowie den Namen und die Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters enthalten. Im Zuge der Bauarbeiten kann und wird es erforderlich werden, dass ein anderer Lagerplatz und andere Containeraufstellflächen oder entsprechende Räume zugewiesen werden. Die Aufwendungen hierfür werden nicht vergütet. Behinderungen für sonstige Bauleistungen dürfen dadurch nicht entstehen. Zu den verschlossenen Räumen sind der Bauleitung des AG beschriftete Schlüssel mit Firmenname und Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters zu übergeben.
B.1.14 Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich, und seine Mitarbeiter in den auf der Baustelle bei der Bauleitung ausliegenden SIGE-Plan (Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplan) einweisen zu lassen und vor Arbeitsaufnahme etwaige Gefährdungsanalysen seiner Leistungen an den Koordinator schriftlich (mindestens 2 Wochen vorher) bekanntzugeben. Der AN hat sich die Einweisung in den SiGe-Plan bestätigen zu lassen.
B.1.15 Der Auftragnehmer hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass entsprechend den Regeln der Technik nur geräuscharme Baumaschinen verwendet und diese nach lärmschutztechnischen Gesichtspunkten eingesetzt werden. Die AVV Baulärm ist einzuhalten. Er ist verpflichtet, ständig auf seine Arbeitnehmer und Nachunternehmer einzuwirken, dass nicht mehr Baulärm erzeugt wird, als nach Lage der Situation erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus der Nichteinhaltung d. Lärmschutzvorschriften ergeben.
B.1.16 Vor Materialbestellung und/bzw. Anfertigung u. Herstellung seiner Leistungen hat der AN vor Ort ein eigenverantwortliches Aufmaß zu nehmen und dieses in Bezug auf Abweichungen mit den Planvorgaben zu prüfen. Bei Abweichungen, die die Toleranzen der DIN 18202
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überschreiten oder die Planvorgaben über- oder unterschreiten, ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren. Fordert der AG, dass die Leistungen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
B.1.17 Dem AN werden die erforderlichen Planunterlagen vom Bauherrn bzw. Planer generell nur digital als pdf-Datei übergeben. Der Aufwand für die entsprechende Vervielfältigung und Verteilung der Arbeitspläne ist in den Angebotspreis zu kalkulieren.
B.1.18 Alle Rückbaumaßnahmen sind erst auf besondere Anweisung der Bauleitung des AG bzw. mit deren Rücksprache vorzunehmen.
B.1.19 Es findet eine Abnahme der Gesamtleistung statt. Zwischenabnahmen sind nur in besonderen Fällen vorgesehen.
B.1.20 Teilweise werden im LV folgende übliche bauspezifische Abkürzungen benutzt:
Als Beispiel: GK - Gipskarton MWK - Mauerwerk STB - Stahlbeton
B.1.21 Der AN ist verpflichtet, die Güteeigenschaften der Stoffe und Bauteile sowie der eigenen Leistung sorgfältig zu prüfen, ob die vertraglichen Anforderungen erfüllt wurden. Der AN hat die Güteeigenschaften der einzubauenden Stoffe durch Vorlegen von Prüfzeugnissen und Verwendungsnachweisen, sowie exemplarischen Lieferscheinen mit zugehörigen Übereinstimmungserklärungen nachzuweisen. Die Nachweise sind dem AG sortiert und geheftet zu übergeben. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
B.1.22 Für alle zur Verwendung kommenden Baustoffe u. Böden sind dem AG auf Verlangen u. vor der Anlieferung Proben vorzulegen und Gütenachweise beizubringen. Alle gestalterisch relevanten, sichtbaren Bauteile sind dem AG zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen (siehe auch vorherige Ausführungen zur Bemusterung). Der AG kann verlangen, dass eine Bemusterung vor Ort erfolgt, wenn dies zur Beurteilung wichtig ist.
B.1.23 Die dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Pläne gemäß Plan- und Anlagenliste werden Bestandteil des Bauvertrages.
B.2 NEBENLEISTUNGEN
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die ausführenden Arbeiten gültigen DIN-Vorschriften die folgenden Leistungen als mit den EP abgegolten:
B.2.1 Die Kosten der für die Durchführung der gesamten eigenen Arbeiten notwendigen Lager- und Arbeitsplätze sowie Unterkünfte und Materiallager.
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B.2.2 Die Aufwendungen für etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen und Abnahmen von Baustelleneinrichtungen des AN.
B.2.3 Der geprüfte statische Nachweis für die Lastabtragung, Montagezustände und sonstige statische Gegebenheiten, der im Zusammenhang mit den vom AN eingesetzten Geräten, Hilfsmittel und Personal steht, soweit dieses nach Abstimmung mit dem Statiker erforderlich ist.
B.2.4 Der Bieter/AN hat sämtliche erforderliche Leistungen und Nebenleistungen in die EP der jeweiligen Position einzurechnen, soweit diese nicht aufgrund von DIN-Vorschriften als besondere Leistungen zusätzlich abgerechnet werden können. Insbesondere sind die folgenden Leistungen zu berücksichtigen, sofern sie nicht als gesonderte Positionen in dem Leistungsverzeichnis aufgeführt sind:
- Erforderliche Logistik inkl. Transport u. Geräte wie z.B. Mobilkran etc. sowie Belieferung der Baustelle, Entladen und der Verteilung zum jeweiligen Einbauort.
- Vermessungstechnische Arbeiten für die eigenen Leistungen von vorhandenen und anschließenden Bauteilen, sofern nicht in gesonderten Positionen aufgeführt.
- Fachgerechte Montage inkl. der erforderlichen Montagematerialien, Montagehilfsmittel wie Werk- und Hebezeuge, sowie Gerüststellungen.
- Montage- und Zwischenbauzustände der eigenen Leistung, z.B. auch, wenn sich Bauabläufe aus fachlichen Gründen ändern.
B.2.5 Die Arbeitsplätze sind täglich zu reinigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. darüber hinaus nach erster Anforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen.
Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.
B.3 HINWEISE ZUR KALKULATION
B.3.1 Feuerwehrzufahrten und Wendeplätze, sowie alle Zufahrten für Rettungswagen und die Ver- und Entsorgung der Haupteinrichtung sind zu jeder Zeit freizuhalten.
B.4 NORMEN UND RICHTLINIEN
Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen und Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die für die vorgesehenen Konstruktionen, deren Materialien u. ihrer Verarbeitung und Montage anwendbar sind. Insbesondere wird auf folgende Vorschriften hingewiesen (ohne Rangfolge):
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Eurocode 1 Einwirkungen
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke
· Aktuelle VOB · Aktuelle Landesbauordnung · Anforderungen der Baugenehmigung · Baustellenverordnung · Anforderungen für die Zustimmung im Einzelfall für · Sonderkonstruktionen · Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien · Sicherheitsvorschriften der BG · UVV - Unfallverhütungsvorschriften · AEB - Abfallentsorgungsbestimmungen · Vorschriften der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger · Vorschriften des VDE · Vorschriften des VDS · Aktuelle Baurregelliste des deutschen Instituts für · Bautechnik (DIBT), Berlin · WHG - Wasserhaushaltgesetz (Anforderung an das Einleiten · von Abwasser) · Merkblätter und Empfehlungen der gewerkeeigenen Verbände. · Herstellervorschriften der verwendeten Produkte
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C. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
- RAMMSCHUTZ -
C.1 ALLGEMEINE HINWEISE
C.1.1 Die neuen Innenwände des Gebäudes werden überwiegend als Gipskarton-Montagewände hergestellt, die übrigen Flächen bestehen aus geputzten Beton- oder Mauerwerkswänden.
C.1.2 Alle verwendeten Materialien sind dem AG vor der Fertigung zur Freigabe vorzulegen.
C.1.3 Soweit nicht explizit etwas anderes im LV beschrie- ben ist, sind sämtliche Elemente in gebrauchs- fertiger Leistung herzustellen, zu liefern und ein- zubauen, inkl. aller umlaufenden Anschlüsse zum Bauwerk, etc.
C.1.4 Alle verwendeten Befestigungsmittel und Befestigungstei- le sind grundsätzlich aus nichtrostendem Stahl (V2A) auszuführen.
C.2 NEBENLEISTUNGEN
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die ausführen- den Arbeiten gültigen DIN-Vorschriften die folgenden Leistungen mit den EPs als abgegolten:
C.2.1 Das eigenverantwortliche Übertragen der bauseitigen Me- terrisse (1 x je Geschoss) zu den jeweiligen Einbauor- ten.
C.2.2 Das Einmessen, Anordnen und die Ausbildung der Anschlüs- se i.B. zu vorhandenen Bauteilen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG.
C.2.3 Das Beibringen von Musterstücken, selbst wenn diese nicht am Bau verwendet werden.
C.2.4 Das Anfertigen von Werkstatt- und Montageplanung für al- le Elemente.
C.2.5 Die Vorabfertigstellung von Teilbereichen nach Angabe der Bauleitung des AG.
C.3 ABRECHNUNG
C.3.1 Aufmaß und Abrechnung ist nach aktueller VOB vorzuneh- men.
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D. HINWEIS ARBEITSZEIT
Zu folgende Zeiten können auf der Baustelle Arbeiten ausgeführt werden:
Montag bis einschließlich Samstag jeweils von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (sofern keine Feiertage vorliegen)
Eine ggf. notwendige Verlängerung der Arbeitszeit ist gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen von der Bauleitung im Einvernehmen mit dem Klinikum freizugeben.
Zur Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs in anderen Bereichen des Klinikgeländes ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten des AN nicht nur bei Lärm-, erschütterungs-, staub- und anderweitig emissionsintensiven Bauarbeiten, sondern auch aus Gründen des Klinikbetriebs nach Aufforderung durch die Bauleitung zu unterbrechen sind. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine besondere Vergütung erfolgt nicht (siehe auch Besondere Vertragsbedingungen). Ansonsten sind derartige Arbeiten zu vor Ausführungsbeginn festgelegten Zeiten durchzuführen.
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Sämtliche Maße und Ausführungsdetails sind bei Auftragserhalt vom Ausführenden verantwortlich zu prüfen und ggf. richtig zu stellen. Das Aufmaß vor Ort ist in den einzelnen Positionen mit einzukalkulieren.
Die kalkulierten Preise verstehen sich inklusive Lieferung und Montage.
Sämtliche Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer abzutransportieren und entsprechend den Regeln zu entsorgen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - WANDSCHUTZ IM FLUR
Material Es wird ein Wandschutz aus Acryl-Vinyl, schlag- und bruchfest gefordert. Der Rammschutz ist werksseitig zu fertigen. Die erforderlichen Prüfzeugnisse sind bei Baustellenmontage der Bauleitung 2-fach zu übergeben. Alle eingebauten Materialien sind vor Bestellung und Einbau zur Bemusterung vorzulegen und vom Bauherrn freizugeben.
Brandverhalten Der Bieter hat im Angebot den Klebstoff mit Produktbezeichnung, Hersteller und Brandverhaltensklasse gem. DIN EN 13501-1 anzugeben. Maßgeblich ist die Einhaltung der Brandverhaltensklasse des Gesamtsystems (Wandschutzplatte + Klebstoff + Untergrund).
Für den Wandschutz im Bereich Flure gilt: Zulässig sind Wandschutzplatten mit mind. 2,0 mm Dicke und einem Gesamtsystem-Brandverhalten von mind. B-s2,d0 gem. DIN EN 13501-1
Ein Klebstoff, der das Gesamtsystem unter B-s2,d0 absenkt, ist nicht zulässig.
Als Nachweis des Brandverhaltens werden bei Angebotsabgabe Leistungserklärungen der Hersteller gem. EU-BauPVO akzeptiert. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung oder vor Auftragserteilung ergänzende Prüfzeugnisse (Drittprüfung) anzufordern.
Materialeigenschaften
Höhe Wandschutz : OK 95 cm abzgl. bauseitiger Sockelhöhe von 10cm
Beständigkeit : unempfindlich gegen Säuren, Laugen, Chemikalien sowie wässrige Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, UV- und Kunstlichtbeständig.
Oberfläche : fein strukturiert
Farbe : nach Wahl des AG aus Farbpalette des Herstellers Farbansatz: beige
Längsstöße : stumpfe Stöße, ohne Fuge, in regelmäßigen Abständen in Absprache mit dem Architekten
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Oberer Abschluss : gefasste Kante
Passplatten : In die Einheitspreise einzukalkulieren, jedoch mit einer Mindestbreite von 200 mm
Detailpunkte : Anschluss an Zargen und Innenecken mit ca. 5 mm Abstand
Untergrund : Trockenbauwände, Beton/Mauerwerk mit Gipsputz
Fabrikat Klebstoff : '...........................' vom Bieter einzutragen
Typ Klebstoff : '...........................' vom Bieter einzutragen
Fabrikat Wandschutz : '...........................' vom Bieter einzutragen
Typ Wandschutz : '...........................' vom Bieter einzutragen
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN MONTAGE UND BEFESTIGUNG
Montage
Die Einzellängen sind unterschiedlich nach Bedarf zu bemessen, jedoch mindestens 200 mm. Stöße sind stumpf verklebt auszubilden. Wird die lieferbare Platten-Einzellänge überschritten, ist eine regelmäßige Teilung bzw. symmetrische Anordnung mit dem Architekten oder der Bauleitung abzustimmen. Der Wandschutz ist stumpf bis an die Außenecke heranzuführen und zu versiegeln. An den Außenecken wird Wandschutz aus Edelstahl Eckwinkel (separate Position) angebracht. Der Kantenschutz stößt an die Wandschutzplatten und ist bündig mit diesen auszuführen, bei Innenecken stoßen Wandschutzelemente aneinander. An den Innenecken wird der Wandschutz stumpf gestoßen.
Die Montage erfolgt direkt über dem Wandsockel (Belagaufkantung). Im Bereich von Türzargen und Innenecken behält der Wandschutz einen Abstand von ca. 5 mm zu den Profilen.
Die Wandschutzplatten müssen eine saubere Oberfläche und entgratete Schnittkanten aufweisen. Alle nach dem Einbau frei bleibenden Kanten müssen gefast ausgeführt werden. Ausschnitte in den Platten für Schalter und Steckdosen sind auf der Baustelle einzumessen und mit entsprechenden Werkzeugen gemäß Herstellerangaben zu erstellen. Die Positionierung der Ausschnitte ist mit dem Gewerk Elektro und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Bauseitig werden durch den AN Elektro die Blenden und Geräteeinsätze entfernt und nach der Montage der Wandschutzplatten wieder eingesetzt. Das Material ist mit einem systemkonformen Kleber nach Herstellervorschrift vollflächig auf dem Untergrund zu verkleben. Eine Verklebung mit doppelseitigem Klebeband ist nicht zulässig.
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Die Montage der Wandschutzplatten hat lot- und fluchtgerecht und vollflächig verklebt zu erfolgen.
Befestigung
Die Befestigung der Wandschutzplatten erfolgt überwiegend an gespachtelten Vorsatzschalen, Wänden und Trockenputz aus Gipskartonplatten, in Teilbereichen auch auf verputzten Beton- oder Mauerwerkswänden. Die geforderte Untergrundqualität zur Ausführung der beschriebenen Leistungen ist sicherzustellen und mittels eines Untergrundprotokolls vor Montagebeginn aufzunehmen, damit soll eine Qualität sichergestellt werden und ggf. durch AG herzustellen ist.
Die Wandbefestigung erfolgt durch vollflächiges Verkleben mit lösemittelfreiem geeigneten Kleber gemäß Systemangaben der Plattenhersteller. Die Platten und Untergründe müssen gemäß Herstellerangaben vorbereitet werden. Die Kleber müssen gemäß Herstellerangaben verarbeitet werden, Reaktions- und Verarbeitungszeiten sind zu beachten. Die Platten werden vollflächig auf den Untergrund gedrückt und angepresst (ggf. mit dem entsprechenden Montagezubehör).
Fugenversiegelung
Sämtliche Anschlüsse zu Wand, Boden und Einbauteilen sind elastisch zu versiegeln. Die Fugenversiegelung ist mit einem elastischen, desinfektionsmittelbeständigen und gegen Pilzbefall resistenten Fugenmaterial (Krankenhausversiegelung) auf Silikonbasis zu versiegeln. Die Fugen sind bündig und gleichmäßig auszuführen. Die Fugenfarbe ist rechtzeitig mit der Planung/Bauleitung abzustimmen. Transparente Verfugungen werden nicht akzeptiert!
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ECKSCHUTZPROFILE aus Edelstahl V2A
Material:
Eckschutzprofile (90°) aus V2A-Edelstahl, mit Schutzfolie, d= 1,5 mm liefern und auf den Wandecken aufkleben bzw. verdübeln.
Abmessung : ca. 35/35 mm Material : V2A Oberfläche : fein geschliffen Länge : 650 mm od. 900 mm od. 2050 mm (je nach Position)
Höhe über Fußboden : 10cm
Falls hier keine Eintragung erfolgt, gelten die ausgeschriebenen Produkte als angeboten.
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01 WANDSCHUTZ FLUR
01.01 VORBEREITUNGEN
01.01.0001 GRUNDIERUNG
Grundierung von stark saugfähigen Untergründen zur Vorbereitung des Untergrundes für die Verklebung der Wandschutzplatten. Ausführung in Teilbereichen passend zum Kleber des Wandschutzes.
1100 m² .................... ....................
01.01 VORBEREITUNGEN ....................
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01.02 FLURWANDSCHUTZ 1. UNTERGESCHOSS
01.02.0001 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss 1. Untergeschoss.
Wandschutzplatten aus Acryl-Vinyl (PVC frei), Höhe OK 95 cm abzgl. bauseitiger Sockelhöhe von 10 cm, Materialstärke mind. 2 mm Farbe : gemäß Vorbemerkungen Montageort : Flure 1. Untergeschoss
Angegebene Maße sind die Gesamtlaufmeter Flure/Bereiche.
845 m .................... ....................
01.02.0002 WANDSCHUTZ AUS EDELSTAHL ECKWINKEL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss 1. Untergeschoss.
190 St .................... ....................
01.02 FLURWANDSCHUTZ 1. UNTERGESCHOSS ....................
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01.03 FLURWANDSCHUTZ ERDGESCHOSS
01.03.0001 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss Erdgeschoss.
Wandschutzplatten aus Acryl-Vinyl (PVC frei), Höhe OK 95 cm abzgl. bauseitiger Sockelhöhe von 10 cm, Materialstärke mind. 2 mm Farbe : gemäß Vorbemerkungen Montageort : Flure Erdgeschoss
Angegebene Maße sind die Gesamtlaufmeter Flure/Bereiche.
670 m .................... ....................
01.03.0002 WANDSCHUTZ AUS EDELSTAHL ECKWINKEL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss Erdgeschoss.
180 St .................... ....................
01.03 FLURWANDSCHUTZ ERDGESCHOSS ....................
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01.04 FLURWANDSCHUTZ 1. OBERGESCHOSS
01.04.0001 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss 1. Obergeschoss.
Wandschutzplatten aus Acryl-Vinyl (PVC frei), Höhe OK 95 cm abzgl. bauseitiger Sockelhöhe von 10 cm, Materialstärke mind. 2 mm Farbe : gemäß Vorbemerkungen Montageort : Flure 1. Obergeschoss
Angegebene Maße sind die Gesamtlaufmeter Flure/Bereiche.
690 m .................... ....................
01.04.0002 WANDSCHUTZ AUS EDELSTAHL ECKWINKEL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss 1. Obergeschoss.
190 St .................... ....................
01.04 FLURWANDSCHUTZ 1. OBERGESCHOSS ....................
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01.05 FLURWANDSCHUTZ 2. OBERGESCHOSS
01.05.0001 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss 2. Obergeschoss.
Wandschutzplatten aus Acryl-Vinyl (PVC frei), Höhe OK 95 cm abzgl. bauseitiger Sockelhöhe von 10 cm, Materialstärke mind. 2 mm Farbe : gemäß Vorbemerkungen Montageort : Flure 2. Obergeschoss
Angegebene Maße sind die Gesamtlaufmeter Flure/Bereiche.
615 m .................... ....................
01.05.0002 WANDSCHUTZ AUS EDELSTAHL ECKWINKEL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz Flur und Übersichtsgrundriss 2. Obergeschoss.
165 St .................... ....................
01.05 FLURWANDSCHUTZ 2. OBERGESCHOSS ....................
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01.06 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL U+B RÄUME, REINE ARBEITSRÄUME
01.06.0001 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz U+B Räume/reine Arbeitsräume und Übersichtsgrundriss Untergeschoss, Erdgeschoss,
- Obergeschoss, 2. Obergeschoss.
Wandschutzplatten aus Acryl-Vinyl (PVC frei), Montage zwischen Unterschrankzeile und Wandhängeschränken, Materialstärke mind. 2 mm
Höhe : ca. 65 cm
Farbe : gemäß Vorbemerkungen
Montageort : Untergeschoss U+B Räume, Arbeitsräume rein Erdgeschoss U+B Räume, Arbeitsräume rein
- Obergeschoss U+B Räume, Arbeitsräume rein
- Obergeschoss U+B Räume, Arbeitsräume rein
Angegebene Maße sind die Gesamtlaufmeter der Räume/Bereiche.
104 m .................... ....................
01.06.0002 WANDSCHUTZ AUS EDELSTAHL ECKWINKEL
Ausführung gemäß Vorbemerkungen Wandschutz
17 St .................... ....................
01.06 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL U+B RÄUME, REINE ARBEITSRÄUME ....................
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01.07 SONSTIGE LEISTUNGEN
01.07.0001 BOHRUNGEN FÜR UNTERPUTZDOSEN HERSTELLEN
Bohrungen im Wandschutz der Vorpositionen für Steckdosen/ Schalter, (Durchmesser 70 mm) etc. nach maßlicher Festlegung bzw.örtlicher Festlegung mit der Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt nach Menge pro einzelner Aussparung.
500 St .................... ....................
01.07.0002 AUSSCHNITT IM WANDSCHUTZ - RUND / Ø BIS 150 MM
Ausschnitte in v.g. Wandschutz für Einbauteile (Durchmesser bis 150 mm). Die Einbauteile sind schon montiert und müssen vor Ort eingemessen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach St je Ausschnitt.
50 St .................... ....................
01.07.0003 AUSSCHNITT IM WANDSCHUTZ - RECHTECKIG 100X100 MM
Ausschnitte in v.g. Wandschutz für Einbauteile etc. (Abmessungen bis = ca. 100 x 100 mm). Die Einbauteile sind schon montiert und müssen vor Ort eingemessen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach St je Ausschnitt.
100 St .................... ....................
01.07.0004 AUSSCHNITT IM WANDSCHUTZ - RECHTECKIG 200X200 MM
Ausschnitte in v.g. Wandschutz für Einbauteile etc. (Abmessungen bis = ca. 200 x 200 mm). Die Einbauteile sind schon montiert und müssen vor Ort eingemessen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach St je Ausschnitt.
50 St .................... ....................
01.07.0005 FUGENVERSIEGELUNG - Einbauteilen
Versiegelung von Fugen an Anschlüssen zu Einbauteilen wie UP-Dosen, Ausschnitten etc. mit Fugendichtstoff auf Silikonbasis, Farbton passend zum Wandschutz nach Wahl des AG (Transparent-Verfugungen werden nicht akzeptiert).
Fugenbreite gemäß üblicher Bautoleranzen; Fugenbreiten können variieren zwischen 2–8 mm. Inkl. Vorbereiten der Fugen (Reinigung, ggf. Haftgrundauftrag) nach Angaben des Dichtstoffherstellers.
Die Versiegelung ist mit einem elastischen, desinfektionsmittel- beständigen und gegen Pilzbefall resistenten Fugenmaterial (Krankenhausversiegelung) zu versiegeln.
1000 m .................... ....................
Übertrag: ....................
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Übertrag: .................... 0 1.07.0006 FUGENVERSIEGELUNG - Längsstoß Wandschutzplatten
Versiegelung der Längsstoßfugen zwischen den Wandschutzplatten untereinander sowie der Anschlussfuge Wandschutzplatte/Bodenbelag (untere Plattenabschlusskante) mit Fugendichtstoff auf Silikonbasis.
Farbton passend zum Wandschutz nach Wahl des AG (Transparent-Verfugungen werden nicht akzeptiert).
Der Fugendichtstoff muss folgende Eigenschaften aufweisen: • elastisch und dauerhaft verformbar • desinfektionsmittelbeständig gegen wässrige Desinfektionsmittel und Reinigungsmittel • resistent gegen Pilzbefall (Krankenhausversiegelung) • beständig gegen Säuren, Laugen und Chemikalien • geeignet für den Einsatz in medizinisch genutzten Bereichen
Ausführung: • Fugenbreite gemäß üblicher Bautoleranzen und Herstellerangaben der Wandschutzplatten, in der Regel 0–3 mm bei stumpf gestoßenen Platten • Fugenuntergrund ist vor dem Auftrag von Staub, Kleber- und Plattengraträndern zu befreien • Vorbereitung der Fugen gemäß Angaben des Dichtstoffherstellers (Reinigung, ggf. Haftgrundauftrag) • Fugen bündig und gleichmäßig ausführen, Überschuss sauber abziehen • Fugenfarbe ist rechtzeitig vor Ausführung mit der Planung/Bauleitung abzustimmen
Nicht Bestandteil dieser Position: Fugenversiegelung zu Einbauteilen, UP-Dosen und Ausschnitten (siehe Pos. 01.06.0005), Fugenversiegelung an Außenecken zu Edelstahl-Eckwinkeln (in EP der Wandschutz-Positionen 01.02–01.05 enthalten).
Die Abrechnung erfolgt nach m Fugenlänge.
2850 m .................... ....................
01.07 SONSTIGE LEISTUNGEN ....................
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01.08 SONSTIGES
01.08.0001 DOKUMENTATION / REVISIONSUNTERLAGEN
Dokumentation/Revisionsunterlagen über alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen.
Mindestumfang · Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung · Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Nachweise · Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen · Pflege-, Reinigungs- und ggf. Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte · Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen
Die Dokumentation/Revisionsunterlagen sind vom AN zu erstellen und dem AG zu übergeben. Die Dokumentation ist spätestens 21 Tage vor Abnahme der Leistungen dem AG zur Prüfung und nach Prüfung/Freigabe an den AG zum Verbleib zu übergeben.
Der AN lässt sich die Übergabe der Dokumentation vom AG schriftlich bestätigen.
1 psch ....................
01.08.0002 BEMUSTERUNG GEM. LEITBESCHREIBUNGEN
Bemusterung aller Bauteilelemente wie in den Leitbeschreibungen und Positionstexten vorgegeben liefern, dokumentieren und beraten.
Der Auftragnehmer hat für alle ausschreibungsrelevanten Oberflächen mindestens 2 Mustervorlagen je Bauteil bzw. Oberflächenkategorie zur Auswahl vorzulegen. Die Muster sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der planenden Stelle auszuwählen, zu dokumentieren und freizugeben.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
· Vorlage von mindestens 2 Mustern je Oberfläche in ausreichender Größe (mind. DIN A 3) zur Beurteilung von Farbe, Struktur, Glanzgrad und Haptik
· Kennzeichnung jedes Musters mit Hersteller, Produktbezeichnung, Farbton-/Strukturnummer sowie Datum der Vorlage
· Aufbewahrung der freigegebenen Referenzmuster bis zur Abnahme der jeweiligen Leistung auf der Baustelle
Nicht freigegebene Muster sind auf Verlangen zurückzugeben oder fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten für die Bemusterung einschließlich Anlieferung, Präsentation und Dokumentation sind in den Einheitspreisen der jeweiligen Positionen enthalten, soweit nicht gesondert ausgewiesen.
Übertrag: ....................
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Übertrag: ....................
1 psch ....................
01.08 SONSTIGES ....................
01 WANDSCHUTZ FLUR ....................
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02 STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN
-
Die an diesem Objekt anfallenden Stundenlohnarbeiten werden zum einheitlichen Tagelohnsatz für alle Bereiche dieses Angebotes, sowie für alle Einsatzorte, inkl. aller Nebenkosten vereinbart.
-
Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet.
-
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere und schriftliche Anweisung der Bauleitung des AG ausgeführt werden.
-
Die Stundensätze gelten für tarifliche Arbeitszeiten. Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertags und / oder Nachtarbeit richten sich nach den jeweiligen Tarifverträgen.
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02.01 Stundenlohnansatz
02.01.0001 STUNDENLOHNSATZ - BAUFACHARBEITER/-IN
Stundensatz für Zeitlohnarbeiten nach besonderer Beauftragung gemäß Vorbemerkungen für:
Baufacharbeiter/-in
10 h .................... ....................
02.01.0002 STUNDENLOHNSATZ - BAUHELFER/-IN
Stundensatz für Zeitlohnarbeiten nach besonderer Beauftragung gemäß Vorbemerkungen für:
Bauhelfer/-in
Werden keine Bauhelfer beschäftigt, ist der Baufacharbeiterlohn anzubieten.
10 h .................... ....................
02.01 Stundenlohnansatz ....................
02 STUNDENLOHNARBEITEN ....................
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Zusammenstellung
01.01 VORBEREITUNGEN .................... 01.02 FLURWANDSCHUTZ 1. UNTERGESCHOSS .................... 01.03 FLURWANDSCHUTZ ERDGESCHOSS .................... 01.04 FLURWANDSCHUTZ 1. OBERGESCHOSS .................... 01.05 FLURWANDSCHUTZ 2. OBERGESCHOSS .................... 01.06 WANDSCHUTZ AUS ACRYL-VINYL U+B RÄUME, REINE .................... ARBEITSRÄUME 01.07 SONSTIGE LEISTUNGEN .................... 01.08 SONSTIGES .................... 01 WANDSCHUTZ FLUR ....................
02.01 Stundenlohnansatz .................... 02 STUNDENLOHNARBEITEN ....................
Summe ....................
zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................
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