10. Fremdfirmenrichtlinie.pdf

Lieferung und Montage von Sportgeräten und Sportzubehör

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Fremdfirmenrichtlinie Doc

Stand Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 22.07.2020

Fremdfirmenrichtlinie

Land ratsamt

Unstrut-Hainich-Kreis

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Stand Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 21.07.2020

Inhaltsverzeichnis

  1. Ziel und Zweck.......................................................................................................................................2

  2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2

  3. Allgemeine Hinweise........................................................................... 2

  4. Generelle Verhaltensregeln..................................................................................................................3

4.1 Ansprechpartner................................................................................................................................3

4.2 An - und Abmeldung, Unterweisung..................................................................................................3

4.3 Arbeiten auf dem Gelände/ in den Gebäuden des UHK...................................................................3

4.4 Nutzung von Einrichtungen des UHK...............................................................................................4

4.5 Ein-/Abschaltvorgänge, Energie-/Medienabschaltung.....................................................................4

4.6 Fertigstellungsmeldung und Dokumentation....................................................................................4

  1. Besondere Sicherheitsanforderungen..................................................................................................5

5.1 Generelle Verhaltensregeln..............................................................................................................5

5.2 Einsatz von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.................................. 5

5.3 Einsatz von Arbeits-/ Betriebsmitteln................................................................................................5

5.4 Heißarbeiten.................. 5

5.5 Flucht- und Rettungswege................................................................................................................5

5.6 Rauch-und Brandmeldeanlagen......................................................................................................5

5.7 Fahrzeugverkehr..................................................................................................................................6 (

5.8 Arbeiten an Elektro- und Gasversorgungsanlagen...........................................................................6

5.9 Schwere Lasten, Aufzüge und Kranhub...........................................................................................6

5.10 Gebäudeschadstoffe wie Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF)............................................6

5.11 Verhalten im Notfall............................................................................................................................7

  1. Datenschutz................................................ 7

  2. Haftung..................................................................................................................................................7

  3. Anlagen sind Bestandteil dieserR ichtlinie.............................................................................................7

Anlage 1 : Unterweisungsnachweis.............................................................................................................8

Anlage 2 : Heißarbeitserlaubnisschein 9

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1. Ziel und Zweck

Gemäß geltender Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz) und Vorschriften der Unfallkasse (Unfallverhütungs-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“) müssen Arbeiten von Fremdfirmen zur Vermeidung möglicher Gefährdungen aufeinander abgestimmt werden. Ziel dieser Fremdfirmenrichtlinie ist:

• die geordnete, reibungslose und sichere Ausführung von Fremdfirmenarbeiten, • größtmöglicher störungsfreier Ablauf aller Geschäftstätigkeiten der jeweiligen Fachdienste des UFIK und des Schulbetriebs, • die Vermeidung von Personenschäden, Umweltschäden und Sachschäden sowie • die Sicherstellung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes.

In dieser Richtlinie werden die besonderen / spezifischen Anforderungen beim Einsatz von Fremdfirmen auf dem Gelände und in den Gebäuden des Unstrut-Flainich-Kreises, nachfolgend UFIK genannt, beschrieben.

2. Geltungsbereich

Die Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei allen Rechtsgeschäften zwischen dem UFIK und Fremdfirmen. Die Fremdfirma stellt die Einhaltung dieser Regelungen bei seinem Unterauftragnehmer sicher.

3. Allgemeine Hinweise

Die Fremdfirma stellt sicher, dass alle ihre Mitarbeiter über die erforderliche Sachkunde zur Ausführung der Vertragsarbeiten verfügen und weist dies auf Verlangen dem UFIK nach.

Die Richtlinie beschreibt nur Anforderungen und Verhaltensregeln, die sich aus dem speziellen Geschäftsbetrieb des UHK ergeben.

Die beauftragte Fremdfirma stellt sicher, dass alle von ihr mit der Arbeit beauftragten Mitarbeiter die Anforderungen dieser Richtlinie kennen und beachten.

Unbeachtet dieser Richtlinie besteht für Fremdfirmen die Verpflichtung, die einschlägigen Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutzvorschriften und allgemein anerkannten Regel der Technik, die hier nicht im Einzelnen genannt sind, aber für die sichere Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere für: • den Einsatz von befähigtem, unterwiesenem und der deutschen Sprache mächtigem Personal mit gültigem Sozialversicherungsnachweis, • den Einsatz ordnungsgemäßer Betriebsmittel und sachgemäßem Umgang damit, • die Verwendung vorgeschriebener persönlicher und technischer Schutzausrüstung, • den ordnungsgemäßen Umgang mit notwendigen Gefahrstoffen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.

Sofern der UFIK besondere Sicherheitsanforderungen hat, werden diese der Fremdfirma durch den Bauleiter des UFIK mitgeteilt.

Verstöße gegen die Regelungen dieser Fremdfirmenrichtlinie berechtigen den UFIK zur Einstellung der Arbeiten und bei erheblicher Verletzung der Vertragspflichten zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

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4. Generelle Verhaltensregeln

4.1 Ansprechpartner Der UHK benennt der Fremdfirma als Ansprechpartner einen Mitarbeiter (Bauleiter) des UHK. Dieser koordiniert alle an der Arbeitsausführung Beteiligten, überwacht die Arbeiten und weist die Fremdfirmen ein. Den Anweisungen des Bauleiters bzgl. Arbeits-, Brand-, Umweltschutz, Ordnung und Sauberkeit sowie zum Betriebsablauf / Schulbetrieb ist Folge zu leisten.

Die Fremdfirma benennt dem UFIK einen während der Regelarbeitszeit erreichbaren Ansprechpartner und einen Vertreter, der Angehöriger der Fremdfirma ist. Auftretende Fragen bezüglich dieser Richtlinie sowie Fragen bezüglich Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind zwischen der Fremdfirma und dem Bauleiter zu klären.

Die Fremdfirma informiert den Bauleiter über besondere Gefahren, die von ihrer Arbeit ausgeht (z.B. verwendete Gefahrstoffe, gefährliche Maschinen/ Arbeiten/ Verfahren) sowie über alle unerwarteten Ereignisse, die während der Arbeit auftreten.

4.2 An - und Abmeldung, Unterweisung Die Fremdfirma benennt dem Bauleiter verantwortliche Mitarbeiter, die sie mit der Planung, Durchführung und Aufsicht von Maßnahmen im UHK betraut. Diese verantwortlichen Mitarbeiter werden vor Beginn der Arbeiten, mindestens jedoch einmal jährlich wiederkehrend vom Bauleiter eingewiesen. Die Einweisung wird mit Unterschrift auf dem als Anlage 1 beigefügtem Formblatt dokumentiert. Die eingewiesenen, verantwortlichen Mitarbeiter der Fremdfirma weisen ihrerseits alle eingesetzten Mitarbeiter der Fremdfirma sowie alle Mitarbeiter von Subunternehmen ein. Der Einsatz nicht eingewiesener Mitarbeiter ist untersagt.

Die Fremdfirmenmitarbeiter müssen sich beim Bauleiter an - und abmelden. Die Mitarbeiter der Fremdfirmen dürfen sich nur auf dem Gelände und in den Gebäuden des UHK aufhalten, in denen sie beschäftigt sind oder in die sie ein ausdrücklicher Arbeitsauftrag führt. Die Arbeiten der Fremdfirmen finden während der Arbeitszeit des UHK statt. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sind mit dem Bauleiter unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter abzustimmen. Der Aufenthalt von Fremdfirmenmitarbeitern ist nur für die Zeit der Arbeitsausführung erlaubt.

Privatgegenstände dürfen nicht auf das Gelände und in die Gebäude des UHK verbracht und betrieben werden. Dies gilt insbesondere für Elektrogeräte wie Heizgeräte, Radios u.ä.

4.3 Arbeiten auf dem Gelände/ in den Gebäuden des UHK Die technische Planung, die Ausführung sowie die zügige zeitliche Abfolge ist so zu gestalten, dass eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Verwaltungs- bzw. Schulbetriebes des UHK eintritt. Die Einrichtung der Arbeitsstelle, das Aufstellen von Absperrungen, Fahrzeugen, Maschinen usw., das Anlegen von Materiallagerplätzen und die Festlegung von Verkehrswegen auf dem Betriebsgelände dürfen nur im Einvernehmen mit dem Bauleiter erfolgen.

Bau- und Arbeitsstellen sind zu sichern und entsprechend zu kennzeichnen.

Die Fremdfirma sorgt für Sauberkeit und Ordnung an ihrer Einsatz-/ Arbeitsstelle sowie den Verkehrswegen. Diese sind regelmäßig wiederkehrend, mindestens jedoch arbeitstäglich, von der Fremdfirma aufzuräumen und in einem ordentlichen Zustand zu halten. Arbeitsstellen sind,

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sofern nicht anders vertraglich vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten von der Fremdfirma besenrein zu hinterlassen. Abfälle, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung anfallen, hat die Fremdfirma in regelmäßigen Abständen (i.d.R. arbeitstäglich), spätestens nach Beendigung der Arbeiten in eigener Verantwortung, ggf. durch die Beauftragung Dritter, vollständig und fachgerecht zu entsorgen. Kommt die Fremdfirma ihren Räumungs- und Entsorgungspflichten nicht nach, kann der UFIK nach Ablauf einer gesetzten Frist die Entsorgung auf Kosten der Fremdfirma durchführen lassen.

Druckgasflaschen dürfen nicht in Gebäuden des UHK gelagert werden. Sie sind arbeitstäglich zum Arbeitsende aus dem Gebäude zu entfernen.

Baukonstruktionen, Inneneinrichtungen, Inventar oder Sicherheitseinrichtungen des UFIK, welche durch die anstehenden Arbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden können, sind vor Arbeitsaufnahme durch die Fremdfirma vor Verschmutzung und Beschädigung in wirkungsvoller Weise zu schützen. Die Maßnahmen sind mit dem Bauleiter abzustimmen.

4.4 Nutzung von Einrichtungen des UHK Die Benutzung von landkreiseigenen Betriebsmitteln, Arbeitsgeräten, Fahrzeugen etc. durch Fremdfirmen ist nicht gestattet, ausgenommen der Benutzung von landkreiseigenen Brandschutzeinrichtungen im Brandfall. Dies beinhaltet nicht die von Fremdfirmen durchzuführenden Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Bereitstellung eigene Feuerlöscher bei Fleißarbeiten etc.).

Anschlüsse an Versorgungsnetze dürfen nur in Abstimmung mit dem Bauleiter erfolgen. Dies entbindet die Fremdfirma jedoch nicht von ihrer Pflicht, die jeweils erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Die seitens des UHK aufgestellten Behälter oder Container zur Entsorgung von Abfällen dürfen von der Fremdfirma nicht genutzt werden.

4.5 Ein-/ Abschaltvorgänge, Energie-/ Medienabschaltung Alle Schaltvorgänge bei Strom sowie an allen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (z.B. Lüftung, Kühlung, Heizung, Signal- und Meldeeinrichtungen) sind rechtzeitig vor der Schalthandlung durch die Fremdfirma mit dem Bauleiter abzustimmen. Über Risiken und mögliche Gefahren sind der Bauleiter und alle Beteiligten zu informieren. Größere und längere Abschaltungen sind vorher anzukündigen.

Vorstehender Absatz gilt sinngemäß für das Absperren, Abschalten, Öffnen, Zuschalten von Energie und Medienversorgung.

4.6 Fertigstellungsmeldung und Dokumentation Erbrachte Leistungen müssen grundsätzlich von Bauleiter abgenommen werden. Leistungsnachweise sind schriftlich mit Datum und Unterschrift von der Fremdfirma zu erbringen. Die vollständige Dokumentation gemäß den geltenden Vorschriften sowie der Vertragsvereinbarung und die Einweisung, insbesondere in sicherheitstechnische Vorkehrungen und die sichere Anwendung, obliegen der Fremdfirma.

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5. Besondere Sicherheitsanforderungen

5.1 Generelle Verhaltensregeln Die Fremdfirma ist verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn mit folgenden sicherheits- und brandschutzrelevanten Belangen vertraut zu machen und diese zu beachten, welche auch Teil der Unterweisung durch den Bauleiter sind: • Standortbezeichnung und Adresse • Brandschutzordnung Teil A • Flucht- und Rettungswege • optische und/ oder akustische Warneinrichtungen und Signal • Standorte und Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen • Warn-, Verbots- und Gebots - Beschilderung • Leitfaden zur Evakuierung der Gebäude des UHK

In allen Gebäuden des UHK ist Rauchen, Alkohol- und/ oder Drogenkonsum verboten.

5.2 Einsatz von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln Die Fremdfirma hat sicherzustellen, dass bei Arbeiten auf dem Gelände des UHK nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zum Einsatz kommen, die eine gültige Prüfung gemäß DIN VDE 0701/0702 und DGUV V3 besitzen. Dies muss auf geeignete Weise dokumentiert sein, üblicherweise durch eine entsprechende Prüfplakette.

5.3 Einsatz von Arbeits-ZBetriebsmitteln Die Fremdfirma hat sicherzustellen, dass alle zum Einsatz kommenden Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, notwendige Prüffristen eingehalten und die Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden.

5.4 Heißarbeiten Vor Beginn von Heißarbeiten (Schweißen, Trennschneiden, Schleifen, offene Flammen etc.) ist der Einsatzort durch die Fremdfirma hinsichtlich Brandgefahr zu untersuchen. Kann eine potentielle Brandgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden, so ist grundsätzlich von der Fremdfirma ein Heißarbeitserlaubnisschein auszustellen (siehe Anhang 2 Heißarbeitserlaubnisschein). Die darin festgelegten Sicherheitsmaßnahmen hat die Fremdfirma durchzuführen/ einzuhalten.

5.5 Flucht- und Rettungswege Alle Flure, Treppenhäuser, Foyers und Verkehrsflächen sind als Flucht- und Rettungswege zu betrachten. Das Einengen sowie das Abstellen von Gegenständen in Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen und Notausstiegen sind verboten. Diese sind jederzeit freizuhalten. Die als Feuerwehrzufahrten gekennzeichneten Flächen im Außenbereich sind jederzeit frei zu halten. Das unvorschriftsmäßige Offenhalten von Brand- und Rauchschutztüren ist verboten.

5.6 Rauch- und Brandmeldeanlagen Müssen zur Durchführung von Arbeiten Brandmeldeanlagen lokal oder komplett außer Betrieb

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genommen werden, so hat die Fremdfirma dies nach Rücksprache mit dem Bauleiter zu veranlassen. Die Außerbetriebnahme hat ausschließlich durch unterwiesene Personen des UHK oder in deren Auftrag zu erfolgen. Die Abschaltung von Brandmeldeanlagen ist im Vorfeld mit der Feuerwehr abzustimmen, zu dokumentieren und auf die unbedingt notwendige Zeit zu begrenzen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die sofortige Wiederinbetriebnahme zu veranlassen und die Feuerwehr zu informieren. Die Abschaltung der Brandmeldeanlagen außerhalb der Dienstzeiten ist nicht zulässig.

Der Bauleiter und die Fremdfirma veranlassen die jeweils in ihren Verantwortungsbereich fallenden Ersatzmaßnahmen (z.B. Nutzungsbeschränkung, Information der betroffenen Bereiche, Bereitstellung von zusätzlichen Löschmitteln, Brandwache, etc.) während des Abschaltzeitraumes.

Verursacht die Fremdfirma durch ihre Arbeit/ ihr Verhalten einen Fehlalarm, trägt sie die Kosten.

5.7 Fahrzeugverkehr Auf dem Gelände des UFIK gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Für alle Fahrzeuge gilt die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Parkplätze werden durch den Bauleiter zugewiesen. Sollten Nachtarbeiten notwendig sein, sind diese auch zu nutzen.

5.8 Arbeiten an Elektro- und Gasversorgungsanlagen Arbeiten an Elektroanlagen sind nur durch Elektrofachbetriebe und Elektrofachkräfte zulässig. Arbeiten an Gasanlagen sind nur durch zugelassene Installationsbetriebe zulässig.

5.9 Schwere Lasten, Aufzüge und Kranhub Das Bewegen und Einbringen schwerer Lasten auf dem Betriebsgelände des UHK ist nur nach Rücksprache mit dem Bauleiter zulässig. Die Einhaltung maximal zulässiger Punkt- und Flächenlasten sowie der maximalen dynamischen Lasten obliegt der Fremdfirma. Im Einzelfall sind statische Nachweise zu führen und den Dokumentationen beizufügen. Beim Lastentransport mittels Kran, Flurförderzeuge, Hebezeuge u.ä. sind die Transport- und Verkehrswege gegen umstürzende/ abstürzende Lasten auf geeignete Weise abzusichern. Dabei ist auf Publikumsverkehr besonders zu achten.

5.10 Gebäudeschadstoffe wie Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF) Die Fremdfirma wird grundsätzlich vom Bauleiter auf bekannte Schadstoffe hingewiesen. Sollten dennoch Gebäudeschadstoffe wie Asbest oder KMF erst durch die Fremdfirma festgestellt werden, hat diese umgehend den Bauleiter vor Weiterführung der Arbeiten zu informieren - in diesem Fall kommen die einschlägigen Vorschriften zur Anwendung (TRGS 519/521). Diese Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden.

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5.11 Verhalten im Notfall Gefahrstoffe Jegliches unbeabsichtigte Austreten/ Freisetzen von Gefahrstoffen, die von der Fremdfirma eingesetzt werden, ist unverzüglich dem Bauleiter zu melden. Die Sicherungsmaßnahmen (Auffangen, Verhindern des Eintritts in Kanalisation, Erdreich etc.) sind von der Fremdfirma zu veranlassen. Sollten auf Grund von Arbeiten Gefahrstoffe freigesetzt werden, die dem UFiK gehören, ist der Bauleiter unverzüglich zu informieren.

Brand / Feuer Feuerwehr über Notruf 112 oder Brandmelder alarmieren, Löschversuch mit örtlich vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen unternehmen - auf Eigenschutz achten - Evakuierung gemäß Unterweisung.

Unfälle Unfälle sind nach dem Ergreifen der Ersten-Hilfe-Maßnahmen und ggf. Rufen des Rettungsdienstes - 112- dem Bauleiter unverzüglich anzuzeigen.

6. Datenschutz

Dokumente und elektronische Daten im Eigentum des UHK dürfen ohne Erlaubnis des Bauleiters nicht mitgenommen, vervielfältigt oder unbefugt Dritten zugänglich gemacht werden. Fotografieren und Filmen ohne Erlaubnis ist verboten. Über alle UFIK - Interna ist sowohl während der Dauer der Tätigkeit als auch danach Stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung ^

Die Fremdfirma ist verpflichtet, von ihr eingebrachtes Eigentum in geeigneterWeise zu sichern. Der UFIK übernimmt keine Flaftung für den Verlust oder die Beschädigung von Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Fahrzeugen, Einrichtungen und sonstigen Eigentumswerten der Fremdfirma, ihrer Beauftragten und ihrer Mitarbeiter. Die Fremdfirma haftet für alle durch sie, ihren Mitarbeitern und sonstigen durch sie Beauftragten verursachten Schäden, insbesondere für diejenigen, welche aus der Nichteinhaltung dieser Fremdfirmenrichtlinie entstehen. Von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter stellt die Fremdfirma den UFIK frei. Fremdfirmen müssen über eine, der Art und dem Umfang entsprechenden Flaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen.

8. Anlagen sind Bestandteil dieser Richtlinie

Anlage 1: Dokumentation der Einweisung Anlage 2: Fleißarbeitserlaubnisschein

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Anlage 1 : Unterweisungsnachweis

Unterweisung gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und gemäß § 6 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ über die Fremdfirmenrichtlinie

Hiermit wird bestätigt, dass die unterzeichnenden Mitarbeiter an der Unterweisung teilgenommen und deren Inhalt verstanden haben, sowie den Inhalt der Unterweisung zur Grundlage ihres Handelns machen.

Thema: Fremdfirmenrichtlinie des UHK

Ziel, Zweck, Geltungsbereich Allgemeine Hinweise Generelle Verhaltensregeln Besondere Sicherheitsanforderungen Datenschutz Haftung Zusätzliche Themen/ Hinweise/ Besonderheiten:

Firma (komplette Anschrift/ Telefon/ E-Mail) Firmenansprechpartner (Name/ Telefon):

Teilnehmer Unterschrift Teilnehmer Unterschrift (Druckschrift) (Druckschrift)

Unterweisung durch (Name in Druckschrift):.

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Ort/ Datum/ Unterschrift:

Anlage 2 : Heißarbeitserlaubnisschein

Heißarbeitserlaubnisschein für Schweißen, Schneiden, Trennen und verwandte Verfahren in brand- und explosionsgefährlichen Bereichen - gültig im Bereich des UHK

  1. Gebäude (Etage/ Raum/ Lage)

  2. Auftraggeber (AG) Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 2.1 Auftragnehmer (AN) Name, Anschrift, Telefon

  3. Arbeitsauftrag

  4. Arbeitsverfahren □ Schweißen | □ Löten | □ Wärmen/Auftauen | □ Trennen/Flexen | G Schneiden | O Flammrichten | O sonstiges

  5. Ausführungszeit Datum: Uhrzeit: von bis Uhr 6 Maßnahmen zur □ 6.1 Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände - ggf. auch Btaubablaqerunqen im Umkreis von' m und - soweit erforderlich - auch in anqrenzend«sn Beseitigung von Räumen Brand- und ZI 6.2 Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände Explosionsgefahren, (z.B. Holzbalken, Holzwände, -fußböden, Kunststoffteile etc.) mit geeigneten Mitteln die vor Beginn der ZI 6.3 Abdichten von Öffnungen, wie z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Arbeiten vom AN Rohrdurchführungen, zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde. auszuführen sind ZI 6.4 Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, wie z.B. Dämmmatten, Isolierungen □ 6.5 Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände - auch Staub- äblagerungen und Behälter mit gefährlichen Inhalten oder Resten G 6.6 Beseitigung von Explosionsgefahr in Rohrleitungen G 6.7 Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben, ggf. in Verbindung mit Iufttechnischen Maßnahmen G 6.8 Lufttechnische Maßnahmen nach den Explosionsschutzrichtlinien in Verbindung nit messtechnischen Maßnahmen G 6.9 Sonstige Maßnahmen:

7 Löschmittel, die am __x___kg Feuerlöscher mit □ Pulver oder □ C02 Arbeitsort vom AN vorzuhalten sind □ Löschdecke | O angeschlossener Wasserschlauch | O wassergefüllter Eimer 8 Brandmeldeanlage (Abschalten durch Abschalten der LiniefnVBereiche der Brandmeldeanlaqe erforderlich AG auf Veranlassung des Veranlassuna durch (Name): um Uhr AN)

Ausführunq durch (Name): um Uhr

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  1. Brandwache, die nicht erforderlich, da automatische Brandmeldeanlage vorhanden, vom AN zu stellen Einschalten der Linie(n)/ Bereiche______________ ist Veranlassung durch (Name):______________ um____Uhr Ausführung durch (Name): ______________ um____Uhr

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erforderlich während der Arbeit; Ausführung durch (Name): __________________

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erforderlich nach der Arbeit; Ausführung durch: (Name)_____________ bis____Uhr

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sonstige Festlegungen

  1. Alarmierung Feuerwehrnotruf: 112 Standort nächstgelegener Brandmelder:

Standort nächstgelegenes Telefon: Standort nächstgelegener Feuerlöscher:

Erlaubnis: 11. Die Arbeiten dürfen erst begonnen bzw. durchgeführt werden, wenn die oben aufgeführten Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden und Beachtung finden! Zusätzliche Festlegungen/ Hinweise:

Der Auftraggeber weist die ausführende Firma an, die Arbeiten entsprechend den genannten Maßnahmen durchzuführen:

Name des Bauleiters des AG (Druckbuchstaben):

Datum/Unterschrift des Koordinators des AG: __________________________ Der Auftragnehmer (AN) versichert, die Arbeiten entsprechend der genannten Maßnahmen/ Festlegungen/ Hinweise dürchzuführen.

Name des Verantwortlichen des AN (Druckbuchstaben):

Datum/Unterschrift des Verantwortlichen des AG

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