07. Leistungsbeschreibung.pdf

Lieferung und Montage von Sportgeräten und Sportzubehör

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 18:27 (Europe/Berlin)

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Vergabenummer 2026-056-UHK-SVGLM

Fachdienst Beschaffung Lieferung Sportgeräte und Sportartikel

Leistungsbeschreibung

  1. Allgemeines Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, die Lieferung einschließlich erforderlicher Montage und Aufstellung von Sportgeräten und Sportartikeln für 20 Schulsportstätten zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in vier Losen. Es kann für ein Los oder alle Lose ein An- gebot abgegeben werden.

Los 1: Sportgeräte Los 2: Umkleidebänke Los 3: Sportkleingeräte, Sportzubehör Los 4: Prallschutzmatten

  1. Leistungsumfang Die technischen Spezifikationen sowie die zu beliefernden Schulsportstätten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, insbesondere den Hinweisen für die Angebotser- stellung. Die genauen Lieferanschriften der Schulsportstätten sind der Anlage 09. Lie- feranschriften zu entnehmen.

Sämtliche Sportgeräte und Sportartikel aller Lose sind grundsätzlich fertig montiert zu liefern. Soweit einzelne Artikel aufgrund ihrer Bauart, Größe oder Transportbedingungen einer Montage oder Aufstellung am Verwendungsort bedürfen, hat der Auftragnehmer die er- forderliche Montage bzw. Aufstellung fachgerecht durchzuführen und in seinem Ange- bot zu berücksichtigen.

Ausgenommen ist lediglich das einfache Aufstellen, Ausklappen, Aufeinanderstecken, Zusammenlegen, Einrasten oder In-Stellung-Bringen einzelner vorgefertigter Elemente durch den Auftraggeber nach Herstelleranleitung, soweit hierfür kein Werkzeug, keine Befestigungsarbeiten und keine fachkundige Montage erforderlich sind.

Die Unfall- und Gebrauchssicherheit der gelieferten Geräte sind gemäß den einschlägi- gen DGUV-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sicherzustellen.

  1. Liefer- und Montagebedingungen und Abnahme Die Lieferung je Los erfolgt als Einmallieferung an die jeweilige Sportstätte. Der Auftrag- nehmer kann mehrere Lose für dieselbe Sportstätte gemeinsam anliefern. Teillieferun- gen sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig.

Der Auftragnehmer hat sämtliche Lieferungen vorab mit dem Auftraggeber abzustim- men, damit die Anwesenheit mindestens eines Mitarbeiters zur Entgegennahme der Lieferung sowie die Bereitstellung gegebenenfalls erforderlicher Entlade- und Trans- porthilfen sichergestellt werden können. Hierzu hat der Auftragnehmer rechtzeitig Art und Umfang der Lieferung sowie die benötigten Entlade- und Transporthilfen mitzutei- len. Andernfalls kann eine Entgegennahme nicht gewährleistet werden.

Bei Speditionslieferungen sowie Lieferungen mit erforderlichem Aufbau oder Montage hat die Terminabstimmung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Liefertermin zu erfolgen.

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Vergabenummer 2026-056-UHK-SVGLM

Fachdienst Beschaffung Lieferung Sportgeräte und Sportartikel

Bei einfachen Paketlieferungen ist zusätzlich eine Sendungsverfolgung sicherzustellen. Die entsprechenden Sendungsverfolgungsdaten sind dem Auftraggeber spätestens mit Versand der Ware zu übermitteln.

Lieferzeiten: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Soweit ein Aufbau/Montage erforderlich ist, hat der Auftragnehmer qualifiziertes Fach- personal einzusetzen. Während der Arbeiten ist ein deutschsprachiger Ansprechpartner des Auftragnehmers vor Ort anwesend. Sämtliches Verpackungsmaterial ist nach Abschluss der Aufbauarbeiten auf Kosten des Auftragnehmers mitzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Aufstellungs- bzw. Montagebereich ist besenrein zu hinterlassen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine sofortige Abnahme. Es ist ein Abnahmeprotokoll je Sportstätte zu erstellen.

Bei Lieferungen ist ein Lieferschein beizufügen.

Kosten, die durch Fehllieferungen, Mängel oder erforderliche Nacharbeiten entstehen, trägt der Auftragnehmer.

  1. Ausführungszeitraum Die Lieferung hat nach Zuschlagserteilung umgehend zu erfolgen, spätestens jedoch bis zum 30.04.2027. Der voraussichtliche Liefertermin ist nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber mitzuteilen.

  2. Rechnungsstellung Je Los ist für jede Schulsportstätte eine gesonderte Rechnung auszustellen. Mehrere Lose derselben Schule dürfen in einer Rechnung zusammengefasst werden; die einzel- nen Lose sind darin getrennt und nachvollziehbar auszuweisen.

Der Rechnung ist der Lieferschein in Kopie beizufügen sowie das Abnahmeprotokoll (bei Aufbau/Montage).

Die Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung gemäß § 17 VOL/B.

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