Lieferung und Montage von Schulmobiliar für Erfurter Schulen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 8
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 763497-2026
- Verfahrensnummer
- 39e803b2-fdc9-433e-a713-6ccaf2d49edf
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schulmobiliar an ihren Schulen aus. Die acht Lose umfassen unter anderem Möbel für Klassenräume der Primar- und Sekundarstufe, Lehrerarbeitsplätze, Lehrerzimmer, Aufbewahrung und Großräume; die angegebenen Obergrenzen summieren sich auf rund 3,446 Millionen Euro brutto. Angebote können bis zum 8. Dezember 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt - Lieferung und Montage von Schulmobiliar in 8 Losen
Leistungen nach Losen (8)
LOT-0001 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Primar "Klassik" - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Klassenraum Primar "Klassik" an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 486.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Primar "Vision" - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Klassenraum Primar "Vision" an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 894.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Sekundar "Klassik" - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Klassenraum Sekundar "Klassik" an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 700.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Sekundar "Vision" - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Klassenraum Sekundar "Vision" an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 435.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Schulen, Schulmobiliar Lehrerarbeitsplatz "Vision" - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Lehrerarbeitsplatz "Vision" an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 138.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Schulen, Schulmobiliar Möbel zur Aufbewahrung - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Möbel zur Aufbewahrung an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 613.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Schulen, Schulmobiliar Möbel Lehrerzimmer - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Möbel Lehrerzimmer an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 85.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Schulen, Schulmobiliar Möbel für Großraumausstattung - Lieferung und Montage
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar Möbel für Großraumausstattung an allen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt (Rahmenvereinbarungsobergrenze 95.000,- EUR brutto)
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Primar "Klassik" - Lieferung und Montage
- Preis
- 30 %
- Qualität Tischplatte
- 40 %
- Qualität Stuhl
- 30 %
LOT-0002 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Primar "Vision" - Lieferung und Montage
- Preis
- 40 %
- Qualität Tischplatte
- 30 %
- Qualität Stuhl
- 30 %
LOT-0003 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Sekundar "Klassik" - Lieferung und Montage
- Preis
- 30 %
- Qualität Tischplatte
- 40 %
- Qualität Stuhl
- 30 %
LOT-0004 · Schulen, Schulmobiliar Klassenraum Sekundar "Vision" - Lieferung und Montage
- Preis
- 40 %
- Qualität Gasdruckfederstuhl
- 60 %
LOT-0005 · Schulen, Schulmobiliar Lehrerarbeitsplatz "Vision" - Lieferung und Montage
- Preis Tisch
- 20 %
- Qualität Tisch
- 40 %
- Preis Rollcontainer
- 20 %
- Qualität Rollcontainer
- 20 %
LOT-0006 · Schulen, Schulmobiliar Möbel zur Aufbewahrung - Lieferung und Montage
- Preis
- 40 %
- Qualität Dekorübereinstimmung
- 40 %
- Qualität Öffnungswinkel
- 20 %
LOT-0007 · Schulen, Schulmobiliar Möbel Lehrerzimmer - Lieferung und Montage
- Preis
- 60 %
- Qualität Scheuerbeständigkeit
- 25 %
- Qualität Tischplatte
- 15 %
LOT-0008 · Schulen, Schulmobiliar Möbel für Großraumausstattung - Lieferung und Montage
- Preis
- 60 %
- Qualität Stapelbarkeit
- 40 %
Vergabeunterlagen
33 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 80 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Anschreiben | 66 KB | |
| Sonstiges | 217 KB | |
| Sonstiges | 93 KB | |
| Sonstiges | 64 KB | |
| Sonstiges | 128 KB | |
| Formular | 96 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Formular | 170 KB | |
| Vertragsbedingungen | 47 KB | |
| Formular | 158 KB | |
| Formular | 138 KB | |
| Sonstiges | 713 KB | |
| Sonstiges | 203 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 398 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 360 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 231 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 490 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 801 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 967 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 602 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 952 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 16 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 15 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 16 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 16 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 15 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 18 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 17 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 16 KB | |
| Sonstiges | 67 KB |
Anforderungen
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Änderungen und Bieterfragen
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