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Lieferung und Montage von Radwegweisern im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Vergabestelle Ort: Dresden Landesamt für Straßenbau und Verkehr Datum: 14.07.2026 Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden Tel.: 0351 8139-0 PF 100 763, 01077 Dresden Fax: 0351 8139-1099 E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de Az.-Nr.: 13-0451/4082/3

Vergabeart

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Wettbewerblicher Dialog

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Innovationspartnerschaft

Absendung an EU-Amtsblatt am: 14.07.2026

Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 18.08.2026 Uhrzeit: 10:00

Bindefrist endet am: 02.10.2026

EU-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A

Bezeichnung der Bauleistung:

21-L026-26 Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: HVA B-StB EU-Teilnahmebedingungen

HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien

HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote

HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen

HVA B-StB Information Datenschutz

B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Leistungsbeschreibung

HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen

HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: HVA B-StB Angebotsschreiben (nur im AI-Bietercockpit auszufüllen)

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm

HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen

HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 1

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HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: HVA B-StB Verpflichtungserklärung

Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833_2014

Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters)

1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung des Freistaates Sachsen, endvertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, zu vergeben.

2 Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: • Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzule- gen“)“.

3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzule- gen: • Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zu- schlagskriterien“)“

3.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

nachgefordert.

nicht nachgefordert

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: • Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)“

4 Losweise Vergabe:

Nein

Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen

nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die an einen Bie- ter vergeben werden können:

Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:

112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 2

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5 Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

nicht zugelassen.

6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Neben- angebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –

für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche

unter folgenden weiteren Bedingungen:

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen

Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten: • Anzahl der Kalendertage der Verkürzung, • Kosten für die Verkürzung gesondert für: • Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition, • ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistun- gen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc. • Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung, • Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen, • Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität, • Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.

Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorga- ben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Vorlage HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen.

112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 3

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7 Angebotswertung:

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:

Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstige- rer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirt- schaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behin- derte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu füh- ren.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien

8 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch

in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorge- geben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.

Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich (nur zugelassen in den Ausnahmefällen des § 11b EU Absatz 3 und 4 VOB/A)

Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf

Stelle:

Straße:

PLZ/Ort:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für:“

zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 4

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9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsbehörde gemäß § 21 EU VOB/A):

Vergabekammer (§ 156 GWB):

Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen

bei der Landesdirektion Sachsen

Standort Leipzig

Straße: Braustraße 2

PLZ/Ort: 04107 Leipzig

10

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Finsterbusch

Referatsleiter Vertrags-, Vergabewesen und Recht

……………………………………………….

(Unterschrift)

Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig

112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 5

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EU-Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau

A Einheitliche Fassung (August 2019) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Hinweis:

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A, „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" Abschnitt 2 (EU VOB/A).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- kung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgege- bene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen bei schriftlicher Angebotsabgabe dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf ver- schiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungsposi- tionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

• ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leis- tung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.B. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pau- schalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

102 HVA B-StB Vordruck Teilnahmebedingungen EU 03-23 Seite 1

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Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unter- nehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderli- chen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärun- gen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungs- leihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haf- tungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem An- gebot

• entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsver- zeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf geson- dertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesonder- tes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Ei- generklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von ande- ren Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unterneh- men vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte an- dere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2019) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheits- preise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.

Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pau- schale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zu- schlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein- trächtigen.

102 HVA B-StB Vordruck Teilnahmebedingungen EU 03-23 Seite 2

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Bezeichnung der Bauleistung:

21-L026-26 Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Vorzulegende Unterlagen

Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert) HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag- /Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)

Unternehmensbezogene Unterlagen

HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

Leistungsbezogene Unterlagen

Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen Produktangaben in folgenden Positionen:

Sonstige Unterlagen (z.B. Erfüllung von Mindestanforderungen, insbesondere durch Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise)

Abschnitt 2: Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende Unterlagen zu den Zuschlagskriterien

Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“

109 HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen 03-23 Seite 1

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Abschnitt 3: Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter

  • HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren)
  • Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833_2014
  • Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der Nachunternehmen
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters)

Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

  • Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
  • Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
  • Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
  • „Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“
  • „Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“
  • Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"
  • Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ)
  • Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen

Leistungsbezogene Unterlagen

  • Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle ge- forderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland.
  • Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden)

Sonstige Unterlagen

  • Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
  • Urkalkulation
  • Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen

109 HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen 03-23 Seite 2

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Bezeichnung der Bauleistung: 21-L026-26 Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Information Datenschutz

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortliche Stelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Telefon: +49 351 8139 0

E-Mail-Adresse: poststelle@lasuv.sachsen.de

Internet-Adresse: www.lasuv.sachsen.de

Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:

Telefon: +49 351 8139 1540

E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragte@lasuv.sachsen.de

  1. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).

  1. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des SächsDSG wie folgt:

108 HVA B-StB Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 1

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a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung für Behörden und andere staatliche Organisationen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den konkreten Produkten (z.B. Bedarfserhebung, Abfragen und Analysen unter Behördenkunden künftig auch u. U. mittels des Bedarfserhebungstools; Durchführung von Vergabeverfahren zur Durchführung von vorvertraglichen und vertraglichen Maßnahmen, und der Abwicklung von Rahmenvereinbarungen im Rahmen des E-Procurements). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen entnehmen.

b) Wahrung berechtigter Interessen

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, insbesondere zur:

  • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache,
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
  • Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, für Zutrittskontrollen,
  • Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.

c) Aufgrund Ihrer Einwilligung

Die Zusendung unseres Newsletters über Neuerungen bei der e-Vergabe oder Informationen über zukünftige Vergaben in von Ihnen ausgesuchten Produktbereichen beruht auf Ihrer Einwilligung.

d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben

Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

  1. Wer bekommt Ihre Daten?

Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse durch ihre Beteiligung darlegen können. So bekommen insbesondere bei Beschaffungen nur Personen bei dem Bedarfsträger und der Vergabestelle Angebote zur Kenntnis. Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, Vorgesetzte, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüfstellen, Vergabekammern, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

  1. Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.

108 HVA B-StB Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 2

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  1. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms. • Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

  1. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

b) Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

c) Recht auf Löschung

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.

e) Recht auf Widerspruch

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

f) Recht auf Unterrichtung

Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.

g) Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und

108 HVA B-StB Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 3

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maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

h) Recht auf Widerruf

Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.

i) Recht auf Beschwerde

Es besteht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

  1. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

  1. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir elektronische Unterstützung, aber grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie - sofern es gesetzlich vorgegeben ist - hierüber gesondert informieren.

  1. Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in Fällen von Teilnahmewettbewerben bei der Vergabe von Dienstleistungen von Beraterteams, Dozenten und Coaching ein. Wenn der Zweck der Verarbeitung der Daten durch uns geändert werden soll, werden Sie vorher darüber informiert.

108 HVA B-StB Vorlage Information Datenschutz 03-23 Seite 4

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Bezeichnung der Bauleistung: 21-L026-26 Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zu- satz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Leistungsbeschreibung (bleibt beim Bieter)

Inhalt

Seite/Blatt

Baubeschreibung inkl. Anlagen (siehe unten „Sonstige Anlagen“) 38

Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche 1 Langtext-Verzeichnis als D83 Langtext-/Preis-Verzeichnis 29 Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel

Anlagen für Bietereintragungen

Sonstige Anlagen Anlage 1: Knotenübersichtskarte 1 : 20.000 1 Anlage 2: Muster Ablieferschein 1 Anlage 3: Muster Wartungsaufkleberr 1 Anlage 4: Muster Wegweisungskataster mit Erläuterungen 5 Anlage 5: Übersichtskarte Wegweiserstandorte 2 Anlage 6: Liste der touristischen Routen mit ihren Logos 2

Abrechnungseinheiten
m M Meter km KM Kilometer m2 M2 Quadratmeter km2 KM2 Quadratkilometer ha HA Hektar l L Liter m3 M3 Kubikmeter kg KG Kilogramm t T Tonneh H Stunde d D Tag Mt MT Monat kwh KWH Kilowattstunde St ST Stück Psch PSCH Pauschal md MD Meter x Tage mWo MWO Meter x Wochen mMt MMT Meter x Monatem2d M2D Quadratmeter x Tage m2Wo M2WO Quadratmeter x Wochen m2Mt M2MT Quadratmeter x Monate Std STD Stück x Tage StWo STWO Stück x Wochen StMt STMT Stück x Monate
Besondere KennzeichenG Grundposition W Wahlposition

144 HVA B-StB Vorlage Titelblatt Leistungsbeschreibung 03-23 Seite 1

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B A U B E S C H R E I B U N G

Radverkehrskonzeption SachsenNetz Rad 19

Lieferung und Montage

von Wegweisungen im

SachsenNetz Rad

Region Zwickau

  1. Juni 2026

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Inhalt

Inhalt

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung 5

1.1 Auszuführende Leistungen ........................................................................................................... 5

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ............................................................................................................. 5

1.3 Ausgeführte Leistungen ............................................................................................................... 6

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ................................................................................................ 6

1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote ................................................................................... 6

2 Angaben zur Baustelle 7

2.1 Lage der Baustelle ....................................................................................................................... 7

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ......................................................................................... 7

2.3 Zugänge, Zufahrten ..................................................................................................................... 7

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ......................................................... 7

2.5 Lager- und Arbeitsplätze ............................................................................................................. 7

2.6 Gewässer ..................................................................................................................................... 7

2.7 Baugrundverhältnisse .................................................................................................................. 8

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .................................................................................... 8

2.9 Schutzbereiche und -Objekte ....................................................................................................... 8

2.9.1 Allgemeine Hinweise ............................................................................................................................................. 8 2.9.2 Zusammenfassung Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (TöB-Beteiligung) ......................... 9

2.10 Anlagen im Baubereich ............................................................................................................... 10

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ............................................................................................. 11

2.12 Besondere Bauhöhe ..................................................................................................................... 11

3 Angaben zur Ausführung 12

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung .......................................................................................... 12

3.2 Bauablauf ................................................................................................................................... 12

3.2.1 Reihenfolge des Baus .......................................................................................................................................... 12 3.2.2 Vorbereitung ......................................................................................................................................................... 13 3.2.3 Montage .................................................................................................................................................................. 14 3.2.4 Lichtraum ............................................................................................................................................................... 15 3.2.5 Dokumentation der Montage ............................................................................................................................. 16 3.2.6 Bauabnahme .......................................................................................................................................................... 17 3.2.7 Abrechnung............................................................................................................................................................ 17 3.2.8 Kommunikation mit dem Auftraggeber .......................................................................................................... 17

3.3 Wasserhaltung ............................................................................................................................ 17

3.4 Baubehelfe .................................................................................................................................. 17

3.5 Stoffe, Bauteile .......................................................................................................................... 17

3.6 Abfälle ........................................................................................................................................ 19

3.7 Winterbau .................................................................................................................................. 20

3.8 Beweissicherung ........................................................................................................................ 20

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 2

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Inhalt

3.9 Sicherungsmaßnahmen .............................................................................................................. 20

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) ........................................................................................... 20

3.11 Prüfungen und Nachweise ........................................................................................................... 21

3.12 Zusammenfassende Angaben für die Erfüllung der Pflichten nach Baustellenverordnung ............ 21

3.13 Sicherheit und Gesundheitsschutz an Baustellen ........................................................................ 21

4 Ausführungsunterlagen 22

4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .......................................................... 22

4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ....................................... 22

5 Zusätzliche und Sonstige Technische Vertragsbedingungen sowie weitere Regelwerke 24

5.1 Auflistung der anzuwendenden „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ .................... 24

5.2 Sonstige Technische Vertragsbedingungen und vertragliche Hinweise ....................................... 24

5.3 Sonstige zu beachtende Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen .......................................... 25

Anlagen 26

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 3

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Inhalt

Anlagen

Anlage 1 Knotenübersichtskarte 1 : 20.000 (Beispiel)

Anlage 2 Muster Ablieferschein

Anlage 3 Muster Wartungsaufkleber

Anlage 4 Muster Wegweisungskataster mit Erläuterungen

Anlage 5 Übersichtskarte Wegweiserstandorte

Anlage 6 Liste der touristischen Routen mit ihren Logos

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 4

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Allgemeine Beschreibung der Leistung

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen

Straßenbau Im Jahr 2019 wurde die Radverkehrskonzeption Sachsen (RVK) fortgeschrieben. Primäres Ziel der Radverkehrskonzeption ist, den Alltagsradverkehr und den Radtourismus in Sachsen weiter zu stärken. Dazu soll ein landesweites, zusammenhängendes Radverkehrsnetz entwickelt werden. Das SachsenNetz Rad (SNR), bestehend aus Radfernwegen, regionalen Hauptradrouten und sonstigen Strecken, soll im Zuge dessen zur Premiummarke für den touristischen Radverkehr ausgebaut werden.

Die Ausstattung des Netzes mit einer konsistenten und regelgerechten Wegweisung ist eine Voraussetzung, um die Vermarktung des sächsischen Radroutennetzes voranzutreiben und hohe Qualitätsstandards bei der Umsetzung der RVK sicherzustellen.

Die Wegweiserstandorte sind in der Übersichtskarte in Anlage 5 aufgeführt. Die auszuführenden Leistungen umfassen die Lieferung und Montage der Radverkehrs- wegweisung für das SachsenNetz Rad:

▪ im Landkreis Zwickau (rd. 900 Standorte) sowie ▪ zu kleinen Teilen im Stadtgebiet Chemnitz (rd. 3 Standorte). Das sind insgesamt 30 Städte und Gemeinden, nachfolgend als Kommunen bezeichnet.

Die Aufgabe umfasst die Lieferung und Montage von Radverkehrswegweisung mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen, Befestigungsmaterialien und Wartungsaufklebern sowie Demontageleistungen inkl. aller bauseits erforderlichen Informationsschreiben und Anträgen für insgesamt rd. 905 Standorte.

Die einzelnen Standorte der Radverkehrswegweisung wurden mit dem Landkreis Zwickau, den Städten und Gemeinden (die diese Wegweisung nach der baulichen Abnahme übernehmen), den Grundstücks- bzw. Pfosteneigentümern (auf deren Flächen bzw. Pfosten die neue Wegweisung aufgestellt bzw. angebracht wird) und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Grundlage waren die jeweiligen Blätter des Wegweisungskatasters.

Brückenbau entfällt

Landschaftsbau entfällt

Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung entfällt

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Planerisch sind die Wegweiserinhalte und -größen, Fundamentgrößen und Aufstellvorrich- tungslängen im Vorfeld ermittelt worden. Die Wegweisergrößen und -inhalte sind feste Vorga- ben. Bezüglich der Fundamentgrößen und Aufstellvorrichtungslängen sind die aktuellen Re- gelwerke einzuhalten.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 5

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Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.3 Ausgeführte Leistungen

keine

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Es ist möglich, dass an den in die Wegweisung einzubeziehenden Straßen und Wegen anderweitige Bauarbeiten kurzer oder längerer Dauer stattfinden. In diesen Fällen ist wie in Abschnitt 3.2.3 Abs. „Andere Baustellen“ beschrieben zu verfahren.

1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote

Es sind keine Nebenangebote zugelassen.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 6

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Angaben zur Baustelle

2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Es sind an ca. 905 Einzelstandorten im Landkreis Zwickau sowie im Stadtgebiet Chemnitz Radverkehrswegweisung bzw. deren Pfosten zu montieren oder zu demontieren sowie Wartungsaufkleber anzubringen. Die jeweiligen Standorte ergeben sich aus den Detailkarten in den Katasterblättern (Beispiel sh. Anlage 4) und den zugehörigen Knotenübersichtskarten M 1 : 20.000 (Beispiel sh. Anlage 1), die dem Auftragnehmer (AN) nach Auftragserteilung digital zur Verfügung gestellt werden.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Die Standorte liegen an öffentlichen Straßen und Wegen, unter Umständen auch an Privatwegen.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Das Einholen eventuell erforderlicher Sondergenehmigungen zur Befahrung von Wegen mit Kraftfahrzeugen (z. B. Forst) zum Zweck der Bauausführung ist Aufgabe des AN. Kosten/Gebühren gegenüber Dritten werden auf Nachweis erstattet.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und

Entsorgungsleitungen

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen werden durch den Auftraggeber (AG) nicht zur Verfügung gestellt. Es ist Sache des AN, Anschlussmöglichkeiten, soweit erfor- derlich, zu schaffen oder deren Nutzung zu vereinbaren.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Da Materialien direkt den Fahrzeugen entnommen werden können, sind Lager- und Arbeitsplätze in der Regel nicht erforderlich. Werden sie aus Sicht des AN erforderlich, sind sie vom AN mit der zuständigen Kommune, dem Landkreis oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer abzustimmen und der benötigte Platz eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu organisieren.

2.6 Gewässer

Sh. Abschnitt 2.9.2

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 7

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Angaben zur Baustelle

2.7 Baugrundverhältnisse

Aufstellen der Pfosten in Boden Homogenbereich HB1, bestehend aus

▪ grobkörnigen Böden mit Lagerungsdichte 0,65 ≥ D > 0,3 und/oder ▪ gemischtkörnige Böden mit Konsistenzen 1,0 ≥ Ic > 0,5 und/oder ▪ feinkörnige Böden mit Konsistenzen 1,0 ≥ Ic > 0,5 und/oder ▪ organogene Böden und Böden mit organischen Beimengungen mit Lagerungsdichte 0,65 ≥ D > 0,3 bzw. mit Konsistenzen 1,0 ≥ Ic > 0,5

(Dies entspricht der ehemaligen Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300 alt)

Werden im Einzelfall andere Baugrundverhältnisse und ein daraus folgender höherer Aufwand nachgewiesen, ist mit der Bauüberwachung wegen möglicher Mehraufwendungen Rücksprache zu halten.

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

entfällt

2.9 Schutzbereiche und -Objekte

2.9.1 Allgemeine Hinweise

Standortkonkrete Hinweise sind den jeweiligen Katasterblättern im Feld „Montage / Lichtraum“ zu entnehmen.

Darüber hinaus sind folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

▪ Die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes sind bei der Ausführung aller Arbeiten zu beachten. ▪ Eventuell besonders zu schützende Bereiche sind zwischen dem AG und dem AN abzu- stimmen. ▪ Sämtliche Leistungen seitens des AN haben so zu erfolgen, dass keine Verunreinigun- gen von Gewässern entstehen. Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Wege sind zu vermeiden und wenn unvermeidbar umgehend zu beseitigen. ▪ Beschädigungen an Bäumen und bepflanzten Grünflächen sind zu vermeiden. Der AG behält sich vor, etwaige Schäden auf Kosten des AN von einer Spezialfirma beseitigen zu lassen. ▪ Jeder Verstoß gegen das Abfallbeseitigungs- bzw. Umweltschutzgesetz wird zur An- zeige gebracht. ▪ Schadenersatzforderungen können nur vom AN an den Verursacher direkt geltend gemacht werden. ▪ Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähn- liche Vorgänge (BlmSchG einschl. Durchführungsverordnung) in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen im Zuge der Baudurchfüh- rung sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 8

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Angaben zur Baustelle

▪ Soweit notwendig erfolgt das Freischneiden von Wegweiserstandorten im Regelfall durch die Kommune. 14 Tage vor Beginn der Arbeiten sind die Kommunen durch den AN schriftlich per E-Mail darauf hinzuweisen, dass sie die Baufreiheit (z. B. Freischnei- den) der Standorte gewährleisten. Die Bauüberwachung erhält diese Schreiben in Ko- pie und ist über die Rückantworten zu informieren.

2.9.2 Zusammenfassung Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (TöB-Beteiligung)

Die nachfolgenden Stellungnahmen und Auflagen der Träger öffentlicher Belange (TöB) sind zu beachten:

Umweltamt (Untere Wasserbehörde)

▪ Die Baumaßnahme darf nicht während eines Hochwasserereignisses ausgeführt wer- den. ▪ Der Hochwasserschutz für die Anlieger und das Umgebungsgelände ist in jeder Bau- phase zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere die Lagerung von Baumaterialien und notwendigem Aushub. Die Baumaschinen und Geräte sind nach der Tagesarbeit so abzustellen, dass auch bei sich plötzlich verändernder Wasserführung (z. B. bei Starkregenereignissen) eine Beeinträchtigung des Gewässers und des Umlandes aus- geschlossen wird. Die Baustelle ist so zu sichern, zu beräumen und zu kontrollieren, dass Hochwasserereignisse gefahrlos ablaufen können. ▪ Aushub-, Baumaterial und dergleichen ist so zu lagern, dass sie bei einem evtl. Stark- niederschlag nicht abgeschwemmt werden können. ▪ Die in Anspruch genommenen Flächen, Wege und Zuwegungen sind in einen ord- nungsgemäßen Zustand zurück zu versetzen. Die Forderungen der betroffenen Eigen- tümer/Verwalter der Flächen sind einzuhalten. ▪ Bei Starkniederschlägen ist die Baustelle zu sichern, zu beräumen und zu kontrollie- ren, dass Hochwasserereignisse gefahrlos ablaufen können. Der Hochwasserschutz für die Anlieger und das Umgebungsgelände ist in jeder Bauphase zu gewährleisten.

Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

▪ Sämtliche im Rahmen der Maßnahme anfallenden Abfälle sind nach Maßgabe der gel- tenden abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Nicht wiederein- baubare sowie bautechnisch ungeeignete Aushubmaterialien sind entsprechend ihres Schadstoffpotentials einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. ▪ Werden im Rahmen der Maßnahme schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) bekannt (z. B. organoleptische Auffälligkeiten des Bodenaushubes) oder verursacht, sind diese gemäß § 13 Abs. 3 SächsKrWBodSchG unverzüglich dem Umweltamt des Landratsamtes Landkreis Zwickau, Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau, anzuzeigen.

Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde)

▪ Im Bereich von Gehölzbeständen ist das Vorhaben entsprechend der DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen auszuführen.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 9

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Angaben zur Baustelle

Amt für Kreisentwicklung, SG Kreisentwicklung, Bereich Radverkehr

▪ Das Landratsamt (LRA) Zwickau bittet, die sich in seinem Eigentum befindlichen und zurückgebauten Schilder und Pfosten an Mulde- und Pleißeradweg dem SG Kreisent- wicklung (nach vorheriger Abstimmung) hierher zu übergeben/abzuliefern. Ein ent- sprechender Hinweis ist in den jeweiligen Planungskatastern im Feld „Montage / Licht- raum“ vermerkt. Die Materialien sind gesammelt zu übergeben, Abrechnung über die entsprechende LV-Position.

Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)

▪ Sofern neue Pfähle gesetzt werden müssen, dürfen diese nicht auf den Banketten der Wege oder in die Gräben gesetzt werden. Neue Pfähle sind grundsätzlich auf der dem Bestandesrand zugewandten Grabenseite zu setzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Kurvenradien für die Holzrückung nicht eingehalten werden können. ▪ Es wird darauf hingewiesen, dass auf einem Teil der Wege die Nutzung als präparierte Skiloipen im Winter erfolgt. ▪ Sollten Betonfundamente erforderlich sein, ist darauf zu achten, dass diese ebenfalls in einem gewissen Abstand zur Grabenböschung gesetzt werden, um Grabenpflegear- beiten zu ermöglichen.

2.10 Anlagen im Baubereich

Leitungen Der AN muss sich vor Baubeginn über Lage und Bestand aller Leitungen und Kabel informieren und sich durch die zuständigen Versorgungsträger einweisen lassen. Die notwendigen Schachtgenehmigungen sind durch den AN einzuholen. Der Aufwand hierfür ist in die Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Erdarbeiten im Leitungsbereich sind in Handschachtung auszuführen. Alle zur Sicherung und zum Schutz von Kabeln und Leitungen erforderlichen Arbeiten im Bereich der Baustelle sind Sache des AN. Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie Suchgräben sind in die LV- Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Werden durch den AN Kabel oder Leitungen beschädigt, so gehen mögliche Schadensersatzforderungen der betroffenen Versorgungsträger, Eigentümer oder sonstiger Geschädigter zu Lasten des AN.

Die Versorgungsunternehmen sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu unterrichten. For- derungen der Betreiber sind einzuhalten. Veränderungen an Versorgungs- und Entsorgungs- leitungen dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Eigentümers nicht vorgenommen werden. Alle zur Sicherung und zum Schutz von Kabeln und Leitungen erforderlichen Arbeiten im Be- reich der Baustelle sind Sache des Auftragnehmers.

Gleisanlagen entfällt

Gebäude / Gebäudereste Entfällt

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 10

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Angaben zur Baustelle

Meilen-/Grenzsteine und Vermessungspunkte Von Meilensteinen, Grenzsteinen oder -punkten, amtlichen Festpunkten, Vermessungspunkten und dergleichen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten, um Beschädigungen und Funktionsbeeinträchtigungen auszuschließen, ggf. sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sollten Beschädigungen auftreten, sind diese den unteren Vermessungsbehörden des Landkreises Zwickau bzw. der kreisfreien Stadt Chemnitz zu melden. Eventuelle Kosten zur Wiederherstellung gehen zu Lasten des AN.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Die Standorte liegen in der Regel an öffentlichen Straßen und Wegen mit Straßenverkehr. Sämtliche Arbeiten sind unter öffentlichem Verkehr auszuführen. Behinderungen durch Wartezeiten infolge des Straßen-, Rad- und Fußverkehrs im Baustellenbereich sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.12 Besondere Bauhöhe

Werden im Einzelfall Bauhöhen über 4 Meter und ein daraus folgender höherer Aufwand nachgewiesen, ist mit der Bauüberwachung wegen möglicher Mehraufwendungen Rücksprache zu halten.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 11

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Angaben zur Ausführung

3 Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Arbeiten finden unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs statt. Sollten Einschränkungen, insbesondere des Fußgänger- und Radverkehrs, unvermeidbar sein, so hat der AN eigenverantwortlich Alternativen zu schaffen. Dies beinhaltet auch die Gewährleistung der Barrierefreiheit.

Die Verkehrssicherung ist nach der jeweils aktuellen Fassung der „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (FGSV) in Verbindung mit den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen (ZTV-SA)“ auszuführen.

Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig vor Baubeginn durch den AN zu beantragen. Die anfallenden Gebühren werden auf Nachweis erstattet.

Die Standorte der Wegweiser liegen außerhalb der Fahrbahn, so dass die Arbeitsstellen kürzerer Dauer im Regelfall auf Gehwegen, Radwegen oder Grünflächen bzw. sonstigen Flächen liegen und durch Arbeitsfahrzeuge (gelbes Blinklicht, rot-weiß-rote Sicherheitskennzeichnung) gesichert werden können. Hierzu zählen in der Regel folgende Arbeiten: Rückbau von Wegweisern und Aufstellvorrichtungen, Abbruch der Fundamente und Montage der Wegweiser.

Die Kosten für die Verkehrssicherung der Baustelle kürzerer Dauer werden nicht separat vergütet und sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses Montage/Demontage Schilder mit einzurechnen.

Bei der Erstellung von Fundamenten (Pfosten setzen/ersetzen/geraderichten) wird die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen von längerer Dauer separat berücksichtigt und auf Nachweis vergütet. Die Einsatzzeit ergibt sich aus den technischen Erfordernissen.

3.2 Bauablauf

Das Projekt ist in einzelne Montageabschnitte mit ca. 100 Standorten (1 bis 5 Kommunen) je Montageabschnitt eingeteilt. Es ist mit ca. 9 Montageabschnitten zu rechnen. Bei der Bauausführung ist montageabschnittsweise vorzugehen.

Die Einteilung der Montageabschnitte erfolgt durch die Bauüberwachung. Die Reihenfolge zur Abarbeitung der einzelnen Montageabschnitte ist durch den AN festzulegen und in einem Ablaufplan darzustellen. Die zeitliche Reihenfolge ist vom AN mit der Bauüberwachung abzustimmen.

Die Übersicht der Montageabschnitte wird dem AN nach Auftragserteilung übergeben.

3.2.1 Reihenfolge des Baus

Um einen reibungslosen Bauablauf zu garantieren, ist vor Baubeginn eine Bauanlaufberatung in Anwesenheit des AG, der BÜ, des AN und des NAN (sofern NAN eingeplant) vorzusehen.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 12

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Angaben zur Ausführung

Der Bauablauf ist seitens des AN so zu planen, dass montageabschnittsweise montiert wird.

Der AN hat bezüglich der Montage in den Montageabschnitten einen Ablaufplan zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und baubegleitend fortzuschreiben. Der Ablaufplan soll mindestens folgende Termine je Montageabschnitt enthalten: Vorbereitung, Bauausführung, Fertigstellungsanzeige, Rückmeldung der Bauüberwachung (3-Wochen-Prüffrist), Zeit für Korrekturen, Abnahme.

Änderungen am Ablaufplan sind mit dem AG und der Bauüberwachung abzustimmen und danach einzuarbeiten. Kommt es zu Verzögerungen im Bauablauf, die durch den AN verursacht sind, trägt dieser eventuell entstehende Mehraufwendungen, die beim AG oder bei der Bauüberwachung entstehen.

3.2.2 Vorbereitung

Auf Grundlage der Beschilderungsplanung sind seitens AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die Leitungsbestände aller Ver- und Entsorgungsleitungen des Baubereiches sowie die entsprechenden Aufgrabungsgenehmigungen einzuholen. Die jeweils notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn durch den AN einzuholen. AG / BÜ sind darüber zu informieren.

Die in den Wegweisungskatastern bei jedem Pfosten unter „Montage/Lichtraum“ gegebenen Hinweise und Anforderungen sind zu beachten und umzusetzen.

Einweisung Vor dem Beginn der Montagearbeiten werden die für die Leistungserbringung vorgesehenen Monteure bezüglich der Montage eingewiesen. Die Einweisung erfolgt zum Baubeginn im Rahmen eines Abstimmungstermins vor Ort durch die Bauüberwachung. Vor der Einweisung dürfen keine Arbeiten an den Wegweisungsstandorten durchgeführt werden.

Kontakt zu Kommunen oder Dritten Spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten in den jeweiligen Kommunen sind diese vom AN schriftlich (per E-Mail) darüber zu informieren. Dazu wird dem AN eine Liste der Kontaktdaten zur Verfügung gestellt. Das Schreiben kann per E-Mail übermittelt werden und soll Folgendes enthalten:

▪ den geplanten Baubeginn und das geplante Bauzeitfenster, ▪ die Standorte, an denen gebaut wird, ▪ die Abfrage von aktuellen und geplanten Baustellen in den betroffenen Bereichen, ▪ die Abfrage möglicher Zufahrtsbeschränkungen für Montageabschnitte und ggf. den Antrag auf notwendige Sondergenehmigungen oder Ausnahme von diesen Beschrän- kungen und ▪ die Bitte um Gewährleistung der Baufreiheit im Bereich der Standorte durch die Kom- munen (inklusive Freischneiden).

Der Bauüberwachung sind diese Schreiben und Antworten als Kopie zu übergeben.

Soweit Kommunen vor Beginn der Arbeiten Standortbegehungen verlangen, ist unmittelbar die Bauüberwachung zu informieren, damit diese entscheidet, ob und in welchem Umfang Vorort-Termine durchzuführen sind. Die Bauüberwachung entscheidet, ob die Teilnahme der Baufirma am Termin erforderlich ist bzw. ob die Baufirma einen Termin mit Vertretern der Kommune ohne Bauüberwachung durchführen kann. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Sollten die Termine an einzelnen Standorten Änderungen der Bauausführung nach sich ziehen, ist in Rücksprache mit der Bauüberwachung das Ergebnis in der Dokumentation zum Standort festzuhalten. Die Abrechnung der Vorort-Termine erfolgt über die entsprechende

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 13

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Angaben zur Ausführung

LV-Position. Voraussetzung für Vorort-Termine ist jedoch, dass diese vorab durch die BÜ freigegeben werden. Der AN hat seine Teilnahme im Anschluss entsprechend nachzuweisen.

Zum Ausschreibungszeitpunkt ungeklärte Standorte, an denen Vorort-Begehungen stattfinden müssen, enthalten im Katasterblatt im Feld "Montage / Lichtraum" einen Vermerk. Sollte bei diesen Vorort-Terminen die Anwesenheit des AN erforderlich werden, wird dies über die Bauüberwachung kommuniziert. Bei einer Teilnahme erfolgt die Abrechnung über die entsprechende LV-Position.

Eine Anwesenheit von Vertretern der Kommune oder anderer Dritter bei der Montage ist im Regelfall nicht vorgesehen, wenn nichts anderes im Kataster vermerkt ist.

3.2.3 Montage

Allgemeine Hinweise Während aller Bauphasen sind die Baustellen- und Verkehrssicherungsmaßnahmen entsprechend den behördlich angeordneten Plänen einzurichten.

Der Rückbau der Beschilderung hat fachgerecht zu erfolgen. Die dabei entstandenen nicht wiederzuverwendenden Fundamentlöcher sind mit geeignetem Material zu verfüllen, zu verdichten und ggf. die Oberflächenbefestigung entsprechend der umgebenden Fläche herzustellen bzw. Rasenansaat auszubringen.

In den Aufgrabungsbereichen der Fundamente sind durch den AN Suchschachtungen per Hand durchzuführen. Bei vorhandenem Leitungsbestand ist dieser entsprechend zu sichern. Die Aufwendungen dafür werden nicht gesondert vergütet.

Sämtliche Tiefbauarbeiten einschließlich des Aufbruchs der Oberflächenbefestigung, Erdarbeiten und Herstellung der Fundamente sind fachgerecht durchzuführen. Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten sind die Oberflächenbefestigungen entsprechend des Leistungsverzeichnisses herzustellen. Nach der Aushärtungszeit der Fundamente ist die Wegweisung entsprechend Leistungsverzeichnis fachgerecht zu montieren.

Abweichende Vorort-Situation Im Falle von Montagehindernissen am geplanten Standort sind alternative Anbringungsmöglichkeiten zu prüfen und dem AG zur Entscheidung vorzulegen. Alternativ kann nach Abstimmung mit dem AG die bloße Ablieferung der Materialien zur späteren Montage durch die Kommune oder beauftragte Dritte erfolgen. Sollte aufgrund von Umständen, die der AN nicht zu vertreten hat, nach erfolgter Abstimmung mit dem AG eine erneute Anfahrt einzelner Standorte erforderlich werden, ist die Anfahrt gesondert über die entsprechende Position im Leistungsverzeichnis („Zusätzliche Anfahrten“) abzurechnen.

Baustellen während der Planung An einigen wenigen Abschnitten gab es während der Planung Straßen- oder Wegebaustellen, so dass die Wegweiser nicht standortkonkret geplant werden konnten, sondern nur allgemein (Typ und Inhalt). Dies ist jeweils auf den Katasterblättern vermerkt. Wenn eine kurzfristige Aktualisierung der geplanten Ausführung durch die Bauüberwachung nicht möglich ist, müssen die betreffenden Materialien an die Kommune für eine spätere Montage durch Selbstvornahme abgeliefert werden.

Sofern die entsprechenden Aufstellvorrichtungen, Wegweiser und Befestigungsmaterialien zu übergeben sind (Ablieferung, Entladung, Dokumentation), soll dies gesammelt bei der jeweiligen Kommune oder zuständigem Dritten erfolgen. Ein entsprechender Nachweis (sh. Anlage 2) ist der BÜ zu übergeben.

Demontage vorhandener Wegweisung Siehe Kapitel 3.6

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 14

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Angaben zur Ausführung

3.2.4 Lichtraum

Bei der Montage der Wegweiser sind die nachfolgenden, auch in den Richtlinien (SächsRWW, RWB, M WBR) dargestellten Anforderungen bezüglich der Freihaltung des Lichtraumes zu beachten. Sie werden nicht auf jedem Katasterblatt noch einmal dargestellt.

Bei Pfeil- und Tabellenwegweisern sowie bei Ortseingangsschildern ist folgender lichter Raum nach unten einzuhalten. Die Maße beziehen sich auf den lichten Raum zwischen Oberkante Gelände/befestigte Fläche und Unterkante der Wegweiser/Schilder. Sofern bei Pfeil- und Tabellenwegweisern Zusatzplaketten zu montieren sind, bezieht sich das Maß auf die Unterkante der Zusatzplaketten:

▪ 2,50 m sofern unter den Wegweisern/Schildern Rad gefahren oder gegangen wird (wo im Einzelfall eine tiefere Montage erforderlich wird, dürfen 2,25 m nicht unterschritten werden) ▪ 2,00 m, sofern unter den Wegweisern/Schildern weder gefahren noch gegangen wird.

Die Wegweisung wird immer außerhalb des Verkehrsraumprofils der Fahrbahn montiert.

Die Angaben der Montagehöhen bei Zwischenwegweisern (in Katasterblättern) sind Maße für typische Fälle und beziehen sich auf den lichten Raum zwischen Oberkante Gelände/befestigte Fläche und Unterkante Wegweiser:

▪ 180 cm – Montage in Augenhöhe bei Pfosten auf nicht begangenen oder befahrenen Flächen (kann u.U. unterschritten werden; die Unterschreitung ist mit der BÜ abzu- stimmen); ▪ 225 cm – Montage mit lichten Höhen zwischen 225 cm und 250 cm, wobei 225 cm nicht unterschritten und 250 cm nicht überschritten werden dürfen, überwie- gend bei Pfosten im Bereich von Gehwegen; ▪ 250 cm – möglichst hohe Montage außerhalb des mit dem Arm erreichbaren Bereiches bis zu einer Maximalhöhe von 280 cm.

Zu Verkehrszeichen in gleicher Blickrichtung soll ein Abstand von 0,10 m eingehalten werden.

Bei Ersatz von bestehenden Zwischenwegweisern soll der neue Zwischenwegweiser mit einer Standardschelle direkt am Pfosten montiert werden. Wird der Zwischenwegweiser auf der Rückseite von einem Verkehrszeichen (oder einem anderen Schild) montiert, soll dies mittig auf dieser Rückseite erfolgen.

Seitlich ist ein Abstand aller Pfeil-, Tabellen- und Zwischenwegweiser sowie Ortseingangsschilder von 0,50 m (mind. 0,30 m) zu Fahrbahnen und Wegen einzuhalten. Eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von 0,50 m auf mind. 0,30 m soll nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Verkehrsbehörde erfolgen. Außerorts soll der seitliche Lichtraum an klassifizierten Straßen mindestens 1,50 m betragen.

Fortlaufende Prüfung Die Kontrolle der Montagearbeiten erfolgt durch die Bauüberwachung

▪ stichprobenmäßig vor Ort ▪ durch die Sichtung der bereitgestellten Montagefotos (sh. Abschnitt 3.2.5)

Auf Anforderung ist der Bauüberwachung eine Übersicht, an welchen Standorten am nächsten Tag die Arbeiten stattfinden werden, zu übermitteln.

Grobe Fehler in der Montage, die zu einer Fehlweisung oder Gefährdung führen, sind durch den AN unverzüglich nach der Aufforderung der Bauüberwachung zu korrigieren.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 15

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Angaben zur Ausführung

3.2.5 Dokumentation der Montage

Die vor Ort durchgeführte Montage ist zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt durch

▪ digitale georeferenzierte Fotos, ▪ Listeneinträge pro Standort (Bautagebuch), ▪ Anlieferscheine (Kaufnachweise für Materialien der Montagefirma) ▪ Ablieferscheine mit Empfangsbestätigung Bauhof o.ä. sowohl für neue Materialien, die nicht aufgestellt/montiert werden konnten als auch für demontiertes Material und ▪ Aufmaßblätter.

Die genaue Durchführung der Dokumentation ist mit der Bauüberwachung und dem AG vor Ausführungsbeginn abzustimmen und schriftlich festzuhalten.

Die digitalen georeferenzierten Fotos sind sowohl für den Ausgangszustand als auch für die abgeschlossene Montage der Pfosten und Schilder anzufertigen (bei längerfristigen Baustellen mit Fundamentarbeiten zusätzlich die Verkehrssicherung und Fundamenttiefe). Sie sind aus mehreren Richtungen aufzunehmen, sodass die Ausrichtung der Schilder prüfbar ist. Die Fotos sind der Bauüberwachung spätestens zwei Werktage nach den Montagearbeiten gesammelt in einer Cloud zur Verfügung zu stellen. Sie sind so zu benennen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Standort möglich ist:

allgemein: Gemeindeschlüssel-KnotenNr-Pfosten_Datum.jpg

z. B.: 14524330-1-A_2026-06-22.jpg

Die Listeneinträge (Bautagebuch) enthalten die Pfosten-ID und entweder den Hinweis, dass der Standort entsprechend Kataster realisiert wurde oder die Beschreibung von mit der Bauüberwachung abgestimmten Änderungen, die sich aufgrund der Abstimmung bzw. während der Bauausführung ergeben. Die Listen sind der BÜ dokumentationsfähig mit den Fotos spätestens zwei Werktage nach den Montagearbeiten zu übergeben.

Das verwendete Material ist durch Lieferscheine nachzuweisen (Anlieferscheine) und diese sind vor Einbau der Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen.

Sofern Material bei den Kommunen oder Dritten abzuliefern ist (Planungsvorgabe bzw. Anforderungen der jeweiligen Kommune bzw. des Landkreises), sind Lieferscheine vorzusehen, die von beiden Seiten unterschrieben werden (Ablieferscheine). Das Abliefern der Materialien an die jeweilige Kommune hat gesammelt zu erfolgen.

Die Liste mit den Kontaktdaten der Bauhöfe wird durch die Bauüberwachung übergeben.

Es wird maximal eine Ablieferung je Kommune vergütet. Die Dokumentation der Ablieferung erfolgt über die von der Bauüberwachung vorgegebenen Ablieferscheine. Ablieferscheine (differenziert nach demontierten und neuen, nicht verbauten Materialien) sind der Bauüberwachung kommunenbezogen zur Prüfung vorzulegen.

Weiterhin sind Aufmaßblätter im Zuge der jeweiligen Fertigstellungsanzeige bzw. vor der Rechnungslegung montageabschnittweise aufgeschlüsselt für jede Kommune (unter Berücksichtigung der LV-Position) zu übergeben.

Die vollständige Dokumentation umfasst alle oben genannten Unterlagen. Die Dokumentation ist montageabschnittsweise zu erstellen und spätestens mit der Fertigstellungsanzeige der jeweiligen Montageabschnitte zu übergeben. Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Prüfung, Abnahme und Vergütung der erbrachten Leistungen.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 16

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Angaben zur Ausführung

3.2.6 Bauabnahme

Die Fertigstellung eines Montageabschnitts ist seitens AN der Bauüberwachung und den jeweiligen Kommunen sowie ggf. weiteren Dritten (nach Vorgabe AG) per E-Mail anzuzeigen. Auf eine kontinuierliche Fertigstellung ist zu achten.

Nach der Fertigstellungsanzeige und der Vorlage der zugehörigen Unterlagen (s.o.) wird der betreffende Montageabschnitt von der Bauüberwachung, den jeweiligen Kommunen und ggf. Dritten geprüft. Die Prüffrist beträgt in der Regel 3 Wochen. Anschließend wird dem AN eine von der BÜ zusammengestellte Mängelliste mit der Aufforderung zur Korrektur übermittelt. Nach erfolgter Mängelbeseitigung und entsprechender Dokumentation durch den AN wird von der Bauüberwachung eine Abnahmeniederschrift je Montageabschnitt erstellt, welche entsprechend gegenzuzeichnen ist. Diese gilt als Grundlage für die Abrechnung.

3.2.7 Abrechnung

Die ausführende Firma hat Anspruch auf Vergütung der erbrachten (Teil-) Leistungen entsprechend der nachgewiesenen Leistung und stellt nach der Fertigstellung eines oder mehrerer Montageabschnitte eine Teilrechnung. Teilrechnungen sind kommunenweise nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die Kosten pro einzelne Kommune innerhalb des Montageabschnittes aufgeführt sind.

Vom AG werden nur nachgewiesene, mangelfrei erbrachte Leistungen vergütet.

3.2.8 Kommunikation mit dem Auftraggeber

Es muss sichergestellt sein, dass der verantwortliche Bauleiter des AN bzw. sein zuvor benannter Vertreter, während der Bauausführung telefonisch erreichbar ist.

Kosten des AN für die Erreichbarkeit per Telefon, Fax, E-Mail und Brief werden nicht gesondert vergütet.

Einmal monatlich ist die Teilnahme an einer Bauberatung per Videokonferenz abzusichern und in den Einzelpreisen einzukalkulieren.

3.3 Wasserhaltung

entfällt

3.4 Baubehelfe

entfällt

3.5 Stoffe, Bauteile

Allgemeine Hinweise Alle Stoffe und Bauteile sind entsprechend des Leistungsverzeichnisses und der Baubeschreibung einzusetzen. Änderungen bedürfen der Zustimmung des AG. Die Vorgaben der SächsRWW sind zu beachten.

Sofern in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich auf die Bereitstellung von Material seitens des AG hingewiesen wird, hat der AN alle zur Durchführung der Baumaßnahme

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Angaben zur Ausführung

erforderlichen Baustoffe und Bauteile zu liefern. Dies gilt unabhängig davon, dass die Lieferung in einigen Leistungspositionen explizit ausgewiesen ist.

Für alle Baustoffe und Baustoffgemische sind die jeweiligen Technischen Lieferbedingungen einzuhalten und der Gütenachweis zu erbringen. Das Verwenden gebrauchter Stoffe, soweit sie nicht Bestandteil entsprechender Positionen des Leistungsverzeichnisses oder in dieser Beschreibung an anderer Stelle genannt sind, ist untersagt.

Wegweiser, Ortseingangsschilder, Informationstafeln Als Material für die Pfeil- und Tabellenwegweiser sowie für die Ortseingangsschilder ist ein Aluminium-Hohlraumprofil mit Universal-Einschubprofil für die Zusatzplaketten der Routenlogos zu verwenden. Die Abschlusskante ist aus Aluminium herzustellen; Kunststoffschienen sind nicht zu verwenden. Die Ausführung ist so durchzuführen, dass keine scharfen Kanten entstehen.

Zwischenwegweiser sowie Informationstafeln (Forsttafeln des Staatsbetrieb Sachsenforst sowie Forsttafeln an Waldeingängen von Privatwäldern) sind aus Aluminiumblechen von mindestens 2 mm Stärke und abgerundeten Ecken herzustellen.

Die Wegweiser (Pfeil- und Tabellenwegweiser, Zwischenwegweiser und Ortseingangsschilder) sind im Digitaldruckverfahren herzustellen und retroreflektierend in der Klasse RA1, Aufbau A, sowie mit Graffitischutz auszuführen. Die Grundfarbe der Wegweiser ist weiß; alle Angaben (Schrift, Symbole, Pfeile, Einrahmung) erfolgen in der Farbe Verkehrsgrün (RAL 6024).

Informationstafeln sind im Digitaldruckverfahren mit einer Graffitischutzbeschichtung herzustellen.

Der AN hat den Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen zu erbringen und den Nachweis des Herstellers für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ).

Alle nicht beidseitig bedruckten Wegweiser, Ortseingangsschilder und Informationstafeln sollen auf der Rückseite in Verkehrsgrau B (RAL 7043) ausgeführt sein.

Aufstellvorrichtungen Aufstellvorrichtungen inkl. Befestigungsmaterial sind gemäß Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen (IVZ-Norm) zu liefern und aufzustellen.

Befestigung Klemmschellen sind immer pro Wegweiser als einzelne Klemmschelle unter Angabe von Pfostendurchmesser und Schildhöhe in den Katasterblättern angegeben. Wenn auf einer Höhe zwei Wegweiser angebracht werden (typischer Fall: zwei Pfeile im 180-Grad-Winkel), so ist die genaue Art der Ausführung (z. B. eine Doppelklemmschelle oder zwei Halbschellen) dem AN überlassen. Gewährleistet sein muss jedoch eine flexible Ausrichtung der Wegweiser (also auch Fälle abweichend eines 180-Grad-Winkels). Darüber hinaus hat das verwendete Schellenmaterial zu gewährleisten, dass alle Pfeilwegweiser an einem Pfosten den gleichen Abstand von diesem haben. Neue Schellen am gleichen Standort sollen vom gleichen Produkttyp sein, die Kombination von Klemmschellen und Bandschellen an einem Standort ist nicht zulässig.

Bei Pfostenstärken, die nicht 60 mm oder 76 mm betragen, sind im Leistungsverzeichnis und in den Katastern grundsätzlich Bandschellen angegeben. Bandschellen sollen zum Schutz der Pfostenoberfläche breit ausgeführt werden (19 mm).

Pulverbeschichtete und lackierte Oberflächen sind bei Anbringung von Wegweisern durch eine geeignete Unterlage (z.B. Gummiunterlage/Gummiband) zu schützen.

Teilweise ist geplant, Pfeilwegweiser an konischen Lichtmasten zu befestigen. Die bauausführende Firma hat dafür zu sorgen, dass sich die Ober- und Unterkanten der

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Angaben zur Ausführung

Wegweiser dennoch stets im rechten Winkel zur Mittelachse/Hochachse der Beleuchtungsmasten befinden.

In Einzelfällen (z. B. aufgrund aktueller Umplanung wegen zuvor vorhandener Baustelle) kann es vorkommen, dass Zwischenwegweiser an horizontale Aufstellvorrichtungen angebracht werden müssen. Durch den AN ist zu gewährleisten, dass in diesen Fällen entsprechend gebohrte Zwischenwegweiser vorhanden sind.

Zusatzplaketten der Routenlogos Neu zu liefernde und zu montierende Zusatzplaketten mit Routenlogos, die an einseitig bedruckten Wegweisern befestigt werden, sollen auch nur einseitig bedruckt sein. Die Rückseite ist in Verkehrsgrau B (RAL 7043) auszuführen. Zusatzplaketten, die an beidseitig bedruckten Wegweisern befestigt werden, müssen auch beidseitig bedruckt sein.

Für neu zu liefernde Zusatzplaketten sind Omegaprofile zu wählen.

Die Zusatzplaketten sind mit einer vollflächig versenkbaren Schraube in der Einschubleiste zu arretieren. Die Zusatzplaketten dürfen bei Wind nicht klappern.

Wartungsaufkleber der Kommunen Für Mängelmeldungen sind pfostenspezifische, UV- und witterungsbeständige Wartungsauf- kleber (gemäß Anlage 3) in der Größe H * B = 100 mm * 70 mm mit abgerundeten Ecken zu produzieren und zu montieren. Diese enthalten die jeweiligen Kontaktdaten der Kommune, eine individuelle Pfostennummer sowie einen individuellen vom AN zu erstellenden QR-Code. Grundlage für die Erstellung ist die vom AG gelieferte Gestaltungsvorlage und eine Liste mit Angaben je Kommune.

Gestaltung Die Gestaltung der Wegweisung (Wegweiser, Ortseingangsschilder und Informationstafeln) und der Routenpiktogramme werden seitens des AG vorgegeben (SächsRWW) und dem AN als cdr.-Datei übermittelt.

Bei der Schriftart, Schriftgröße sowie den Maßen für die Wegweiser sind die Angaben der „Richtlinien zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Sachsen“ zu Grunde zu legen (Tabelle 1 der SächsRWW). Die Wegweisernummer entsprechend Kataster muss in den vollfarbigen Rand der Vollwegweiser eingedruckt werden.

3.6 Abfälle

Allgemeine Hinweise Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -KrW- / AbfG) in der aktuell geltenden Fassung sind grundsätzlich alle auf der Baustelle anfallenden Abfallstoffe (Ausbaumaterialien, Bauschutt, Verpackungsmaterial usw.), welche Eigentum des AN sind bzw. waren oder gemäß Leistungsbeschreibung “in Eigentum des AN zu übernehmen und von der Baustelle zu entfernen sind“ einer Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen bzw. bei Nichtwiederverwertbarkeit ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist in geeigneter Form (z.B. Deponiescheine, Entsorgungsnachweise o.ä.) dem AG nachzuweisen.

Die dadurch entstehenden Kosten sind, soweit für die Wiederverwendung, Verwertung bzw. Entsorgung keine gesonderten Positionen ausgewiesen sind, in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses für den Aushub, Abtrag, Ab- bzw. Aufbruch usw. einzurechnen.

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Angaben zur Ausführung

Transport und Verpackung Die Angebotspreise verstehen sich frachtfrei zur Verwendungsstelle. Verpackungsstoffe und Materialien der Transportsicherung müssen vom AN von der Baustelle entfernt und fachgerecht entsorgt werden.

Demontage Nach erfolgter Beauftragung wird dem AN von der Bauüberwachung eine Liste übergeben, aus der hervorgeht, für welche Kommunen die demontierten Materialen an welche Adresse abzuliefern sind. Die demontierten Materialien sind gesammelt, ggf. gemeinsam mit nicht montierten neuen Materialien, an die jeweilige Adresse abzuliefern. Die Ablieferung ist auf dem Ablieferschein vom Empfänger zu bestätigen (sh. Anlage 2).

Demontagen von Wegweisern schließen die Demontage von zugehörigen Einzelkomponenten (Zusatzplaketten, Befestigungen etc.) mit ein und sind daher kostenmäßig nicht separat abrechenbar.

Demontagen von einzelnen Zusatzplaketten (ohne Demontagen von Wegweisern) sind nach Anzahl der Wegweiser abzurechnen.

Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, gehen demontierte und nicht wiederzuverwendende Verkehrszeichen, Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialien sowie Abbruchmaterial wie Fundamente, Abdeckplatten, Hülsen etc. in das Eigentum des AN über. Der AN sorgt für eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Entsorgung bzw. Weiterverwertung.

3.7 Winterbau

Durch den AN ist selbständig auf die Einhaltung von Bauvorschriften in Bezug auf die Witterung zu achten, beispielsweise bezüglich des Einbaus von Fundamenten bei tiefen Temperaturen.

3.8 Beweissicherung

Insbesondere bei der Nutzung von Bestandsanlagen (Masten) soll eine umfangreiche fotografische Beweissicherung in Form von digitalen georeferenzierten Fotos erfolgen und ist im Rahmen der gesetzlichen Fristen vorzuhalten.

Bei Notwendigkeit zusätzlicher Beweissicherung ist diese vom AN auszuführen und dem AG unverzüglich anzuzeigen.

3.9 Sicherungsmaßnahmen

entfällt

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)

entfällt

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 20

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Angaben zur Ausführung

3.11 Prüfungen und Nachweise

Durchgeführte Prüfungen und Nachweise, Liefer- und Gütenachweise, Zertifizierungen sowie digitale georeferenzierte Fotos sind der jeweiligen, montageabschnittsweisen Dokumentation beizufügen.

Der AN ist verpflichtet, im Rahmen der Eigenüberwachung alle notwendigen Kontrollen zu er- stellen und zu dokumentieren, so dass jederzeit eine Überprüfung durch den AG bzw. beauf- tragte Personen durchgeführt werden kann.

3.12 Zusammenfassende Angaben für die Erfüllung der

Pflichten nach Baustellenverordnung

Der AG geht davon aus, dass sämtliche Leistungen des AN durch den eigenen Betrieb ausge- führt werden. Sollten dennoch Nachunternehmer eingesetzt werden, wird dem AN die Koordi- nierungspflicht im Sinne der Baustellenverordnung übertragen. Sämtliche Pflichten nach der Baustellenverordnung sind somit als vertragliche Nebenleistung vom AN zu erbringen.

3.13 Sicherheit und Gesundheitsschutz an Baustellen

Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz an Baustellen (Baustellenverord- nung - BaustellV) ist zu beachten.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 21

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Ausführungsunterlagen

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte

Ausführungsunterlagen

Grundlage für die Ausführung und zugleich Vertragsbestandteil sind die folgenden Unterlagen:

▪ Baubeschreibung ▪ Leistungsverzeichnis ▪ Katasterblätter je Standort (Beispiel sh. Anlage 4) ▪ Übersichtskarten M 1 : 20.000 (Beispiel sh. Anlage 1)

Die Katasterblätter und die Übersichtskarten werden nach erfolgter Beauftragung im PDF- Format zur Verfügung gestellt.

Nach Abstimmung können die Pfosten- und Wegweiserstandorte auch als Shape- und/oder Excel-Datei übergeben sowie in Form eines WebGIS bereitgestellt werden.

Die folgenden Unterlagen werden dem AN vom AG für die Erstellung der Wegweisung und die Montage übergeben:

▪ Übersicht der festgelegten Montageabschnitte ▪ Liste mit Kontaktdaten und Ansprechpartnern der Kommunen (Excel-Datei) ▪ Werkstattzeichnungen der Wegweiser (Vektorgrafik) ▪ Druckfähige Routenlogos gemäß Anlage 6 (Vektorgrafik) ▪ Muster des Wartungsaufklebers, sh. Anlage 3 (Vektorgrafik) ▪ Liste mit Kontaktdaten der Kommunen für den Wartungsaufkleber (Excel-Datei) ▪ ggf. zusätzliche standortbezogene Informationen für die Montage

4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende

Ausführungsunterlagen

Durch den AN sind folgende Unterlagen zu erstellen:

▪ Mitteilung über Bauleitung nach HVA B-StB ▪ Erläuterung des Bauablaufes nach HVA B-StB

Jeweils vor Beginn der Schacht- und Montagearbeiten sind durch den AN kommunenweise:

▪ Leitungsbestandspläne und Schachtgenehmigungen der Versorgungsunternehmen einzuholen ▪ verkehrsrechtliche Anordnungen einzuholen ▪ Kampfmittelfreiheit abzufragen ▪ Baubeginnanzeigen an die Kommunen zu versenden

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 22

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Ausführungsunterlagen

Sämtliche Unterlagen, die durch den AN während der Baumaßnahme bei der BÜ einzureichen sind, werden in Abschnitt 3.2.5 aufgeführt.

Für folgende Schildertypen und andere Druckerzeugnisse sind vor Ausführungsbeginn Muster anzufertigen und dem AG zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Ohne Genehmigung der Musterschilder/-aufkleber durch den AG bzw. einem von diesem Beauftragten darf der Auftrag nicht ausgeführt werden. Die Muster werden gesondert vergütet.

▪ Vollwegweiser (Pfeil- und Tabellenwegweiser) ▪ Ortseingangsschilder ▪ Zwischenwegweiser ▪ Informationstafeln ▪ Wartungsaufkleber ▪ Zusatzplaketten (Einschübe der Routenlogos) ▪ Sachsenwappen-Aufkleber

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 23

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Zusätzliche und Sonstige Technische Vertragsbedingungen sowie weitere Regelwerke

5 Zusätzliche und Sonstige Technische

Vertragsbedingungen sowie weitere

Regelwerke

Die im Folgenden genannten Regelwerke sind, sofern an anderer Stelle in den Bauvertragsun- terlagen nichts angegeben ist, in der aktuell gültigen Fassung maßgebend. Bei Unklarheiten ist der AG zu befragen. Entsprechend erhebt die nachfolgende Listung der Regelwerke keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die zu liefernden Wegweiser müssen mindestens die „Güteanforderungen an Standardver- kehrszeichen für ortsfeste Beschilderung“ der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. erfüllen.

5.1 Auflistung der anzuwendenden „Zusätzlichen

Technischen Vertragsbedingungen“

ZTV A-StB 12 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen

ZTV E-StB 17 Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau

ZTV La-StB 05 Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Land- schaftsbauarbeiten im Straßenbau

ZTV LW 16 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Befestigung ländlicher Wege, Ausgabe 2016

ZTV SoB-StB 04/07 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007

ZTV VZ 11 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen

ZTV Verm-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau (FGSV 247, 2001)

5.2 Sonstige Technische Vertragsbedingungen und

vertragliche Hinweise

Gemäß VOB/B, § 4 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 sind DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik zu beachten und anzuwenden. Hingewiesen wird dabei insbesondere auf folgende Regelwerke in ihrer jeweils aktuellen Fassung:

RSA 21 Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021 (FGSV 370)

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 24

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Zusätzliche und Sonstige Technische Vertragsbedingungen sowie weitere Regelwerke

StVO Straßenverkehrsordnung und die zugehörige Allgemeine Verwal- tungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)

ZTV Asphalt-StB 07/13 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen in Asphalt

ZTV Pflaster-StB 20 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herausstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassun- gen

Zusätzlich bei Verkehrszeichen:

TL Gestein-StB Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßen- bau

IVZ-Norm Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszei- chen (IVZ-Norm 2022)

VwV-StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

VzKat Katalog der Verkehrszeichen

HAV Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrsein- richtungen

5.3 Sonstige zu beachtende Richtlinien, Merkblätter

und Empfehlungen

SächsRWW Richtlinien zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Sachsen (SächsRWW 2015)

RWB Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Auto- bahnen, Ausgabe 2000 (FGSV 329)

M WBR Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr, Ausgabe 2024 (FGSV 245)

M Bäume Leitungen Kanäle Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle, Ausgabe 2013 (FGSV 939)

Markenhandbuch Das Erscheinungsbild 2.0 des Freistaates Sachsen

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 25

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Anlagen

Anlagen

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen 26

[Seite 41]

Anlagen

Anlage 1:

Knotenübersichtskarte 1 : 20.000

(Beispiel nicht maßstabsgerecht)

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A1-1

[Seite 42]

Anlagen

Anlage 2:

Muster Ablieferschein

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A2-1

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Anlagen

Anlage 3:

Muster Wartungsaufkleber

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A3-1

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Anlagen

Anlage 4:

Muster Wegweisungskataster

mit Erläuterungen

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A4-1

[Seite 45]

Anlagen

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A4-2

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Anlagen

Erläuterungen Wegweisungskataster

Die Kataster zeigen als Planungskataster den anzustrebenden Soll-Zustand. Die Fotos vermitteln einen Eindruck von der gegenwärtigen Situation.

Die Kataster unterscheiden sich nach Knotenpunkten, Pfosten und Wegweisern. Einem Knotenpunkt können ein oder mehrere Pfosten zugeordnet sein, diesen wiederum ein oder mehrere Wegweiser.

Es wird mit einem eindeutigen Nummerierungssystem gearbeitet, welches Zugehörigkeiten verdeutlicht und in den Datenbanken zugleich als Schlüsselbrücke dient. Es ist wie folgt aufgebaut:

▪ Knotenpunkt: Gemeindeschlüsselnummer + fortlaufende Nummer ▪ Pfosten: Knotenpunktnummer + Großbuchstabe ▪ Wegweiser: Pfostennummer + fortlaufende Nummer

Beispiel:

14524300-53-A-2

Der zweite Wegweiser am Pfosten A des Knotens 53 auf dem Gebiet der Stadt Werdau erhält die Nummer 14524300-53-A-2.

Die Zahl 14524300 ist dabei der Gemeindeschlüssel für die Stadt Werdau. Dies ermöglicht ein gemeindeübergreifend eindeutiges System der Nummerierung.

Knotenpunkte Als ein Knotenpunkt im Sinne des Wegweisungssystems werden folgende Stellen betrachtet:

▪ Routen des Wegweisungsnetzes verzweigen sich; ▪ ein Nahziel zweigt ab; ▪ der Routenverlauf muss durch Zwischenwegweiser verdeutlicht werden; ▪ bestehende Wegweiser sind zu demontieren (z. B. weil die Route verlegt wurde); ▪ ein Ortseingangsschild muss angebracht werden.

Um die Information über die Zielorte und die Entfernung zu diesen ausreichend oft darzustellen, werden mitunter Vollwegweiser auch dann gesetzt, wenn eigentlich nur ein Zwischenwegweiser (nur Pfeil und Fahrradlogo) nötig wäre. Im ländlichen Raum wird angestrebt, in oder nahe jedem Ort an der Route einen Vollwegweiser anzubieten.

Auf den Katasterblättern werden neben einem Kartenausschnitt, welcher die Lage der Pfosten im Knotenpunkt und die Ausrichtung der Wegweiser verdeutlicht, folgende Angaben gemacht:

▪ Gemeinde und Gemeindeschlüssel ▪ Knotennummer (frei gewählt, keine Doppelung innerhalb der Gemeinde) ▪ Landkreis / kreisfreie Stadt ▪ Verbale Lagebeschreibung des Knoten ▪ betroffene Radrouten

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A4-3

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Anlagen

Pfosten In den Katasterblättern erfolgen pro Pfosten folgende Angaben:

▪ Koordinaten mit Angaben zum Koordinatensystem ▪ Gemarkung und Grundstück (die Zuordnung erfolgte anhand von Luftbildern und dem Web Map Service der Landesvermessung Sachsen und Hinweisen der Beteiligten) ▪ Grundstückseigentümer (wird im Zuge der Abstimmung erfasst, wenn ein Pfosten neu zu setzen oder zu ersetzen ist, jedoch nicht bei Bestandspfosten) ▪ Straßenbaulast ▪ Art des Fundamentes (sofern es eine Rolle spielt) ▪ Pfosteneigentümer (wird für bestehende Pfosten im Zuge der Abstimmung erfasst) ▪ Art des vorhandenen Pfostens und des künftigen Pfostens (bei Neusetzung ist Durch- messer, Länge, Material und Wandstärke in mm angegeben), kategorisiert entspre- chend IVZ-Norm ▪ notwendige Aktivitäten bezüglich des Pfostens (kategorisiert) ▪ Bodenfreiheit (BF) wird bei der Abnahme durch die BÜ geprüft und erfasst ▪ Foto des Ist-Zustandes ▪ Grafik der künftigen Wegweiser sowie von beizubehaltenden Bestandswegweisern mit horizontaler Lage ihrer Befestigung am Pfosten (die vertikale Montageposition ist dem entsprechenden Feld zu entnehmen, in der Grafik werden die Wegweiser in der Rei- henfolge ihrer Nummern dargestellt). Sofern bei Zusatzplaketten kein Routenlogo vor- lag, erfolgt die Angabe des zugehörigen Kürzels. ▪ durchgeführte Abstimmungen und Abstimmungsergebnis ▪ Nr. der Dokumente, die Zustimmungen/Auflagen/Verträge enthalten (für AN nicht re- levant) ▪ spezielle Hinweise zu Montage/Lichtraum (die allgemein zu beachtenden Lichtrauman- forderungen aus Abschnitt 3.2.4 sind nicht noch einmal im Katasterblatt bei jedem Pfosten wiedergegeben) Beispiel: Der Hinweis „Pfostenspitze freihalten“ bedeutet, dass 25-30 cm des oberen Pfostenendes freizuhalten sind, damit Kommunen oder Dritte später ergänzend Kno- tenpunktnummern montieren können. Dieser Hinweis wird zusätzlich mittels der Grafik rechts des Katasterfotos veranschaulicht. ▪ die Anzahl der zu demontierenden Pfeil- oder Tabellenwegweiser (= Vollwegweiser), Zwischenwegweiser und sonstige Ummontagen (z.B. wieder anzubringende Wander- wegweiser oder Verkehrsschilder)

Wegweiser Zum besseren Verständnis veranschaulicht die Grafik rechts des Katasterfotos den Zielzustand der geplanten Wegweiser.

Bei den Wegweisern erfolgen die notwendigen Angaben anhand vorgegebener Kategorien. Angegeben werden:

▪ die eindeutige Nummer des Wegweisers. Diese Nummer steht in der Grafik rechts des Katasterfotos vertikal und fett gedruckt geschrieben (im Bsp. 2: Neu / 3: Neu / 4: Neu) ▪ der Typ (Pfeil-, Tabellen- oder Zwischenwegweiser)

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A4-4

[Seite 48]

Anlagen

▪ die Größe (in der Regel mit folgenden Maßen (b x h): 300 x 300 mm bei Zwischenweg- weisern, 1.000 x 250 mm bei Pfeil- und Tabellenwegweisern, 800 x 200 mm bei Orts- eingangsschildern, 600 x 400 mm bei Informationstafeln) ▪ die Pfeilrichtung bei Pfeilwegweisern, sonst die Blickrichtung senkrecht auf die Zwi- schen- bzw. Tabellenwegweiser, Ortseingangsschilder und Informationstafeln (Him- melsrichtungen, z. B. NNO gleich Nordnordost) ▪ bei Pfeil- und Tabellenwegweisern das Profil der Schiene für die Aufnahme der Zu- satzplakette ▪ die Angabe, ob einseitig oder beidseitig bedruckt ▪ notwendige Schellen für die Befestigung (Grundtyp), Pfostendurchmesser und Schild- höhe (detaillierte Angaben zu Schilderhöhe und Lichtraum: sh. Abschnitt 3.2.4) ▪ die Pfeilform bei Tabellenwegweisern bzw. bei Zwischenwegweisern (ein vorangestell- tes SN bedeutet, dass die Variante mit Sachsenwappen entsprechend Richtlinie des Freistaates Sachsen (SächsRWW) zu wählen ist) ▪ die vertikale Montageposition am Pfosten: bei Zwischenwegweisern der Abstand vom Boden (sh. Abschnitt 3.2.4), bei Tabellen- und Pfeilwegweisern der Montageplatz in- nerhalb aller Radverkehrswegweiser von oben. Die vertikale Montageposition ist der Grafik rechts des Katasterfotos zu entnehmen: sie steht als weiße Zahl im schwarzen Viereck rechts neben der Wegweiser-Nummer. ▪ bei Pfeil- und Tabellenwegweisern sowie bei Ortseingangsschildern die horizontale Montageposition am Pfosten (wie auch in der Grafik rechts vom Katasterfoto darge- stellt). Montageposition von Pfeilwegweisern: „normal“ bezeichnet die Regelausführung als Fahnenmontage. In seltenen Fällen werden Pfeilwegweiser mit mastseitiger Ausrich- tung der Pfeilspitze montiert. Montageposition von Tabellenwegweisern/Ortseingangsschildern: Im Standardfall werden die Wegweiser mittig vor dem Mast befestigt. Bei beengten Verhältnissen er- folgt die Montage seitlich versetzt oder als Links- oder Rechtsausleger. ▪ notwendige Aktionen/Aktivitäten (kategorisiert) für die Herstellung des Sollzustandes ▪ die Kürzel der Ziel- bzw. Streckenpiktogramme (bei Bestandswegweisern mit nicht re- gelgerechten Piktogrammen wird nur ein Platzhalter dargestellt) ▪ die Angabe des Haupt- und Unterziels und der jeweiligen Entfernungen (km) ▪ die Kürzel der Zusatzplaketten (Routenlogos)

Montagerichtung Bei Zwischen- und Tabellenwegweisern ist die Richtung angegeben, in die der Betrachter blickt, wenn er seinen Blick senkrecht auf das Schild richtet (Blickrichtung). Bei Pfeilwegweisern ist die Richtung angegeben, in die der Pfeil zeigt (Pfeilrichtung). Dies gilt auch für Pfeilwegweiser, die mit der Spitze zum Mast montiert werden sollen.

Die Montagerichtung der Wegweiser ist in 22,5-Grad-Schritten angegeben (Sechzehntelschritte der Himmelsrichtungen, z. B. SSO). Eine genauere Justierung muss bei der Montage gemäß dem Routenverlauf und den Sichtbeziehungen erfolgen. Schilder neben der Straße, auf die man senkrecht blickt (Zwischen- und Tabellenwegweiser), sollten um etwa fünf Grad zur Straßenachse gedreht sein.

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A4-5

[Seite 49]

Anlagen

Anlage 5:

Übersichtskarte

Wegweiserstandorte

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A5-1

[Seite 51]

Anlagen

Anlage 6:

Liste der touristischen Routen

mit ihren Logos

RoutenbezeichnungBezeichnung im KatasterLogodatei (Vektorformat)Logo
SachsenNetz Rad (mit vorangestellter SNR-Nr.)
I-12 / D4 MittellandrouteD4d_4_route.pdf
I-2 MulderadwegMuldeMulde_logo_mulderadweg_125x125 .eps
I-8 Sächsische StädterouteS-StädteSaechsi-
sche_Staedteroute_Logo_125x125.
eps
II-08 Radroute an der Silberstra- ßeSilberstrSilberstr_Radroute-An-der- Silberstrasse_125x125_rev1.eps
II-09 Rödelbach-Bürsten-Route ehemals: II-09 (Mittelgebirge- Silberstraße)RBRBildmarke RBR.pdf
II-10 Schönburger Radweg ehemals: II-10 (Mulde - Lichten- stein – Silberstraße)SchönbBildmarke Schönburger Rad- weg.pdf
II-24 Zwickau - GreizZ-GrZwickau-Greiz_farbig.eps
II-52 KarlsrouteKarlKarlsroute.eps
II-54 PleißeradwegPleißePleiße_Logo.pdf
II-64 FloezradwegFloezFloez.eps

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A6-1

[Seite 52]

Anlagen

RoutenbezeichnungBezeichnung im KatasterLogodatei (Vektorformat)Logo
Lokale Radrouten
GRZ Route 6 - Greiz-Werdauer Wald-GöltzschtalbrückeGRZ6GRZ-6_Kreisroute-6.eps
Panorama-Radwanderweg Lich- tensteinPanLichtenPanoramaradweg.eps
Rundtour Rund um die Burg Pos- tersteinBurg_PosterLogo_Posterstein.cdr

Wegweisung SachsenNetz Rad: Ausschreibungsunterlagen A6-2

[Seite 53]

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Leistungsverzeichnis

  • V erzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche -
Die im Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs- Nummer(StL -Nr )
g ekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen (OZ)sind nachstehend

g ekennz aeuifcghenfeüthernte Bn eLsecihstruenibgusnbgeereni cdheer nT edielles isStTuLnKge / RnL ( K O Ze )n t sninodm nmaecnh .stehend

B ei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK-
bzw. -einsicht nur bei Verwendung des AVA-Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden.
ei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext-Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe .

Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext - Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe .

Projekt:S NR_W WRadverkehrskonzeption SachsenNetz Rad 14
VE:21-L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV_2026-06..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
L B- Nr .LeistungsbereichAusgabe
19.101BAUSTELLENEINR. ,BAUBEGL. LEISTUNGEN09/19
21.105VERKEHRSSICHERUNG AN ARBEITSSTELLEN06/21
21.130VERKEHRSSCHILDER03/21

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 1

[Seite 54]

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Inhaltsverzeichnis

Projekt:S NR_WWRadverkehrskonzeption SachsenNetz Rad14
VE:21-L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV_2026-06 ..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
TitelB ezeichnungSeite
00.Erd-und Straßenbauarbeiten. ...................................................................................................3
00.00.Allgemeine Arbeiten. ..................................................................................................................3
00.01.Demontage. ...............................................................................................................................6
00.02.Aufstellvorricht f.Verkehrsschld .. ...............................................................................................8
0 0.03.Vollwegweiser,Ortseingangsschilder. ......................................................................................1 8
0 0.04.Zwischenwegweiser. ................................................................................................................2 2
0 0.05.Informationstafeln. ...................................................................................................................2 4
0 0.06.Sonstige Teile. ..........................................................................................................................2 5
0 0.07.Sonstige Leistungen. ................................................................................................................2 6
Z usammenstellung. ..................................................................................................................2 9

Z usammenstellung . ..................................................................................................................2 9

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2

[Seite 55]

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Langtext -/ Preis - Verzeichnis

Projekt:S NR_ WWRadverkehrskonzeption SachsenNetz Rad14
VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_ LV _2026-06 ..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL-N rMenge AEEP in EURGB in EUR
  1. Erd - und Straßenbauarbeiten

00.00. Allgemeine Arbeiten

Hinweis zur OZ00.00.0001.1
E s sind an ca .905 S
0 0.00.0001.119.101/107.111 ,00 Pschx xxxxx, x x. ...........,. .
B austelle einrichte
G eräte ,Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel ,die zur
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erford
l ich sind,auf die Baustelle bringen , bereitstellen und
soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüt
wird- b etriebsfertig aufstellen einschl .der dafür
notwendigen Arbeiten . Die erforderlichen festen Anlage
h erstellen.Baubüros, Unterkünfte , Werkstätten ,Lager -
s chuppen und dgl . , soweit erforderlich, antransportie
r en ,aufbauen und einrichten .Strom - ,Wasser- ,Fern
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und
f ür die Baustelle, soweit erforderlich ,herstellen .Bei
Bedarf Lagerplätze ,sonstige Platzbefestigungen und
W ege im Baustellenbereich anlegen .Oberbodenarbeite
einschl .Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein -
richtung,soweit erforderlich,ausführen . Flächen be -
schaffen ,sofern die vom AG zur Verfügung gestellte
nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten , Unterhalten und
Betreiben der Geräte , Anlagen und Einrichtunge
e inschl .Mieten ,Pacht , Gebühren unddgl .werden nicht
m it dieser Pauschal
d er betreffenden Teilleistungen vergütet . Soweit nich
für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind ,gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Lei
tungsverzeichnisses
Z ufahrt zur Baustelle vorhanden .

Z ufahrt zur Baustelle vorhanden .

Hinweis zur OZ00.00.0002.1
E s sind an ca .905 S
0 0.00.0002.119.101/112.011 ,00 Pschx xxxxx, x x. ...........,. .
B austelle räumen
Baustelle von allen Geräten,Anlagen ,Einrichtungen un
d gl .räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten . Soweit nicht für
b estimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten

sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten ... Forts . 0 0.00.0002.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 3

[Seite 56]

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Langtext -/ Preis - Verzeichnis

Projekt:S NR_WWRadverkehrskonzeption SachsenNetz Rad14
VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV _2026-06 ..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.00.0002.1Forts

sind , gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis - tungsverzeichnisses .

0 0.00.0003.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00Pschxxxxxx ,xx............,. .
A blieferung Kommunen LK Zwickau
Ablieferung von Pfosten und /oder Schildern inkl .
Befestigungsmate
(g esammelt)bei 29 verschiedenen Stellen ( i .d .Reg
beteilig
Kommunen)im Landkreis Zwickau,sofern diese
nachweislich
nicht aufgestellt bzw . angebracht werden konnten od
gemäß
Baubeschreibung /Katasterblätter demontiert werden
müsse
u nd zu übergeben sind

u nd zu übergeben sind .

0 0.00.0004.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00Pschxxxxxx ,xx............,. .
A blieferung Stadt Chemnit
Ablieferung von Pfosten und /oder Schildern inkl .
Befestigungsmate
( g esammelt)bei 1Stelle,
nicht aufgestellt
b zw. angebracht werden konnten oder gemä
Baubeschreibung /
Katasterblätter demontiert werden müssen und der Stadt
Chemn
zu übergeben sind

zu übergeben sind .

0 0.00.0005.1-- -- -- -- -- -- -- --29,00St............, ..............,. .
V orort-T ermin
Teilnahme bzw . Organisation und Durchführung von
Vorort -Terminen mit Dritten zur Abstimmung von
Beschilderungsstandorten bzw.
Pfosten. Selbstorganisierte Termine sind der
B auüberwachung vorab anzuzeigen.Nicht angezeigt
und freigegebene Termine können nicht abgerechne
werden. Das Ergebnis ist zu dokumentieren .Pro
Termin können mehrere Standorte begangen werden
D auer eines Termins bis4h.Abrechnung nur
tatasächliche Termin - Dauer.An-
Zeit für Organisation und Dokumentation sind in den
EP einzukalkuliere

EP einzukalkulieren .

0 0.00.0006.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00Pschxxxxxx ,xx............,. .
A blieferung LRA Zwickau
Ablieferung von Pfosten und /oder Schildern inkl .
Befestigungsmate
(g esammelt)bei 1Stelle im Landkreis Zwickau ,sofe

(g esammelt ) bei 1 Stelle im Landkreis Zwickau , sofern ... Forts . 0 0.00.0006.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 4

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Langtext -/ Preis - Verzeichnis

Projekt:S NR_WWRadverkehrskonzeption SachsenNetz Rad14
VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV _2026-06..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL-N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.00.0006.1Forts. ...

t

d iese nachweislich nicht aufgestellt bzw. angebrach
werden konnten oder gemäß Baubeschreibung /
Katasterblätter demontiert werden müssen und dem

K Laantadsktreeribsl äZtwteirc kdaeum zoun tüiebret rwgeebrdeenn s minüds .sen und dem

0 0.00.0007.1-- -- -- -- -- -- -- --9,00St............ ,. .............,. .
D okumentation
Die Dokumentation erfolgt für ca.903 S
die sich auf ca .9

die sich auf ca . 9 Montageabschnitte aufteilen .

u tiefe )

o

E ine Dokumentation umfasst
-f ür jeden Standort digitale georeferenzierte Fotos
Ausgangs -und Fertigungszustand( inkl .Fundamen
sowie zur Verkehrssicherung ,
-f ür jeden Standort Listeneinträge (
-
-
Stellen abgelieferten Materialien
-A ufmaßblätter zu jeder entsprechenden LV - Pos pr
Kommune ,
-

D- P orküufmunegnetant iuonnde nN saicnhdw aebissec .hnittweise jeweils mit Fertigstellung eines Montageabschnitts zu liefern . Die genauen Inhalte und Durchführung der

deerr

Dokumentation sind Kap .3.2. und3.11 .
Baubeschreibun
zu entnehmen .

zu entnehmen .

0 0.00.0008.121.105/130.19.02.00.99TA201,00St............ ,..............,. .
V erkehrssicherung läng. Dauer durch
Verkehrssicherung von längerer Dauer betriebsferti
a ufbauen , vorhalten,warten ,instand setzen , betreib
und abbauen .Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen . Die Kontrolle der Verkehrssicherung w
nicht gesondert vergütet .Vorübergehende Markieru
transportable Lichtsignalanlage ,bauliches Leitelem
mobile Stauwarnanlage ,LED- Anzeigetafel und tran
table Schutzeinrichtung werden gesondert vergütet .
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach RSA ,Regelplan ' " jenach Situation BII / 1 oder
" '
Verkehrssicherung nach Disposition des AN umsetz
Einsatzzeit' " ist durch den Auftragnehmerfestzulege
Verkehrsrechtliche Anordnung ' "einholen undzugehörige U
nterlagen erstellen.Anfallende Gebührenfür verkeh

hnttleicrlhaeg eAnn oerrdsnteulnlegn .w Aenrdfaelnle anudfe NGaecbhüwheriesnefrüsrt avteterkt .e" 'hrsrec

0 0.00.0009.1-- -- -- -- -- -- -- --7,00St............ ,. .............,. .
M obile Aufstellvorrichtung
Mobile Aufstellvorrichtung aufstellen , vorhalten und

Mobile Aufstellvorrichtung aufstellen , vorhalten und ... Forts . 0 0.00.0009.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 5

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VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV _2026-06..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL-N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.00.0009.1Forts. ...
beseitigen
Verkehrszeichen vom zu demontierenden /ersetzenden
P fosten abbauen , ggf .zwischenlagern und am Pfosten der
mobilen Aufstellvorrichtung montieren .
Am Ende der Bauzeit Verkehrszeichen von mobiler
Aufstellvorrichtung wieder abbauen und am neuen Pfosten
montieren
Die mobile Aufstellvorrichtung ist für die gesamte
Bauzeit am jeweiligen Ort vorzuhalten und nach
Abschluss aller Arbeiten zu beseitigen

Abschluss aller Arbeiten zu beseitigen .

0 0.00.0010.1-- -- -- -- -- -- -- --30,00St............,.............., . .
Z usätzliche Anfahrten
zusätzliche Anfahrt eines Montagetrupps bestehend aus2
Personen
m it einem Fahrzeug , inkl . Rüstzeit vor Ort ,
Abrechnung erfolgt je zusätzlich angefahrenem Standort
(A brechnung
der Montageleistung über die entsprechende LV-Position

der Montageleistung über die entsprechende LV - Position )

Z wischensumme 00.00 . ............, . .

00.01. Demontage

0 0.01.0001.121.130/011.10.02.91.20TA141,00St............ ,.............., . .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen .
Schildgröße bis1,1m 2
Aufstellvorrichtung verbleibt . Befestigung abbauen .
Fundament '" verbleibt " '
Schild neben der Fahrbahn
Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten .

Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten .

0 0.01.0002.121.130/011.10.02.91.10TA197,00St............ ,.............., . .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen .
Schildgröße bis1,1m 2
Aufstellvorrichtung verbleibt . Befestigung abbauen .
Fundament '" verbleibt " '
Schild neben der Fahrbahn
Wieder verwendbare Stoffe säubern, fördern und nach Un
terlagen des AG lagern. Restliches Abbruchgut nach Wahl
des AN verwerten .

des AN verwerten .

0 0.01.0003.121.130/011.10.05.11.2424,00St............ ,. ............., . .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen .
Schildgröße bis1,1m 2
A ufstellvorrichtung= Rohrpfosten,DU bis76,1mm ab -

A ufstellvorrichtung = Rohrpfosten , DU bis 76,1 mm ab - ... Forts . 0 0.01.0003.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 6

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VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV _2026-06 .. Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL-N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0003.1Forts. ...
bauen .
Fundament entferne
Schild neben der Fahrbahn
Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten .
Fundamentlöcher mit geeignetem Boden des AN verfüllen
und verdichten .Oberfläche entsprechend der umgebenden
Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen

Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen .

0 0.01.0004.121.130/011.10.05.11.1420,00St............ ,. .............,. .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen .
Schildgröße bis1,1m 2 .
A ufstellvorrichtung =Rohrpfosten,DU bis76,1mm ab -
bauen .
Fundament entferne
Schild neben der Fahrbahn
Wieder verwendbare Stoffe säubern,fördern und nach Un-
terlagen des AG lagern .Restliches Abbruchgut nach Wahl
des AN verwerten .
Fundamentlöcher mit geeignetem Boden des AN verfüllen
und verdichten .Oberfläche entsprechend der umgebenden
Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen

Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen .

0 0.01.0005.121.130/011.10.99.11.24TA1,00St............,..............,. .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen .
Schildgröße bis1,1m 2 .
Aufstellvorrichtung ' "Holzpfosten abbauen "
Fundament entferne
Schild neben der Fahrbahn
Abgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten .
Fundamentlöcher mit geeignetem Boden des AN verfüllen
und verdichten .Oberfläche entsprechend der umgebenden
Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen

Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen .

0 0.01.0006.121.130/011.10.99.11.14TA1,00St............,..............,. .
V erkehrsschild abbauen
Verkehrsschild ggf .mit Aufstellvorrichtung abbauen .
Schildgröße bis1,1m 2 .
Aufstellvorrichtung ' "Holzpfosten abbauen "
Fundament entferne
Schild neben der Fahrbahn
Wieder verwendbare Stoffe säubern,fördern und nach Un-
terlagen des AG lagern .Restliches Abbruchgut nach Wahl
des AN verwerten .
Fundamentlöcher mit geeignetem Boden des AN verfüllen
und verdichten .Oberfläche entsprechend der umgebenden
Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen

Befestigung nach Unterlagen des AG herstellen .

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 7

[Seite 60]

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Langtext -/ Preis - Verzeichnis

Projekt:S NR_WWRadverkehrskonzeption SachsenNetz Rad14
VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV _2026-06 ..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
0 0.01.0007.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
Z usatzplaketten demont. u verwerten
Zusatzplaketten von Hauptwegweiser demontieren und
verwerten
A bdeckprofil des Hauptwegweisers demontieren
Arretierung der Zusatzplaketten lösen
S ämtliche Zusatzplaketten herausnehmen .
Abdeckprofil des Wegweisers wieder anbringen .
Zusatzplaketten der Verwertung nach Wahl des AN
zuführen.Abrechnung nach Anzahl der Wegweiser

zuführen . Abrechnung nach Anzahl der Wegweiser .

0 0.01.0008.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
Z usatzplaketten demont. u lager
Zusatzplaketten von Hauptwegweiser demontieren und
lagern
A bdeckprofil des Hauptwegweisers demontieren
Arretierung der Zusatzplaketten lösen
S ämtliche Zusatzplaketten herausnehmen .
Abdeckprofil des Wegweisers wieder anbringen .
Z usatzplaketten säubern ,fördern und nach Unterlagen
des AG lagern
Abrechnung nach Anzahl der Wegweiser

Abrechnung nach Anzahl der Wegweiser .

Z wischensumme 00.01 . ............, . .

0 0.02. Aufstellvorricht f . Verkehrsschld .

0 0.02.0001.121.130/302.91.10.11.20 TA64,00St............ ,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl .anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 3250mm " '
Rohr =S tahl 60,3/2,0 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ A nach IVZ -
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0002.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 8

[Seite 61]

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VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV_2026-06 ..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
0 0.02.0003.121.130/302.91.10.11.20TA29,00St............ ,..............,. .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 3500mm " '
Rohr=S tahl 60,3/2,0 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ A nach IVZ - Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0004.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. .............,. .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0005.121.130/302.93.10.12.20 TA3,00St............,..............,. .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 3750mm " '
Rohr=S tahl 76,1/2,9 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ B nach IVZ - Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0006.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. .............,. .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0007.121.130/302.93.10.12.20 TA14,00St............ ,..............,. .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-

feuerverzinkt . Umgebende Fläche entsprechend dem frühe - ... Forts . 0 0.02.0007.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 9

[Seite 62]

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Langtext -/ Preis - Verzeichnis

Projekt:S NR_WWRadverkehrskonzeption SachsenNetz Rad14
VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV _2026-06 ..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.02.0007.1Forts. ...
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4000mm " '
Rohr =S tahl 76,1/2,9 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0008.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,.............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0009.121.130/302.93.10.12.20TA32,00St............ , .............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4250mm " '
Rohr =S tahl 76,1/2,9 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0010.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,.............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0011.121.130/302.93.10.12.20TA25,00St............ , .............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4500mm " '
Rohr =S tahl 76,1/2,9 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .

Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl , ca . ... Forts . 0 0.02.0011.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 1 0

[Seite 63]

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VE:21 -L026-26Radverkehrswegweisung im SNR,Region Z
LV:WSZ_LV _2026-06 ..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.02.0011.1Forts....
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0012.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0013.121.130/302.93.10.12.20TA2,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4750mm " '
Rohr =S tahl 76,1/2,9 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0014.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0015.121.130/302.94.10.13.20TA1,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4500mm " '
Rohr =S tahl 88,9/3,2 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des

Aufstellung in Boden / Homogenbereich nach Unterlagen des ... Forts . 0 0.02.0015.1

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OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.02.0015.1Forts. ...
AG .
Fundament Typ C nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0016.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0017.121.130/302.94.10.13.20TA8,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4750mm " '
Rohr =S tahl 88,9/3,2 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ C nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0018.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0019.121.130/302.94.10.13.20TA4,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 5000mm " '
Rohr =S tahl 88,9/3,2 mm
Pfosten mit biegesteifem Erdanker aus Rundstahl ,ca .
250mm vom unteren Rohrende .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ C nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 1 2

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OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
0 0.02.0020.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0021.121.130/302.91.50.11.20TA2,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 3000mm "
Rohr=S tahl 60,3/2,0 mm
P fosten mit Bodenhülse .Bodenhülse nach Unterlagen des
AG .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ A nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0022.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0023.121.130/302.91.50.11.20TA1,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 3250mm "
Rohr=S tahl 60,3/2,0 mm
P fosten mit Bodenhülse .Bodenhülse nach Unterlagen des
AG .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ A nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0024.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien . ... Forts . 0 0.02.0024.1

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00.02.0024.1Forts. ...

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0025.121.130/302.93.50.12.20TA1,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 3750mm " '
Rohr =S tahl 76,1/2,9 mm
P fosten mit Bodenhülse .Bodenhülse nach Unterlagen des
AG .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0026.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0027.121.130/302.93.50.12.20TA2,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4000mm " '
Rohr =S tahl 76,1/2,9 mm
P fosten mit Bodenhülse .Bodenhülse nach Unterlagen des
AG .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0028.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 1 4

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0 0.02.0029.121.130/302.93.50.12.20TA2,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4250mm "'
Rohr=S tahl 76,1/2,9 mm
P fosten mit Bodenhülse .Bodenhülse nach Unterlagen des
AG .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0030.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0031.121.130/302.93.50.12.20TA1,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 4500mm "'
Rohr=S tahl 76,1/2,9 mm
P fosten mit Bodenhülse .Bodenhülse nach Unterlagen des
AG .
Aufstellung in Boden/ Homogenbereich nach Unterlagen des
AG .
Fundament Typ B nach IVZ -Norm .
Aushub nach Wahl des AN verwerten .

Aushub nach Wahl des AN verwerten .

0 0.02.0032.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0033.121.130/302.91.20.90.00TA1,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-

feuerverzinkt . Umgebende Fläche entsprechend dem frühe - ... Forts . 0 0.02.0033.1

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00.02.0033.1Forts. ...

ren Zustand herstellen .

Pfostenlänge '" 2500mm "
Rohr =S tahl 60,3/2,0mm
Pfosten mit Fußplatte. Fußplatte nach Unterlagen des
AG
A ufstellung' " Aufdübeln auf vorhandenenBetonsockel " '

A ufstellung ' " Aufdübeln auf vorhandenenBetonsockel " '

0 0.02.0034.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0035.121.130/302.93.20.90.00TA1,00St............,.............., . .
R ohrpfosten aufstellen
R ohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel -
len einschl.anfallenden Aushubarbeiten .Stahlteile
feuerverzinkt .Umgebende Fläche entsprechend dem frühe
ren Zustand herstellen .
Pfostenlänge '" 3500mm "
Rohr =S tahl 76,1/2,9mm
Pfosten mit Fußplatte. Fußplatte nach Unterlagen des
AG
A ufstellung' " Aufdübeln auf vorhandeneGehwegplatte "

A ufstellung ' " Aufdübeln auf vorhandeneGehwegplatte " '

0 0.02.0036.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0037.121.130/306.19.22TA76,00St............ ,.............., . .
R ohrpfostenverlängerung anbringen
Rohrpfostenverlängerung mit Abdeckkappe für Verkehrs -
schild anbringen.Stahlteile feuerverzinkt
Rohrpfostenverlängerung aus Stahl,mit Einsteckhülse
Für Rohrdurchmesser ' " bis einschl .76,1mm"'
Länge der Rohrpfostenverlängerung= 500mm .
A nbringung neben der Fahrbahn.Oberkante des bestehen -
den Rohrpfostens ab2,00 m über der Verkehrsfläche .

den Rohrpfostens ab 2,00 m über der Verkehrsfläche .

0 0.02.0038.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien . ... Forts . 0 0.02.0038.1

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OZS tL-N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.02.0038.1Forts. ...

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0039.121.130/306.19.42TA7,00St............ ,... ..........., . .
R ohrpfostenverlängerung anbringen
Rohrpfostenverlängerung mit Abdeckkappe für Verkehrs
schild anbringen.Stahlteile feuerverzink
Rohrpfostenverlängerung aus Stahl, mit Einsteckhülse
Für Rohrdurchmesser' " bis einschl .76,1 mm "
Länge der Rohrpfostenverlängerung =700mm .
A nbringung neben der Fahrbahn.Oberkante des bestehen
den Rohrpfostens ab 2,00m über der Verkehrsfläche .

den Rohrpfostens ab 2,00 m über der Verkehrsfläche .

0 0.02.0040.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. ( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.02.0041.1-- -- -- -- -- -- -- --7,00St............ ,. ............., . .
R ohrpfosten gerade richten
Rohrpfosten gerade richten
einschl .evtl.anfallenden Aushubarbeite
Umgebende Fläche entsprechend dem
früheren Zustand herstellen.Aushub de
Verwertung nach Wahl des AN zuführe

Verwertung nach Wahl des AN zuführen .

0 0.02.0042.1-- -- -- -- -- -- -- --877,00St............ ,.............., . .
W artungsaufkleber anbringen
Wartungsaufkleber pfostenkonkret herstellen ,liefern
und anbringen
U ntergrund vorbereiten, Aufkleber nach
Gestaltungsvorgaben
d es AG herstellen und an Pfosten anbringen .
Wartungsaufkleber100 mm x70mm , abgerundete Ecken ,
farbig ,
aus UV -und witterungsbeständigem Material ,nach
einheitlicher Gestaltun

meinith uenittleicrhscehr iGedelsictahletunn Ign ,halten und mit einem inhaltsabhängigen QR - Code .

0 0.02.0043.1-- -- -- -- -- -- -- --9,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. ( ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien . ... Forts . 0 0.02.0043.1

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OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.02.0043.1Forts.

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

Z wischensumme 00.02 . ............, . .

00.03. Vollwegweiser , Ortseingangsschilder

0 0.03.0001.121.130/101.05.91.99.29 TA9,00St............,.............., . .
V erkehrsschild anbringen

Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen .

Schild =Rechteck, Querformat .
Größe ' "H *B =200 mm * 800mm "
Einseitig
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufba
A, hergestellt im Digitaldruckverfahrenzuzüglich einer
G rafittischutzbeschichtung "
S child ' "Alu -Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubpro
,beidseitig mitAluminiumabdeckprofil geschlossen " '
Befestigung mit Stahl -Rohrschelle , feuerverzinkt, nac
IVZ- Norm , Standardplan II .Verschraubung aus nicht ros -
tendem Stahl mind . der Stahlsorte A2
A nbringung' " neben der Fahrbahn .Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
i bung /Katasterblätter

i bung / Katasterblättern " '

0 0.03.0002.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos . (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialie

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.03.0003.121.130/101.05.91.99.69 TA4,00St............,.............., . .
V erkehrsschild anbringen

Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen .

Schild =Rechteck, Querformat .
Größe ' "H *B =200 mm * 800mm "
Einseitig
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufba
A, hergestellt im Digitaldruckverfahrenzuzüglich einer
G rafittischutzbeschichtung "
S child ' "Alu -Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubpro
,
Befestigung mit Schilderhalter aus Stahl
zinkt , nach IVZ- Norm Standardplan II und Stahlband .
Stahlband und Verschraubung aus nicht rostendem Stah
mind. der Stahlsorte A

mind. der Stahlsorte A 2 . ... Forts . 0 0.03.0003.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 1 8

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OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.03.0003.1Forts.
A nbringung ' "neben der Fahrbahn.Unterkante desSchildes
ab2,00 m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
i bung /Katasterblättern "'

i bung / Katasterblättern " '

0 0.03.0004.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)

D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung , L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.03.0005.121.130/101.05.92.99.39TA190,00St............ ,.............., . .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild= Rechteck,Querformat .
Größe' " H* B=250mm* 1000mm" '
Doppelseitig .
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung "
S child '" Alu- Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubprofi
,einseitig mitAluminiumabdeckprofil geschlossen "
Befestigung mit Aluminium -Klemmschelle .Verschraubung
a us nicht rostendem Stahl mind.der Stahlsorte A 2
A nbringung ' "neben der Fahrbahn.Unterkante desSchildes
ab2,00 m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
i bung /Katasterblättern "'

i bung / Katasterblättern " '

0 0.03.0006.1-- -- -- -- -- -- -- --2,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)

D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung , L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.03.0007.121.130/101.05.92.99.79TA94,00St............ ,.............., . .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild= Rechteck,Querformat .
Größe' " H* B=250mm* 1000mm" '
Doppelseitig .
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung "
S child '" Alu- Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubprofi
,einseitig mitAluminiumabdeckprofil geschlossen "
B efestigung mit Schilderhalter aus Aluminium und Stahl-
band . Stahlband und Verschraubung aus nicht rostendem

band . Stahlband und Verschraubung aus nicht rostendem ... Forts . 0 0.03.0007.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 1 9

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00.03.0007.1Forts
Stahl mind .der Stahlsorte A
A nbringung' " neben der Fahrbahn. Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
ibung /Katasterblättern

ibung / Katasterblättern ." '

0 0.03.0008.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,.............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage)

D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung , L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.03.0009.121.130/101.05.91.99.29TA67,00St............ , .............., . .
V erkehrsschild anbringe
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild =Rechteck, Querformat
Größe ' "H *B=250mm *1000mm "
Einseitig
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung
S child ' "Alu -Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubprofi
,beidseitig mitAluminiumabdeckprofil geschlossen
Befestigung mit Stahl - Rohrschelle, feuerverzinkt , nach
IVZ- Norm , Standardplan II. Verschraubung aus nicht ros -
tendem Stahl mind .der Stahlsorte A2
A nbringung' " neben der Fahrbahn. Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
ibung /Katasterblättern

ibung / Katasterblättern ." '

0 0.03.0010.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,.............., . .
W ie vorherige Pos .( ohne Montage)

D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung , L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.03.0011.121.130/101.05.91.99.79TA34,00St............ , .............., . .
V erkehrsschild anbringe
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild =Rechteck, Querformat
Größe ' "H *B=250mm *1000mm "
Einseitig
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung
S child ' "Alu -Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubprofi
,einseitig mitAluminiumabdeckprofil geschlossen "

, einseitig mitAluminiumabdeckprofil geschlossen " ' ... Forts . 0 0.03.0011.1

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LV:WSZ_LV _2026-06..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.03.0011.1Forts.
B efestigung mit Schilderhalter aus Aluminium und Stahl-
band . Stahlband und Verschraubung aus nicht rostendem
Stahl mind.der Stahlsorte A2 .
A nbringung' " neben der Fahrbahn.Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
ibung /Katasterblättern ."

ibung / Katasterblättern ." '

0 0.03.0012.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)

D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung , L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.03.0013.121.130/101.05.91.99.39TA8,00St............,.............., . .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild =Rechteck,Querformat
Größe '" H*B=250mm* 1000mm" '
Einseiti
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung "
S child '" Alu-Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubprofi
,einseitig mitAluminiumabdeckprofil geschlossen "
Befestigung mit Aluminium -Klemmschelle .Verschraubung
a us nicht rostendem Stahl mind .der Stahlsorte A 2
A nbringung' " neben der Fahrbahn.Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
i bung /Katasterblättern " '

i bung / Katasterblättern " '

0 0.03.0014.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)

D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung , L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.03.0015.121.130/101.05.91.99.69TA58,00St............ ,.............., . .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild =Rechteck,Querformat
Größe '" H*B=250mm* 1000mm" '
Einseiti
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung "
S child '" Alu-Hohlraumprofil mitUniversal -Einschubprofi

S child ' " Alu - Hohlraumprofil mitUniversal - Einschubprofil ... Forts . 0 0.03.0015.1

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OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
00.03.0015.1Forts.
,
Befestigung mit Schilderhalter aus Stahl ,
zinkt , nach IVZ -Norm Standardplan II und Stahlband
Stahlband und Verschraubung aus nicht rostendem Stahl
mind. der Stahlsorte A
A nbringung' " neben der Fahrbahn .Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
i bung /Katasterblätter

i bung / Katasterblättern " '

0 0.03.0016.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos . (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialie

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

Z wischensumme 00.03 . ............, . .

00.04. Zwischenwegweiser

0 0.04.0001.121.130/101.03.91.99.19 TA1,00St............,.............., . .
V erkehrsschild anbringen

Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen .

Schild =Quadr
Größe '" H *B =250 mm * 250mm "
Einseiti
Mit' " r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufba
A, hergestellt im Digitaldruckverfahrenzuzüglich eine
G rafittischutzbeschichtung "
S child ' "Aluminium , abgerundete Ecken ,flach ,2mmdick

S ' child ' " Aluminium , abgerundete Ecken , flach , 2 mmdick"

Befestigung mit Stahl -Rohrschelle ,feuerverzinkt, nac
IVZ- Norm , Standardplan I.Verschraubung aus nicht ros-
tendem Stahl mind . der Stahlsorte A2
A nbringung' " neben der Fahrbahn .Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
i bung /Katasterblätter

i bung / Katasterblättern " '

0 0.04.0002.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos . (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialie

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2 2

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0 0.04.0003.121.130/101.03.91.99.59 TA1,00St............,.............., . .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild =Quadra
Größe ' "H *B =250 mm * 250mm "
Einseitig
Mit '" r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung "
S child ' "Aluminium, abgerundete Ecken ,flach ,2mmdick"

S ' child ' " Aluminium , abgerundete Ecken , flach , 2 mmdick"

Befestigung mit Schilderhalter aus Stahl ,feuerver -
zinkt , nach IVZ -Norm Standardplan I und Stahlban
Stahlband und Verschraubung aus nicht rostendem Stahl
mind. der Stahlsorte A
A nbringung' " neben der Fahrbahn .Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
ibung /Katasterblättern

ibung / Katasterblättern ." '

0 0.04.0004.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos . ( ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.04.0005.121.130/101.03.91.99.19 TA621,00St............ ,.............., . .
V erkehrsschild anbringen
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen
Schild =Quadra
Größe ' "H *B =300 mm * 300mm "
Einseitig
Mit '" r etroreflektierender Folie der Klasse RA1, Aufbau
A, h
G rafittischutzbeschichtung "
S child ' "Aluminium, abgerundete Ecken ,flach ,2mmdick"

S ' child ' " Aluminium , abgerundete Ecken , flach , 2 mmdick"

Befestigung mit Stahl -Rohrschelle ,feuerverzinkt, nach
IVZ- Norm , Standardplan I .Verschraubung aus nicht ros-
tendem Stahl mind. der Stahlsorte A2
A nbringung' " neben der Fahrbahn .Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
i bung /Katasterblättern

i bung / Katasterblättern " '

0 0.04.0006.1-- -- -- -- -- -- -- --6,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos . ( ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien . ... Forts . 0 0.04.0006.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2 3

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00.04.0006.1Forts.

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.04.0007.121.130/101.03.91.99.59 TA229,00St............ ,.............., . .
V erkehrsschild anbri

Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen .

Schild =Quadrat .
Größe ' "H *B = 300 mm * 300mm "'
Einseitig
Mit '" r etroreflektierender Folie der Klasse RA1 ,Aufba
A, hergestellt im Digitaldruckverfahrenzuzüglich eine
G rafittischutzbeschich
S child ' "Aluminium , abgerundete Ecken ,flach ,2mmdick"

S ' child ' " Aluminium , abgerundete Ecken , flach , 2 mmdick"

Befestigung mit Schilderhalter aus Stahl ,
zinkt , nach IVZ - NormStandardplan I und Stahlband .
Stahlband und Verschraubung aus nicht rostendem Stahl
mind. der Stahlsorte A
A nbringung' " neben der Fahrbahn .Unterkante desSchildes
ab2,00m über der Verkehrsfläche bzw .gemäßBaubeschre
ibung /Katasterblätter

ibung / Katasterblättern ." '

0 0.04.0008.1-- -- -- -- -- -- -- --2,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos . (ohne Montage )
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialie

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

Z wischensumme 00.04 . ............, . .

00.05. Informationstafeln

0 0.05.0001.121.130/101.05.91.99.29 TA5,00St............,.............., . .
V erkehrsschild anbri

Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen .

Schild =Rechteck , Querformat .
Größe ' "H *B = 400 mm * 600mm "'
Einseitig
Mit '" F olie, h ergestellt im Digitaldruckverfahrenzuzüg
i ch einer Grafittischutzbeschichtung
Schild ' "abgerundeteEcken , flach , 2mm dick "
Befestigung mit Stahl -Rohrschelle , feuerverzinkt, na
IVZ- Norm , Standardplan II . Verschraubung aus nicht ros -
tendem Stahl mind . der Stahlsorte A2

tendem Stahl mind . der Stahlsorte A 2 . ... Forts . 0 0.05.0001.1

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00.05.0001.1Forts. ...
A nbringung' " neben der Fahrbahn.Unterkante desSchildes
unter2,00m über der Verkehrsfläche bzw . gemäß Baubesc
h reibung /Katasterblättern

h reibung / Katasterblättern ." '

0 0.05.0002.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

Z wischensumme 00.05 . ............, . .

00.06. Sonstige Teile

0 0.06.0001.1-- -- -- -- -- -- -- --105,00St............ ,.............., . .
Z usatzplakette einseitig
Zusatzplakette nach Unterlagen des AG anbringen
N ichtamtliches Hinweisschild ,aus Aluminium
flach, 2mm dick,mit Omega -Einschubprofil .
Format :H*B=125mm *125 mm,einseitig bedruckt ,
witterungs-und UV -beständig
F arben:Grund Weiß ,Routenlogo mehrfarbig
Inhalte der Schilder gemäß Wegweisungskataster ,
Rückseite nach RAL7043
Dazu Abdeckprofil des Hauptwegweisers demontieren
Einschubplakette in das Einschubprofil schieben
Unterkante des Schildes ab 2,00m über der
V erkehrsfläche,Einschubplaketten arretieren
Abdeckprofil des Wegweisers wieder anbringen .

Abdeckprofil des Wegweisers wieder anbringen .

0 0.06.0002.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
W ie vorherige Pos. (ohne Montage)
D ie vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

0 0.06.0003.1-- -- -- -- -- -- -- --256,00St............ ,.............., . .
Z usatzplakette doppelseitig
Zusatzplakette nach Unterlagen des AG anbringen
N ichtamtliches Hinweisschild ,aus Aluminium
flach, 2mm dick,mit Omega -Einschubprofil .
Format :H*B=125mm *125 mm,doppelseitig bedruckt ,
witterungs-und UV -beständig
F arben:Grund Weiß ,Routenlogo mehrfarbig
Inhalte der Schilder gemäß Wegweisungskataster .

Inhalte der Schilder gemäß Wegweisungskataster . ... Forts . 0 0.06.0003.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2 5

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OZS tL- Nr MengeAEEP in EURGB in EUR
00.06.0003.1Forts. ...
Dazu Abdeckprofil des Hauptwegweisers demontieren ,
Einschubplakette in das Einschubprofil schieben ,
Unterkante des Schildes ab 2,00m über der
Verkehrsfläche,Einschub plaketten arretiere
Abdeckprofil des Wegweisers wieder anbringen .

Abdeckprofil des Wegweisers wieder anbringen .

0 0.06.0004.1-- -- -- -- -- -- -- --3,00St............,. ............., . .
W ie vorherige Pos . (ohne Montage )
Die vorherige Position beinhaltet die Herstellung ,
Lieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

L ieferung und Montage der beschriebenen Materialien .

Die aktuelle Position beinhaltet nur die Herstellung und Lieferung .

Z wischensumme 00.06 . ............, . .

00.07. Sonstige Leistungen

0 0.07.0001.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00Pschxxxxxx ,xx............, . .
H erstellen von Mustern
Für jeden Schildertyp ist vor Ausführungsbeginn jeweils
ein Musterschild anzufertigen. Die Musterschilde
werden dem AG einschl .Befestigungsmaterial zur Prüfung
und Genehmigung übergeben . Musterschilder un
Befestigung verbleiben beim AG .

Befestigung verbleiben beim AG .

.

helle

Die Musterschilder ( inkl .Befestigungsmateri
- P feilwegweiser mit Alu - Klemmschelle (gem. Po
00.03.0005
- T abellenwegweiser mit Bandschelle( gem .Pos .
00.03.0011 )
- T abellenwegweiser mit Rohrschelle (gem .Pos .
00.03.0009
- O rtseingangsschild mit Rohrschelle (gem .Pos .
00.03.0001
- Z wischenwegweiser mit Rohrschelle( gem .Pos
00.04.0005
- F orstafel (h *b= 400 mm *600mm )
(g em .Pos .00.05.000

(g em . Pos . 00.05.0001 )

.

Sonstige Teile :
- W artungsaufkleber (gem. Pos .00.02.0043 )
- Z usatzplakette-einseitig , 125 *125mm ( gem .Pos .
00.06.0001
- Z usatzplakette-doppelseitig , 125mm* 125 mm (gem
Pos. 00.06.0003 )
- S achsenwappen- Aufkleber( gem .Pos .00.07.0007)
  • S achsenwappen - Aufkleber ( gem . Pos . 00.07.0007 )

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2 6

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OZS tL- N rMengeAEEP in EURGB in EUR
0 0.07.0002.1-- -- -- -- -- -- -- --15,00St............,.............., . .
R adwegweiser ummontieren
vorhandene Hauptwegweiser,Ortseingangsschilder und
Zwischenwegweise
demontieren und wieder anbringen ,
Schildgröße bis1,1m2 ,
B efestigungsteile liefert AN
Unterkante des Schildes ab2,00m über der
Verkehrsfläche ,
demontierte Befestigung der Verwertung nach Wahl des AN
zuführen .

zuführen .

0 0.07.0003.1-- -- -- -- -- -- -- --54,00St............,.............., . .
S onstige Schilder ummontiere
vorhandene Verkehrsschilder,Wegweiser und sonstige
Hinweisschilder
demontieren und wieder anbringen ,
Schildgröße bis1,1m2 ,
B efestigungsteile liefert AN
Unterkante des Schildes ab2,00m über der
Verkehrsfläche ,
demontierte Befestigung der Verwertung nach Wahl des AN
zuführen .

zuführen .

0 0.07.0004.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
Z usatzplakette ummontieren
vorhandene Zusatzplakette von Radwegweiser demontieren
und
wieder anbringe
Schildgröße bis1,1m2 ,
B efestigungsteile liefert AN
Unterkante des Schildes ab2,00m über der
Verkehrsfläche ,
demontierte Befestigung der Verwertung nach Wahl des AN
zuführen .

zuführen .

0 0.07.0005.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
A usrichtung Schild korrigieren
Ausrichtung von vorhandenem Radwegeschild korrigieren
( d rehen) ,Befestigungmaterial wiederverwenden
Unterkante des Schildes ab2,00m über der

VUenrtkeerkharsnftleä cdhees . Schildes ab 2,00 m über der

0 0.07.0006.1-- -- -- -- -- -- -- --2,00St............ ,. ............., . .
S child reinigen- Graffiti entf .
v orhandenen Wegweiser (Maße :h*b=300mm*300mm )
reinigen und vorhandenen Schmutz entfernen

reinigen und vorhandenen Schmutz entfernen .

0 0.07.0007.1-- -- -- -- -- -- -- --46,00St............,.............., . .
S achsenwappen - Aufkleber anbringen
U ntergrund vorbereiten ,Aufkleber nach Unterlagen

U ntergrund vorbereiten , Aufkleber nach Unterlagen ... Forts . 0 0.07.0007.1

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2 7

[Seite 80]

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OZS tL-NrMengeAEEP in EURGB in EUR
00.07.0007.1Forts. .
d es AG herstellen und auf Bestands-Hauptwegweisern
anbringen .
Sachsenwappen-Aufkleber Maße h x b :ca.38x32mm
farbig, gemäß Vorgaben des Markenhandbuchs de
Freistaat Sachsen

Freistaat Sachsen

0 0.07.0008.1-- -- -- -- -- -- -- --2,00St............ ,. ............., . .
E ntf.a ngabe auf Wegweiser überkleb .
E ntfernungsangabe auf Zielwegweisern überkleben
Z ielwegweiser mit den Maßen h*b=250mm*1000mm
U ntergrund vorbereiten, Entfernungsangabe gemäß
Katasterblatt herstellen und Teilbereich überkleben .

Katasterblatt herstellen und Teilbereich überkleben .

0 0.07.0009.1-- -- -- -- -- -- -- --1,00St............ ,. ............., . .
Z iel,E ntf.a uf Wegweiser überkleb .
Ziel -u nd Entfernungsangabe auf Zielwegweiser
ü berkleben(1Zeile).
Z ielwegweiser mit den Maßen h*b=250mm*1000mm
Untergrund vorbereiten, Ziel -und Entfernungsangabe
gemäß Katasterblatt herstellen und Teilbereich
überkleben

überkleben .

Z wischensumme 00.07 . ............, . .

Z wischensumme 00 . ............, . .

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2 8

[Seite 81]

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Langtext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung

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LV W SZ_ L V_ 2 026-06-10

  1. Erd - und Straßenbauarbeiten

00.00. Allgemeine Arbeiten ............, . .

00.01. Demontage ............, . .

00.02. Aufstellvorricht f . Verkehrsschld . ............, . .

00.03. Vollwegweiser , Ortseingangsschilder ............, . .

00.04. Zwischenwegweiser ............, . .

00.05. Informationstafeln ............, . .

00.06. Sonstige Teile ............, . .

00.07. Sonstige Leistungen ............, . .

S umme 0 0 . ............, . .

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 2 9

[Seite 82]

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Langtext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung

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LV:WSZ_LV_2026-06..Lieferung und Montage von Wegweisungen Region..
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LV W SZ_ L V_ 2 026-06-10

  1. Erd - und Straßenbauarbeiten ............, . .

Zusammenstellung des Angebotes

S umme der Abschnitte ( netto ) ............, . .

A ngebotssumme ( netto ) . ..........., . .

  • 1 9,00 v . H . Umsatzsteuer ( MwSt ) ............, . .

A ngebotssumme ( b rutto ) ............, . .

D as LV besteht aus den Seiten 1 bis 30

D ruckdatum : 2 6.06.2026 Seite : 3 0

[Seite 83]

Bezeichnung der Bauleistung: 21-L026-26 Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum)

Frühestens , Spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung

Frühestens am , Spätestens am (Datum)

Hinweis: mit „Beginn der Ausführung“ ist die Bauvorbereitung gemeint

Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt:

Wird vorstehend keine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon auszugehen, dass

mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle ge-

meint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.

1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens Werktage nach

Einzelfristen für

1.2.1 = spätestens Werktage nach

1.2.2 = spätestens Werktage nach

1.2.3 = spätestens Werktage nach

1.2.4 = spätestens Werktage nach

1.2.5 = spätestens Werktage nach

1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum

Spätestens am 30.06.2027 (Datum)

Einzelfristen für

1.3.1 = spätestens (Datum)

1.3.2 = spätestens (Datum)

1.3.3 = spätestens (Datum)

1.3.4 = spätestens (Datum)

1.3.5 = spätestens (Datum)

131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 1

[Seite 84]

1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

1.4.1 = Kalendertage

1.4.2 = Kalendertage

1.4.3 = Kalendertage

1.4.4 von bis (Datum)

1.4.5 von bis (Datum)

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

Vertragsstrafen werden vereinbart.

Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß

§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Ver-

tragsstrafe(n) zu zahlen:

2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung

0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

0,2 % je Kalendertag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

2.2 Vertragsstrafe je Werktag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:

% nach 1.2.1 % nach 1.2.2 % nach 1.2.3

% nach 1.2.4 % nach 1.2.5

Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung

(netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:

% nach 1.3.1 % nach 1.3.2 % nach 1.3.3

% nach 1.3.4 % nach 1.3.5

2.3 Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

% nach 1.4.1 % nach 1.4.2 % nach 1.4.3

% nach 1.4.4 % nach 1.4.5

2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zu- schlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 2

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2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbar- ter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollen- dung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung

gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf

30 Kalendertage festgelegt.

4 Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatz-

steuer ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.

Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für

Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungs-

summe inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

6 Bürgschaften

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge-

bers zu verwenden und zwar für

• die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“ • die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“ • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlags- „HVA B-StB Abschlagszahlungs-/ zahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 VOB/B Vorauszahlungsbürgschaft“ das Formblatt

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen eu-

ropäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische

Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen

Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Frei

131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 3

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9 Beschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß „HVA B-StB Beschleunigungsvergütung“ wird

vereinbart (siehe Anlage)

9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für

Verkehrsbeschränkungen

nach 1.4.1 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.2 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.3 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.4 EUR (netto)/Kalendertag

nach 1.4.5 EUR (netto)/Kalendertag

9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt EUR (netto) begrenzt.

10 Preisgleitklauseln

Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:

Stoffpreisgleitklausel gemäß „HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel“ (siehe Anlage)

11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Keine

Siehe beigefügte Unterlage

12 Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert

Die Geltung der Sanktionierung für die Nichterfüllung von Bieterangaben zum Zuschlagskriterium

Technischer Wert bei der späteren Bauausführung gemäß „HVA B-StB Sanktionierung Nichterfül-

lung Technischer Wert“ wird vereinbart (siehe Anlage)

13 Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells

Die Geltung einer bauvertraglichen Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells gemäß „HVA B-

StB „Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell“ wird vereinbart (siehe An-

lage)

Anlagen: HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel

HVA B-StB Beschleunigungsvergütung

HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert

HVA B-StB Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell

131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 4

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Bezeichnung der Bauleistung: 21-L026-26 Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  1. Begriffsdefinition

Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt wer- den kann.

  1. Abrechnung

Bei elektronischer Rechnungsstellung (XRechnung) hat der Auftragnehmer die Nachweise gemäß § 14 Abs. 1 VOB/B getrennt und vor der Rechnung an den Auftraggeber zu übergeben. Gegebenenfalls sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung weitere Festlegungen zu treffen.

In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens fol- gende Angaben gemacht werden: – Auftragnehmer, – Auftraggeber, – Nummer des Aufmaßblattes, – Bezeichnung der Bauleistung, – Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufge- stellt“.

Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrundelie- genden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berech- nungen ist nicht zulässig.

    1. Getrennte Rechnungserstellung

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

    1. Nachweis der Massen

(1) Der Verbrauch ist durch Vorlage von Wiegenachweisen laufend nachzuweisen.

Die Wiegenachweise müssen die folgenden Angaben enthalten: – Lieferwerk, – Name der Baustelle, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegenachweises, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B),

132 HVA B-StB Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 1

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– Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).

Die Wiegenachweise sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu be- stätigen und bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.

(2) Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des bela- denen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Hierbei ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragneh- mer nicht gesondert vergütet. Die Kosten für darüberhinausgehende Kontrollwägungen werden vom Auf- traggeber erstattet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiege- gebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwä- gung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten zu erstatten sind, sind sie im Einzel- nen nachzuweisen. Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechen- der Abzug.

    1. Bauabrechnung mit IT-Anlagen

Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

  1. Rechenverfahren/DV-Programme: Die verwendeten DV-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfah- rens-beschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.

  2. Vereinbarung: Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen) ist, ggf. getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.

  3. Datenübergabe: Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu überge- ben. Eingabedaten sind digital zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung her- zustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Be- zug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.

  4. Berichtigung der Leistungsberechnung: Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergeb- nisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen.

  5. Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Ab- weichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 ‰ bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 ‰, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auf- tragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Ein- sichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht auf- grund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.

  6. Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen:

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Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberech- nung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinba- ren. Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm Gele- genheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.

    1. Aufrechnung

Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen des Landes Sachsen an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Bauverträge im Straßen- und Brückenbau zwischen den vorgenannten Körperschaften und dem Auftragnehmer.

    1. Bauablaufplan

Wenn ein Bauablaufplan vorzulegen ist, gelten folgende Anforderungen:

Der Bauablaufplan gehört zu den durch den Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungsunterlagen. Er ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.

Ein Bauablaufplan ist die grafische Darstellung der organisatorischen und zeitlichen Abläufe aller notwen- digen Arbeiten sowie deren Abhängigkeiten voneinander.

Bauablaufpläne sind als Balkenplan (Gantt-Diagramm) oder als Weg-Zeit-Diagramm einschließlich des kritischen Weges darzustellen. Der kritische Weg ist der Weg vom Anfang bis zum Ende eines Bauablauf- planes auf dem die Summe aller Pufferzeiten minimal wird.

Balkenpläne stellen die zeitliche Lage der einzelnen Arbeitsschritte (Vorgänge) und die Dauer der Vor- gänge eines Projektes dar.

Im Weg-Zeit-Diagramm wird neben der Dauer und dem Termin des jeweiligen Vorganges auch dessen Ort dargestellt.

Der Detailierungsgrad des Bauablaufplanes ist dem jeweiligen Projekt anzupassen. Mindestens die Haupt-gewerke und die vertraglichen Termine (vgl. BVB) sind darzustellen. Erfolgt die Bauausführung nach Teilabschnitten, sind diese auch im Bauablaufplan darzustellen. Bei Notwendigkeit sind Verkehrsfüh- rungs- und Sperrphasen sowie Pufferzeiten anzugeben.

Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer ein Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen vorzunehmen und der Bauablaufplan fortzuschreiben. Der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen ist darzustellen.

Die Fortschreibung des Bauablaufplanes wird regelmäßig bei Änderungen des Bauablaufes nötig. 8. Nutzung der Möglichkeit eRechnung

Ab sofort besteht die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung unter Verwendung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE: https://xrechnung-bdr.de/

Die Leitweg-ID der Zentrale des LASuV lautet: 14-0706002LASUV01-45

Bei elektronischer Rechnungsstellung (XRechnung) hat der Auftragnehmer die Nachweise gemäß § 14 Abs. 1 VOB/B getrennt und vor der Rechnung an den Auftraggeber zu übergeben.

Hinweis: Bei den mit „ 1) „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen und ggf. durch Eintrag fest- zulegen, ob und ggf. inwieweit die darin beschriebene Regelung Vertragsbestandteil werden soll.

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