Lieferung und Montage von medizinischen Geräten und Ausstattung für das Herzzentrum Magdeburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 22.06.2026
- CPV-Codes
- Bauinstallationsarbeiten (45300000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 424796-2026
- Verfahrensnummer
- 0b04e111-fe63-4d15-8f9c-12ba6e91a699
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt schreibt die medizinische Ausstattung für den Neubau des Herzzentrums am Universitätsklinikum Magdeburg aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Gerätenormschienen, Dialyseanschlusseinheiten, Patientenliftern sowie Deckenschienensystemen mit Infusionsstativen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
KKE074 medizinische Geräte
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · KKE074 Medizinische Geräte
KKE074 medizinische Geräte: 730 m Gerätenormschiene (261 Einzelbetten) 27 Stck Dialyseanschlusseinheiten 4 Stck Patientenlifter 18 Stck Deckenschienen mit Medienwagen und Infusionsstativ 22 Stck Deckenschienen mit Infusionsstativ
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.