Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

214 Fenster und Türen.pdf

Lieferung und Montage von Fenstern und Türen für die Sanierung einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 10:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer

Baumaßnahme

Leistung

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum

zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt

nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)

am . (cid:76)(cid:81)(cid:81)(cid:72)(cid:85)(cid:75)(cid:68)(cid:79)(cid:69)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:81)(cid:68)(cid:70)(cid:75)(cid:73)(cid:82)(cid:79)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:77)(cid:72)(cid:90)(cid:72)(cid:76)(cid:79)(cid:76)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:93)(cid:68)(cid:75)(cid:79)(cid:3)(cid:68)(cid:81)(cid:3)(cid:58)(cid:72)(cid:85)(cid:78)(cid:87)(cid:68)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:81)(cid:68)(cid:70)(cid:75)(cid:3)(cid:89)(cid:82)(cid:85)(cid:86)(cid:87)(cid:72)(cid:75)(cid:72)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:68)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:78)(cid:85)(cid:72)(cid:88)(cid:93)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3) (cid:41)(cid:85)(cid:76)(cid:86)(cid:87)(cid:3)(cid:73)(cid:129)(cid:85)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:36)(cid:88)(cid:86)(cid:73)(cid:129)(cid:75)(cid:85)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:86)(cid:69)(cid:72)(cid:74)(cid:76)(cid:81)(cid:81):

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

Seite 1 von 3

[Seite 2]

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 0,15 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Seite 2 von 3

[Seite 3]

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

9 Umsetzung des Russlandsanktionspaketes

9.1 Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er bzw. die Mitglieder seiner Arbeitsgemeinschaft nicht zu einer der nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen;

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden;

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln.

9.2 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert zu informieren, wenn sich an der Richtigkeit der in § 9.1 abgegebenen Erklärung nachträglich etwas ändert oder wenn er nachträglich Kenntnis von der Unrichtigkeit der in § 9.1 abgegebenen Erklärung Kenntnis erlangt.

9.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unter § 9.1 Buchst a), b) oder c) fallen, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder in sonstiger Weise am Auftrag zu beteiligen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung des Auftraggebers. Auch bei erteilter Zustimmung dürfen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unter § 9.1 Buchst a), b)oder c) fallen, nicht zu mehr als 10 % des Auftragswerts am Auftrag beteiligt werden; hierbei ist die Summe aller derartigen Beteiligungen ausschlaggebend, sofern mehrere Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unter § 9.1 Buchst a), b) oder c) fallen, am Auftrag beteiligt werden.

9.4 Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sich die Erklärung des Auftragnehmers nach § 9.1 als unzutreffend erweist oder nachträglich (z. B. durch eine Anteilsveräußerung) unrichtig wird. Verstößt der Auftragnehmer gegen seine Verpflichtungen nach § 9.3, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn er den Auftragnehmer schriftlich wegen des Verstoßes abgemahnt hat und der Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nachweist, dass er die gegen § 9.1 verstoßende Leistungsbeziehung (Unterauftrag, Lieferauftrag oder sonstige Beteiligung am Auftrag) beendet hat.

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung