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Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________ (Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle) BI
| M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H | |||
|---|---|---|---|
| Keibelstraße 36 | |||
| 10178 Berlin | |||
| Tel: (03003)0 9 9001 6166 | 6 16 3 7 | ||
| Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868 | |||
| einkauf@bim-berlin.de |
Berlin, 0 4 .1 0 . 20 2 6
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Es schreibt Ihnen: | |
|---|---|
| Katja L en z |
Baumaßnahme G ro ß -B e rliner Damm 59 in 12487 Berlin H er ri ch t ung Aufnahmeeinrichtung Angebot für: M e ta llb a uarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren N 2 2 05 0 -1_0_2_2_0_0_0_0-0_0_1-3_4_9_-0_1__________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll
im Offenen Verfahren vergeben werden.
- Auftraggebende L a n d B erlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und U Stelle: c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
- Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor- druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge- sehen /angefordert werden.
- Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH gabeunterlagen, etwa- K e ib e l st ra ß e 3 6 10178 Berlin ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax: gungen, Anforderung E-Mail: E in k a u f@bim-berlin.de zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung lagen u. dergl.:
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- Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 0 3 .1 1 . 2 0 2 6 um 0 8 :5 0 Uhr vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä- rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt- form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots- übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber- lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
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- Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei- fung: sen. Der Nachweis der Eignung kann entweder
- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll- ständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
geführt werden. Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
k e in e
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
- Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los mehrere Lose alle Lose
- Nebenangebote: zugelassen nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol- che deutlich gekennzeichnet werden.
-
Bindefrist Die Bindefrist endet am 02.01.2027
-
Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen Ausführungsort (Bau- stelle), Ausführungs- zeit, Sicherheitsleis- tung, Zahlungsbedin- gungen
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- Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:
geboten:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1 | Preis | 100 |
-
Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 0 2 .1 0 . 2026 EU-Richtlinien:
-
Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe- Richtlinien stimmungen: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol- len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti- ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Katja Lenz Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
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Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
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4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz ”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
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Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, einzureichen.
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8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
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Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen • Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Angaben zur Preisermittlung
• Selbstauskunft Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) oder Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank oder Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
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Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen: • Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Sonstige Nachweise:
- Zur Vergleichbarkeit der Gleichwertigkeit der angeboten Produkte sind Produktblätter, Nachweise, Zertifikate aller angebotenen Systeme, Beschläge, etc. einzureichen.
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Angebot (Bauleistungen)
Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)
An Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 02.01.2027 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Baumaßnahme: Herrichtung Aufnahmeeinrichtung Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren Angebot für: N22050-10220000-001-349-01
-
Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
-
Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
-
Selbstauskunft Bieter
-
Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
-
Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
-
Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
-
Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
-
Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
-
Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls gefordert)
-
Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
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Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen- folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)-soweit den Vergabeunterlagen beigefügt
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C, Ausgabe 2019
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B – DIN 1961 –, Ausgabe 2016
- Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge- nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange- botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver- bindlich anerkannt.
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Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge- ben.
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Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
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Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü- gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter, 4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen), werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra- gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be- fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags- strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu- stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever- fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots- preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga- nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits- preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
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Maßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung Teilnahmeantrag/ Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren Angebot für:
N22050-10220000-001-349-01
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
Version 24.11.2022 Seite 1 von 2
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In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:
Version 24.11.2022 Seite 2 von 2
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Baumaßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren Angebot für:
N22050-10220000-001-349-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
Version 25.07.2024 Seite 1 von 3
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- Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa- chung/Objektüberwachung:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36
10178 Berlin Tel.: (Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N. (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages. gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh- rungsbeginn. am 11.01.2027 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin) innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender Ziff. 2. Abs. (1). innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin. am 26.02.2027 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B: Ereignis: Frist:
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- Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um- satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach- träge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson- dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers, soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher- gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge- stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
-
Vergütung Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
-
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche- rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten: 55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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Maßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin
Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
Teilnahmeantrag/ Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren Angebot für:
N22050-10220000-001-349-01
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
- Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers: (nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
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- Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
- Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
- Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
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Maßnahme: G ro ß - B erliner Damm 59 in 12487 Berlin H e rr ic h tung Aufnahmeeinrichtung Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren Angebot für:
N 2 20 5 0 -10220000-001-349-01
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
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1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
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Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
B VB_Anlage_metallhandwerk_01_broschuere_ab_07_2026_stand_08_2026.pdf
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Maßnahme: G ro ß - B erliner Damm 59 in 12487 Berlin H e rr ic h tung Aufnahmeeinrichtung Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren Angebot für:
N 2 20 5 0 -10220000-001-349-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
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1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
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terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.
- Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
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2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
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barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).
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2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
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- Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.
- Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
- Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx- xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
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Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.
- Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
- Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen als ungültig zu kennzeichnen.
- Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift (keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
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(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich, Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL- Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann. Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
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Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen, können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/ Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin gespeichert.“
- Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie „Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, • für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt werden,
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• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind, • Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis, Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen. Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
- Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
- Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.
- Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden, Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Schlüsseln abdecken.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder • durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige Versicherungsprämie
oder alternativ • durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
- Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde. Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
- Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz (LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download - Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
- Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere • die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten, • bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und • bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen Umweltschutzanforderungen zu beachten.
- Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen • Rechtlicher Rahmen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin: • Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde“ • Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“ • Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ • Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“ • Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden. Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/ • zu verwendende Formblätter Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen. • Beauftragung Dritter Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. • Kontaminationen bzw. Altlasten Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. • Verstöße Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende Leistungspositionen einzukalkulieren: • Sortieren des Abfalls • Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche • Aufschütten der Haufwerke • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container • Transport zur Annahmestelle • Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen • Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle einzukalkulieren: • Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge • Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen • Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage • Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
- Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest, KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise, etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen- und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung, die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden, die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519, TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521 Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. • TRGS 521: Faserstäube. • TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen • Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). • BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen. • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten: • Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien Nov. 2007 • Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007 • Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007 • Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF) Apr.2002 • Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Jan.2005 • Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
- Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
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- Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
- Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Datenschutz verpflichtet zu haben.
- Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.
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N22050-10220000-001-349-01 Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin
Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
B B B B B B B B B B
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N22050-10220000-001-349-01 Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
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Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/ Angebot des Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung N22050-10220000-001-349-01 Maßnahme: Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
- Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
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- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
- Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A vorliegen:
- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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[Seite 59]
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
- Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU VOB/A vorliegen:
a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,
c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
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[Seite 60]
d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,
e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,
g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
- Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:
a) in den letzten 3 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.
b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden.
- Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:
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[Seite 61]
IV. Abschließende Erklärung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen, dass der Nachunternehmer ersetzt wird.
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)
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[Seite 62]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
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[Seite 63]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 64]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 65]
Maßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung Angebot für: Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Brandschutztüren
N22050-10220000-001-349-01
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
-
nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
-
der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
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[Seite 66]
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
-
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
-
der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
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[Seite 67]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Version 30.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 68]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 1 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR A_Baubeschreibung (Maßnahmebeschreibung) A_Baubeschreibung (Maßnahmebeschreibung)
Nutzungsänderung des Gebäudes von einer Beherbergungsstätte zu einer unbefristeten Aufnahme- einrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für 326 Flüchtlinge.
Hierbei ist unter anderem ein Austausch von haustechnischen Anlagen, eine Instandsetzung von Wandoberflächen sowie ein Austausch der Bodenbeläge notwendig.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Schadstoffsanierung als vorgezogene Baumaßnahme
Entfernung KMF-haltige Mineralfasern, Ausbau und Entsorgung Asbesthaltige Heizkörper.
KG 300
Abbrucharbeiten
Zum Austausch vertikal verlaufender Wasserleitungen müssen Bestandsschächte aus Mauerwerk geöffnet werden.
Wegen Nutzungsänderungen sind zur Herstellung von Türöffnungen Wanddurchbrüche nötig.
Beton- und Mauerwerksarbeiten
Bestandsöffnungen werden geschlossen. Technikschächte werden horizontal geschottet.
Fliesen- und Trockenbauarbeiten
Zum Austausch der Wasserleitungen in den Bädern müssen jeweils zwei geflieste Wandelemente abgebrochen und nach Neuinstallation der Leitungen mit Vorwandelementen wiederhergestellt werden.
Fluchtwegebeschilderung
Die Fluchtwegebeschilderung liegt vor und wird nach Fertigstellung des Gebäudes aktualisiert.
KG 400
Austausch Trinkwassernetz
Vollständiger Austausch des Trinkwassernetzes zur sicheren Einhaltung der Trinkwasser Hygiene und zum Schutz vor zukünftigen Havarien während der Nutzung.
Austausch Sanitärobjekte und Badausstattung
Die Sanitärobjekte (WC, Waschbecken, Duschkabinen) befinden sich in einem schlechten Zustand und müssen daher ersetzt werden.
Ausgabeküche
Umrüstung Bestandsküche in Ausgabeküche. Hierbei entfällt die alte Lüftungsanlage der Küche und die Lüftungsleitungen werden rückgebaut.
Ertüchtigung elektrisches Leitungsnetz.
Kabelführung Elektroleitungen
Aus hygienischen Gründen (Bettwanzen, Gutachten 2018) werden alle Kabeltrassen, die derzeit als Fußleisten in den Zimmern Aufputz ausgeführt sind, unter Putz verlegt. Der Einbau neuer Leuchten bedingt das Verlegen neuer Elektrokabel.
Personenaufzug
Der vorhandene Personenaufzug wird gewartet und mit eingeschränkter Nutzungserlaubnis nur durch das Personal (Schlüsselbedienung) weiter genutzt.
Brandmeldeanlage, Rauchmelder
Die vorhandene Brandmeldeanlage wird durch eine flächendeckende Brandmeldeanlage der Kategorie 1 mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr ersetzt.
Anbringung von Rauchmeldern in allen Räumen, direkte Aufschaltung zur Feuerwehr.
Sicherheitsbeleuchtung
Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung ist abgekündigt und wird vollständig ersetzt.
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 2 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung ist abgekündigt und wird vollständig ersetzt.
PV-Anlage
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz werden die Dachflächen der Gebäude in öffentlicher Zuständigkeit nach einer Potenzialanalyse sukzessive mit Photovoltaik ausgestattet. Das Objekt wird entsprechend des BIM-Standards "PV-ready" vorgerüstet.
Rampenanlage am Eingangsbereich Groß-Berliner-Damm
Die Treppenanlage wird verbreitert und eine filigrane Rampenanlage aus Stahl neu erstellt.
KG 500 Außenanlagen
Umzäunung Wasserteich
Im Außenbereich der Liegenschaft befindet sich ein gestalteter Wasserteich, welcher zur Regenwasserversickerung dient und als Biotop erhalten bleibt. Der Teich stellt für spielende Kinder eine Gefahr dar und soll daher eingezäunt werden. Ein Betreten des Teichumfelds durch Kinder soll nur in Begleitung von Erwachsenen erfolgen.
Ergänzung von Fahrradbügeln, Roden von Büschen und Hecken, Kieswege instand setzen.
KG 600 Allgemeine Ausstattung
Einbau von Teeküchen und Tresen zur Küchennutzung,
Vorhangschienen, Sichtschutz und Verdunkelung B_Angaben zum Bauvorhaben B_Angaben zum Bauvorhaben - P23-GDB_UM
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Beschreibung des Bauvorhabens:
Nutzungsänderung einer Beherbergungsstätte zu einer unbefristeten
Aufnahmeeinrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für 326 Flüchtlinge
Angaben zur Örtlichkeit / Lage der Baustelle:
Das Grundstück befindet sich im Südosten der Stadt Berlin
Groß-Berliner Damm 59,
12487 Berlin, Treptow-Köpenick (OT Johannisthal)
Standort:
52° 26′ 50,28″ N, 13° 30′ 49,32″ E
Grundstück:
Bezirk Treptow-Köpenick
Ortsteil Johannisthal,
Gemarkung Johannisthal
Flur: 013
Flurstück Nr.: 25
Grundstücksfläche: ca. 9.703 m2
davon bebaute Fläche: 4.358 m2
unbebaute Fläche: 5.343 m2
Flächenaufstellung nach DIN 277
Bruttogrundfläche: 12.040,70 m2
Grundfläche: 2.182,60 m2
Konstruktionsfläche: 2.548 m2
Nettoraumfläche: 9.909 m2
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 3 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Nettoraumfläche: 9.909 m2
Nutzfläche 1-7: 6.800 m2
Technikfläche: 373 m2
Verkehrsfläche: 2.571 m2 C_Objektbeschreibung C_OBJEKTBESCHREIBUNG
Geschichte:
Der Groß-Berliner Damm ist eine Straße im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, die durch
die Ortsteile Johannisthal und Adlershof verläuft.
Das Gebäude Nr. 59 wurde unmittelbar am Groß-Berliner Damm erbaut - Baujahr ca.
1952 - zur Nutzung als Beherbergungsstätte. Es erstreckt sich zwischen der Piloten- und
Landfliegerstraße. 1959 diente das Gebäude als Ledigenwohnheim, später bis 1989 als
Gästehaus des MfS der DDR. Von 2009 bis Oktober 2015 diente es als Gästehaus
des BVA und BAköV. In den Jahren 2004-2006 wurde das Gebäude grundlegend saniert.
Von 2017 bis 2019 diente das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung) für bis zu 600 Menschen.
Nach einigen Jahren Leerstand soll die Unterkunft nun wieder in Betrieb genommen werden.
2021 wurde der Bauantrag zur Umnutzung des Gebäudes von einer Beherbergungsstätte
zur unbefristeten Aufnahmeeinrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für 326 Geflüchtete
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen genehmigt.
Zufahrtsmöglichkeiten:
Das Gebäude Nr. 59 liegt direkt am Groß-Berliner Damm.
Eine Zufahrtsmöglichkeit (Baustellenzufahrt) zum Grundstück besteht über die Landfliegerstraße und Pilotenstraße.
Die Zufahrtswege dürfen nur für die Versorgung und Belieferung der Baustelle sowie für
Materialan- und abtransporte genutzt werden.
Ein Parken auf dem Baugelände (außer ausgewiesene Baustellen-Parkplätze) ist nicht gestattet. Die Verkehrswege müssen, auch im Hinblick auf Zu- und Abfahrt der Parkplätze sowie der Feuerwehrzufahrten, immer freigehalten werden. Eventuell notwendige Einschränkungen der Verkehrswege durch den Auftragnehmer sind vorher mit der Bauleitung des Auftraggebers und mit den betroffenen Auftragnehmern abzustimmen.
Gebäudedaten:
Es handelt sich um ein freistehendes, mehrgeschossiges, unterkellertes Bestandsgebäude.
Das Gebäude ist in massiver Bauweise errichtet.
Die Tragkonstruktion besteht aus tragenden Mauerwerkswänden, (S1) monolithischen Stahlbetonstützen, monolithischen Stahlbetondecken, Stahlsteindecken (Verkehrslast Decken 2.0 kn/m2) und Stahlbetonunterzügen.
Die Dachkonstruktion (massiv, nur im mittleren Bauteil, sog. Saalbau, ist eine Brettbinderkonstruktion) besteht aus monolithischen Stahlbeton. Das Dach ist als Satteldach ausgebildet und kann bauphysikalisch als Warmdach angesehen werden.
Für die Dacheindeckung wurden Dachabdichtungsbahnen verwendet.
Flurwände, Treppenraumwände und die nichttragenden Raumtrennwände wurden aus Mauerwerk errichtet.
Die gemauerten Außenwände wurden mit einem Vollwärmeschutz (WDVS) verkleidet.
Im Keller sind Lagerräume und Technikräume untergebracht. Im Erdgeschoss befinden sich Büros, eine Küche, Gemeinschaftsraum und Wohneinheiten. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Wohneinheiten.
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 4 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Im Keller s | Einheit ind Lagerräume und Technikräume untergebracht. Im E | Einheitspreis in | Gesamtpreis in den sich Büros, EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| rdgesc | hoss EUR | befin |
Nr.) eine Küche, Gemeinschaftsraum und Wohneinheiten. In den ObergeschosseEnU Rbefinden sich iEmUR Wesentlichen Wohneinheiten.
Gebäudebreite: ca. 18 m
Gebäudelänge: ca. 120,00 m
Gebäudehöhe: ca. 16,80 m
Bruttogrundfläche Gebäude gesamt: ca. 12.458 m2
Nettogrundfläche Gebäude: 9.410m²
Nutzfläche 1-7 (DIN 277): 6.966 m2
Geschosse: KG / EG/ 1. OG / 2. OG / 3. OG / DG (4 Vollgeschosse)
KG OKFFB: -2,55 m
EG Rohfußboden: 0,00 m
EG OKFFB: 0,04 m
-
OG Rohfußboden: 3,20 m
-
OG OKFFB: 3,24 m
-
OG Rohfußboden: 6,40 m
-
OG OKFFB: 6,44 m
-
OG Rohfußboden: 9,60 m
-
OG OKFFB: 9,64 m
DG Rohfußboden: 12,83 m
DG OKFFB: 12,87 m
Firsthöhe: 15,63 m
Geschosshöhe Rohbau:
KG: 2,25 m
EG: 2,90 m
-
OG: 2,90 m
-
OG: 2,90 m
-
OG: 2,93 m
DG: 2,20 m
Geschossdecken Höhe: 0,30 m
Nutzung des Gebäudes: ursprünglich Beherbergungsstätte
Größe Bewohnerzimmer: 17 bis ca. 25m2 (2-3 Bewohner)
Die Bewohnerzimmer sind über eine Eingangstür vom Hausflur über einen Vorraum erschlossen und verfügen über jeweils ein eigenes Bad.
Im Gebäude befinden sich zusätzlich Gemeinschaftsräume, Büroräume, Lagerräume, Technikräume etc.
Das höchstgelegene Geschoss (3. OG), in dem ein Aufenthalt von Personen möglich ist, befindet sich im Mittel bei mehr als 13 m über der Geländeoberkante, so dass das Bestandsgebäude nach § 2 (3) Nr. 5 BauO Bin in die Gebäudeklasse 5 eingeordnet werden muss.
Aufgrund der geplanten Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft/Wohnheim mit wohnungsähnlicher Nutzung ist eine Einordnung entsprechend § 2 (4) Nr. 11 BauO Bln und aufgrund der Bruttogrundfläche des Gebäudes von > 1.600 m2 gemäß § 2 (4) Nr. 3 BauO Bln als Sonderbau erforderlich.
Baufeld und Lagerfläche:
Auf dem Grundstück können Lagerflächen (Container/Material) zur Verfügung gestellt werden. Die
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 5 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Auf dem Grundstück können Lagerflächen (Container/Material) zur Verfügung gestellt werden. Die Flächen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen und bedürfen der Abstimmung mit der Bauleitung. Alle genutzten Flächen sind in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben.
Transporteinrichtungen und Transportwege:
Transporteinrichtungen, insbesondere Förderanlagen stehen seitens des AG nicht zur Verfügung.
Erschließung:
Das Gebäude ist medientechnisch erschlossen.
Schadstoffe:
Es erfolgte eine Schadstoffuntersuchung - Schadstoffgutachten erstellt am 29.04.2024
Es liegt ein Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobielle Belastung vor - erstellt 29.04.2024. D_Bautechnische Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung D_Bautechnische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Ortsbesichtigung
Der Bieter / AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ein Eindruck vom Grundstück, vom Gebäudebestand sowie von der Verkehrsanbindung zu verschaffen.
Planunterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der beiliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Erschwernisse, die aus den Planunterlagen erkennbar waren, berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Alle Maße sind vom Unternehmer oder Nachunternehmer am Bau eigenverantwortlich zu prüfen und Abweichungen mit der Bauleitung vor der Ausführung rechtzeitig zu klären.
Bedenken gegen die geplante Ausführung, wie auch Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen sind mit der Bauleitung vor der Ausführung zu klären.
Bei Widersprüchen zwischen Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren.
Vermaßungen sind vorrangig der zeichnerischen Darstellung zu entnehmen.
Dem Leistungsverzeichnis liegen PDF Dateien laut Aufstellung Planliste bei:
Lageplan/Baustelleneinrichtungsplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details o.ä.
Alle Pläne sind keine freigegebenen Ausführungspläne sondern nur Übersichtspläne als Grundlage für die Kalkulation und sind als "Vorabzug" kenntlich gemacht.
Ausführungsunterlagen
Dem AN werden die Ausführungsunterlagen sowie Änderungen der Pläne digital als pdf übergeben.
Papierkopien sind vom AN auf eigene Rechnung selbst zu fertigen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Angebotspreise
Sämtliche Angebotspreise beinhalten alle erforderlichen An- und Abfahrtskosten, sowie den in den Leistungspositionen enthaltene Grundgebrauchsüberlassung.
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen nach VOB/C abgegolten, die zur Fertigstellung der Leistung erforderlich sind.
SiGeKo
Ein SiGeKo ist durch den Bauherrn beauftragt. Der vom SiGeKo erstellte SiGe-Plan gilt für diese Baustelle. Die Hinweise und Anordnungen erfolgen gegenüber dem Bauherrn sowie der örtlichen Bauüberwachung.
Baustelleneinrichtung
Es ist bauseitig eine allgemeine Baustelleneinrichtung ausgeschrieben.
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 6 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es ist bauseitig eine allgemeine Baustelleneinrichtung ausgeschrieben.
Die beinhaltet:
-
Baustrom, Bauwasser, Baubeleuchtung auf der Baustellen
-
Sanitärcontainer, Bauleitercontainer
-
Bauzaun
-
Verkehrssicherung im öffentlichen Bereich (bei erforderlichen Arbeiten)
-
Baumschutzmaßnahmen
-
Dachrandsicherung Flachdach BT 1 und BT 2
Aufwendungen für Einrichten, Vorhalten und Räumen der eigenen Baustelleneinrichtung für sämtliche in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sind, soweit in der Baustelleneinrichtung in diesem Leistungsverzeichnis nicht anderes beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Gerüste
Gerüste im Innenbereich des Gebäudes stehen bauseits nicht zu Verfügung.
Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Notwendige Arbeits- und Schutzgerüste, Leitern etc. im Innenbereich nach Wahl des AN (Standgerüste oder Rollgerüste) - sind unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu errichten und im verkehrssicheren Zustand zu halten.
Aufzug/Transporteinrichtungen
Bauseits sind durch den AG kein Aufzug, Baustellenkran, Hubbühne oder sonstige Transporteinrichtungen vorgesehen. Diese sind von den Firmen bei Erfordernis selbst einzuplanen
Lagerflächen
Auf dem Grundstück können Lagerflächen (Container/Material) zur Verfügung gestellt werden. Die Flächen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen, der Platzbedarf der Baustelleneinrichtung des AN und die Nutzung der Flächen bedürfen der Abstimmung mit der Bauleitung.
Alle genutzten Flächen sind in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben.
Werbung
Das Anbringen von Werbung ist ausdrücklich untersagt.
Alkohol- und Rauchverbot
Auf der gesamten Baustelle gilt Alkohol- und Rauchverbot.
Vermeidung von Schäden
Es sind die Auflagen der Baugenehmigung einzuhalten. Erschütterung, Staub, Geruch und Schmutz sind grundsätzlich zu vermeiden.
Es wird auf die Einhaltung der Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG Bln) Berlin hingewiesen.
Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen und Einbaugegenständen sind durch geeignete Maßnahmen (Abdeckungen, Verkleidungen etc.), die Sache des AN sind, auszuschließen. Sollten an angrenzenden Bauteilen oder Einrichtungen Beschädigungen oder Verschmutzungen auftreten, so werden diese auf Kosten des AN beseitigt.
Bauablauf und Bauzeiten
Bauablauf: Beginn und Ende der Arbeiten siehe Vergabeunterlagen.
Es ist damit zu rechnen, dass in mehreren Abschnitten
(Bauunterbrechungen) gearbeitet werden muss in Abstimmung mit der
Bauleitung, entsprechend des Baufortschrittes der weiterer Gewerke
auf der Baustelle.
Baustellenzugang und Sicherheit
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 7 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Baustellenzugang und Sicherheit
Alle Arbeiten, die Teil dieses Leistungsverzeichnisses sind, müssen von einem fachlich geeigneten und deutsch sprechenden Vorgesetzten/ Bauleiter geleitet werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Auf der Baustelle haben alle Arbeitnehmer die gemäß der Unfallverhütungsvorschrift vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
Sauberkeit auf der Baustelle
Die vom Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Auftretende Verunreinigungen sind bei besonders starker Verschmutzung umgehend zu beseitigen.
Schutt- und Abfallbeseitigung
Alle unbrauchbaren natürlichen und künstlichen Stoffe, anfallender Bauschutt geht in Eigentum des AN über und ist vom Auftragnehmer auf behördlich genehmigten Deponien, Kippen und Mülllagerstätten zu entsorgen
Sie sind in eigenen Containern zu sammeln und nach Füllung selbst abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Entsorgungs- und Verwertungsnachweise der Deponie sind dem AG mit der Rechnung/ Schlussrechnung vorzulegen. Anfallende Gebühren/Deponiekosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Kooperation und Koordination
Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf Anforderung mindestens 1x pro Woche, an Koordinierungsbesprechungen teilzunehmen. Während der Arbeiten muss ständig und zwingend eine Deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Eignungsnachweise
Alle Eignungsnachweise sind vor Beginn der Ausführung vorzulegen und aktenkundig zu erfassen.
Bautagebuch
Es ist ein Bautagebuch zu führen und 14tägig der Bauleitung zu übergeben.
Dokumentation
Liefern einer vollständigen Dokumentation (digital als PDF) mit der Schlussrechnung. E_Allgemeine Hinweise Metallbauarbeiten E_Allgemeine Hinweise - Metallbauarbeiten
Zur Vereinfachung wurde im Leistungstext des LVs teilweise auf selbstverständliche Ausdrücke, wie "Herstellen, einschl. Materiallieferung und Verschnitt, verlegen, montieren, einschl. Befestigungsmaterial, Geräte, Förderungsmittel und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw." verzichtet. Wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben (z.B. "nur liefern" oder "bauseitig gelieferte montieren") umfassen die Leistungen immer Herstellung, Lieferung und Montage.
Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen und Einbaugegenständen sind durch geeignete Maßnahmen (Abdeckungen, Verkleidungen etc.), die Sache des AN sind, auszuschließen. Sollten an angrenzenden Bauteilen oder Einrichtungen Beschädigungen oder Verschmutzungen auftreten, so werden diese auf Kosten des AN beseitigt. F_Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten F_TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Dem Leistungsverzeichnis liegt die VOB / B und C zugrunde.
Darüber hinaus gelten die in den jeweiligen ATV aufgeführten Normen, sämtliche in den DINs enthaltenen normativen Verweisungen und sämtliche Merkblätter der entsprechenden Fachverbände in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 8 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Soweit in d | Einheit er Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikati | Einheitspreis in | Gesamtpreis in nale Normen, mit EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| onen, | z.B. EUR | natio |
Nr.) denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische ZulEaUsRsungen, gemeinsEaUmRe technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz : "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Insbesondere gelten die:
ATV DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18 357 - Beschlagarbeiten
ATV DIN 18 360 - Metallbauarbeiten
ATV DIN 18 361 - Verglasungsarbeiten
darüber hinaus gelten die:
ATV DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
Der Auftragnehmer hat insbesondere die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse, Vorschriften der BG sowie die baupolizeilichen Bestimmungen verantwortlich zu beachten.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Metallbauarbeiten
Vorleistung und Planung
Der AN hat den AG auf für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen, erforderliche Angaben zu machen, möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Es ist mit Toleranzen im Bestand zu rechnen. Vor Leistungserbringung muss der AN prüfen, ob diese Toleranzen Einfluss auf die geplanten Leistungen haben.
Sollten es aufgrund von Toleranzen Kollisionen mit der Ausführungsplanung geben, ist die örtliche Bauleitung umgehend zu informieren.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Angaben zur Ausführung
Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern und Durchgängen ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern,
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 9 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der örtlichen Bauüberwachung erforderlich.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung.
Angaben zur Abrechnung
Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.4 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Beschlagarbeiten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Angaben zur Ausführung
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Verglasungsarbeiten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei Verbundsicherheitsglas ist dem Auftraggeber eine Bestätigung über Materialqualität zu übergeben. Weiterhin sind alle Prüfzeugnisse für Brandschutzverglasungen zu übergeben.
Angaben zur Ausführung
In der Leistungsbeschreibung angegebene Beanspruchungsgruppen beziehen sich auf die ift- Richtlinie VE-06/01 Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern des Institutes für Fenstertechnik e.V., Rosenheim.
Die Verglasung von Fenster- und Türelementen ist in der Werkstatt des Auftragnehmers für die betreffenden Bauteile auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist.
Wenn in der Leistungsbeschreibung Einscheibensicherheitsglas gefordert wird, darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden. G_ZTV Innenelemente G_ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALUMINIUMSYSTEME
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 10 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Konstruktionssystem
Fabrikat der Plaung: Schüco
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.
Für die einzelnen Aluminiumelemente sind element- und herstellerspezifische EPDs gemäß EN 15804, nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN- Normen, DIN ENNormen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Ausführungsunterlagen
Der AG legt dem AN nach der Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten, die zur Ausführung notwendigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B rechtzeitig und unentgeltlich vor. Ausführungsunterlagen sind demnach alle das Werk betreffenden Hilfsmittel, die außer Arbeit, Material oder Boden zur Vorbereitung und mangelfreien sowie rechtzeitigen
Durchführung der Bauleistung benötigt werden und ohne die der AN die Bauleistung nicht so wie vertraglich vorgesehen oder gar überhaupt nicht erbringen kann; dazu zählen u.a. auch Proben, Muster und Modelle, sowie endgültige vollständige und ausführungstechnisch brauchbare Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, die nach § 34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI anzufertigenden und angefertigten - auftraggeberseitig freigegebenen - Ausführungspläne des bauplanenden Architekten mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, und statische und sonstige Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute.
Tragwerkspläne und statische Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute sind in die bauseits zu stellende Ausführungsplanung integriert. Sollten sich bei den Ausführungsunterlagen Änderungen ergeben, welche auch die Leistungen des AN betreffen, werden diese Änderungen durch den AG gekennzeichnet und dem AN unverzüglich schriftlich verbindlich mitgeteilt.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich und auf Grundlage der bauseitig hergestellten Ausgangssituation am Bau zu nehmen. Werden dabei Rohbautoleranzen außerhalb der festgelegten Toleranzen festgestellt, ist der AG darüber zu informieren. Fordert der AG, dass
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 11 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Das Aufmaß | Einheit ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich und au | Einheitspreis in | Gesamtpreis in bauseitig EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| f Grun | dlag EUR | e der |
Nr.) hergestellten Ausgangssituation am Bau zu nehmen. Werden dabei RohbauEtUoRleranzen außerhEaUlRb der festgelegten Toleranzen festgestellt, ist der AG darüber zu informieren. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein Aufmaß vor Fertigung unmöglich macht, so sind die objektspezifischen Toleranzen vom AG vorzugeben und vom AN zu beachten.
Werk und Montageplanung
Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der vom AG zu liefernden Ausführungsunterlagen. Diese ist vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360,
Ziff. 3.1.7). Die Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Der AG prüft die Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Bei Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an den AN zurück (Freigabe).
Toleranzen
Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch den AG aufeinander abgestimmt. Sofern die Maße der Elemente vor Ausführung nicht genommen werden können, legt der AG objektspezifische Toleranzen fest (vgl. RAL Leitfaden zur Montage: 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 16, Seite 45f.). Für die Montage sind Abweichungen von vorgeschriebenen
Maßen in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig, sofern die Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht beeinträchtigt wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4).
Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen Maßen geplant und gefertigt werden und kommt es trotz Einhaltung der jeweiligen Toleranzen zu Passungenauigkeiten in der Ausführung, so dass die Leistung des AN auf die Leistung Rohbau nicht ausreichend abgestimmt ist, entscheidet der AG, wie diese zu beseitigen sind.
Beschläge Türen
Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
Bei den nachfolgend ausgeschriebenen Komponenten handelt es sich um elektrisch gesteuerte Feststellanlagen an ein- oder zweiflügligen Brand- und Rauchschutztüren.
Bei der Auswahl (Art und Anzahl) der Brandmelder für die Feststellanlagen ist die Feststellanlagen RL (Richtlinie für Feststellanlagen) und die Zulassungen der jeweiligen Hersteller zu verwenden. Hierbei sind insbesondere die Gegebenheit vor Ort und die Einbausituation zu berücksichtigen.
Nach dem betriebsfertigen Einbau der Feststellanlagen am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.
Die Abnahmeprüfung darf nur von autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Für die Instandhaltung und die Wartung ist die DIN 14677 zu berücksichtigen.
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente.
Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 12 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN EN 410. sie beziehen sich auf einen Standardaufbau. Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der senkrechten führen zu Wertänderungen.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den „Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN
18545 „Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
Baukörperanschlüsse - Innenelemente
Die Ausbildungen der Anschlüsse der Innenelemente ist gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen.
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus dem Schallschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 8, Seite 41 ist zu berücksichtigen.
Bei Öffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw., sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten.
Verankerung
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 8, Seite 41 ist zu berücksichtigen.
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 μm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein.
Für Metallbauelemente im einbaufertigen oder eingebauten Zustand sind die Empfehlungen für die visuelle Beurteilung von organisch beschichteten Oberflächen des VFF-Merkblatts AL.02 zu berücksichtigen.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton außen / innen: RAL 9002
Türbänder: Standard nach Wahl AG
Betätigungen / Handhaben Türen: Inox (Edelstahl)
Lastannahmen
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit: 1.0 KN/m
wirkend in: Brüstungshöhe H_Systembeschreibung Alu-Glas-Konstruktion
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 13 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR H_SYSTEMBESCHREIBUNG DER ALU-GLAS-KONSTRUKTIONEN
BRANDSCHUTZ IN DER INNENANWENDUNG
Die nachfolgend beschriebenen Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige Bauteile.
Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein.
Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen aus dem Zulassungsbescheid sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen.
Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorgelegt werden.
Feuerschutzabschlüsse sind gemäß Bauordnung der Länder überwachungspflichtige Bauteile.
Hersteller von Feuerschutzabschlüssen müssen sich von einer - durch das DIBt - anerkannten Überwachungsstelle überwachen und zertifizieren lassen.
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild.
Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem Typenschild ersichtlich.
Ungedämmtes rauchdichtes Aluminium Tür System
Objekttür : geprüft bis Mechanische Beanspruchung Klasse 4
System 1 ; Leitfabrikat: ADS 65.NI SP nach DIN 18095 oder gleichwertig
Konstruktionsmerkmale
Die Konstruktion ist außen und innen flächenbündig.
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Gläser und / oder Ausfachungen eingesetzt werden.
Die Abdichtung der Gläser und / oder Ausfachungen erfolgt mit äußeren und inneren EPDM- Dichtungen.
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.
Die Montage der Elemente hat nach den Vorgaben des Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zu erfolgen.
Die Türen sind rauchdicht nach DIN 18095 auszuführen.
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild.
Profilbautiefen
Blendrahmen, Pfosten, Riegel,
Flügelrahmen und Sockel 65 mm
Profilansichtsbreiten
Sockel verbreitert. Entsprechend Bestand.
Bei durchlaufenden Oberlicht ist der darunter liegende Riegel statisch zu verstärken.
Falls in Position erwähnt ist das Element mit einer Eckzarge auszuführen.
Der Blendrahmen wird auf die Baukörperecke montiert.
Der Türflügel ist ca. 180° zu öffnen.
Von der lichten Öffnungsbreite gehen je Seite max. 45 mm verloren.
Aluminium- Glas-Brandschutzsystem für Feuerschutzabschlüsse
nach DIN 4102 und DIN 18095
Objekttür : geprüft bis Mechanische Beanspruchung Klasse 4
System 2 : Leitfabrikat : ADS 90 FR 30 oder gleichwertig
Konstruktionsmerkmale
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 14 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Konstruktionsmerkmale
5-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen.
Es werden spezielle Brandschutz-Isolatoren eingebracht.
Multifunktionsnut zur klemmbaren Befestigung der Beschläge (Schlösser, Sicherungsbolzen, E- Öffner, Montageanker, Rollenklemmband).
Im Falzbereich der Blend-/Flügelrahmen werden beschichtete BS- Dichtbänder in die Multifunktionsnut eingeschoben.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser und / oder Ausfachungen eingesetzt werden.
Die Abdichtung der Brandschutzgläser erfolgt mit äußeren und inneren EPDM- Dichtungen.
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden.
Die Montage der Elemente hat nach den Vorgaben der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung zu erfolgen.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.
Die hochfeuerhemmenden Türen sind rauchdicht nach DIN 18095 auszuführen.
Profilbautiefen
Blendrahmen, Pfosten, Riegel,
Flügelrahmen, Sockel 90 mm
Profilansichtsbreiten
Sockel verbreitert. Entsprechend Bestand.
Bei durchlaufenden Oberlicht ist der darunter liegende Riegel statisch zu verstärken.
Falls in Position erwähnt ist das Element mit einer Eckzarge auszuführen.
Der Blendrahmen wird auf die Baukörperecke montiert.
Der Türflügel ist ca. 180° zu öffnen.
Von der lichten Öffnungsbreite gehen je Seite max. 45 mm verloren. I_ Aluminium Tür-Beschläge I_ALUMINIUM TÜR BESCHLÄGE
Beschlag Allgemein
Die Türbeschläge sind in der Grundausstattung in den nachfolgenden Vorbemerkungen beschrieben, die Spezifikationen werden in der Leistungsposition definiert.
Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren
1- flg. Türen
"B": -Umschaltfunktion-,
Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar.
Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.
Rollentürbänder, Innentüren
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 170 mm, für Flügellasten bis 120 kg.
Konstruktionsmerkmale
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 15 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die FeinjustierunEgU Rist im TürfalzEUR angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 13
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 6
Betätigung nach DIN EN 179
Betätigung 1.flg. Türen innen
Türdrücker, Edelstahl
Betätigung 1 flg. Türen außen (Funktion B + C)
Türdrücker, Edelstahl
BT 1 Einfachverriegelung, 1-flg., Antipanik-Riegel-Fallen-Schloss
Ausführung mit
9 mm Drückernuss
1-tourig
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
mit und ohne Wechsel
Stulp, INOX
Riegel und Falle vernickelt
Schließplatten, Falleneinlaufteil
Vorgerichtet für Profilzylinder
J_Beschläge Türen Zubehör J_BESCHLÄGE TÜREN, ZUBEHÖR
BT 10 Türschließer mit Gleitschiene
für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite. K_Verglasung für Innenelemente K_VERGLASUNG FÜR INNENELEMENTE
GT 1 F30 Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas
Dicke gesamt: 16 mm
Typ: S-Flam 30 C 16 (M) L_Baukörperanschlüsse L_BAUKÖRPERANSCHLÜSSE
A 1 - Anschluss Rauchschutzelemente
Die Eignung des Rauchschutzabschlusses zur Erfüllung der Anforderungen des Rauchschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Die Anschlüsse der Rauchschutztüren müssen hinsichtlich der mechanischen Festigkeit und der dauerhaften Abdichtung mit dauerelastischen Dichtungsmasse bei sinngemäßer Anwendung der DIN 18540 fachgerecht ausgeführt werden.
A 2 - Anschluss Brandschutzelemente
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 16 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR A 2 - Anschluss Brandschutzelemente
F30 Verglasungen und T30 Türen
Die Eignung des Feuerschutzabschlusses zur Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden / Bauteilen nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Die Anschlüsse der Brandschutzelemente müssen hinsichtlich der mechanischen Festigkeit und der dauerhaften Abdichtung mit dauerelastischen Dichtungsmasse bei sinngemäßer Anwendung der DIN 18540 Teil 1 fachgerecht ausgeführt werden. M_Innentüren - Einbau der Elemente und Bauteilschutz M_INNENTÜREN - EINBAU DER ELEMENTE UND BAUTEILSCHUTZ
Der Einbau der Türelemente erfolgt im Bestandsgebäude.
Die Türrahmen sind im Bestand oder nach Putz- und Estricharbeiten
einzubauen und während der weiteren Ausbauarbeiten zu schützen,
Ausführung gemäß gesonderter Position.
Die Endmontage der Türblätter und Verglasungen erfolgt
nach Abschluss der Ausbauarbeiten oder in Abstimmung mit der Bauleitung.
Die Türblätter sind bis dahin verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. N_Angaben des Bieters N_ANGABEN DES BIETERS
Dem Bieter wird freigestellt, zu der ausgeschriebenen Konstruktion gleichwertige Konstruktionen anzubieten.
Zur Gewährleistung einer umfassenden Kompatibilität sowie zur Minimierung der Ansprechpersonen wird Wert darauf gelegt, dass alle Konstruktionen von einem Systemhersteller stammen.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion sind Detailzeichnungen aller betreffenden Punkte, Muster und System-Prüfzeugnisse vorzulegen.
Zur Vergleichbarkeit der angeboten Leistungen sind Produktblätter, Nachweise, Zertifikate aller angebotenen Systeme , Beschläge, etc. beizulegen
Bei unzureichenden Unterlagen erfolgt eine Nachforderung.
Die Angaben des Bieters sind unter Punkt 1.2 Werkstatt- und Montageplanung Metallbauarbeiten zu hinterlegen!
Die unter Punkt 2 aufgeführten Leistungen zur Ertüchtigung von Innenelementen
im Bereich Brandschutz / Rauchschutz sind durch ein hierfür fachlich qualifiziertes
Fachunternehmen auszuführen.
Der Auftragnehmer hat einen geeigneten Fachkundenachweis mit dem Angebot als PDF vorzulegen Hinweis Baustelleneinrichtung Hinweis Baustelleneinrichtung
Die allgemeine Baustelleneinrichtung erfolgt über das Gewerk LV 01 Baustelleneinrichtung.
Hierbei wird ein Baustromanschluss mit Baustromverteiler, Bauwasseranschluss, Baustellenbeleuchtung außen und
Beleuchtung der Verkehrswege innen,
Bauzaun, Baum- und Wurzelschutz sowie Sanitärcontainer mit WC zur Verfügung gestellt.
Eigene Baustelleneinrichtung:
Entsprechend der VOB Teil C, DIN 18299 Absatz 4,
ist das Vorhalten, Einrichten und Räumen der eigenen Baustelleneinrichtung einschl. der erforderlichen Geräte/
Werkzeuge und dergleichen Nebenleistungen.
Aufenthalts- und Materialcontainer, Gerüste/Leitern/
Abstützungen innen und außen, Geräte für den Materialtransport im Gebäudeinneren etc., die für
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 17 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Abstützungen innen und außen, Geräte für den Materialtransport im Gebäudeinneren etc., die für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich sind, sind durch den AN einzuplanen, anzutransportieren und aufzustellen, umzustellen und nach Ende der Arbeiten wieder zu räumen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Darüber hinaus zur Erbringung der eigenen Leistungen
erforderliche Baustelleneinrichtungen des AN sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 01 Schlosser-Brandschutztüren
01.01 Werkplanung
01.01.001 Statischer Nachweis/Standsicherheitsnachweis Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis für alle Alu-Glas-Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen etc.
Der prüfbare statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen, ist in schriftlicher Form (3-fach), vorzulegen.
Der statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis ist dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
1,000 psch 01.01.002 Werkstatt- und Montageplanung Metallbauarbeiten Werkplanung ist die Umsetzung der Ausführungsplanung des Planers durch das ausführende Unternehmen in eine Werkstatt- und / oder Montageplanung, nach der in Fertigungsbetrieben die Vor- oder Teilvorfertigung von Elementen erfolgt.
Der AN erstellt nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 einmalig eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der bauseits gemäß den vorstehenden Vorbemerkungen gelieferten Ausführungsunterlagen, aus der sich Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die
Einbaufolge ergeben.
Die weitere technische Bearbeitung, d. h.
-
Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen
-
Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
-
örtliche Aufmaße
-
Vorlage von Original-Muster der Fenster- und Fassadenprofile ist mit dieser Position komplett anzubieten.
Die Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster liefert der AN dem AG auf der Grundlage der Abstimmung mit dem Architekten vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung in dreifacher Ausfertigung.
Der AN erhält die vorgenannten Unterlagen nach bauseitiger Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung mit einem entsprechenden
Prüfvermerk wieder zurück.
Angaben des Bieters:
System 1
Ungedämmtes rauchdichtes Aluminium Tür System nach DIN 18095
Angeb. Fabrikat System 1: oder gleichwertig ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
Produktbezeichnung: ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
System 2
Aluminium- Glas-Brandschutzsystem für Feuerschutzabschlüsse
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 18 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Aluminium- Glas-Brandschutzsystem für Feuerschutzabschlüsse
nach DIN 4102 und DIN 18095
Angeb. Fabrikat System 2: oder gleichwertig ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
Produktbezeichnung: ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
Innentüren aus Aluminium-Glas,
Drückergarnituren
Angeb. Fabrikat Drückergarnitur: oder gleichwertig ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
Produktbezeichnung: ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
BT 10 Gleitschienen-Türschließer
für barrierefreie 1-flg. Türen nach DIN 18040
Angeb. Fabrikat OTS: oder gleichwertig ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
Produktbezeichnung: ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
Alle relevanten Systemkomponenten (Systemprofile, Beschläge, Dichtungen), sind mindestens 10 Jahre, nach erfolgter Endabnahme der Leistung, verfügbar.
Bei unzureichenden Unterlagen erfolgt eine Nachforderung.
1,000 psch 01.01.003 Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung Feststellanlage Nach dem betriebsfertigen Einbau der Feststellanlagen am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.
Die Abnahmeprüfung darf nur von autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung in unmittelbarer Nähe des Abschlusses ist an der Wand ein Schild in der Größe 105 mm x 52 mm mit der Aufschrift
"Feststellanlage Abnahme durch (Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme) dauerhaft anzubringen.
Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen; sie ist durch den Betreiber aufzubewahren.
Anzahl: 7 Stück
Bauteillage: neu eingebaute Innentüren
T.029.2
T.029.3
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 19 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR T.029.3
T.029.4
T.F.004.1
T.F.105.2
T.F.204.2
T.F.302.2
1,000 psch 01.01.004 Zusatzleistung für Elektroarbeiten Zusatzleistung für Elektroarbeiten
Schnittstelle :
Vom AN zu liefen, montieren, in Betrieb zu nehmen und aufzuschalten sind alle im Leistungsumfang beschriebenen Elektrobauteile.
Vom bauseitigen Elektriker erfolgt die Kabellegung und setzen der Ü-Dose, auf Grundlage Information vom AN Metallbau.
Folgende Leistungen sind zu erbringen :
Erstellung von Projektbezogenen Kabelplänen als Blockschaltbild und Ermittlung des Kabelquerschnittes.
Prüfung des vorliegenden Leistungsverzeichnisses und der Planungsunterlagen.
Planung der Leistung auf Grundlage der Beschreibung.
Abstimmung von technischen Anschlussbedingungen mit dem Gewerk Elektro/Fachplaner Elektro.
Festlegung von Montageorten für Feldgeräte- und Hardwarekomponenten, soweit die Montage im Auftragsumfang enthalten ist.
Abklärung von Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Vorleistungen.
Teilnahme an notwendigen, den Lieferumfang betreffenden Baustellenbesprechungen.
Erstellung der Dokumentationsunterlagen für Nutzer.
Erstellung der Revisionsunterlagen.
Lieferung, Montage, Inbetriebnahmen, Aufschaltung aller Elektrobauteile.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 20 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.02 Rauchschutztürelemente Alu/Glas (RS)
01.02.001 Alu-Rauchschutz-Element RS, 1flg., 1950/2880, MW, (Flur) T.F004.1 Ungedämmtes rauchdichtes Aluminium Tür System RS (System 1) nach DIN 18095,
Tür 1flg. (RS) mit verglastem Rahmentürblatt mit verglastem Oberlichtfestfeld und seitlich
2 Stück verglastem Seitenfestfeld
DIN R
Einbauort: Erdgeschoss
Raum Nr.: F.004
Raumbezeichnung: Flur
Tür-Nr. T.F004.1
Detail Architekt: Detail BST-T.F.004.1
Ausführung:
-
Objekttür, mechanische Festigkeit min. Klasse 3
-
Rauchschutz nach DIN 18095
Ausführung gemäß Zulassung.
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St 1-flg. NA Tür nach DIN EN 179, mittig
wahre lichte Durchgangsbreite : min. 1.100 mm
Funktion: B
Schloss Einfachverriegelung: BT 1
Betätigung: Innen Drücker, INOX
Außen Drücker, INOX
Türschließer: BT 10
2 St Seitenteil fest
1 St Oberlicht fest, durchlaufend
Verglasung: VSG einschalig
Anschlüsse: allseitig, A1
Ausführung gemäß Prüfbericht.
Türzarge:
Blockzarge, Einfachfalz
Material: Aluminium,
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton Türzarge: RAL 9002
Türblatt:
Rahmen Türblatt: Aluminium
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton : RAL 9002
Türblattkante: Eckkante
Dichtung umlaufend
Oberfläche Türblatt: Glas, VSG, klar
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 21 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Oberfläche Türblatt: Glas, VSG, klar
Oberlicht: ja
Verglasung: siehe Hinweis Verglasung Innentür
Türbänder: RoB
Türbeschläge:
Bandseite/Gegenbandseite: Dr / Dr
Beschlaggarnitur: Rosette
Material: Edelstahl
Türschloss:
Höhe: 1050 mm
Art: We/Pa
Panikfunktion: ja
Panik-Standflügel-Verriegelung: nein
Türschließer: OTS dst (BT 10)
Türschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154
Feststellfunktion: ja
Festteil: oben und seitlich rechts und links
Material: Glas, VSG, klar
Verglasung: siehe Hinweis Verglasung Innentür
Einbausituation: in Mauerwerkswand Bestand, verputzt
Rohbauöffnung bxh: 1950 x 2.880 mm
Wandöffnung Fläche: 5,62 m2
Wandstärke : ca. 430 mm
Anforderungen:
Einbruchschutz: -
Klimaklasse DIN EN 1121: I
Beanspruchungsgruppe DIN EN 1192: S
Brandschutz: RS (neu C5 S200)
(rauchdichte und selbstschließende Tür)
Schallschutz: ohne Anforderung
Mindestmaß lichte Durchgangsbreite: 1100 mm
Zubehör:
Bodendichtung: -
Feststellfunktion: -
Türstopper Boden: ja
Produktbezeichnung: ..............................
Angeb. Fabrikat Beschläge: oder gleichwertig ..............................
[Seite 89]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 22 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Angeb. Fabrikat Beschläge: oder gleichwertig ..............................
Angeb. Fabrikat Türschließer: oder gleichwertig ..............................
Angeb. Fabrikat Verglasung: oder gleichwertig ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
1,000 St 01.02.002 Alu-Rauchschutz-Element RS, 1flg.,1950/2940, MW, (Flur) T.F105.2, T.F204.2, T.F302.2 Ungedämmtes rauchdichtes Aluminium Tür System RS (System 1) nach DIN 18095,
Tür 1flg. (RS) mit verglastem Rahmentürblatt mit verglastem Oberlichtfestfeld und seitlich
2 Stück verglastem Seitenfestfeld
DIN R (L)
Einbauort: 1. OG, 2. OG, 3. OG
Raum Nr.: F.105, F.204, F.305
Raumbezeichnung: Flur
Tür-Nr. T.F.004.1, T.F.204.2, T.F.302.2
Detail Architekt: Detail BST-T.F.105.2 / T.F.204.2 / T.F.305.2
Ausführung:
-
Objekttür, mechanische Festigkeit min. Klasse 3
-
Rauchschutz nach DIN 18095
Ausführung gemäß Zulassung.
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St 1-flg. NA Tür nach DIN EN 179, mittig
wahre lichte Durchgangsbreite : min. 1.100 mm
Funktion: B
Schloss Einfachverriegelung: BT 1
Betätigung: Innen Drücker, INOX
Außen Drücker, INOX
Türschließer: BT 10
2 St Seitenteil fest
1 St Oberlicht fest, durchlaufend
Verglasung: VSG einschalig
Anschlüsse: allseitig, A1
Ausführung gemäß Prüfbericht.
Einbausituation: in Mauerwerkswand Bestand, verputzt
Rohbauöffnung bxh: 1950 x 2940 mm
Wandöffnung Fläche: 5,73 m2
Wandstärke : > 400 mm
Anforderungen:
Klimaklasse DIN EN 1121: I
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LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 23 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Klimaklasse DIN EN 1121: I
Beanspruchungsgruppe DIN EN 1192: S
Brandschutz: RS (neu C5 S200)
(rauchdichte und selbstschließende Tür)
Schallschutz: ohne Anforderung
Mindestmaß lichte Durchgangsbreite: 1100 mm
Türzarge:
Blockzarge, Einfachfalz
Material: Aluminium,
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton Türzarge: RAL 9002
Türblatt:
Rahmen Türblatt: Aluminium
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton : RAL 9002
Türblattkante: Eckkante
Dichtung umlaufend
Oberfläche Türblatt: Glas, VSG, klar
Oberlicht: ja
Verglasung: siehe Hinweis Verglasung Innentür
Türbänder: RoB
Türbeschläge:
Bandseite/Gegenbandseite: Dr / Dr
Beschlaggarnitur: Rosette
Material: Edelstahl
Türschloss:
Höhe: 1050 mm
Art: We/Pa
Panikfunktion: ja
Panik-Standflügel-Verriegelung: nein
Türschließer: OTS dst (BT 10)
Türschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154
Feststellfunktion: ja
Festteil: oben und seitlich rechts und links
Material: Glas, VSG, klar
Verglasung: siehe Hinweis Verglasung Innentür
Einbausituation: in Mauerwerkswand Bestand, verputzt
Rohbauöffnung bxh: 1950 x 2.880 mm
Wandöffnung Fläche: 4,54 m2
[Seite 91]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 24 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Wandöffnung Fläche: 4,54 m2
Wandstärke : ca. 430 mm
Anforderungen:
Einbruchschutz: -
Klimaklasse DIN EN 1121: I
Beanspruchungsgruppe DIN EN 1192: S
Brandschutz: RS
(selbstschließende und rauchdichte Tür)
Schallschutz: ohne Anforderung
Mindestmaß lichte Durchgangsbreite: 1100 mm
Zubehör:
Bodendichtung: -
Feststellfunktion: -
Türstopper Boden: ja
3,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 92]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 25 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.03 Brandschutztürelemente Alu/Glas (T30 RS)
01.03.001 Alu-Brandschutz-Element T-30 RS / F 30 ,1-flg.,1010/2135, MW 560, EG Mensa, T.029.3 Aluminium- Glas-Brandschutzelement T-30 RS / F 30 (System 2) für Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 und DIN 18095,
Tür 1flg. mit verglastem Rahmentürblatt
DIN (L)
Einbauort: Erdgeschoss
Raum-Nr.: R 029
Raum-Bezeichnung: Mensa
Tür-Nr.: T.029.3
Detail Architekt: Detail BST-T.029.3, BST-T.029.4
Ausführung:
- Eckzarge, Tür 180° öffenbar dauerhaft,
offengehalten mit Sockel-Haftmagnet,
nichtabschließbar
-
Objekttür, mechanische Festigkeit min. Klasse 3
-
Brandschutz nach DIN 4102
-
Rauchschutz nach DIN 18095
Ausführung gemäß Zulassung.
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St 1-flg. NA Tür nach DIN EN 179
wahre lichte Durchgangsbreite : min. 900 mm
Funktion: B
Schloss Einfachverriegelung: BT 1
Betätigung: Innen Drücker, INOX
Außen Drücker, INOX
Türschließer: BT 10
Verglasung: GT 1
Anschlüsse: Allseitig: A2
Türzarge:
Blockzarge, Einfachfalz
Material: Aluminium,
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton Türzarge: RAL 9002
Türblatt:
Rahmen Türblatt: Aluminium
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton : RAL 9002
Türblattkante: Eckkante
Dichtung umlaufend
[Seite 93]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 26 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Dichtung umlaufend
Oberfläche Türblatt: Glas, VSG, klar
Oberlicht: nein
Verglasung: siehe Hinweis Verglasung Innentür
Türbänder: RoB
Türbeschläge:
Bandseite/Gegenbandseite: Dr / Dr
Beschlaggarnitur: Rosette
Material: Edelstahl
Türschloss:
Höhe: 1050 mm
Art: We/Pa
Panikfunktion: ja
Türschließer: OTS dst (BT 10)
Türschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154
Feststellfunktion: ja
Einbausituation: Mauerwerk, geputzt
Rohbaubreite : 1010 mm
Rohbauhöhe : 2135 mm
Wandöffnung Fläche in m2: 2,16 m2
Wandstärke : ca. 300 mm
Anforderung:
Einbruchschutz: -
Klimaklasse DIN EN 1121: I
Beanspruchungsgruppe DIN EN 1192: S
Brandschutzanforderung: T30 RD S / F 30
(feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Tür)
- EI₂ 30-C5-S₂₀₀/EI 30
Mindestmaß lichte Durchgangsbreite: 900 mm
Schallschutz: ohne Anforderung
Zubehör:
Bodendichtung: -
Türstopper Boden: ja
1,000 St 01.03.002 Alu-Brandschutz-Element T-30 RS / F 30, 1-flg.,1010/2135, MW 560, EG Mensa, T.029.4 Aluminium- Glas-Brandschutzelement T-30 RS / F 30 (System 2) für Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 und DIN 18095,
Tür 1flg. mit verglastem Rahmentürblatt
DIN (R)
Einbauort: Erdgeschoss
Raum-Nr.: R 029
[Seite 94]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 27 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Raum-Nr.: R 029
Raum-Bezeichnung: Mensa
Tür Nr.: T.029.4
Detail Architekt: Detail BST-T.029.3, BST-T.029.4
Ausführung:
- Eckzarge, Tür 180° öffenbar dauerhaft,
offengehalten mit Sockel-Haftmagnet,
nichtabschließbar
-
Objekttür, mechanische Festigkeit min. Klasse 3
-
Brandschutz nach DIN 4102
-
Rauchschutz nach DIN 18095
Ausführung gemäß Zulassung.
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St 1-flg. NA Tür nach DIN EN 179
wahre lichte Durchgangsbreite : min. 900 mm
Funktion: B
Schloss Einfachverriegelung: BT 1
Betätigung: Innen Drücker, INOX
Außen Drücker, INOX
Türschließer: BT 10
Verglasung: GT 1
Anschlüsse: Allseitig: A2
Türzarge:
Blockzarge, Einfachfalz
Material: Aluminium,
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton Türzarge: RAL 9002
Türblatt:
Rahmen Türblatt: Aluminium
grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton : RAL 9002
Türblattkante: Eckkante
Dichtung umlaufend
Oberfläche Türblatt: Glas, VSG, klar
Oberlicht: nein
Verglasung: siehe Hinweis Verglasung Innentür
Türbänder: RoB
Türbeschläge:
Bandseite/Gegenbandseite: Dr / Dr
[Seite 95]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 28 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bandseite/Gegenbandseite: Dr / Dr
Beschlaggarnitur: Rosette
Material: Edelstahl
Türschloss:
Höhe: 1050 mm
Art: We/Pa
Panikfunktion: ja
Türschließer: OTS dst (BT 10)
Türschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154
Feststellfunktion: ja
Einbausituation: Mauerwerk, geputzt
Rohbaubreite : 1010 mm
Rohbauhöhe : 2135 mm
Wandöffnung Fläche in m2: 2,16 m2
Wandstärke : ca. 300 mm
Anforderung:
Einbruchsicherung: -
Klimaklasse DIN EN 1121: I
Beanspruchungsgruppe DIN EN 1192: S
Brandschutzanforderung: T30 RD S / F 30
(feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Tür)
-
- EI₂ 30-C5-S₂₀₀/EI 30
Mindestmaß lichte Durchgangsbreite: 900 mm
Schallschutz: ohne Anforderung
Zubehör:
Bodendichtung: -
Türstopper Boden: ja
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 96]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 29 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.04 Brandschutztür - Metall (T90 RS)
Hinweis Farbbeschichtung Das Brandschutztürelement ist durch den Auftragnehmer Farbendbeschichtet (Grundierung/Zwischen- und Schlussbeschichtung)
zu liefern und einzubauen. 01.04.001 T90 RS, Metall, 1-flg.,1010/2135, MW 560, EG Kinderwagen, T.020.1 T90 RS - Brandschutztür (Innentür als Drehtür, 1flg.) als komplett einbaufertiges Türelement, gefälzt,
inkl. Türblatt, Bänder, Schloss, Eckzarge, Zargendichtung, Drückergarnitur, Obentürschließer,
selbstschließend, Rauschschutz durch absenkbare Bodendichtung mit bauaufsichtlicher Zulassung (Prüfschild),
System nach DIN 4102 und DIN 18095,
einschl. aller erforderlichen Befestigungsmitteln und umlaufender dauerelastische Versiegelung.
Das Türelement ist grundiert (Pulverbeschichtung) einschl. oberflächenfertiger Endbeschichtung (Zwischen- und Endbeschichtung) zu liefern und zu montieren.
DIN R
Abmessung Türelement: 1010/21350 mm
Einsatz im Innenbereich
Einbausituation: in Mauerwerksöffnung
Rohbaubreite : 1010 mm
Rohbauhöhe : 2135 mm
Wandöffnung Fläche in m2: 2,16 m2
Wandmaterial: Mauerwerk, geputzt
Wandstärke : 670 mm
Anforderungen:
Klimaklasse: I
Beanspruchungsgruppe: S
Brandschutzanforderungen: T90 RS
(feuerbeständige, selbstschließende und rauchdichte Tür (T90-RS))
- EI₂ 90-C5 S200
Mindestmaß lichte Durchgangsbreite: 900 mm
Schallschutz: ohne
DIN Rechts
Einbauort: Erdgeschoss
EG R020-021 - T.020.1, Kinderwagenabstellraum
Zarge:
Eckzarge, gefälzt nach Brandschutz T90 mit Spezialdichtung,
2 Bandaufnahme-Elemente
Einbau im Bestandsmauerwerk + Putz, inkl. Befestigung durch Schraubmontage 3 Stück je Seite
DIN-Norm: DIN 4102
Oberflächen-Art: Stahl verzinkt
Materialdicke: mind. 1,5 mm
Oberflächenbeschichtung: pulvergrundbeschichtet, einschl. oberflächenfertig endbeschichtet mit
[Seite 97]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 30 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Oberflächenbeschichtung: pulvergrundbeschichtet, einschl. oberflächenfertig endbeschichtet mit Zwischen-und Schlussbeschichtung - Pulverbeschichtung
Farbe: Grauweiß ähnlich RAL 9002
Kantenausführung: eckig
Falzausführung: 3-seitig
Bodeneinstand: 0 mm
Zargenauskleidung: bauseitige Zargenauskleidung/-hinterfüllung
Flächenbündiges Edelstahlschließblech mit Kantenschutz inkl. Fallenjustierverstellung
inkl. komplettes Montagezubehör
Spiegel Öffnungsseite: 50 mm
Spiegel Schließseite: 73 mm
Maulweitenkante Schließseite: 28 mm
Drückerhöhe: 1050 mm
inkl. Dämpfungsprofil (3-seitig)
Türblatt:
- Oberfläche: verzinkt und pulvergrundbeschichtet (Grauweiß ähnlich RAL 9002),
einschl. oberflächenfertig endbeschichtet mit Zwischen- und Schlussbeschichtung Pulverbeschichtung
(Grauweiß ähnlich RAL 9002)
-
Türblattstärke: 62mm
-
Kantenausführung: eckig
-
Konstruktion: vollflächig verklebte Verbundkonstruktion
-
Deckplatte: mind. 1,0 mm Blechdicke
-Standardausführung Band: 4 Konstruktionsbänder (dreidimensional verstellbar)
-
Standardausführung Schlosskasten: Einsteckschloss mit Wechsel PZ-gelocht, DIN 18250 Klasse 5 inkl. Edelstahlstulp
-
T90RS-Zulassungsschild (Bandseite)
-
selbstschließend durch einen Obentürschließer Gleitschiene auf Öffnungsseite DIN EN 1154
-
Rauchschutz | RS durch absenkbare Bodendichtung
Drückergarnitur:
-
Edelstahl - Drücker/Drücker
-
U-Form mit Rundrosette
-
9 mm Vierkant
-
Buntbart (BB) / Profilzylinder (PZ) - gelocht
Ausführung nach Herstellervorgabe!
angebotenes Fabrikat/Hersteller: oder gleichwertig ..............................
(vom Bieter einzutragen!)
1,000 St
[Seite 98]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 31 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 99]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 32 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.05 Brandschutztürelement Alu/Glas (T30)
01.05.001 Alu-Brandschutz-Element T-30 RS / F30, 1flg., 1520/2470, MW 600, EG - T.029.2 Aluminium- Glas-Brandschutzelement T-30 RS / F 30 (System 2) für Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 und DIN 18095,
Tür 1flg. mit verglastem Rahmentürblatt mit 1 verglastem Festteil seitlich und verglastem Oberteil.
DIN R
Einbaulage: Erdgeschoss
Raum Nr.: EG R029 - Mensa
Tür Nr.: T.029.2
Detail Architekt: Detail BST-T.029.2
Ausführung:
-
Objekttür, mechanische Festigkeit min. Klasse 3
-
Brandschutz nach DIN 4102
-
Rauchschutz nach DIN 18095
Ausführung gemäß Zulassung.
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St 1-flg. NA Tür nach DIN EN 179
wahre lichte Durchgangsbreite : min. 900 mm
Funktion: B
Schloss Einfachverriegelung: BT 1
Betätigung: Innen Drücker, INOX
Außen Drücker, INOX
Türschließer: BT 10
1 St Seitenteil fest, links
1 St Oberlicht fest, durchlaufend
Verglasung: GT 1
Anschlüsse: Allseitig: A2
Türzarge:
Blockzarge, Einfachfalz
Material: Aluminium,
Oberfläche: grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton Türzarge: RAL 9002
Türblatt:
Rahmen Türblatt: Aluminium
Oberfläche: grundiert, oberflächenfertig endbeschichtet (Pulverbeschichtung)
Farbton : RAL 9002
Türblattkante: Eckkante
Dichtung umlaufend
Oberfläche Türblatt: Glas, VSG, klar
Oberlicht: ja
[Seite 100]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 33 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Oberlicht: ja
Verglasung: siehe Hinweis Verglasung Innentür
Türbänder: Rollenbänder (RoB)
Türbeschläge:
Bandseite/Gegenbandseite: Dr / Dr
Beschlaggarnitur: Rosette
Material: Edelstahl
Türschloss:
Höhe: 1050 mm
Art: We/Pa
Panikfunktion: ja
Türschließer: OTS dst (BT 10)
Türschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154
Feststellfunktion: ja
Festteil: seitlich links / oben fest durchlaufend
Material Aluminium/Glas - VSG, klar
Einbausituation:
Rohbaubreite : 1520 mm
Rohbauhöhe : 2470 mm
Wandöffnung Fläche in m2: 3,75 m2
Abmessung Türelement: BxH 1.010/21350 mm
Wandmaterial: Mauerwerk, geputzt
Wandstärke : ca. 500 mm
Anforderungen:
Einbruchschutz: -
Klimaklasse DIN EN 1121: I
Beanspruchungsgruppe DIN EN 1192: S
Brandschutzanforderung: T30
(feuerhemmendes und selbstschließendes Türelement)
-
- EI₂ 30-C5-S₂₀₀/EI 30
Mindestmaß lichte Durchgangsbreite: 800 mm
Schallschutz: ohne Anforderung
Zubehör:
Bodendichtung: -
Feststellfunktion: -
Türstopper Boden: ja
1,000 St
[Seite 101]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 34 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 102]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 35 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.06 Zusätzliche Leistungen Brandschutztüren neu
01.06.001 Mehrpreis, OTS mit Freilauffunktion, Gleitschiene, Feststellung, Handtaster, inkl. Rauchschaltzentrale Mehrpreis für Türschließer mit Freilauffunktion, Gleitschiene und elektrohydraulische Feststellung für Brand- und Rauchschutztüren,
Handtaster, incl. Rauchschaltzentrale. für 1-flg. Türen,
anstelle des in der Hauptposition beschriebenen Obentürschließers
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach EN 1154, mit elektrohydraulischer Feststellung, geprüft nach EN 1155 und Freilauffunktion
ab Türöffnungswinkel > 0°. Schließgeschwindigkeit und Endschlag stufenlos einstellbar.
Für Türflügelbreiten bis 1250 mm.
Gleitschiene mit integriertem Netzteil und Rauchmelder mit Betriebs- und Wartungsanzeige,
inkl. eines Handtaster zur Auslösung.
Anschlussmöglichkeit für weitere Melder, externe Handauslösung und potenzialfreien Alarmkontakt.
Anschlussspannung 230 V AC, Betriebsspannung 24 V DC.
Lieferung und Montage
Inbetriebnahme siehe gesonderte Position.
E-Anschluss durch bauseitigen Elektriker.
angebotenes Fabrikat/Hersteller: oder gleichwertig ..............................
(vom Bieter einzutragen)
1,000 St 01.06.002 Zulage zusätzlicher Rauchmelder Zulage zusätzlicher Rauchmelder,
anschließbar an in den Vorpositionen beschriebener Rauchschalterzentrale
Lieferung und Montage
Inbetriebnahme siehe gesonderte Position
E-Anschluss durch bauseitigen Elektriker.
1,000 St 01.06.003 Bodentürstopper Edelstahl mit umlaufendem Gummipuffer einschl. Befestigungsmaterial Bodentürstopper Edelstahl mit umlaufendem Gummipuffer einschl.
Befestigungsmaterial liefern, auf dem Boden montieren (unsichtbare Befestigung, korrosionsgeschützt).
Durchmesser : bis 48 mm
Höhe : bis 24 mm
Material : Edelstahl
Bodenbelag : Fliesen oder Linoleum auf Estrich
Angeb. Fabrikat/Hersteller : oder gleichwertig ..............................
(Vom Bieter einzutragen!)
8,000 St
[Seite 103]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 36 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 104]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 37 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 Ertüchtigung Innenelemente Brandschutz / Rauchschutz
02.01 Ertüchtigung Innenelemente Brandschutz / Rauchschutz
Hinweis - Wartungsprotokoll Brandschutztüren Bestand Im Rahmen einer Wartung/Prüfung (Dezember 2025/Januar 2026) der im Gebäude befindlichen Brandschutztüren- und -tore wurden folgende Prüfleistungen erbracht und ein Protokoll zu bestehenden Mängeln erstellt.
-
Prüfung auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung
-
Prüfung der Schließvorrichtung auf Gangbarkeit
-
Prüfung der Schließfolgeregler auf Funktionsfähigkeit
-
Messung:
Tätigkeiten nach ASR A1.7 (Kap. 10.1): Kontrolle Kraftaufwand für das Öffnen oder Schließen von Hand (bei Türen max. 220 N und für Tore max. 260 N, für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50% überschritten werden)
Soll: +- % Ist:
-
Tätigkeit nach ASR A1.7 (Kap. 10.1): Rahmenlose Glastüren und Glasschiebeelemente sind regelmäßig auf Beschädigungen des Glases, insbesondere auf Kantenverletzungen und auf den festen Sitz der Beschläge bzw. Türbänder hin zu prüfen, um Glasbruch vorzubeugen.
-
Tätigkeiten nach ASR A1.7 (Kap. 5): Kontrolle von Türen und Tore hinsichtlich korrekter Kennzeichnung. Türen/Tore die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe zo gekennzeichnet sein, dass die deutliche wahrgenommen werden können.
Die während der Überprüfung festgestellten Mängel sind Bestandteil der nachfolgenden Leistungspositionen und im Rahmen dieses Leistungsverzeichnis zu beseitigen.
Das Prüfprotokoll ist als Anlage (PDF) beigefügt. Konstruktionsbeschreibung Türelemente Konstruktionsbeschreibung Türelemente
Bei der Grundkonstruktion der zu überarbeitenden Türelemente handelt es sich um eine 1-fach vollverglaste Aluminium-Systemkonstruktion in Breiten von 1,50 -4,9 m und einer Höhe von 2,30 - 2,90 m - bestehend aus ein- oder mehreren feststehenden Seitenteilen, Tür 1flg. (B/H i.M. 1,10 x 2,135 m) und 1 - 3 feststehenden Oberlichtern - oberflächenfertig beschichtet in RAL 9002.
Einbaujahr der Elemente ca. 1995 -1999 verschiedener Hersteller (Schüco/Hörmann/Teckentrup etc.)
Die Verglasung ist eine VSG-Verglasung, klar.
Schlosssystem, als Wechselschloss (Antipanik-Schloss), Beschläge: als Edelstahl Türdrücker in Brandschutzausführung,
OTS nach DIN 18263 (in Teilen mit elektromechanischer Feststellung).
Prüfergebnisse Wartungsprotokoll Brandschutztüren Bestand:
Die im Gebäude befindlichen Alu-Glas-Elemente mit Rauchschutzbestandstüren RS und Brandschutztüren T30 RS/T90 RS befinden sich in einem guten Zustand, in Teilen sind Dichtungen schadhaft. Ausführungsbeschreibung 1:
Ausführungsbeschreibung - Ertüchtigung / Instandsetzung Türen im Bestand Ausführungsbeschreibung - Ertüchtigung / Instandsetzung Türen im Bestand
Die Alu-Glas-Elemente einschl. der eingebauten Türen sind bei Erfordernis nach herstellerspezifischen Vorgaben zu warten, zu säubern und instand zu setzten:
- Die mechanischen Bauteile und Dichtungen der Türelemente sind zum Teil defekt und verschlissen und müssen entsprechend der Brandschutzanforderung der Tür ausgebaut, entsorgt und durch gleichwertige herstellerspezifische Bauteile ersetzt werden.
Bei vielen im Titel 7 aufgeführten Türelementen sind beidseitig die Anschlagdichtungen zu wechseln;
eingesetzt sind z.B. Brand- und Rauchschutztüren:
[Seite 105]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 38 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR eingesetzt sind z.B. Brand- und Rauchschutztüren:
Fabrikat Schüco International KG, aus dem Jahr 1999;
System : Schüco Firestop II RS, und ggf. anderer Hersteller.
Alle Wartungsarbeiten müssen so erfolgen, das vorhandene Zulassungen erhalten bleiben!
- Beschlagkontrolle: Einstellen von Türbändern, Justieren von Türschließern (schleifende Bauteile wieder gangbar machen)
Das Aufarbeiten/Instandsetzen von Türelemente im Bestand soll wie folgt ablaufen :
-
Türelement, Rahmen und sonstige Elementteile beidseitig mit geeignetem Reiniger intensiv reinigen und materialschonend aufpolieren, einschl. Reinigung der Ein- und Anbauteile
-
Defekte und schadhafte Dichtungen erneuern:
-
alte und defekte Dichtung ausbauen und fachgerecht nach AVV-Schlüssel entsorgen.
-
Reinigen der Nut (Kerbe für das Einsetzen der Dichtung) vor der Einrichtung, Klebereste oder anderweitige Überreste sind zu entfernen.
-
Montage / Einpassen anschließende Sicht- und Funktionsprüfung der Dichtung (Herstellervorgaben für den Einbau beachten!) - bei der Erneuerung/ Nachrüstung der Brandschutzdichtungen dürfen ausschließlich Original-Ersatzteile des Hersteller eingebaut werden, da sonst die Zulassung der Tür erlischt.
-
Lieferung Dichtungsmaterial in gesonderter Position als Zulage (Abrechnung 1 Stück pro Tür)
Auf dem am Türrahmen angebrachtem Kennzeichnungsschild ist die Feuerwiderstandsklasse T30, T60 oder T90, DIN-Norm, das Datum der Erstellung usw. vermerkt und dient als Grundlage zur Auswahl der passenden Ersatzdichtung.
-
Boden- oder Wandpuffer auf Festigkeit prüfen, bei Erfordernis neue Verschraubung (nach Vorbild Bestand) liefern und montieren.
-
Wartungsprotokoll (auf Grundlage der Türliste) nach Abschluss der Arbeiten mit allen Daten und Ergebnissen der erfolgten Überprüfungen und durchgeführten Wartungen/Instandsetzungen der jeweiligen Türanlage als Nachweis erstellen und dem Bauherr übergeben.
Die unter Punkt 2 aufgeführten Leistungen zur Ertüchtigung von Innenelementen
im Bereich Brandschutz / Rauchschutz sind durch ein hierfür fachlich qualifiziertes
Fachunternehmen auszuführen.
Der Auftragnehmer hat einen geeigneten Fachkundenachweis mit dem Angebot als PDF vorzulegen.
Gesamtbetrag: RS - TÜREN - Ertüchtigung / Instandsetzung RS - TÜREN - Ertüchtigung / Instandsetzung 02.01.001 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., EG - T.001.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.001.1
Kennzeichnung: 238337
Hersteller:
Seriennummer:
Mängelfrei nach Prüfung 0721
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht und Tür 1flg.
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
[Seite 106]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 39 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
EG - Mensa Essenbereich
1,000 St 02.01.002 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., EG - T.001.2/T.001.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.001.2
Kennzeichnung: 238334
Mängelfrei nach Prüfung 0721
Tür - Nr. T.001.3
Kennzeichnung: 238333 (K0007169)
Hersteller Schüco, Baujahr 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 4,89 x 2,92 m
Alu - Glas Element mit Festverglasung (rechts/links), Oberlicht und 2 Stück Alu-Glas Türen
Blockzarge (BZ)
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
EG - Foyer 001/Treppenhaus
2,000 St 02.01.003 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., EG - T.F.002.4/T.F.002.5 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.002.4
Kennzeichnung: 238407 (K0007171)
Hersteller: Schüco, Baujahr 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F.002.5
Kennzeichnung: 238406 (K0007170)
Hersteller: Schüco, Baujahr 1996
[Seite 107]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 40 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Hersteller: Schüco, Baujahr 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 4,89 x 2,92 m
Alu-Glas Element mit Festverglasung (rechts/links), Oberlicht und 2 Stück Alu-Glas Türen
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
EG - Flur F.002 /Treppenhaus
2,000 St 02.01.004 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 1flg., EG - T.F.001.1, T.F.006.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.001.1
Kennzeichnung: 238400
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F.006.1
Kennzeichnung: 238348
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 1,95 x 2,88 m
Fläche: ca. 5,62 m2
Alu - Glas Element mit Festverglasungen seitlich (links/rechts), Oberlicht und
1 Stück Alu-Glas Tür (lichte Durchgangsbreite 110 cm)
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: E-Pa und We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
[Seite 108]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 41 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bauteillage:
EG - Flur F.001/TH
EG - Flur F.006/TH T.004
2,000 St 02.01.005 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 1flg., EG - T.F.002.6 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.002.6
Kennzeichnung: 238483
Hersteller:
Seriennummer:
Mängelfrei nach Prüfung 0721
Größe Türelement: 1,60 x 2,33 m
Alu - Glas Element mit Festverglasungen seitlich (links), Oberlicht und 1 Stück Tür
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
EG - Flur F.002/Flur F.001
1,000 St 02.01.006 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., EG - T.029.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.029.1
Kennzeichnung: 238329
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,13 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts,
Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
[Seite 109]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 42 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
EG - Mensa Essenbereich
1,000 St 02.01.007 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 1.OG - T.F103.1, T.F107.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F103.1
Kennzeichnung: 238233
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F107.1
Kennzeichnung: 238354
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,95 x 2,13 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung (links/rechts), Oberlicht und Tür 1flg.
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263 nur bei Tür Nr. F103.1
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
-
OG - Flur F.103/F.104
-
OG - Flur F.107/TH.104
2,000 St 02.01.008 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 1.OG - T.F101.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F101.1
Kennzeichnung: 238104
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,95 x 2,135 m
Alu-Glas Türelement mit Festverglasung (rechts/links), Oberlicht und 1 Stück Alu-Glas Türen
Rosettengarniturr
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
[Seite 110]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 43 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F101/TH T1.01
1,000 St 02.01.009 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., 1.OG - T.F102.3/T.F102.2 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F102.3
Kennzeichnung: 238230 / K0007183
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F102.2
Kennzeichnung: 238229 / K0007184
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 4,89 x 2,135 m
Alu- Glas Element mit Festverglasung (rechts/links), Oberlicht und 2 Stück Alu-Glas Türen
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
1.OG - Flur F.102 /Treppenhaus T.102
2,000 St 02.01.010 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., 1.OG - T.F106.1/T.F106.2 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F106.1
Kennzeichnung: 238250 / K0007182
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F106.2
[Seite 111]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 44 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Tür - Nr. T.F106.2
Kennzeichnung: 238249 / K0007181
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Größe Türelement: 4,89 x 2,135 m
Alu - Glas Element mit Festverglasung (links/rechts), Oberlicht und 2 Stück Alu-Glas Türen
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.106/Treppenhaus T.103
2,000 St 02.01.011 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 1.OG - T.F.102.4 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.102.4
Kennzeichnung: 238228
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu-Glas Türelement mit Festverglasung links, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Schlossart: We/Pa
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F102/Flur F.101
1,000 St 02.01.012 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 1.OG - T.F107.2 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F107.2
Größe: 1,60 x 2,135 m
[Seite 112]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 45 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu-Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht und Tür 1flg.
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.107/Flur F.106
1,000 St 02.01.013 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.F201.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F201.1
Kennzeichnung: 238094
Hersteller:
Seriennummer:
Mängelfrei nach Prüfung 0721
Größe: 1,95 x 2,13 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung (links/rechts), Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F201/TH T2.01
1,000 St 02.01.014 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., 2. OG, T.F.202.2/T.F.202.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.202.2
Kennzeichnung: 238097 / KZ0007197
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F.202.3
Kennzeichnung: 238096 / KZ0007196
[Seite 113]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 46 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Kennzeichnung: 238096 / KZ0007196
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 4,89 x 2,135 m
Alu - Glas Element mit Festverglasung links/rechts, Oberlicht und 2 Stück Alu-Glas Türen
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.202/TH T.202
2,000 St 02.01.015 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.F203.2 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F203.2
Kennzeichnung: 238100
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,95 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung (rechts/links), Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.203
1,000 St 02.01.016 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.F205.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F205.1
Kennzeichnung: 238112
[Seite 114]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 47 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Kennzeichnung: 238112
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.205/Flur F.206
1,000 St 02.01.017 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., 2. OG, T.F.205.2/T.F.205.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.205.2
Kennzeichnung: 238112 / KZ0007195
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F.205.3
Kennzeichnung: 238097 / KZ0007194
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 4,89 x 2,13 m
Element mit Festverglasung und 2 Stück Alu-Glas Türen
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
[Seite 115]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 48 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bauteillage:
- OG - Flur F.205/TH T.203
2,000 St 02.01.018 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.F206.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F206.1
Kennzeichnung: 238110
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,95 x 2,135 m
Türelement mit Festverglasung (rechts/links), Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.206/TH T2.04
1,000 St 02.01.019 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 3.OG - T.F301.1, T.F307.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F301.1
Kennzeichnung: 238073
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F307.1
Kennzeichnung: 238091
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,95 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung (rechts/links), Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
[Seite 116]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 49 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
-
OG - Flur F.301/TH T.301
-
OG - Flur F.307/TH T.304
2,000 St 02.01.020 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., 3. OG - T.F302.2, T.F302.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F302.2
Kennzeichnung: 238208
Hersteller:
Seriennummer:
Tür schleift
Tür - Nr. T.F302.3
Kennzeichnung: 238207
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 4,89 x 2,135 m
Alu - Glas Element mit Festverglasung links/recht, Oberlicht und 2 Stück Alu-Glas Türen
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.302/TH T.302
4,000 St 02.01.021 Wartung RS Türelement, Alu/Glas, 2x 1flg., 3. OG - T.F306.2, T.F306.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F306.2
Kennzeichnung: 238086 / K0007206
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
[Seite 117]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 50 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F306.3
Kennzeichnung: 238085 / K0007205
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe Türelement: 4,89 x 2,135 m
Alu - Glas Element mit Festverglasung rechts/links, Oberlicht und 2 Stück Alu-Glas Türen
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
- OG - Flur F.306/TH T.303
4,000 St 02.01.022 Wartung RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 3.OG - T.F303.1, T.F304.1, T.F306.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F301.1
Kennzeichnung: 238082
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F304.1
Kennzeichnung: 238083
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F306.1
Kennzeichnung: 238087
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung einseitig, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
[Seite 118]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 51 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: RS
Bauteillage:
-
OG - Flur F.303/Flur F.304
-
OG - Flur F.304/Flur F.305
-
OG - Flur F.306/Flur F.307
3,000 St T90 RS Türen - Ertüchtigung / Instandsetzung T90 RS Türen - Ertüchtigung / Instandsetzung 02.01.023 Wartung T90 RS Tür, Alu/Glas, 1 flg., EG - T.001.4 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.001.4
Kennzeichnung: 238408
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,13 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung links, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T90 RS
Bauteillage: EG - Foyer 001
1,000 St 02.01.024 Wartung T90 RS Tür, Alu/Glas, 1 flg., EG - T.F.002.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.002.3
Kennzeichnung: 238320
Hersteller:
Seriennummer:
Mängelfrei nach Prüfung 0721
Größe: 1,60 x 2,33 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht ung Tür 1flg.
[Seite 119]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 52 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht ung Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T90 RS
Bauteillage: EG - Flur F.003
1,000 St 02.01.025 Wartung T90 RS Tür, Alu/Glas, 1 flg., 1. OG - T.F.102.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.102.1
Kennzeichnung: 238232
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu-Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T90 RS
Bauteillage: 1.OG - Flur F.102
1,000 St 02.01.026 Wartung T90 RS Tür, Alu/Glas, 1 flg., 1. OG - T.F.105.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.105.1
Kennzeichnung: 238261
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu- Glas Türelement mit Festverglasung links,
Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
[Seite 120]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 53 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T90 RS
Bauteillage: 1.OG - Flur F.105/Flur F.106
1,000 St 02.01.027 Wartung T90 RS Tür, Alu/Glas, 1 flg., 2.OG - T.F.202.1, T.F204.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F.202.1
Kennzeichnung: 238099
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F.204.1
Kennzeichnung: 238115
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T90 RS
Bauteillage:
2.OG - Flur F.202/Flur F.203
2,000 St 02.01.028 Wartung T90 RS Tür, Alu/Glas, 1 flg., 3.OG - T.F302.1, T.F305.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F302.1
Kennzeichnung: 238079
Hersteller:
Seriennummer:
[Seite 121]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 54 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F305.1
Kennzeichnung: 238084
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T90 RS
Bauteillage:
3.OG - Flur F.302/Flur F.303
3.OG - Flur F.305/Flur F.206
2,000 St T30 RS Türen - Ertüchtigung / Instandsetzung T30 RS Türen - Ertüchtigung / Instandsetzung 02.01.029 Wartung T30 RS Tür, Alu/Glas, 1flg., EG - T.028.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.028.1
Kennzeichnung: 238328
Dichtung tauschen
Mängelfrei nach Prüfung 0721
Größe: 1,60 x 2,13 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung rechts, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T30 RS
Bauteillage:
EG - Mensa 028
[Seite 122]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 55 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR EG - Mensa 028
1,000 St 02.01.030 Wartung T30 RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 1.OG T.F104.1, T.F105.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F104.1
Kennzeichnung: 238235 / K0007179
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.F105.3
Kennzeichnung: 238236 / K0007180
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Größe: 3,15 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung (rechts/links, Oberlicht und Tür 1flg.
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS OTS nach DIN 18263 nur bei Tür - Nr. T.F105.3
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T30 RS
Bauteillage:
1.OG . Flur F.104/TH
1.OG . Flur F.105/TH
2,000 St 02.01.031 Wartung T30 RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.269.1/T.269.2 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.269.1
Kennzeichnung: 238118
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Tür - Nr. T.269.2
Kennzeichnung: 238119
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,13 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung einseitig
[Seite 123]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 56 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Alu - Glas Türelement mit Festverglasung einseitig
(links oder rechts), Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T30 RS
Bauteillage:
2.OG - Flur F201/Flur F202
2,000 St 02.01.032 Wartung T30 RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.F202.4 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F202.4
Kennzeichnung: 238095
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung einseitig, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Schlossart: We/Pa
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T30 RS
Bauteillage:
2.OG - Flur F201/Flur F202
1,000 St 02.01.033 Wartung T30 RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.F203.1 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F203.1
Kennzeichnung: 238102
Hersteller:
Seriennummer:
Glas defekt, reparieren
Mängelfrei
[Seite 124]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 57 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Mängelfrei
Im Wartungsprotoll der Brandschutztüren ist ein Mangel wegen eines Glasdefektes aufgeführt - dies konnte vor Ort nicht bestätigt werden.
Türgröße: 3,15 x 2,135 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung (links/rechts), Stück Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T30 RS
Bauteillage:
2.OG - Flur F203/TH T.205
1,000 St 02.01.034 Wartung T30 RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 2.OG - T.F204.3 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F204.3
Kennzeichnung: 238117 K0007193
Hersteller: Schüco, 1996
Seriennummer: 120718794
Dichtung tauschen
Größe: 3,15 x 2,135 m
Türelement mit Festverglasung (rechts/links),
Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T30 RS
Bauteillage:
2.OG - Flur F204/TH T.206
1,000 St 02.01.035 Wartung T30 RS Tür, Alu/Glas, 1flg., 3.OG - T.F301.2 Wartung Türelement entsprechend Ausführungsbeschreibung - Instandsetzung Türen im Bestand
Tür - Nr. T.F301.2
Kennzeichnung: 238076
[Seite 125]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 58 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Kennzeichnung: 238076
Hersteller:
Seriennummer:
Dichtung tauschen
Größe: 1,60 x 2,13 m
Alu - Glas Türelement mit Festverglasung links, Oberlicht und Tür 1flg.
Blockzarge
Rosettengarnitur
Edelstahltürdrücker (Brandschutzausführung)
Verglasung: Verbundsicherheitsglas (VSG), klar
Schlossart: We/Pa
OTS nach DIN 18263
Dichtung umlaufend
Brandschutzanforderung: T30 RS
Bauteillage:
3.OG - Flur F301/Flur F302
1,000 St 02.01.036 Lieferung Dichtung Lieferung Brandschutzdichtung als Ersatz für die ausgebaute defekte Brandschutzdichtung der RS
- Türen, T30 RS Türen und T90 RS Türen, entsprechend Kennzeichnung der Tür (Aufkleber Türrahmen)
Bei der Erneuerung/Nachrüstung der Brandschutzdichtung sind zwingend die Brandschutzrichtlinie der jeweiligen Tür einzuhalten zum Erhalt der Zulassung und des Zertifikats als Feuerschutzabschluss.
Türgröße i.M. ca. BxH 1,10 x 2,135 m
Dichtung umlaufend: ca. 6,5 m pro Tür
Abrechnung nach Ersatz der Dichtdung pro 1 Stück Tür
47,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 126]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 59 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03 Sonstiges
03.01 Dokumentation
03.01.001 Dokumentation Erstellen einer vollständigen Dokumentation zu den ausgeführten Arbeiten, insbesondere mit allen bauordnungs- und brandschutzrechtlichen Nachweisen, gegliedert nach den Positionsnummern des LV, Übergabe digital als PDF und zweifach in Form von Aktenordnern zusammen mit der Schlussrechnung.
Folgende Unterlagen sind beizufügen :
-
Trennung der dem Inhaltsverzeichnis entsprechenden Unterlagen durch überstehende Trennblätter
-
Inhaltsverzeichnis
-
Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise
-
Liste mit gemäß Vorlage ausgelieferten Eigenschaften (Schallschutz, Brandschutz, usw.)
-
Gewährsbescheinigung
-
Fachunternehmerbescheinigung/
Fachbauleitererklärung
-
Prüf-, Mess- und Abnahmeprotokolle
-
Übereinstimmungserklärung mit namentlicher Aufführung der wesentlichen Bauprodukte / Bauarten
-
Werkzeichnungen mit maßstäblich eingetragenen Änderungen
-
Produktdatenblätter der verwendeten Stoffe und Bauteile
-
Nachweis von Materialprüfungen
-
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
-
Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen
-
Entsorgungsnachweise
-
Bautagebücher
-
Wartungs- und Pflegeanleitungen
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 127]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 60 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.02 Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten Für unvorhergesehene Arbeiten werden nachstehende Lohnarbeiten in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Auf jedem Stundenzettel sind folgende Angaben zu machen:
-
Auftragsnummer und fortl. Nummerierung
-
Angaben über Art und Veranlassung der Arbeiten
-
Ausführungsort, Angabe der Raumbezeichnung und der Raumnummer, besondere Objektangaben (Ebene, Bereich).
-
Anzahl der einzelnen Arbeitskräfte
Stundenzettel ohne diese Angaben werden nicht geprüft.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, lohn- und gehaltsgebundene Kosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B. 03.02.001 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen : Vorarbeiter
1,000 h 03.02.002 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen : Facharbeiter
1,000 h 03.02.003 Stundenlohnarbeiten Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen : Helfer
1,000 h
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 128]
LV: Schlosser - Brandschutztüren Seite: 61 Datum: 04.10.2026 LV-Datum: 15.07.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
01 Schlosser-Brandschutztüren 01.01 Werkplanung 01.02 Rauchschutztürelemente Alu/Glas (RS) 01.03 Brandschutztürelemente Alu/Glas (T30 RS) 01.04 Brandschutztür - Metall (T90 RS) 01.05 Brandschutztürelement Alu/Glas (T30) 01.06 Zusätzliche Leistungen Brandschutztüren neu 02 Ertüchtigung Innenelemente Brandschutz / Rauchschutz 02.01 Ertüchtigung Innenelemente Brandschutz / Rauchschutz 03 Sonstiges 03.01 Dokumentation 03.02 Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 129]
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Version 27.04.2022 Seite 1 von 1
[Seite 130]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
- Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
Version 14.03.2024 1
[Seite 131]
Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
Version 14.03.2024 2
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- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.
- Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.
- Sonstiges
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).
Version 14.03.2024 3