Eigenerklärung zum Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Die Eigenerklärung ist vom Bieter auszufüllen und mit dem Namen der erklärenden natürlichen Person zu versehen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch das bevollmächtigte Mitglied für die Bietergemeinschaft abzugeben.
| Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
(Name des Bieters bzw. des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft)
Berücksichtigt werden nur Angebote von Bietern, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen.
Ich/Wir sichere(n) verbindlich zu, dass
[ ] in meinem/unserem Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard durch eine akkreditierte Stelle gültig zertifiziert ist, *
und
[ ] in meinem/unserem Unternehmen ein Umweltmanagementsystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 oder einem gleichwertigen Standard durch eine akkreditierte Stelle gültig zertifiziert ist. *
(*Die zutreffenden Erklärungen sind anzukreuzen.)
Gesonderte Nachweise sind mit dem Angebot grundsätzlich nicht vorzulegen. Anstelle dieser Eigenerklärung können jedoch gültige Zertifikate nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 oder jeweils gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen mit dem Angebot vorgelegt werden. Gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen aus anderen Staaten werden ebenfalls anerkannt.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Zertifikate, gleichwertiger Bescheinigungen akkreditierter Stellen oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, anderer geeigneter Unterlagen über gleichwertige Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme zur Überprüfung der Angaben zu verlangen, sofern entsprechende Nachweise nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurden.
Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere geeignete Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die angewendeten Maßnahmen den jeweils geforderten Anforderungen entsprechen.
Fehlende, unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Erklärungen und Nachweise werden nach Maßgabe der Vergabeunterlagen und der vergaberechtlichen Bestimmungen behandelt. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
| Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| (Ort/Datum) | (Name der erklärenden, natürlichen Person) |