Ö-B-KIS-237-26 - VGU Mantelblätter.pdf

Lieferung und Montage funksteuerbarer Raffstoreanlagen mit Elektroinstallation

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.10.2026, 00:58 (Europe/Berlin)

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211

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Einheitliche Fassung)

Vergabestelle: Kommunaler Immobilien Service (KIS) Vergabeart . Eigenbetrieb der Landeshauptstadt [x Öffentliche Ausschreibung Friedrich-Ebert-Str. 79/81 0 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 14469 Potsdam [2 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 0 Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist Datum: 12.11.20261 Uhrzeit: 09:00 Eröffnungstermin Datum 12.11.2026|Uhrzeit 09:00 Ort /Raum elektronisch über Vergabemarktplatz Land Brandenburg Binde-/Zuschlagsfrist endet am: 10.12.2026 e-mail: Voraussichtliche Ausführungszeit: Beginn: 01.03.2027 Ende: 23.04.2027

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung

Baumaßnahme Grundschule am Pappelhain (36/45)______________________ Galileistraße 6/8, 14480 Potsdam

Vergabenummer Leistung/Gewerk

Ö-B-KIS-237-26 Außenliegender Sonnenschutz

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

0 212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 0 Hinweise zu Vergabeunterlagen 0 Verwendungsverbote von Baustoffen 0 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

I I

227 Zuschlagskriterien

□

242 Instandhaltung 0 421 Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungbürgschaft (nur bei Beauftragung) 0 422 Bürgschaftsurkunde Mängelansprüchebürgschaft (nur bei Beauftragung) 0 Infobjätter Datenverarbeitung, e-Vergabe und Vertragsklausel (Antidiskriminierungsverpflichtung)

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

0 Pläne/Anlagen gemäß Veröffentlichung Vergabemarktplatz Land Brandenburg 0 Ergänzende Vergabebedingungen (BbgVergG) 0 214 Besondere Vertragsbedingungen 0 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 0 241 Abfall

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

0 213 Angebotsschreiben 0 Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 3 124 Eigenerklärung zur Eignung

X 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

X 223 Aufgliederung der Einheitspreise

31)

233 Nachunternehmerleistungen

21>

234 ■ Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft

235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

X Vereinbarung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz AN

31)

Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von AK zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Vertragsformular für Wartung ausgefüllt und unterschrieben nur einreichen, wenn zutreffend 1 von 3 Ausgabe 2017 - Stand 2019

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211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Einheitliche Fassung)

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

I | Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen

| | 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt

[x] Urkalkulation

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung

Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

zu vergeben.

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung (nicht zutreffend)

zu vergeben.

  1. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt

[x] elektronisch über die Vergabeplattform

Q auf andere Weise (schriftlich/Textform)

[2] in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach

schriftlich oder in Textform

Stelle Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

Straße: Friedrlch-Ebert-Str. 79/81 Fax-Nr.: 0331/289 84 PLZ/Ort: 14469 Potsdam E-Mail: KlS2@Rathaus. Potsdam ,de

  1. Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

[x] siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

[x] siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

0 Das Leistungsverzeichnis ist in Textform (pdf) und wenn möglich auch im GAEB-84-Format einzureichen.

3.2. frei

3.3. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden 0 nachgefordert, ausgeschlossen hiervon sind das FB 213 und das LV in Textform, diese sind mit dem Angebot abzugeben! [2] teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

| | nicht nachgefofdert.

  1. Losweise Vergabe 0 nein

Q ja, Angebote sind möglich

I I nur für ein Los 0für ein oder mehrere Lose Q nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

  1. Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

0 zugelassen.

Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

0 nicht zugelassen.

VHB - Bund Ausgabe 2017 - Stand 2019 2 von 3

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211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Einheitliche Fassung)

  1. Nebenangebote

6.1. 0 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen 212 gilt nicht.

6.2. | | Nebenangebotesind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen), ausgenommen

Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten 0 für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

| | mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche

unter folgenden weiteren Bedingungen:

| | nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

  1. Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

0 Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

  1. Zugelassene Angebotsabgabe: 0 Elektronisch

0 in Textform [x~|mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [x]mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot (LV in Langtext als pdf und wenn möglich auch im GAEB-84-Format) ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Land Brandenburg" (http://vergabemarktplatz.brandenburg.deA/MP Center) der Vergabestelle zu übermitteln. Auf dem Formblatt 213 ist auf Seite 3 im Feld "Unterschrift" die Person in Textform zu benennen, die die Erklärung abgibt oder das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.

| | Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf

0 Stelle:

siehe Kennzettel

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und dem anliegenden Kennzettel zu versehen.

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).

  1. Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabe­ bestimmungen wenden kann (Nachprüfstelle nach § 21 VOB/A):
  • entfällt -
  1. frei

Potsdam, den 22.10.2026 Im Auftrag

Unterschrift

VHB - Bund Ausgabe 2017 - Stand 2019 3 von 3

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212 (Teilnahmebedingungen)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen'', Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die

Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die Sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu.dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 . Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Soweit an. Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 . Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften

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212 (Teilnahmebedingungen)

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Nachunternehmen

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

7 Eignung

7-1 Öffentliche Ausschreibung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf . gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben

Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von'ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung der Vergabeunterlagen!

Bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Beachten Sie die Teilnahmebedingungenbedingungen (212).

  2. Füllen Sie die Formblätter der Vergabeunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus. Dem Formblatt "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" 211, Nummer C und Pkt. 3 können Sie entnehmen, welche ausgefüllten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind.

  3. Zum Blatt "Angebot": 213 tragen Sie neben Ihrer Anschrift ein:

  • Ihre Telefonnummer und Ihre Fax-Nummer

  • Ihre E-Mail-Adresse

  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Ihre HR-Nummer

  1. Im Blatt "Angebot" 213 geben Sie an:
  • Ihre PQ_Nummer, wenn Sie für die zu vergebene Leistung präqualifiziert sind
  • die Eigen- und Nachunternehmerleistungen Bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer führen Sie auf einer gesonderten Liste auf, welche Leistungen an welche Firmen Sie vergeben.(Formblatt 233 / 235)
  • Unterschreiben Sie das Angebotsschreiben rechtsverbindlich! (213, Seite 3)
  1. Beachten Sie die Besonderen Vertragsbedingungen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (214).

  2. Soweit die Formblätter zur Aufgliederung wichtiger Einheitspreise und Angaben zur Kalkulation beiliegen (221,222, 223), füllen Sie diese unbedingt aus! (Beachten Sie hierzu, was im Blatt 211, Pkt. 3.1 gefordert wird)

  3. Bei der Arbeit mit Bürgschaften sind bei Zuschlagserteilung nur die beiliegenden Vordrucke anzuwenden. Andere werden nicht anerkannt.

  4. Tragen Sie bitte keine Änderungen in das Leistungsverzeichnis ein. Alle Ergänzungen /Hinweise und Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis geben Sie mit dem Angebot in einem Begleitschreiben ab. Nehmen Sie hierbei eindeutig Bezug auf die Positionen des Leistungsverzeichnisses.

  5. Dem Formblatt 211, Pkt. 6 können Sie entnehmen, ob Nebenangebote zugelassen sind und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

  6. Ergänzende Eintragungen in das Leistungsverzeichnis hinsichtlich der erforderlichen Material-, Fabrikat- und Typenangaben sind nur für Positionen mit der Kennzeichnung " Fabrikat des Bieters" zulässig und dürfen Ihrerseits nicht vergessen werden.

  7. Geben Sie Ihr Angebot bei schriftlicher Angebotsabgabe immer im verschlossenen Umschlag ab.

  8. Bei Abgabe des Angebotes in Schriftform kennzeichnen Sie den Umschlag entsprechend und versehen Sie diesen mit dem beiliegenden Kennzettel (nicht zutreffend).

  9. Reichen Sie bei schriftlicher Angebotsabgabe die vollständig ausgefüllten Vergabeunterlagen immer als Original ein und keine Kopie.

  10. Im Übrigen verweisen wir besonders auf die §§ 13, 15, 16, 18 VOB/A

  11. Unterschreiben Sie bitte die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz und die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer rechtsverbindlich. Sollten Sie Nachunternehmer beauftragen, müssen diese ebenfalls auf letzterem Formblatt unterschreiben. Bei mehreren Nachunternehmern sind Kopien zu fertigen und vom jeweiligen Nachunternehmer unterzeichnen zu lassen.

  12. Bei elektronischer Angebotsabgabe reichen Sie immer das Leistungsverzeichnis in Textform und wenn möglich eine GAEB-84-Datei ein. Wird zur Angebotsabgabe nur die GAEB-84-Datei eingereicht und fehlt im Angebot das Leistungsverzeichnis in Textform, wird das Angebot von der weiteren Wertung aus formalen Gründen ausgeschlossen.

Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich zu Ihrer Unterstützung bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen. Eventuelle Rechtsansprüche können aus diesen Hinweisen nicht abgeleitet werden.

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Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen

von Baustoffen

Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen recyclefähig oderverrottbar sein.

Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen.

Dies gilt für:

asbesthaltige Baustoffe,

Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Fluorchlorwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt werden,

Bauteile aus Tropenholz

Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-DämmStoffe) dort, wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.

  • Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex Kl > 40 beträgt und somit keine Einstufung als krebserzeugend gemäß GefstoffV erfolgt. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig den Hinweis auf Kl > 40 aufweisen.

Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m3 war bis zum 31.03.1996 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten und der Einschnitte, z.B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel (Farbauftrag) behandelt wurden.

Seit 01.04.1996 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig den Hinweis auf Kl von > 40 aufweisen.

Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden:

Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet.

werden fixierende Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt ist, sind Borsalzpräperate einzusetzen.

Es sind umweltverträgliche, lösungsmittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebestoffe sowie Lacke mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke (Blauer Engel) zu verwenden.

Bei der Durchführung von Schalungsarbeiten für den Betonbau sind nur Schalöle zu verwenden, die biologisch schnell abbaubar und mit dem RAL-UZ 64 Umweltzeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet sind.

Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.

Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.

Ausgabe 2017

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Vergabenummer Ö-B-KIS-237-26

Baumaßnahme

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Galileistraße 6/8,14480 Potsdam

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1. Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

1 .1 Formblätter

0 213 Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 0 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 0 223 Aufgliederung der Einheitspreise

[ 2] 224 -Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt­ angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) 0 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver­ geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) 0 234 - Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege­ ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) 0 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi­ täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange­ bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)

Q 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 0 VertragsformularZe Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hguptangebote für jedes Hauptangebot)

[x] Wartungsvertrag ausgefüllt und Unterschrieben

□

1.2 unternehmensbezogene Unterlagen (aktuell)

0 Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder

| | Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder. 0 124 Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 0 Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer 0 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist 0 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi­ nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt 0 Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz 0 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 0 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse 0 Nachweis der Haftpflichtversicherung

Ausgabe 2017 - Stand 2019 1 von 3

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen

0 Leistungsverzeichnis mit den Preisen in Textform (LV zusätzlich im GAEB 84 Format)

[X] Produktangaben in den geforderten Positionen

1.4 Sonstige Unterlagen

0 Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz AN

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz NU

□

2. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

2.1 Formblätter

[3

236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

| | 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

| | 223 - Aufgliederung der Einheitspreise

□

2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

0 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben 0 Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge­ gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

2.3 leistungsbezogene Unterlagen

0 Produktdatenblätter benannter Fabrikate

□

2.4 sonstige Unterlagen

0 Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver­ schlossen)

□

□

Ausgabe 2017 - Stand 2019 2 von 3

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421 (Vertragserfüllungsbürgschaft)

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und

der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages Datum

Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Verein­ barungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

Ausgabe 2017

1

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422 (Mängelansprüchebürgschaft)

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und

der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des AuftragsschreibensA/ertrages Datum

Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Verein­ barungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

Ausgabe 2017

1

[Seite 12]

Informationen zur Datenverarbeitung

für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen

durch die Landeshauptstadt Potsdam

(Stand: 11/2025)

Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden

Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung,

DS-GVO) zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landeshauptstadt Potsdam innerorqanisatorisch zuständige Verqabestelle

Die Oberbürgermeisterin Kommunaler Immobilien Service

Friedrich-Ebert-Str: 79/81 Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

14469 Potsdam Telefon: 0331 /289- 1451

Fax: 0331 /289- 1452

E-Mail: kis@rathaus.potsdam.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte Telefon: 0331 /289- 1082

der Landeshauptstadt Potsdam Fax: 0331 /289-841082

Friedrich-Ebert-Str. 79/81 E-Mail: datenschutz@rathaus.potsdam.de

14469 Potsdam,

3. Datenverarbeitung

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens

zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen

oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und

Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse,

Telefonnummer),

• Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und

• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir rechtlich verpflichtet sind oder Sie

eingewilligt haben. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert oder der

Vergabeakte beigelegt.

4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung

Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu

gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens

und erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 BbgDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und

Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DS-GVO.

[Seite 13]

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da

abgegebene Angebote unvollständig und damit'auszuschließen sind.

Sofern die Landeshauptstadt Potsdam gesetzlichen Pflichten unterliegt, werden Ihre Daten

im erforderlichen Umfang verarbeitet und bei Bestehen gesetzlicher Melde- und

Auskunftspflichten an die betreffenden Stellen weitergegeben, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Weiterhin verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls zur Klärung von Ansprüchen, etwa im

Fall eines Rechtsstreits, wenn dies hierfür erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.

5. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw.

Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:

a) innerhalb des allen mit dem Vergabeverfahren befassten Organisationseinheiten;

Verantwortlichen sonstigen mit zentralen Aufgaben betrauten

Organisationseinheiten (u.a. Rechnungsprüfungsamt, Bereich

Recht und Versicherung);

b) Auftragsverarbeitern, sorgfältig ausgewählten Dienstleistern, die nur im Rahmen

Art. 28, 29 DS-GVO der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für

die Landeshauptstadt Potsdam tätig werden;

c) Dritten unterlegenen Bietern, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV

stellen bzw. die gemäß § 46 Abs. 1 UVgO über die Merkmale

und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen

des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind;

bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer

Auftragssumme ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss

der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag

erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister

einholen;

der Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen

Vergabebestimmungen (Vergabekammer);

sonstigen Dritten im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen

(z.B. Aufsichtsbehörden) oder berechtigter Interessen (z.B.

Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherer)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies für den

jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt mindestens bis zum Ablauf der

landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen und höchstens so lange,

wie berechtigte Interessen des Kommunalen Immobilien Service dies notwendig machen

8. Betroffenenrechte

2

[Seite 14]

Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat bei Vorliegen der Voraussetzungen

nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

x Im Falle einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung: ein jederzeitiges

Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der

Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.);

x Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung

(Art. 15 DS-GVO);

x Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO);

x Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten

(Art. 16 DS-GVO);

x Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der

Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft

(Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art.

17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der

besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand

möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der

Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.);

x Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig

verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von

Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem

Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber

denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)

(Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.);

x] Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung

kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person

überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).

9. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie

der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die

Beschwerde kann gerichtet werden an:

Die Landesbeauftragte Telefon: 033203 / 356 - 0

für den Datenschutz und Fax: 033203 / 356 - 49

für das Recht auf Akteneinsicht E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

3

[Seite 15]

Informationen zur Datenverarbeitung für Verträge mit der

Landeshauptstadt Potsdam

(Stand: 11/2025)

Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden

Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung,

DS-GVO) zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landeshauptstadt Potsdam innerorqanisatorisch zuständig

Die Oberbürgermeisterin Kommunaler Immobilien Service (KIS)

Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

Friedrich-Ebert-Str. 79/81 Telefon: 0331 /289- 1451

14469 Potsdam Fax; 0331 /289 - 1452

E-Mail: kis@rathaus.potsdam.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte Telefon: 0331 /289- 1082

der Landeshauptstadt Potsdam Fax: 0331 /289-841082

Friedrich-Ebert-Str. 79/81 E-Mail: datenschutz@rathaus.potsdam.de

14469 Potsdam

3. Datenverarbeitung

Die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem Vergabeverfahren

Nr. Ö-B-KIS-237-26

4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck

der Vertragserfüllung und Vertragsverwaltung verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

Vertragsbezogene Daten dürfen darüber hinaus gemäß der Transparenzsatzung vom

16.10.2021 unter Beachtung der dort geregelten Ausnahmen auf dem Transparenzportal der

Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht und frei zur Verfügung gestellt werden. Sofern die

Landeshauptstadt Potsdam gesetzlichen Pflichten unterliegt, werden Ihre Daten im

erforderlichen Umfang'verarbeitet und bei Bestehen gesetzlicher Melde- und Auskunftspflichten

an die betreffenden Stellen weitergegeben, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Weiterhin verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls zur Klärung von Ansprüchen, etwa im

Fall eines Rechtsstreits, wenn dies hierfür erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.

Ohne die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners kann

ein Vertragsschluss nicht erfolgen.

Die Daten der im Vertrag bzw. im weiteren Vertragsverlauf durch Sie als Vertragspartner

gegebenenfalls benannten gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Ansprechpartner

werden gemäß Art. 6 1 lit. f) DS-GVO durch die Landeshauptstadt Potsdam verarbeitet.

1

[Seite 16]

5. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw.

Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:

a) innerhalb des allen mit der Vertragserfüllung und Vertragsverwaltung

Verantwortlichen befassten Organisationseinheiten;

sonstigen mit zentralen Aufgaben betrauten

Organisationseinheiten (u.a. Rechnungsprüfungsamt, Bereich

Recht und Versicherung);

b) Auftragsverarbeitern, sorgfältig ausgewählten Dienstleistern, die nur im Rahmen

Art. 28, 29 DS-GVO der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für

die Landeshauptstadt Potsdam tätig werden;

c) Dritten Kreditinstituten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

sonstigen Dritten im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen

(z.B. Aufsichtsbehörden) oder berechtigter Interessen (z.B.

Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherer)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies für den

jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt mindestens bis zum Ablauf der

gesetzlichen Verjährungsfrist nach Vertragsende (§§194 ff. BGB) und höchstens so lange

wie berechtigte Interessen des Kommunalen Immobilien Service bzw. gesetzliche

Aufbewahrungsfristen (z.B. §37 KornHKV) dies notwendig machen.

8. Betroffenenrechte

Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat bei Vorliegen der Voraussetzungen

nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

x Im Falle einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung: ein jederzeitiges

Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

(Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der

Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.);

x Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung

(Art. 15 DS-GVO);

x Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO);

x Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten

(Art. 16 DS-GVO);

x| Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der

2

[Seite 17]

Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft

(Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art.

17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der

besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand

möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der

Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.);

X Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig

verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von

Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem

Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber

denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)

(Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.);

X Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung

kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen

Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).

9. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie

der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die

Beschwerde kann gerichtet werden an:

Die Landesbeauftragte Telefon: 033203 / 356 - 0

für den Datenschutz und Fax: 033203 / 356 - 49

für das Recht auf Akteneinsicht E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

[Seite 18]

Informationsblatt e-Vergabe

1. Registrierung für die Teilnahme am Verfahren

Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zur Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabe­ verfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.

2. Verfahrenskommunikation

Die Verfahrenskommunikation - auch die Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bieterinformationen, die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt.. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.

3. Spam

Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatz Brandenburg in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender "no-reply@brandenburg-vergabemarktplatz.de" im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.

4. Angebotsabgabe

Werden Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereichL kann das kostenfreie Bietertool genutzt oder auf die webbasierte Angebotsabgabe zurückgegriffen werden: Es sind gängige Dateiformate (xIs, xlsx, docx, doc, odt, pdf, jpg, png, d84, x84, p84) zu verwenden. Audio- und Video-Dateien werden seitens der Vergabestelle nicht zugelassen, außer diese werden explizit gefordert. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg oder per E-Mail ist nicht gestattet. Zur Wahrung der Vertraulichkeit und des'Geheimwettbe­ werbs werden solche Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf die Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Wichtig ist nicht der Zeitpunkt an dem die Übermittlung des Teilnahmeantrages/Angebotes begonnen wurde, sondern wann der "Upload" auf dem Server abgeschlossen wurde. Um den rechtzeitigen Eingang von elektronischen Teilnahme­ anträgen und Angeboten sicher zu stellen, sollte die Kapazität des Internetanschlusses sowie die Größe des Angebotes berücksichtigt werden. Die Bearbeitung der Angebotsdokumente und Zusammenstellung des Angebotes erfolgt auf dem lokalen Rechner der Bieter. Im Bietertool werden die Dokumente nur zur Bearbeitung geöffnet, bzw. es können weitere hinzugefügt werden. Das Bietertool ruft dafür die Standard­ funktionalitäten des lokal installierten Betriebssystems, bzw. die auf dem Rechner des Bieters installierten Anwendung auf. Erst wenn der Bieter im Abgabeassistenten auf "Abgabe starten" klickt, werden alle Angebotsdokumente auf dem lokalen Rechner des Bieters in einem Angebotscontainer zusammengeführt, verschlüsselt und der gesamte Container auf den Angebotsserver übertragen. Bitte beachten Sie speziell für die Zusammenstellung und Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bzw. Angebotes mit dem Bietertool die Informationen im frei zugänglichen Service & Support-Center für Unternehmen.

5. Mehrstufiges Verfahren

Es ist zu beachten, dass bei mehrstufigen Vergabeverfahren je Stufe systembedingt ein eigener Projektraum generiert wird (z.B. Teilnahmewettbewerb - TNW, Angebotsphase - AUS, Verhandlungsrunde 1 - VR). Die vorgesehenen Bieter erhalten eine separate Einladung zum Projektraum und müssen sich für diesen erneut freischalten lassen. Die Funktion zur Angebotsabgabe ist nur im aktuellen Projektraum möglich.

[Seite 19]

Vertragsklausel aufgrund Beschluss des Hauptausschusses vom 09.02.2022 (21/SVV/1066)

§ Einhalten von Rechtsvorschriften und Antidiskriminierungsverpflichtung

(1) Die auftragnehmende Partei wird die jeweils für sie geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Satzungen,

Rechtsverordnung u.a.) sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung einhalten und berücksichtigen. Sie verpflichtet sich insbesondere, sicherzustellen, dass ihre’Werbung den gesetzlichen und behördlichen

Bestimmungen und den guten Sitten entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind zu beachten. Die auftragnehmende Partei wird ebenfalls auf die Einhaltung der Regelungen der Sätze 1 bis 3 bei ihren Vertragspartnern und

Vertragspartnerinnen hinwirken.

(2) Werden Verstöße durch die auftragnehmende Partei oder durch Dritte festgestellt, wird die auftragnehmende Partei alles ihr tatsächlich und rechtlich Mögliche unternehmen, um den Verstoß unverzüglich abzustellen. Dies gilt im Besonderen für Vorgänge die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen

können. Für diese Sachverhalte wird die auftragnehmende Partei die Landeshauptstadt Potsdam unverzüglich selbständig informieren und dieser mitteilen, wie der Rechtsverstoß beseitigt wird und bis wann

dies der Fall sein wird. Sofern keine eigenständige Mitteilung erfolgt, hat die Landeshauptstadt Potsdam gegenüber der auftragnehmenden Partei ein Auskunftsrecht. Bei erheblichen Verstößen gegen

Rechtsvorschriften sowie bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung (u.a. wegen des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Herkunft) besteht zwischen den

Vertragsparteien Einigkeit, dass die Landeshauptstadt Potsdam den konkreten Vorgang mit Nennung der Daten der auftragnehmenden Partei an zuständige Stellen melden darf. Im Falle von diskriminierender Werbung wird die Landeshauptstadt Potsdam die beanstandete Werbung an den Deutschen Werberat -

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Deutscher Werberat, Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin melden. Das Ergebnis der Einschätzung, insbesondere des Werberates, darf die Landeshauptstadt

Potsdam eigenständig veröffentlichen. Weitergehende Ansprüche der Landeshauptstadt Potsdam aufgrund

der Verletzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 bleiben unberührt.

[Seite 20]

Formular 5.1 Stand: 12/2020 Ergänzende Verqabebedinqunq BbqVerqG

Baumaßnahme: Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung: Außenliegender Sonnenschutz

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter

Geltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)

Ergänzende Vergabebedingung

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen

Vergabegesetz

Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem

Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) rechtsverbindlich unterzeichnet beizufügen:

Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer oder der Beauftragung eines Verleihers

von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer /

Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einen (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder

Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

(Formular 5.4) des Vergabehandbuchs VHB Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die

Vereinbarungen bis zum tatsächlich auszuführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei

späterem Einverständnis mit der Weitergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher

von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der

Beteiligten im Vordruck Formular 5.4 rückt der in einer Kette von Weitergaben dem öffentlichen

Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen

Auftraggebers ein.

[Seite 21]

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

Baumaßnahme Grundschule am Pappelhain (36/45)

Galileistraße 6/8, 14480 Potsdam

Leistung Außenliegender Sonnenschutz

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB / B) 1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):

Mit der Ausführung ist zu beginnen

□ am:

| | spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

Q] in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen.

Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt

| | nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

0 gemäß Auftragsschreiben

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)

[2] am:

| | innerhalb von Werktage nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn

Q in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

| | in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist

Q gemäß Auftragsschreiben

1.2. Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Nr. 1 VOB/B sind?

0 vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn

g vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

□ folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen

□ aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

  1. Vertragsstrafen (§11 VOB/B) 2.1. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

□ € (ohne Umsatzsteuer)

g 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den im Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumrhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Zahlung (§16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem.§ 16 Abs.3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gern. §16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage.

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2

[Seite 22]

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

  1. Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Soweit die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in

Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

  1. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) '

I | Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.

0 Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Schlussrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer).

  1. Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“

  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“

  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft"

gern. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt

Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Hierunter fallen ggf. folgende

Erklärungen des Bürgen:

  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages

getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer

sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit

geleistet worden ist, eingebaut sind.

Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen

angerechnet worden ist.

  1. Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt

werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen

wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in

Bezug genommen.

  1. Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

  1. Rechnungen (§ 14 VOB/B)

9.1. Alle Rechnungen sind beim Kommunalen Immobilien Service (KIS) im Original per Post oder elektronisch

1 -fach und gleichzeitig eine Kopie bei der Bauleitung: Benennung des Büros erfolgt bei Auftragserteilung 1 -fach einzureichen.

9.2. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,

Handskizzen) sind einfach mit der Kopie einzureichen.

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Fortsetzung: Weitere Besondere Vertragsbedingungen Pkt. 10.01. bis 10.21. siehe Kennzeichnung I

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2

[Seite 23]

WBVB

Weitere Besondere Vertragsbedingungen - WBVB -

zu Nr. 10 EVM ( B , Z ) BVB ( Zutreffendes ist anzukreuzen !)

10.01 . Lohnqleitklausel

| x| wird nicht vereinbart

| | Lohnänderungen werden nach der Ergänzung der zusätzlichen

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen gemäß Formblatt 224 berücksichtigt.

10.02 . Stoffpreisqleitklausel

0 wird nicht vereinbart

| | Stoffpreisänderungen werden nach der Ergänzung der zusätzlichen

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen nach Formblatt 225 berücksichtigt.

10.03 . Versicherunqsabschlüsse

[x] Der Auftraggeber schließt für die Baumaßnahme eine Bauleistungsversicherung

unter Ausschluss der Haftpflichtversicherung ab. Das Risiko des Auftragnehmers im Sinne der §§ 7 und 12 VOB/B ist vom Versicherungsschutz mit umfaßt. Die Kosten für den Versicherungsschutz werden auf den Auftragnehmer umgelegt. Hierzu erfolgt eine Umlage von 0,1 % der Bruttoabrechnungssumme.

Die Umlage wird beginnend mit der 1. Abschlagsrechnung in Abzug gebracht.

| | Der Abschluss von Versicherungen obliegt ausschließlich dem

Auftragnehmer; sie werden vom Auftraggeber nicht vergütet. | | Der Abschluss einer Bauwesenversicherung mit Einschluss des

Bauherrenrisikos ist nachzuweisen .Die Selbstbeteiligung in Schadensfällen ist in jedem Fall vom Auftragnehmer zu tragen .

|X| Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch für die Bearbeitung von Schaden­ ersatzansprüchen Dritter Sorge zu tragen, die ihn betreffen, aber fälschlicherweise gegen die Stadtverwaltung Potsdam erhoben worden sind.

10.04 . Baufristenplan

[x] Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen, spätestens jedoch bis

10 Werktage nach Auftragserteilung, einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungs - bereichen, sind zu berücksichtigen .

[x] Der Auftragnehmer hat bei Änderungen der Vertragsfristen

oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen den Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Feststellung einer Änderung zu übergeben .

| | Der Plan ist in 3 - facher Ausfertigung zu übergeben und wird

von der Bauleitung in einen Netzplan eingearbeitet.

10.05 . Fristen / Terminüberwachunq

[x] Die Termine werden anhand des übergebenen und bestätigten

Baufristenplanes überwacht.

| | Die Termine werden anhand eines Netzplanes überwacht.

Der dem Auftragnehmer 1 - fach übergebene und bestätigte Netzplan ist innerhalb einer Woche mit dem Auftraggeber abzustimmen .

10.06 . Umweltschutz

[x] Zürn Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch

die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß

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[Seite 24]

WBVB

einzuschränken. Ebenso hat der AN durch die Arbeiten hervorgerufenen Feinstaub­ belastungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Dies gilt insbesondere für die Lagerung von Schüttgütern, die Unterhaltung von Baustraßen, sowie für Abbruch-, Schneid- und Sägearbeiten. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10.07 . Beschäftigung von Arbeitskräften

[X] Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Arbeitskräfte beschäftigt

sein, die ihren Sozialversicherungsnachweis, bzw. ihre anerkannten Arbeitspapiere bei sich führen.

10 .08 . Baustellenbesprechungen

0 Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, die Teilnahme zu sichern und einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden . Die Termine der Besprechungen werden mit der Bauanlaufberatung festgelegt.

10 .09 . Bautagesberichte

| | Der Auftragnehmer führt ein Bautagebuch

□ Der Auftragnehmer übergibt die Bautagesberichte alle 2 Tage

der Bauleitung .

[x] Der Auftragnehmer übergibt die Bautagesberichte

wöchentlich an die Bauleitung/ den Auftraggeber.

10. 10. Baustellensicherung, -reinigung und -beräumung

[x] Der Auftragnehmer trägt Sorge für den Schutz des öffentlichen

Verkehrsraumes und der Nachbar - Und Anliegerrechte. Diese Maßnahmen, wie auch der Schutz von Personen und Sachwerten innerhalb von Gebäuden, ist in den Einheitspreisen zu kalkulieren .

[X] Sperrgenehmigungen sind vom Auftragnehmer zu beantragen .

0 Die Arbeits - und Baustelleneinrichtungsbereiche sind täglich zu reinigen, anfallender Bauschutt und Verpackungsmaterial sind ordnungsgemäß zu lagern bzw. sofort zu beseitigen .

[x] Baumaterialien und Rüstungen sind unmittelbar nach Abnahme

der betreffenden Leistung zu entfernen .

[X] Transport - und Fluchtwege sowie Feuerwehrzufahrten innerhalb von Baustelleneinrichtungen sind freizuhalten .

fx] Schächte, Schieber und Hydranten innerhalb der Baustellen­

einrichtung sind freizuhalten .

[x] Einrichtungen, Einbauten und Anpflanzungen des Auftraggebers sind vor Beginn der Arbeiten zu schützen .

10.11 . Winterbauschutzmaßnahmen

|~x] Zur Durchführung von Maßnahmen für Arbeiten bei ungünstiger Witterung gilt Anordnungs-, Nachweis- und Aufzeichnungspflicht.

fx] Die Leistungen sind nur auszuführen, wenn und soweit sie der

Auftraggeber besonders abruft.

[x] Der Stand der Bauleistungen ist zu Beginn und Ende der Winterbauzeit gemeinsam festzustellen .

jX| Aufzeichnungen über den Betrieb der Winterbaustelle sind der Bauleitung täglich vorzulegen .

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WBVB

[X] Die Verlängerung der festgelegten Ausführungsfristen gemäß Formblatt 214 Pkt. 1.2. erfolgt nur für den Fall, dass die gemeinsam protokollierten Witterungsgrenzwerte zur Unterbrechung der Arbeiten zwingt.

s

Die ausgeführten Leistungen sind gegen Winterschäden zu schützen. Schutzvor­ kehrungen werden gesondert vergütet. (Die Vergütung wird nicht gewährt, wenn die Bauzeitverzögerung in der Verantwortung des AN liegt)

10.12. Nachunternehmer

s

Der Austausch einer im NUN - Verzeichnis EG - FB 235EU benannten Firma bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

10.13. Stundenlohn-/Unvorhergesehene Arbeiten

s

Unvorhergesehene Arbeiten sind vor Ausführung der Bauleitung anzuzeigen und die Abrechnungsmodalitäten protokollarisch zu vereinbaren .

[X]

• ■ Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen . 0 Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich bei der Bauleitung einzureichen.

10.14. Abnahme

s

Der Auftraggeber behält sich vor, nach einmaliger Anmahnung der Abstellung von Mängeln und Restleistungen nach dem Termin der im Abnahmeprotokoll festgesetzten Frist, Ersatz - vornahmen auf Kosten des Auftragnehmers einzuleiten.

10 . 15 Übernahme betriebstechnischer Anlagen

Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit ( Funktionsprüfung ) aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt. Mit der Übernahme endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 5 VOB / B . Nach § 12 Abs. 6 VOB / B geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Leistung wird nach § 12 VOB / B abgenommen, sobald die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist.

s

Mit der Übernahme sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme, einschließlich der Nachträge stellt. Eine für die vertragsgemäße Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet.

10.16 : Mänqelansprüche

0 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.

|~x] Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche werden

für die vertragliche Leistung vereinbart:

| | 1 (ein) Jahr

| | 2 (zwei) Jahre

[x] 4 (vier) Jahre

| | 5 (fünf) Jahre

[X] Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche für

Mängelbeseitigungsleistungen werden für die vertragliche Leistung | | Monate vereinbart .* *Diese Verjährungsfrist endet nicht vor

Ablauf der für die Vertragsleistung [T] Jahre vereinbart .* vereinbarten Verjährungsfrist I Seite 3 von 5

[Seite 26]

WBVB

10.17. Bürgschaften

[x] Die Mängelansprüche - Bürgschaft ist mit der Schlussrechnung zu übergeben.

Die Rückgabe der Mängelansprüche - Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist und wenn die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.

10.18 . Rechnunqserteilunq

fx] Der Auftraggeber lehnt alle sich aus nicht exakten Rechnungsdaten

ergebenden Forderungen ab .* *Dies gilt insbesondere für: Angaben nach § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz Anschrift des Auftraggebers

Zeitraum der Realisierung

Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistung Bezeichnung der Zahlungsart Nummer der Kostenstelle und der Baumaßnahme

Nummer des Auftrages (AU-2026-.....)

Rechnungslegung erfolgt kumuliert

Allfällige Umlagen werden ab der ersten Abschlagsrechnung in Abzug gebracht.

10.19. [x] Übersteigt die gesamte Gegenleistung des Auftraggebers, für die vom Auftragnehmer erbrachten Bauleistungen voraussichtlich den nach § 48 Abs. 2, Satz 1 ESTG maßgeblichen Betrag, wird der Auftraggeber auf Abrechnungen des Auftragnehmers nur zahlen, wenn der Auftragnehmer mit der Abrechnung entweder eine rechtmäßige gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt oder das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer schriftlich mitteilt. Legt der Auftragnehmer mit der Abrechnung keine gültige Frei­ stellungsbescheinigung vor, behält der Auftraggeber den gesamten voraussichtlichen Steuerabzugsbetrag von, Abrechnung ein (§ 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 EStG).

10.20 . Gerichtsstand

[X] Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart.

10.21 . Weitere sonstige Besondere Vertragsbedingungen

10.21 . 01 . I | Die zu erstattenden Kosten des Verbrauchs für Baustrom und Bauwasser werden pauschal mit 0,4 % der Abrechnungssumme, beginnend mit der 1. Abschlagsrechnung, in Abzug gebracht. ___ Übersteigt der Betrag wesentlich (mehr als 10,0 %) den ermittelten Kosten- ansatz, jst der Bauherr zur Nachforderung berechtigt.

10.21 . 02 . E Die Urkalkulation ist analog dem Formblatt 223 zu gliedern;

die Zuschläge analog Formblatt 221 Nr. 2 sind mit aufzuführen**.

Die Herausgabe erfolgt auf Anforderung des Auftrag-

nehmers und binnen 14 Tage nach vorbehaltloser Leistungsabnahme

durch den Auftraggeber.

10.21 . 03. 0 Baustellensprache ist deutsch! Für fremdsprachige Arbeitskräfte hat der AN vorwiegend aus Arbeitssicherheitsgrunden die Baustelle mit einem einschlägig Sprachkundigen oder Dolmetscher zu besetzen und diesen der Bauleitung schriftlich zu benennen.

10.21 . 04 . 0 Die Baustelle wird von einem durch den AN beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator überwacht. Die Belehrung der AK des AN zur Baustellen- Ordnung ist nachweislich zu führen und spätestens 7 Kalendertage nach Baustellen- eröffnung an den AG zu übergeben. Aufwendungen, auch Dritter, die durch nicht fristgemäße Übergabe der Nachweise entstehen, gehen zu Lasten des AN.

Seite 4 von 5

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WBVB

10.21 . 05. | x | Auf der Baustelle gilt die strikte Einhaltung des Alkohol- und Rauchverbotes. Bei Zuwiderhandlungen sind der Auftraggeber und seine Erfüllungsgehilfen berechtigt, diese Arbeitnehmer von der Baustelle zu verweisen.

10.21 . 06 . [7] Schutt und Materialreste sind in entsprechende Container zu deponieren. Zwischenlagerplätze für die Außenbereiche sind mindestens 2 Tage vorab mit der Bauleitung abzustimmen.

10.21 . 07. [7| Liefertermine für Werkplanungen werden in den Bauablaufplan aufge- nommen und werden verbindlicher Vertragsbestandteil. Die Frist zur Vor- läge beim Planer und Auftraggeber beträgt mindestens 12 Werktage

10.21 . 08. | | Die durch den Bieter gewählte Bauweise sowie die dadurch ggf. erforder- liehen Anpassungen an der vorliegenden Planung sind bei der Angebots- abgabe detailliert zu beschreiben. Mit der Angebotsabgabe ist zu ver- sichern und nachprüfbar darzustellen, dass die durchgeführten Änderungen an der Planungsgrundlage genehmigungsfähig sind.

10.21 . 09. [7] Die Baustelle ist gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Der Bauzaun ist ständig geschlossen und außerhalb der Arbeitszeit verschlossen zu halten.

10.21.10. |7] Technologisch bedingte Bauunterbrechungen für die Gesamtausführungszeit sind in der Angebotspreise mit einzukalkuheren.

10.21. 11 . |7] Arbeits- und Transportweg zum Baustellenbereich haben über bauseits festgelegte Abschnitte zu erfolgen und sind mit der Bauuberwachung und dem Auftraggeber abzustimmen. Festlegungen zu BausteÜeneinrichtungen

sind ebenfalls mit der Bauüberwachnung abzustimmen.

10.21 .12 . [7] Die Durchführung des Bauvorhabens erfolgt bei laufendem Betrieb. Das Ein- und Ausfahren der Baufahrzeuge hat in zu vereinbarenden Zeitfenstern zu erfolgen, mit besonderer Vorsicht und ist durch jeweils 2 Personen je Fahrzeugbewegung zu sichern. Das Äbsteilen der Baufahrzeuge • kann nur auf dem gesicherten feil des Baufeldes erfolgen. Sonstige Zufahrten

sind als Feuerwehrzufahrten ständig frei zu halten.

10.21 . 13 . [7| Nachweis / Zertifikat "Blauer Engel" für den durchgehenden Einsatz für alle verwendeten Werkstoffe.

10.21 .14 . [7| Bau-WC und Baureinigung sind durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu veranlassen / zu unterhalten.

Beachte !

** Es handelt es sich hiebei nicht um die Formblätter 221 bis 223, sondern um die voll­ ständige Ur- Kalkulation der Einheitspreise des AN für alle Positionen des LV auf Grundlage der verwendeten Gliederung des Formblattes 223, einschl. notwendiger Angaben nach Formblatt 221 (Zuschläge) I EKT = Einzelkosten der Teilleistungen zzgl. BGK + AGK + Wagnis + Gewinn

  • Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -

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241 (Abfall)

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Galileistraße 6/8,14480 Potsdam

Außenliegender Sonnenschutz

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1. Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1. Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,

  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall­ wirtschaftsbehörde vorliegt,

  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,

  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können.

1.2. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- und Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass

  • die Verwertungs- und Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,

  • die Verwertungs- und Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschafts­ behörde dem Auftraggeber Auskunft über Ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,

  • die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.

  • die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2. Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2. Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Ec führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

2.4. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

Ausgabe 2017

Seitel von 1

[Seite 29]

-1 - 213 (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters

Ort: 1) Datum: 1) Tel.: i) Fax.: 1) e-mail: 0 USt.-ID-Nr.: i) HR-Nr.: 1) Abgabeort: i) elektronisch über Vergabemarktplatz

Land Brandenburg Bindefrist endet am 10.12.2026 Registergericht: D

Kommunaler Immobilien Service (KIS)

Eigenbetrieb der Landeshauptstadt

Friedrich-Ebert-Str. 79/81

14469 Potsdam

über

Submissionsstelle

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Baumaßnahme

Grundschule am Pappelhain (36/45)____________________

Galileistraße 6/8,14480 Potsdam

Vergabenummer Leistung

Ö-B-KIS-237-26__________Außenliegender Sonnenschutz

Anlagen, die Vertragsbestandteil werden

Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Langfassung) mit den-Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Wartung / Instandsetzung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen (unterschrieben)

Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes

Nachunternehmerleistungen

Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

Nebenangebot(e) (siehe Formblatt 211, Nr. 6)

Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden

~xll24. Eigenerklärung zur Eignung (siehe hierzu Seite 2, Nr. 6) ~x]221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

^]223 Aufgliederung der Einheitspreise

□

' vom Bieter anzukreuzen und ausgefüllt beizufügen, wenn zutreffend

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 1 von 3

[Seite 30]

-2- 213 (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung)

1 Ich/Wir blete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten

Preisen an.

An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß

Leistungsbeschreibung einschließlich Umsatzsteuer 19% (brutto)

beträgt: .....................................Euro

2.1. Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß Wartungs-

und/oder Instandhaltungsvertrag 2) beträgt inkl. Umsatzsteuer: ......................Euro ’

*) nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein WartungsVlnstandhallungsvertrag beiliegt.

3 Anzahl der Nebenangebote ...............................Stück

4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme

für Haupt- und Nebenangebotesowie auf die Preise für

angeordnete Leistungen, die auf der Grundlage der Preisermittlung

für die vertragliche Leistung zu bilden sind ................................%

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und

seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016
  • Unterlagen gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen - Teil B

6 Q Ich bin/Wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikations­ verzeichnis eingetragen unter der Nummer:

Name: PQ Nummer: Name: PQ Nummer: . ' '

Name: PQ Nummer:

[2] Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen - KMU (< 250 Beschäftigte und < 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. < 43 Mio Jahresbilanzsumme).4,

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem, Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von

Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

7 Ich/Wir erklären, dass

Q ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

Q ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw.Verzeichnis

der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer ausgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

8 Ich/Wir erklären, dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses

als alleinverbindlich anerkenne(n) mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)" geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs­ beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. f alls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. ich/wir einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werden, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.

Ausgabe 2017 - Stand 2019

2 von 3

[Seite 31]

-3- 213 (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung)

Datum, Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel

<•

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot an dieser Stelle in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschriobon, wird das Angebot ausgeschlossen.
  1. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
  2. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot

) Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

Ausgabe 2017 - Stand 2019

3 von 3

[Seite 32]

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem

Vergabeverfahren

Vergabenummer:

Ö-B-KIS-237-26

Vergabeart 0 Öffentliche Ausschreibung Q Freihändige Vergabe Q Beschränkte Ausschreibung Q Offenes Verfahren Q Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb I I Nichtoffenes Verfahren

Baumaßnahme

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Galileistraße 6/8,14480 Potsdam

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Q Bewerber *)

Q Bieter *)

[2] Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft *)

[] Nachunternehmer *)

[] anderes Unternehmen *)

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen € betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind ■ unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen € ausgeführten Leistungen.

€

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für drei Referenzen je eine Referenz­ bescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßlichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertrags­ gemäße Ausführung der Leistung

*) zutreffendes Ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.

Ausgabe 2017 - Stand 07.2026 Seite 1 von 3

[Seite 33]

-30- 124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei ab­ geschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

Registereintragungen Ich bin/Wir sind

Q im Handelsregister eingetragen.

Q für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.

Q bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.

Q zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag In die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation [] Ich erkläre/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes

Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Q Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

Q für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

Q ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im

Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Q für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

□ zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,

ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gern. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter­ fallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2’, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen 3) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.____________________________ :------------------------■----------------------------- soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

Ausgabe 2017 - Stand 07.2026 Seite 2 von 3

[Seite 34]

-31 - 124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)4

nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

Ausgabe 2017 - Stand 07.2026 Seite 3 von 3

[Seite 35]

  • 32- 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

Bieter: Vergabenummer: Datum:

Ö-B-KIS-237-26

Baumaßnahme:

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Galileistraße 6/8,14480 Potsdam

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1. Angaben über den Verrechnungslohn Zuschlag €/h

%

1.1. Mittellohn ML

einschließlich Lohnzulagen u. Lohnerhöhungen, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart Mrd

1.2. Lohngebundene Kosten

Sozialkosten, Soziallöhne, als Zuschlag auf ML

1.3. Lohnnebenkosten

Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML

1.4. Kalkulationslohn KL

(Summe 1.1. bis 1.3.)

1.5. Zuschlag auf Kalkulationslohn

(Zeile 2.4., Spalte 1)

1.6. Verrechnungslohn VL

(Summe 1.4. und 1.5., VL im Formblatt 223 berücksichtigen)____________________

2. Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten

Zuschläge in % auf

Sonstige Lohn ' Stoffkosten Gerätekosten Nachunter-nehmer- Kosten leistungen

2.1. Baustellengemeinkosten

2.2. Allgemeine Geschäftskosten

2.3. Wagnis und Gewinn

2.3.1. Gewinn

2.3.2. betriebsbezogenes Wagnis 1

2.3.3. leistungsbezogenes Wagnis

2.4. Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

Ausgabe 2017

[Seite 36]

-33- 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3. Ermittlung der Angebotssumme

Einzelkosten der Gesamt­ Angebotssumme Teilleistungen = zuschläge unmittelbare Herstellungs­ gern. 2,4. kosten € 0 Z / O €

3.1. Eigene Lohnkosten

Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden

x

3.2. Stoffkosten

(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)

3.3. Gerätekosten

(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)

3.4. Sonstige Kosten

(vom Bieter erläutern)

3.5. Nachunternehmerleistungen 3)

Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

  1. Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

Eventuelle Erläuterungen des Bietern:

Ausgabe 2017

[Seite 37]

  • 32 - 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Bieter: Vergabe-Nr.: Datum:

Ö-B-KIS-237-26 Baumaßnahme:

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Galileistraße 6/8,14480 Potsdam

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

  1. Angaben über den Verrechnungslohn Lohn €/h

1.1. Mittellohn ML einschließlich Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird

1.2. Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne

1.3. Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder

1.4. Kalkuiationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3.)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. 2. Seite)

1.5. Umlage auf Lohn €/h v.H. (Kalkulation x v.H. Umlage aus 2.1)

1.6. Verrechnungslohn VL (Summe 1.4. und 1.5.) ____

Eventuelle Erläuterungen des Bietern:

Ausgabe 2017

[Seite 38]

-33- 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der Angebotssumme Betrag Gesamt Umlage Summe 3 auf € € die Einzelkosten für die Ermittlung der EH- 2. Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Preise 2.1. Eigene Lohnkosten % € Kalkulationslohn (1.4.) x Gesamtstunden

X X

2.2. Stoffkosten X (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 2.3. Gerätekosten X (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)

—

2.4. Sonstige Kosten X (vom Bieter erläutern)

2.5. Nachunternehmerleistungen 1) X Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen — /V Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage Anteil Anteil Anteil gesamt (€) BGK (€) AGK (€) W+G (€) 2.1. eigene Lohnkosten

2.2 Stoffkosten

2.3 Gerätekosten

2.4 Sonstige Kosten

2.5. Nachunternehmerleistungen —

  1. Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn

3.1. Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)

3.1.1 Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne Bei Angebotssumme unter 5 Mio €: Angabe des Betrages Bei Angebotssumme über 5 Mio €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: X

3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw.

3.1.3 Vorhalten und Reparatur der Geräte und Aus­ rüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung

3.1.4 An- und Abtransport der Geräte und Aus­ rüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungs­ bearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.

Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)

3.2. Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)

3.3. Wagnis und Gewinn (Summe 3.3.)

3.3.1. Gewinn Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 3.3.2. Leistungsbezogenes Wagnis (mit der Ausführung der Leistungen ■ 3.3.3.verbundenes Wagnis

Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)

Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

  1. Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

[Seite 39]

-34- 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

Bieter: Vergabenummer: Datum

Ö-B-KIS-237-26

Baumaßnahme:

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Galileistraße 6/8, 14480 Potsdam

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Aufgliederung der Einheitspreise

oz Men­ Zeit­ Teilkosten einschl. Zuschläge in EURO des Menge gen­ ansatz (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2) LV ’> Kurzbezeichnung der Teilleistung 1) einheit Stund. Löhne Stoffe Geräte Sonstiges Angebotener

  1. . i) 2) 2), 3) 2) 2). 4) 2) Einheitspreis Sp. 6+7+84-9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2.1.3 Arbeitsgerüst Standgerüst, längsorientiert, LK3, SW06, H1 380,00 m2

3.1.1 Freitragender Raffstore-Anlage;3-tlg;6410x2605cm 3,00 St

3.1.5 Freitragender Raffstore-Anlage;2-tlg,'4255x1910cm 3,00 St

4.1.1 Funk-Wetterstation / Mehrbereichs-Wettersensorik 3,00 St

4.2.2 Mantelleitung NYM-J 3x2,5 mm2 liefern und verlegen (STLBLB042) 400,00 m 4.3.1 USB-Funk-Programmierschnittstelle (PC-Transceiver) 1,00 St

4.4.1 Fachbauleitung & Gesamtsystem-Inbetriebnahme 1,00 psch

1 1

  1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben

  2. Ist für alle Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.

  3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen

  4. Für Gerätekosten einschließlich Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind. Ausgabe 2017

[Seite 40]

-35- 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

Bieter: Vergabenummer: Datum:

Ö-B-KIS-237-26

Baumaßnahme

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer

auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

| | Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

Mein/Unser Betrieb ist auf OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens die Leistung eingerichtet

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Ausgabe 2017

[Seite 41]

  • 36 - 234 (Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft)

Vergabenummer: Datum

Ö-B-KIS-237-26

Baumaßnahme

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied ;

Ust.-ID ■ ____________________ ____________________

Weiter Mitglieder

Mitglied ■

Ust.-ID •

Mitglied ,

Ust.-ID ' -

Mitglied

Ust.-ID •________

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1), dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

  1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Ausgabe 2017

[Seite 42]

-37- 235

(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

Bieter: Vergabenummer: Datum

Ö-B-KIS-237-26

Baumaßnahme

Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung

Außenliegender Sonnenschutz

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer

Unternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angabe zu der von diesem Unternehmen Name des Unternehmens überlassenen Eignung

Ausgabe 2017

[Seite 43]

-38- Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters

PLZ, Öri Datum

Anschrift Vertreter

Betrifft:

Baumaßnahme: Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung: Außenliegender Sonnenschutz

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem

Brandenburgischen Vergabegesetz

Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines /unseres Angebots:

1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten/Lohngleitklausel

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Für Aufträge aufgrund eines ab dem 01. Mai 2021 abgegebenen Angebotes beträgt der vereinbarte Mindestlohn 13,00 Euro brutto je Zeitstunde.

  • Lieferleistung: Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung.

  • Längerfristige Verträge: Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts in § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar.

2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungen)

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, mit mindestens der ersten Teil-ZAbschlagsrechnung oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich, Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen mit Bezug auf die erbrachten Leistungen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen Interessen bestimmen kann. Bei Lieferaufträgen beziehen sich die Unterlagen auch auf die Erbringung aller derjenigen Leistungen, die mit der Anlieferung Zusammenhängen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung.

Alle Nachweise können in anonymisierter (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) vorgelegt werden. Es muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die Entgeltberechnungs- und -Zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. Im Regelfall ist auch eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Lohnhöhe oder darüber, dass alle Beschäftigten mindestens den jeweils einschlägigen Mindestlohn erhalten, anstelle der vorzulegenden Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ausreichend.

Bauleistungen: Die vorgenannten Nachweispflichten gelten auch für erbrachte Bauleistungen, wenn für diese nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein Mindestentgelt definiert ist, welches das unter Ziffer 1 genannte Mindestarbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Bei Bauleistungen, für die es Sozialkassenbescheinigungen für das Baugewerbe gibt, genügt eine Bescheinigung, die bei Eingang der ersten Rechnung nicht älter als sechs Monate ist. Sonstige vergleichbare Bescheinigungen von Formular 5.3

Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG Stand: 09/2024 1 von 3

[Seite 44]

Betrifft: ''

Baumaßnahme: Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung: Außenliegender Sonnenschutz

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

freiwilligen Sozialkassen auch anderer Branchen können ebenso verwendet werden, wenn der glaubhaft darlegt ist, dass die zugrundeliegenden Arbeitsentgelte ausnahmslos das einzuhaltende Mindestentgelt erreichen oder übersteigen.

3. Stichprobenkontrollen

Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und -Zahlung befragen.

4. Entgeltzahlung an Beschäftigte

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit zu­ halten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorrübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

5. Nachunternehmer

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evtl, weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

6. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver­ pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem

Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen.

Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall.

  • von Nachunternehmern

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Ver­ einbarung beigefügten Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die

Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG Stand: 09/2024 2 von 3

[Seite 45]

Betrifft:

Baumaßnahme: Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung: Außenliegender Sonnenschutz

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftrags­ summe, maximal 25.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

7. Preisgleitklausel

Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht.

Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten.

Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern.

Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung nicht angemessen gefördert hat.

Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel). Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen.

Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag über­ schritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt.

8. Kündigungsrecht

Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/ unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot an dieser Stelle in Textform der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,

kann das Angebot ausgeschlossen werden.

Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG Stand: 09/2024 3 von 3

[Seite 46]

Name bzw. Firma des Nachunternehmers/Verleihers

PLZ, Ort Datum

Anschrift Ansprechpartner

Betrifft:

Baumaßnahme: Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung: Außenliegender Sonnenschutz

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von

Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung

der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines /unseres Angebots:

1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten/Lohngleitklausel

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Für Aufträge aufgrund eines ab dem 01. Mai 2021 abgegebenen Angebotes beträgt der vereinbarte Mindestlohn 13,00 Euro brutto je Zeitstunde.

  • Lieferleistung:

Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere- Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung.

  • Längerfristige Verträge:

Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts in § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar.

2. Entgeltnachweise und Stichprobenkontrollen

Soweit meine/unsere Leistungen betroffen sind, werde ich meinen/unseren Vertragspartner bei der Erfüllung der Vorlagepflicht von anonymisierten (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierten (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Verbindung mit einer Rechnung über die Leistung unterstützen. Der Zusammengehörigkeit der Belege zur selben Person muss erkennbar sein.

Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleiher) verpflichte(n) mich/uns gegenüber; (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, dem eigenen Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Im Regelfall ist auch eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Lohnhöhe oder darüber, dass alle Beschäftigten mindestens den jeweils einschlägigen Mindestlohn erhalten, anstelle der vorzulegenden Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ausreichend.

Formular 5.4 Stand: 09/2024 - 1 von 3 Vereinbarung Mindestanforderungen NU/Verleiher BbgVergG

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Betrifft:

Baumaßnahme: Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung: Außenliegender Sonnenschutz

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

Die vorgenannten Nachweispflichten gelten auch für erbrachte Bauleistungen, wenn für diese nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein Mindestentgelt definiert ist, welches das unter Ziffer 1 genannte Mindestarbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Bei Bauleistungen, für die es Sozialkassenbescheinigungen für das Baugewerbe gibt,.genügt eine Bescheinigung, die bei Eingang der ersten Rechnung nicht älter als sechs Monate ist. Sonstige vergleichbare Bescheinigungen von freiwilligen Sozialkassen auch anderer Branchen können ebenso verwendet werden, wenn der glaubhaft darlegt ist, dass die zugrundeliegenden Arbeitsentgelte ausnahmslos das einzuhaltende Mindestentgelt erreichen oder übersteigen.

Zu Kontrollen darf der eigene Auftraggeber und der öffentliche Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und -Zahlung befragen.

3. Entgeltzahlung an Beschäftigte

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit zu halten und auf Wunsch des öffentlichen oder des eigenen Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr • den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorrübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

4. Weitere Nachunternehmer und Verleiher

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, weitere Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt und gleichlautende Erklärungen evtl, weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

5. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver­ pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt der Kommunale Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.

Formular 5.4 Stand: 09/2024 2 von 3 Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG

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Betrifft:

Baumaßnahme: Grundschule am Pappelhain (36/45)

Leistung: Außenliegender Sonnenschutz

Vergabenummer: Ö-B-KIS-237-26

  • Verstöße von weiteren Nachunternehmern und Verleihern

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß demselben Vereinbarungstext mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

6. Preisgleitklausel

Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht.

Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten.

Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern.

Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmervertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung nicht angemessen gefördert hat.

Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel). Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen.

Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag über­ schritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt.

7. Kündigungsrecht

Ich/wir räume/n dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/ unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel Auftraggeber des Nachunternehmers/Verleihers Nachunternehmer/Verleiher

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot an dieser Stelle in Textform der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
  • bei-einem schriftliehen Angebot die Erklärung an diooor Stelle nichtunterschrieben

kann das Angebot ausgeschlossen werden.

Formular 5.4 Stand: 09/2024 3 von 3 Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG

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