Anlage 1 - Wvertrag VE 4060.pdf

Lieferung und Montage einer Gebläsestation mit Belüftungstechnik für eine Kläranlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 10:11 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 Seite 1

W A R T U N G S V E R T R A G

für technische Anlagen und Einrichtungen

Für: Kläranlage – VE 4060 Gebläsestation, Belüftungstechnik

Ort: Kläranlage

Betreiber der Anlage(n): ZV Ahlbachgruppe Hoch 5

Bauamt:

Auftraggeber, vertreten durch: ZV Ahlbachgruppe Hoch 5 Am Augraben 1 97297 Waldbüttelbrunn

Auftragnehmer Firma: ...............................................................

Zwischen dem ZV Ahlbachgruppe Hoch 5 (-nachstehend Auftraggeber genannt -)

und der Firma ..................................................... (-nachstehend Auftragnehmer genannt -)

wird folgender Vertrag geschlossen:

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Anlage 1 Seite 2

  1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung - nachstehend als Wartung be- zeichnet -, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Ein- richtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet -, die in der Bestandsliste vom ........... aufgeführt sind. Die Bestandsliste gehört zum Lieferumfang des AN und ist Vertragsbe- standteil (Anlage 2).

  1. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Der Umfang der erforderlichen Arbeiten und die erforderlichen Fristen sind vom AN auf die von Ihm gelieferte Anlage abzustimmen und in die Arbeitskarte (Anlage 3) einzutra- gen. Dem Auftragnehmer werden die in der Arbeitskarte vom AN beschriebenen Leistungen übertragen. Er führt die in der Arbeitskarte beschriebenen Leistungen ohne Aufforderung durch den Auftraggeber, jedoch nach Rücksprache mit diesem, in den dort vorgegebenen Intervallen durch. Die Arbeitskarte ist Vertragsbestandteil (Anlage 3).

2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen In- standsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerläß- lich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfaßt sind und den normalerweise zu erwar- tenden Zeitaufwand für die Wartung nicht wesentlich zu erhöhen.

2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung die- ser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflich- tet, Störungen, die die Sicherheit oder den Betrieb der Anlage gefährden oder ausschlie- ßen, nach Aufforderung zu beseitigen.

Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn- und Feier- tagen), auszuführen.

  1. Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen erhalten bleiben.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten.

Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf max. 30 % dieser Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

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Anlage 1 Seite 3 3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigen Hilfs- mittel (z.B. Meßgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungs- mittel) zu liefern bzw. zu stellen.

3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereit- schaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er sofort folgende Stelle ZV Ahlbachgruppe Hoch 5 zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veran- lassen.

Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseiti- gung nicht zu den in den Nrn. 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der für die Wartung bestehenden Vorschriften andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

  1. Ausführung der Leistung

4.1 Der Auftragnehmer hat nach jeder Wartung Art und Umfang der ausgeführten Leistungen einschließlich der eingebauten Teile in die Arbeitskarte einzutragen und die bei der War- tung getroffenen Feststellungen über den Zustand der Anlage, auch über etwaige in ab- sehbarer Zeit notwendig werdende Instandsetzungsarbeiten, in einem Arbeitsbericht an- zugeben.

4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z. B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.

4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt _____________________________________ (Festlegung bei Auftragserteilung) die Durchführung der Arbeiten.

Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.

4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auf- traggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.

4.5 Die Wartung ist

innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu folgenden Zeiten, .......... durchzuführen.

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Anlage 1 Seite 4 5. Vergütung

5.1 für die in der Bestandsliste aufgeführte(n) Anlage(n)1) wird/werden Pauschale(n) gemäß Angabe im Leistungsverzeichnis (siehe LV) unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart :

Mit dieser Pauschale sind abgegolten • die Wartung nach Nr. 2.1, • die Instandsetzung nach Nr. 2 .2 , mit Lieferung von Ersatzteilen bis zum Listenpreis von insgesamt 25,-- EUR je Wartung und Anlage (wegen der Vergütung für teurere Ersatzteile siehe Nr. 5 . 4 ) • die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe • die nach der Arbeitskarte zu liefernden Materialien.

Mit der Pauschale sind ferner alle Nebenkosten, z . B . Fahr- und Transportkosten, Auslö- sungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstun- den sowie Sonn- und Feiertagszuschläge abgegolten.

5.2 Die Vergütung nach 5.1 wird

jährlich nach Durchführung der Leistungen in Teilbeträgen jeweils nach Durchführung der Leistungen gezahlt.

5.3 Die Pauschale nach Nr. 5. 1 ist ausschließlich der Umsatzsteuer für die Dauer von 48 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin Festpreis.

5.4 Für die Lieferung von bei der Wartung benötigten Ersatzteilen, die nicht durch die Pau- schale in Nr. 5.1 abgegolten sind, für kleinere Instandsetzungsarbeiten nach Nr. 2.2, so- wie für Leistungen zur Beseitigung von Störungen nach Nr. 2.4, wird auf den nachgewie- senen Einstandspreis ein Zuschlagssatz in Höhe von ..................... % verrechnet. 1) (wenn vom Bieter nichts anderes eingetragen wird gilt: Zuschlagssatz = 20 % )

5.5 Für kleinere Instandsetzungsarbeiten nach Nr. 2.2, die nicht durch die Pauschale in Nr. 5.1 abgegolten sind, sowie für Leistungen zur Beseitigung von Störungen nach Nr. 2.4, gelten die Stundensätze aus dem Leistungsverzeichnis aus dem Hauptauftrag.

5.6 Soweit der Auftragnehmer aus der Errichtung der Anlage(n) Mängelansprüche zu leisten hat, wird für Leistungen zur Erfüllung der Mängelansprüche keine Vergütung gewährt.

  1. vom Bieter einzutragen
  1. Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate beginnend ab der jeweiligen Leistung.

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Anlage 1 Seite 5 Die Mängelansprüche für ihre vertraglichen Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis bleiben davon unberührt.

  1. Haftung

7.1 Werden im Zusammenhang mit der Wartung und Instandsetzung Schäden an den Anla- gen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft.

Werden im Zusammenhang mit der Wartung und Instandsetzung andere Schäden verur- sacht, hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen betragen: 1)

für Personenschäden ..........................................EUR für Sach- und Vermögensschäden ...........................................EUR in jedem einzelnen Schadensfall.

  1. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vom Bieter einzusetzen; für Personenschäden mind. 0,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mind. 250.000 EUR.
  1. Vertragsdauer / Kündigung

8.1 Der Vertrag beginnt nach Inbetriebnahme und formeller Abnahme der vertraglichen Leis- tungen.

8.2 Der Vertrag wird zur Erreichung der vierjährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§13 VOB/B) auf die Dauer von vier Jahren geschlossen.

8.3 Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach ge- meinsamer Endbegehung mit dem AG und Nachweis der Mängelfreiheit.

8.4 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt ins- besondere, wenn • die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen dauernd stillgelegt werden • der Auftragnehmer seine Vertragspflichten einmal vorsätzlich oder grob fahrlässig oder mehrmals leicht fahrlässig verletzt hat, • wenn der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten einge- richtet ist.

8.5 Wird ein Teil der in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen dauernd stillgelegt, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.

8.6 Werden in der Bestandsliste aufgeführte Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in ent- sprechendem Umfang.

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Anlage 1 Seite 6 8.7 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.

  1. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhan- denen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den Anlagen und Ver- sorgungsanschlüssen zu verschaffen.

9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte

  • keine - Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
  1. Streitigkeiten Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die vertraglichen Leistungen einzu- schränken oder einzustellen.

  2. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilpro- zeßordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozeßvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

  1. Schriftform

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden we- sentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform.

1.2.2 Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt.

Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer:

Waldbüttelbrunn, den .................. ................................., den ............ ZV Ahlbachgruppe Hoch 5 .................................................... ....................................................

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Anlage 1.1 zum Wartungsvertrag VE 4060 Gebläsestation, Belüftungstechnik Blatt 1

Fristen nach Vorgabe des Herstellers, mindestens jedoch Pos.Nr.: Tätigkeit 3- 6- jährl. 2- bei Bemerkungen monatl. monatl jährl. Bedarf

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Anlage 1.1 zum Wartungsvertrag VE 4060 Gebläsestation, Belüftungstechnik Blatt 2

Fristen nach Vorgabe des Herstellers, mindestens jedoch Pos.Nr.: Tätigkeit 3- 6- jährl. 2- bei Bemerkungen monatl. monatl jährl. Bedarf

[Seite 9]

Anlage 1.1 zum Wartungsvertrag VE 4060 Gebläsestation, Belüftungstechnik Blatt 3

Fristen nach Vorgabe des Herstellers, mindestens jedoch Pos.Nr.: Tätigkeit 3- 6- jährl. 2- bei Bemerkungen monatl. monatl jährl. Bedarf

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Anlage 1.2 zum Wartungsvertrag VE 4060 Gebläsestation, Belüftungstechnik

Bestandsliste

ZV Ahlbachgruppe Hoch 5 - Kläranlage (Ort der Anlage)

Technische Einrichtungen (Art der Anlage)

  1. Standort Kläranlage Am Augraben 1 97297 Waldbüttelbrunn

  2. Hersteller/Typ ..................................................................

..................................................................

..................................................................

..................................................................

..................................................................

  1. Baujahr: ...................

  2. Allgemeine Beschreibung/Nutzung

...........................................................................................................................................

...........................................................................................................................................

  1. Technische Daten ...........................................................................................................................................

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Anlage 1.3 zum Wartungsvertrag VE 4060 Gebläsestation, Belüftungstechnik

Arbeitskarte

ZV Ahlbachgruppe Hoch 5 - Kläranlage (Ort der Anlage)

Technische Einrichtungen (Art der Anlage)

Arbeitskarten Blatt 1 - 3

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