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Wartungsvertrag_vom_Bieter_auszufüllen.pdf

Lieferung und Montage einer digitalen und mechanischen Schließanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 13:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Vertrag für Wartung und Inspektion 1

Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil!

für 2 eine Neuanlage für 2 eine Bestandsanlage für 2 e ine Bestandsanlage

Zwischen: Landkreis Meißen Brauhausstraße 21 für 2 01662 Meißen

vertreten durch: Den Landrat des Landkreises Meißen Herrn Hänsel

  • nachstehend Auftraggeber genannt –

Auftragsnummer des Auftraggebers:

und der Firma:

  • nachstehend Auftragnehmer genannt – Auftragsnummer des Auftragnehmers:

wird für

Standort der Anla

die Wartung und Inspektion der Digitalen Schließanlage im Verwaltungsgebäude
Verwaltungsgebäude Meißen Loosestraße 17/19 01662 Meißen

01662 Meißen

Betreiber der Anlage(n): Landkreis Meißen, Brauhausstraße 21 01662 Meißen

Nutzer der Anlage(n): s.o.

Baudurchführende Amt für Hochbau und Liegenschaften, SG Hochbau Dienststelle: folgende Vereinbarung getroffen:

1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 1

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  1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind die Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an der Digitalen Schließanlage des Schulungsgebäudes ( Bestandsgebäude ) und des Neubaus ( Funktionsgebäude ) nachstehend als Anlagen bezeichnet die in der/den Bestandsliste/n 3 vom AN z u erste ll e n aufgeführt sind. Die Bestandliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12 Anhang 1)

  1. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/ den Arbeitskarten vom 2 021 beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n 4 ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12 Anhang 1)

Die Arbeitskarten enthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektions-arbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind.

Soweit die wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch die Auswahl von Leistungen aus der/den Arbeitskarte/n, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder –ergänzungen erfolgen und bedarfsweise den Bietern überlassen werden.

Sofern die Arbeitskarte/n mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage/n entsprechende/n zu vereinbaren. Auch dies- bezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein.

In die Arbeitskarte/n sind auch jene Stoffe und Teile aufzunehmen, die für die War- tungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2 sind.

Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages Werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledi- gungsvermerken zu versehen.

2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederher- stellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der/den Arbeitskarte/n erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Aufforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung der Leistung besteht kein Rechtsanspruch.

2.4 Der Auftragnehmer ist – auch außerhalb der regelmäßigen Wartungs- termine – verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beein- trächtigen oder die Gebäudesicherheit gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.

3 vom Auftraggeber auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszufüllen

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 2

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Er hat die Arbeiten unverzüglich 5

Innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen Auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen und zwar

Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich beein- flusst, ist – soweit möglich – zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der be- triebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.

Ist zu erwarten, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden, ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu er- mitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.

  1. Leistungen des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

Die sich aus den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden Durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeschränkt.

3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsmittel (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.

3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebssicherheit einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift / Telefon) 6:

Landkreis Meißen, Amt für Hochbau und Liegenschaften PF 10 01 52 oder Brauhausstraße 21 01651 Meißen 01662 Meißen Tel.: 03521 7251602 (Sekretariat) / ahl.hochbau@kreis-meissen.de

zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen.

5 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 6 vom Auftraggeber auszufüllen

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 3

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Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in Nummer 2.1 und 2.2 be- schriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsinterwalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren 7:

Landkreis Meißen, Amt für Hochbau und Liegenschaften Sachgebiet Hochbau PF 10 01 52 01651 Meißen

  1. Ausführung der Leistungen

4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgelegten allgemeinen Anlagenzustand ein schließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.

4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nummer 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.

4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt 8 Herr / Frau

Mitarbeiter AHL

die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.

4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.

4.5 Die Wartung ist 9 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen

7 vom Auftraggeber auszufüllen 8 vom Auftraggeber auszufüllen 9 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 4

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Zu folgenden Zeiten durchzuführen

4.6 Notdienstbereitschaft

Es ist eine 24 Stunden pro Tag / 365 Tage pro Jahr – Notdienstbereitschaft vereinbart. Die vereinbarte Reaktionszeit (Zeit zwischen Erhalt der Störmeldung und dem Eintreffen eines Technikers vor Ort) beträgt 4 Stunden und gilt für das Objekt: VG M EI Loo sestra ße 17/ 19, 01 662 M eißen 9. Die vereinbarten Kontaktdaten sind in diesem Anhang definiert. Der AN ist berechtigt die Notdienstbereitschaft nach einer vorangegangenen schriftlichen Abmahnung gesondert fristlos zu kündigen, wenn vom AN wiederholt als dringend angezeigte Instandsetzungsmaßnahmen vom AG nicht veranlasst werden.

Kontaktdaten OHNE Notdienst

Innerhalb der Geschäftszeiten:

Name: 10

Telefon: 10

Fax: 10

E-Mail: 10

Kontaktdaten MIT Notdienst

Notdienst-Telefon/ 10 Rufbereitschaft:

7 vom Auftraggeber auszufüllen 8 vom Auftraggeber auszufüllen 9 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 10 vom Bieter auszufüllen

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 5

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  1. Vergütung

5.1 Für die in der/den Bestandslisten aufgeführten Anlage/n wird / werden nachstehende jährliche Vergütung/en 10 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart 11:

X Für Die Dig itale Sc hließan lage von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Netto-Vergütung pro Jahr €

  • Umsatzsteuer 19 % € Brutto-Vergütung Pro Jahr €

Mit dieser Vergütung sind abgegolten 12:

Die Wartung nach Nummer 2.1

Die Instandsetzung nach 2.2 zum Nennwert von insgesamt 2 5,00 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über 2 5,00 € je Teil werden gesondert vergütet

die Kosten für die in Nr.3.2 bezeichneten Hilfsmittel und –stoffe,

die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,

die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebs- stoffen, Abfällen und Verpackungen,

alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.

10 Getrennte jährliche Vergütung sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 1 1 vom Bieter auszufüllen 12 Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 6

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vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen

5.2 Die Leistungen nach 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):

Stundenverrechungssatz:

Oberm o nteu r € 13

Monte u r € 14

Helfer € 14

Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit

Überstunden % 14

Nacht-/Schichtarbeit % 14

Sonn-/Feiertagsarbeit % 14

Fahrtkosten (An- und Abfahrt) km/Auftrag14

Entfernung Einsatzort –nächstgelegene km 14 Niederlassung

km-Pauschale pro Fahrkilometer €/km 14

Für die Fahrzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.

5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist – ausschließlich der Umsatzsteuer- für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit siehe Nr.8.1)

Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nachfolgender Preisgleitklausel angepasst werden.

E

K n = K * P A + P E * n

E

Dabei bedeuten

K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsabschluss

K = neue Vergütung n

13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 7

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P = =Allgemeinkostenanteil A

P E = =Entgeltkostenanteil (P A +P E = 1)

E = €/Std. =Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei Vertragsangebot

E =neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n

Maßbebender Tarifvertrag 15

Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.

(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen)

Maßgebende Entgeltgruppe 16

(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundgehalt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)

Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.

5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.

5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit den Leistungen nach Nr.2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.

5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.

Die Vergütung wird gezahlt 17 5.7 jährlich nach erfolgter Wartung

halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung

15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Bieter auszufüllen 17 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 8

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Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.

  1. Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt ein Jahr.

  1. Haftung

7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung Schäden an der/n Anlage/n verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn Ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für

Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall

höchstens aber 1.000.000 € insgesamt

Vermögensschäden auf 250.0 0 0 € 18 je Schadensfall

höchstens aber 500.000 € insgesamt

werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leiste, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 19

Sachschäden 1 . 0 00.0€0 0 €

Vermögensschäden 1 .000.0 0 0 €

Personenschäden 3 . 0 00.0€0 0 €

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderung

8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 20

am

an dem der Abnahme der Bauleistung folgendem Tag

18 vom Auftraggeber auszufüllen 19 vom Auftraggeber auszufüllen 20 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 9

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und beträgt 4 Jahre.

Eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Eine Verlängerung des Vertrages ist nicht vorgesehen.

Die Neuausschreibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertrags- zyklusses zu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen missbraucht werden.

8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:

a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist

b) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorrübergehend außer Betrieb genommen werden sollen.

c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen.

d) der Auftragnehmer seine Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§323 BGB).

e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/N nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist.

f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein gleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorrübergehend einstellt.

g) Der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstellt.

h) Der Auftragnehmer dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne vom Nummer IV des „Rundschreibens

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 10

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des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.21

i) Der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbseinschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsge- heimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandliste/n aufgeführte/n Anlage/n oder Teile nicht nur vorrübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.

8.4 werden die in der/den Bestandliste/n aufgeführte/n Anlage/n oder Teile davon vorrübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.

Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der vorrübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.

Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

8.5 Werden die in der/den Bestandliste/n aufgeführte/n Anlage/n wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.

Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.

  1. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.

9.1 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte 22

1 Mitarbeiter vom Landratsamt

Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr.3 bleiben unberührt.

21 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI3210701.htm Auftraggeber 22 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten keine eingeben

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 11

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  1. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach §38 Zivilprozessordung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

  1. Schriftform und salvatorische Klausel

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).

11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichte, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 12

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  1. Anhänge zum Vertag

Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil 23:

X KG Bestandsliste ist durch Auftragnehmer zu erstellen!

X KG 3 9 9 Digit ale Sc hließan lagen

KG

KG

KG

KG

KG

KG

KG

KG

Für den Auftraggeber 24: Für den Auftragnehmer 24:

Meißen , den ,den

Name / Unterschrift Name / Unterschrift

Stempel LRA Firmenstempel

23 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 24 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.

Wartung Vertrag Wartung und Inspektion 13

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