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Zusätzliche technische Bestimmungen Anlage 2.3
Abkürzungen
Ril Richtlinie DS Druckschrift DBS DB Standard DV Dienstvorschrift TR Technische Regeln EBA Eisenbahn-Bundesamt BGR Berufsgenossenschaftliche Regel
Hinweise
Das Regelwerk der Deutschen Bahn AG ist zu beachten. Auszugsweise sind insbesondere die folgenden Regelwerke maßgebend:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in der Regel nur die Haupt- und Untergruppennummern benannt.
Unterlagen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen und weitere technische Regelwerke
Ril 124 Brandschutz Ril 132.01 Arbeitsschutz im DB-Konzern Ril 809 Infrastruktur- und elektrotechnische Maßnahmen realisieren (planen, durchführen, abnehmen, dokumentieren und abschließen)
Ril 825 Baumaschinen einsetzen Ril 836 Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen, bauen und instandhalten Ril 954 Elektrische Energieanlagen Ril 955 Schaltanlagen für Bahnstrom VV BAU Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen VV BAU-STE Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen,
208.1213V40 Zusätzliche technische Bestimmungen Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 23.03.2026 2026090019