Erklärung zum Teilnahmewettbewerb des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für einen Bauvertrag
Vergabevorgangsnummer 2026090019
Bezeichnung: Lieferung und Montage Schaltanlage 110kV/50Hz Ufw Hamburg-Harburg
(Firma und Betriebssitz des Bewerbers)
Deutsche Bahn AG
Beschaffung Infrastruktur
FE.EI 77
Masurenallee 33
47055 Duisburg
(Anschrift der beschaffenden Stelle)
Verbundenheit mit Ingenieurbüros
Wir teilen mit, ob und in wieweit wir mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bewerbers und Organen des Ingenieurbüros) sind oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Beteiligte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Art der Verbundenheit: [ ] keine zu Nummer
[ ] wirtschaftlich zu Nummer
[ ] gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich zu Nummer
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir erklären, dass dass der Bewerber
[ ] den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen die in Ziffer 5 des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner bezeichneten Konsequenzen vor.
oder
[ ] die aktuelle Fassung des Verhaltenskodex des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) (CoC-BME) (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative) oder des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) (https://bahnindustrie.info/de/der-vdb/unternehmensethik) )mit Kommentar zum Code of Conduct (CoC-VDB) im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus diesem Kodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von diesen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäftsbeziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des Kodex wird die Neufassung im Rahmen der Geschäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam.
oder
[ ] einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, den eigenen Verhaltenskodex im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus dem eigenen Verhaltenskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von diesen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäftsbeziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des eigenen Verhaltenskodex wird die Neufassung im Rahmen der Geschäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe angehören (https://www.deutschebahn.com/resource/blob/4137590/c904549f0ef3e2b7de2ba982adcd915e/Merkblatt-Lieferanten-Risikogruppe-data.pdf) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen.
Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.
3. Bahnspezifische und unternehmensbezogene Eigenerklärung
3.1 Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.
3.2 Wir erklären, dass das Unternehmen
[ ] keine schwere Verfehlung
[ ] folgende schwere Verfehlung
begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
3.3 Wir erklären, dass wir
[ ] keine Kenntnis
[ ] folgende Kenntnis
davon haben, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
3.4 Wir erklären, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister
[ ] keine Eintragung
[ ] nachfolgende Eintragung(en)
verzeichnet ist / sind.
Darüber hinaus erklären wir, dass derzeit
[ ] kein Verfahren
[ ] nachfolgende(s) Verfahren
anhängig ist / sind oder war(en), das / die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann / können.
3.5 Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
a) Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich unsere Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
3.6. Wir erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
3.7 Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
- versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
3.8 Einhaltung von Sanktionen und Embargos
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Wir werden diese Erklärungen im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
5. Bewerbergemeinschaft
Wir geben die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
Die vorstehenden Erklärungen gelten bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.