Lieferung und Installation von Kinderspielgeräten in Daugavpils
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Daugavpils valstspilsētas pašvaldība
- Erfüllungsregion
- Lettland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Spielplatzausrüstungen (37535200)
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 762070-2026
- Verfahrensnummer
- c566a611-6ca9-4a0c-a134-cc6622fe6788
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Daugavpils beschafft Kinderspielgeräte und deren Installation im Verwaltungsgebiet der Stadt in Lettland. Der Auftrag betrifft 2026 insbesondere einen Erholungsbereich im Stadtteil Ruģeļi; eine Stückzahl oder ein Auftragswert ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Bērnu rotaļu iekārtu piegāde un uzstādīšana Daugavpils administratīvajā teritorijā 2026.gadā
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bērnu rotaļu aprīkojuma piegāde un uzstādīšana atpūtas vietā Ruģeļu apkaimē, Daugavpilī
Bērnu rotaļu iekārtu piegāde un uzstādīšana Daugavpils administratīvajā teritorijā 2026.gadā
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Bērnu rotaļu aprīkojuma piegāde un uzstādīšana atpūtas vietā Ruģeļu apkaimē, Daugavpilī
- zemākā cena
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.