1 - Hinweise und Tipps für die Abgabe eines Angebotes 2025 Hütter.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 15:17 (Europe/Berlin)

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Hinweise und Tipps für die Abgabe eines Angebotes

Diese Information soll Ihnen helfen, bei der Erstellung von Angeboten Fehler zu vermeiden, die leider immer wieder dazu führen, dass ein Angebot ausgeschlossen werden muss und Ihr Zeitaufwand für das Erstellen eines Angebotes vergeblich gewesen ist. Die Aufzählung der häufigsten Fehler ist nicht abschließend!

  1. Das Angebot ist nicht unterschrieben Ein Angebot in Papierform muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bitte ach- ten Sie bei elektronischer Angebotsabgabe auf die Besonderheit in Textform (§ 126 BGB) und beachten Sie, welche Angebotsabgabe zugelassen ist. Bei Liefer- und Dienstleistungen wird künftig ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen werden.

  2. Die Leistungsbeschreibung ist nicht, nicht vollständig oder widersprüchlich ausgefüllt Jedes Feld der Leistungsbeschreibung, in dem die Eintragung einer Angabe vorgesehen ist, muss zwingend ausgefüllt werden (bei Beträgen ggf. den Betrag 0,00 € eintragen). Bitte überprüfen Sie Ihr Angebot auch dahingehend, dass die notwendigen Preisangaben für jede Position nicht widersprüchlich sind. (Menge * Einheitspreis = Gesamtpreis).

  3. Der Bieter verweist auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. auf der Rückseite Ihres Anschreibens führen zum Ausschluss, da es sich um eine Änderung der Vergabeunterlagen handelt. Bitte ver- wenden Sie daher neutrales Geschäftspapier oder vermerken Sie die Anerkennung der Be- dingungen des Auftraggebers.

  4. Der vorgegebene Text in der Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Verdin- gungsunterlagen wird geändert Änderungen, Ergänzungen und Streichungen an dem vorgegebenen Text der Leistungsbe- schreibung und den anderen Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Aus- schluss Ihres Angebotes. Fragen zu Unstimmigkeiten sind vor Angebotsabgabe schriftlich mit der Vergabestelle zu klären. Ggf. können Sie ein Nebenangebot abgeben.

  5. Das Angebot liegt am Ende der Angebotsfrist nicht vor In Ihrem eigenen Interesse sorgen Sie bitte dafür, dass das Angebot rechtzeitig an der dafür vorgesehenen Stelle beim Landkreis Goslar eingeht. Auch früher eingehende Angebote wer- den erst nach Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen einer protokollierten Submission geöffnet.

  6. Es werden andere Leistungen angeboten als in den Vergabeunterlagen angegeben In diesem Fall muss es sich um mindestens gleichwertige Leistungen handeln. Den Nach- weis für die Gleichwertigkeit muss der Bieter/die Bieterin mit der Einreichung des Angebotes erbringen.

  7. Nachweise/Erklärungen/Muster fehlen Achten Sie darauf, dass alle geforderten Nachweise, Erklärungen und ggf. Muster enthalten sind.

Bei Fragen zu den Vergabeunterlagen setzen Sie sich bitte mit der Vergabestelle in Verbin- dung!

Kontaktdaten Herr Alexander Hütter Tel.: 05321 76-7647 E-Mail: vergabestelle@landkreis-goslar.de Fax: 05321 76-997647

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