Rahmenbedingungen
| Vergabeverfahren Interkative Displays | Unnamed: 1 | Stand: September 2026 |
|---|---|---|
| Kriterienkatalog (Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix) | ||
| Hinweise zum Kriterienkatalog | ||
| Ausfüllhinweise | Die Angebote werden anhand der im Kriterienkatalog aufgeführten Bewertungskriterien einer Leistungsbewertung unterzogen. Zur Ermittlung der im Kriterienkatalog erreichten Leistungspunkte (L) werden die vom Bieter für die einzelnen Bewertungskriterien (B-Kriterien) erzielten Leistungspunkte addiert. In einem ersten Schritt hat der Bieter im Kriterienkatalog für jedes aufgeführte Kriterium – sowohl für Ausschlusskriterien (A-Kriterien) als auch für Bewertungskriterien (B-Kriterien) – anzugeben, ob dieses erfüllt oder nicht erfüllt wird. Die Nichterfüllung eines B-Kriteriums führt nicht zum Ausschluss des Angebots, sondern zur Vergabe von null Leistungspunkten. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt hingegen zwingend zum Ausschluss des Angebots. In einem zweiten Schritt hat der Bieter zu jedem A- und B-Kriterium in der Spalte „Anmerkungen des Bieters“ die Erfüllung beziehungsweise Nichterfüllung der jeweiligen Anforderungen oder Fragen zu erläutern. Reicht der dafür vorgesehene Platz im Einzelfall nicht aus, hat der Bieter im entsprechenden Feld auf eine Anlage zu verweisen und die Erfüllung beziehungsweise Nichterfüllung der betreffenden Anforderungen oder Fragen dort zu erläutern. Erläuterungen des Bieters werden von der Vergabestelle bei der Angebotsprüfung und -wertung ausschließlich im Zusammenhang mit dem Kriterium berücksichtigt, auf das sie sich konkret beziehen. Erläuterungen, die an einer unzutreffenden Stelle einem anderen Kriterium zugeordnet wurden, begründen keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bewertung. In sämtliche anderen, oben nicht genannten Feldern und Spalten des Kriterienkatalogs dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden. Davon ausgenommen ist die Spalte Bieterangaben, das entsprechend auszufüllen ist, sowie die mit „I“ gekennzeichneten Informationsfelder. Diese Informationsfelder sind zur Vermeidung von Verwechslungen ebenfalls zwingend auszufüllen. A = Ausschlusskriterium; B = Bewertungskriterium; I = Information Den angebotenen Produkten sind Datenblätter beizufügen, aus denen sämtliche im Kriterienkatalog abgefragten Angaben hervorgehen. Sofern einzelne Angaben nicht den Datenblättern entnommen werden können, sind diese für die jeweiligen Kriterien in der Spalte „Anmerkungen des Bieters“ zu ergänzen. Die entsprechenden Nachweise über die Zertifizierungen sind den Angebotsunterlagen ebenfalls in Kopie beizufügen. | |
| Bemusterung | Nach der Angebotsöffnung ist für die drei bestplatzierten Anbieter je Los eine Bemusterung der angebotenen Displays vorgesehen. Die für die Bemusterung vorgesehenen Anbieter werden vom Auftraggeber schriftlich aufgefordert. Der Anbieter hat im Kriterienkatalog anzugeben, an welche E-Mail-Adresse diese schriftliche Aufforderung zur Bemusterung zu richten ist. Die angegebene E-Mail-Adresse ist während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig zu überprüfen. Änderungen der Kontaktdaten sind dem Auftraggeber (der Vergabestelle des Landkreisses Goslar oder den von ihr benannten Personen) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Bemusterung findet im Kreismedienzentrum Goslar in der BBS Goslar-Baßgeige, Bornhardtstraße 14, 38644 Goslar, statt. Ein Personenaufzug ist vorhanden, sodass die Anlieferung bis in das zweite Obergeschoss der Schule und zu den Räumlichkeiten des Kreismedienzentrums erfolgen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Bemusterung zu verzichten, sofern das angebotene Produkt sowie die zugehörige Verwaltungsoberfläche/ Mobile Device Management (MDM) bereits umfassend bekannt sind und durch eine Bemusterung keine zusätzlichen Erkenntnisse gewonnen werden können. Nach Aufforderung zur Bemusterung hat der Anbieter die zu bemusternden, im Positionsfeld mit „B“ gekennzeichneten Positionen innerhalb von zehn Werktagen beziehungsweise vierzehn Kalendertagen während der Öffnungszeiten des Kreismedienzentrums zu liefern und betriebsbereit aufzustellen. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Kreismedienzentrums. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der Werktage nicht berücksichtigt. Die Öffnungszeiten des Kreismedienzentrums sind: Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr Kommt der Anbieter dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Lieferung einschließlich sämtlicher für die Betriebsbereitschaft erforderlicher Arbeiten ist am selben Tag und ohne Verzögerung abzuschließen. Die Anlieferung ist mindestens einen Werktag im Voraus schriftlich per E-Mail an it.schule@landkreis-goslar.de anzukündigen. Der Anbieter hat die mit „B“ gekennzeichneten Positionen jeweils in doppelter Ausführung bereitzustellen. Darüber hinaus ist ein Zugang zum MDM bereitzustellen, der sämtliche nach Auftragserteilung verfügbaren Rechte und Zugriffsmöglichkeiten umfasst. Alle Funktionen müssen ohne die Einrichtung zusätzlicher Benutzerkonten oder Registrierungen uneingeschränkt nutzbar sein. Es ist sicherzustellen, dass die zur Bemusterung bereitgestellten Geräte den angebotenen Produkten entsprechen. Sämtliche Kriterien werden im Rahmen der Bemusterung geprüft und dokumentiert. Die Geräte sind für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Werktagen zur Verfügung zu stellen. Die Abholung der Bemusterungsgeräte ist ebenfalls mindestens einen Werktag im Voraus schriftlich per E-Mail an it.schule@landkreis-goslar.de anzukündigen. Die Bemusterung ist auf mobilen Standfüßen bereitzustellen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die verwendeten mobilen Standfüße mit den in der Ausschreibung angebotenen Standfüßen übereinstimmen. Wir bitten um Ihr Verständnis und um die fristgerechte Bereitstellung der Bemusterungsgeräte. |
Leistungserfüllung
| Vergabeverfahren Interkative Displays | Unnamed: 1 | Stand: September 2026 |
|---|---|---|
| Kriterienkatalog (Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix) | ||
| Hinweise zur Leistungserfüllung | ||
| Leistungserfüllung | Bei den in der Leistungsbeschreibung sowie in der Bewertungsmatrix aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen an den Leistungsumfang. Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebots zu bestätigen, dass die angebotene Lösung diese Anforderungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt und unter den nachfolgend beschriebenen Rahmenbedingungen für eine Nutzungsdauer von fünf Jahren nutzbar bleibt. Der im Leistungsumfang enthaltene Update-Service ist für die gesamte Vertragslaufzeit von fünf Jahren kostenfrei bereitzustellen. Er umfasst insbesondere die vom Auftragnehmer, Gerätehersteller oder Anbieter der angebotenen MDM-Lösung bereitgestellten und für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Updates. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Updates installiert beziehungsweise durch die MDM-Lösung verteilt werden können und dadurch die vereinbarten Funktionen der Geräteverwaltung nicht beeinträchtigt werden. Eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Verfügbarkeit, Weiterentwicklung oder des Supportzeitraums von Software, Diensten oder Schnittstellen unabhängiger Drittanbieter besteht nicht. Soweit solche Drittanbieter-Komponenten für die Nutzung der angebotenen Lösung erforderlich sind, hat der Bieter dies im Angebot transparent darzustellen und die daraus resultierenden Abhängigkeiten zu benennen. Die angebotene Lösung ist so zu dimensionieren, dass die für den vertragsgemäßen Betrieb erforderliche Speicherkapazität während der fünfjährigen Nutzungszeit ausreichend zur Verfügung steht. Dies umfasst insbesondere den Speicherbedarf des Betriebssystems, der für den Betrieb erforderlichen Anwendungen, der MDM-Lösung sowie der durch diese verwalteten Daten und Updates. Der vertragsgemäße Betrieb darf nicht davon abhängen, dass regelmäßig Daten, Anwendungen oder Systembestandteile gelöscht werden müssen, sofern dies nicht aus fachlichen, datenschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. Die angebotene Lösung muss während der Vertragslaufzeit DSGVO-konform nutzbar sein. Dies betrifft insbesondere die Geräteverwaltung mittels MDM-Lösung, die Installation und Verteilung der vom Auftragnehmer zu verantwortenden Updates sowie die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Der Auftragnehmer hat bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen, dass die von ihm angebotene Hard- und Software einschließlich der vorgesehenen Speicherkapazitäten für den vereinbarten Einsatzbereich geeignet ist. Eine Beeinträchtigung des vereinbarten Leistungsumfangs darf nicht allein dadurch eintreten, dass die vom Auftragnehmer zu verantwortenden Updates installiert werden oder der reguläre, vertragsgemäße Speicherbedarf anwächst. Eine kostenfreie Nachbesserung, Anpassung oder gleichwertige Ersatzbereitstellung ist durch den Auftragnehmer vorzunehmen, wenn die angebotene Lösung aufgrund eines Mangels, einer unzureichenden Dimensionierung oder einer vom Auftragnehmer zu verantwortenden Aktualisierung die als Mindestanforderungen festgelegten Leistungsmerkmale nicht mehr erfüllt. Dies gilt nicht für Änderungen oder die Einstellung von Leistungen unabhängiger Drittanbieter, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, sofern der Auftragnehmer die entsprechenden Abhängigkeiten im Angebot ordnungsgemäß angegeben hat. Eine Leistungseinschränkung liegt vor, wenn die in der Leistungsbeschreibung oder Bewertungsmatrix verbindlich festgelegten Anforderungen nicht erfüllt werden. Soweit dort Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Bearbeitungszeiten vorgegeben sind, gelten ausschließlich diese Werte als maßgebliche objektive Beurteilungsgrundlage. Allgemeine, nicht näher spezifizierte subjektive Erwartungen an die Geschwindigkeit oder das Ansprechverhalten begründen für sich genommen keine Verpflichtung zum Austausch von Geräten oder Komponenten. Die Nichteinhaltung einzelner Leistungspunkte, insbesondere der zugesicherten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, stellt eine wesentliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar. Der Auftraggeber behält sich vor, solche Pflichtverletzungen bei künftigen Vergabeverfahren zu berücksichtigen und, sofern die vergaberechtlichen Voraussetzungen vorliegen, einen Ausschluss des Auftragnehmers von weiteren Ausschreibungen zu prüfen. |
Zuschlagskriterien - Wertung
| Zuschlagskriteren | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Wertung | ||
| Zuschlagskriterum | in Prozent | |
| Preis: | 55 | |
| Bewertungskriterien: | 40 | |
| Lieferung: | 5 | |
| 1. Preis | ||
| maximal erreichbare Punkte | 55 | Entspricht 55% = 55 Punkte |
| günstigstes Angebot | in Euro | |
| aktuelles Angebot | in Euro | |
| erreichte Punktzahl | ||
| Im Wertungsbereich des Preises ist eine Gesamtpunkzahl von 55 Punkten zu erreichen. Die Berechnung erfolgt mit zwei Nachkommastellen nach folgender Formel: günstigstes Angebot / aktuelles Angebot * 55 | ||
| 2. Bewertungskriterien | ||
| 2.1 Hardware | ||
| maximal erreichbare Punkte | 40 | |
| erreichte Punkte | ||
| 2.2 Software | ||
| maximal erreichbare Punkte | 100 | |
| erreichte Punkte | ||
| Summe maximale Punktzahl aus Hardware und Software | 140 | Entspricht 40% = 40 Punkte |
| Summe erreichte Punktzahl aus Hardware und Software | 0 | |
| Im Wertungsbereich der Bewertungskriterien ist eine Gesamtpunkzahl von 40 Punkten zu erreichen. Die Berechnung erfolgt mit zwei Nachkommastellen nach folgender Formel: erreichte Punktzahl / maximale Punktzahl * 40 | ||
| 3. Lieferung & 4. Dienstleistung | ||
| maximal erreichbare Punkte | 20 | Entspricht 5% = 5 Punkte |
| erreichte Punktzahl | ||
| Im Wertungsbereich der Lieferung ist eine Gesamtpunkzahl von 5 Punkten zu erreichen. Die Berechnung erfolgt mit zwei Nachkommastellen nach folgender Formel: erreichte Punktzahl / maximale Punktzahl * 5 |
Hardware
| Bewertungskriterium - 2.1 Hardware | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| lfd.Nr. | Beschreibung der einzelnen Kriterien | A / B / I 1) | Bieterangabe | Anmerkungen des Bieters (Verweis auf Anlagen z. B. Datenblatt, Nachweise, Erläuterungen etc.) | Punkteverteilung | Erreichte Punkte |
| 1 | Display | |||||
| 1.1 | Interaktives Display | |||||
| 1.1.1 | Bildschirmdiagonale mind. 86" | A * | ||||
| Modelname | I | |||||
| E-Mail-Adresse für die schriftliche Aufforderung zur Bemusterung: | I | |||||
| 1.1.2 | Auflösung mind. 3840 x 2160 (4K UHD) | A | ||||
| 1.1.3 | SSD 128 GB | A | ||||
| 1.1.4 | mindestens Kratz- und bruchfestes Sicherheitsglas mit Mohs-Stufe 7 | A | ||||
| 1.1.5 | Filter zur Reduzierung von blau-violetten Strahlungen (Blaulichtfilter/Eye-Care) muss vorhanden sein | A * | ||||
| 1.1.6 | Entspiegelung für die Darstellung und Sichtbarkeit der Inhalte von der Seite und ohne Verdunklung | B | Ja = 10 Punkte Nein= 0 Punkte | |||
| 1.1.7 | Helligkeit mind. 400 cd/m² | A * | ||||
| 1.1.8 | Interner Speicher (ROM) min. 64 GB | A | ||||
| 1.1.9 | Interner Arbeitsspeicher (RAM) min. 8GB (physikalisch) | A | ||||
| 1.1.10 | Display ist inklusive geöffneter Whiteboard Software in <1 Minute einsatzbereit (Start Vom ausgeschalteten Display, kein Standby) | A | ||||
| 1.1.11 | 2 passive Stifte im Lieferumfang enthalten | A | ||||
| 1.2 | Touchsystem - Alle Funktion müssen ohne drittanwender Software funktionieren. | |||||
| 1.2.1 | Touchrahmen unterstützt mindestens 20 Touchpunkte zeitgleich | A | ||||
| 1.2.2 | Genauigkeit: mind. 1 mm | A | ||||
| 1.2.3 | Reaktionszeit ist in Echtzeit | A | ||||
| 1.2.4 | Palm Rejection. Muss im Display integriert sein, um die Handballenerkennung softwareunabhängig auf jeder Bedienoberfläche zu nutzen. Der auf der Glasfläche aufgesetzte Handballen der Schreibhand darf nicht eine sichtbare Reaktion und Eingabe auslösen. | A | ||||
| 1.2.5 | Löschen mit der Handfläche ohne Umschaltvorgang. Diese Funktion muss unter Boardbetriebssystem (z.B. Android) und Windows in der herstellereigenen Whiteboardsoftware vorhanden sein | A | ||||
| 1.2.6 | Zwei Stiftidentitäten, 2 Stifte können zeitgleich mit jeweils einer anderen Funktion und Farbe belegt und zeitgleich benutzt werden | A | ||||
| 1.3 | Anschlüsse | |||||
| 1.3.1 | Mind. 2 x HDMI 2.0 Eingang | A | ||||
| 1.3.2 | Mind. 1 x HDMI Ausgang | A | ||||
| 1.3.3 | Mind. 1 x DisplayPort Anschluss | A | ||||
| 1.3.4 | Mind. 2 x USB A 3.1 Anschluss | A | ||||
| 1.3.5 | Mind. 1 x USB-B Anschluss | A | ||||
| 1.3.6 | Mind. 1 x USB-C 3.2 Anschluss | A | ||||
| 1.3.7 | Ladefunktion 100 W über USB-C möglich | A | ||||
| 1.3.8 | Mind. 1 x RJ45 Eingang 1000 Mbit/s | A | ||||
| 1.3.9 | Mind. 1 x RJ45 Ausgang 1000 Mbit/s | A | ||||
| Alle genannten Signale müssen direkt am Display ohne zusätzlichen Adapter funktionstüchtig verbunden werden können | I | |||||
| 1.3.10 | Mind. 1 Einschub für Windows PC (OPS-Norm, 80 Pin) | A | ||||
| 1.3.11 | Integriertes LAN (LAN Sharing zwischen OPS und Display) | A | ||||
| 1.3.12 | Integriertes WLAN | A | ||||
| 1.3.13 | WLAN kann sich mit einem versteckten Netz uneingeschränkt verbinden | A | ||||
| 1.3.14 | sofortige funktionsfähigkeit im Netzwerk mit MAC-Filterung (keine Randomisierung) | A | ||||
| 1.3.15 | Integrierter Access Point | A | ||||
| 1.3.16 | Integrierter Access Point hat ein kryptisches standardkennwort auch nach Reset | A | ||||
| 1.3.17 | voll funktionsfähiges Bluetooth | A | ||||
| 1.3.18 | Integrierter Frontlautsprecher mind. 60 Watt Gesamtleistung | A | ||||
| 1.3.19 | voll funktionsfähig NFC-Reader, von der front direkt zugänglich, eindeutig ausgezeichnet und festverbaut mit dem oder im Gehäuse | A | ||||
| 1.3.20 | WLAN Standard mind. IEEE 802.11a/b/g/n/ac/ax (2.4 und 5 GHz) | A | ||||
| 1.4 | Umwelt und Nachhaltigkeit | |||||
| 1.4.1 | Umgebungslichtsensor | A | ||||
| 1.4.2 | Entspricht den deutsch Gütesigeln und Normen für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden/ Schulen (z.B. CE, TÜV/UL, CB, ROHS, REACH zertifiziert ) | A | ||||
| 1.4.3 | Das Display ist modular ausgeführt, sodass einzelne Bauteile, jedoch mindestens 3 Komponenten (z. B. T‑Con, Backlight, Touch, Steuerplatinen, Anschlussklemmen, LED‑Module) für Reparaturen demontiert und ersetzt werden können, ohne das Gerät komplett zu tauschen; irreversible Eingriffe am Gehäuse (z. B. dauerhafte Verklebung, Schweißung) sind ausgeschlossen und werden nicht als modular gewertet. | B | Ja = 10 Punkte Nein= 0 Punkte | |||
| Welche Module können getauscht werden? | I | |||||
| 1.4.4 | Ersatzteile werden bis 5 Jahre nach Abkündigung des Produktes garantiert zur Verfügung gestellt. Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (Eigenerklärungen sind ausreichend). Gilt für alle Leistungspositionen | A | ||||
| 1.4.5 | interaktive Displays verfügen über mindestens eine EPEAT-Bronze-Zertifizierung oder Vergleichbares z. B. verbindliche, umweltfreundlich Maßnahmen und gültige Zertifikate sind dem Angebot beizulegen | B | Ja = 10 Punkte Nein= 0 Punkte | |||
| 1.4.6 | Relativer Verbrauch laut Datenblatt = (Verbrauch des Displays bei 400 cd/m² : höchster Verbrauch aller Displays bei 400 cd/m²) x 100 | B | Niedriger Verbrauch: bis einschließlich 110 % des niedrigsten Verbrauchs -10 Punkte Mittlerer Verbrauch: über 110 % bis einschließlich 125 % - 5 Punkte Hoher Verbrauch: über 125 % - 0 Punkte | |||
| Summe der maximal erreichbaren Punkte | 40 | |||||
| Summe der erreichten Punkte | ||||||
| 1) A = Ausschlusskiterium B=Bewertungskriterium I=Information *= Barrierefreiheit |
Software
| Bewertungskriterium - 2.2 Software | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| lfd.Nr. | Beschreibung der einzelnen Kriterien | A / B / I 1) | Bieterangabe | Anmerkungen des Bieters (Verweis auf Anlagen z. B. Datenblatt, Nachweise, Erläuterungen etc.) | Punkteverteilung | Erreichte Punkte |
| 2 | Software | |||||
| 2.1 | Betriebssystem Display | |||||
| 2.1.1 | Das angebotene Gerät muss im Rahmen der Bemusterung mit einer zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuellen und marktüblichen Betriebssystemversion ausgestattet sein. | A | ||||
| 2.1.2 | Betriebssystem ist vollwertig und mindestens mit EDU Lizenzen lizensiert oder Vergleichbar | A | ||||
| Version und Titel des Betriebssystems | I | |||||
| 2.1.3 | Betriebssystem kann jederzeit via Netzwerk ohne zusätzliche Aktionen und ohne drittanbieter Produkte upgedated werden. | A | ||||
| 2.1.4 | Das Betriebssystem ist ohne weitere Actionen mit unserem Schulnetzwerk betreibbar (Hinweis: In unserem Netzwerk wird durch den Schulverer "Iserv" eine MAC Filterung betrieben) | A | ||||
| 2.1.5 | Bild-in-Bild Funktion Betriebssystemübergreifend | A | ||||
| 2.1.6 | Reinigungsfunktion, löschen von mind. allen Cloud Accounts, Mail Accounts, Browserverlauf und Profilen mit einem Klick mindestens per MDM | B | Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte | |||
| 2.1.7 | Reinigungsfunktion, löschen von mind. allen Audio-, Video- und Dokumentdateien auf dem Android mit einem Klick mindestens per MDM | B | Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte | |||
| 2.1.8 | Die Bedienoberfläche muss mit ausreichenden Kontrasten und skalierbaren Schriftgrößen nutzbar sein | B * | Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte | |||
| 2.1.9 | Fehlermeldungen und Statusinformationen müssen visuell und, soweit erforderlich, akustisch wahrnehmbar sein. | B * | Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte | |||
| 2.1.10 | Bedienungs- und Administrationsdokumentationen müssen in zugänglicher Form bereitgestellt werden. | A * | ||||
| 2.1.11 | Funktionen müssen auch über alternative Eingabemethoden erreichbar sein | A * | ||||
| 2.1.12 | Apps und Fenster sind in der Größe stufenlos anpassbar und können frei beweglich auf dem Bildschirm angeordnet werden | A | ||||
| 2.2 | Whiteboardsoftware | |||||
| Name der Whiteboardsoftware (Alle Whiteboard Kriterien müssen von dieser Software erfüllt werden, ein wechsel von Produkten wird nicht berücksichtigt) | I | |||||
| 2.2.1 | Betriebssystemübergreifende Software mind. Android und Windows | A | ||||
| 2.2.2 | Die Software muss uneingeschränkt mit dem angebotenen Display kompatibel sein und sämtliche Anforderungen erfüllen, die sich aus der Verbindung von Software und Display ergeben. Leistungen wie Störungsbehebung und Updates sind in gleichem Umfang wie beim Display sicherzustellen. | A | ||||
| 2.2.3 | Echtzeit in der Whiteboardsoftware Schreiben, Radieren, Grafiken in allen zur Verfügung stehenden Funktionen | A | ||||
| 2.2.4 | Die Software muss offline betrieben werden können. | A | ||||
| 2.2.5 | Menüband und Ansicht auf allen Betriebssystemen identisch | A | ||||
| 2.2.6 | Lizenz unbegrenzt/ unlimitiert im Lieferumfang enthalten, ohne Nutzereinschränkung | A | ||||
| 2.2.7 | Keine Kosten für Updates und Upgrades der Software für min. 10 Jahre | A | ||||
| Die folgenden Wertungspunkte werden nur erreicht, wenn die Kriterien unter jedem gefordertem Betriebssystem, direkt und unmittelbar in dieser Software verfügbar sind: | ||||||
| 2.2.8 | Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort | A | ||||
| Anmeldung über QR Code | I | |||||
| 2.2.9 | Integriertes Single-Sign-on-Tool | A | ||||
| Bennen Sie die integrierten Single-Sign-On-Plattformen | I | |||||
| 2.2.10 | Abmeldung der aktuell, angemeldeten Benutzer auf allen eingeloggten Geräten | B | Ja, per Task/ Aufgabensteuerung steuerbar = 10 Punkte Ja, Über den Browser/ MDM = 5 Punkte Nein oder sonstiges= 0 Punkte | |||
| 2.2.11 | Multitouchunterstützung, mind. Windows, Android, iOS | A | ||||
| 2.2.12 | Zoom mit zwei oder mehr Fingern und Stiften gleichzeitig | A | ||||
| 2.2.13 | Stufenlose Skalierung von Objekten mit zwei oder mehr Fingern gleichzeitig | A | ||||
| 2.2.14 | Annotierungen, Objekte werden beim Zoom gleichzeitg mit dem Hintergrund stufenlos skaliert - in der aktuellen Oberfläche ohne Speichern und Öffnen anderer Menüpunkte (keine Klicks notwendig) | A | ||||
| 2.2.15 | Whiteboardsoftware mit unendlicher Seitenanzahl. Eine Seitenzahl größer 500 Seiten ist unendlich gleichzusetzen | A | ||||
| 2.2.16 | Whiteboardsoftware mit Hintergrundbearbeitung | A | ||||
| 2.2.17 | Whiteboardsoftware mit unendlicher Arbeitsfläche, horizontal und vertikal | A | ||||
| 2.2.18 | Gleichzeitiges Schreiben und Radieren in der Whiteboardsoftware möglich | A | ||||
| 2.2.19 | Gleizeitiges Schreiben mit mind. zwei Stiften in zwei unterschiedlichen Farben und Strichstärken in der Whiteboardsoftware | A | ||||
| 2.2.20 | Gleizeitiges Nutzen von mind. zwei Stiften mit zwei unterschiedlichen Funktionen in der Whiteboardsoftware | A | ||||
| 2.2.21 | Whiteboard-Datei müssen als PDF, JPG und PNG exportiert werden können | A | ||||
| 2.2.22 | PDF, JPG und PNG export | B | 1 Klick = 10 Punkte 2 Klicks = 5 Punkte >2 Klicks = 0 Punkte | |||
| 2.2.23 | Übertragung der Whiteboard-Datei über QR-Code Scan oder Weblink | A | ||||
| 2.2.24 | Whiteboardsoftware steht ebenfalls als Cloudlösung zur Unterrichtsvorbereitung den Lehrkräften mit allen Funktionen vollumfänglich ohne weitere Kosten oder zusätzlichen Lizenzen zur Verfügung | A | ||||
| 2.2.25 | Teilnahme an einer Whiteboard-Session von überall aus und jedem Betriebssytem möglich - Entweder via QR-Code und durch Codeeingabe - inklusive Remote-Funktion | A | ||||
| 2.2.26 | Gemeinsames und gleichzeitiges Bearbeiten an einem Dokument muss von überall aus möglich sein | B | Ja = 5 Punkt Nein = 0 Punkte | |||
| 2.2.27 | -Direktes Öffnen und Bearbeiten von Bild, Word, Excel, Powerpoint, Open Office und PDF Dateien -mehrere Seiten werden auf die identische Seitenzahl importiert | B | Ja = 5 Punkt Nein = 0 Punkte | |||
| 2.2.28 | Integriertes Voting-System, Timer und Stoppuhr maximal innerhalb 2 Klicks aufrufbar | A | ||||
| 2.2.29 | Integrierte Hintergründe und Lineaturen, anpassbar, mind. Lineaturen Klasse 1-4, Raster, Koordinatensystem, logarithmisches Raster (Import ist nicht zulässig) | A | ||||
| 2.2.30 | Die Auswahl der integrierten Hintergründe muss maximal innerhalb 3 Klicks auswählbar sein, direkt zur Verfügung stehen und zu jeder Zeit gewechselt werden können (die Übernahme der Einstellung mit einem neuen Blatt/ Seite ist nicht zulässig) | A | ||||
| 2.2.31 | Magnetische Fangfunktion im Hintergrund aktivierbar, automatisches andocken an Linien | A | ||||
| 2.2.32 | Farbwahl mittel Angabe des Hex-Codes | A | ||||
| 2.2.33 | Direktes Einfügen über integrierte online Galerie, von Bildern, Videos, mit Jugendschutz- und Werbefilter, ohne die Software zu minimieren, mindestens 3 gängigen Portalen | B | Ja = 5 Punkt Nein = 0 Punkte | |||
| Auflistung der möglichen Portale (2.2.33) zur integration von Inhalten: | I | |||||
| 2.2.34 | Schneidewerkzeug mit Freihand, Freistell- und Füllfunktion | A | ||||
| 2.2.35 | Geometrische Tools, mind. Zirkel, Lineal, Geodreieck, Winkelmesser (Voll-/Halbkreis) mit maximal 3 Klicks auswahlbereit | A | ||||
| 2.2.36 | Verteilung von Whiteboard-Inhalten mittels QR-Code P2P | A | ||||
| 2.2.37 | Werkzeugleiste individuell anpassbar | A | ||||
| 2.2.38 | Unbegrenzt viele Nutzerprofile können angelegt werden | A | ||||
| 2.2.39 | Formenerkennung, Spotlight, Leinwanderkennung | A | ||||
| 2.2.40 | Handschriftenerkennung bei mindestens 4 von 6 Testern in der Bemusterung zu 100 % erkannt (deutsche Sprache) | A | ||||
| 2.2.41 | Eigene Bilder und selbstgestaltete Objekte müssen per Drag and Drop, direkt vom Tafelbild in die Galerie importierbar sein | A | ||||
| 2.3 | Mirroring, kabellose Übertragung | |||||
| 2.3.1 | Direktes Mirroring ist ohne Anschluss weiterer Hardware mit Windows-, iPadOS-, Android- und Chromebook-Devices möglich | A | ||||
| 2.3.2 | Mirroring ist ohne eine zusätzliche App möglich - mindestens vollfunktionales Miracast und AirPlay | A | ||||
| 2.3.3 | Unterstützung von Touchfeedback bei der Spiegelung von iOS-Geräten - Gesonderte App/ Software ist zulässig - App/ Software ist für 10 Jahre inklusive - Kopplung über Bluetooth ist nicht zulässig | B | Ja = 10 Punkt Nein = 0 Punkte | |||
| Bennen Sie die Software/ App für die Nutzung von Touchfeedback | I | |||||
| 2.3.4 | Mastermodus zum Freischalten von Endgeräten ist in der Software integriert | A | ||||
| 2.3.5 | Gleichzeitige Darstellung von mind. 4 Devices auf dem E-Screen über das systemeigene Wireless-Screensharing. | A | ||||
| 2.3.6 | Darstellungsfenster ist in der Größe stufenlos anpassbar und können frei beweglich auf dem Bildschirm angeordnet werden | A | ||||
| 2.3.7 | Standardeinstellung Spiegelung der Devices nur nach Freigabe am Gerät | A | ||||
| 2.3.8 | Die Zustimmungsabfrage am Gerät für Bildschirmspiegelungen darf nicht deaktivierbar sein; eine Option zur Deaktivierung dieser Freigabeanfrage ist unzulässig, um unbefugtes Streamen von Inhalten zu verhindern. | A | ||||
| 2.3.9 | Freie, bewegliche Anordnung und größen Anpassung der gespiegelten Contents möglich, über alle Eingänge | A | ||||
| 2.3.10 | Alle gespiegelten Contens sind in einzel Fenster aufgeführt | A | ||||
| 2.3.11 | Tonübertragung bei Spiegelung von Endgeräten | A | ||||
| 2.3.12 | Mirroring verschiedener Endgeräte im Wechsel (OS-unabhängig) ohne Neustart von Display oder Software möglich | A | ||||
| 2.3.13 | Erneutes Mirroring nach Beenden ohne Neustart von Display oder Software möglich | A | ||||
| 2.4 | Authentifizierung | |||||
| 2.4.1 | NFC Authentifizierung | A | ||||
| NFC Frequenz | I | |||||
| 2.4.2 | Unbegrenztes Anlegen von personalisierten Accounts auf dem gelieferten Betriebssystem, sodass sich jede Lehrkraft an jedem Gerät mit dem eigenen Benutzerprofil anmelden kann | A | ||||
| 2.4.3 | Anmelden, Entsperren und laden der personalisierten Accounts und Benutzerdaten per NFC Modul | A | ||||
| 2.5 | App Store | |||||
| 2.5.1 | Der Playstore ist nativ auf dem Display als App verfügbar und zertifiziert | A | ||||
| 2.5.2 | Der App Store darf auf dem Gerät ausschließlich über das Administratorkonto erreichbar sein. Die Verwendung oder Abfrage von Auftraggeberdaten zur Nutzung des App Stores ist unzulässig. Punkt 2.6.11 ist zu beachten. | A | ||||
| 2.5.3 | Apps werden über das Mobile Device Managemant zentral geupdatet | A | ||||
| 2.6 | Anforderungen zum Mobile Device Managment (MDM) | |||||
| 2.6.1 | 7 Jahre kostenfrei inklusive | A | ||||
| 2.6.2 | Updates bedürfen eine Freigabe vor der Installation durch den Administrator | B | Freigabefunktion = 10 keine Freigabefunktion = 0 | |||
| 2.6.3 | Neue Updates müssen per Mitteilung mindestens in der MDM ersichtlich sein | A | ||||
| 2.6.4 | Updates müssen durch den Administrator über das MDM ausrollbar sein. Die Funktion muss sowohl global (geräteübergreifend für mind. 50 Geräte) als auch gezielt für einzelne Geräte manuell auslösbar sein. | A | ||||
| 2.6.5 | Zentrales ein- und ausschalten aus dem Netzwerk ohne Ruhemodus (Wake On Lan) sowohl Global und gezielt für einzelne Geräte. Notwendige Zusatzmodule je Netzwerk sind zulässig, sind jedoch im Preis der Position 1 einzukalkulieren. | A | ||||
| 2.6.6 | unbeaufsichtigte Zugriffsmöglichkeit aus der Ferne ohne jegliches Zutun dritter (für nichtperosnalisierter Account / localer std. User) | A | ||||
| 2.6.7 | Fernzugriff mit Freigabe bei personenbezogenen Anmeldungen (TeamViewer oder vergleichbar) | A | ||||
| 2.6.8 | Exportmöglichkeit der Systemsteuerungsinformationen local oder per MDM | A | ||||
| Exportmöglichkeit der Systemsteuerungsinformationen | I | |||||
| 2.6.9 | Zentrale Installation und Verwaltung von Apps durch den Administrator | A | ||||
| 2.6.10 | mindestens Auswertungsmöglichkeiten der letzten 5 ausgegebenen Befehle | A | ||||
| 2.6.11 | Das Verteilen, Zuweisen und Aktualisieren von Apps aus dem Play Store muss zwingend über das MDM-System erfolgen – sowohl global als auch gerätebezogen. Dies muss unabhängig vom Administratorkonto des jeweiligen Geräts möglich sein. | A | ||||
| 2.7 | Zusätzliche Funktionen - digitales Anzeigegerät | |||||
| 2.7.1 | Das Versenden einer Nachricht an alle Bildschirme über MDM oder Website, z.B. im Notfall ist möglich. | B | Ja = 15 Punkt Nein = 0 Punkte | |||
| 2.7.2 | MDM kann die Nachricht auch an Infomonitore im Netzwerk versenden | B | Ja = 5 Punkt Nein = 0 Punkte | |||
| Individuelle Anpassung und frei skalierbare Anordnung der Applikationen auf der zur Verfügung gestelltes Betriebssystem möglich | I | |||||
| Digitale Anzeigefunktion z.B. Stundenplan, Schwarzes Brett | I | |||||
| 2.7.3 | Schaltflächen können generiert werden z.B. um den Stundenplan für den nächsten Tag anzuzeigen | B | Ja = 5 Punkt Nein = 0 Punkte | |||
| Summe der maximal erreichbaren Punkte | 100 | |||||
| Summe der erreichten Punkte | ||||||
| 1) A = Ausschlusskiterium B=Bewertungskriterium I=Information *= Barrierefreiheit |
Lieferung
| Zuschlagskriterium - 3 Lieferung | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| lfd.Nr. | Beschreibung der einzelnen Kriterien | A / B / I 1) | Bieterangabe | Anmerkungen des Bieters (Verweis auf Anlagen z. B. Datenblatt, Nachweise, Erläuterungen etc.) | Punkteverteilung | Erreichte Punkte |
| 3 | Lieferung | |||||
| Arbeitszeitkonzept ist dem Angebot beizulegen | ||||||
| 3.1 | Durchführung von Arbeiten in den Abendstunden Absprachen erfolgen nach Beauftragung | B | Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte | |||
| 3.2 | Durchführung von Arbeiten an Samstagen Absprachen erfolgen nach Beauftragung | B | Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte | |||
| Vor Abgabe des Angebots ist eine Begehung der Räumlichkeiten in Begleitung der Schulleitung oder einer vom Schulleiter benannten Person durchzuführen. Parallel durchgeführte Begehungen (gleichzeitige Termine mit mehreren Bietern) sind unzulässig. | I | |||||
| Es wird erwartet, dass die überwiegende Mehrheit der Arbeiten außerhalb der Kernzeiten von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr erfolgt. | I | |||||
| Summe der maximal erreichbaren Punkte | 10 | |||||
| Summe der erreichten Punkte | ||||||
| 1) A = Ausschlusskiterium B=Bewertungskriterium I=Information *= Barrierefreiheit |
Dienstleistung
| Dienstleistung | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| lfd.Nr. | Beschreibung der einzelnen Kriterien | A / B / I 1) | Bieterangabe | Anmerkungen des Bieters (Verweis auf Anlagen z. B. Datenblatt, Nachweise, Erläuterungen etc.) | Punkteverteilung | Erreichte Punkte |
| 4 | Dienstleistungen | |||||
| 4.1 | Anbieter muss für Vertrieb, Montage, Service und Schulung der angebotenen Display-Hardware vom jeweiligen Hersteller zertifiziert sein. Aktuelle Jahreszertifikate müssen zusammen mit dem Angebot abgegeben werden. | A | ||||
| 4.2 | Dem Angebot liegt eine nachvollziehbare Beschreibung des Service- und Entstörungskonzeptes bei. | A | ||||
| 4.3 | Die Reaktionszeit beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung beim Auftragnehmer. Meldungen müssen elektronisch möglich sein. Der Auftragnehmer stellt hierfür die erforderliche Umgebung (z. B. E‑Mail, Ticketsystem) bereit und legt den verwendeten Eingangskanal fest. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für Datenschutz, IT‑Sicherheit und die Einhaltung einschlägiger Normen und gesetzlicher Vorgaben. | A | ||||
| 4.4 | Die Reaktionszeit für Störungen und Beantwortung von Anfragen liegt bei 24 Stunden. Eine Beschreibung des Serviceprozesses unter Angabe des nächstgelegenen Servicestandorts (Adresse, Lagerfläche m² und vorhaltung von Austauschgeräten von mindestens 3 Stück, Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter) muss aus dem Service- und Wartungskonzept, welches dem Angebot beiliegt, ersichtlich werden. | A | ||||
| 4.5 | Das Installieren von Updates sowie das Durchführen von Upgrades der angebotenen Positionen ist ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung des Auftraggebers zulässig. | A | ||||
| 4.6 | Jede Meldung (gem. 4.4) ist grundsätzlich im Service von 5 Jahren kostenfrei inkludiert. | A | ||||
| 4.7 | Bei der Wiederherstellung von mindestens 3 defekten Displays muss ein vergleichbarer Ersatz oder die Reparatur aller Displays innerhalb von 10 Werktagen erflogen. Dies gilt je Schulstandort bzw. je Los | A | ||||
| 4.8 | Wiederherstellungzeit der gemeldeten Störung je Gerät | B | ≤ 5 Werktage = 10 Punkte ≤ 8 Werktage = 5 Punkte > 8 Werktage = 0 Punkte | |||
| 4.9 | Der Bieter bestätigt und haftet mit Abgabe des Angebots eine fachgerechte Entsorgung von Altgeräten (nach gängigen Entsorgungsvorschriften). | A | ||||
| Folgende Themen werden in der Schulung behandelt und sind im Schulungskonzept ersichtlich: - Funktionen und Bedienung der Hardware - Funktionen und Bedienung der im Lieferumfang enthaltenen didaktischen Software | I | |||||
| 4.10 | Bei der Montage ist an den Systemen eine Elektroprüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach gesetzlicher Norm vorzunehmen und zu dokumentieren. | A | ||||
| 4.11 | Störungen jeglicher Art sind ausschließlich von einem durch den Anbieter oder Hersteller zertifizierten Techniker zu beheben. Dieser Techniker muss eine entsprechende Schulung des Auftragnehmers sowie des Herstellers des angebotenen Displays absolviert haben. Ein allgemeines Training ist nicht ausreichend, es ist erforderlich, dass der Techniker über spezifisches Fachwissen und Kenntnisse zu dem jeweiligen Produkt verfügt. Nachweise sind dem Angebot beizulegen und bei Bedarf auf Nachfrage vorzuzeigen. | A | ||||
| 4.12 | Alle Leistungspositionen zur Hard- und Software müssen allgemein auf dem Markt verfügbar sein. | A | ||||
| 4.13 | Subunternehmen und Bietergemeinschaften zur Entstörung sind nicht zulässig. | A | ||||
| Summe der maximal erreichbaren Punkte | 10 | |||||
| Summe der erreichten Punkte | ||||||
| 1) A = Ausschlusskiterium B=Bewertungskriterium I=Information *= Barrierefreiheit |