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Systemlieferungsvertrag
Vertrag über die Lieferung eines IT-Systems
Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages ............................................................................. 3
1.1 Vertragsgegenstand ................................................................................................................................. 3
1.2 Vergütung ................................................................................................................................................. 4
1.3 Vertragsbestandteil ................................................................................................................................... 4
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen .................................................................................................. 5
2.1 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung .............................................................................. 5
2.2 Schulung .................................................................................................................................................. 5
2.3 Leistungen nach der Systemlieferung* ..................................................................................................... 5 3 Systemumgebung* des Systems und Beistellungen* .................................................................................... 5
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung* .................................................................................. 6
4.1 Verkauf von Hardware .............................................................................................................................. 6
4.2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf) ............................... 6
4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen ..................................................................... 8
4.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ................................................................................................... 9
4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung ................................................................................................ 9
5 Schulung ....................................................................................................................................................... 9
5.1 Art und Umfang der Schulungen .............................................................................................................. 9
5.2 Schulungsunterlagen .............................................................................................................................. 10
5.3 Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen ............................................................................ 11
6 Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)* .............................................................................. 11 6.1 Art und Umfang der Dokumentation ....................................................................................................... 11
6.2 Weitere Regelungen zur Dokumentation ................................................................................................ 11
6.3 Software Bill of Materials (SBOM)* ......................................................................................................... 11
7 Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* .......................................................... 12
7.1 Arten von Systemserviceleistungen ........................................................................................................ 12
7.2 Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen ........................................................................................... 14
7.3 Kündigung von Systemserviceleistungen ............................................................................................... 15
7.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen ........................................................................ 15
7.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen ................................................................................ 15
7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* .................................................................................... 16
8 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software .................................................................................... 16 9 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand ........................................................................ 17
9.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ........................................................... 17
9.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand ............................................................... 17
9.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ................... 18
9.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten ............................................................... 18
9.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ...................................................................... 18
9.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind ................ 18
10 Termin- und Leistungsplan .......................................................................................................................... 18
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 1 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
11 Zahlungsplan, Rechnungen ........................................................................................................................ 20
12 Verantwortlicher Ansprechpartner ............................................................................................................... 21 13 Weitere Pflichten des Auftragnehmers ........................................................................................................ 21
13.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ............................................................. 21
13.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen .................................................................................................... 22
13.3 Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren* ....................................................................................... 22
13.4 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) ............................. 22
13.5 Entsorgung der Verpackung ................................................................................................................... 22
14 Mitwirkung des Auftraggebers ..................................................................................................................... 22
15 Systemlieferung* ......................................................................................................................................... 23
15.1 Demonstration des Systems ................................................................................................................... 23
15.2 Erfüllungsort ........................................................................................................................................... 23
15.3 Versand .................................................................................................................................................. 23 16 Mängelhaftung (Gewährleistung) ................................................................................................................ 23
16.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems ........................................................... 23
16.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen ..................................................... 23
16.3 Mängelmeldungen .................................................................................................................................. 23
16.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline, Teleservice* ................................. 24
16.5 Teleservice* ............................................................................................................................................ 25
16.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung .......................................................................................... 25
16.7 Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist ....... 25
17 Haftungsregelungen .................................................................................................................................... 25
17.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ................................................................. 25
17.2 Haftung bei Verzug ................................................................................................................................. 25 17.3 Haftung für entgangenen Gewinn ........................................................................................................... 25
18 Vertragsstrafen bei Verzug .......................................................................................................................... 26
18.1 Verzug bei Systemlieferung* oder Teillieferung* .................................................................................... 26
18.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ......................................................................... 26
19 Weitere Vereinbarungen ............................................................................................................................. 26
19.1 Abweichende Mängelklassifizierung ....................................................................................................... 26
19.2 Garantien ................................................................................................................................................ 26
19.3 Hinterlegung des Quellcodes* ................................................................................................................ 27
19.4 Haftpflichtversicherung ........................................................................................................................... 27
19.5 Sicherheiten............................................................................................................................................ 27
19.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ......................................................................................... 28 19.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention ............................................................................................ 28
19.8 Sonstige Vereinbarungen ....................................................................................................................... 28
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 2 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
Vertrag über die Lieferung eines IT-Systems
zwischen der DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH Torgauer Straße 116 04347 Leipzig
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: BM-2026-00977
„Auftraggeber“ und Firma Straße PLZ, Ort
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: XXX „Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung* des nachfolgend beschriebenen Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und – soweit nachfolgend vereinbart – der Systemservice.
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer LED-Displaywand inkl. der Software (Verwaltungssoftware, Firmware und Monitoring-Software) sowie Support und Wartung. Abbau der aktuell beim Auftraggeber vorhandenen Displaywand sowie Übergabe der 16 demontierten 55-Zoll- Flachbildschirmen (NEC UN551S) an den Auftraggeber. Nach Inbetriebnahme und erfolgreicher Abnahme hat zudem eine eintägige Anwenderschulung stattzufinden.
Zusätzlich ist die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab der erfolgreichen Abnahme beim Auftraggeber vor Ort zuzusichern. Die Ersatzteilverfügbarkeit bezieht sich nicht auf die LED-Module und gilt somit für alle übrigen Komponenten der LED-Displaywand.
Hinweis für die Angebotserstellung: Sollte eine Ersatzteilverfügbarkeit von mehr als fünf Jahren angeboten werden, ist dies vom Bieter im Leistungsverzeichnis (Anlage zu den Vergabeunterlagen) anzugeben. Dies wird bei der Bewertung des Angebots positiv berücksichtigt (siehe Ziffer 3.1 der „Wertungsmatrix“, Anhang der Teilnahmebedingungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen).
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 3 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten.
1.2 Vergütung ☒ Der Pauschalfestpreis beträgt siehe Angebot. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. ☒ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 ☐ Der Pauschalfestpreis beträgt _____. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 ☐ Es wird kein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☐ Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. _____. 1Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 7.4.1
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.3 Vertragsbestandteil Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 41 bis 30 30und den folgenden Anhängen:
| Anhang | Bezeichnung | Datum / | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Version | |||
| A | Leistungsbeschreibung | 30.09.2026 | |
| B | Betriebssicherheit Flyer | Aktuelle | |
| Version |
☐ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.2.2, d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nummer. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.2.2.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden, allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.2.2.2. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Systemlieferungs-AGB definiert. 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung* eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 4 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Systemlieferungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
2.1 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung ☒ Verkauf von Hardware ☒ Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf) ☐ Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen ☒ Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Systems (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing* und Integration* der Hardware und Standardsoftware*) ☒ Sonstige Leistungen: Abbau der aktuell beim Auftraggeber vorhandenen Displaywand sowie Übergabe der demontierten 55-Zoll-Flachbildschirmen (NEC UN551S) an den Auftraggeber gem. Ziffer 1.4 in Anhang A
2.2 Schulung ☒ Schulung
2.3 Leistungen nach der Systemlieferung* ☒ Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) ☐ Sonstige Leistungen _____
3 Systemumgebung* des Systems und Beistellungen* ☒ Die Systemumgebung* des Systems beim Auftraggeber ergibt sich aus Ziffer 2 in Anhang A. ☐ Die Beistellungen* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Beistellungen* | Art der Beistellungen* (HW, SW, |
|---|---|---|
| IS, S)1 |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS= Individualsoftware, S =Sonstige |
☐ Die Beistellungen* ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 5 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung*
4.1 Verkauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:
| Lfd. | Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. | EXP1 | Menge | Einzelpreis | 2 Gesamtpreis2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | |||||
| 1 | LED-Displaywand und Medienausstattung entsprechend Ziffer 3 in Anhang A | 1 | Gemäß dem Angebot des Auftragnehmers |
Summe der Gesamtpreise _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen. |
4.2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf)
4.2.1 Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergütung überlassen:
| Lf d. Nr. | Produktbezeichn | Menge | EXP 1 | Anzahl | Zu liefern de Versio n2 | Abweichende Nutzungsrechte gemäß Nutzungsrechtsm atrix Anlage Nr. (Muster 3)3 | Einz | Gesamtpr eis4 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ung | erlaubter | el- | ||||||
| und - | Sicherung | preis | ||||||
| beschreibung | skopien | 4 | ||||||
| Produkt-Nr. | ||||||||
| 1 | Verwaltungs- software | 1 | Ist in dem Gesamt- preis gem. Lfd. Nr. 1 zu Nr. 4.1 enthalten | |||||
| 2 | Firmware | Für alle Komponenten mit Firmware | Ist in dem Gesamt- preis gem. Lfd. Nr. 1 zu Nr. 4.1 enthalten |
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 6 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
| Lf d. Nr. | Produktbezeichn | Menge | EXP 1 | Anzahl erlaubter Sicherung skopien | Zu liefern de Versio n2 | Abweichende | Einz el- preis 4 | Gesamtpr eis4 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ung | Nutzungsrechte | |||||||
| und - | gemäß | |||||||
| beschreibung | Nutzungsrechtsm | |||||||
| Produkt-Nr. | atrix Anlage Nr. | |||||||
| (Muster 3)3 | ||||||||
| 3 | Monitoring- Software | 1 | Ist in dem Gesamt- preis gem. Lfd. Nr. 1 zu Nr. 4.1 enthalten |
Summe der Gesamtpreise _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | A = Überlassung der bei Lieferung* aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen |
| 3 | Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, dem er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz, etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.2.2). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden. |
| 4 | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen. |
4.2.2 Abweichende Lizenzbedingungen
4.2.2.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponenten aus Nummer 4.2.1 lfd. Nr. 1-3 gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: ● Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 3 (s.a. Nummer 4.2.1, Spalte 7) ● Ziffer 2.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 7 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
● die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Ziffer 1.2 (den technischen Mindestanforderungen (TMA)) in Anhang A bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, bleiben unberührt und haben stets Vorrang.
4.2.2.2 Regelungen für Open Source Software* ☒ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. 1-3 wird kann dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt werden. ☒ Zusätzlich weist die vorgenannte Lizenz die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Ziffer 1.2 (den technischen Mindestanforderungen (TMA)) und 3.5 in Anhang A ergeben. ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____ ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung stellen. ☐ Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.2.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB): _____.
4.2.3 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: ☐ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____. ☐ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____. ☒ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. 1-3, wie in Ziffer 3.5 in Anhang A beschrieben. ☐ gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____, bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.
4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
4.3.1 Leistungsumfang ☐ Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.
4.3.2 Vergütung ☐ Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 8 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 9]
Systemlieferungsvertrag
4.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*
4.4.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Ziffer 2.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB). ☒ Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Ziffer 1.4 in Anhang A beschrieben.
4.4.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.
4.4.3 Vergütung ☒ Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. ☐ Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung
4.5.1 Leistungsumfang ☒ Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemlieferung* ergibt sich aus Ziffer 1.4 in Anhang A.
4.5.2 Vergütung ☒ Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil für die Leistungen beträgt _____. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
5 Schulung
5.1 Art und Umfang der Schulungen ☒ Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:
| Lf d. Nr. | Anzahl | Art der Schulung (NZ/AD/MP/ S)1 | Inhalt der Schulung | Schulungst | Ort2 | Maximal | Betrag pro Schulun g³ | Gesamtpr eis³ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| der | age pro | e Anzahl | ||||||
| Schulung | Schulung | Teilnehm | ||||||
| en | er pro | |||||||
| Schulun | ||||||||
| g | ||||||||
| 1 | 1 | NZ, AD | Einweisung in die Systemkompone nten und in die | 1 | Beim Auftragge ber vor Ort. | 5 | Gemäß dem Angebot des |
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 9 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
| Lf d. Nr. | Anzahl der Schulung en | Art der | Inhalt der Schulung | Schulungst | Ort2 | Maximal | Betrag pro Schulun g³ | Gesamtpr eis³ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulung | age pro | e Anzahl | ||||||
| (NZ/AD/MP/ | Schulung | Teilnehm | ||||||
| S)1 | er pro | |||||||
| Schulun | ||||||||
| g | ||||||||
| Bedienung der Anlage | Auftrag- nehmers |
Summe der Gesamtpreise _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung |
| 2 | Von Ziffer 2.4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichender Ort der Schulung |
| 3 | Sofern im Pauschalfestpreis enthalten, keine Angabe notwendig |
☐ Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.
5.2 Schulungsunterlagen ☒ Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:
| Lfd. | Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 5.1 eintragen) | Schulungsunterlage | EXP1 | Menge |
|---|---|---|---|---|
| Nr. | ||||
| 1 | 1 | Aushändigung von für die Schulung erforderlicher Dokumentation / schulungsrelevanter Dokumentation und Benutzerhandbuch | 1 |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
☐ Art und Umfang von Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Von Ziffer 2.4.2. und/oder Ziffer 2.4.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende oder zusätzliche Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 10 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 11]
Systemlieferungsvertrag
5.3 Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen ☐ Die in Nummer 5.1 vereinbarten Schulungen sind im Pauschalfestpreis enthalten. ☒ Eine Vergütung für die Schulung ist gesondert nach Maßgabe von Nummer 5.1 zu zahlen.
6 Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)*
6.1 Art und Umfang der Dokumentation ☒ Es wird folgende Dokumentation geschuldet:
| Lfd. Nr. | Dokumentation für | Art der Dokumentation | Anzahl |
|---|---|---|---|
| Systemkomponente* aus (z.B. | |||
| Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) | |||
| 1 | Pflichtenheft gem. Ziffer 4 in Anlage A. Bei Bereitstellung von Opensource Software oder Komponenten aus Opensource | Elektronische SBOM-Format | 1 |
☐ Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
6.2 Weitere Regelungen zur Dokumentation ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____. ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile _____ der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ bis zum _____ zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. ☐ Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. _____.
6.3 Software Bill of Materials (SBOM)* ☒ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software* ☒ im Format SPDX ☒ im Format CycloneDX zur Verfügung. Soweit Systemserviceleistungen zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems oder von Systemkomponenten* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 11 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 12]
Systemlieferungsvertrag
7 Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:
7.1 Arten von Systemserviceleistungen
7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* ☒ des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen. oder ☐ des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit Ausnahme folgender Systemkomponenten* wiederherzustellen: _____. oder ☐ folgender Systemkomponenten* gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen: _____. oder ☐ gemäß Anlage Nr. _____ wiederherzustellen.
7.1.1.1 Störungsmeldung 7.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gemäß Anlage Nr. _____. 7.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt ☒ an folgende Adresse:Hinweis: Bereits mit Angebotsabgabe kann der Bieter die jeweiligen Angaben im Leistungsverzeichnis (Anlage zu den Vergabeunterlagen) eintragen!
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: | |
| ☒ Telefon: | |
| ☐ Fax: | |
| ☒ E-Mail: | |
| ☐ Web-Adresse: |
☐ gemäß Anlage Nr. _____.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 12 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
7.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☒ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart (siehe Ziffer 4.1.2 EVB- IT Systemlieferungs-AGB):
| Mängelklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* |
|---|---|---|
| in Stunden | ||
| Betriebsverhindernder Mangel | 24 | 48 |
| Betriebsbehindernder Mangel | 24 | 72 |
| Leichter Mangel | 48 | 72 |
☐ Es werden für in Nummer 19.1 vereinbarte Mängelklassen folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 18.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
7.1.1.3 Servicezeiten, Hotline ☒ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | von 08:00 bis 17:00 Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
☐ Weitere Vereinbarungen zur telefonischen Unterstützung (Hotline) gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. _____.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 13 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
7.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ☒ angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Systems zu vermeiden. Dies beinhaltet die Fernwartung, Rufbereitschaft und Wartung. oder ☐ für folgende Teile des Systems: _____ oder für die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Teile davon angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen zu vermeiden. oder ☐ zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. _____.
7.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) ☒ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:
| Lfd. Nr. | Patches*, Updates* | Upgrades* | Releases/ Versionen* | Leistung auf Anforderung des Auftraggebers | Leistung unverzüglich sobald verfügbar |
|---|---|---|---|---|---|
| aus | |||||
| Nummer | |||||
| 4.2.1 | |||||
| 1 | X | X | X | X | |
| 2 | X | X | X | X | |
| 3 | X | X | X | X |
☐ Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.
Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.2.2 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.2.2 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.3.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekanntgegeben werden.
7.2 Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen, beginnend mit ☐ dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Systems ☒ dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme Systemlieferung* ☐ folgendem Datum: _____ jeweils ☒ für die Dauer von 60 Monaten ☐ für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) ☐ für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 14 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
zu erbringen.
7.3 Kündigung von Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.7.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). ☐ Ergänzend zu Ziffer 4.7.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
7.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
7.4.1 Vergütung ☒ Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis beträgt _____ Euro2. ☐ Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das System wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart. ☐ Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 7.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☐ Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.
7.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen ☐ monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) ☐ quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalmonats) ☒ jährlich ☐ einmalig nach Inbetriebnahme. ☐ gemäß Anlage Nr. _____
7.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen
7.5.1 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr._____.
7.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen ☐ Die Parteien vereinbaren eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. _____.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 15 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
7.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung*
7.6.1 Leistungsumfang ☒ Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* ergibt sich aus Ziffer. 1.4 in Anhang A.
7.6.2 Vergütung ☒ Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt _____ Euro. ☐ Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 7.4.1 abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt pauschal _____Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9. ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
8 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software ☒ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Standardsoftware* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen. ☐ Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 9. ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB zu pflegen. ☒ Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets ☒ Open Source Software* sein, ☐ Open Source Software* sein, für die ausschließlich von openCode* freigegebenen Lizenzen gelten soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. ☒ Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte. ☐ Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software* nur nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat. ☐ Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 16 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
☐ Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Systemserviceleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Systemserviceleistungen umfasst jeweils, soweit dort vorhanden, auch die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten. Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt: ☐ auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____ ☐ auf openCode*.
9 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
9.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategorie | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.1 je Stunde | Preis | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.2 je Stunde | Preis | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.3 je Stunde | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.3 je Tag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| innerhalb | innerhalb | ||||||
| der | der | ||||||
| Zeiten | Zeiten | ||||||
| gemäß | gemäß | ||||||
| Nummer | Nummer | ||||||
| 9.2.1 je | 9.2.2 je | ||||||
| Tag | Tag |
9.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:
9.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
9.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
Wochentag Uhrzeit
9.2.3 Während sonstiger Zeiten
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Samstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Sonntag | von _____ bis _____ Uhr |
| Feiertag am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 17 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
9.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Sätze 2 und 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
9.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
9.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten ☐ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☐ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☐ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
9.4.2 Reisezeiten ☐ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
9.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
9.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind ☐ Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Leistungen gemäß Nummer _____. ☐ Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.
10 Termin- und Leistungsplan ☒ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 18 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 19]
Systemlieferungsvertrag
| Lfd | Bezeichnung der zu erbringenden Leistung | Art des Termin s TL1, SL2 | Leistungszeit | Leistungsort (einschließlich Anschrift) | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| . | (Datum oder | ||||
| Nr. | Zeitpunkt nach | ||||
| Zuschlagserteilung | |||||
| ) | |||||
| 1 | Anlieferung der Hardware & Überlassung der Software | TL | Im Zeitraum zwischen 01.11.2026 bis 30.11.2026 | DBFZ Deutsches Biomasseforschung szentrum gemeinnützige GmbH Torgauer Straße 116 04347 Leipzig | |
| 2 | Installation des Systems | Nicht später als fünf Werktage (Montag bis Samstag) nach Lfd. Nr. 1 | |||
| 3 | Erfolgreiche Inbetriebnahme des Systems | SL | |||
| 4 | Erfolgreiche Abnahme beim Auftraggeber vor Ort (Gesamtfunktions- tests) | SL | |||
| 5 | Schulung der Mitarbeiter | SL | Bis spätestens 31.01.2027 | Beim Auftraggeber vor Ort | |
| 6 | Übergabe der (Pflichtenheft) Dokumentation | SL | Bis spätestens 15.12.2026 | Übergabe aller Handbücher, Garantieerklärungen, Wartungsanleitungen, Zertifikate. | |
| 7 | Start der Gewährleistungs- und Wartungsphase | Bis spätestens 15.12.2026, jedoch nach Lfd. Nr. 4 | Hinweis: Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe einen Projektzeitplan einzureichen, der die hier aufgeführten Meilensteine beinhaltet (vgl. Punkt 3.2 der Teilnahmebedingungen (Anlage der Vergabeunterlagen)). Bei der Planung ist zu berücksichtigen dass alle Leistungen, abgesehen von der Schulung, bis zum 15.12.2026 erbracht werden müssen. Die Schulung erfolgt spätestens am 31.01.2027. |
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 19 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | TL = Teillieferung* |
| 2 | SL = Systemlieferung* |
☒ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus dem mit Angebotsabgabe eingereichten Termin- und Leistungsplan des Auftragnehmers.
11 Zahlungsplan, Rechnungen ☐ Der Auftragnehmer erhält zum _____ (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von _____ Euro Zug um Zug gegen Gewährung einer Vorauszahlungssicherheit (siehe Nummer 19.5.1). ☒ Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Leistung gemäß | Art der Zahlung, AZ1, TZ2, SZ3 | Betrag | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Nummer 10, lfd. Nr. | (prozentual vom | ||
| Pauschalfestpreis für die | |||
| Herbeiführung der | |||
| Betriebsbereitschaft ohne | |||
| Systemservice und ohne | |||
| Schulung) | |||
| 1 | TZ | 60 % | |
| 4 | SZ | 40 % |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | AZ = Abschlagszahlung |
| 2 | TZ = Teilzahlung |
| 3 | SZ =Schlusszahlung |
☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
☒ Rechnungen sind nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen
☐ E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV ☐ _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes] Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder _____ gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Eine prüfbare Rechnung beinhaltet neben den gesetzlichen Bestimmungen folgende Information:
- die Vorgangsnummer des Auftraggebers (Hinweis: Wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben)
- die Rechnungsadresse: DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH, Torgauer Straße 116, 04347 Leipzig
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 20 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
- die E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand: rechnung@dbfz.de Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht vor vertragsgemäßer Erbringung der Leistung. Hinweis für die Angebotserstellung: Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☐ Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: _____
12 Verantwortlicher Ansprechpartner
| Art des Kontakts | Ansprechpartner des Auftraggebers (Hinweis: wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben) | Ansprechpartner des |
|---|---|---|
| Auftragnehmers | ||
| (Hinweis: Die Ansprechperson kann | ||
| bereits mit Angebotsabgabe im | ||
| Leistungsverzeichnis (Anlage zu den | ||
| Vergabeunterlagen) angegeben | ||
| werden. Spätestens nach | ||
| Zuschlagserteilung ist diese jedoch zu | ||
| benennen.) | ||
| Name | ||
| Position | ||
| Organisationseinheit | ||
| Telefonnummer: | ||
| Faxnummer: | ||
| E-Mail: | ||
| Anschrift: |
13 Weitere Pflichten des Auftragnehmers
13.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☒ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. | Position | Fachliche | Sicherheitsüberprüfung SÜ 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Qualifikation | z.B. weitere | ||
| Sicherheitsanforderungen | ||||
| 1 | 1 | LED Displaymontage | 1 | Herstellerzertifikat LED zur Montage und Wartung |
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 21 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 22]
Systemlieferungsvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
13.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☒ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anhang B zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
13.3 Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren* ☒ Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* bekannt. ☐ Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.
13.4 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) ☐ Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. _____ aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. ☐ Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
13.5 Entsorgung der Verpackung ☐ Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. ☒ Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB).
14 Mitwirkung des Auftraggebers ☒ Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):
| Lfd. | Art der Mitwirkung | Erläuterungen (z.B. fachliche | max. Aufwand | Termin, Zeitraum | Ort |
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Qualifikation des Personals, | ||||
| das Mitwirkungsleistungen | |||||
| erbringt) | |||||
| 1 | Projektbegleitung | Einführung und Begleitung des Projekts | |||
| 2 | Infrastrukturbereitstellung | Bereitstellung von Netzwerk und Medien |
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 22 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 23]
Systemlieferungsvertrag
☐ Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
15 Systemlieferung*
15.1 Demonstration des Systems Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ☐ ergeben sich Regelungen zur Demonstration, deren Dauer und die vorzuführenden Funktionalitäten aus Anlage Nr. _____. ☐ erstellt der Auftragnehmer die erforderlichen Testdaten zur Durchführung der Demonstration. ☐ Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. ☐ erbringt der Auftragnehmer weitere Unterstützungsleistungen gemäß Anlage Nr. _____.
15.2 Erfüllungsort ☒ Erfüllungsort (abweichend von Ziffer 12.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) Seminarsaal CDE Haus 1 EG DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH Torgauer Straße 116 04347 Leipzig
15.3 Versand ☐ Abweichend von Ziffer 12.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird hinsichtlich der Versand- und Verpackungskosten folgende Regelung getroffen: _____
16 Mängelhaftung (Gewährleistung)
16.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems ☐ Es gilt Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Anstelle der in Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____-monatige Frist.
16.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teillieferungen* gemäß Anlage Nr. _____.
16.3 Mängelmeldungen
16.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. _____.
16.3.2 Adresse für Mängelmeldungen Die Mängelmeldung erfolgt ☒ an folgende Adresse: Hinweis: Bereits mit Angebotsabgabe kann der Bieter die jeweiligen Angaben im Leistungsverzeichnis (Anlage zu den Vergabeunterlagen) eintragen!
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 23 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 24]
Systemlieferungsvertrag
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: | |
| ☒ Telefon: | |
| ☐ Fax: | |
| ☒ E-Mail: | |
| ☐ Web-Adresse: |
☐ gemäß Anlage Nr. _____.
16.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline, Teleservice*
16.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☒ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
| Mängelklasse | Reaktionszeit* | Wiederherstellungszeit* In Stunden |
|---|---|---|
| In Stunden | ||
| Betriebsverhindernder Mangel | 24 | 48 |
| Betriebsbehindernder Mangel | 24 | 48 |
| Leichter Mangel | 48 | 72 |
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 18.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
16.4.2 Servicezeiten ☒ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | von 7:00 bis 17:00 Uhr |
| Sonntag |
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 24 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
[Seite 25]
Systemlieferungsvertrag
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Feiertag am Erfüllungsort |
16.4.3 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
| Sonntag | von _____ bis _____ Uhr |
| Feiertag am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
☐ Weitere Vereinbarungen zur Hotline gemäß Anlage Nr. _____.
16.5 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
16.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
16.7 Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist ☐ Es werden gemäß Anlage Nr. _____ von § 377 HGB abweichende Regelungen getroffen.
17 Haftungsregelungen
17.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei einem Auftragswert* über 100.000 EURO insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. ☒ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
17.2 Haftung bei Verzug ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung für Verzug die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
17.3 Haftung für entgangenen Gewinn ☐ Abweichend von Ziffer 15.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 25 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
18 Vertragsstrafen bei Verzug
18.1 Verzug bei Systemlieferung* oder Teillieferung* ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teillieferungen* gemäß Nummer 10 festgelegten Termine. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei Verzug der Systemlieferung* oder Teillieferung* die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
18.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* vereinbart. ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 16.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
19 Weitere Vereinbarungen
19.1 Abweichende Mängelklassifizierung ☐ Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden die in Anlage Nr. _____ genannten Mängelklassen vereinbart.
19.2 Garantien
19.2.1 Auftragnehmergarantien ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 16 und Ziffer 13 EVB- IT Systemlieferungs-AGB) vereinbarten Mängelhaftung die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie). ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 15 und Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. _____ erfolgt.
19.2.2 Herstellergarantien ☒ Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen: Hinweis für die Angebotserstellung: Sowohl das Angebot eines Garantieversprechens als auch dessen Dauer sind im Rahmen der Angebotsabgabe freigestellt. Es handelt sich insgesamt um einen fakultativen Angebotsbestandteil. Eine angebotene Garantie sowie deren Dauer werden aber bei der Bewertung des Angebots positiv berücksichtigt (siehe Ziffer 2.5 der „Wertungsmatrix“, Anhang der Teilnahmebedingungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen). Je länger der angebotene Garantiezeitraum ist, desto mehr Punkte erhält das Angebot im Rahmen der Wertung. Allerdings ist die maximale Punktzahl bei einer Garantiedauer von 36 Monaten erreicht.
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Systemlieferungsvertrag
| Lfd. Nr. der | Garantiebeginn | Dauer der Garantie | Name des Herstellers | Art der Garantie (z.B. VOS/BIS1) |
|---|---|---|---|---|
| betroffenen | in Monaten | |||
| Systemkomponente* | ||||
| gemäß Nummer 4 | ||||
| 1 | Lieferung | X Monate | VOS |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) |
☐ Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. _____.
19.3 Hinterlegung des Quellcodes* ☐ Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* vereinbart:
| Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1 | Hinterlegungsstelle und Hinterlegungsvereinbarung | Beitritt zu einer bestehenden |
|---|---|---|
| Hinterlegungsvereinbarung | ||
| ja/nein | ||
| Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. |
19.4 Haftpflichtversicherung ☒ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird vereinbart.
19.5 Sicherheiten
19.5.1 Vorauszahlungssicherheit ☐ Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungssicherheit statt 100 % der Vorauszahlung _____ Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100 % der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).
19.5.2 Mängelhaftungssicherheit ☐ Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB vereinbart. Höhe der Sicherheit: ☐ Abweichend von Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit: _____ % des Auftragswertes*.
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Systemlieferungsvertrag
19.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. DSGVO). ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
19.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages ☐ die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
19.8 Sonstige Vereinbarungen ☒ Sonstige Vereinbarungen: 19.8.1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
19.8.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (MiLoG) sowie des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vom 20.04.2009 (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung zu entlohnen und zu beschäftigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu überprüfen. Hierzu kann er sich z. B. anonymisierte Lohnabrechnungen vorlegen lassen oder Einsicht in die entsprechenden Unterlagen des Auftragnehmers verlangen.
19.8.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Nr. 19.8.1.1 genannte Verpflichtung zur Einhaltung des MiLoG und des AEntG auch den von ihm oder von einem Nachunternehmer eingesetzten Nachunternehmen aufzuerlegen. Vor der Beauftragung eines Nachunternehmens ist von diesem eine Verpflichtungserklärung im Sinne der Nummer 19.8.1.1 Satz 1 einzuholen. Die entsprechenden Verpflichtungserklärungen der gesamten Nachunternehmerkette sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
19.8.1.3 Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichtet.
19.8.2 Zahlungsvereinbarung
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto nach Eingang einer prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Die Zahlungsfrist beginnt mit Rechnungseingang, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind.
19.8.3 Kündigung
Ergänzend zu Ziffer 4.7 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart:
19.8.3.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden Version 2.0.0 vom 01.03.2026 Seite 28 von 30 (modifiziert durch den Auftraggeber, Änderungen und Streichungen hervorgehoben, Anmerkungen zur Angebotsabgabe sind hervorgehoben und werden bei Vertragserstellung entfernt/ergänzt)
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Systemlieferungsvertrag
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Ein Zahnungsverzug durch den Auftraggeber stellt keinen wichtigen Grund dar.
19.8.3.2 Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch den Auftraggeber ist insbesondere dann gegeben, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, ein entsprechender Eröffnungsantrag gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. Weitergehende Rechte nach § 8 Nr. 1 und 2 VOL/B bleiben unberührt.
19.8.3.3 Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch den Auftraggeber liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftragnehmer die Eigenerklärungen in dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Vergabeverfahren wahrheitswidrig abgegeben hat oder wenn nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden oder eintreten, die einen Ausschluss des Auftragnehmers nach §§ 123, 124 GWB gerechtfertigt hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftragnehmer bzw. ein von ihm oder von einem Nachunternehmer eingesetzter Nachunternehmer gegen die Lohnzahlungspflichten aus § 20 MiLoG bzw. – bei Einschlägigkeit eines erstreckten Tarifvertrages - die Pflichten aus § 8 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 AEntG verstößt, bei Verstößen durch einen Dritten jedoch nur dann, wenn der Auftragnehmer dies nach Kenntnisnahme oder aufgrund fahrlässiger Unkenntnis nicht umgehend abstellt.
19.8.3.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen. § 8 Nr. 3 VOL/B sowie die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 648a, 626 und 628 BGB, bleiben unberührt.
19.8.4 Antikorruptionsklausel
19.8.4.1 Der Auftraggeber ist vor Beginn der Leistungserbringung zum Rücktritt berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund entsprechend §§ 123 oder124 GWB vorliegt. Ein Ausschlussgrund liegt insbesondere vor bei Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB, Bestechung gemäß § 334 StGB, bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne des § 298 StGB sowie bei der Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie z. B. einer Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen.
19.8.4.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen.
19.8.4.3 Der Auftragnehmer wird ausdrücklich auf die strafrechtlichen Folgen eines korruptionsrelevanten Verhaltens hingewiesen, das gleichzeitig eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung darstellt.
19.8.4.4 Nach Beginn der Leistungserbringung tritt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund an die Stelle des Rücktrittsrechts. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts gilt Ziffer 4.7 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB sowie Nr. 19.8.3 entsprechend.
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Systemlieferungsvertrag
19.8.5 Schriftform, Nebenabreden
Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform und muss als solche ausdrücklich bezeichnet werden. Dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
19.8.6 Sonstiges
Die Streichung nicht einschlägiger Passagen im Vertrag erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Übersichtlichkeit für die Vertragsparteien und bedeutet keinesfalls den Verzicht auf eine Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhalts. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in jedem Fall von Zweifeln über Streichungen die einschlägigen Regelungen der EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten.
19.8.7 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist der Sitz des Auftraggebers in 04347Leipzig.
Hinweis für den Bieter: Im Zuge einer etwaigen Zuschlagserteilung wird dieser Vertrag im Original vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übersandt. Eine Einreichung durch den Bieter bereits mit dem Angebot ist nicht erforderlich! _____. ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Name Datum, Name
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