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Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
☐ Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn)
Weil oder soweit nach der MinArbBV M-V keine tarifvertraglich begründeten Pflichten bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen Vergaberechtlichen Mindestlohn von 13,98 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.
☐ Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die Nachun- ternehmen zu überwachen.
Eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift des Ausstellers Bei elektronisch übermitteltem Angebot ist keine gesonderte Unterschrift erforderlich
Stand August 2024 Seite 1 von 1