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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Stadtwerke Rostock AG, Stand 04_2023.pdf

Lieferung und Installation einer IP-basierten Telekommunikationsanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 08:21 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft

Stand 04/2023

A) Allgemeine Regelungen 4.3 Soweit nicht anders vereinbart und unbeschadet sonstiger Rechte, insbesondere der Möglichkeit, einen höheren

  1. Vertragsgrundlagen tatsächlichen Schaden geltend zu machen, ist der Auftraggeber bei Verzug des Auftragnehmers berechtigt, für 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeden Werktag des Verzuges als Vertragsstrafe 0,1 %, gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art an bzw. für die insgesamt jedoch höchstens 5 % der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft („Auftraggeber“). Nettoschlussrechnungssumme zu verlangen. Der Nachweis 1.2 Hiervon abweichende, entgegenstehende oder eines höheren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. ergänzende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen höheren Verkäufers, Unternehmers oder sonstigen Auftragnehmers Schadensersatzanspruch angerechnet. Ist eine Vertragsstrafe (zusammen „Auftragnehmer“) werden nur dann und insoweit angefallen, ist der Auftraggeber berechtigt, mit dieser gegen Vertragsbestandteil, wie der Auftraggeber ihrer Geltung den Betrag aus der Schlussrechnung aufzurechnen. Dem ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Auftragnehmer ist der Beweis eines geringeren Schadens Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch gestattet. dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis der Allgemeinen
  2. Verschiebung der Annahme, Entgegennahme Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dessen oder Abnahme von Lieferungen und Leistungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltslos annimmt. In Fällen höherer Gewalt (siehe Ziff. 14) und sonstigen vom
  3. Vertragsschluss/Textform Auftraggeber nicht zu beeinflussenden Ereignissen, ist der 2.1 Der Auftraggeber unterbreitet dem Auftragnehmer ein Auftraggeber berechtigt, die Annahme der Lieferung bzw. Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend: Entgegennahme oder, bei Werkleistungen, die Abnahme der Bestellung). Der Auftragnehmer bestätigt dieses Angebot in Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben, ohne Textform, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang dass dem Auftragnehmer hierdurch Ansprüche entstehen. der Bestellung.
  4. Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen/-leistungen 2.2 Bestellungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen 6.1 Teillieferungen oder Teilleistungen bedürfen der vorherigen sowie andere im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Jede Änderung getroffene Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie vom oder Ergänzung des Leistungsumfangs ist dem Auftraggeber Auftraggeber in Textform erteilt oder bestätigt werden. unverzüglich in Textform mittels eines Nachtragsangebotes 2.3 Textform nach § 126 b BGB meint jede lesbare, dauerhafte vorzulegen. Die Leistungen sind erst nach vorheriger separater Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und Bestellung des Auftraggebers in Textform auszuführen. Auf erkennbar ist, dass die Erklärung von ihr abgegeben wurde. Verlangen hat der Auftragnehmer dem Nachtragsangebot eine Erklärungen müssen auf dauerhaften Datenträgern abgegeben prüffähige Kalkulation beizufügen. Der Kalkulation sind die werden, welche neben Papier (klassische Schriftstücke, Fax, gleichen Kalkulationsgrundlagen zu Grunde zu legen, auf selbst ohne Unterschrift oder ohne verkörpertes Original in denen der Hauptauftrag beruht. Form eines digital erstellten Computerfaxes) auch maschinell 6.2 Der Auftraggeber behält sich vor, Mehrlieferungen oder erstellte Briefe oder E-Mails sein können. Mehrleistungen nur in Einzelfällen anzuerkennen. Die bloße
  5. Unzulässige Werbung Annahme oder Entgegennahme von Mehrlieferungen oder Mehrleistungen stellt kein Anerkenntnis ihrer Bestellung oder Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers eine Billigung dar. in Textform ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, Angebote, Bestellungen sowie Markenzeichen des 7. Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund, Auftraggebers (z. B. Logos) zu Referenz- oder Werbezwecken Vermögensverfall zu benutzen. 7.1 Wenn beim Auftragnehmer besondere Umstände eintreten,
  6. Einhaltung von Fristen und Terminen, Vertragsstrafe welche die Lieferung oder die Fertigstellung der geschuldeten Leistung oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit 4.1 Können die in einer Bestellung genannten und vom gegenüber dem Auftraggeber gefährden, hat der Auftragnehmer bestätigten Fristen und Termine nicht Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu eingehalten werden, hat er den Auftraggeber hiervon, vom unterrichten. Besondere Umstände in diesem Sinne liegen Hinderungsgrund und von dessen voraussichtlicher Dauer, insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung rechtzeitig zu unterrichten. Die gesetzlichen der Vermögensverhältnisse des Auftragnehmers oder der Verzugsansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht Werthaltigkeit einer von ihm gestellten Sicherheit eintritt oder berührt. einzutreten droht.

4.2 Vorzeitige Lieferungen und Leistungen bedürfen der 7.2 Unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte ist der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform, Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen mit dem Einhaltung von Fristen zu beenden, wenn ein wichtiger Grund Auftraggeber. vorliegt, der dem Auftraggeber die Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des

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Auftragnehmers unzumutbar werden lässt. Die Beendigung nach, kann der Auftraggeber diese Arbeiten auf Kosten des erfolgt im Falle von Dauerschuldverhältnissen durch Auftragnehmers durchführen oder durchführen lassen. Kündigung, anderenfalls durch Rücktritt vom Vertrag. Ein 8.8 Der Auftragnehmer gewährleistet die Vollständigkeit und wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn besondere sachliche Richtigkeit der von ihm zu erstellenden Unterlagen Umstände im Sinne von Ziff. 7.1 vorliegen, unabhängig davon, und Berechnungen. Er ist verpflichtet, diese Unterlagen so zu ob der Auftragnehmer seiner Informationspflicht genügt hat erstellen, dass sie für die weitere Arbeit uneingeschränkt oder nicht. geeignet sind. 8. Anlieferung, Versand, Verpackung, 9. Rechnungslegung, Zahlung Entladung/Entpackung, Pflichten des Auftragnehmers

9.1 Rechnungen sind nach ihrem Zweck als fortlaufende 8.1 Der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer dürfen nur solche Mitarbeiter zur Vertragserfüllung einsetzen, die in Anzahlungs-, Teil- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. der Lage sind, übliche Sicherheitsein- oder -unterweisungen zu 9.2 Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen und zu befolgen, sowie Weisungen des nach vollständiger Lieferung bzw. Erbringung oder, im Falle Betriebspersonals des Auftraggebers Folge zu leisten. Der von Werkleistungen, nach Abnahme der Leistung für jede Auftraggeber behält sich vor, Mitarbeitern des Auftragnehmers Bestellung gesondert, jeweils unter Angabe der Bestell- und oder seiner Nachunternehmer den Zugang oder die Zufahrt zur Auftragsnummer sowie des Bestelldatums einzureichen. Empfangsstelle zu verweigern, sofern begründete Zweifel Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur aufgrund daran bestehen, dass die Sicherheitsein- oder -unterweisung entsprechender Rechnungen geleistet. verstanden wurde bzw. befolgt wird und/oder Weisungen des Betriebspersonals befolgt werden, insbesondere wegen 9.3 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto, innerhalb unzureichender Sprachkenntnisse. von 14 Tagen mit 2 % Skonto. Die Zahlungsfrist läuft ab Zugang einer prüffähigen Rechnung, jedoch nicht vor 8.2 Die Lieferpapiere (z. B. Lieferscheine, Frachtbriefe, vollständiger Lieferung, Erbringung der Leistung oder, im Falle Packlisten, Einfuhrdokumente) sind in deutscher Sprache von Werkleistungen, erfolgter Abnahme. Sofern durch den Auftragnehmer auszufüllen. Andernfalls behält sich Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum der Auftraggeber das Recht vor, die Annahme der Lieferung zu Leistungsumfang gehören, beginnt die Frist erst mit deren verweigern. vertragsgemäßer Übergabe. 8.3 Der Versand von Lieferungen hat in angemessener, 9.4 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. transportfähiger Verpackung frachtkosten-, verpackungs- kosten-, versicherungskosten- und gebührenfrei auf Gefahr 10. Aufrechnung, Zurückbehaltung des Auftragnehmers an die vom Auftraggeber genannte Empfangsstelle zu erfolgen. Die Empfangsstelle kann von der 10.1 Der Auftragnehmer kann nur mit unbestrittenen oder Rechnungsanschrift oder dem Sitz der Gesellschaft rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder abweichen. An der Empfangsstelle ist die Lieferung auf Gefahr wegen rechtskräftig festgestellter oder nicht bestrittener des Auftragnehmers nach Weisung des Auftraggebers zu Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis ein entladen und zu entpacken oder zur Entladung/Entpackung Zurückbehaltungsrecht geltend machen. bereitzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. 10.2 Der Auftragnehmer darf seine Forderungen gegen den Öffnungs-/Anlieferzeiten: Zentrallager der Stadtwerke Auftraggeber nur nach vorheriger Zustimmung des Rostock Aktiengesellschaft Auftraggebers in Textform abtreten oder Dritten zur Einziehung überlassen. Montag bis Donnerstag: 06:45 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 06:45 Uhr bis 14:00 Uhr 11. Gefahrübergang, Mängelrüge

8.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Durchführung und 11.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Abwicklung von Aufträgen alle für diesen Zweck relevanten Verschlechterung geht bei Lieferungen erst mit Übergabe der Gesetze, Rechtsvorschriften und die allgemein anerkannten bestellten Ware an der vom Auftraggeber angegebenen Regeln zu beachten. Diese Verpflichtung ist Teil des Vertrages. Empfangsstelle über. Sind Werkleistungen zu erbringen, geht Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Auftrag als nicht die Gefahr erst nach erfolgter Abnahme (§ 640 BGB) über. ordnungsgemäß erfüllt. Schadensersatzansprüche wegen sich 11.2 Festgestellte offene Mängel sollen dem Auftragnehmer daraus ergebender Folgen bleiben vorbehalten. innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in Textform angezeigt 8.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich ausreichend über werden. Verdeckte Mängel werden innerhalb von 14 Tagen die örtlichen Verhältnisse des Erfüllungsortes zu informieren. nach Entdeckung in Textform mitgeteilt. Zur Einhaltung der Er wird den Beginn der Arbeiten mit den Beauftragten des Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Auftraggebers abstimmen. Die durch Nichtbeachtung dieser 11.3 Alle Bauleistungen sind förmlich abzunehmen. Verpflichtung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Auftragnehmers. Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken 8.6 Unfälle hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber sofort aller Art dienen. anzuzeigen. 12. Mängelansprüche 8.7 Der Auftragnehmer wird die von ihm in Anspruch 12.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Mängelfreiheit genommenen Lager- und Arbeitsplätze sauber halten. Kommt der Lieferung oder Leistung sowie dafür, dass die Lieferung er dieser Verpflichtung trotz Aufforderung in Textform nicht oder Leistung dem Verwendungszweck, dem Stand der

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Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und den Naturkatastrophen, Blitzeinschläge, Brände, Explosionen, allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen starkes Schnee- oder Eisaufkommen, das Versagen von Sicherheitsbestimmungen von Berufsgenossenschaften und Anlagentechnik, Kommunikations- oder Computersystemen, Fachverbänden sowie den Richtlinien von Behörden entspricht Epidemien, Pandemien, Krankheiten oder Quarantäne, und im Einklang mit den jeweils gültigen behördliche Anordnungen oder Warnungen sowie kriegerische Umweltschutzbestimmungen steht. oder terroristische Handlungen. Die Vertragspartner werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Erfüllung dieses 12.2 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Vertrages wieder zu ermöglichen und den Schaden so gering Auftraggeber ungekürzt zu. Die Pflicht des Auftragnehmers zur wie möglich zu halten. Nacherfüllung umfasst ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers bei Lieferungen von Sachen auch den 15. Schutzrechte Dritter Ausbau bzw. die Demontage mangelhafter Sachen sowie den Der Auftragnehmer haftet, wenn durch die Benutzung der Einbau bzw. die Montage einer mangelfreien Sache, die Liefergegenstände Patente oder Schutzrechte Dritter verletzt Wiederherstellung des Zustandes, der ohne diese Maßnahmen werden und stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, bestehen würde sowie das Tragen aller damit die an ihn oder seine Kunden wegen der Verletzung gestellt zusammenhängenden Transportkosten sowie die Kosten zur werden und trägt alle damit verbundenen Kosten. Feststellung des Mangels erforderlicher Materialprüfungen.

  1. Vertraulichkeit 12.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, Rücktritt und/oder Schadensersatz auch in den Fällen geltend zu machen, in 16.1 Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, alle Geschäfts- denen die Pflichtverletzung nur unerheblich ist. und Betriebsgeheimnisse, Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die er im Zusammenhang mit dem Abschluss und 12.4 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur der Durchführung des Vertrages erlangt hat bzw. erlangen Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten wird, vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich, diese angemessenen Frist nicht nach, ist der Auftraggeber zur lediglich im Rahmen der Durchführung des Vertrages zu Selbstvornahme auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers verwenden und sie im Übrigen sowohl während der Dauer des berechtigt und kann hierfür einen Vorschuss verlangen. Eines Vertrages als auch nach Beendigung des weiteren Hinweises bedarf es dazu nicht. Vertragsverhältnisses ohne vorherige Zustimmung des 12.5 Es gilt die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist für Auftraggebers in Textform weder zu verwerten noch Dritten Mängelansprüche, sofern nicht der Vertrag eine längere Frist mitzuteilen. vorsieht. Sie beginnt bei Lieferungen mit dem Eintreffen der 16.2 Von den Verpflichtungen nach Ziff. 16.1 ausgenommen vollständigen Lieferung an der vom Auftraggeber genannten sind lediglich Daten und sonstige Informationen, die auf Grund Empfangsstelle, bei Werkleistungen nach erfolgter Abnahme, von gesetzlichen Bestimmungen oder gerichtlichen oder bei sonstigen Leistungen mit ihrer vollständiger Erbringung. behördlichen Anordnungen offengelegt werden müssen. In
  2. Haftung, Produkthaftung diesen Fällen wird die Offenlegung des Auftraggebers unter Angabe von Inhalt und Umfang unverzüglich schriftlich 13.1 Für alle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten im angezeigt. Zusammenhang mit dem Vertrag durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen zugefügt werden, haftet der 17. Informations- und Datenschutz Auftragnehmer, soweit nicht abweichend vereinbart, nach den 17.1 Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer stellt den zum Datenschutz lückenlos und genauestens einzuhalten Auftraggeber insoweit von Ansprüchen, die von Dritten gegen sowie im Falle der Auftragsdatenverarbeitung hinreichende ihn erhoben werden, frei. Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und 13.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass Ansprüchen frei, die an ihn gestellt werden, weil durch die Verarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Lieferungen des Auftraggebers Personen- oder Sachschaden Bestimmungen erfolgt und den Schutz der Rechte der entstanden ist, wenn dieser Schaden auf einen Fehler des Betroffenen gewährleistet. Er hat diese Verpflichtungen allen Auftragnehmers in der Konstruktion, Produktion oder auf eine von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Verletzung seiner Kontroll-, Instruktions- oder Personen aufzuerlegen. Produktbeobachtungspflichten zurückzuführen ist. 17.2 Zur Ausführung des Vertragsverhältnisses werden vom
  3. Höhere Gewalt Auftraggeber, soweit erforderlich, personenbezogene Daten des Auftragnehmers gespeichert, verarbeitet und genutzt. Der Sollte der Auftraggeber oder der Auftragnehmer durch höhere Auftraggeber verweist auf seine Datenschutzhinweise gemäß Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gehindert sein, den Auftragnehmer in der jeweils gültigen Fassung. Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, so ruhen diese Verpflichtungen solange, bis diese Hindernisse und 18. Kartellrecht und Korruptionsprävention deren Folgen beseitigt sind. Als höhere Gewalt gilt jedes 18.1 Ging der Bestellung die Abgabe von Angeboten an den Ereignis, das derjenige Vertragspartner, der sich auf höhere Auftraggeber voraus, für die der Auftragnehmer eine Gewalt beruft, auch durch äußerste billigerweise zu erwartende Absprache getroffen hat, die eine rechtswidrige Sorgfalt nicht voraussehen und verhüten konnte und das es Wettbewerbsbeschränkung oder eine wettbewerbswidrig ihm unmöglich macht, seine Pflichten aus diesem Vertrag zu abgestimmte Verhaltensweise darstellt, sei es mit erfüllen. In Betracht kommen insoweit insbesondere Mitbewerbern, Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten, hat allgemeine Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe oder der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen pauschalen andere industrielle Unruhen (einschließlich Sabotage),

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Schadensersatz in Höhe von 15 % der Nettoauftragssumme zu Auftraggeber insbesondere die Verpflichtungen, welche zahlen, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird Auftraggeber und Auftragnehmer gem. § 13 MiLoG oder § 14 nachgewiesen. AEntG treffen, allein und in vollem Umfang.

Die Verpflichtung aus Satz 1 gilt auch für den Fall, dass der 20. Umweltschutz Vertrag beendet wurde oder wird oder bereits erfüllt ist. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer, dass er 18.2 Sofern im Zusammenhang mit der Planung, der Vergabe negative Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich und/oder der Abwicklung einer Bestellung Mitarbeitern oder hält, die einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften Beauftragten des Auftraggebers nachweislich unzulässige lückenlos einhält und Anfragen bzgl. umweltbezogener Vorteile (insbesondere nach §§ 299, 333, 334 StGB) gewährt Produkteigenschaften in angemessener Zeit beantwortet. wurden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme zu 21. Schlussbestimmungen zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe 21.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz nachgewiesen wird. Ziff. 18.1 Satz 2 gilt entsprechend. oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen 18.3 Ziff. 18.1 und Ziff. 18.2 gelten entsprechend, sofern ein Nachunternehmer eine von Ziff. 18.1 erfasste Absprache Bestimmungen hiervon unberührt. getroffen hat oder trifft oder unzulässige Vorteile im Sinne der 21.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die vom Ziff. 18.2 gewährt hat und der Auftragnehmer davon Kenntnis Aufraggeber genannte Empfangsstelle. Erfolgt keine Angabe hat oder dies hätte erkennen können. der Empfangsstelle ist Erfüllungsort der Sitz des 18.4 In den in Ziff. 18.1 bis 18.3 genannten Fällen ist der Auftraggebers. Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag, im Falle von 21.3 Gerichtsstand ist Sitz des Aufraggebers. Der Auftraggeber Dauerschuldverhältnissen zur fristlosen Kündigung aus kann den Auftragnehmer jedoch auch an seinem allgemeinen wichtigem Grund, berechtigt. Die sonstigen gesetzlichen oder Gerichtsstand verklagen. vertraglichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 21.4 Ergänzend zu diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der 19. Arbeitnehmerrechte Verweisungsnorm nach dem Internationalen Privatrecht. Die Anwendung der jeweils gültigen Fassung des 19.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die grundlegenden Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Arbeitnehmerrechte einzuhalten. Warenkaufverträge ist ausgeschlossen. 19.2 Der Auftragnehmer ist auch dem Auftraggeber gegenüber B) Besondere zusätzliche Regelungen für Dienst- und verpflichtet, die Beachtung der Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer- Werkleistungen Entsendegesetz (AEntG) und den danach auf den Betrieb des

  1. Weitergabe von Bestellungen, Nachunternehmer Auftragnehmers anwendbaren tariflichen Bestimmungen nachzuweisen. 1.1 Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform dürfen Bestellungen nicht Dritten 19.3 Soweit die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung übertragen werden oder Nachunternehmer mit der in den Anwendungsbereich eines Tariftreue- und/oder Vertragserfüllung, insgesamt oder teilweise, beauftragt Mindestlohngesetzes oder eines anderen Gesetzes, das die werden. Zahlung eines Mindestentgeltes für dem Auftragnehmer übertragene Leistungen vorsieht, fällt, verpflichtet sich der 1.2 Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, so stellt Auftragnehmer zur Zahlung des darin vorgesehenen er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die Mindestentgeltes an seine bei der Ausführung der Leistung gegenüber dem Auftraggeber wegen Verstoßes dieser eingesetzten Arbeitnehmer sowie zur Gewährung der darin für Nachunternehmer gegen die Bestimmungen des MiLoG oder den Auftraggeber vorgesehenen Auskunfts- und des AEntG geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer Prüfungsrechte. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber insbesondere Nachunternehmer zur Einhaltung der vorgenannten die Verpflichtungen, welche Auftraggeber und Auftragnehmer Regelungen in Bezug auf seine Arbeitnehmer zu verpflichten. gem. § 13 MiLoG oder § 14 AEntG treffen, allein und in vollem Umfang. Gleiches gilt bei der Beauftragung von Verleihern 19.4 Sollte der Auftragnehmer gegen eine oder mehrere der nach dem AÜG im Hinblick auf Ansprüche der Sozialkassen Verpflichtungen gem. Ziff. 19 verstoßen, ist der Auftraggeber gem. § 28e Abs. 3a) bis f) SGB IV. vorbehaltlich weiterer etwaiger Rechte befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden 1.3 Leistet der Auftraggeber Zahlungen an den Auftragnehmer, Verpflichtungen zu setzen. Sollte diese Frist fruchtlos die zur Befriedigung von Forderungen von Nachunternehmern verstreichen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag des Auftragnehmers bestimmt sind, ist der Auftragnehmer fristlos zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu verpflichtet, diese Zahlungen bestimmungsgemäß dafür zu verlangen. verwenden, sofern er keine Einreden oder Einwendungen bei Fälligkeit der Forderung des Nachunternehmers geltend 19.5 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen machen kann und/oder kein Zahlungsverbot besteht. Eine Ansprüchen frei, die gegenüber dem Auftraggeber von andere Verwendung ist nur bis zu dem Betrag statthaft, in Mitarbeitern des Auftragnehmers wegen Verstoßes gegen die welchem der Nachunternehmer aus anderen Mitteln des Bestimmungen des MiLoG, des AEntG oder eines Tariftreue- Auftragnehmers bereits befriedigt ist. Der Auftragnehmer ist und Mindestlohngesetzes geltend gemacht werden. Der verpflichtet, dem Auftraggeber auf Anforderung die Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum

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bestimmungsgemäße Verwendung der Zahlungen • der Festlegung der GGVSEB, nachzuweisen. • der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Umweltschutzes, der Unfallverhütung in der jeweils gültigen Fassung sowie C) Besondere zusätzliche Regelungen für Werkleistungen der allgemein anerkannten, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,

  1. Bauabzugssteuer • der allgemein anerkannten Regeln der Technik als Der Auftragnehmer verpflichtet sich – soweit vorhanden – eine Mindeststandard und Kopie der Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugssteuer an den Auftraggeber zu übergeben. Bei • der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sowie etwaiger objektbezogenen Bescheinigungen sind sie im Original zu bau-, gewerbe- und verkehrsrechtlicher Bestimmungen in überreichen. der jeweils gültigen Fassung

  2. Sicherheitsleistung erfolgen.

2.1 Als Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung Der Auftraggeber ist berechtigt, hierüber entsprechende der vereinbarten Leistungen und Gewährleistungen wird ein Nachweise zu verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Betrag von 5 % der jeweiligen Schlusssumme/des jeweiligen dem Auftraggeber unverzüglich in Textform einen Entzug von Auftragsvolumens bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit seinen behördlichen Genehmigungen, die für den Transport, die durch den Auftraggeber einbehalten. Der Auftragnehmer ist Behandlung und die Entsorgung sowie für das Makeln berechtigt, die Sicherheitsleistung auch durch eine bei dem erforderlich sind, anzuzeigen. Auftraggeber vorliegende Globalbürgschaft zu erbringen. Des Weiteren darf die Sicherheitsleistung vom Auftragnehmer 1.2 Falls im Rahmen der Auftragsausführung durch den durch eine für den Auftraggeber kostenlose, Auftragnehmer Gefahrgüter des Auftraggebers befördert selbstschuldnerische, unbefristete, unbedingte und werden, ist, soweit nicht anders vereinbart, der Auftraggeber im unwiderrufliche Bürgschaft eines in der Europäischen Union Sinne der GGVSEB Auftraggeber des Absenders. zugelassenen und durch den Auftraggeber anzuerkennenden Sofern der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, in der diese/dieser auf Beförderer das Fahrzeug selbst belädt oder in seinem Auftrag Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der beladen lässt, ist er Verlader im Sinne der GGVSEB. Vorausklage verzichtet, abgelöst werden.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle auf ihn 2.2 Der Bürgschaftstext richtet sich nach den Vorgaben des zutreffenden Vorschriften des Gefahrgutrechts in der jeweils Auftraggebers. Im Übrigen gilt § 17 VOB/B. gültigen Fassung, insbesondere die der GGVSEB, bei der 3. Versicherungen Beförderung von Gefahrgütern eingehalten werden (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Verladung, Ladungssicherung, 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mindestens im Transport, Kennzeichnung, Beförderungspapiere etc.). Der üblichen Umfang (Regeldeckungssummen) eine Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über das Gefahrgut Betriebshaftpflichtversicherung und/oder unter Verwendung maßgeblicher Angaben wie insbesondere Produkthaftpflichtversicherung gegen betriebliche Sach- und UN-Nr., Name, Klasse bzw. Klassifizierungscode, Nr. des Haftpflichtrisiken, entsprechend seiner Unternehmensgröße Gefahrzettels, Verpackungsgruppe sowie ggf. über die und den branchentypischen Gepflogenheiten, abzuschließen Beachtung des § 7 GGVSEB. Sollten diese Informationen nicht und während der Dauer des Auftrags aufrecht zu erhalten. vorliegen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese beim Auftraggeber abzufordern. 3.2 Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn sich der Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrages Dritter 1.3 Container, die zur Sammlung von Abfällen gestellt werden, bedient. müssen den gültigen Vorschriften des Transportrechts, der jeweils gültigen ADR, der BetrSichV und ggf. des Baurechts D) Besondere zusätzliche Regelungen für (bauaufsichtliche Zulassung etc.) in der jeweils gültigen Fassung Entsorgungsleistungen entsprechen.

  1. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und anerkannten
  2. Transport Regeln der Technik, Genehmigungen Der Abtransport der zu entsorgenden Stoffe erfolgt für den 1.1 Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber kostenfrei vom angegebenen Bestimmungsort. Auftragnehmer, die vertragsgegenständlichen Abfälle Handelt es sich bei dem Bestimmungsort um das Zentrallager ordnungsgemäß und unter Einhaltung aller einschlägigen der Stadtwerke Rostock AG, gelten die Öffnungszeiten gemäß geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere Ziff. 8.3 des Teil A) der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der derjenigen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Stadtwerke Rostock AG. hierzu erlassenen Durchführungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu entsorgen. Die erforderlichen
  3. Dokumentation Begleitscheinverfahren sind anzuwenden. Sofern im Rahmen des Nachweisverfahrens nicht anders geregelt, ist eine 3.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die Vollständigkeit und Verbringung auf bloße Zwischenlager ausdrücklich untersagt. sachliche Richtigkeit aller gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsbelege vor Beginn der Entsorgung. Ferner übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr dafür, dass alle von ihm veranlassten Entsorgungsmaßnahmen unter 3.2 Die Erzeugernummer des Auftraggebers lautet: M03E40002. Beachtung

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  1. Vertretung des Auftragnehmers/Ablösung von Personal 8.2 Störungen wie auch Verzögerungen bei der ordnungsgemäßen Entsorgung der vertragsgegenständlichen 4.1 Der Auftragnehmer hat als verantwortlichen Vertreter im Abfälle hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich in Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine geeignete Fachkraft Textform anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu benennen. Dieser Vertreter muss zur Entgegennahme von angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Verzögerungen zu Weisungen berechtigt sein. verhindern.

4.2 Für den Fall seiner Verhinderung ist ein im gleichen Maß 8.3 Ist die Störung oder Verzögerung vom Auftragnehmer zu geeigneter und befähigter Ersatzvertreter zu benennen. vertreten, ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm 5. Entsorgungssubunternehmer gesetzten angemessenen Nachfrist die termingerechte und 5.1 Der Auftragnehmer darf nur mit der vorherigen Zustimmung ordnungsgemäße Entsorgung durch einen Drittunternehmer im des Auftraggebers in Textform den Vertrag ganz oder teilweise Wege der Ersatzvornahme zu veranlassen. Daraus von einem Entsorgungssubunternehmer ausführen lassen. Der resultierende Mehrkosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Auftraggeber ist berechtigt, in begründeten Fällen die 8.4 Ist das Leistungshindernis vom Auftragnehmer nicht zu ver- Zustimmung zu verweigern. Die vorherige Zustimmung des treten, hat der Auftraggeber das Recht, nach Ablauf einer nach Auftraggebers beschränkt weder die Pflichten des Wegfall des Leistungshindernisses gesetzten angemessenen Auftragnehmers aus dem abgeschlossenen Vertrag noch Verlängerungsfrist vom Vertrag ohne Entschädigung zurückzu- begründet sie Rechte des Entsorgungssubunternehmers gegen treten, sofern sich die Verzögerung für ihn als unzumutbar er- den Auftraggeber. weist. Der Entsorgungssubunternehmer muss seinerseits geeignet, 9. Verantwortlichkeit, Deklaration zuverlässig sowie Inhaber der in Ziffer 1 dieser „Besonderen zusätzlichen Regelungen für Entsorgungsleistungen“ genannten 9.1 Sofern in entsprechenden Rechtsvorschriften nicht anders Genehmigungen sein. Ferner muss der bestehende geregelt, gehen mit Übernahme der vertragsgegenständlichen Versicherungsschutz auch in Ansehung des Abfälle durch den Auftragnehmer oder den Entsorgungssubun- Entsorgungssubunternehmers vorliegen. ternehmer Besitz, Gefahr, Verkehrssicherungspflicht und die öf- fentlich-rechtliche Verantwortung für die vorschriftsmäßige Ent- 5.2 Der Auftragnehmer hat jedem Entsorgungssubunternehmer sorgung auf den Auftragnehmer über. die in diesen Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen uneingeschränkt aufzuerlegen. 9.2 Werden die zu entsorgenden Abfälle ausschließlich durch den Auftraggeber deklariert, liegt die Verantwortung für die Rich- 6. Arbeitssicherheit, Verhaltensregeln tigkeit der Deklaration ausschließlich bei ihm. Schäden und 6.1 Der Auftragnehmer ist auch im Verhältnis zu dem von ihm sonstige Nachteile, die aus späterer Änderung dieser Deklara- eingesetzten Subunternehmer verantwortlich für die Einhaltung tion durch den Auftragnehmer, seinen Vertreter oder den Entsor- sämtlicher gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen gungssubunternehmer entstehen, gehen uneingeschränkt zu Fassung, aller Arbeitsschutzvorschriften, der behördlichen Lasten des Auftragnehmers. Auflagen/Nebenbestimmungen und eventueller interner 9.3 Haben der Auftragnehmer, sein Vertreter oder der Entsor- Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers. gungssubunternehmer bei dieser Deklaration mitgewirkt, haftet 6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der der Auftragnehmer neben dem Auftraggeber nach Maßgabe sei- Arbeiten über die für Gelände, Auftraggeber- und Betriebsräume nes Mitverschuldensanteils bzw. seines Vertreters bzw. desjeni- jeweils angeordneten Verhaltensregeln beim zuständigen gen des Entsorgungssubunternehmers für sämtliche Schäden Ansprechpartner des Auftraggebers zu unterrichten und seine und sonstige Nachteile, die aus falscher Deklaration, nicht recht- Erfüllungsgehilfen darauf hinzuweisen und einzuweisen. zeitiger Anzeige von Veränderungen oder aus der Beschaffen- heit der zu entsorgenden Abfallstoffe entstehen. 6.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeden Unfall sofort anzuzeigen.

  1. Kontrollrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen sowie vertraglichen Pflichten durch den Auftragnehmer, seinen Vertreter oder den Entsorgungssub- unternehmer jederzeit zu kontrollieren, insbesondere (aber nicht ausschließlich) durch Einsichtnahme in Nachweisbücher und/oder Genehmigungsbescheide.

  1. Entsorgungszeiten und -fristen

8.1 Für den Auftragnehmer, der ausschließlich den Transport übernimmt, sind die in der Bestellung oder Rahmenvereinbarung angegebenen Entsorgungszeiten und -fristen verbindlich und unbedingt einzuhalten. Zur vorzeitigen Entsorgung ist der Auftragnehmer ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform nicht berechtigt.

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