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28.09.2026_Vergabeunterlagen_EK-ID 26-14_KI-Server_ausfüllbar.pdf

Lieferung und Inbetriebnahme von zwei KI-Servern für das NCT West

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 19:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Vergabeverfahren des Deutschen

Krebsforschungszentrums

- Stiftung des öffentlichen Rechts -

- Vergabeunterlagen -

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme

von zwei KI-Servern für das NCT West,

Campus Essen

Vergabenummer: EK-ID 26/14

Ansprechpartner: Abteilung Beschaffung/Materialwirtschaft Steffen Seiberth Alexander Lüders Aline Demtröder

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  • Vergabeunterlagen -

Inhaltsverzeichnis

  1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes .............................................................................. 3
  2. Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren .................................................................. 4 2.1 Kurzbeschreibung der Beschaffung ........................................................................... 4 2.2 Wahl des Vergabeverfahrens .................................................................................... 4 2.3 Verfahrensablauf ........................................................................................................ 4 2.4 Fragen zu Inhalt und Ablauf ....................................................................................... 6 2.5 Auswertung der Angebote ......................................................................................... 6 2.5.1 Formale Angebotsauswertung .................................................................................. 6 2.5.2 Inhaltliche Angebotsauswertung ............................................................................... 6 2.5.3 Gesamtbewertung der Angebote, Vorgehen bei Preisgleichheit ......................... 6
  3. Anlagen .......................................................................................................................................... 7 Anlage 1 – Vertragsbedingungen ...................................................................................... 7 Anlage 2 – Leistungsverzeichnis mit Preisblatt ............................................................... 10 Anlage 3 – Auflistung der angebotenen Konfigurationen ................................................ 13 Anlage 4 – Angaben zum Unternehmen ......................................................................... 14 Anlage 5 – Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB..... 16 Anlage 6 – Eigenerklärung hinsichtlich der Beziehungen zu Russland .......................... 20 Anlage 7 – Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ................ 21 Anlage 8 – Richtigkeit der gemachten Abgaben ............................................................. 22 Anlage 9 – Vertraulichkeitsvereinbarung ......................................................................... 23

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  • Vergabeunterlagen -
  1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Abteilung Deutsches Krebsforschungszentrum | M230 | PF 101949 | 69009 Heidelberg Beschaffung/Materialwirtschaft M230 Leiter: Dr. jur. Rolf Zimmermann

Im Neuenheimer Feld 280 D-69120 Heidelberg Telefon +49 6221 42-2775 Telefax +49 6221 42-2778 www.dkfz.de r.zimmermann@dkfz.de

Gruppe: Einkauf EK-ID 26/14: Offenes Verfahren Investitionsgüter/Dienstleistungen Gruppenleiter: Tobias Emmerich Lieferung von zwei KI-Servern für das NCT West, Campus Essen t.emmerich@dfkz-heidelberg.de

Sachbearbeiter: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Steffen Seiberth Aline Demtröder Alexander Lüders it-einkauf@dkfz-heidelberg.de Sehr geehrte Damen und Herren, Telefon +49 6221 42- 2744

vielen Dank für Ihr Interesse am o. g. Vergabeverfahren. Wir bitten Heidelberg, den 28.09.2026 Sie, bis zum 28.10.2026, 12:00 Uhr ein Angebot abzugeben. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Unterlagen. Zusammen mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:

Anlage 1 Vertragsbedingungen

Anlage 2 Leistungsverzeichnis mit Preisblatt

Anlage 3 Auflistung der angebotenen Konfigurationsvariante

Anlage 4 Angaben zum Unternehmen

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den Anlage 5 §§ 123, 124 GWB

Anlage 6 Eigenerklärung hinsichtlich der Beziehungen zu Russland

Anlage 7 Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Anlage 8 Richtigkeit der gemachten Angaben

Anlage 9 Vertraulichkeitsvereinbarung

Es ist nur eine Unterschrift (Anlage 8) erforderlich, mit der Sie alle Stiftung des öffentlichen Rechts gemachten Angaben verbindlich bestätigen. Stiftungsvorstand Prof. Dr. med. Dr.h.c. Michael Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in o. g. Vergabeverfahren ein Baumann Angebot abgeben würden. Shalini Saxena (komm.) Deutsche Bank Heidelberg IBAN: DE09 6727 0003 0015 Mit freundlichen Grüßen 7008 00 BIC (SWIFT): DEUT DES M672 Abt. Beschaffung / Materialwirtschaft Deutsche Bundesbank Karlsruhe Deutsches Krebsforschungszentrum IBAN: DE39 6600 0000 0067 0019 02 BIC (SWIFT): MARK DEF 1660

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  • Vergabeunterlagen -
  1. Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Über 1.300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und entwickeln neue Strategien zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebserkrankungen.

Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) betreibt klinisch-translationale Krebsforschung auf internationalem Spitzenniveau mit dem Ziel, Behandlungsergebnisse und Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Durch die Vernetzung seiner sechs Standorte – Heidelberg, Dresden, Berlin, SüdWest, WERA und West – werden vorhandene wissenschaftliche und klinische Kompetenzen gebündelt und innovative Ansätze möglichst schnell in die klinische Anwendung übertragen.

2.1 Kurzbeschreibung der Beschaffung

Das NCT West, Campus Essen, betreibt eine NVIDIA-DGX-GPU-Infrastruktur für rechenintensive KI-Anwendungen in der medizinischen Bildanalyse und klinischen Forschung. Zur Deckung des steigenden Rechenbedarfs soll diese Infrastruktur um zwei NVIDIA DGX B300 Systeme oder vergleichbar erweitert werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist daher die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei NVIDIA DGX B300 oder vergleichbar mit nahtloser Integration in die bestehende DGX- /Cluster-Umgebung, einschließlich 5 Jahren Next-Business-Day Hardware-Wartung und Keep-your-Harddrive Regelung mit Vor-Ort-Service für das NCT West, Campus Essen, gemäß diesen Vergabeunterlagen. Sofern kein NVIDIA DGX B300 angeboten wird, ist vom Bieter die Gleichwertigkeit des angebotenen Systems gemäß § 31 Abs. 6 VgV nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit bezieht sich insbesondere auf die technische Spezifikation, die in Anlage 2 aufgeführt ist.

2.2 Wahl des Vergabeverfahrens

Die Vergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 GWB, § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Zuschlagskriterien sind unter 2.5.2 benannt.

2.3 Verfahrensablauf

Die Angebote sind bis spätestens 28.10.2026, 12:00 Uhr elektronisch über das Vergabeportal https://www.tender24.de/ einzureichen.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind nicht zugelassen. Eintragungen in die Vergabeunterlagen sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen vorzunehmen. Die Verwendung des DKFZ-Logos ist hierbei nicht zulässig. Zusammen mit dem Angebot sind die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Unterlagen einzureichen.

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  • Vergabeunterlagen -

Mit Unterzeichnung dieser Unterlagen erkennt der Bieter die Vergabeunterlagen in vollem Umfang und ohne Vorbehalt an.

Der Zuschlag wird voraussichtlich am 18.11.2026 erteilt. Das Angebot ist für den Bieter verbindlich und behält bis zu diesem Datum seine Gültigkeit.

Es können ausschließlich Angebote zugelassen werden, die fristgerecht wie oben beschrieben elektronisch über das Vergabeportal eingereicht werden. Angebote, die nicht auf diesem Wege eingereicht werden, müssen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen, technischen Voraussetzungen und Erklärvideos sind abrufbar unter: https://archiv.staatsanzeiger.de/vergabe/bieter/servicebereich/ Bei der Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Tel.: 0711/66601-476 oder per E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de). Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihrer Daten längere Zeit in Anspruch nimmt!

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  • Vergabeunterlagen -

2.4 Fragen zu Inhalt und Ablauf

Fragen sowohl zum Inhalt als auch zum Ablauf des Vergabeverfahrens sind über das Vergabeportal https://www.tender24.de/ einzureichen.

2.5 Auswertung der Angebote

2.5.1 Formale Angebotsauswertung

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt zunächst eine formale Angebotsauswertung. Dabei wird überprüft, ob alle eingegangenen Angebote rechtzeitig und vollständig eingegangen sind.

2.5.2 Inhaltliche Angebotsauswertung

Alle Angebote, die den formalen Anforderungen entsprechen, werden im zweiten Schritt inhaltlich überprüft.

Der Zuschlag erfolgt gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich ausschließlich aus dem angebotenen Preis:

KriteriumProzentBeschreibung
Preis100gemäß der Preisangaben im Preisblatt, Anlage 2

2.5.3 Gesamtbewertung der Angebote, Vorgehen bei Preisgleichheit

Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

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  • Vergabeunterlagen -
  1. Anlagen

Anlage 1 – Vertragsbedingungen

Zwischen

dem Deutschen Krebsforschungszentrum

Stiftung des öffentlichen Rechts vertreten durch Frau Shalini Saxena (komm. administrativ-kaufmännischer Stiftungsvorstand) Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg

  • nachfolgend „Auftraggeber“ –

und

dem bezuschlagten Bieter

  • nachfolgend „Auftragnehmer“ -

im Folgenden „Vertragsparteien genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

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  • Vergabeunterlagen -

§ 1 Auftragsgegenstand, Vergabeverfahren, Auftraggeber

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Kauf von zwei KI-Servern und der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme am NCT West, Campus Essen gemäß Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlage 2).

§ 2 Vertragsinhalt

  1. Vorbehaltlich noch gesondert zu vereinbarende Details und unbeschadet einer dazu ggfs. gesonderten vertraglichen Dokumentation ist der Inhalt der Verträge bereits mit diesen Vergabeunterlagen und mit den nachstehend in Bezug genommenen Regelungen bzw. Dokumenten abschließend und in folgender Rangfolge (Erstnennung vorrangig) festgelegt:

• diese Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen

• ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)

• die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen / Teil B (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung geltenden Fassung

• das Angebot des Bieters

Die vom Auftraggeber verfassten Vertragsbestandteile erkennt der Bieter als verbindlich an.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter und von den Bietern vorgelegte Vertragsmuster bleiben bei der Wertung der Angebote grundsätzlich unberücksichtigt. Zur Vermeidung des Ausschlusses von Angeboten, denen der Bieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsmuster beifügt oder mit denen der Bieter in anderer Weise die Ausschreibungsbedingungen ändert, wird daher klargestellt, dass diese Unterlagen lediglich informatorischen Charakter haben und der Inhalt der Ausschreibung hierdurch nicht abgeändert wird.

§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei KI-Servern beginnt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, sofern nichts anderes vereinbart wird.

§ 4 Zahlungsabwicklung

  1. Zahlungen leistet der Auftraggeber grundsätzlich nach vollständiger vertragsgemäßer Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie nach Eingang einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Sofern die vollständige Lieferung, Installation und Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026 nicht erfolgen kann und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vorauszahlung vorliegen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens bis zum 04.12.2026 eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe des vorab zu zahlenden Rechnungsbetrages vorzulegen.

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  • Vergabeunterlagen -

Die Bürgschaft ist als selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstituts unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB zu stellen. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Nach Eingang und Prüfung der Bürgschaft sowie einer ordnungsgemäßen Vorauszahlungsrechnung kann der durch die Bürgschaft abgesicherte Betrag abweichend von Satz 1 innerhalb von 14 Tagen netto vorausgezahlt werden. Die Vorauszahlung wird auf den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers angerechnet. Die Bürgschaft dient der Sicherung sämtlicher Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers hinsichtlich der geleisteten Vorauszahlung. Sie ist nach vollständiger vertragsgemäßer Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie Erfüllung der hierdurch abgesicherten Verpflichtungen freizugeben. Die Stellung der Bürgschaft und die Leistung der Vorauszahlung lassen die vereinbarten Liefer- und Leistungspflichten des Auftragnehmers sowie die Rechte des Auftraggebers wegen einer verspäteten Leistungserbringung unberührt.

  1. Der Auftragnehmer gibt auf allen Rechnungen die aus den Bestellungen zu entnehmende Bestellnummer an. Die unvollständige Angabe der Rechnungsdaten kann die Rechnungsprüfung beeinträchtigen und die Bezahlung der Rechnungen verzögern. Die Rechnungsanschrift ist aus der Bestellung zu ersehen.

§ 5 Gerichtsstand, anwendbares Recht, unwirksame Bestimmungen

  1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vergabeverfahren ist ausschließlicher Gerichtsstand Heidelberg.

  2. Es gelten das deutsche BGB und HGB unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  3. Sollte eine oder mehrere Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltliche möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

§ 6 Vertraulichkeit, Datenschutz

Der Auftragnehmer wird über alle ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt gewordenen Unternehmens-interna des Auftraggebers, gleich ob diese ihm schriftlich, mündlich oder als Daten zugänglich waren, Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch für Informationen und Daten, die ihm über Geschäftspartner oder wissenschaftliche Kooperationspartner des Auftraggebers bekannt werden. Die Pflicht dauert fort, auch wenn die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beendet ist, solange diese Informationen und Daten nicht allgemein zugänglich werden.

Im Übrigen gilt die beigefügte Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9).

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  • Vergabeunterlagen -

Anlage 2 – Leistungsverzeichnis mit Preisblatt

Bieterfragen / Verständnisprobleme

Jeder Bieter ist angehalten, den Auftraggeber bzw. die Vergabestelle auf unklare oder unverständliche, aber auch auf nicht umsetzbare Punkte des folgenden Anforderungskataloges in Form einer Bieterfrage hinzuweisen. Die Bieterfragen sind unverzüglich nach Kenntnis des Klärungsbedarfes der Vergabestelle über die Vergabeplattform vorzulegen. Bieterfragen sind bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, damit eine rechtzeitige Prüfung und Beantwortung sowie die gleichzeitige Information aller Bieter vor Ablauf der Angebotsfrist gewährleistet werden kann.

Technische Spezifikationen NVIDIA DGX B300 oder vergleichbar • 8× NVIDIA Blackwell Ultra B300 Tensor-Core-GPUs (SXM), 288 GB HBM3e pro GPU • 2.304 GB GPU-Speicher gesamt • 2× NVIDIA NVSwitch (NVLink 5. Generation), 1800 GB/s GPU-Interconnect • 72 PFLOPS FP8 Training / 144 PFLOPS FP4 Inferenz • 2× Intel Xeon Platinum 6776P (128 Kerne gesamt) • 2 TB DDR5 Systemspeicher (erweiterbar auf 4 TB) • 8× NVIDIA ConnectX-8 VPI (800 Gb/s InfiniBand/Ethernet) über OSFP • 2× NVIDIA BlueField-3 DPU (dual-port ConnectX-8, 400 Gb/s) • 2× 1,92 TB M.2 NVMe Boot-Storage • 8× 3,84 TB E1.S NVMe Cache-Storage (30 TB gesamt, Self-Encrypting) • BMC mit IPMI/Redfish, 1 GbE Management-Port Wartung und Service • 5 Jahre Next-Business-Day Hardware Wartung mit Vor-Ort-Service Inklusive 5 Jahre NVIDIA Hersteller-Support • Remote-Hardware-Support und Diagnose • Vor-Ort-Hardware-Support und Komponentenaustausch • Erweiterte RMA-Autorisierung (Next-Business-Day) • Firmware-/BIOS-Updates im Supportumfang • Media Retention: Aufgrund möglicher sensibler Forschungs- und Klinikdaten auf den Speichermedien ist Media Retention verpflichtender Bestandteil des Supportvertrags über die gesamte Laufzeit von 5 Jahren: • Bei Austausch defekter Speichermedien (Boot-NVMe und Cache-/Daten- NVMe) verbleiben die defekten Datenträger beim Auftraggeber • Defekte Datenträger werden nicht an Hersteller, Partner oder Dienstleister zurückgesendet • Ersatzmedien werden ohne Rückgabepflicht der Altmedien geliefert • Der Bieter bestätigt, dass Media Retention im angebotenen NVIDIA- Supportvertrag enthalten bzw. als Option verbindlich zugebucht ist • Angebote ohne Media Retention werden ausgeschlossen

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme • Organisation und Durchführung des Transports frei Haus bis NCT West, Campus Essen

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• Anlieferung in Originalverpackung mit Transportsicherung • Koordination des Anlieferungstermins mit dem AG (mind. 5 Werktage Vorlauf) • Entsorgung der Transportverpackung • Mechanische Montage aller 2 Systeme in den vom AG vorbereiteten 19”- Racks (je 10 HE) • Einsatz eines geeigneten Server-Lifts (Bereitstellung durch AN, falls am Standort nicht vorhanden) • Anschluss an die vorhandene Stromversorgung (n+n Redundanz, C19/C20) • Einhaltung der NVIDIA-Installationsvorgaben (Abstände, Luftzirkulation, Zulufttemperatur 5–30 °C) • Verkabelung der Stromanschlüsse • Einschalten und POST aller Systeme • Verifikation: 8× B300 GPU pro System via nvidia-smi / DGX Diagnose • Prüfung Storage, Netzwerk-Interfaces (Link-Up), BMC/Redfish-Erreichbarkeit • Basis-Konfiguration für Cluster-Integration (Hostname, Zeit, Basis-Netzwerk) • Dokumentation aller Seriennummern (System, GPU, NIC, Storage) • Systemübersicht und Hardware-Architektur • BMC/Remote-Management • Support-Prozesse und RMA • Grundlegende Diagnose und Monitoring Erstellung und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls

Anlieferstelle Universitätsklinikum Essen M. Nieporte ZIT / RZ3 Hufelandstraße 55 45147 Essen

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  • Vergabeunterlagen -

Preisblatt

Bitte geben Sie in den nachfolgenden Tabellen die jeweiligen Nettopreise pro Stück bzw. Leistung und gesamt ein:

MengeBezeichnungPreis EUR netto
2KI-Server mit NVIDIA Grafikkarten
1Lieferung, Installation und Inbetriebnahme
1Wartung und Service
Summe (wird gewertet)
voraussichtliche Lieferung (dient ausschließlich zur Information)

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  • Vergabeunterlagen -

Anlage 3 – Auflistung der angebotenen Konfigurationen

Bitte stellen Sie unter Berücksichtigung des Leistungsverzeichnisses eine Auflistung der von Ihnen angebotenen Konfigurationsvariante dar und reichen Sie zusätzlich ein detailliertes technisches Datenblatt separat mit ein.

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  • Vergabeunterlagen -

Anlage 4 – Angaben zum Unternehmen

a) Angaben zum Bewerber Bitte folgende Tabelle ausfüllen:

Name
Anschrift
Telefon
Internetseite (URL)
E-Mail-Adresse
Ansprechpartner

b) Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers Bitte folgende Tabelle ausfüllen:

Ich/Wir erkläre(n),

dass ich/wir in folgendem Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind:

Registergericht, Ort: (bitte eintragen)

unter folgender Nummer: (bitte eintragen)

(Nachweise sind auf Verlagen nachzureichen)

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  • Vergabeunterlagen -

c) Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Bitte folgende Tabelle ausfüllen:

Umsatz vergleichbarer Leistungen (netto, in €)
202320242025
Mitarbeiteranzahl
202320242025

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  • Vergabeunterlagen -
Anlage 5 – Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123,
124 GWB

I. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllen:

☒ zutreffendes ankreuzen ☐ Ja ☐ Nein Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich.

§ 123 - Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

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  • Vergabeunterlagen -
  1. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  2. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
  3. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  4. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllen:

☒ zutreffendes ankreuzen ☐ Ja ☐ Nein Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich.

§ 124 - Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

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  • Vergabeunterlagen -
  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
  9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

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  • Vergabeunterlagen -

III. Ich/wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:

Tatbestand nach GWB Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

§ 125 – Selbstreinigung

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es

  1. Für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.

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Anlage 6 – Eigenerklärung hinsichtlich der Beziehungen zu Russland

Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln des Bewerbers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

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Anlage 7 – Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG)

Wir erklären, dass unser Unternehmen:

a) aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat oder

b) aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde.

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Anlage 8 – Richtigkeit der gemachten Abgaben

Mit der Unterzeichnung bestätigt der Bewerber, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind und dass er die in den Eigenerklärungen formulierten Inhalte erfüllt.

Ort / Datum Name

Firma Unterschrift

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Anlage 9 – Vertraulichkeitsvereinbarung

Den Parteien ist bewusst, dass vertrauliche Informationen im Sinne dieser

Vereinbarung bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten allgemein bekannt

oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem und/oder

wissenschaftlichem Wert sind und seitens des jeweiligen Inhabers durch

angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:

(1) Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Informationen (ob

schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem

Inhaber an den Empfänger oder einem mit dem Empfänger im Sinne der §§ 15 ff. AktG

verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages

offenbart werden, wenn sie:

• als vertrauliche Informationen gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in

anderer Weise als solche erkennbar sind.

(2) Sofern eine vertrauliche Information im Sinne dieser Vereinbarung nicht den

Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des

Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den

Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

(3) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

• Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how,

Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne,

Finanzplanung, Personalangelegenheiten, Protokolle, digital verkörperte

Informationen (Daten);

• jegliche Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und

organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind;

• der Inhalt dieses Vertrages.

§ 1 Vertrauliche Informationen

(1) Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche

Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in

anderer Form), die von dem Inhaber an den Empfänger oder einem mit dem

Empfänger im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im

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Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages offenbart werden, wenn

sie:

(1) als vertrauliche Informationen gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in

anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind oder;

(2) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder

(3) von vertraulichen Informationen abgeleitet wurden.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere, jedoch nicht

abschließend,

• alle Informationen bezüglich Materialien, Proben, Modellen, Designs,

Produkten, Herstellungsprozessen, Know-How, Betriebs-

Geschäftsgeheimnissen, Erfindungen sowie digital verkörperte Informationen

(Daten);

(4) Sofern eine vertrauliche Information im Sinne dieser Vereinbarung nicht den

Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des

Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den

Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

§ 2 Ausnahmen

Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen:

• die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch den Inhaber

bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren

Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;

• die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung durch den Inhaber und ohne

Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;

• die von dem Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche

Informationen von dem Inhaber selber gewonnen wurden; oder

• die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine

Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.

§ 3 Geheimhaltungspflichten

Die Vertragspartner verpflichtet sich:

(1) Alle vertraulichen Informationen geheim zu halten;

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(2) Vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden als für die

in der Präambel beschriebene Zusammenarbeit;

(3) Vertrauliche Informationen gegenüber Dritten nicht offen zu legen,

weiterzugeben oder auf sonstige Weise zu kommunizieren außer:

a) Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Inhabers.

b) sofern die Vertragspartner aufgrund geltender Rechtsvorschriften, gerichtlicher

oder behördlicher Anordnung oder sonstiger einschlägiger Regelungen

verpflichtet sind, teilweise oder sämtliche vertrauliche Informationen

offenzulegen, den Inhaber (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar)

hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren

Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein

Minimum zu beschränken.

(5) Im Falle der Weitergabe gemäß lit. a) unnd/oder lit. b) wird der Empfänger den

empfangenden Personen unverzüglich mitteilen, dass es sich um vertrauliche

Informationen handelt, die geheim zu halten sind.

§ 4 Schutzmaßnahmen

Um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten,

verpflichten sich die Vertragspartner:

(1) alle Dokumente und Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten,

a) von allen anderen Dokumenten und Aufzeichnungen getrennt und so

aufzubewahren, dass sie als vertrauliche Informationen des Inhabers

erkennbar sind; und

b) sicher aufzubewahren, um sie gegen Diebstahl und unbefugten Zugang zu

schützen;

(2) von den vertraulichen Informationen nur in dem Umfang Kopien anzufertigen,

der notwendig ist, um die Zusammenarbeit effektiv durchzuführen und bei der

Anfertigung von Kopien sicherzustellen, dass etwaige Kennzeichen auf den

Originalunterlagen, die auf die Vertraulichkeit der Information schließen lassen,

auf den Kopien wie auf den Originalunterlagen lesbar sind;

(4) die vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene

Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu

sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die

gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies

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beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische

Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter

auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3b)

DS-GVO);

(5) den Inhaber unverzüglich nach Kenntniserlangung eines tatsächlichen oder

drohenden Gebrauchs oder einer tatsächlichen oder drohenden unbefugten

Offenlegung von vertraulichen Informationen zu unterrichten und alle

angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Gebrauch oder

eine solche Offenlegung zu verhindern oder zu beenden;

§ 5 Rückgabe/ Vernichtung der Informationen

(1) Der Empfänger ist verpflichtet, auf Aufforderung des Inhabers sämtliche

vertraulichen Informationen, gleich ob schriftlich oder in einer anderen

Verkörperung, innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung

bzw. nach Beendigung des Projektes mit allen Reproduktionen und Kopien

nach Wahl des Inhabers zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten

(einschließlich elektronisch gespeicherter vertraulicher Informationen), sofern

nicht mit dem Inhaber vereinbarte oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten

dem entgegenstehen;

(2) Die Vernichtung elektronisch gespeicherter vertraulicher Informationen erfolgt

durch die vollständige und unwiderrufliche Löschung der Dateien oder

unwiederbringliche Zerstörung des Datenträgers. Vollständige und

unwiderrufliche Löschung bedeutet bei elektronisch gespeicherten

vertraulichen Informationen, dass die vertraulichen Informationen derart

gelöscht werden, dass jeglicher Zugriff auf diese Informationen unmöglich wird,

wobei spezielle Löschverfahren zu verwenden sind, welche den anerkannten

Standards des Bundesamts für Informationssicherheit genügen.

(3) Der Empfänger hat auf Anforderung des Inhabers schriftlich zu versichern, dass

er sämtliche vertrauliche Informationen nach den Maßgaben der vorstehenden

Ziffern und den Weisungen des Inhabers vollständig und unwiderruflich gelöscht

hat.

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§ 6 Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung

Die vorliegende Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung in Kraft und endet

spätestens 5 Jahre nach Beendigung des Informationsaustausches zum

vorgenannten Zweck der vorliegenden Vereinbarung. Sie gilt auch dann, wenn

kein weiterer Vertrag im Zusammenhang mit dem Zweck der vorliegenden

Vereinbarung geschlossen wird.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen deutschem Recht unter

Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung

ist Mannheim.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Kündigungen

bedürfen der Schriftform, wobei die elektronische Schriftform nicht ausreicht.

Dies gilt auch für eine Änderung bzw. Aufhebung dieser Klausel.

(3) Sollte in dieser Vereinbarung eine bestimmte Bestimmung unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

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