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20_AEB Vivantes.pdf

Lieferung und Inbetriebnahme eines Angiographiegeräts

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 07:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

vom 13. September 2024

  1. Allgemeines in gesetzlichem Umfang zu. Er ist insbesondere be- rechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange ihm (1) Für alle Bestellungen von Lieferungen und Leistungen noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaf- (nachfolgend „Lieferungen“) der Vivantes Netzwerk für ten Leistungen gegen den AN zustehen. Gesundheit GmbH (nachfolgend „AG“) gelten die (7) Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbe- nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen haltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter (nachfolgend „AEB“) ausschließlich, sofern nicht aus- oder unbestrittener Gegenforderungen. drücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (8) Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragneh- bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des mers (nachfolgend „AN“) finden keine Anwendung, es AG. sei denn, der AG hätte ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt. Die AEB gelten auch dann, wenn der AG Lieferungen in Kenntnis ausdrücklicher abweichender 4. Änderungen des Leistungsumfanges Bedingungen des AN vorbehaltlos entgegennimmt. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AG und dem Der AG kann bei Bedarfsabweichungen Mehrleistun- AN zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen gen bis zu 20 v. H. der Auftragssumme bzw. der be- werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzule- stellten Menge zu den gleichen vertraglichen Bedin- gen. gungen wie für die vereinbarte Hauptleistung fordern. Entsprechendes gilt für Minderleistungen. (4) Die AEB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 5. Lieferzeit BGB. (1) Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind (5) Die AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbe- verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer- ziehungen mit dem AN. termins oder der -frist ist der Eingang der Ware bei der vom AG genannten Empfangs-/Verwendungsstelle.
  2. Angebot – Angebotsunterlagen (2) Wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten (1) Der AN ist verpflichtet, die Bestellung des AG inner- werden kann, ist das dem AG unter Angabe der Grün- halb einer Frist von 1 Werktag anzunehmen. de und der voraussichtlichen Dauer schriftlich unver- (2) An Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält der züglich mitzuteilen. AG sich Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen (3) Sofern sich der AN in Verzug befindet, stehen dem AG Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung die gesetzlichen Ansprüche zu. Er ist insbesondere be- nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließ- rechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetz- lich für die Lieferung auf Grund der Bestellung des AG ten angemessenen Frist, nach seiner Wahl Schaden- zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom sie dem AG unaufgefordert zurückzugeben oder auf Vertrag zurückzutreten. Wenn Schadenersatz verlangt Aufforderung des AG zu vernichten. Dritten gegenüber wird, steht dem AN das Recht zu nachzuweisen, dass sind sie geheim zu halten. er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (4) Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Ver-
  3. Preise – Zahlungsbedingungen tragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. (1) Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bin- (5) Der AG ist von der Verpflichtung zur Abnahme der dend und schließen Nachforderungen aller Art aus. bestellten Lieferung ganz oder teilweise befreit und Kosten für Verpackung und Transport bis zu der vom zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Liefe- AG angegebenen Lieferanschrift bzw. Verwendungs- rung wegen der durch die höhere Gewalt bzw. den Ar- stelle sind in den Preisen enthalten. beitskampf verursachten Verzögerung – unter Berück- (2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten sichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte – nicht mehr und in Angeboten und allen Rechnungen jeweils am verwertbar ist. Ende gesondert aufzuführen. (3) Rechnungen kann der AG nur bearbeiten, wenn diese 6. Verpackung – entsprechend den Vorgaben in der Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle (1) Die Lieferung hat in einer der Art der Produkte ent- wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen- sprechenden Verpackung zu erfolgen. Insbesondere den Folgen ist der AN verantwortlich, soweit er nicht sind die Produkte so zu verpacken, dass Transport- nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. schäden vermieden werden. (4) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalenderta- (2) Verpackungsmaterialien sind nur in dem hierfür erfor- gen ab vollständiger Lieferung und Leistung (ein- derlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur um- schließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie weltfreundliche und recyclingfähige Verpackungsma- Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zah- terialien benutzt werden. Der AN sichert im Sinne ei- lung fällig. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 21 Kalen- ner Beschaffenheitsvereinbarung zu, dass nur um- dertagen, gewährt der AN 3% Skonto auf den Nettobe- weltfreundliche und recyclingfähige Verpackungsma- trag der Rechnung. terialien verwendet werden. Einwegverpackungsmate- rialien sind dabei im geringstmöglichen Umfang ein- (5) Der AG schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den Zah- zusetzen. lungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. (3) Der AN hat bezüglich Verpackung und Transport (6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Materi- Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem AG alien, die Verpflichtung zur Rücknahme von Verpa-

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

vom 13. September 2024

ckungen und die Produktverantwortung nach Kreis- (2) Der AG ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemes- laufwirtschaftsgesetz alle geltenden gesetzlichen und sener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsab- untergesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. weichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern (4) Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, Transport- sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet verpackungen unverzüglich bei Lieferung unentgelt- ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab lich zurückzunehmen, wenn dies bei der Warenan- Entdeckung, beim AN eingeht. nahme gefordert wird. (3) Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem AG (5) Bei Verstößen gegen vorstehenden Regelungen ste- ungekürzt zu; in jedem Fall ist er berechtigt, vom AN hen dem AG die gesetzlichen Mängelgewährleis- nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung tungsrechte zu, er kann insbesondere die Annahme einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Scha- der Leistung verweigern, ohne hierdurch in Annahme- densersatz, insbesondere das auf Schadensersatz verzug zu kommen. statt der Lieferung bleibt ausdrücklich vorbehalten. (4) Der AG ist berechtigt, auf Kosten des AN die Mängel- 7. Entsorgung beseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Ver- zug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. (1) Bezogen auf die Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (in der jeweils gültigen (5) Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate, gerechnet Fassung) ist der AN verpflichtet, die von ihm geliefer- ab Gefahrenübergang. Sie wird mit dem Zugang einer ten Geräte/Anlagen nach ihrer Nutzungsdauer beim Mängelrüge des AG bis zur Behebung des Mangels AG auf Wunsch des AG spätestens 6 Wochen nach durch den AN unterbrochen und beginnt nach der Be- Aufforderung durch den AG unentgeltlich zurückzu- hebung des Mangels erneut zu laufen. nehmen (inkl. fachgerechter Demontage und ggf. Ent- (6) Die Haftung umfasst auch Schäden, die dem AG aus sorgung). der Inanspruchnahme Dritter erwachsen. Der AN ver- pflichtet sich, den AG von einer Inanspruchnahme Drit- 8. Umweltschutz und Menschenrechte ter freizustellen, wenn der Schadenersatzanspruch auf einem den AN gegenüber dem AG zum Schadenser- (1) Der AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass satz verpflichtenden Ereignis beruht. in der gesamten Lieferkette des Vertragsproduktes die gesetzlichen Bestimmungen und international an- erkannten Standards zum Schutz der Umwelt und zur 11. Produkthaftung – Freistellung – Haftpflicht- Achtung der Menschenrechte, insbesondere Verbote versicherungsschutz von Kinder- und Zwangsarbeit und Diskriminierung, Vorschriften über Mindestlöhne sowie Sicherheit und (1) Soweit der AN für einen Produktschaden verantwort- grundlegende Rechte der Arbeitnehmer eingehalten lich ist, ist er verpflichtet, den AG insoweit von Scha- werden. Auf Verlangen des AG hat der AN die Einhal- densersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern tung dieser Verpflichtungen durch Beschaffung und freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- Übermittlung geeigneter Dokumente nachzuweisen. und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außen- Der AN erkennt den Verhaltenskodex des AG selbst- verhältnis selbst haftet. verpflichtend und als Grundlage der Geschäftsbezie- (2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne hung zum AG an. von Abs. (1) ist der AN auch verpflichtet, etwaige Auf- (2) Der AN verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen und wendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Zusammenhang mit einer vom AG durchgeführten Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Ver- Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der fahren bevorzugt einzusetzen. Der AG betreibt ein durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der AG Energiemanagementsystem. den AN – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unbe- 9. Gefahrenübergang rührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. (3) Der AN verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht- (1) Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich Versicherung mit einer Deckungssumme in angemes- vereinbart ist, frei Haus bis zu der vom AG angegebe- sener Höhe für jeden Personen- und Sachschäden zu nen Lieferanschrift bzw. Verwendungsstelle zu erfol- unterhalten. Stehen dem AG weitergehende Scha- gen. densersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. (2) Mit der Annahme (Entgegennahme) der Lieferung geht die Gefahr einer Beschädigung oder eines zufälligen 12. Schutzrechte Untergangs auf den AG über. Die Vorschriften der §§ 446 und 644 BGB bleiben unberührt. (1) Der AN steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit (3) Der AN ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Lieferscheinen exakt die Bestellnummer des AG anzu- (2) Wird der AG von einem Dritten deswegen in Anspruch geben; unterlässt er dies, sind Verzögerungen in der genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf ers- Bearbeitung nicht vom AG zu vertreten. tes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen frei- zustellen; der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – 10. Gewährleistung / ohne Zustimmung des AN – irgendwelche Vereinba- Mängeluntersuchung – Mängelhaftung rungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzu- schließen. (1) Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung in Überein- (3) Die Freistellungspflicht des AN bezieht sich auf alle stimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen nach Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammen- dem neuesten Stand der Technik sowie allen einschlä- hang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten gigen Gesetzen, Normen und Richtlinien erbracht wird. notwendigerweise erwachsen.

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

vom 13. September 2024

  1. Kündigung des Vertragsverhältnisses 14. Umstellung langfristiger Verträge

(1) Der AG kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung Beruht die Lieferung auf einem Vertrag, der nicht spä- einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. ter als 4 Kalendermonate vor dem Inkrafttreten einer Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere dann ge- Umsatzsteuer-Änderung geschlossen wurde, kann der geben, wenn eine Vertragsteil von dem anderen einen angemesse- nen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder  der AG Kenntnis von Umständen erhält, die die Minderbelastung verlangen. Ist die Höhe der Mehr- Leistungsfähigkeit des AN entfallen lassen; oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der  der AN Mitarbeitern des AG Geschenke oder ande- Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. re Vorteile entgegen der Regelungen des StGB verspricht, anbietet oder gewährt; 15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort  der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu- (1) Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen stande gekommen ist. AN und AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Ein- (2) Nach einer Kündigung des Vertragsverhältnisses ist heitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. der AG berechtigt, bereits empfangene, jedoch nicht vergütete Lieferungen ganz oder teilweise gegen Zah- (2) Nicht ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. lung der vereinbarten Vergütung zu behalten. (3) Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, (3) Der AN hat dem AG den Schaden zu ersetzen, der ist der Geschäftssitz des AG Erfüllungsort. diesem durch eine fristlose Kündigung des Vertrages entsteht. Die Höhe der Entschädigung ist in entspre- chender Anwendung von § 642 Abs. 2 BGB zu be- stimmen. (4) Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des AG bleiben unberührt.

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