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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen
Die Vivantes Service GmbH („VSG“) beabsichtigt im Auftrage der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (Auftrag- geber), die in der Leistungsbeschreibung bzw. im Leistungsverzeichnis (LV) definierte Leistung zu vergeben.
1 Allgemeine Erläuterungen / Hinweise
1.1 Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe- verordnung-VgV).
1.2 Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -). Weitere Ausschluss-gründe nach GWB und VgV bleiben unberührt.
1.3 Bitte lesen Sie die Angebotsaufforderung und die LB sorgfältig durch. Sollten Sie nicht die geforderte Leistung erbringen können, kann Ihr Angebot nur dann gewertet werden, wenn Änderungsvorschläge / Ne- benangebote nicht ausgeschlossen sind und in Ihrem Angebot deutlich zum Ausdruck kommt, dass es sich um einen Änderungsvorschlag oder Nebenangebot handelt.
1.4 Neben dem Angebot sind von Ihnen weitere Erklärungen und Nachweise abzugeben, die der Beurteilung Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit dienen (s. Formblatt „Checkliste - Unterlagen zur Beurteilung der Eignung“).
1.5 Bieter haben auf Verlangen nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber für sie zuständigen Fi- nanzämtern und Sozialversicherungsträgern nachgekommen sind.
1.6 Alle zum Angebot gehörenden Anlagen müssen zweifelsfrei als solche zu identifizieren und gekennzeichnet sein (z. B. Firmenstempel, Datum).
1.7 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.
2 Kommunikation während des Verfahrens
2.1 Die gesamte Kommunikation mit den Bietern während des Verfahrens einschließlich der Abgabe der Angebote erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Anbieters „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP).
DTVP ist ein Angebot der DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH. Die Gesellschaft ist ein Gemeinschaftsunter- nehmen der Bundesanzeiger Verlag GmbH und der cosinex GmbH. Das Portal bietet umfassende e-Vergabe für Vergabestellen und unterstützt diese bei der elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren. Unterneh- men können sich über das Portal vollelektronisch an Vergabeverfahren beteiligen.
2.2 Bitte entnehmen Sie alle erforderlichen Informationen der Homepage von DTVP unter https://www.dtvp.de/. Supportanfragen können Sie unter dem Link
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Supportanfrage/
stellen. In dringenden Fällen können Sie eine Hotline für Fragen zur Bedienung des Vergabemarktplatzes kon- taktieren:
• Service-Telefonnummer: 0900-1-267463 (EUR 1,49 pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobil- funkkosten können abweichen)
• die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr
Auch bei anderen technischen Störungen im Zusammenhang mit der e-Vergabe-Plattform hat der Bewer- ber/Bieter rechtzeitig die vorstehende technische Hotline zu kontaktieren. Sollte ein Bewerber zu der Einschät- zung kommen, dass die Bedienung der e-Vergabe-Plattform nicht ordnungsgemäß möglich ist, hat er den AG unverzüglich mittels Hinweis/ Frage darauf hinzuweisen.
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2.3 Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Von entsprechenden Kontaktaufnahmen ist Abstand zu nehmen. Dennoch erteilte Auskünfte etc. sind für das Verfahren unerheblich und werden nicht Be- standteil der Vergabeunterlagen. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform über die e-Vergabe-Plattform erteilte Auskünfte und/oder Antworten maßgebend.
3 Form und Zustellung des Angebots
3.1 Das Angebot und weitere Erklärungen auf ggf. geforderten Anlagen bedürfen der Textform, d. h. das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal - „DTVP“) unter
an den Auftraggeber zu übermitteln. Auf anderem Weg übermittelte Angebote (z. B. Fax, E-Mail etc.) sind nicht zugelassen.
3.2 Das Angebot ist rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber via DTVP einzureichen. Es darf unter keinem Vorbehalt stehen und muss komplett – inkl. aller Anlagen und Erklärungen – als PDF- Dokument eingereicht werden. Es sind die von der Vergabestelle auf DTVP eingestellten Unterlagen zu ver- wenden.
3.3 Das Formular „Angebot“ sowie sämtliche Formblätter müssen unterschrieben sein (Textform gemäß BGB §126b; Name der Unterschriftsperson in Blockbuchstaben). Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben.
3.4 Die Bieter haben diejenigen Seiten ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, so kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
3.5 Angebotsmuster und Proben / Haftungseinschränkung Angebotsmuster und Proben sind auf Wunsch innerhalb von 3 Werktagen, nach Erhalt der Aufforderung zuzustellen und müssen als zum Angebot / zur Ausschreibung gehörig gekennzeichnet sein. Die Vergabe- stelle haftet bei Proben und Mustern nicht für Wertminderung oder Verlust, die als Folge notwendiger Prüfungen entstehen. Im Übrigen haftet die Vergabestelle nur in Fällen, in denen die Verschlechterung oder der Untergang auf gro- bem Verschulden oder Vorsatz beruht.
3.6 Kosten der Angebotserstellung Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
4 Nebenangebote / Änderungsvorschläge
4.1 Nebenangebote sind Angebote, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen (d.h. Abweichungen jeder Art, unabhängig von ihrem Grad, ihrer Gewichtung oder ihrem Umfang), aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Auch Änderungsvorschläge des Bieters werden als Nebenangebot betrachtet.
4.2 Nebenangebote müssen grundsätzlich die gleichen Anforderungen erfüllen wie Hauptangebote, sofern nicht zusätzlich Mindestanforderungen für Nebenangebote in den Vergabeunterlagen festgelegt wurden.
4.3 Nebenangebote sind für dieses Vergabeverfahren:
nicht zugelassen. Sie werden von der Wertung ausgeschlossen.
ausdrücklich zugelassen, wenn gleichzeitig ein Hauptangebot abgegeben wird und es sich bei dem Nebenangebot um ein Refurbished Gerät des gleichen Typs wie im Hauptangebot zuzgl. der geforder- ten Optionen – handelt (Mindestanforderungen für Nebenangebote).
Zur Reduzierung des Prüf- und Wertungsaufwandes darf je LOS – neben dem Hauptangebot – nur ein Nebenangebot abgegeben werden.
Der Bieter kann ein Nebenangebot auf sein etwaiges Angebot für LOS 2 abgeben, in dem er für den Fall der Zuschlagserteilung für sein Angebot zu LOS 1 ein preisgünstigeres Angebot für LOS 2 macht.
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4.4 Nebenangebote in Form von Preisnachlässen mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
4.5 Das Formular „Angebot“ gilt ausschließlich für das Hauptangebot. Es darf nicht zur Abgabe eines Nebenange- botes verwendet werden.
4.6 Zusätzlich zu Haupt- oder Nebenangeboten beigefügte so genannte „Firmenspezifizierte Angebote“ werden als inhaltliche Konkretisierung bzw. Spezifikation der angebotenen Lieferung / Leistung betrachtet. Sie müssen inhaltlich vollständig mit der Leistungsbeschreibung / LV übereinstimmen. Aufgeführte Preise werden nicht gewertet.
5 Fristen
5.1 Angebotsfrist Das Angebot muss bis zur Angebotsfrist über DTVP eingegangen sein. Es kann bis zum Ablauf dieser Frist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
5.2 Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
- Inhalt des Angebotes / Optionen
6.1 Das Angebot muss alle Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Sie dürfen an dem vorgegebenen Text in den Vergabeunterlagen keine Zusätze anbringen oder Änderungen vornehmen. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage – mit Hinweis zu dem entsprechenden Punkt im LV – beizufügen und ebenfalls im Verzeichnis der Anlagen aufzuführen.
6.2 Änderungen an Ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
6.3 Sofern Optionen zur ausgeschriebenen Leistung abgefragt sind, so ist dieses so zu verstehen, dass es der Vergabestelle freistehen soll, diese Leistungen zu den im Angebot angegebenen Konditionen beim Bieter ab- zufragen und zu bestellen.
- Vergabe- / Teilnahmebedingungen
7.1 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) werden Bestandteil des Vertrages. Es gelten ausschließlich die im Formular „ANGEBOT“ aufgeführten Vergabeunterlagen.
7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen!
7.3 Teilnahmebedingungen siehe Formblatt „Checkliste – Unterlagen zur Beurteilung der Eignung“ Mit dem Angebot sind die in der Checkliste aufgeführten Erklärungen und Nachweise einzureichen.
8 Prüfung der Vergabeunterlagen / Bieterfragen
8.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat der Bieter den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der Bieter einen entsprechen- den Hinweis, so ist ihm eine Berufung hierauf zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich (Präklusion gem. § 160 Abs. 3 GWB).
8.2 Sollten sich aus den Vergabeunterlagen Unklarheiten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung ergeben, so sind diese in Textform ausschließlich unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblattes „Bieterfragen“ rechtzeitig bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Kommuni- kationsfunktion DTVP einzureichen. Telefonische Bieterfragen werden nicht beantwortet.
8.3 Alle Bieterfragen werden in anonymisierter Form über die Kommunikationsfunktion von DTVP beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden zeitnah, spätestens jedoch bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist auf DTVP elektronisch verfügbar gemacht.
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8.4 Jede sonstige direkte oder indirekte Kontaktaufnahme der Bieter mit dem Auftraggeber ist nicht erwünscht und kann zum Angebotsausschluss führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).
Wichtiger Hinweis:
Es wird dringend empfohlen, Bieterfragen ausschließlich über die Kommunikationsfunktion von DTVP zu stel- len. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung auf DTVP erforderlich. Vivantes wird die Fragen zeitnah beant- worten und allen Bietern in anonymisierter Form über die Kommunikationsfunktion von DTVP zur Verfügung stellen.
Auf DTVP registrierte Bieter werden automatisch von DTVP über neue Nachrichten oder etwaige Aktu- alisierungen der Vergabeunterlagen informiert.
Nichtregistrierte Bieter können ihre Bieterfragen per E-Mail an die in der Bekanntmachung angegebene Kon- taktperson stellen. Nichtregistrierte Bieter sind verpflichtet, sich selbstständig über eingehende Nach- richten oder etwaige Aktualisierungen der Vergabeunterlagen zu informieren.
9 Wertung des Angebotes / Zuschlags- bzw. Wertungskriterien
9.1 Wertung des Angebotes Die Wertung des Angebots erfolgt nur unter Berücksichtigung der übergebenen Leistungsbeschreibung / LV sowie aller in den Vergabeunterlagen verlangten Angaben. Sämtliche nachprüfbaren oder ins Einzelne gehenden Behauptungen in Datenblättern, Prospekten u. a. werden als vertragliche Zusicherung angesehen und gelten als vertraglich zugesicherte Eigenschaften (Beschaffenheitsvereinbarung) im Sinne des Gesetzes.
9.2 Zuschlags- / Wertungskriterien Der Zuschlag wird auf das, unter Zugrundelegung der genannten Zuschlagskriterien, wirtschaftlichste Angebot erteilt.
10 Allgemeine Bieterpflichten
10.1 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
10.2 Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen von dem Bieter oder späteren Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Letztere Einschrän- kung gilt nicht im Hinblick auf Nachunternehmer.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung seitens des Bieters vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
10.3 Der Bieter sichert mit seinem Angebot zu, dass die Leistung den gesetzlichen Verordnungen, Richtlinien und Normen, insbesondere dem Medizinproduktegesetz, der Medizinprodukteverordnung sowie der Medizinpro- dukte-Betreiberverordnung in der jeweils gültigen Fassung entspricht.
10.4 Der Bieter gewährleistet, dass mit dem Angebot die Anforderungen des LV erfüllt werden.
10.5 Der Bieter hat seine Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann strafrechtliche und zivilrechtliche (Schadensersatzforderungen) sowie Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben.
10.6 Sofern im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung besondere Rechtsvorschriften zu beachten oder be- sondere Maßnahmen durch den Auftraggeber zu treffen sind, ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten.
11 Bietergemeinschaften (-BG-)
11.1 BG können sich an der Ausschreibung beteiligen.
11.2 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen:
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BG müssen die allgemeinen Eignungsnachweise (persönliche Lage des Bieters – vgl. „Checkliste - Unter- lagen zur Beurteilung der Eignung“) grundsätzlich für alle Mitglieder nachweisen. Sofern nichts anderes festgelegt ist, müssen die Eignungskriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen, finanziellen und techni- schen Leistungsfähigkeit (vgl. Formblatt „Checkliste - Unterlagen zur Beurteilung der Eignung“) nicht von jedem einzelnen Mitglied, sondern in der der Summe der Mitglieder der BG erfüllt werden.
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Mit dem Angebot ist eine von allen Mitgliedern der BG unterschriebene Erklärung nach dem Muster abzu- geben
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BG müssen für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften und einen für ihre Vertretung bevollmäch- tigten Vertreter benennen, der die im Formblatt aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftrag- geber rechtsverbindlich vertritt sowie berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
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Sofern das Formblatt aus vom Bieter dargelegten praktischen Gründen von einem Mitglied der BG nicht gemeinsam mit den anderen Mitgliedern ausgefüllt werden kann, hat dieses Mitglied der BG ein vollstän- dig ausgefülltes Formblatt rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
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Angebote von BG, die die Erklärung nicht enthalten, werden nicht berücksichtigt.
11.3 Eine Änderung in der Zusammensetzung und die Bildung einer BG nach Angebotsabgabe sind unzulässig.
11.4 Zum Verbot der Mehrfachbeteiligung
Die Beteiligung von Einzelbietern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft als Mitglied einer oder mehrerer anderer Bietergemeinschaften ist nicht gestattet, soweit nicht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe lückenlos dargelegt und nachgewiesen werden kann, dass entgegen der entsprechenden Vermutung ausnahmsweise keine wechselseitige Kenntnis von den Inhalten der jeweils gleichen Angebote der betreffenden Bieter besteht und dass einen Kenntniserlangung während des gesamten Vergabeverfahrens ausgeschlossen ist.
Einem Bieter oder Nachunternehmer eines Bieters ist es ferner gestattet, sich als Nachunternehmer eines an- deren Bieters oder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren zu beteiligen, sofern er keine Kenntnis von den Angebotsinhalten des anderen Bieters hat und gewährleistet ist, dass eine Kenntniserlangung während des gesamten Vergabeverfahrens ausgeschlossen ist.
12 Nachunternehmer / Unterauftragnehmer / Subunternehmer
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf mit der Angebotsabgabe zu benennende Nachunter- nehmer berufen. Hierbei hat der Bieter:
− anzugeben, welche Leistungsteile (Leistungsumfang) von dem benannten Nachunternehmer erbracht werden sollen,
− unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts eine Verpflichtungserklärung des benannten Nachun- ternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bieter zur Erbringung des fraglichen Leis- tungsteils verpflichtet,
− unter Umständen sind die geforderten Nachweise grundsätzlich auch für den benannten Nachunterneh- mer vorzulegen, sofern die Nachweise z. B. für die Beurteilung der Eignung erforderlich sind (z. B. im Fall der Eignungsleihe).
Ein Bieter darf einen in seinem Angebot benannten Nachunternehmer nicht ohne Zustimmung der Auftragge- berin durch einen anderen Nachunternehmer ersetzen. Wünscht der Bieter einen Austausch durch einen ande- ren Nachunternehmer, so hat er den Auftraggebern hierfür einen wichtigen Grund anzugeben und darzulegen, dass die Erbringung der geschuldeten Leistung durch den Austausch nicht beeinträchtigt wird.
Im Hinblick auf eine etwaige Eignungsleihe verweisen wir ergänzend auf § 47 VgV.
13 Weitere Bewerbungsbedingungen
13.1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Da die Vivantes als Öffentlicher Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegeset- zes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung hingewiesen.
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Zudem gelten im Auftragsfall die Vertragsbedingungen, auf die § 15 BerlAVG in seiner aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinweist. Das gilt insbesondere für die als Anlage beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen
a) zum Mindeststundenentgelt, b) über Kontrollen und Sanktionen, c) zur Verhinderung von Benachteiligungen und d) zur Frauenförderung im Zusammenhang mit der durch den Auftragnehmer abzugebenden Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (Formblatt).
Sie sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Die in den Eigenerklärungen in Bezug genommenen Verpflichtungen erstrecken sich nach dem Wortlaut lan- desrechtlicher Vorschriften auch auf Nachunternehmer (Lieferanten) des späteren Auftragnehmers und ent- sprechen den gesetzlichen Vorgaben. Eine solche Weitergabe der Verpflichtungen kann im Falle der Einschal- tung ausländischer Nachunternehmer (Lieferanten), die bspw. im Ausland Materialien produzieren oder verar- beiten, zu Konflikten führen.
Diesbezüglich entspricht es dem Verständnis des Auftraggebers, die Inhalte der entsprechenden Erklärungen und Besonderen Vertragsbedingungen dahingehend einschränkend auszulegen, dass die Verpflichtungen le- diglich auf diejenigen Nachunternehmer (Lieferanten) zu beziehen sind, die Leistungen durch ihre Arbeitnehmer innerhalb Deutschlands ausführen lassen.
Soweit der Bieter aufgrund seiner Unternehmensstruktur im Rahmen der Auftragsdurchführung keine Leistun- gen innerhalb der Europäischen Union erbringen wird, sind die Unterzeichnung der Eigenerklärungen nicht er- forderlich.
13.2 Zusätze für ausländische Bewerber
Die Preise sind in Euro anzubieten, Angaben im Angebot sind in deutscher Sprache abzufassen und der Schrift- verkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bun- desrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen, für die Arbeiten zuständigen, Berufsgenossenschaft an- gemeldet sein; ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Neben den Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt deutsches Recht. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzuhalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.
13.3 Datenschutz
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens werden Kontaktdaten (z.B. Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail- Adressen) bzw. weitere personenbezogene Daten (z.B. aus Referenzen, Qualifikationsnachweisen und Le- bensläufen) i.S. d. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO verarbeitet. Der Auftraggeber und seine Tochtergesellschaften nutzt diese Daten ausschließlich zur Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Mit der Einreichung eines Angebots erklärt der Bieter, dass im Angebot erwähnte Personen gem. Art. 13 DSGVO über die Absicht einer Übermittlung von Daten zu ihrer Person an eine ausschreibende Stelle im Rah- men eines Vergabeverfahrens informiert worden sind. Die Vergabeunterlagen werden gem. § 8 Abs. 4 VgV 3 Jahre nach der Zuschlagserteilung gelöscht bzw. vernichtet.
Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72 – 76, 13407 Berlin
Datenschutzreferent ist Herr David Koeppe (Dipl.-Kfm., Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDDcert)). Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@vivantes.de sowie unter der oben genannten Anschrift.
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten (Art.15 DSGVO). Außerdem können Sie die Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Übertragung (Art. 20 DSGVO) Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
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Sie sind berechtigt, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (Art. 21 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Zur Geltendmachung der vorstehenden Rechte wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche unter Verwendung der oben aufgeführten Kontaktdaten. Ferner haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der einer Aufsichtsbe- hörde einzureichen.
13.4 Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat Vivantes gemäß § 6 Wettbe- werbsregistergesetz (WRegG) vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Korruptionsregister vorliegen.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
13.5 Zuständige Vergabekammer
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10820 Berlin Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der vorgenannten Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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