Weisungsberechtigte Auftraggeber*in, Weisungsempfänger*innen Auftragnehmer*in – Anlage 4
Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind:
Claudia Muster
Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt
Organisationseinheit
70161 Stuttgart
0711 216-xxxxx
Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind:
Name
Organisationseinheit
Telefon
Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle: (Bitte zutreffende Kanäle eintragen)
Postalische Adresse
Telefonisch
Bitte beachten:
Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner*innen sind dem Vertragspartner unverzüglich, und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch, der/die Nachfolger*in bzw. der/die Vertreter*in mitzuteilen.
Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.