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BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Liefer-/Dienstleistungen)
Angebot für
Telekommunik ations-Infrastruktur
Besondere Vertragsbedingungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat
Ansprechpartner gem. Vergabeunterlagen mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom Beauftrag- ten getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle:
Ort: gem. Vergabeunterlagen
Gebäude:
Raum:
3 Ausführungsfristen
Anlieferung: gem. Vergabeunterlagen
Ende der Ausführung:
Als Einzelfristen werden vereinbart:
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist
für jede vollendete Woche 0,5 v.H.
für jeden Werktag
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v.H. der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) be- grenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
2-fach
1-fach per Post
1-fach elektronisch per E-Mail (Adresse wird noch bekanntgegeben)
einzureichen.
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6 Sicherheitsleistung (§ 18) Hinweis: Auf Sicherheitsleistungen soll ganz oder teilweise verzichtet werden, es sei denn, sie er- scheinen ausnahmsweise für die sach- und fristgemäße Durchführung der Leistung notwendig.
6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 1,25 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Nach Empfang der Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Bürgschaft für Mängelansprüche gemäß Formblatt „Mängelansprüche-Bürgschaft“ in Höhe von 3,0 v. H. der Abrechnungssumme umge- wandelt wird.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungs- und Män- gelansprüchebürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bun- des (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswe- sen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für un- bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schrift- lichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen (§ 17)
7.1 Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 -frei -
8.1 Der Auftraggeber erwirbt ohne weitere Vergütung die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten be- zogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an schutzfähigen Werken, insbesondere das Veröffentlichungsrecht und das Recht der Vorabinformation. Der Auf- traggeber ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Leistung herzustellen und diese in gleicher Weise wie die Leistung zu nutzen. Auf schriftliches Verlangen des Auftragnehmers ist auf die Umgestaltung bzw. Bearbeitung hinzuweisen.
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8.2 8.2 Der Auftraggeber kann Nutzungsrechte auf Dritte übertragen oder diesen einfache Nutzungs- rechte einräumen.
8.3 8.3 Jede Veröffentlichung, Auswertung oder Weitergabe der Untersuchung oder von Teilen durch den Auftragnehmer, auch nach Vertragsbeendigung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
8.4 8.4 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber dafür, dass er alle für die Veröffentlichung oder Verwertung erforderlichen Urheber- oder sonstigen Rechte besitzt oder erwirbt oder, soweit diese Rechte Dritten zustehen, er die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt erhält und übertragen darf.
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Hinweis: Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weite- ren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
Keine
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