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Lieferung und Inbetriebnahme einer Telekommunikations-Infrastruktur

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Vergabebedingungen Klinikum St. Marien Amberg - Ausschreibung Telekommunikations-Infrastruktur

Vergabebedingungen

Ausschreibung Telekommunikations-Infrastruktur

Teil A – Vergabebedingungen

Teil B – Anlagenverzeichnis

Auftraggeber:

Klinikum St. Marien Amberg

Mariahilfbergweg 7

D-92224 Amberg

Vergabenummer: 24-11-096-TK

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Vergabeunterlagen Klinikum St. Marien Amberg - Ausschreibung Telekommunikations-Infrastruktur

Inhaltsverzeichnis Seite

A. Vergabebedingungen 3

  1. Basisdaten Auftraggeber 3

  2. Auftraggeber 3

  3. Art der Vergabe 3

  4. Rahmenvereinbarung 3

  5. Rechtsgrundlagen 3

  6. Gegenstand der Ausschreibung/Beschaffungsgegenstände 4

  7. Ausschreibungsunterlagen 4

  8. Zeit- und Ablaufplan 4

  9. Pflichten des Bieters 4

  10. Änderung der Ausschreibungsunterlagen durch Bieter 5

  11. Änderung der Vergabeunterlagen durch Auftraggeber 5

  12. Teilung in Lose 5

  13. Nebenangebote 5

  14. Bieterfragen 5

  15. Datenübermittlung durch den Bieter 5

  16. Zugelassene Bieter/Bietergemeinschaften 6

  17. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) 6

  18. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) 7

  19. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung 7

  20. Verfahrenssprache 7

  21. Angebotsabgabe 8

  22. Angebote, Fristen, Wertung 8

  23. Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote 9

  24. Wertung der Angebote 10

  25. Eignungsprüfung 10

  26. Zuschlagskriterien 10

  27. Vertreter des Bieters bei der Angebotseröffnung 11

  28. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis 11

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  1. Verwendung des Angebotsvordrucks 11

  2. Rechtsschutz/Zuständige Vergabekammer 12

  3. Datenschutz 12

  4. Erklärungen des Bieters über den Gerichtsstand und das anzuwendende Recht 13

  5. Abschließende Erklärungen des Bieters 13

  6. Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit 13

B. Anlagenverzeichnis 14

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A. Vergabebedingungen

Die nachfolgenden Vergabebedingungen gelten für alle Teile/Lose und sind vom Bieter zu beachten.

  1. Basisdaten Auftraggeber

Bundesland: Bayern Regierungsbezirk: Oberpfalz NUTS-Code: DE231

  1. Auftraggeber

Klinikum St. Marien Amberg Mariahilfbergweg 7 D-92224 Amberg

  1. Art der Vergabe

Offenes Verfahren nach § 15 VgV.

  1. Rahmenvereinbarung

Der Auftrag betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung:

Nein Ja Laufzeit der Rahmenvereinbarung: entfällt

  1. Rechtsgrundlagen

Für diese Ausschreibung ist deutsches Recht anzuwenden. Die in Ziffer 2 genannte ver- gebende Stelle ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Ausschreibung erfolgt u.a. auf der Grundlage der europäischen Vergaberichtlinien. In Übereinstimmung mit diesen und der Richtlinien für die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen und freier Berufe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der aktuellen Fassung anzuwenden. Der Bieter/Auftragnehmer hat die nach Art des Auf- trages geltenden Bestimmungen (z. B. öffentlich-rechtliche Vorschriften in Form von Ge- setzen, Erlassen, Verordnungen oder verbindlichen Richtlinien) zu beachten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form gewählt und die in Ziffer 2 genannte vergebende Stelle als „Auftraggeber“ bezeichnet.

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  1. Gegenstand der Ausschreibung/Beschaffungsgegenstände

Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Inbetriebnahme und Servetierung einer Tele- kommunikations-Infrastruktur. Die genauen Liefer- und Beschaffungsumfänge sind durch Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis(se) abschließend beschrieben.

  1. Ausschreibungsunterlagen

Die Verdingungsunterlagen bestehen aus den in Teil B dieser Vergabeunterlagen aufge- führten Unterlagen/Dateien. Der Bieter wird gebeten, bei Erhalt der Ausschreibungsunter- lagen die Vollständigkeit zu prüfen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, sind die fehlen- den Unterlagen unverzüglich anzufordern.

  1. Zeit- und Ablaufplan
VerfahrensschrittZeitpunkt
Beginn der Ausschreibung07.10.2026
Frist für die Einreichung von Bieterfragen04.11.2026
Ende der Angebotsfrist11.11.2026 um 10:00 Uhr
Submission11.11.2026 um 10:00 Uhr
Auswertung / Aufklärunggeplant bis 27.11.2026
Vorinformation zur Auftragsvergabegeplant 04.12. 2026
Voraussichtliche Zuschlagserteilunggeplant 15.12.2026
Ende der Bindefrist31.12.2026

Ein detaillierter Projektzeitplan wird nach Auftragsvergabe im ersten Projektgespräch mit den Projetverantwortlichen abgestimmt.

  1. Pflichten des Bieters

Der Bieter hat sich vor der Abgabe des Angebotes über den Umfang der zu erbringenden Leistungen zu unterrichten, so dass kein Zweifel über Art und Umfang der ausgeschrie- benen Leistungen besteht. Weiterhin hat der Bieter mögliche Nichtplausibilitäten oder Un- klarheiten in den Ausschreibungsunterlagen umgehend mit der Vergabestelle zu klären. Probleme, die sich durch die Nichtwahrnehmung der Informationspflicht oder der Nicht- wahrnehmung der Klärung von Unklarheiten ergeben, gehen zu Lasten des Bieters. Nachforderungen aus Anlass ungenügender Unterrichtung über den Umfang der Leistung bzw. über die Art und Weise der Ausführung werden nicht anerkannt. Enthalten die Aus- schreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die seine Preisermitt-

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lung beeinflussen können, hat er den Auftraggeber unverzüglich vor der Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.

  1. Änderung der Ausschreibungsunterlagen durch Bieter

Änderungen der Ausschreibungsunterlagen sind nicht zulässig. Bitte fügen Sie Ihrem Hauptangebot keinerlei eigenen Bedingungen, wie bspw. „Allgemeine Geschäftsbedin- gungen“ bei, da dies zum Ausschluss des Angebots führen kann (analog zum Beschluss VÜA Bayern vom 12.05.1999, Az. VÜA 13/98). Auch jede sonstige Änderung an den Aus- schreibungsunterlagen kann zu einem Ausschluss führen. Ohne Aufforderung des Auf- traggebers eingereichte Vertragsentwürfe oder Änderungsvorschläge des Bieters werden nicht berücksichtigt und führen ebenfalls zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

  1. Änderung der Vergabeunterlagen durch Auftraggeber

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen zu ändern. Jede Änderung wird den Bietern schnellstmöglich mitgeteilt.

  1. Teilung in Lose

Der ausgeschriebene Auftrag wird gesamtheitlich vergeben.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote und Alternativangebote sind nicht zulässig.

  1. Bieterfragen

Die Bieter erhalten die Gelegenheit bis Ablauf des 04.11.2026 Fragen zu den Vergabeun- terlagen einzureichen.

Die Kommunikation erfolgt:

elektronisch über die Vergabeplattform

Telefonische Bieterfragen werden nicht beantwortet.

  1. Datenübermittlung durch den Bieter

Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten unternehmens- und personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und der Inhalt seines Angebots in den dazu berufenen Gremien der Auf- traggeberin erörtert werden kann und nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolg- reichen Bieters mitgeteilt wird.

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  1. Zugelassene Bieter/Bietergemeinschaften

Die Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist zulässig.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot zwingend auch die Anla- gen zur Prüfung der Bietereignung gem. Ziff. „Eignungsprüfung“ dieser Vergabeunterla- gen abzugeben.

Die Angebotsunterlagen sind vom bevollmächtigten Vertreter auszufüllen und dem Ange- bot beizufügen.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamt- schuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen.

Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist nicht zu- lässig.

  1. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer)

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Sofern der Bieter Nachunternehmer einschaltet, bietet er als Generalunternehmer an.

Beabsichtigt der Bieter Teilleistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ist vom Bieter zwingend die Anlage Nachunternehmer einzureichen.

Will der Bieter bei der Leistungserbringung Nachunternehmer einsetzen, so hat der Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist unter Verwendung der Anlage Nachunternehmer min- destens die Leistungsteile zu benennen, die von Nachunternehmern erbracht werden sol- len.

Die Nachweise/Erklärung der Nachunternehmer zu deren Fachkunde und Leistungsfähig- keit sind spätestens auf Anforderung innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung nachzureichen. Der Auftraggeber wird die Erfüllung der Eignungsan- forderungen des Nachunternehmers prüfen. Hierzu behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung zu überprüfen, ob auch die Eignungsanforderungen gemäß Ziffer „Eignungsprüfung“ dieser Vergabeunterlagen durch den Nachunternehmer erfüllt werden und fordert hierzu ggf. zusätzliche Unterlagen vom Nachunternehmer an, sofern diese für die Leistungserbringung durch den Nachunternehmer anwendbar sind.

Der Bieter hat Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Bieter muss außerdem si- cherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Aufgaben nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.

Der Auftraggeber darf dem Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 5 VgV widersprechen.

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Der Wechsel oder der zusätzliche Einsatz eines (nicht vorher zugelassenen) Unterauf- tragnehmers für die Ausführung wesentlicher Teile der Leistung stellt eine Vertragsände- rung dar und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (§ 4 Nr. 4 VOL/B).

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu las- sen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaft- liche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Ange- bot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der an- deren Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen an- zugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungser- klärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle ge- setzten Frist zu ersetzen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

  1. Verfahrenssprache

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen bei- zufügen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss von der amtlichen Aus- landsvertretung des Bieters in der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Konsulat) beglaubigt sein. Dies gilt nicht für Zertifizierungen und/oder Bescheinigungen von Herstel- lern etc., die regelmäßig in englischer Sprache ausgestellt werden. Diese Unterlagen können ohne Übersetzung eingereicht werden. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber während des kompletten Vergabeverfahrens ist jedoch ausschließlich in deutscher Spra- che zu führen. Dem Angebot sind die übersandten Vergabeunterlagen zugrunde zu le-

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gen. Das Angebot muss die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen ge- forderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig enthalten.

  1. Angebotsabgabe

elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Auftragsbekanntmachung

  1. Angebote, Fristen, Wertung

Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Ände- rungen und Berichtigungen des Bieters an seinen Eintragungen sowie die Eintragungen selbst müssen zweifelsfrei sein. Berichtigungen dürfen nur so vorgenommen werden, dass die unrichtigen Eintragungen gestrichen und die richtigen darüber gesetzt werden. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Für alle angebotenen Produk- te sind die dazugehörigen Datenblätter als Nachweis der Konformität mit der Leistungs- beschreibung/den Leistungsverzeichnissen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.

22.1. Angebotsfrist

Das Angebot muss dem Auftraggeber bis

11.11.2026 um 10:00 Uhr Ende der Angebotsfrist

zugegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots. Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet ein- gehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind, können berücksich- tigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote noch zurückgenommen werden.

22.2. Bindefrist

Mit dem Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Bindefrist. Die Bieter sind bis

31.12.2026 Ende der Bindefrist

an ihr Angebot gebunden (Ablauf der Bindefrist). Das Angebot kann in dieser Zeit nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden.

22.3. Zuschlagserteilung

Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gem. § 134 GWB voraussichtlich bis

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geplant 15.12.2026 Zuschlagsfrist

erteilt. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfah- rens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Dies gilt unbe- schadet einer möglichen späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde. Eine eventuelle Aufhebung der Ausschreibung wird den Bietern in jedem Fall mitgeteilt.

22.4. Nachforderung von Unterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote feh- lende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Er- klärungen und Unterlagen zur Eignung, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf Einräu- mung einer Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber anderen Bietern Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen gibt.

Unterlagen, die der Vertreter der Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem vom Vertreter der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Bieter sind verpflichtet, Anfragen des Auftraggebers zur Aufklärung, auch im Hinblick auf unterdurchschnittliche oder auffällig niedrige Preis- oder kalkulatorische Angaben, mit transparenten Angaben zur Kalkulation zu beantworten. Die verspätete Beantwortung oder Nichtbeantwortung solcher Anfragen zur Aufklärung kann zum Ausschluss führen.

22.5. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote

Der Auftraggeber informiert die Bieter, auf deren Angebote der Zuschlag nicht erteilt wer- den soll, gemäß § 134 Abs. 2 GWB spätestens 15 Kalendertage vor Zuschlagserteilung per Post bzw. zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung bei Übersendung der Vorabin- formation per Telefax oder auf elektronischem Wege über die Gründe der Nichtberück- sichtigung ihrer Angebote, den Namen des obsiegenden Unternehmens und über den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung/des Vertragsschlusses.

  1. Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen bzw. die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung/Kostenerstattung gewährt.

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  1. Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den vier Wertungsstufen:

1. WertungsstufePrüfung der formalen Anforderungen
2. WertungsstufeEignung der Bieter
3. WertungsstufeAngemessenheit der Preise
4. WertungsstufeDas wirtschaftlichste Angebot
  1. Eignungsprüfung

Aufträge dürfen nur an geeignete Bieter vergeben werden. Geeignet sind Bieter, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fach- kunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach den §§ 123, 124 GWB vom Verfah- ren auszuschließen sind.

Nach den Vergabevorschriften ist auf der zweiten Wertungsstufe die Eignung der Bieter zu prüfen. Kriterien hierfür sind u.a. technische und berufliche sowie wirtschaftliche und fi- nanzielle Leistungsfähigkeit, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Zu berücksichti- gen sind besondere Erfahrungen, Sach- und Fachkenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der geforderten Leistung erforderlich sind.

Der Bieter hat die Anlage Eigenerklärung zur Eignung auszufüllen und diese zusam- men mit seinem Angebot vorzulegen.

Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall den Nachweis über die eben genannten Erklärungen zu fordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient sowie für Bietergemeinschaften.

  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Ange- bot je Los erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfa- chen Richtwertmethode gemäß UfAB VI Version 1.0.

Das wirtschaftlichste Angebot je Los wird gemäß folgender Formel ermittelt:

L Z = —————– P

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

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Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung

L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte)

P = Preis (Euro)

Das Kriterium Preis setzt sich zusammen aus:

• Die Gesamtsumme aus dem 005_003#Preisblatt.

Kriterium Leistung setzt sich zusammen aus:

• Summe der erzielten Leistungspunkte aus der 005_004#Bewertungsmatrix

Den Auftrag erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z

  1. Vertreter des Bieters bei der Angebotseröffnung

Vertreter des Bieters sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.

  1. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis

Die einzutragenden Angebotspreise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro anzugeben. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Positi- on) nicht dem Ergebnis von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgeblich. Die Gesamtangebotssumme aus dem Preisblatt / Kalkulationsdatei / Leis- tungsverzeichnis ist in die Anlage Angebotsvordruck einzutragen. Der Umsatzsteuer- betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Zudem ist das Preisblatt / Kalkulationsdatei / Leistungsverzeichnis in un- veränderbarer Form (bspw. als PDF oder als Scan) und zusätzlich Excel-Dokument (Da- teiendung: xlsx) einzureichen bzw. im e-Vergabe-Portal hochzuladen Sofern eine loswei- se Vergabe stattfindet, gilt dies für alle vom Bieter angebotenen Lose.

  1. Verwendung des Angebotsvordrucks

Für die Abgabe des elektronischen Angebotes in Textform ist die Anlage Angebotsvor- druck zu verwenden. Der Angebotsvordruck ist mit dem Namen des Bieters sowie mit Datum zu versehen. Die Angabe der Firma und des Namens der abgebenden bzw. erklä- renden Person(en) ist ausreichend. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Die abgefragten Daten sind im Angebotsvordruck zu ergänzen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden bzw. danach verfahren wird.

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Wichtig:

Ist

• bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, • ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,

wird das Angebot ausgeschlossen.

  1. Rechtsschutz/Zuständige Vergabekammer

Für etwaige Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB ist folgende Vergabekammer zuständig:

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Tel.: +49 981 53-1277 Fax: +49 981 53-1837 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein- reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in- nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga- be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

  1. Datenschutz

Der Bieter ist verpflichtet, die einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten.

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  1. Erklärungen des Bieters über den Gerichtsstand und das anzuwendende Recht

Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass er als alleinigen Gerichtsstand die für den Sitz der Auftraggeberin zuständigen Gerichte des ordentlichen und besonderen Rechtswegs der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert. Dies gilt für alle sich aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten und für alle Beziehungen zwischen ihm und der Auftraggeberin. Es ist ausschließlich das im Gebiet der Bundesre- publik Deutschland geltende Recht anzuwenden.

Der Bieter verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die ihm/ihnen im Rahmen des Vergabe- verfahrens bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten Verschwiegenheit hierüber zu bewahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; eine Veröffentlichung (auch aus- zugsweise) ist nicht gestattet.

  1. Abschließende Erklärungen des Bieters

Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebots, dass er

  1. die Ausschreibungsunterlagen einschl. Anlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft hat;

  2. die Ausschreibungsunterlagen einschl. Anlagen lückenlos gelesen und er keine Wider- sprüche, Mehrdeutigkeiten o. Lücken in den Ausschreibungsunterlagen erkannt hat;

  3. alle sonstigen den Preis beeinflussenden Umstände geprüft und bewertet hat;

  4. die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen für ausreichend und vollständig hält;

  5. Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Maßgabe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB sowie § 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB, Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit ohne Durch- führung eines neuen Vergabeverfahrens vorzunehmen.

Art: Ersatzbeschaffung; Änderung der Abnahmemenge (Mehrung)

Umfang: max. 10 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes

Voraussetzung: Wegfall bestehender Systeme nach Ausführungsbeginn, des- sen Zeitpunkt und Umfang zu Beginn dieser Beschaffungs- maßnahme dem Auftraggeber nicht bekannt ist.

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B. Anlagenverzeichnis

001#Aufforderung zur Angebotsabgabe

002#Vergabebedingungen

003#Anlage Angebotsvordruck

Anlagen zur Erklärung der Bietereignung

004_001#Eigenerklärung I

004_002#Eigenerklärung II

Anlagen Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnisse

005_001#Projektbeschreibung

005_002#Leistungsbeschreibung

005_003#Preisblatt

005_004#Bewertungsmatrix

Anlagen Vertragsbedingungen

006_001#BVB - Besondere Vertragsbedingungen für Liefer-/Dienstleistungen

006_002#ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

006_003#EVB-IT Systemvertrag

006_004#EVB-IT Systemvertrag AGB

006_005#Auftragsvereinbarung

Anlagen zum Nachunternehmereinsatz/zur Eignungsleihe

007_001#Anlage Bietergemeinschaft

007_002#Anlage Nachunternehmer

007_003#Anlage L235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen

007_004#Anlage L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Sonstiges

008_001#IT Vorgaben Klinikum St.-Marien Amberg

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