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EVB-IT Systemvertrag
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Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4 1.1 Vertragsgegenstand 4 1.2 Vergütung 5 1.3 Vertragsbestandteile* 5 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen: 5 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 7 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 7 2.2 Leistungen nach der Abnahme 7 2.3 Vorgehensmodell 7 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 7 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 8 4.1 Verkauf von Hardware 8 4.2 Vermietung von Hardware 9 4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 10 4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung 10 4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 11 4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen 11 4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 11 4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 12 4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung 12 4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 13 4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen 13 4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 13 4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 14 4.5.1 Leistungsumfang 14 4.5.2 Vergütung 14 4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 15 4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) 16 4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen 16 4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* 16 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 16 4.6.1 Leistungsumfang 16 4.6.2 Vergütung 16 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 16 4.7.1 Leistungsumfang 16 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 17 4.7.3 Vergütung 17 4.8 Schulung 17 4.8.1 Art und Umfang der Schulungen 17 4.8.2 Schulungsunterlagen 18 4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 18 4.9 Dokumentation 19 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 19 4.10.1 Leistungsumfang 19 4.10.2 Vergütung 19 5 Systemservice 19 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 19 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 19 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 21 5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 22 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen 22 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 22
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 23 5.4.1 Vergütung 23 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 23 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 23 5.5.1 Teleservice* 23 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 23 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 23 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 24 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 24 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 24 6.2.1 Leistungsumfang 24 6.2.2 Vergütung 24 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 24 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 24 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 24 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 25 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 25 7.2.3 Während sonstiger Zeiten 25 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 25 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 25 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 25 7.4.2 Reisezeiten 26 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 26 7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 26 8 Termin- und Leistungsplan 26 9 Zahlungsplan 27 10 Projektmanagement 28 10.1 Projektmanager/Projektleiter 28 des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): 28 10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers 28 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 29 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 29 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 29 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 29 11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 30 11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* 30 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 30 11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 30 11.6 Entsorgung der Verpackung 30 12 Mitwirkung des Auftraggebers 31 13 Abnahme 31 13.1 Gegenstand der Abnahme 31 13.2 Testdaten 31 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung 31 13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 32 13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung 32 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 32 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 32 14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 32 14.3 Mängelmeldungen 32 14.3.1 Form der Mängelmeldung 32 14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen 33 14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline 33 14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen 33 14.4.2 Servicezeiten 34 14.4.3 Hotline 34
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 3 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
14.5 Teleservice* 34 14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 34 15 Haftungsregelungen 35 15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 35 15.2 Haftung bei Verzug 35 15.3 Haftung für den Systemservice 35 15.4 Haftung für entgangenen Gewinn 35 16 Vertragsstrafen bei Verzug 35 16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems 35 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 35 17 Weitere Vereinbarungen 36 17.1 Garantien 36 17.1.1 Auftragnehmergarantien 36 17.1.2 Herstellergarantien 36 17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 36 17.2.1 Übergabe des Quellcodes* 36 17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes 37 17.3 Haftpflichtversicherung 37 17.4 Sicherheiten 37 17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft 37 17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 37 17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 38 17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 38 17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention 38 17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers 38 17.8 Sonstige Vereinbarungen 39
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 4 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems
zwischen
Klinikum St. Marien Amberg Mariahilfbergweg 7 92224 Amberg
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 24-11-096-TK
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —
und
[wird nach Zuschlag ergänzt] . [wird nach Zuschlag ergänzt] . [wird nach Zuschlag ergänzt] .
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: [wird nach Zuschlag ergänzt] .
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —
wird folgender Vertrag geschlossen: Hinweis: Der Vertrag kommt bereits mit Zuschlagserteilung zustande; gelb markierte Felder werden gemäß Angebot des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung ergänzt; eine sich ggf. anschließende Unterzeichnung erfolgt nur klarstellend.
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage des in der Ausschreibung / Leistungsbeschreibung definierten System- und Leistungsumfanges. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 ge- nannten Dokumenten.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 5 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
1.2 Vergütung Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Die Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. gemäß den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses gemäß dem Angebot des Auftragnehmers.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.3 Vertragsbestandteile* Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen:
1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 6 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
| Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag | |||
|---|---|---|---|
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | 005_001# Projektbeschreibung und 005_002#Leistungsbeschreibung in Verbindung mit den Angaben des Bieters im Rah- men der Zuschlagskriterien, ggf. konkretisiert durch die Beantwortung von Bieterfragen | 15.06.2026 15.06.2026 | 18 Seiten 42 Seiten |
| 2 | 005_003#Preisblatt | 15.06.2026 | 3 Register |
| 3 | 005_004#Bewertungsmatrix | 15.06.2026 | 4 Register |
| 4 | Verdingungsunterlagen der Ausschreibung | 15.06.2026 | --- |
| 5 | Angebot des Auftragnehmers | [wird nach Zuschlag er- gänzt] | [wird nach Zu- schlag ergänzt] |
Es gelten die Anlagen in folgender oben genannter Rangfolge ---------
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.3.3 bzw. 4.4.3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und ins- besondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rang- folge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.
1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT Sys- tem-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege- lungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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EVB-IT Systemvertrag
Seite 7 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
2.1 Leistungen bis zur Abnahme Verkauf von Hardware Vermietung von Hardware Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) Schulung Projektmanagement Sonstige Leistungen
2.2 Leistungen nach der Abnahme Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems Sonstige Leistungen
2.3 Vorgehensmodell Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: V-Modell XT* V-Modell XT* (Version/Stand) . Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr. . Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. 1.
3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1 und 2. Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 8 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten* | Art der beizustellen- den Systemkompo- nenten* (HW, SW, IS, S)1 |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige
Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. .
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems
4.1 Verkauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend im Leistungsverzeichnis aufgeführte Hard- ware:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. | EXP1 | Menge | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* ledig- lich im Feld „Summe“ den Anteil daran an- geben2. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | Gesamtpreis | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| --------------------------------------------------------------- | |||||
| --------------------------------------------------------------- | |||||
| --------------------------------------------------------------- | |||||
| --------------------------------------------------------------- | |||||
| --------------------------------------------------------------- | |||||
| Summe |
1 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 9 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthal- ten. Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschal- festpreis* enthalten. Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.1 ergibt sich gemäß den Einzelpositio- nen des Leistungsverzeichnisses gemäß dem Angebot des Auftragnehmers.
4.2 Vermietung von Hardware Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kompo- nenten
| Lfd. Nr. | Produktbe- zeichnung und -beschrei- bung, Produkt-Nr. | Menge | Mindest- vertrags- dauer in Monaten | Abw. Miet- be- ginn1 | Miet- dauer in Mo- naten (feste Lauf- zeit) | Abw. Kün- digungs- frist in Monaten2 | Automati- sche Ver- längerung um Anzahl Monate3 | Monatlicher Mietpreis | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | Gesamtpreis | ||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| - | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| - | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| - | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| - | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| - | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| - | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Monatlicher Gesamtmietpreis |
1 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB 2 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB 3 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.
Weitere Vereinbarungen zur Kündigungsfrist abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB ge- mäß Anlage Nr. . Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.2 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthal- ten. Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.2 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschal- festpreis* enthalten. Die Vergütung für die gesamte Software gemäß Nummer 4.2 ergibt sich gemäß den Einzelpositio- nen des Leistungsverzeichnisses gemäß dem Angebot des Auftragnehmers.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 10 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergü- tung auf Dauer überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. | Menge | EXP1 | Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopien | Zu liefernde Version2 | Abwei- chende Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix An- lage Nr. (Muster 4)3 | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzel- preis | Gesamt- preis | |||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| ------------------------------- | ||||||||
| ------------------------------- | ||||||||
| ------------------------------- | ||||||||
| Summe |
1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsre- gelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.3.3). 4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzu- geben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 ist nicht im Pauschalfest- preis* enthalten. Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 11]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 11 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr. wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT Sys- tem-AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware* aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programm- stand*, sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin erfolgen wird. Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. .
4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.3.1, Spalte 7), • Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. in folgender Form: , gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. 1 und 2 beschrieben.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 12]
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Seite 12 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)
4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt
| Lfd. Nr. | Produkt- bezeich- nung und -be- schrei- bung, Produkt- Nr. | Men- ge | E X P 1 | Anzahl erlaubter Siche- rungsko- pien | Zu lie- fernd e Ver- sion2 | Abwei- chende Nutzungs- rechte (Muster 4)3 Anlage Nr. | Mindest- vertrags- dauer in Monaten | Abw. Miet- be- ginn4 | Miet- dauer in Mona- ten (feste Lauf- zeit) | Abw. Kündi- gungs- frist 5 | Automatische Verlängerung um Anzahl Monate6 | Monatlicher Miet- preis | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzel- preis | Gesamt- preis | ||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
| Monatlicher Gesamtmietpreis |
1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsre- gelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.4.3). 4 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB. 5 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB. 6 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.
Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 ist nicht im Pauschalfest- preis* enthalten. Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die gesamte Software gemäß Nummer 4.3.1 ergibt sich gemäß den Einzelpositio- nen des Leistungsverzeichnisses gemäß dem Angebot des Auftragnehmers.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 13]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 13 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT Sys- tem-AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware* aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programm- stand*, sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin erfolgen wird. Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. .
4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.4.1 Spalte 7), • Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: , gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. in folgender Form: , gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
4.5.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:
| Lfd. Nr. | Individualsoftware* | Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individual- software* |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
| Gesamtsumme |
Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:
| Lfd. Nr. | Lfd. Nr. aus Num- mer 4.5.1, Tabelle 1, Spalte 1 | Bezeichnung der vorbestehenden Teile* | Übergabe nur im Ob- jektcode* |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbe- stehenden Teilen* im Projektverlauf rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB, jedoch wer- den keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzie- rung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftrag- nehmer hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung.
4.5.2 Vergütung Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Num- mer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT System-AGB wird die gemäß Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB geschuldete Überlassung am Markt nicht erhältlicher, jedoch für die Bearbeitung der Individualsoft- ware* nötiger Werkzeuge* zusätzlich gemäß Anlage vergütet.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer gem. Nummer 4.5.1. gilt Folgendes:
Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insge- samt an beliebige Dritte beträgt insgesamt Euro. Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Indivi- dualsoftware* abgegolten.
4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* Folgende abweichende Nutzungsrechte werden vereinbart für:
4.5.3.1 Gesamte Individualsoftware* Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungs- recht gewährt wird. Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.
4.5.3.2 Bestimmte Individualsoftware* Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird. Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System- AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizen- zierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB die Regelungen zu den Nut- zungsrechten aus Anlage Nr. .
4.5.3.3 Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. Abweichend von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Ver- breitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt. Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in An- lage Nr. geregelt.
4.5.3.4 Werkzeuge* Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, statt nur eines weiteren Vervielfältigungsstücks Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese gemeinsam mit der Individualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten daran die Rechte aus Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräu- men. Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte ge- mäß Anlage Nr. eingeräumt.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) Hat der Auftraggeber sich kein ausschließliches Nutzungsrecht ausbedungen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, an den Auftraggeber für jede Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Individual- software* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. an einen Dritten eine finanzielle Gegenleistung in Höhe von % der in Nummer 4.5.1 lfd. Nr. vereinbarten Vergütung in Höhe von % der erzielten, mindestens aber eine angemessene Lizenzgebühr (netto) gem. Anlage Nr. zu zahlen. Die Lizenzrückvergütung ist insgesamt begrenzt auf die gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. zu zahlende Vergütung, zuzüglich eines Aufschlages von %. % der gemäß Nummer 4.5.1 zu zahlenden Vergütung.
4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .
4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.
4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
4.6.1 Leistungsumfang Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr.1 und 2.
4.6.2 Vergütung Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pau- schalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrati- onsleistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*
4.7.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB- IT System-AGB). Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. 1 beschrie- ben.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort genann- ten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.
4.7.3 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
4.8 Schulung
4.8.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt nachfolgender Tabelle vereinbart:
Lfd. Anzahl Art der Inhalt der Schulung Schu- Ort2 Maximale Sofern im Pau- Nr. der Schulung lungstage Anzahl schalfestpreis* ent- Schu- (NZ/AD/M pro Schu- Teilneh- halten, keine An- lungen P/S)1 lung mer pro gabe notwendig Schulung Betrag Ge- pro samt- Schulung preis
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Summe
1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung
Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 2
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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4.8.2 Schulungsunterlagen Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:
Lfd. Nr. Schulung (hier Schulungsunterlage EXP1 Menge lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen)
1 2 3 4 5
gemäß Anlage Nr. 1 und 2
1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften
Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .
4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. gemäß den Einzelpositionen des Leistungsver- zeichnisses gemäß dem Angebot des Auftragnehmers.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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4.9 Dokumentation Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. 1 und 2. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Spra- che / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Do- kumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Do- kumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Doku- mentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem ab- zulegen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. .
4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung
4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. .
4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
5 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:
5.1 Arten von Systemserviceleistungen
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, er- stellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzu- stellen.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System- AGB wiederherzustellen. gemäß Anlage Nr. 1 und 2 wiederherzustellen.
5.1.1.1 Störungsmeldung
5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. .
5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:
[wird nach Zuschlag ergänzt] Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung: [wird nach Zuschlag ergänzt]
Postanschrift: [wird nach Zuschlag ergänzt]
Telefon: [wird nach Zuschlag ergänzt]
Fax: [wird nach Zuschlag ergänzt]
E-Mail: [wird nach Zuschlag ergänzt]
Web-Adresse: [wird nach Zuschlag ergänzt]
gemäß Anlage Nr. .
5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Es werden folgende die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) nach Anlage 1 vereinbart.
Mängelklasse Reaktionszeit* Wiederherstellungszeit* in Stunden in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel --------------------------------
Betriebsbehindernder Mangel ---------------------------------
Leichter Mangel ---------------------------------
Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. . für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.
Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
5.1.1.3 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten gemäß Anlage Nr. 1 vereinbart.
| Tag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von | bis | Uhr |
5.1.1.4 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Montag | bis | Freitag | von | 8:00 | bis | 17:00 | Uhr |
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von | bis | Uhr |
Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .
5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Gesamtsystems des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Sys- temkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. zu vermeiden.
zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. .
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoft- ware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:
| Lfd. Nr. aus Nummer 4.3.1 | Lfd. Nr. aus Nummer 4.4.1 | Überlassung aller verfügbaren Programm- stände* | Zeitpunkt der Leistung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Patches*, Updates* | Upgrades* | Releases/ Versi- onen* | Auf Anforderung des Auftraggebers | Unverzüglich, sobald ver- fügbar | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer ge- mäß Anlage Nr. . Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. . Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbe- dingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programm- stände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungs- rechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.
5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Ge- samtsystems dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems gemäß 001#Projektbeschreibung und 002#Leis- tungsbeschreibung folgendem Datum
jeweils für die Dauer von 60 Monaten gemäß 001#Projektbeschreibung und 002#Leistungsbeschreibung für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer
zu erbringen.
5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkün- digungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. für Komponenten, welche während der Ver- tragslaufzeit außer Betrieb genommen werden, vereinbart.
5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
5.4.1 Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Ge- samtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Num- mer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses gemäß dem Angebot des Auftragnehmers.
5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr.
5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen
5.5.1 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicever- einbarung gemäß Anlage Nr. 1 und 2.
5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. .
5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maß- nahmen zu dokumentieren.
2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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6 Weitere Leistungen nach der Abnahme
6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1 und 2 weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB.
6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme
6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. .
6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme be- trägt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemservice- leistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Eine Vergütung nach Aufwand ergibt sich für die Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis bei denen der Preis nach Zeiteinheit (Personentage, Stunden) festgelegt wird. Die Höhe der Vergütung der Ein- zelposition ergibt sich gemäß dem Leistungsverzeichnis gemäß Angebot des Auftragnehmers.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkate- gorie | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1 | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2 | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| je Stunde | je Tag | je Stunde | je Tag | je Stunde | je Tag | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| Kategorie 1 | -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ||||||
| Kategorie 2 | -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ||||||
| Kategorie 3 | -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ||||||
| Kategorie 4 | -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ||||||
| Kategorie 5 | -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr |
7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr |
7.2.3 Während sonstiger Zeiten
| Wochentag | Uhrzeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Samstag | von | bis | Uhr | ||
| Sonntag | von | bis | Uhr | ||
| Feiertag am Erfüllungsort | von | bis | Uhr |
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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EVB-IT Systemvertrag
Seite 26 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistun- gen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistun- gen nach Maßgabe der Anlage Nr. 2 vereinbart.
8 Termin- und Leistungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der zu erbringenden Leistung | Art des Termins MS1, BB2, BBTA3, TA4, VE5 | Leistungszeit (Datum oder Zeit- punkt nach Zu- schlagserteilung) | Leistungsort (einschließlich An- schrift) | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 MS = Meilenstein 2 BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung 3 BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme 4 TA = Teilabnahmetermin 5 VE = Vertragserfüllungstermin*
Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten or- ganisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umset- zung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage 001#Projekbeschreibung und 005#Projektplan
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 27 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
9 Zahlungsplan Der Auftraggeber leistet zum (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB. Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Termin gemäß Nummer 8, lfd. Nr. | Art der Zahlung AZ1, TZ2, SZ3 | Betrag | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
1 AZ = Abschlagszahlung* 2 TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. 3 SZ = Schlusszahlung
Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. 1.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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EVB-IT Systemvertrag
Seite 28 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
10 Projektmanagement
10.1 Projektmanager/Projektleiter
des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):
| Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstel- lung des Gesamtsystems | Gesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner | |
|---|---|---|
| Name: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Position: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Organisationseinheit/Abteilung: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Telefon: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Fax: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| E-Mail: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Postanschrift: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
des Auftraggebers:
| Projektmanager | Projektleiter als Ansprechpartner | |
|---|---|---|
| Name: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Position: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Organisationseinheit/Abteilung: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Telefon: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Fax: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| E-Mail: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Postanschrift: | [wird nach Zuschlag ergänzt] | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung:
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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Seite 29 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
| Lfd. Nr. | Schlüsselposition | Name | Kontaktdaten |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1
10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht wer- den, wie folgt festgelegt: in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. in Anlage Nr. . Der Auftragnehmer im Falle eines Änderungsverlangen des Auftraggebers ein Nachtragsangebot zu erstellen und diesem in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Nachtragsange- bote müssen im gleichen Kalkulationsschema errechnet werden, das dem Angebot des Auftragneh- mers aus der Rahmenvereinbarung zu Grunde liegt. Vergleichbare Teilleistungen dürfen unter glei- chen Voraussetzungen nicht höher berechnet werden. Den Nachtragsangeboten ist auf Verlangen eine Preisentwicklung beizufügen.
11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:
11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 30]
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Seite 30 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheits- überprüfung SÜ 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1
11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 1 zu beachten; sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen; die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beach- ten; folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. .
In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftrag- nehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .
11.6 Entsorgung der Verpackung Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. .
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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EVB-IT Systemvertrag
Seite 31 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2 EVB-IT System-AGB).
12 Mitwirkung des Auftraggebers Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):
| Lfd. Nr. | Art der Mitwirkung | Erläuterungen (z.B. fachli- che Qualifikation des Per- sonals, das Mitwirkungs- leistungen erbringt) | max. Aufwand | Termin/ Zeitraum | Ort |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Las- tenheft gemäß Anlage Nr. und dem Teil „Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers“ des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. . Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr.1.
13 Abnahme
13.1 Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 verein- bart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Ge- samtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1. Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
13.2 Testdaten Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .
13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB): . Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): . Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Sys- tem-AGB): . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Zif- fern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB).
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 32]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 32 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprü- fungen statt 14 Tagen jeweils . Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: .
13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelun- gen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorga- ben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB).
13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. die dort genannten Män- gelklassen vereinbart. Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprü- fung gefundenen Mängel in Anlage Nr. vereinbart.
14 Mängelhaftung (Gewährleistung)
14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate Mo- nate beträgt. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoft- ware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate Monate beträgt. Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt be- zogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoft- ware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponen- ten* gilt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. betragen 24 Monate ab förmlicher mangelfreier Abnahme des Systems durch den Auftraggeber bzw. des Anlagenteils bei Teilabnahmen.
14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistun- gen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. .
14.3 Mängelmeldungen
14.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. .
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 33]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 33 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen Die Mängelmeldung erfolgt: an folgende Adresse:
| Name/Firma: | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
|---|---|
| Organisationseinheit/Abteilung: | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Postanschrift: | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Telefon: | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Fax: | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| E-Mail: | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
| Web-Adresse: | [wird nach Zuschlag ergänzt] |
gemäß Anlage Nr. .
14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline
14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende die Re- aktions-* und Wiederherstellungszeiten* nach Anlage Nr. 1 vereinbart:
| Mängelklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernder Mangel | ---------------------------------------------------------------------------------------------- | |
| Betriebsbehindernder Mangel | ---------------------------------------------------------------------------------------------- | |
| Leichter Mangel | ---------------------------------------------------------------------------------------------- |
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmel- dung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 34]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 34 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
14.4.2 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart – gemäß 002#Leistungsbeschreibung
| Tag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von | bis | Uhr |
14.4.3 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten - gemäß 002#Leistungsbeschreibung
| Tag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von | bis | Uhr |
Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .
14.5 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicever- einbarung gemäß Anlage Nr. 1.
14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftrag- geber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.6 EVB-IT System- AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 35]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 35 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
15 Haftungsregelungen
15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflicht- verletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
15.2 Haftung bei Verzug Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung für Verzug bei leichter Fahr- lässigkeit die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
15.3 Haftung für den Systemservice Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt Euro pro Vertragsjahr. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice minimal das fache (statt des Doppelten) maximal das fache (statt des Vierfachen) der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.
15.4 Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Ge- winn.
16 Vertragsstrafen bei Verzug
16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Über- schreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festge- legten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenre- gelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Ver- tragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Ver- tragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 36]
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Seite 36 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
17 Weitere Vereinbarungen
17.1 Garantien
17.1.1 Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 14 und Ziffer 13 EVB-IT System-AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr. erfolgt. Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Num- mer 14 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. erfolgt.
17.1.2 Herstellergarantien Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbar- keitsgarantien übernehmen:
| Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* ge- mäß Nummer 4 | Garantiebeginn | Dauer der Garantie in Monaten | Name des Herstel- lers | Umfang der Leistung im Ga- rantiefall (z.B. VOS/BIS1) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)
Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfol- gen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers
17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*
17.2.1 Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Stan- dardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Stan- dardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 37]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 37 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .
17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes Es wird gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT System-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Stan- dardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB) vereinbart.
Lfd. Nr. aus Hinterlegungsstelle und Beitritt zu einer bestehenden (4.3.1/4.4.1/4.5.1) Hinterlegungsvereinbarung Hinterlegungsvereinbarung gemäß
1 2 3
Nummer Hinterlegungsstelle: Anlage Nr. lfd. Nr.
Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.
Nummer Hinterlegungsstelle: Anlage Nr. lfd. Nr.
Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.
Nummer Hinterlegungsstelle: Anlage Nr. lfd. Nr.
Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.
17.3 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.
17.4 Sicherheiten
17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird ver- einbart. Abweichend von Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft statt 100% der Vorauszahlung Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100% der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).
17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit Es werden für die Vertragserfüllung folgende Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheiten vereinbart: Vertragserfüllung Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf ei- nem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT Sys- tem-AGB vereinbart.
Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit des
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
[Seite 38]
EVB-IT Systemvertrag
Seite 38 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
Erstellungspreises*. Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB wird die teilweise Rückgabe der Sicherheit nach Teilabnahmen gemäß Anlage Nr. geregelt. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB ver- langen.
Mängelhaftung (Gewährleistung) Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System- AGB vereinbart.
Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit 5 % des Auftragswertes*.
ODER
17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB vereinbart. kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit
Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit für die Ver- tragserfüllung % des Erstellungspreises* und für die Mängelhaftung % des Erstel- lungspreises*. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB verlangen.
17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages die in Anlage Nr. aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Ver- waltung zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 649 BGB aus Anlage Nr. .
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)
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EVB-IT Systemvertrag
Seite 39 von 39 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 24-11-096-TK Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]
17.8 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
, , Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 (modifiziert durch AG, Änderungen und Streichungen markiert)