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V 212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot
3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsver- zeichnisses ist allein verbindlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7. Alle Einheitspreise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
- Nebenangebote
4.1. Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaften
5.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
- Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
- Eignung
7.1. Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2. Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 7.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3 und 4 Unterlagen zum Angebot - Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat Angebote gleichwertiger Leistungen dahingehend zu überprüfen, ob die jeweilige Leistung den in der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen entspricht. Die Bieter haben daher im Angebot anzugeben, mit welchen Nachweisen die Einhaltung der geforderten Umweltschutzanforderungen belegt werden. Der Nachweis kann von den Bietern belegt werden durch:
den Verweis auf Gütenzeichen (z.B: das Umweltzeichen Blauer Engel oder die EU Blume), wobei immer auch gleichwertige Gütezeichen zugelassen werden müssen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder
gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
- Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen
1.1. Technische Voraussetzungen
Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:
Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows) macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche) Signaturkomponente: Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur)
Verwendung des Bieterclients ava-sign:
Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.)
keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)
1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
1.3. Änderung der Vergabeunterlagen
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.
1.4. Form der Angebotsabgabe
In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:
‒ elektronisch in Textform
‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur
‒ schriftlich in Papierform.
Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.
- Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign
In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.
2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign
Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen laden
Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.
Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.
Platzhalter „Angebotsdokument“
Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.
Platzhalter „Anlagen Angebot“
Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!
Angebot einreichen
Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.
1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!
Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann
über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen
in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“
2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign
Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein kostenfreies Programm, das NACH der Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.
Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!
Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen für Bieterclient laden
Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.
Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.
Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind „Nebenangebote“.
Angebot hochladen
Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“.
2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).
- Technischer Support
Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:
RIB Software GmbH Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin evergabe-hotline.berlin@rib-software.com Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal iTWO tender eine Chatfunktion zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.
Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
Datum: 29.09.2026 Vergabestelle Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Turmstraße 21 (Haus B) 10559 Berlin Deutschland
Empfänger
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Datum 15.10.2026 Uhrzeit 11:00
Bindefrist endet am 13.11.2026
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 10
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
Anlagen:
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212 Teilnahmebedingungen
V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
V 226.V-I F Mindestanforderungen Nebenangebote (Tiefbau)
V 227.H F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Hochbau,GaLa-Bau)
V 227.V-I F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Tiefbau)
V 242.H F Instandhaltung (Hochbau)
Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. 21 Information über die personenbezogene Datenerhebung
Hinweise zur Urkalkulation
DS Info Vergabe Sanktionen ggü. Russland
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen (Hochbau)
V 214.V-I F Besondere Vertragsbedingungen (Tiefbau)
V 214.G F Besondere Vertragsbedingungen (GaLa-Bau)
V 231 F Besondere Vertragsbedingungen - Mindeststundenentgelt und Tariftreue ggf. mit Anlage(n) zu 1.1.2
V 241 F Besondere Vertragsbedingungen - Bauabfallentsorgungsleistungen
V 247 F Besondere Vertragsbedingungen - ILO-Kernarbeitsnormen
V 248 F Besondere Vertragsbedingungen - Umweltschutzanforderungen
V 2481 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen / Gebäuderückbau
V 2482 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen / Baumaschinen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 10
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
V 250 F Besondere Vertragsbedingungen - Verhinderung von Benachteiligungen
V 255 F Besondere Vertragsbedingungen - Kontrolle und Sanktionen nach dem BerlAVG
V 2250 Stoffpreisgleitklausel
V 244 F Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
V 213 F Angebotsschreiben ohne Lose
V 2131 F Angebotsschreiben mit Losen
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau)
V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung (Tiefbau)
V 224.H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 239 F Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Hochbau,GaLa-Bau) oder
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Hochbau,GaLa-Bau)
Vertragsformulare Instandhaltung (Hochbau)
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (mit Preisen)
Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität
Urkalkulation (siehe Hinweise)
Anlage HI_V_238
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 10
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
V 223.H F Aufgliederung der Einheitspreise (Hochbau,GaLa-Bau)
V 2411 F Abfall – Formblatt 1
- Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
Land Berlin vertr. durch BA Mitte von Berlin
10559 Berlin
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
- Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Vorzulegende Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angabe der PQ- oder ULV-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit unternehmensbezogenen Angaben)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 10
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
Produktangaben in folgenden Positionen:
Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
Unterlagen zu den im Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa-Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) genannten und angekreuzten Zuschlagskriterien:
Anlage zu V211_zusätzliche Eignungsnachweise
3.2. Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.3. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 10
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Passwort Urkalkulation
3.4. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
- Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
- Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen.
Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
- Nebenangebote
6.1. Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen (V 212) gilt nicht.
6.2. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen (V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.
für die gesamte Leistung
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6.3. Zusätzlich zu Nummer 4 der Teilnahmebedingungen (V 212) gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen gemäß V 100.V-I Nr. 3.2.2.3 Abschnitt 1.5 erfüllen. Sie müssen die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß Formular V 226.V-I F erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. (Tiefbau)
- Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von preislich günstigeren Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierten Zuschlagskriterien, Nachlässen ohne Bedingungen, ggf. Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 10
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V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa- Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
- Angebotsabgabe
elektronisch in Textform.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
- Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – V M 2 – Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Telefon: +49 30 90173 -3315 E-Mail: vobstelle@senstadt.berlin.de
Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 3 Abs. 9 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin
Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 9 von 10
[Seite 22]
V 211e F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)
- (frei) Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Urkalkulation: Die Urkalkulation ist zusammen mit dem Angebot und grundsätzlich verschlossen einzureichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Anlage "Hinweise_zur_Urkalkulation.pdf". Sofern die Urkalkulation für die Prüfung der Angemessenheit der Preise seitens des Auftraggebers geöffnet werden muss, wird das entsprechende Passwort abgefordert. Der Bieter ist verpflichtet, das Passwort innerhalb der gesetzten Frist zu übermitteln. Sollte das Passwort nicht innerhalb der Frist übermittelt werden, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Übrigen kann die Urkalkulation für etwaige Verhandlungen von Nachträgen herangezogen werden. Der Auftragnehmer ist auch in diesem Fall verpflichtet, das Passwort an den Auftraggeber zu übersenden.
BTE: Sofern im Leistungsverzeichnis Bietertextergänzungen (BTE) vorhanden sind, beachten Sie bitte die Hinweise im Angebotsschreiben, Pkt. 8 und ergänzen notwendige Eintragungen eindeutig. Eintragungen, die den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten sowie Aufzählungen mehrerer möglicher Produkte erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss.
BG/ AG: Die Anlage zur Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft „HI_ V _ 238 F.pdf“ bitte mit dem Angebot ausgefüllt einreichen.
Referenzen: Bei einer bestehenden Präqualifizierung entsprechen die dort hinterlegten Referenzen möglicherweise nicht den hier gestellten Anforderungen. Bitte prüfen Sie dies vor der Abgabe des Angebotes und reichen Sie mit Angebotsabgabe unbedingt Referenzen ein, die den hier gestellten Anforderungen vollumfänglich entsprechen! Sollten Referenzen hinterlegt sein, die den Anforderungen nicht genügen, ist eine Nachforderung nicht möglich. Sollten weniger als 3 Referenzen den hier gestellten Anforderungen entsprechen, ist der Ausschluss Ihres Angebots zwingend.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 10 von 10
[Seite 23]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Datum:
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
HR-Nr.: Registergericht: Ust.-ID-Nr.: Tel.: E-Mail:
Empfänger Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle
Turmstraße 21 (Haus B) 10559Berlin Deutschland
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer stSecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 24]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die Vertragsbestandteil werden:
V 224 H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 236EU F Verpflichtungserklärung
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen (Hochbau)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau) oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 124.VI F Eigenerklärung Eignung oder (Tiefbau)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 25]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
-
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
-
Die Angebotssumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro
2.1. Die Gesamtsumme der Instandhaltungskosten für die Vertragslaufzeit auf Grundlage des Instandhaltungsvertrags1 , beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro2
-
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St.
-
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind:
%
- Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen:
„Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“
Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
1 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jeweiligen Vergütungen einzutragen.
2 Nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt.
3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 26]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
- Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Größe des Wirtschaftsunternehmens:
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. € Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. € Umsatz)
- Ich/Wir erkläre(n), dass
dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233 F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
- Ich/Wir erkläre(n), dass
‒ ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n),
‒ mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 27]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
‒ ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
‒ das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/ uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
‒ falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
‒ ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
‒ ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)
Hinweis:
Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Im Fall eines elektronischen Angebotes ist hier keine separate Unterschrift erforderlich.
(Bei einem elektronischen Angebot in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 28]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Besondere Vertragsbedingungen
- Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am . 12 WT nach Auff.
spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B).Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. Ihr 17.05.2027 Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am Dauer: 133 WT
innerhalb von 133 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 29]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
1.2. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
- Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1. Der Auftragnehmer hat bei schuldhafter Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der objektiv richtigen Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt auf fünf Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Überschreitet der Auftragnehmer lediglich als Vertragsfristen vereinbarte Einzelfristen, wird der
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 30]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
Endfertigstellungstermin jedoch eingehalten, beträgt die maximale Vertragsstrafe 3% der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer).
2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf Tage. 30
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F „Vertragserfüllungsbürgschaft“
• die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F „Mängelansprüchebürgschaft“
• vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F„Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 31]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
- Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
- Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- frei
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 32]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Rechnungslegung/Zahlungen: Alle Rechnungen sind beim AG und zugleich beim beauftragen Ingenieurbüro einzureichen. Zwingend zu verwendende Rechnungsadresse des AG unter Angabe des Bauvorhabens: Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung und Facility Management SE Facility Management Kapweg 3, 13405 Berlin Falsch oder unvollständig verwendete Rechnungsadressen führen zu einer verlängerten Bearbeitungszeit des AG zu Lasten des AN. Zusätzliche Forderungen des AN wie z.B. Mahngebühren sind dann gegenstandslos.
10.2 Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 4 Jahre
10.3 Falls eine Sicherheit für Vertragserfüllung vereinbart ist, ist diese bei Einbehalt in Teilbeträgen zu leisten (5% AZ).
10.4 Sicherheit für Mängelansprüche ist erst ab einer vorläufigen Abrechnungssumme von mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer zu leisten. Falls eine Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart ist, ist diese für den Zeitraum der Verjährungsfrist zu leisten.
10.5 Nachweis Personaleinsatz: Die Namen der für die Baustelle vorgesehenen Mitarbeiter sind wöchentlich zu übermitteln. Die Mitarbeiter vor Ort müssen sich auf Verlangen der Bauleitung ausweisen können.
10.6 Es muss zu den Arbeitszeiten des AN jederzeit ein deutschsprachiger Verantwortlicher (Sprachniveau C1) auf der Baustelle anwesend sein, der die Anordnungen der Bauleitung und des Bauherrn auf Deutsch entgegennehmen kann und die Befugnis hat, die Anordnungen unverzüglich umzusetzen.
10.7 Im Falle eines Wechsels des eingesetzten Personals sind Nachweise für das neu eingesetzte Personal unaufgefordert neu vorzulegen.
10.8 Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen.
10.9 Führen des Bautagebuches nach den Richtlinien 411 Bautagebuch
10.10 Es wird eine förmliche Abnahme gem. § 12 (4) VOB/B verlangt. 10.11 Sollte die im Auftrag ausgeführte Leistung und/ oder Lieferung nach Abnahme laufende Wartungen erfordern, so sind diese von dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber detailliert, d.h. mit Angabe zu den im einzelnen erforderlichen Wartungsleistungen und deren Fälligkeiten, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme in Textform zu benennen. Der Auftragnehmer kann etwaige Gewährleistungsansprüche nicht mit dem Verweis auf nicht erbrachte Wartungsleistungen ablehnen, wenn diese entweder von ihm nicht spätestens bei Abnahme gegenüber dem Auftraggeber benannt wurden oder er die erforderlichen Wartungsleistungen benannt und der Auftraggeber sie erbracht hat. -Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen- ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 33]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsys | Maßnahmenummer tSecmo_006_Neu |
|---|---|
| Maßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Zutreffendes ankreuzen:
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft.
Unterauftragnehmer
anderes Unternehmen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 34]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen | Jahr | Euro |
|---|---|---|
| Jahr | Euro | |
| Jahr | Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw.- dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend), vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 35]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Registereintragung
Ich bin/Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
ich/wir nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingetragen bin/sind.
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 36]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 37]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.
Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 38]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Verwenden dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de Datum:
Bieter
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsys | Maßnahmenummer teSmco_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
- Angaben über den Verrechnungslohn
| Zuschlag % | €/h | ||
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschließlich Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) |
- Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | Baustellen- gemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 39]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
- Ermittlung der Angebotssumme
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis 3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 40]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Ausfüllen dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de.
Datum: Bieter
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsys | Maßnahmenummer teSmco_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn: €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML: einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten: Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten: Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL: (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn: (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
[Seite 41]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH- Preise | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | |||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||||||
| x | x | |||||||||
| 2.2 | Stoffkosten: (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | ||||||||
| 2.3 | Gerätekosten: (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | ||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten: (Vom Bieter zu erläutern) | x | ||||||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | ||||||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | |||||||||
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||||||||
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |||||||
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||||||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | ||||||||||
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||||||
| 3.1 | Baustellengemeinkosten: (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 42]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1 | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezog. Wagnis (mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 43]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)
Anlage:
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,
1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.
Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
[Seite 44]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
Ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Nach- bzw. Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
Verstößt ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 45]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2 bauhauptgewerbe_01_broschuere_ab_04_2026_stand_08_2025
bauhauptgewerbe_02_stundenloehne_13_69_euro_stand_04_2025-1.pdf
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 46]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Datum: Bewerber / Bieter
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 47]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 48]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Weitere Mitglieder:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 49]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Wir erklären1, dass
• der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt,
• zur Entgegennahme der Zahlung mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
• alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 50]
V 244 F
(Datenverarbeitung)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Ergänzung zum Angebot Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
- Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
• Angebotsanforderung
• Angebotsabgabe
• Abrechnung
- Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Über die Schnittstelle DA XML erfolgt kein Datenaustausch von Bildern, Grafiken oder Tabellen. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
- Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 51]
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsystem | Bieter |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle |
Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege sowie der Wiederverwendungen
| Nr. | Vor- gabe durch AG | AVV- ASN | Abfallart | Name des Beförderers1 | Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsunternehmens2 |
|---|---|---|---|---|---|
| (Kreuz) | Nicht gefährliche Abfälle: | ||||
| 1 | 170101 | Beton | |||
| 2 | 170102 | Ziegel | |||
| 3 | 170103 | Fliesen und Keramik | |||
| 4 | 170107 | Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik | |||
| 5 | 170201 | Holz | |||
| 6 | 170202 | Glas |
1 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
2 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (siehe Fußnote 1); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 7
[Seite 52]
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
| Nr. | Vor- gabe durch AG | AVV- ASN | Abfallart | Name des Beförderers3 | Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsunternehmens4 |
|---|---|---|---|---|---|
| (Kreuz) | Nicht gefährliche Abfälle: | ||||
| 7 | 170203 | Kunststoff | |||
| 8 | 170302 | Bitumengemische | |||
| 9 | 170504 | Boden und Steine | |||
| 10 | 170604 | Dämmmaterial | |||
| 11 | 170802 | Baustoffe auf Gipsbasis | |||
| 12 | 170904 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | |||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: | |||||
| 13 | 150101 | P apier/Pappe | |||
| 14 | 150102 | K unststoffe | |||
| 15 | 150103 | H olz / Paletten |
3 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
4 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (siehe Fußnote 1); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 7
[Seite 53]
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
| Nr. | Vor- gabe durch AG | AVV- ASN | Abfallart | Name des Beförderers5 | Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsunternehmens6 |
|---|---|---|---|---|---|
| (Kreuz) | Nicht gefährliche Abfälle: | ||||
| 16 | 150106 | g emischte Verpackungen |
5 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
6 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (siehe Fußnote 1); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 7
[Seite 54]
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
| Nr. | Vor- gabe durch AG | AVV- ASN | Abfallart | Name des Beförderers7 | Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsunternehmens8 |
|---|---|---|---|---|---|
| (Kreuz) | Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: | ||||
| 1 | 170106* | Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | |||
| 2 | 170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten | |||
| 3 | 170301* | kohlenteerhaltige Bitumengemische | |||
| 4 | 170303* | Kohlenteer und teerhaltige Produkte | |||
| 5 | 170503* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten | |||
| 6 | 170601* | Dämmmaterial, das Asbest enthält | |||
| 7 | 170603* | anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | |||
| 8 | 170605* | asbesthaltige Baustoffe | |||
| 9 | 170801* | Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
7 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
8 Keine Angaben vom Bieter in dieser Spalte erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 7
[Seite 55]
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
| Nr. | Vor- gabe durch AG | AVV- ASN | Abfallart | Name des Beförderers9 | Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsunternehmens10 |
|---|---|---|---|---|---|
| (Kreuz) | Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: | ||||
| 10 | 170902* | Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten | |||
| 11 | 170903* | sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten | |||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: |
9 Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen
10 Keine Angaben vom Bieter in dieser Spalte erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 7
[Seite 56]
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
| Nr. | Vor- gabe durch AG | Bauteile / Einrichtungsgegenstände | Name des Wiederverwenders | Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung | |
|---|---|---|---|---|---|
| (Kreuz) | wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände: | ||||
| 1 | Fenster- und Türaußenelemente | ||||
| 2 | Fensterbänke z.B. Naturstein oder Kunststoff | ||||
| 3 | Fassadenelemente z.B. Glas | ||||
| 4 | Verblender / Riemchen / Klinker | ||||
| 5 | Betonsteine / Pflaster | ||||
| 6 | Holzböden / Parkett | ||||
| 7 | Türen / Türblätter / Griffe / Beschläge | ||||
| 8 | Sanitärkeramik / Trennwandsysteme | ||||
| 9 | Haustechnik z.B. Kabelrinnen/- kanäle | ||||
| 10 | Metall-Geländer / Absturzsicherung / Rampen |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 7
[Seite 57]
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
| Nr. | Vor- gabe durch AG | Bauteile / Einrichtungsgegenstände | Name des Wiederverwenders | Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung | |
|---|---|---|---|---|---|
| (Kreuz) | wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände: | ||||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Bauteile / Einrichtungsgegenstände: |
Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes.
(Ort) (Datum) (Unterschrift11 des Bieters)
11 Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform nach § 126b BGB oder falls gefordert, die elektronische Signatur, die eigenhändige Unterschrift
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 7
[Seite 58]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsystem | AN |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle |
Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendungen
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Nicht gefährliche Abfälle: | ||||
| 1 | 170101 | Beton | ||
| 2 | 170102 | Ziegel | ||
| 3 | 170103 | Fliesen, Ziegel und Keramik | ||
| 4 | 170107 | Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik | ||
| 5 | 170201 | Holz | ||
| 6 | 170202 | Glas | ||
| 7 | 170203 | Kunststoff | ||
| 8 | 170302 | Bitumengemische | ||
| 9 | 170504 | Boden und Steine |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
[Seite 59]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Nicht gefährliche Abfälle: | ||||
| 10 | 170604 | Dämmmaterial | ||
| 11 | 170802 | Baustoffe auf Gipsbasis | ||
| 12 | 170904 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | ||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
[Seite 60]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: | ||||
| 1 | 170106* | Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
| 2 | 170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
| 3 | 170301* | kohlenteerhaltige Bitumengemische | ||
| 4 | 170303* | Kohlenteer und teerhaltige Produkte | ||
| 5 | 170503* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
| 6 | 170601* | Dämmmaterial, das Asbest enthält | ||
| 7 | 170603* | anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | ||
| 8 | 170605* | asbesthaltige Baustoffe | ||
| 9 | 170801* | Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | ||
| 10 | 170902* | Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten | ||
| 11 | 170903* | sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
[Seite 61]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: | ||||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
[Seite 62]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | Bauteile / Einrichtungsgegenstände | Menge | Name u. Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung | |
|---|---|---|---|---|
| wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände: | ||||
| 1 | Fenster- und Türaußenelemente | |||
| 2 | Fensterbänke z.B. Naturstein oder Kunststoff | |||
| 3 | Fassadenelemente z.B. Glas | |||
| 4 | Verblender / Riemchen / Klinker | |||
| 5 | Betonsteine / Pflaster | |||
| 6 | Holzböden / Parkett | |||
| 7 | Türen / Türblätter / Griffe / Beschläge | |||
| 8 | Sanitärkeramik / Trennwandsysteme | |||
| 9 | Haustechnik z.B. Kabelrinnen/-kanäle | |||
| 10 | Metall-Geländer / Absturzsicherung / Rampen |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
[Seite 63]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | Bauteile / Einrichtungsgegenstände | Menge | Name u. Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung | |
|---|---|---|---|---|
| wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände: | ||||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Bauteile / Einrichtungsgegenstände: |
Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen.
Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt:
Ist dieses Formular elektronisch erstellt worden, ist es ohne Unterschrift gültig.
(Ort) (Datum) (Unterschrift des AN)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
[Seite 64]
V 2413 F
(Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Datum: Bieter
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 13349 Berlin | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvor- schriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungs- fachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsor-gungsleistungen be- auftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erfor- derlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungs- fachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifü- gung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 65]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer sStecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
- Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
- Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.
3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 66]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
3.3. Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
3.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
3.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
3.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 2 so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
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V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsy | Maßnahmenummer stSecmo_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili- gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu be- achten,
1.2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon un- berührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhal- tung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sicher- gestellt ist.
2.3. Ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 68]
V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertrags- bedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Nach- bzw. Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nach- weis zu erbringen.
2.5. Verstößt ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besondere Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 69]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
| Vergabenummer Sco_006_neu_bau_Wärmedämmverbundsys | Maßnahmenummer teSmco_006_Neu |
|---|---|
| Baumaßnahme Abriss und Neubau Sporthalle Schöningstraße 6 | |
| Leistung/CPV Wärmedämmverbundsystem |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F)
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (V 247 F)
zur Frauenförderung (V 246 F)
zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F)
über Umweltschutzanforderungen (V 248 F)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 1
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1. Umfang der Kontrolle
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung:
https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 8
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.1.1. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe V 231 F, Nummer 1.1.1);
1.1.2. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe V 231 F, Nummer 1.1.2);
1.1.3. Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der vereinbarten Höhe (siehe V 231 F, Nummer 1.1.3);
1.1.4. Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe V 247 F);
1.1.5. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe V 246 F);
1.1.6. Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen) (siehe V 248 F);
1.1.7. Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 8
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.2. Durchführung der Kontrolle
1.2.1. Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften einsehen.
1.2.2. Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3. Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3. Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1. der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen
• Entgeltnachweisen
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2. eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unterlagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3. der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen;
• ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 8
[Seite 72]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.3.4. der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen;
1.3.5. der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht
• Arbeitsverträgen;
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6. der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4. Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 8
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.5. Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
- Sanktionen
2.1. Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2. Vertragsstrafe
2.2.1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.2.2. Ein Verstoß liegt jeweils vor,
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 8
[Seite 74]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.3. wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.2). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.1. wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.2. wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO- Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten sensiblen Produktes (V 247 F) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung;
2.2.3.3. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (V 246 F) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslaufzeit;
2.2.3.4. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (V 248 F) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;
2.2.3.5. wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der Übertragung der in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette;
2.2.3.6. wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort- Kontrolle.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 8
[Seite 75]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.4. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.5. Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.6. Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent des Nettoauftragswertes nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.7. Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3. Kündigung; Rücktritt
2.3.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4. Minderung; Schadenersatz
2.4.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Art des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.4.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 8
[Seite 76]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
Hinweis
Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in Nummer 1.1 und 2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG).
Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 8
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 1 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Informationen zum Bauvorhaben
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau einer Doppelsporthalle in der
Schöningstraße Nr. 6 in 13349 Berlin Mitte.
1.2 Gegenstand der Ausschreibung
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau einer
zweigeschossigen Sporthalle mit einem vorgesetzten dreigeschossigen Sozialtrakt. Der Anbau erhält ein recyclefähiges WDV-System mit einem Anstrich.
Die Ausschreibung umfasst die Ausführung der Dämmung einschließlich Bauwerksanschlüsse und Herstellung der Fassadenbekleidung.
Neben dem Leistungsverzeichnis stehen zur Kalkulation folgende Unterlagen zur Verfügung
-
Situations- und Lageplan
-
Baustelleneinrichtungeplan
-
Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass die Ausführung der Arbeiten den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften sowie Richtlinien und Vorschriften gerecht wird.
Es ist weiterhin Sache des AN, sämtliche aufgrund von Verordnungen, Technischen Regeln, Vorschriften und Gesetzen, erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Eignungsnachweise, Nachweise zur Abfallentsorgung und Abstimmungen zur Sicherheit der Baustelle zu erbringen und vorzulegen.
Die angebotenen Pauschal- und Einheitspreise enthalten alle Leistungen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, einschließlich aller Materialien, Transporte, Geräte sowie Betriebs- und Hilfsstoffe. Eine termingerechte und zügige Fertigstellung ist durch entsprechenden Personal- und Materialeinsatz zu gewährleisten.
Folgekosten, wie Ersatzmaßnahmen bei "Gefahr in Verzug" für Arbeitnehmer und / oder Umwelt, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, sofern sie in seinem Verschulden liegen.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen, technischen und objektbezogenen Bedingungen vertraut zu machen. Stellt der Bieter in den Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er bei Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Vermarkungen u. dgl. zu informieren.
Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Der AN hat für die Durchführung der Arbeiten ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Sie müssen qualifiziert und zuverlässig sein.
Der AN hat zu garantieren, dass die angebotenen Leistungen überwiegend mit eigenen Arbeitskräften ausgeführt werden. Die Vergabe von Leistungen an Nachauftragnehmer ist nur in geringem Umfang und nach vorheriger Anmeldung beim Bauherrn gestattet.
1.3. Einrichten der Baustelle
Baustelleneinrichtung und Sicherungsmaßnahmen
folgende Leistungen werden bauseits zur Verfügung gestellt:
- Baustrom und Bauwasseranschlüsse
Die BE ist auf dem Grundstück gemäß Plan vorzusehen und einzurichten. Die genauen Standorte sind mit dem Bauherrn bzw. der Bauleitung abzustimmen. Die Zufahrtsmöglichkeit zum Gebäude besteht über die Zufahrt Schöningstraße und der Zufahrt Ofener Straße.
Das Grundstück ist in Teilen eingezäunt. Bei allen Sperrungen ist der technologische Ablauf so zu wählen, dass Feuerwehr und Krankentransporte die Baustelle zu jeder Zeit befahren können.
Benutzte Flächen und Wege sind entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange wieder ordnungsgemäß herzurichten und Verunreinigungen zu beseitigen.
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 2 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Benutzte Fl | Einheit ächen und Wege sind entsprechend dem ursprünglichen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in ahrung der EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Zusta | nd u EUR | nter W |
Nr.) landschaftspflegerischen Belange wieder ordnungsgemäß herzurichten unEdU RVerunreinigungeEnU Rzu beseitigen.
Baustrom und Bauwasser wird bauseits zur Verfügung gestellt. Ab Übergabepunkt gehört es zum Leistungsumfang des AN, die für ihn notwendigen Verteiler, Unterverteilungen und Anschlüsse inkl. Nebenleistungen zu stellen und zu unterhalten.
1.4 Ausführung
Bei der Ausführung ist sicherzustellen, dass Arbeitsverfahren sowie Geräte und Maschinen nach dem Stand der Technik ausgewählt und eingesetzt werden. Die Ausbreitung von Stäuben ist durch staubarme Arbeitsverfahren, durch Absaugen von Stäuben an der Entstehungsstelle weitgehend zu verhindern bzw. zu minimieren (Feinstaubverordnung des Landes Berlin).
1.5 Reinigung und Trennung, Zwischenlagerung und Entsorgung eigener Bauabfälle
Im gesamten Baustellenbereich ist der, durch den AN anfallende Schutt und Abfall sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen.
Gegebenenfalls erforderliche Zwischenlagerungen im Container, Containergebühren, Transportwege zur Zwischenlagerung, Transportwege zur Entsorgung und Entsorgungsgebühren sind im EP einzukalkulieren.
Die Deckelcontainer haben nach Arbeitsende verschlossen zu sein, um Fremdentsorgungen in diese Container zu verhindern.
In die Einheitspreise der Leistungspositionen sind sämtliche Leistungen und Aufwendungen des AN einzukalkulieren, insbesondere:
-
Ausführung erfolgt in zeitlich gestaffelten Bauabschnitten, Mehrfachfahrten sind einzukalkulieren
-
Aufwendungen für Stellen, Vorhalten und Wechsel von Deckelcontainern,
-
Baustoff-Trennung / getrennte Sammlung und Verladung in die Container,
-
Laden, Abfuhr und Entsorgung der eigenen Bauabfälle auf eine zugelassene Deponie
1.6 Bautagesberichte
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren.
1.7 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.
1.8 Wartungsarbeiten
Sollte die im Auftrag ausgeführte Leistung und/ oder Lieferung nach Abnahme laufende Wartungen erfordern, so sind diese von dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber detailliert, d.h. mit Angabe zu den im einzelnen erforderlichen Wartungsleistungen und deren Fälligkeiten, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme in Textform zu benennen. Der Auftragnehmer kann etwaige Gewährleitungsansprüche nicht mit dem Verweis auf nicht erbrachte Wartungsleistungen ablehnen, wenn diese entweder von ihm nicht spätestens bei Abnahme gegenüber dem Auftraggeber benannt wurden oder er die erforderlichen Wartungsleistungen benannt und der Auftraggeber sie erbracht hat. 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2.1 Wärmedämmverbundsysteme
2.1.1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18345 Wärmedämm- Verbundsysteme, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, sowie:
DIN EN 998-1: Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel
DIN EN 13914: Innen- und Außenputzen Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen
DIN 18550: Stoffnorm und Ausführungsnorm von Innen- und Außenputzen als Konkretisierung zu DIN EN 998-1
DIN EN 1062-1: Beschichtungsstoffe; Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich - Teil 1: Einteilung
DIN 55699: Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS)
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 3 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR DIN 55699: Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)
Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich (Bundesverband der Gipsindustrie)
Merkblatt Dünnlagenputz im Innenbereich (Bundesverband der Gipsindustrie)
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
2.1.2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit der Wanduntergründe durch Schnurgerüst und Flächenaufmaß sicherzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Siloaufstellungen, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem nach EnEV-Nachweis,
Anpassung des WDVS an den Geländeverlauf,
Anschluss an integrierten und vorgesetzten Sonnenschutz,
statische Bemessungen, Windsog, Dübelberechnung,
Gefahr von Veralgung,
Sockelausbildung,
Verputzen von Lichtschächten
Dachrandanschluss sowie Innenseiten von Attiken,
Dehnungsmöglichkeiten an Fensterbankanschlüssen.
2.1.3 Ausführung und Konstruktion
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 4 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.1.3 Ausführung und Konstruktion
Sofern Regenfallrohre zur Ausführung von WDVS-Arbeiten demontiert werden, müssen vom AN provisorische Regenwasserableitungen bis auf die Geländeoberfläche an allen Fallrohranschlüssen angebracht werden.
Wenn dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt werden, sind diese von grober Verschmutzung, die durch die Arbeiten des ANs entstanden sind, täglich zu Arbeitsende zu reinigen.
Die Verarbeitungsrichtlinien der WDVS-Hersteller sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben aus DIN 55699. Polystyrol-Hartschaumdämmungen sind nur in grafitgeschäumter Ausführung zulässig. Alle Materialien sind systemintern aus dem Produktangebot nur eines Herstellers zu beziehen.
Eckschutz- und Abschlussprofile sollen mit minimaler Ansichtsbreite in verzinkter Oberfläche, keinesfalls jedoch kunststoffbeschichtet ausgeführt werden.
Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Prüfung des Untergrunds in Bezug auf Ebenheit, Trockenheit, Saugfähigkeit, Materialeignung, Festigkeit der Oberfläche etc.
Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z. B. entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen, zu trennen. Des Weiteren ist bei Anschlüssen zwischen Bauteilen im Innen- und Außenbereich eine thermische Trennung auszubilden; der Isothermenverlauf ist zu beachten.
Der AN erfragt unaufgefordert die größten zu erwartenden Fugen und Setzungsbewegungen, er stimmt die Auswahl geeigneter Fugenprofile hierauf ab. Die Ausbildung aller Fugen sowie der An-/Abschlüsse erfolgen nach Vorgaben des Systemherstellers. Fugen sind im WDVS direkt oberhalb der Fugen im Untergrund des WDVS auszuführen.
Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Oberputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Oberputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird.
Alle nichtmineralischen, getönten Oberputze erhalten einen abschließenden Deckenanstrich mit Silikonharzfarbe zur Vermeidung von Flecken/Farbunterschieden.
Dem AG ist bekannt, dass Jahre nach der Herstellung des WDVS ein Algen- und Pilzbefall an Fassadenflächen auftreten kann. Biozide Einstellungen der Oberputze oder Anstriche können diesen Effekt als Opferschicht nur verzögern, nicht jedoch dauerhaft unterbinden. Aus Gründen des Umweltschutzes soll der AN, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in bewitterten Lagen keine biozid eingestellten Materialien verwenden, um keine Biozide in das Grundwasser einzutragen.
Die Oberfläche des Sockelputzes ist, soweit nicht ausdrücklich anderslautend beschrieben, mit einfarbig grauem Oberputz und doppellagiger Gewebespachtelung (Panzergewebe) herzustellen.
Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen grundsätzlich gedämmt werden.
Metallprofile, z. B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus schwach dämmendem Baumaterial wie z. B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum, thermisch von den Wänden zu trennen. In das WDVS einbindende oder dieses tangierende Bauteile sind mit dauerelastischen Materialien oder bewegungsaufnehmenden Fugenprofilen so anzuarbeiten, dass die auftretenden Längenänderungen zwängungsfrei aufgenommen werden.
Soweit Dübel zur Befestigung von WDVS verwendet werden, sind nur eingesenkte Dübel mit wärmegedämmten Kopfscheiben zulässig.
Brandwände sind mit nicht brennbaren mineralischen Dämmstoffen zu überdecken, der AN erkundet hierfür unaufgefordert die Lage von Brandwänden hinter den zu verputzenden Außenwänden. Der Sockelbereich solcher Brandwandüberdeckungen ist mit feuchtigkeitsresistenter und nicht brennbarer Schaumglasdämmung zu versehen.
Der AN schuldet im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Dübelstatik und als deren Grundlage eine Windsogberechnung samt deren Prüfung. Alle erforderlichen Eingangswerte für die Statik ermittelt der AN nach Auftragserteilung selbstständig.
- Objektbeschreibung
- Objektbeschreibung
Grundstück
Das Grundstück Schöningstraße 6 befindet sich im Englischen Viertel im Norden des Berliner Ortsteils Wedding, an der Grenze zu Reinickendorf. Das für den Neubau der Sporthalle zur Verfügung stehende Baufeld ist Bestandteil des Flurstückes 292, der Flur 6.
Als Baufeld für die Sporthalle steht ein ca. 2.100m² großes Teilstück an der Schöningstraße 6
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 5 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Als Baufeld für die Sporthalle steht ein ca. 2.100m² großes Teilstück an der Schöningstraße 6 dieses Grundstückes zur Verfügung. Weiter befinden sich auf dem Grundstück die ungedeckten, bereits modernisierten Schulsportflächen der beiden Schulen sowie am Blockrand zur Edinburger Straße 53 und 55 zwei, im Besitz des Landes Berlin befindliche Gebäude (Arbeitslehrezentrum und Jugendclub).
Baugrund
Der Baugrund unterhalb der Gründungsebene wird durch nichtbindige Sande in mitteldichter Lagerung und somit hinreichenden Tragfähigkeiten für die geplante Baumaßnahme dominiert. Die Sickermöglichkeiten am Standort sind durch die nichtbindigen Sande als gegeben zu bewerten. Der zHGW liegt bei 33,40m NHN. Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurde der mittlere Wasserstand des Grundwassers bei 32,50 NHN d.h. in abhängigkeit der Geländeanschnitte bei ca. 5,65 - 5,90m unter Gelände erkundet.
Im Bereich des Baufeldes wurden Bauschuttbeimengungen, Bauschutt- und Ziegelreste erkundet (teilweise >Z2). Das untersuchte Material ist im Ergebnis als gefährlicher Abfall einzustufen. Eine Rasterfeldbeprobung erfolgt bauseits.
Auf dem Baufeld liegt laut dem Schreiben der der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Tiefbau vom 02.09.2015 eine mögliche Belastung mit Kampfmitteln (Bombentrichter) vor. Da dieser Bombentrichter im wesentlichen unter der vorhandenen Bebauung liegt, sind Maßnahmen zur Kampfmittelortung im Rahmen der Aushubarbeiten vorzusehen.
Öffentliche Erschließung
Das Grundstück liegt an der öffentlichen Schöningstraße und verfügt über eine Gehwegüberfahrt. Über die Ofener Straße ist die Baustelleneinrichtungsfläche zu erreichen. Die Gehwegüberfahrten sind für den Schwerlastverkehr der nachfolgenden Neubaumaßnahme mit einer Asphaltüberfahrt zu schützen. Zusätzlich sind für die erforderlichen Radien Bereiche der Stellplatzflächen auf der Straße abzusperren.
Die hierfür erforderlichen Anträge für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind durch den AN vorzubereiten und werden über den AG zur Genehmigung eingereicht. Der Verkehrszeichenplan für die verkehrsrechtliche Anordnung ist ebenso vom AN zu erstellen und anschließend umzusetzen.
Der Neubau ist als Massivbau geplant, der sich in der äußeren Gestalt in Folge der inneren Nutzungsstruktur in zwei Gebäudeteile gliedert: den Hallenbau mit gestapelten Zweifeldhallen über 2 Geschosse und den Vorbau mit Umkleide und Sanitärtrakt. Der Baukörper folgt in seiner Ausrichtung der vorgegebenen Straßenbegrenzung, der Hallenteil liegt an der Straße.
Der Hallenteil wird in Folge der grundstücksbezogenen und planungsrechtlichen Vorgaben in den Boden eingelassen. Die lichte Höhe in jeder Halle beträgt gemäß den Vorgaben 7m unter den statisch erforderlichen Trägern und Einbauten. Unter Berücksichtigung der gewählten Konstruktion beträgt die Geschosshöhe des unteren Hallenteiles ca. 8,60m, die der oberen Halle ca.8,35m. Der Fußboden der unteren Halle liegt ca. 3,6m unter der Geländeoberfläche und die Gebäudehöhe über dem anschließenden Gelände beträgt ca. 14m. Unter Berücksichtigung der gewählten Wand- und Trägerkonstruktionen und den Vorgaben zu der "Nettospielfläche" von 22m x 44m hat die Halle eine äußere Abmessung von ca. 24m x 47m.
Der Erschließungs- und Sanitärtrakt ist der Halle als dreigeschossiger Baukörper vorgestellt. Auf den Ebenen der Hallenfußböden im Untergeschoss sowie dem ersten Obergeschoss befinden sich die, für die Hallenteile erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume.
Der Haupteingang befindet sich auf der straßenabgewandten Seite im Blockinnenbereich mit Bezug zur Schulsportfläche, das Erdgeschoss des Anbaues dient als Eingangs- und Zwischengeschoss der barrierefreien Erschließung des Gebäudes und der Verteilung der Sportler über zwei Treppenhäuser in die Turnhallenebenen. Über die zur unteren Halle offenen Wand über der Brüstung bietet der erdgeschossige Galeriebereich eine Zuschauermöglichkeit. Der Vorbau hat eine Grundfläche 44m x 12m und eine Höhe über Gelände von ca. 9m.
Alle Zu- und Ausgänge des neuen Hauses werden ebenengleich errichtet. Die barrierefreie Erschließung der Hallengeschosse erfolgt über einen behindertengerechten Aufzug.
Der auf dem Grundstück mittig stehende Baukörper erhält an den beiden Seiten im Obergeschoss Anbauten, die den Baukörper mit der Nachbarbebauung gestalterisch verbinden.
Konstruktion
Aufgrund der Abstandsflächenproblematik und der damit zu minimierenden Höhe, den übrigen erforderlichen Tragwerksabmessungen sowie dem Brandschutz wird für das Tragwerk der Halle als Konstruktion mit Spannbetonriegeln und Decken und Stützen aus Stahlbeton ausgeführt. Das Tragwerk des Anbaus wird in Stahlbeton und teilweise Mauerwerk hergestellt.
Im Hallenbereich ist eine Gründung mit Einzelfundamenten unter den Hallenstützen sowie Streifenfundamente vorgesehen. Da im Straßenbereich ein Überstand der Fundamente nicht ausführbar ist, erfolgt die erforderliche Zentrierung der Lasten über die Bodenplatte als Zugband.
Die vertikale Lastabtragung erfolgt im gewählten Konstruktionssystem überwiegend über die
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 6 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die vertikale Lastabtragung erfolgt im gewählten Konstruktionssystem überwiegend über die Stahlbetonstützen unter den Spannbetonriegeln und im Anbau über die Stahlbetonstützen. Die geplanten Innen- und Außenwände sind weitestgehend nicht tragend. Im Bereich der Treppenhäuser sind die Wände tragend und aussteifend in Stahlbeton konzipiert.
Die Abdichtung ist gemäß Bodengutachten als Dichtung gegen drückendes Wasser gemäß Din18195 T6 Abschnitt 8 auszuführen. Die Abdichtung wird als weiße Wanne hergestellt.
Auf Grund der seitlich bestehenden Bestandsgebäude sind für die Herstellung der Baugrube Sicherungsmaßnahmen in Form von Verbau- bzw. Unterfangungsarbeiten erforderlich.
Die beiden Treppenhäuser befinden sich im Anbau und sind mit Treppenläufen und Podesten aus Stahlbeton- Fertigteilen in Sichtbeton geplant.
Dächer
Die Dachdecken sind als Stahlbetondecken geplant. Die Deckenstärke wird mit 22cm im Hallenbereich und 20cm im Bereich des Anbaus dimensioniert. Die Dächer erhalten eine Gefälledämmung gemäß ENEV sowie eine Flachdachabdichtung gemäß DIN unter Berücksichtigung der vorgesehenen extensiven Begrünung. Die Entwässerung erfolgt außenliegend über Fallrohre.
Fassaden
Das Hallenteil erhält eine vorgemauerte Klinkerfassade mit einer mineralischen Kerndämmung Die Außenwände des Anbaues erhalten eine mineralische Außendämmung gemäß ENEV und werden geputzt. Die Zwischenbauten und der Durchgangsbereich erhalten eine vorgehängte Fassade mit Faserzementplatten.
Innenausbau
Die Hallendecken erhalten zwischen den Unterzügen eine akustisch wirksame Unterdecke. Im Anbau wird die Decke entsprechend der Dimensionierungen der Sanitär- und Lüftungsinstallationen abgehängt. Die Hallen erhalten einen Sportboden mit Linoleumbelag, im Bereich des Anbaues werden die Böden entsprechend ihrer Funktion mit Fliesen (Sanitär-, Dusch- und Umkleideräume) bzw. Linoleum (Flure, Geräteräume) auf schwimmendem Estrich belegt. Der Foyerbereich sowie die Treppenräume erhalten einen Betonwerksteinbelag.
Die Innenbekleidung der Außenwände erfolgt entsprechend der Nutzung. Die Hallenwände erhalten im Bereich bis ca. 2m Höhe eine Prallwandverkleidung, in den darüber liegenden Bereichen eine akustisch wirksame Holzverkleidung. Die Außenwände sowie die Innenwände im Anbau erhalten in der Regel einen Innenputz, im Bereich der Sanitärräume Wandfliesen bis auf Höhe der Oberkante der Türzargen.
Die nichttragenden Innenwände sind als Gipskartonmontagewände, tlw. auch mit Vorsatzschalen geplant. Die Flurwände sind als massive, geputzte Mauerwerkswände geplant.
01 Vorbereitende Maßnahmen
01.1 Baustelleneinrichtung AN Baustelleneinrichtung, vollumfänglich. Einrichten, vorhalten und betreiben, für eigene Lager- und Arbeitsplätze;
Nutzung durch AN u.a:
-
Peronalkosten, inkl. Bedienpersonal für ggf Geräte etc.
-
Alle übrigen Personalkosten der Baustellengemeinkosten
-
Tagesunterkünfte für das Baustellenpersonal
-
Lager- und Arbeitsplätze
-
Baustellen-Stromanschluss
einschl. Verteilungen für eigene Arbeiten
-
Geräte, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel
-
Materialaufzüge, Winden, Mobilkräne, Radlader etc.
-
Schnurgerüste und Einmessarbeiten, Überprüfung Höhenlagen
Geräteeinsatz, nach Wahl des AN, für die zur Ausführung eigener Leistungen (u.a.Rüstung, Auf-,Ab- und Umbau, Materiallieferungen etc.) erforderlichen Geräte etc.
Mehrfache Anfahrten sind entsprechend einzukalkulieren.
Erschwernisse sind einzukalkulieren:
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 7 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Erschwernisse sind einzukalkulieren:
-
Einbahnstraßenverkehr im Wohngebiet, Schulbetrieb Schöninstraße und Ofener Straße
-
begrenzte Flächenverfügbarkeit gemäß Baustelleneinrichtungsplan
-
nicht befahrbahre Sportplatzfläche
Der AN hat für ausreichende Absperrungen, auch Straßensperrungen und Verkehrsbeschilderungen gemäß den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen zu sorgen (bei Lieferungen, Transporten usw.)
Räumen der Baustelle.
Geländeflächen, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben, wiederherstellen. Baustraßen und Befestigungen der Lager- und Arbeitsplätze beseitigen.
Abrechnung 1 x pauschal für alle Bauabschnitte.
Abrechnung erfolgt prozentual bezogen auf den Baufortschritt.
1,000 psch 01.2 Besondere Maßnahmen zum Schutz von Fenstern, Türen, außen Schutzabdeckung zum Schutz nicht zu bearbeitender Bauteile im Außenbereich, wie Fenster und Türen, einschließlich Abkleben, Unterhaltung und späterer Beseitigung / Entsorgung.
Abdeckung bestehend aus: Abdeckfolie und Klebeband
170,000 m² 01.3 Verunreinigungen entfernen Verunreinigungen, wie Mörtelreste und scharfe Kanten im erhöhten Umfang, durch Abkehren oder Abbürsten von der Fläche, trocken entfernen.
Untergrund: Stahlbeton
620,000 m² 01.4 Entfernen von Fremdkörpern Entfernen von sichtbaren Fremdkörpern, wie Abstandhalter, Metallschellen, Kunststoffteile, Drähte, usw. durch Abstemmen bzw. Abflexen von der Fassade.
Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmass vor Durchführung der Leistung.
35,000 St 01.5 Fehlstellen auffüllen und ausgleichen Zur Herstellung eines ebenen Untergrundes Fehlstellen mit Putzmörtel nach DIN EN 998-1 auffüllen und angleichen.
Putzstärke im Mittel: 10 mm
Ausführung in Abstimmung mit der Bauleitung.
35,000 m² 01.6 Vorläufiger Systemabschluss Liefern und Herstellen eines vorläufigen Systemabschlusses zur temporären Auflagerung des WDVS vor Montage der Sockeldämmung, mit einer 40 x 60mm Dachlatte, MS 10, ungehobelt, horizontal ca. 50cm über OK Gelände. Umlaufend an Fassade kraftschlüssig fixieren.
Einschl. aller Befestigungen und späteres Demontieren.
Ausführung nach Erfordernis und Abstimmung mit der Bauleitung.
65,000 m 01.7 Grundierung Grundierung stark saugender Untergründe,
emissionsarm, lösemittelfrei, geruchsneutral.
Untergrund: Stahlbeton
620,000 m²
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 8 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 9 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 WDVS Fassade
02.1 Mineralwolle-Dämmplatten, 16cm, WLG 035 Mineralwolle-Dämmplatten, beidseitig beschichtet und diffusionsoffen liefern und an vorbehandelte Flächen mit Dübeln fachgerecht anbringen.
Recyclingfähig und rückbaubar in Kombination mit Putzschicht.
Offene Fugen sind mit Dämmstoff auszufüllen.
Anwendungstyp: WAP gemäß DIN 4108-10
Zugfestigkeit: zg
Verformung: tf
Brandverhalten: Klasse A1 nach EN 13501-1,
nicht brennbar
Rohdichte: 95-125 kg/m³
Format: 80 x 62,5 cm
Plattenkante: Stumpf
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m x K)
Plattendicke: 16 cm
Befestigung der Dämmplatten ausschließlich verdübelt und verschraubt im versetzten Verband, planeben und absolut dicht gestoßen.
Ausführungsort: Anbau ab ca. 30cm OKG
570,000 m² 02.2 Mineralwolle-Dämmplatten, 12cm, WLG 035 Mineralwolle-Dämmplatten, beidseitig beschichtet und diffusionsoffen liefern und an vorbehandelte Flächen mit Dübeln fachgerecht anbringen.
Recyclingfähig und rückbaubar in Kombination mit Putzschicht.
Offene Fugen sind mit Dämmstoff auszufüllen.
wie Vorposition, jedoch
Plattenkante: Stumpf
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m x K)
Plattendicke: 12 cm
Befestigung der Dämmplatten ausschließlich verdübelt und verschraubt im versetzten Verband, planeben und absolut dicht gestoßen.
Ausführungsort: Sturz- und Deckenbereich Eingang
51,000 m² 02.3 Anarbeiten der Dämmung an Blitzschutz Zulage für das Anarbeiten der Dämmung an bauseitig vorhandene Blitzschutzanlage.
(Leiter verläuft unterhalb der Dämmung auf der Betonwand).
67,000 m 02.4 Verdübelung MW Dämmplatte, 10 Stück /m² Statisch relevante Verdübelung der vorgenannten WDVS Mineralwolle-Dämmplatten unter dem Gewebe mit WDVS Senkdübel in Verbindung mit WDVS Dübelteller (versenkte Dübelmontage).
Den WDVS Dübel ca. 15 mm vertieft in die Dämmplatte einschrauben. WDVS Dübel-Rondell in die Vertiefung des WDVS Dübeltellers oberflächenbündig einsetzen. Eventuelle Überstände planschleifen.
Dübellänge entsprechend der Dämmplattendicke wählen.
Die Dübel müssen mind. 25 mm im tragfähigen Untergrund
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 10 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Dübel müssen mind. 25 mm im tragfähigen Untergrund
verankert sein.
Verankerungsgrund: Stahlbeton
Ausführung gemäß Systemzulassung und statischen Nachweis.
Plattenstärke: 16cm
Dübeldichte: 10 Stück/m²
Dübellänge: 170mm
620,000 m² 02.5 Hinterdämmung in Niesche, MW-Dämmplatte, 6 cm Mineralwolle-Dämmplatten, beidseitig beschichtet und diffusionsoffen liefern und an vorbehandelte Flächen mit Dübeln fachgerecht anbringen.
Recyclingfähig und rückbaubar in Kombination mit Putzschicht.
Offene Fugen sind mit Dämmstoff auszufüllen.
Anwendungstyp: WAP gemäß DIN 4108-10
Zugfestigkeit: zg
Verformung: tf
Brandverhalten: Klasse A1 nach EN 13501-1,
nicht brennbar
Rohdichte: 95-125 kg/m³
Plattenkante: Stumpf
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m x K)
Plattendicke: 6 cm
Breite: ca. 10 cm
Höhe: ca.
Befestigung der Dämmplatten ausschließlich verdübelt und verschraubt, planeben und absolut dicht gestoßen.
Einschließlich Anarbeiten an Fassadendämmung inklusive Anpass- und Zuschnittarbeiten.
Ausführungsort: Fassaden ab ca. 30cm über OKG
5,000 m² 02.6 Anarbeiten an vorhandener Perimeterdämmung Anarbeiten an bauseits vorhandene - überstehende/ zu hoch geklebte - Perimeterdämmung durch Begradigen bzw. Anschneiden der vorhandenen Perimeter-Dämmplatten, zum direkten Anschluss / Übergang der WDVS Sockeldämmplatten.
Dicke der vorhandenen Perimeterdämmung: 16 cm
Ausführung: umlaufend Anbau
70,000 m 02.7 Nachbefestigung Sockeldämmung Statisch relevante Verdübelung der bauseitige Sockeldämmung nachbefestigen durch fachgerechte Montage mit Senkdübel in Verbindung mit WDVS Dübelteller (versenkte Dübelmontage).
zur Herstellung eines Fugen freien Oberputzes bis Einbindung Erdreich
Ausführung: umlaufend Anbau und Lichtschächte
Ausführung nach Erfordernis
76,000 m²
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 11 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.8 Herstellung oberer Anschluss Attika Oberer Fassadenabschluss mit Attikaprofil zur Absicherung des
hochdringenden Regenwassers Attikaprofil mit Gewebe zur Absicherung des hochdringenden Regenwassers liefern und
auf der Fassade unter dem Attikablech in die Armierungsmasse einbetten.
Das Flächengewebe ist sorgfältig bis an die Putzkante des Attikaprofils anzuarbeiten.
einschließlich aller erforderlich Zuschnitt- und Einpassarbeiten
70,000 m 02.9 Herstellung Anschluss gegen Klinkerfassade Putzabschlussprofil aus Edelstahl als Abschluss des WDVS an Klinkerfassade, lotrechte Ausführung
Putzdicke: 30 mm
einschließlich erstellen einer dauerhaften Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit einem systemzugehörigen,
selbstklebenden und vorkomprimierten Dichtband.
20,000 m 02.10 WDVS Tropfkantenprofil im Sturzbereich WDVS-Tropfkantenprofil als Edelstahl-Winkelprofil vollflächig mit der systemzugehörigen Armierungsmasse auf die Unterkanten (Sturzbereiche) der WDVS-Dämmplatten anbringen und in die Armierungsschicht integrieren.
Ausführungsort:
Sturzbereiche an Fenstern, Türen und Durchgängen und über durchgehender Sohlbank
125,000 m 02.11 Putzabschlussprofil an Wandöffnungen Putzabschlussprofil aus Edelstahl als Anschluss an Türen, Fenster und Glasfassaden (Eingangsbereich)
Putzdicke: 30 mm
225,000 m 02.12 Putzabschlussprofil an durchgehende Sohlbank Putzabschlussprofil aus Edelstahl als Abschluss oberhalb der durchgehenden Fensterbank
Putzdicke: 30 mm
25,000 m 02.13 Aussparungen TGA Aussparungen im WDVS für den bauseitigen Einbau von TGA-Elementen und Anarbeitung des WDVS an bauseits montierte Einbaugehäuse.
Aussparungsgröße: bis ca. 0,50 m2
Ausführung nach Erfordernis
4,000 St 02.14 Aussparungen für Regenfallrohr Aussparungen im WDVS für die Ausbildung einer Niesche aus Vorposition herstellen und Anarbeitung an das WDVS.
Die Aussparung ist im Bereich der MW-Dämmplatten sowie der vorhandenen Perimeterdämmung auszubilden
Aussparungsgröße (BxT): ca. 24 x 10 cm
Höhe: ca. 1135 cm
von 215 cm unter OKG bis 920 cm über OKG
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 12 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 89]
LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 13 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03 Kantenschutz und Armierung
03.1 Unterputz inkl. Armierungseinlage als Separationsschicht Unterputz mit Armierungseinlage, im unteren Drittel der Putzschicht eingebettet, als Seperationsschicht für Recyclebarkeit
d = 15 mm
Flächenarmierung mit WDVS-Glasseidengewebe, ca. 10cm überlappend, und mineralischem Klebe- und Armierungsmörteöl herstellen.
Armierungsmasse: WDVS Klebe- und Armierungsmörtel
gem. System.
680,000 m² 03.2 Armierungsputz mit Gewebeeinlage als Armierungsschicht Armierungsputz mit Gewebeeinlage, in der oberen Hälfte der Putzschicht eingebettet, als Armierungsschicht
d = 5 mm
Flächenarmierung mit WDVS-Glasseidengewebe, ca. 10cm überlappend, und mineralischem Klebe- und Armierungsmörteöl herstellen.
Armierungsmasse: WDVS Klebe- und Armierungsmörtel gem. System.
680,000 m² 03.3 Ausführung Laibungsbereiche, Armierungsschichten Ausführung Fensterleibung der vorbeschriebenen Armierungsschichten in Leibungsbereichen
Ausführung: Fenster und Türen
Leibungstiefe: bis 200mm
(Anputzprofile in gesonderter Position)
220,000 m 03.4 Kantenschutz an Ecken WDVS-Gewebe-Eckschutzschiene als Kantenschutz an allen Gebäudeecken lot- und fluchtrecht in die beschriebene Armierungsmasse einbetten.
Format: mind. 10/10 cm
250,000 m 03.5 Eckverstärkung Gewebeeckpfeile zur Sicherung gegen Eckrisse im Bereich
von Gebäudeöffnungen in die Armierungsschicht einarbeiten.
90,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 14 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04 Schlussbeschichtung / Oberputz
04.1 Feuchteschutzanstrich im Einbindungsbereich (Erdreich) Zweimaliger Feuchteschutzanstrich der armierten Flächen im Einbindungsbereich (im Erdreich) sowie der ins Erdreich geführten Putzbeschichtung unterhalb der Geländeoberkante mit einer mit Zement anzumischenden Dispersionsklebemasse (100 Gew.% Zement, ca. 5 % verdünnt), feuchtigkeitsunempfindlich und wasserdampfdiffusionsfähig.
Einbindung ab GOK: ca. - 20 cm bis + 30 cm
sowie Kellerlichtschächte: ca. - 201 cm bis + 30 cm
60,000 m² 04.2 Zusätzlicher Schutzanstrich der Armierung im Sockel / Multiflex Zusätzlicher Schutzanstrich der armierten Flächen im Sockelbereich zur Erhöhung des Spritzwasserschutzes mit einer mit Zement anzumischenden Dispersionsklebemasse (100 Gew.% Zement, ca. 5 % verdünnt), feuchtigkeitsunempfindlich und wasserdampfdiffusionsfähig.
Einbindung ab GOK: ca. - 20 cm bis + 30 cm
sowie Kellerlichtschächte: ca. - 201 cm bis + 30 cm
60,000 m² 04.3 Oberputz als Kratzputz Mineralischer, dickschichtiger Edelkratzputz,
biozidfrei, einschließlich Grundierung herstellen.
Kratzputz schlagregendicht, lösemittelfrei, mit hydrophilem Wirkprinzip für langfristig hohen Schutz gegen Algen- und Pilzbewuchs.
Körnung: 3 - 5 mm
für außen, sehr haftfest,
äußerst wasserdampfdiffusionsfähig Standardfarbton: hell; nach Wahl des AG
Wasserdurchlässigkeit (DIN EN 15824) W1
Wasseraufnahmekoeffizient w < 0,5 kg/m2h0,5
Austrocknung (18h-Wert) = 450 g/m² (20°C, 65 % rel. Luftfeuchte)
Ausführungsort:
gesamte Fassadenfläche, ausgenommen Flächen mit Filzputzoberfläche wie in Folgeposition beschrieben.
615,000 m² 04.4 Oberputz als Filzputz Mineralischer Oberputz, einschließlich Grundierung, als Filzputz fachgerecht herstellen.
Filzputz schlagregendicht, lösemittelfrei, mit hydrophilem Wirkprinzip für langfristig hohen Schutz gegen Algen- und Pilzbewuchs.
Körnung: 0,5 - 1,5 mm
für außen, sehr haftfest,
äußerst wasserdampfdiffusionsfähig Standardfarbton: nah Angabe AG/ Bemusterung
Wasserdurchlässigkeit (DIN EN 15824) W1
Wasseraufnahmekoeffizient w < 0,5 kg/m2h0,5
Austrocknung (18h-Wert) = 450 g/m² (20°C, 65 % rel. Luftfeuchte)
Ausführungsort:
in horizontalen Bereichen zwischen Fenstern mit einer Höhe von ca. 95 cm (oberhalb der durchlaufenden Sohlbank und Sturzprofil)
von OK Sohlbank bis UK Fenstersturz ca. 95 cm
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 15 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 65,000 m² 04.5 Ausführung Laibungsbereiche, Oberputz Ausführung Fensterleibung mit der vorbeschriebenen Schlussbeschichtung Kratzputz/Filzputz in Leibungsbereichen
Ausführung: Fenster und Türen
Leibungstiefe: bis 200mm
220,000 m 04.6 Verputzen Kellerlichtschächte Verputzen des Sockels in Kellerlichtschächten unter selbigem Schichtaufbau wie Vorsposition (Unterputz mit Armierungsgewebe, Armierungsputz mit Gewegeeinlage)
einschließlich Einputzen der Leibungen inkl. Anarbeitung aller Systemschichten, 3-seitig umlaufend
Leibungstiefe: bis. 20 cm
AbmessungenLichtschäcte (BxTxH): 125/80/210 cm
205/80/210 cm
einschließlich aller erforderlichen Vorabeiten und Anarbeitungen
40,000 m² 04.7 Anstrich Silikat-Finish mit Filmschutz Anstrich der vorgenannten Flächen im WDV-System:
einkomponentige Fassadenbfarbe auf Silikatbasis, wetterbeständig, inkl. Untergrundvorbereitung, einschließlich notwendiger Zwischenanstriche im Fassadenfarbton.
Schlussanstrich mit Silikat-Farbton, algizid ausgerüstet.
Farbton Fassade: nach Wahl des AG und Bemusterung,
dunkel abgetönt.
Ausführungsort: Fassaden bis UKG ca. 20cm
Ausführung nach Abstimmung mit dem AG
680,000 m² 04.8 Ausführung Laibungsbereiche, Anstrich Ausführung Fensterleibung mit der vorbeschriebenen Schlussanstrich einschließlich aller Zwischenbeschichtungen in Leibungsbereichen
Ausführung: Fenster und Türen
Leibungstiefe: bis 200mm
220,000 m 04.9 Zulage Hellbezugswert ≤ 15 Zulagepreis für die Ausführung im satt dunkel getönten Farbton; Hellbezugswert ≤ 15
Farbton: nach Wahl des AG und Bemusterung
Ausführungsort: Fassaden bis UKG ca. 20cm
680,000 m²
Gesamtbetrag:
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 16 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05 Sonstiges
05.1 Fugenabdichtung, Kompriband Einbau äußere Abdichtung der Fensterelementes/Fensteranschlussfuge durch ein
vorkomprimiertes Fugendichtungsband aus Polyurethanweichschaum mit Acrylat- Dispersionsimprägnierung mit schalldämmenden Eigenschaften
45,000 m 05.2 Gerüstankerstopfen einsetzen, abdecken und beiarbeiten Die Ankerlöcher sind mit dem Gerüstabbau zu verschließen und mit dem passenden Werkstoff abzudecken und beizuarbeiten.
Gerüstankerhülsen mittels geeigneter Dämmung ausstopfen, mit Unterputz ausfüllen und mit Oberputz und Anstrich an die Struktur der Umgebung anpassen.
Es sind keine Dübelabschlusskappen zu verwenden!
Das Schließen der Löcher erfolgt ausschließlich mit dem verwendeten Putz.
Größen bis ca. 5 cm²
Ausführung über die gesamte Fassadenfläche: 620 m²
Die Ausführung erfolgt gestaffelt in den vorgegebenen Bauabschnitten. Ausführung nur nach Anweisung Bauleitung.
Fassadenfläche: 620m²
65,000 St 05.3 Herstellung Musterflächen Herstellung von Musterflächen inkl. Körnung und Graffitischutz auf Tafeln.
Größe: ca. 1,00 x 1.50 m
Farbton: Unterschiedlich, nach Angaben AG
4,000 Stk 05.4 Graffiti-Schutz auf gestrichenen Untergründen Permanente Anti-Graffiti-Schutzschicht entsprechend Herstellerangaben auf gestrichen Untergrund / eingefärbten Putz aufbringen.
Vorbereiten (ggf. Grundieren) des Untergrundes für Schutzauftrag. Flächen auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen.
Aufbringen einer permanenten, wasserbasierenden und zweikomponentigen (Lack & Härter) Anti- Graffiti-Beschichtung auf Polyurethan-Basis auf vorbereitetem Untergrund.
UV-Stabil, Erhalt der Schutzschicht nach Graffiti-Entfernung, entsprechend RAL-GZ 841, mehrfaches Entfernen von Graffitties ohne Neubeschichtung möglich,
Funktionsfähigkeit bis zu 10 Jahre,
Keine optische Veränderung des Untergrundes,
Zusätzlicher Schutz gegen Streusalz, Umweltverschmutzung, Moos und Algen; schnell trocknend und umweltfreundlich.
Auftrag zweimalig mittels Rolle oder HVLP-Gerät, gemäß Herstellerangaben.
Farbton: Transparent
Glanzgrad: nach Wahl des AG
Untergrund: WDVS (mineralischer Putz)
Auftragshöhe: ca.3,00 m
170,000 m² 05.5 Dokumentation / Revisionsunterlagen Dokumentation/ Revisionsunterlagen über alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen in folgendem Mindestumfang:
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 17 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Dokumentation/ Revisionsunterlagen über alle vom AN tatsächlich ausgeEfUüRhrten LeistungeEnU Rin folgendem Mindestumfang:
Fachunternehmererklärung
Produktangaben zu den verwendeten Materiallien
Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Nachweise (Bauphysik, Statik. etc)
Verlege- und Einbaupläne als auf Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung
Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen
Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks / Ausführung der Arbeiten
Pflege- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte
Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen
Vorbereitete Wartungsverträge für alle zu wartenden Bauteile und Elemente zur Gegenzeichnung durch den AG für die Dauer der Gewährleistungszeit nach VOB
Bautagesberichte (digital)
Erforderliche Dokumentation / Revisionsunterlagen sind vor der Ausführung der Bauleistung vom AN zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Baubeginn zu übergeben, damit die Schnittstellen zu den Leistungen anderer Gewerke in Abstimmung auf die Einbaubedingungen aller Baustoffe und - produkte erfolgen kann.
Die Dokumentation ist vom AN über die Dauer der Bauzeit entsprechend fortzuschreiben und spätestens vor Abnahme der Leistungen dem AG zur Prüfung und nach Prüfung/ Freigabe an den AG zum Verbleib zu übergeben.
Die Übergabe der Dokumentation einschl. Werkstatt- und Montageplanung vom AN an den AG erfolgt 4-fach in Papierform sowie in Dateiform als PDF.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 18 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 06 Stundenlohnarbeiten
06.1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen
wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge
sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet,
Facharbeiter/-in
10,000 h 06.2 Stundenlohnarbeiten Helfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen
wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge
sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet, Helfer/-in.
10,000 h
Gesamtbetrag:
[Seite 95]
LV: Wärmedämmverbundsystem Seite: 19 Datum: 05.10.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
01 Vorbereitende Maßnahmen 02 WDVS Fassade 03 Kantenschutz und Armierung 04 Schlussbeschichtung / Oberputz 05 Sonstiges 06 Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.