[Seite 1]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Inhaltsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren
Nr. Bezeichnung Seite
ANGABEN ZUM PROJEKT 2
PLANUNGSUNTERLAGEN / ANLAGEN 3
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 3
VORBEMERKUNGEN INNENTÜREN / TISCHLERARBEITEN 11
VORBEMERKUNGEN UMWELTVERTRÄGLICHKEIT 16
DGUV Regel 102-602 17
10 BAUSTELLENEINRICHTUNG 17
10.10 Baustelleneinrichtung des AN 17
20 VORLEISTUNGEN 18
20.10 Vorleistungen 18
30 OBJEKTTÜREN 19
30.30 Objekttüren Kita 20
40 SONSTIGES 40
40.10 Sonstiges 40
50 STUNDENLOHNARBEITEN 41
50.10 Stundenlohnarbeiten 44
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 45
30.09.2026 - Seite 1
[Seite 2]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
ANGABEN ZUM PROJEKT Angaben zum Projekt
Projekt: Neubau Betreutes Wohnen und Kindertagesstätte
Grundstück: Alberichstraße 100-102 68199 Mannheim-Neckarau
Bauherr/Auftraggeber: Theodor Fliedner Stiftung Theodor-Storm-Straße 100 68259 Mannheim
Projektsteuerung: Drees & Sommer Q7, 24 68161 Mannheim
Architekt: ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR Rotebühlstraße 169/1 D-70197 Stuttgart
Die Theodor Fliedner Stiftung plant auf oben genannten Grundstück die Errichtung von zwei Gebäuden:
Aufgabenbeschreibung:
Bauteil 1: Neubeu eines Wohngebäudes mit Untergeschoss und Tiefgarage (UG/TG), 3 oberirdischen Vollgeschossen EG, 1.OG, 2.OG) und einem Staffelgeschoss (3.OG). Bruttogeschossfläche, BGF: 3.886 qm Umbauter Raum, BRI: 12.315 cbm
Bauteil 2: Neubau einer Kindertagesstätte mit einem Wohngeschoss, ohne Untergeschoss, bestehend aus 2 oberirdischen Vollgeschossen (EG, 1.OG) und einem Staffelgeschoss (2.OG) Bruttogeschossfläche, BGF: 2.704 qm Umbauter Raum, BRI: 9.858 cbm
Beide Gebäude werden in Massivbauweise errichtet.
Die Massen der einzelnen Positionen sind im Leistungsverzeichnis für beide Gebäude zusammengefasst.
Bauzeit:
Der voraussichtliche Baubeginn ist für KW 10/2027 vorgesehen.
30.09.2026 - Seite 2
[Seite 3]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
ANGABEN ZUM PROJEKT Die Gesamtfertigstellung der Kita (Bauteil 2) ist für September 2027 vorgesehen.
Die Arbeiten im Gewerk Objekttüren sind voraussichlich bis KW 30/2027 abgeschlossen.
Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebots, dass folgende Pläne und Anlagen zur Kalkulation vollständig vorlagen:
Planunterlagen werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Die Frimen erhalten einen entsprechenden Zugang zum bauseitig eingerichteten Planserver.
01 Amtlicher Lageplan: 00_ARP_LA_000_000_VMSA_4_02_Amtlicher Lageplan_250724
02 Vorschlag Baustelleneinrichtungsplan: 00_ARP_LA_000_000_ARCA_5_01
03 Werkpläne Architektur Grundrisse: 00_ARP_GR_0EG_000_ARCA_5_06 00_ARP_GR_1OG_000_ARCA_5_04 00_ARP_GR_1UG_000_ARCA_5_06 00_ARP_GR_2OG_000_ARCA_5_03 00_ARP_GR_3OG_000_ARCA_5_03 00_ARP_GR_DAA_000_ARCA_5_03
04 Werkpläne Architektur Schnitte: 00_ARP_SC_A-A_000_ARCA_5_02 00_ARP_SC_D-D_000_ARCA_5_02 01_ARP_SC_000_001_ARCA_5_01 01_ARP_SC_000_002_ARCA_5_00 01_ARP_SC_000_003_ARCA_5_01
05 Werkpläne Architektur Ansichten: 00_ARP_AN_NOD_000_ARCA_5_03 00_ARP_AN_OST_000_ARCA_5_03 00_ARP_AN_SUD_000_ARCA_5_03 00_ARP_AN_WES_000_ARCA_5_03 00_ARP_AN_WES_001_ARCA_5_03
06 Materialübersichten 00_ARP_AN_000_003_ARCA_5_00_Opt 00_ARP_AN_000_004_ARCA_5_00_Opt
- Angaben zur Baustelle
1.1 Grundstück und Lage
Alberichstraße 100-102 68199 Mannheim-Necharau
30.09.2026 - Seite 3
[Seite 4]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 1.2 Verkehrsführung zur Baustelle
siehe beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan (Vorschlag)
Notwendige Regelungen für Spezial- und Schwertransporte im öffentlichen Verkehrsnetz sind grundsätzlich seitens des AN zu treffen, alle notwendigen Genehmigungen hierfür sind einzuholen. Diese Kosten sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Außerdem ist der AG rechtzeitig über die Termine solcher Transporte zu informieren.
1.3 Anlieferungen
Die Anlieferung zur Baustelle ist so zu terminieren, dass keine Wartezeiten von Anlieferfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum vorherrschen. Die Logistik der Baustellenandienung ist durch den Auftragnehmer im Zuge der Baustelleneinrichtungsplanung /-beschickung zu berücksichtigen.
1.4 Abladeflächen, Parkflächen, BE des AG
Auf der vom Bauherrn bereitgestellten Baustelleneinrichtungsfläche sind nur Einrichtungen unterzubringen, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind. Werden darüber hinaus Flächen im öffentlichen Raum benötigt, sind diese von Seiten des AN zu organisieren und die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Diese Kosten sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Parkplätze für private PKW's sind auf dieser Fläche nicht vorhanden. Fahrzeuge können generell nur kurzfristig zum Be- und Entladen abgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit öffentliche Parkmöglichkeiten zu nutzen, welche jedoch nur im begrenzten Umfang vorhanden sind. Widerrechtliches Parken in zuvor genannten Bereich obliegt im Verantwortungsbereich des AN.
Um das gesamte Baugelände wird ein fest verankerter offener Bauzaun durch den AN ROHBAU aufgestellt. Fest installierte Bauzaunelemente dürfen nicht selbstständig geöffnet werden. Alle zu lagernden Materialien, Stoffe sind zwingend innerhalb des Bauzauns zu lagern. Das Abladen von LKW, Transportern und dgl. muss innerhalb des Bauzauns erfolgen. Maschinen und Hebezeuge sind ebenfalls innerhalb des Bauzauns aufzustellen.
1.5 Baustrom und Bauwasser
Die Einrichtung und das Betreiben der Baustrom- und Bauwasserversorgung hin zu zentralen Entnahmestellen erfolgt übergeordnet durch den AN Rohbau. Elektrounterverteiler in den Geschossen werden ab dem Zeitpunkt Fertigstellung Rohbau durch den AN Elektro gestellt, unterhalten und betrieben. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt auf Grundlage des Vertrages.
Der AN hat die für seine Leistungserbringung erforderliche Zuführung der Medien an seine Geräte und Maschinen zu organisieren. Hierfür erforderliche Verlängerunskabel, Verlängerungsleitungen und notwendige Unterverteiler sind Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen.
1.6 Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung liegt in der Veranwortung des AN. Sollte die eigenverantwortliche Entsorgung durch den Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß erfolgen, so ist der Auftraggeber nach entsprechender Abmahnung dazu berechtigt, Abhilfe auf Kosten des Auftragnehmers zu schaffen.
30.09.2026 - Seite 4
[Seite 5]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 1.7 Immissionsschutz
Während der Bauphase dürfen keine Baumaßnahmen oder sonstigen Tätigkeiten auf dem Baugelände vorgenommen werden, die zu starker Immission führen. Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19. August 1970" ist zwingend zu beachten. Leistungen wie die in Anlage 5 - Maßnahmen zur Minderung des Baulärms dargestellten Maßnahmen, die zur Einhaltung und Umsetzung der o.g. Vorschrift erforderlich sind, in die Einheitspreise der Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
- Orientierungswerte: tags 65 (dB(A) nachts 55 (dB(A)
- Ruhezeit / Schutzzeit: Nachtzeit 20.00 Uhr - 7.00 Uhr
- Baugeräte: Es dürfen nur lärmarme Baumaschinen mit dem Umweltzeichen RAL-ZU 53 (Blauer Engel) zum Einsatz gebracht werden. Ist dies nicht möglich, müssen die zum Einsatz gebrachten Maschinen und Fahrzeuge über das CE-Zeichen nach EU-Outdoor-Richtlinie (EG-Richtlinie 2000/14/EG) verfügen.
1.8 Grundwasser- und Gewässerschutz
Es ist streng darauf zu achten, bzw. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Verunreinigung des Wassers (Grund- und Oberflächenwasser) oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften oder des Wasserabflusses vermieden wird. Im Falle von Gewässer- und Grundwasserverunreinigungen oder sonstiger nachteiliger Einwirkungen auf Grundwasser, auf Quellen und Gewässer ist unverzüglich die Objektüberwachung zu benachrichtigen. Werden im Zuge der Erdarbeiten Untergrundverunreinigungen entdeckt, so ist ebenfalls die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren. Beim Umgang mit wassergefährdeten Stoffen bzw. deren Lagerung sind die einschlägigen rechtlichen Regelungen und der Stand der Technik zu beachten. Dies gilt insbesondere für folgende Vorgaben:
- Wassergefährdende Stoffe (z.B. Dieselfass) dürfen nur über Auffangwannen gelagert werden.
- Fahrzeuge und Maschinen dürfen nur außerhalb der Baugrube auf befestigten und ordnungsgemäß auf entwässerten Flächen betankt oder repariert werden.
- Fahrzeuge und Maschinen sind nach Arbeitsende auf befestigten und ordnungsgemäß entwässerten Flächen abzustellen.
Bei der Lagerung von Baumaterialien und Bauhilfsstoffen an Oberflächen ist sicherzustellen, dass keine Materialien bei Hochwasser ab- oder ins Gewässer ein- oder abgeschwemmt werden können. Baustellenbetriebsstofftanks sind von ihrer Größe auf den Baustellenbetrieb abzustimmen. Die Behälter müssen den Anforderungen der VAwS, die Umschlagstellen den Anforderungen der VAwS und VbF entsprechen (Auffangwanne oder doppelwandiger Tank, Umschlagbereich wasserdicht und ölfest, keine Abflussmöglichkeit zum Kanal). Bei Unfällen o.ä. im Zuge des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen ist die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren.
1.9 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:
Für die Baustelle wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt, welcher die Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung durchführt. Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der Baustellenverordnung bzw. den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind zu beachten.
1.10 Bauvermessung
Vom Auftraggeber werden durch ein Vermessungsbüro folgende Punkte übertragen und markiert:
- Hauptachspunkte (AP) = Einschnitte im Schnurgerüst
- Höhenpunkte (HP) / Nivellementspunkte (NivP) = drei Bolzen
- Meterisse (MR) = je einen pro Treppenhaus und Geschoss
30.09.2026 - Seite 5
[Seite 6]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Die Lage und die Anzahl der Markierungspunkte werden vom Auftraggeber festgelegt. Hierbei handelt es sich nur um eine minimale Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehungen. Weitere vermessungstechnische Leistungen hat der Auftragnehmer selbst, durch einen Vermessungsingenieur auf seine Kosten durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des Auftraggeber einzuholen. Wird ein Festpunkt ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber wiederhergestellt oder ein extra Punkt errichtet.
1.11 Aufenthaltsbereiche / Unterkünfte auf der Baustelle
Aufenthalts- bzw. Pausenräume können im Gebäude nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf der BE-Fläche sind entsprechende Aufenthaltscontainer vorzusehen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Das Nächtigen auf der Baustelle ist nicht gestattet.
- Angaben zu Stoffe, Bauteile
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 2, ergänzende Regelungen sind im Einzelfall in den gewerkespezifischen Vorbemerkungen vereinbart.
2.1 Gleichwertigkeit: Soweit in einer LV-Pos. ein bestimmtes Fabrikat, ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Marke/Modell benannt sind, gilt für diese Leistungen, dass auch gleichwertige Produkte anderer Hersteller zugelassen sind, welche mindestens dieselben technischen Anforderungen erfüllen. Bietet der Bieter zu einer LV-Position ein technisch gleichwertiges Produkt an, so hat er nachstehend in der hierfür vorgesehenen Freizeile Hersteller, Produktspezifikation und technische Merkmale vollständig und aussagekräftig zu benennen sowie ein gesondertes Datenblatt mit allen technischen Merkmalen zwecks, Prüfbarkeit der Gleichwertigkeit beizufügen. Wird kein Produkt in der vorgesehenen Freizeile eingetragen, gilt das Leitfabrikat als angeboten und wird Vertragsinhalt.
- Angaben zur Ausführung
3.1 besondere Anforderungen an die Ausführung
3.1.1 Grundlagen für die Ausführung:
- VOB/C und alle mitwirkenden DIN-Normen
- EU-Normen, wobei bei Widersprüchen immer die qualitätsmäßig weitergehende Norm gilt und ferner die EU-Normen, die DIN-Normen ergänzen oder ersetzen.
- die Unfallverhütungsvorschriften der BG
- die Bauordnung des Landes Baden-Württemberg und evtl. vorliegende Auflagen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden sowie alle einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetze.
- Baugenehmigung in allen Teilen samt aller Anlagen.
Alle Leistungen, die sich aus Forderungen und Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen und den Vorbemerkungen auf Titelebene ergeben, sind soweit sie nicht in eigenen Positionen erfasst sind, in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als Herstellen, Liefern und Montieren, wenn in den jeweiligen Positionen nichts anderes erwähnt wird.
3.1.2 Prüfen der Vorleistungen Der AN hat sich rechtzeitig und eigenverantwortlich von der Beschaffenheit von Vorleistungen an Ort und Stelle zu überzeugen. Beanstandungen sind dem AG, sofern objektiv möglich, so rechtzeitig schriftlich
30.09.2026 - Seite 6
[Seite 7]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN anzuzeigen, dass dem Verursacher eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden kann, ohne dass es zu Verzögerungen im Bauablauf kommt.
3.1.3 Bevollmächtigter des AN Der AN hat für die gesamte Baustelle permanent einen Bevollmächtigten, deutsch sprechenden Vertreter namentlich zu benennen und bereitzustellen. Urlaubsvertretungen sind 1 Woche vor Urlaubsantritt in das Projekt zu integrieren. Der Vertreter hat geeignet zu sein, die verantwortliche Fachbauleitung im Sinne der Bauordnung zu übernehmen, auch für alle Subunternehmer. Er darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des AG ausgetauscht werden, aus triftigen Gründen kann der AG jedoch seine sofortige Ablösung verlangen.
3.1.4 Baubesprechungen, Jour Fixe Im Baustellenbüro der Objektüberwachung des Auftraggebers finden mindestens wöchentliche Baubesprechungen statt, die Teilnahme daran ist für die Bauleitung des Auftragnehmers zwingend. Sofern die AG Objektüberwachung die Teilnahme von Subunternehmern des AN fordert, sind diese verpflichtet, ebenfalls daran teilzunehmen. Nach Aufforderung des AG hat der AN auch an weiteren Besprechungen teilzunehmen.
Der AN hat eine schriftliche Wochenvorschau über die geplanten Leistungen der anstehenden Woche in der wöchentlichen Baubesprechung zu übergeben.
Protokolle der Baubesprechung werden durch die Objektüberwachung erstellt und an alle Beteiligten digital verteilt.
3.1.5 Verschmutzungen Sind bei der Ausführung der Arbeit Verschmutzungen zu erwarten, so gehören die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu dem Leistungsumfang des AN, der in die Einheitspreise einzukalkulieren ist. Werden durch Fahrzeuge des AN oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der StVO / Verkehrssicherung zu reinigen. Kommt der Verursacher einer Aufforderung des AG oder der Objektüberwachung des AG zur Reinigung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der AG berechtigt, einen Dritten mit der Beseitigung zu beauftragen. Diese Kosten hat der AN zu tragen.
Mitarbeiter des AN, die mutwillig Teile des Bauwerks verunreinigen oder beschädigen, werden von der Baustelle verwiesen. Die Kosten der Beseitigung der Verunreinigung oder der Schäden gehen zu Lasten des AN. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade und sonstige sichtbare Bauteile nicht verschmutzt werden. In geschlossenen Räumen und Untergeschossen dürfen nur Fahrzeuge, Werkzeuge, etc. ohne Verbrennungsmotoren benutzt werden. Sofern Öle oder sonstige Verschmutzungen im Außenbereich festgestellt werden, ist die Objektüberwachung umgehend zu informieren.
3.1.6 Schutz vor Beschädigung Der AN hat, insbesondere bei Bauteilen mit fertiger Oberfläche, für einen ausreichenden Schutz seiner eigenen Leistung zu sorgen, diesen Schutz ständig zu überwachen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Hierzu zählen Kantenschutz, Oberflächenschutz durch Folien und/oder Platten, etc. auf Kosten des AN. Das Abkleben oder vollflächige Abdecken, einschl. der erforderlichen Materialien und dem anschließendem Entfernen der Schutzmaßnahmen, wird nicht gesondert vergütet.
Der AN ist insbesondere auch verpflichtet, bei Stilllegung und Verzögerung auf der Baustelle alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz bzw. Erhalt bereits eingebauter Anlagen und Bauteile sowie beigestellter Baustoffe zu treffen.
3.1.7 Arbeitsabschnitte, Unterbrechungen, Abhängigkeit von anderen Leistungen
30.09.2026 - Seite 7
[Seite 8]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Der Bauablauf ist eng mit der Objektüberwachung und den anderen Gewerken zu koordinieren. Die Koordination zwischen den einzelnen Gewerken sowie eventuelle Terminabsprachen sind für alle verbindlich. Grundlagen sind die genannten Ausführungszeiten.
3.1.8 Abstimmung mit Fachbehörden Der AN hat sich zur Ausführung seiner Leistung mit den zuständigen Fachbehörden bzw. - Ämtern, wenn notwendig, selbstständig abzustimmen. Besondere Regelungen gelten für das Aufstellen, Umbauen von Hebewerkzeug, Nutzung öffentlicher Flächen für Abladen und Zwischenlagern von Material, Wasserhaltungsarbeiten sowie Arbeiten im Zusammenhang mit GW-Messstellen. Die Objektüberwachung ist zu informieren.
3.2 besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
3.2.1 Grundlagen Es sind nur die Kosten für die nicht vom AG gestellte Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzubeziehen. Es gibt beschränkte Flächen im Baufeld, die für die BE des AN, Lagerung, Arbeitsvorbereitung etc. genutzt werden können. Die Lage und Ausnutzung sind abhängig vom Baufortschritt unterschiedlich. Es besteht aus logistischen Gründen kein Anspruch auf alleinige Benutzung dieser Flächen. Bürocontainer, Unterkunftsgebäude, Pausenräume und Lagerflächen des AN müssen auf dem Gelände der Baustellenfläche eingerichtet werden.
3.2.2 Baustelleneinrichtungsflächen Der AN übernimmt die Baustelle für seine Baustelleneinrichtung wie sie steht und liegt, d. h. der AG übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Zustand, Lage etc. für die Baustelleneinrichtung des AN geeignet ist. Dies gilt insbesondere für die Schaffung der Standsicherheit von Kränen und Containeranlagen. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Baustellen- und endgültige Anschlüsse, Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Über deren Lage und Verlauf hat sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer mit der Objektüberwachung eine Abstimmung einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Alle möglichen Baustelleneinrichtungsflächen sind aus dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich. BE-Flächen für die einzelnen AN werden durch die örtliche Objektüberwachung nach Vertragsabschluss in Abhängigkeit vom Baufortschritt zugewiesen. Der AN hat sich eigenverantwortlich auf der ihm zugeteilten BE-Fläche nach den Regeln der AStVO, ASR, UVV etc. einzurichten und zu organisieren; hiermit verbundene Kosten sind mit den Einheitspreisen für die BE abgegolten. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
- Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
- Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
3.2.3 Kräne Die Kräne müssen so dimensioniert werden damit sämtliche Punkte der Baumaßnahmen mittels Hochbaukran erreicht werden können. Die Höhe der angrenzenden Gebäude ist vorher zu ermitteln. Für die Wahl von Kränen ist zwingend die vorhandene Nachbarbebauung zu beachten. Es ist ein Plan mit allen geplanten Kränen, Hebezeuge, etc. zu erstellen und bei der zuständigen Objektüberwachung einzureichen. Erst nach gemeinsamer Durchsprache der Kranstandorte darf ein Umbau bzw. Aufbau von Geräten erfolgen.
Der AN wird verpflichtet, die Beauftragung seiner Kranführer beim SiGeKo anzumelden. Jeder Kranführer hat eine Kopie der Beauftragung als „Kranführer ortsveränderlicher Krane gem. § 29 UVV“ bei sich zu tragen und
30.09.2026 - Seite 8
[Seite 9]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN auf Verlangen vorzuweisen.
Bei der Verlegung von Krangleisen und Kranfundamenten ist darauf zu achten, dass die Lastverteilung an den vorherrschenden Untergrund (und der darin befindlichen Leitungen, Schächte, Verbaukonstruktion, etc.) angepasst ist, und der Abstand zur Baugrube (Verbau) ausreichend ist. Grundsätzlich ist nicht von einem verdichteten Untergrund, sondern von aufgeschüttetem Boden auszugehen.
3.2.4 Mannschaftsräume und Bürocontainer Arbeitsgeräte, Baustellenunterkünfte, sonstige Container, Magazine u. ä. sind aus Gründen des Eigentumsnachweises mit der Firmenaufschrift zu versehen. Zugelassen werden ausschließlich mobile Container mit den Außenabmessungen der Elemente von 2,438 m x 6,058 m (= 20 Fuß-Container) aus Gründen der Addierbarkeit und Platzersparnis. Außerdem sind grundsätzlich alle Container, auch die der Baustelleneinrichtung des AN stapelbar bis 3 Lagen, in den Abmessungen einheitlich, einschl. Fundamenten und deren Entsorgung sowie Metallstegen entlang der Container vorzusehen.
3.3 besondere Anforderungen an Baustoffe, Materialien, Einbau
3.3.1 Toleranzen Für die Toleranzen zur Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18202, ohne erhöhte Anforderung. Erhöhte Anforderungen an die Toleranzen sind in den Vorbemerkungen der einzelnen Gewerke oder den Positionstexten geregelt. Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke aus o.g. Vorgaben müssen ohne zusätzliche Vergütung durch den AN aufgenommen werden. Erhöhte Anforderungen an aufzunehmende Toleranzen werden separat geregelt. Treten über die zu berücksichtigenden Toleranzen weitere Abweichungen auf, sind diese unverzüglich dem AG anzuzeigen (gem. § 4 Nr. 3 VOB/B).
3.3.2 Qualitätssicherung/Gütenachweise Dem AG sind die Nachweise der Eignung von Baustoffen unaufgefordert vor Einbau vorzulegen. Diese gelten auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Institutes oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. Auch diese sind vorzulegen. Die ggf. in eingeführten technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen jedoch ohne Prüfprotokolle vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Materialien, die in Schichtenfolge nacheinander eingesetzt werden (wie z.B. Grundierung, Spachtelung Kleber) müssen untereinander verträglich sein; es sind bei derartigen Schichtenfolgen nur Materialien eines Herstellers zugelassen.
3.3.3 Transport Für den Transport der Materialien zum Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und zuständig und hat den Aufwand in die entsprechenden Einheitspreise einkalkuliert. Bauseitig werden dem AN hierfür keine Transportgeräte zur Verfügung gestellt. Über den Einsatz von erforderlichen Transportgeräten muss sich der AN daher bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Klarheit verschaffen. Die Anzahl der erforderlichen Hebezeuge und deren Tragfähigkeit ist vom AN zu koordinieren und die anfallenden Kosten in die Einheitspreise einzurechnen.
- Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 4, weitere Regelungen sind im
30.09.2026 - Seite 9
[Seite 10]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Einzelfall in den gewerkespezifischen Vorbemerkungen vereinbart.
4.1 Planunterlagen
Dem Auftragnehmer werden vor Beginn der Arbeiten die Ausführungspläne des Architekten (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details) in digitaler Form durch den AG zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten für erforderliche Planunterlagen und Ausdrücke sind durch den AN zu tragen und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
4.2 Planverteilung
Die Unterlagen und Pläne werden im Dateiformat *.pdf über den bauseitigen Planserverer zur Verfügung gestellt. Aktualisierungen erfolgen ebenfalls über den Planserver.
4.3 Dokumnetation
Erstellen der kompletten Dokumentation für den gesamten Leistungsbereich des AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Mindestanforderung Inhalt:
- Herstellerverzeichnisse
- Anschriften der Nachunternehmer mit Zuordnungen der Leistungen
- Ansprechpartner während der Gewährleistungszeit
- Fachunternehmererklärung
- Bauleiterbescheinigung und Fachbauleitererklärungen
- Übereinstimmungserklärungen, Errichterbestätigungen und Konformitätserklärungen
- Statische Nachweise
- Sämtliche Produktdatenblätter / Gerätedatenblätter und allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse der zur Ausführung gekommenen Baustoffe und Bauteile, sowie Gutachten und Prüfberichte
- Protokolle Sachverständigenabnahme, Behördenabnahme
- Entsorgungsnachweise
- Einweisungsprotokolle
- Kopie der Abnahmeprotokolle mit dem AG - ist nach der Abnahme nachzureichen
- Funktionsbeschreibungen, Bedienungsanweisungen
- Wartungsanweisungen
- Pflege- und Reinigungshinweise
- Bautagesberichte
Die Projektdokumentation ist dem AG spätestens 12 Arbeitstage vor Abnahme vorzulegen. Ggf. erforderliche Änderungen und Ergänzungen sind in die zur Abnahme vorzulegenden Unterlagen einzuarbeiten.
Die Übergabe der vollständigen Dokumentation hat digital auf den bauseitigen Planserver und zusätzlich auf einem Datenträger (USB-Stick) zu erfolgen.
Digitale Daten müssen zwingend in Dateiformat PDF übergeben werden. Alle digitalen Daten müssen mindestens das Recht zum ausdrucken und archivieren (ohne der Verwendung von Passwortschutz) gewähren. Dateien sind entsprechend dem Inhalt korrekt zu bezeichnen.
- Abrechnung
5.1 Anforderung und Darstellung der Aufmaße
Aufmaße müssen mit besonderer Sorgfalt erstellt, farblich abgesetzt und mit Angabe des Gebäudeteils, der Bekleidungsfläche, Raumnummer o.ä. und Datumsangabe versehen. Die Angaben sind zwingend
30.09.2026 - Seite 10
[Seite 11]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN entsprechend den Positionen innerhalb des Leistungsverzeichnisses den Ordnungszahlen zuzuordnen.
In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblätter müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
- Auftragnehmer
- Auftraggeber
- Nummer des Aufmaßblatt
- Bezeichnung der Bauleistung
- Ordnungszahl
Bei Aufmaßen und Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. Geldbeträge sind in Euro auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
VORBEMERKUNGEN INNENTÜREN / TISCHLERARBEITEN
- Grundlagen
1.1 Geltungsbereich
In Ergänzung zu den VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN und den anerkannten Regeln der Technik ergibt sich der sachliche Geltungsbereich sowie die Grundlage für die technische Ausführung grundsätzlich aus:
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
- DIN 18355 Tischlerarbeiten
- DIN 18357 Beschlagarbeiten
- DIN 18360 Metallbauarbeiten
1.2 Normen und Richtlinien
Für die Ausführung gelten alle anwendbaren EN- und DIN-Normen, welche sich auf das vorgesehene Material und dessen Verarbeitung nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen. Auf nachstehende Normen und Richtlinien wird besonders Aufmerksam gemacht:
- DIN EN 14351 Fenster und Türen, Produktnorm
- DIN EN 16034 Fenster und Türen, Produktnorm
- DIN EN 1634 Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und Baubeschläge
- DIN 18040 Barrierefreies Bauen
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
- Dibt-Richtlinie für Feststellanlagen
- Die anwendbaren VDI- und VDE-Vorschriften.
- Türen in Rettungswegen nach DIN EN 179 und DIN EN 1125
- DGUV Information 208-022 Türen und Tore, Hrsg. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
- Die Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller der zur Anwendung kommenden Materialien.
- Die Zulassungsbestimmungen des Deutschen Institut für Bautechnik
- Die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde.
1.3 Leistungsabgrenzung
30.09.2026 - Seite 11
[Seite 12]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN INNENTÜREN / TISCHLERARBEITEN
Es wird auf Schnittstellen außerhalb des Leistungsbereiches des AN zu folgenden Gewerken hingewiesen:
- Rohbauarbeiten
- Fassadenarbeiten - Fenster, Türen
- Trockenbauarbeiten
- Malerarbeiten
- Estricharbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Elektroarbeiten / TGA
1.4 Koordination
Die Koordination mit zuvor genannten Gewerken, insbesondere den technischen Gewerken, ist unter Einbeziehung der örtliche Bauleitung frühzeitig eine Abstimmung bezüglich Arbeitsabfolgen und Terminabläufen vorzunehmen, um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden. Die Koordination ist Sache des AN.
- Stoffe, Bauteile
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 2 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1.1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 2, insbesondere wird verwiesen auf:
2.1 Allgemeine Anforderungen
2.1.1 Übereinstimmungs- / Verwendbarkeitsnachweise Für die geregelten Bauprodukte muss die Verwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit den in der Bauregelliste genannten techn. Regeln über ein Ü-Zeichen nachgewiesen werden. Bei der Verwendung von nicht geregelten Bauprodukten, d. h. bei Abweichungen von der in der Bauregelliste genannten Regeln, muss die Verwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung oder einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder einer Zustimmung mit Einzelfall (ZiE) nachgewiesen werden. Für die geregelten Bauarten muss die Anwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit den Technischen Baubestimmungen oder mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachgewiesen werden. Bei nicht geregelten Bauarten muss die Anwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung oder einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nachgewiesen werden. Der AN muss auf Verlangen die entsprechenden Ü-Zeichen erbringen.
2.1.2 Schutzvorkehrungen (ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren) Mit dem AG ist vor Fertigungsbeginn abzustimmen, ob und in welchen Bereichen die Betätigungsbeschläge von Flügeln sofort oder in einem späteren Arbeitsgang (nach Anweisung des AG) zu montieren sind. Auch während der Bauzeit kann örtlich das Demontieren oder Montieren von derartigen Beschlägen nach Anweisung des AG erforderlich sein. Bei allen Türanlagen sind die Türblätter durch geeignete Abdeckmaßnahmen vor Beschädigungen zu schützen. Sämtliche Schutzvorkehrungen sind erst nach Anweisung durch den AG zu entfernen.
2.1.3 Reinigung Der AN hat sämtliche Bestandteile seiner Leistung ordnungsgemäß zu reinigen, dies bezieht sich auch auf Dichtungen, Falzräume u. dgl. Die Reinigung hat nach Anweisung des AG ggf. vor der Bauabnahme zu erfolgen. Diese Reinigung ist einzukalkulieren.
2.2 Werkstoffe
2.2.1 Stahl Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen verzinkt werden. Alle anderen Stahlteile
30.09.2026 - Seite 12
[Seite 13]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN INNENTÜREN / TISCHLERARBEITEN müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden. Verankerungen und Befestigungsmittel, die nicht aus korrosionsbeständigem Material bestehen, mittel- oder unmittelbar der Außenatmosphäre ausgesetzt sind, sind aus rostfreiem Edelstahl mindestens der Qualität der Werkstoff-Nr. 1.4301 zu fertigen. Zur Befestigung des Bauteils verwendete Laschen, Flansche o.ä. müssen den gleichen Korrosionsschutz aufweisen wie das Bauteil selbst.
2.2.2 Verbindungselemente Verbindungselemente wie Beschläge, Schrauben, Bolzen o.ä. müssen mindestens korrosionsgeschützt sein. Bei ständiger Feuchtebelastung müssen sie aus nichtrostendem Stahl mindestens der Qualität der Werkstoff.-Nr. 1.4301 (Korrosionswiderstandsklasse II) bestehen.
2.2.3 Befestigungsmittel Alle erforderlichen Befestigungsmittel und Anschlüsse sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verankerungen, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind nichtrostend oder in rostgeschützter Ausführung vorzusehen. wie 2.2.2. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Es dürfen nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden.
2.2.4 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei der Verbindung verschiedener Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotential sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
2.2.5 Holzwerkstoffe Holzwerkstoffe sind emissionsarm auszuführen und haben der Formaldehydklasse E1 zu entsprechen.
2.2.6 Dämmstoffe Dämmstoffe sind als Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle auszuführen und haben den Anforderungen nach DIN EN 13162 zu entsprechen.
2.2.7 Lackierungen Lackierungen sind speichel- und schweißecht gem. DIN 53160 auszuführen.
2.2.8 Grundierungen Grundierungen für unbehandelten Stahl für Anstrich Alkydharzbasis: Grundierungen welche gemäß Positionsbeschrieb einen Zwischen- u. Schlussanstrich auf Alkydharzbasis erhalten, sind mit lösemittelbasierter Alkydharz-Werkstoffbasis auszuführen und müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- matt / - rostpassivierend / - haftvermittelnd / - schnell trocknend / - hitzebeständig bis +180 °C /- für außen und innen /
- Verbrauch: 80–100 ml/m² je Anstrich z.B. Brillux Haftgrund 850 / Multigrund 227
- Ausführung
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 3 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1.1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 3, insbesondere wird verwiesen auf:
3.1. Allgemein
Baustellenseitig ist mit folgenden Randbedingungen zu rechnen:
- Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Maße vor Ort zu prüfen und Maßabweichungen, die die Maßtoleranzen überschreiten, unter Einhaltung der in der VOB vorgesehenen Fristen rechtzeitig beim AG anzuzeigen.
- Die Gebäudeteile sind geschlossen, d. h. die Einbringung der Bauteile / -elemente bzw. der Materialien erfolgt durch Einbringöffnungen / Zugänge in der Fassade im Erdgeschoss. Eine Materialaufzug steht am / im Gebäude nicht zur
30.09.2026 - Seite 13
[Seite 14]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN INNENTÜREN / TISCHLERARBEITEN
Verfügung.
- Das Verfahren (horizontal und vertikal) der Bauteile und Materialien innerhalb der Gebäudeteile ist Leistung des AN, entsprechendes Gerät ist einzukalkulieren.
3.2 Prüfung der Vorleistung
Die Prüfung der Vorleistung gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem AG eine nach § 4 Abs. 7 VOB/B angemessen Frist, zur Mangelbeseitigung, welche 15 Werktage nicht unterschreiten darf, bleibt.
3.3 Abschnittsweise Leistungsausführung
Der Auftragnehmer muss davon ausgehen, dass die Positionen bzw. Titel unter Umständen abschnittsweise ausgeführt werden (zeitlich versetzt). Daraus kann der Auftragnehmer keinen Anspruch geltend machen.
3.4 Türen: Ausstattung und Zubehör Die Türausstattungen, Beschlags- und Zubehörteile, Türtechniken müssen den Regelungen der VOB/C DIN 18357, DIN 18040, DIN 12217 sowie den Güte- und Prüfbestimmungen, Richtlinien der Gütegemeinschaften entsprechen und nach den zu erwartenden Belastungen, nach statischen Erfordernissen ausgebildet sein. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein. Alle Beschlagsteile justierbar im eingebauten Zustand. Die Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgrößen ausgestellt sein.
Anforderungen, welche sich aus den Positionsbeschreibungen ergeben, sind nicht gesondert aufgeführt, sondern haben den technischen Regeln zu entsprechen.
3.4.1 Bänder Dreidimensional verstellbare, dreiteilige Rollenbänder aus Edelstahl, Anzahl nach Belastungswert und statischer Erfordernis AN (ggf. kugelgelagert).
3.5 Türen: Baukörperanschlüsse
Türelement, rechtwinklig, lot- und fluchtgerecht in Leibung der Wandöffnung mit einer nicht sichtbaren, verdeckte Montage der Zarge, mit druckfester Distanzverklotzung nach statischer Erfordernis des AN in Abhängigkeit der Baukörperanschlüsse und gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Hinterfüllung der Zargenhohlräume gem. Anforderungen an den Schall- , Brand- und Rauchschutz der Positionsbeschreibung, jedoch mind. vollständige Hinterfüllung mit Mineralwolle für eine mörtelfreie Montage gem. allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Brandverhalten nach DIN EN 13501: A1 / Baustoffklasse nach DIN EN 4102: A1, Schmelzpunkt ≥ 1.000°C.
3.6 Toleranzen
Grundsätzlich gilt für alle Maßtoleranzen die DIN 18201 bis 18202 ohne erhöhte Anforderungen, es sei denn, es sind besondere Hinweise in den jeweiligen Einzelpositionen aufgeführt.
Grenzwerte für die Ebenheitsabweichungen des Verankerungsgrund sind gem. Tabelle 1, Zeile 5 bzw. Tabelle 3, Zeile 6 durch die Türkonstruktionsebene aufzunehmen. Ein Vergütungsanspruch für die Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der vorgenannten Grenzwerte besteht nicht.
Die Toleranzaufnahmemöglichkeit der Anschlüsse der Türenelemente zu den Bauteilen anderer Gewerke ist nach den gültigen Toleranzen zu planen. Die Werk- und Montageplanung des AN hat diese Toleranzen in allen Bereichen in Erweiterung der Prinzipvorgaben zu berücksichtigen.
3.7 Zustandsfeststellungen
Zur Feststellung des Zustandes der Tischlerarbeiten erfolgen gemeinsame Zustandsfeststellungen der Positionen mit der Objekt- / Bauüberwachung.
30.09.2026 - Seite 14
[Seite 15]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN INNENTÜREN / TISCHLERARBEITEN Die Zustandsfeststellungen sind nach Baufortschritt in Abstimmung mit der Objekt- /Bauüberwachung durch den AN zu terminieren.
- Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 4 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1.1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 4, insbesondere wird verwiesen auf:
4.1 Nebenleistungen
Es sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
- Der Auftragnehmer muss eine Türliste erstellen auf der Grundlage der Ausführungsplanung und diese zur Genehmigung dem Auftraggeber vorlegen.
- Für die angebotenen Tür- und Zargentypen sind Datenblätter vorzulegen.
- Vorhalten der Gerüste für die eigene Benutzung.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- jegliche Sicherungs- und (Arbeits-) Schutzmaßnahmen.
- Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. Entsprechende Vorbeugemaßnahmen sind in die Preise einzurechnen.
4.2 Türliste
Anhand der Planungsunterlagen des AG hat der AN sofort nach Auftragserteilung die Türliste zu erstellen. Grundsätzlich sind alle Informationen, welche für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV entsprechenden Ausführung nötig sind, in dieser Türliste zu vermerken.
4.3 Ausführungsunterlagen, Werk- und Montageplanung
Anhand der Planungsunterlagen des AG hat der AN sofort nach Auftragserteilung die Ausführungszeichnungen zu erstellen. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, welche für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form einer Konstruktionszeichnung mit allen erforderlichen Angaben festzulegen. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Freigegebene Pläne erhalten einen Freigabevermerk. Es ist Verpflichtung des AN, alle Unterlagen rechtzeitig zur Prüfung einzureichen und nicht Aufgabe der Planer, diese Unterlagen anzufordern. Die terminliche Koordination obliegt dem AN. Für Verzögerungen in der Detailgestaltung, welche der AN durch nicht diesem LV entsprechende Details oder durch schleppende Bearbeitung und dergleichen verschuldet, kann keine Verzögerung der geforderten Endtermine abgeleitet werden. Mit der Produktion darf erst nach Genehmigung dieser Zeichnungen begonnen werden.
4.4 statische Durcharbeitung - nur bei Lieferung statisch relevanter Bauteile wie z.B. Absturzsicherungen, Treppenverkleidungen, etc.
4.4.1 Allgemein Die Erbringung der notwendigen statische Berechnungen und Nachweise für die fachgerechte Montage und Ermittlung der Lasten ist Sache AN. Es ist Leistungsbestandteil des AN, alle von ihm angebotenen Konstruktionen und Elemente statisch zu überprüfen, die genauen statischen Berechnungen zu erstellen und in 2-facher Ausfertigung in Papierform dem zuständigen Prüfingenieur für Baustatik zur Prüfung und Genehmigung zu übersenden. Zusätzlich ist die Herstellung der erforderlichen Raster-, Montage- und Dübelsetzpläne sowie Detailpläne für die verschiedenen Anschlusssituationen der o. g. Einzelpositionen und die Ermittlung der zulässigen Dübelbelastungswerte entsprechend der bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise zu erbringen. Darüber hinaus sind alle vom Prüfingenieur geforderten Nachweise zu erbringen. Mit der Fertigung darf erst nach Freigabe der Unterlagen begonnen werden.
4.4.2 Grundlagen
30.09.2026 - Seite 15
[Seite 16]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN INNENTÜREN / TISCHLERARBEITEN
Als Grundlage für die statische Durcharbeitung dienen die freigegebenen Werkstatt- und Detailzeichnungen.
4.4.3 Vorläufe, Prüfung und Freigabe Für die Prüffrist sind 14 Tage ab Eingang Prüfstatiker vorzusehen. Anhand der genehmigten Berechnungen sind die geforderten Bauteile dementsprechend zu fertigen.
4.5 Dokumentation
Erstellen der kompletten Dokumentation für den gesamten Leistungsbereich des AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Mindestanforderung Inhalt:
- Herstellerverzeichnisse
- Anschriften der Nachunternehmer mit Zuordnungen der Leistungen
- Ansprechpartner während der Gewährleistungszeit
- Fachunternehmererklärung
- Bauleiterbescheinigung und Fachbauleitererklärungen
- Übereinstimmungserklärungen, Errichterbestätigungen und Konformitätserklärungen
- Sämtliche Produktdatenblätter / Gerätedatenblätter und allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse der zur Ausführung gekommenen Baustoffe und Bauteile, sowie Gutachten und Prüfberichte
- Protokolle Sachverständigenabnahme, Herstellerabnahme
- Entsorgungsnachweise
- Einweisungsprotokolle
- Kopie der Abnahmeprotokolle mit dem AG - ist nach der Abnahme nachzureichen
- Funktionsbeschreibungen, Bedienungsanweisungen
- Wartungsanweisungen
- Pflege- und Reinigungshinweise
- Bautagesberichte
Die Projektdokumentation ist dem AG spätestens 12 Arbeitstage vor Abnahme vorzulegen. Ggf. erforderliche Änderungen und Ergänzungen sind in die zur Abnahme vorzulegenden Unterlagen einzuarbeiten.
Die Übergabe der vollständigen Dokumentation hat 1-fach digital (auf Datenträger USB) und 2-fach in Papier, geordnet in DIN A4 Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Registerordnung zu erfolgen. Die Ordnung digital und in Papier ist identisch vorzunehmen. Digitale Daten müssen zwingend in Dateiformat PDF übergeben werden. Alle digitalen Daten müssen mindestens das Recht zum ausdrucken und archivieren (ohne der Verwendung von Passwortschutz) gewähren.
- Abrechnung
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 5 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 5; Sofern nicht in einer Position zu erfassen sind Leistungen im Titel Baustelleneinrichtung einzukalkulieren; Insbesondere sind folgende Leistungen in den Einheitspreisen einzukalkulieren, bzw. enthalten:
- sämtl. ergänzende Beschreibungen aus Pkt 1-3 mit Hinweisen zur Angebotspreisbildung und Ausführung.
- sämtl. Leistungen aus 4. Abweichungen zu Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Auf die Umweltverträglichkeit der Baustoffe wird größten Wert gelegt. Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und geruchsneutrale Produkte und Materialien verwendet werden.
Hinweise zu Baustoffen:
Alle Baustoffe: frei von Formaldehyd
30.09.2026 - Seite 16
[Seite 17]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
VORBEMERKUNGEN UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Alle Baustoffe: frei von FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, PCB, PAK Kunststoffe: frei von Stabilisatoren aus Blei, Cadmium und Zinn sowie sonstigen Schwermetallen Dämmstoffe: ohne halogenierte Treibmittel. Putze, Beschichtungen und Anstriche: mit VOC-Gehalt von max. 3%. Anstriche: GISCODE BS 10 Bodenbeläge: Versiegelung darf nicht GISCODE PU 30/50/60 ausweisen Bodenbeläge: Verklebung mit lösemittelfreiem und emissionsarmen Verlegewerkstoffen (EmiCode EC1 oder RAL ZU 113) Hölzer: Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen die Anforderungen des Blauen Engels (RAL ZU 38 bzw. RAL ZU 76) einhalten Bitumenanstriche und Kleber mit dem GISCODE BBP 40-70 dürfen nicht verwendet werden Epoxidharzprodukte mit dem GISCODE RE 4-9 dürfen nicht verwendet werden DD-Lacke mit dem GISCODE DD1 und DD2 dürfen nicht verwendet werden
Folgende Stoffe sind ggf. mit entsprechenden Auflagen und nach Rücksprache/Freigabe des AG erlaubt:
Pressspanplatten E1 Polyvinylchlorid (PVC) nur, wenn im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen, hohe Biolöslichkeit mit Halbwertzeit weniger oder gleich 40 Tage (nicht 65 Tage) Künstliche Mineralfasern, sofern sie die Kriterien des Anhangs V Nr. 7.1 Abs. 1 GefStoffV erfüllen. Dabei wird u.a. gefordert: Kanzerogenitätsindex Kl größer oder gleich 40 strikte Anwendung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe sowie TRGS 521, Faserstäube in der jeweils neuesten Fassung Hölzer: keine tropischen, subtropischen oder borealen Hölzer, sofern nicht FSC-zertifiziert die DGUV Regel 102-602 für Sicherheit und Gesundheitsschutz in „Kindertageseinrichtungen“ der UVV (GUV-V S2) sind hinsichtl. der gewerkespezfischen Anfordrungen bei der Fertigung der folgenden angebotenen Bauteile zu berücksichtigen.
10 Bereich BAUSTELLENEINRICHTUNG
10.10 Abschnitt Baustelleneinrichtung des AN
10.10.10 Baustelleneinrichtung Liefern, Einrichten, Vorhalten, Abbauen der Baustelleneinrichtung entsprechend dem Montage- bzw. Bauverfahren für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, soweit diese nicht in eigenen Positionen erfasst sind.
Leistungsumfang: Das Feststellen des Leistungsumfangs obliegt dem AN und hat den Belangen der einschlägigen behördlichen Vorschriften, wie z. B. UVV, Arbeitsstättenverordnung / -richtlinien und sonstiger Sicherheitsvorschriften zu genügen.
Leistungsabgrenzung: Es ist zu beachten, dass bei Rückbau der BE das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen sind, falls nichts anderes vereinbart ist. Zeitraum der Vorhaltung: über den gesamten Vertragszeitraum.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 17
[Seite 18]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 10 Bereich BAUSTELLENEINRICHTUNG 10.10 Abschnitt Baustelleneinrichtung des AN Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Vergütungsvereinbarung:
- 20 % bei Einrichten der Baustelle
- 70 % anteilig auf die Bauzeit verteilt
- 10 % bei vollständiger Räumung der Baustelle
1psch GP ............................
Summe Abschnitt 10.10 Baustelleneinrichtung des AN , Netto: ...............................
Summe Bereich 10 BAUSTELLENEINRICHTUNG, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
20 Bereich VORLEISTUNGEN
20.10 Abschnitt Vorleistungen
20.10.10 Bemusterung HPL Musterstücke der HPL-Beschichtung auf Trägermaterial, Schichtpressstoff nach DIN EN 438.
Abmessungen: ca. 30 x 20 cm
Farbton gemäß Positionsbeschreibung nach Wahl des AG
3St EP ......................... GP ............................
20.10.30 Bemusterung Beschichtungen Beschichtungsmuster auf Trägermaterial der in den folgenden Positionen beschriebenen Lackoberflächen, zur Bemusterung der Oberflächen auf Türzargen
Abmessungen: ca. 30 x 20 cm
Farbton gemäß Positionsbeschreibung nach Wahl des AG
3St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 18
[Seite 19]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 20 Bereich VORLEISTUNGEN 20.10 Abschnitt Vorleistungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
20.10.40 Muster PU-Kantenausbildung HPL-Beschichtung Musterstück zur Darstellung der PU-Kantenausbildung bei HPL-Beschichtungen, Ausführung gemäß Positionsbeschreibung
Abmessungen: 10 x 30 cm
3St EP ......................... GP ............................
Summe Abschnitt 20.10 Vorleistungen , Netto: ...............................
Summe Bereich 20 VORLEISTUNGEN, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
30 Bereich OBJEKTTÜREN
Systembeschreibung Innentüren Komponenten Systembeschreibung Innentüren Komponenten
1.2 Beschläge:
Objektbeschläge nach DIN EN 1906 für Sperrtüren.
Die Türgriffe in der Kita müssen den Unfallverhütungsvorschriften für Kitas entsprechen.
Drückerhöhen (Allg.): 1,05 m ü. FFB Drückerhöhen (Beh. WC): 0,85 m ü. FFB
BS Kita Drücker/Drücker Drückergarnitur, Edelstahl, matt "Ulmer Klinke", mit Rosetten
BS Kita Drücker/Knauf Drücker/Knaufgarnitur, Edelstahl, matt "Ulmer Klinke", mit Rosetten
BS Kita WC WC-Garnitur, Edelstahl, matt "Ulmer Klinke", mit Rosetten
BS Kita Fluchttüre Drückergarnitur Fluchttür, Edelstahl, matt "Ulmer Klinke", mit gekröpftem Feuerschutz-Drückerlochteil mit Rossetten
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 19
[Seite 20]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
30 OBJEKTTÜREN
Systembeschreibung Innentüren Komponenten
BS Wohnen Wohnungseingangstür Sicherheits-Drückergarnitur, Edelstahl, matt "Ulmer Klinke", mit Langschild, Widerstandsklasse: ES1 nach DIN 18257
BS Wohnen WC WC-Garnitur, Aluminium natur, matt "Ulmer Klinke", mit Rosetten
BS Wohnen Innentür Wechselgarnitur, Aluminium natur, matt "Ulmer Klinke", mit Rosetten
1.3 Schlösser:
SCH PZSchweres Behörden-Einsteckschloss nach DIN 18251, Falle und Riegel, vorgerichtet für beidseitige Profilzylinder-Schließung (PZ) nach DIN 18252
SCH PZ Panik Schweres Behörden-Einsteckschloss nach DIN 18251, Falle und Riegel, vorgerichtet für beidseitige Profilzylinder-Schließung (PZ) nach DIN 18252 mit Panikfunktion B nach DIN 18250
SCH Innentüren Wohnen Buntbart-Einsteckschloss
SCH WC Einfallen-Riegel-Schloss, für WC Ausführung
1.4 Türschließer:
1.5 Bodendichtung
Ausstattung der Türblattunterkante mit einem eingelassenem Dichtungssystem als absenkbare Bodendichtung für den Dichtschluss bei Anforderungen an den Schall-, Brand- und Rauchschutz gemäß Positionsbeschreibung.
Bodendichtung mechanisch absenkbar, höhenverstellbar, auf ganzer Länge dicht schließend, Halteschiene aus nichtrostendem Stahl, Befestigung verdeckt, Dichtung auswechselbar, mit beidseitiger Auslösung, Anschlagart DIN L/R.
30.30 Abschnitt Objekttüren Kita
A0001 Allgemeine technische Spezifikation Kita-Türen Ausführungsbeschr. Nachfolgend aufgeführte technische Spezifikationen sind für die Türelemente und deren einzelnen Komponenten verbindlich.
-
Anforderungen an das Türelement nach DIN 68706 / DIN EN 14351
-
Hygrothermische Beanspruchung: Klimaklasse II nach RAL-RG 426 / DIN EN 1121
-
Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 20
[Seite 21]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Mechanische Beanspruchung: Klasse S nach RAL-GZ 426
- Mechanische Beanspruchung: Klasse 2 nach DIN EN 1192
Sämtliche Kanten (Zarge u- Türblatt) sind gemäß den Anforderungen der DGUV Regel 102-602 gerundet auszuführen um Stoßverletzungen vorzubeugen.
A0002 Zarge Stahl Ausführungsbeschr. Stahl - Umfassungszarge
Zweiteilige Stahlzarge als Umfassungszarge - sofern in Position nicht anders beschrieben:
Blechdicke:> 1,5 mm,
verzinkt, grundiert und mit umweltfreundlichem Lack beschichtet, stumpfmatt, Farbton nach RAL nach Wahl des AG.
Maulweite: nach Positionsbeschrieb
Zargenspiegel: umlaufend 50/35 mm
Bodeneinstand: ohne Bodeneinstand
Dichtungen: nach Bemusterung / Wahl AG
Hohlraum umlaufend vollständig ausgemörtelt
A0003 Zarge Holz Ausführungsbeschr. Holz - Stockzarge
Holzart: Massivholz Fichte/Tanne
| 75/54 mm bzw. gem.Planung/Erfordernis | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Oberfläche: | Schichtstoff 0,8 mm HPL nach Farbkarte | ||||
| Kante: | ABS-Kante farblich passend zur | ||||
| Beschichtung und nach Bemusterung | |||||
| Dichtungen: | nach Bemusterung / Wahl AG | ||||
| Zargenspiegel: | umlaufend 60/75 mm bzw. gem. Detailverweis |
A0004 Türblatt Ausführungsbeschr. Sperrtür nach DIN 68 706, 5-fach verleimt nach DIN 68 602, Hartfaserabsperrung, stabiler Innenrahmen, Türöffnungswinkel >90°
| Oberfläche: | Schichtstoff 0,8 mm HPL nach Farbkarte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Deckplatte: | aus hochdichter Faserplatte (HDF) | ||||
| Mittellage: | Volltürblatt / Spezial-Schalldämmeinlage |
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 21
[Seite 22]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| Anschlag: | gefälzt, nach Anforderungen Schallschutz | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kante: | - ABS-Kante farblich passend zur | ||||||||
| Beschichtung und nach Bemusterung | |||||||||
| Masse | : | ca. 29 kg/m² | |||||||
| Dicke: | ca. 40 mm, je nach Anforderung Schallschutz | ||||||||
| Falz- / Anschlagdichtung: | EPDM-Dichtungsprofil, Zargenfalzdichtung, einfach, | ||||||||
| 3-seitig umlaufend, in den Ecken auf Gehrung | |||||||||
| geschnitten und verschweißt, | |||||||||
| Farbton: | nach Bemusterung | ||||||||
| Klassifiz: | Beanspruchungsgruppe II/S | ||||||||
| Glasausschnitt: | sofern gewünscht: | ||||||||
| VSG aus 2x ESG (Dimensionierung nach GUV-SI 8027 | |||||||||
| + stat. Erfordernis) |
A0005 Seiten- / Oberlicht Ausführungsbeschr. Sofern in Position beschrieben:
Seitenlicht : VSG aus 2x ESG (Dimensionierung nach GUV-SI 8027 + sonstige Anforderungen)
Oberlicht, geeignetes Sicherheitsglas (Dimensionierung nach GUV-SI 8027 + sonstige Anforderungen)
A0006 Beschläge Ausführungsbeschr. Bänder: 3D-Rollenbänder 3-tlg.
Bandtasche: V7608/160 3D dreidimensional verstellbare Bandtasche (2-3Stück/Zarge), je nach Gewicht
Schloss: Einstecksschloss, Klasse IV, Stulp Hammerschlag, PZ gelocht
Drückergarnituren: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker Beschlag als Rosettenhalbgarnitur Drücker: gekröpft, mit Einfädelschutz
Bodendichtung: Absenkdichtung eingebaut, einseitig auslösend, 3 mm tiefer eingelassen, Tür nachträglich 3 mm kürzbar ohne Ausbau der Bodendichtung
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 22
[Seite 23]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
A0007 Panikbeschlag Ausführungsbeschr. Sofern in Position gewählt und nicht anders beschrieben bei: Drücker/Drücker: Panikbeschlag Typ D Knauf/Drücker: Panikbeschlag Typ E
A0008 Obentürschließer Ausführungsbeschr. Türschließer, Türblattstärke > 50 mm, für Brand- und Rauchschutztüren, 1 oder 2-flügelig, Türschließer geeignet für die Anwendung an barrierefreien Türen nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 ausgelegt für Flügelbreiten bis 1250 mm, Schließkraft gemäß Anforderung, Schließkraft und -geschwindigkeit stufenlos einstellbar, geprüft nach EN 1154
OTS1 Obentürschließer (OTS) mit Gleitschiene für Feuer- und Rauchschutztüren, für einflügelige Türen, Türöffnungswinkel >90°, einstellbare Schließkraft (stufenlos) nach EN 1154, Schließkraft einstellbar EN 2-6 (EN 3 barrierefrei), Türschließer geprüft nach EN 1154, Oberfläche EV1.
Angebotenes Produkt, Hersteller und Typ: '.........'
OTS2 Obentürschließer (OTS) mit Gleitschiene für Feuer- und Rauchschutztüren, mit elektrischer Offenhaltung und Rauchmeldezentrale, für einflügelige Türen, Türöffnungswinkel >94°, einstellbare Schließkraft (stufenlos) nach EN 1154, Schließkraft einstellbar EN 2-6 (EN 3 barrierefrei), Türschließer geprüft nach EN 1154, Oberfläche EV1.
Angebotenes Produkt, Hersteller und Typ: '.........'
ITS integrierter Türschließer, 1-flüglig, mit Gleitschiene
Ein Stück verdecktliegend integrierter Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154. Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. mit T-Stop-Gleitschiene, mit integrierterÖffnungsbegrenzung
Türschließer in Türblatt und Zarge eingelassen, passend zum angebotenen Türsystem
bis Flügelbreite 1.400 mm Schließkraft: EN 3 - 6, entsprechend der Türflügelbreite/-gewicht
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 23
[Seite 24]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
z.B. Geze Boxer o.glw.
Angebotenes Produkt, Hersteller und Typ: '.........'
Objekttüren
30.30.10 Objekttüre, 0,885 x 2,260 m, Rw,R = 23 dB, d= <12,5 cm Ausführung gemäß SYSTEMBESCHREIUNG OBJEKTTÜREN KITA
Tür: Objekttüre Zarge: Stahl-Umfassungszarge Wandöffnungsmaß (Rohbau): 0,885 x 2,135 m Wandstärke: <12,5 cm Seitenlicht Nein Oberlicht Nein Anschlagart: DIN L/R Baukörperanschluß: KS/StB / Trockenbau Flucht- und Rettungsweg: Ja Lichtes Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Brandschutz: - Rauchschutz: - Bodendichtung: nach Erfordernis Schallschutzanforderung: -
Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
5Stk EP ......................... GP ............................
30.30.20 Zulageposition: dichtschließend passend zu vorigen Positionen
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.30 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 24
[Seite 25]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.40 Objekttüre, 1,010 x 2,260 m, Rw,R = 23 dB, d= <12,5 cm Ausführung gemäß SYSTEMBESCHREIUNG OBJEKTTÜREN KITA
Tür: Objekttüre Zarge: Stahl-Umfassungszarge Wandöffnungsmaß (Rohbau): 1,010 x 2,260 m Wandstärke: <12,5 cm Seitenlicht Nein Oberlicht Nein Anschlagart: DIN L/R Baukörperanschluß: KS/StB / Trockenbau Flucht- und Rettungsweg: Ja Lichtes Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Brandschutz: - Rauchschutz: - Bodendichtung: nach Erfordernis Schallschutzanforderung: -
Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
54Stk EP ......................... GP ............................
30.30.50 Zulageposition: dichtschließend passend zu vorigen Positionen
13Stk EP ......................... GP ............................
30.30.60 Zulageposition: dichtschließend u. selbstschließend passend zu vorigen Positionen
inkl. Obentürschließer OTS 1 gem. Systembeschreibung
3Stk EP ......................... GP ............................
30.30.70 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
13Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 25
[Seite 26]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.80 Zulageposition: T30-RS passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30 Rauchschutztüre gem. DIN 18095 (OTS+Absenkdichtung)
4Stk EP ......................... GP ............................
30.30.90 Zulage: Rw,R = 27 dB Zulage: Rw,R ≥ 27 dB passend zu voriger Position
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.100 Zulage: Rw,R = 32 dB Zulage: Rw,R ≥ 32 dB passend zu voriger Position
15Stk EP ......................... GP ............................
30.30.110 Zulage: Rw,R = 37 dB Zulage: Rw,R ≥ 37 dB passend zu voriger Position
13Stk EP ......................... GP ............................
30.30.120 Objekttüre, 1,135 x 2,260 m, Rw,R = 23 dB, d= <12,5 cm Ausführung gemäß SYSTEMBESCHREIUNG OBJEKTTÜREN KITA
Tür: Objekttüre Zarge: Stahl-Umfassungszarge Wandöffnungsmaß (Rohbau): 1,135 x 2,260 m Wandstärke: <12,5 cm Seitenlicht Nein Oberlicht Nein Anschlagart: DIN L/R Baukörperanschluß: KS/StB / Trockenbau Flucht- und Rettungsweg: Ja Lichtes Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Brandschutz: -
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 26
[Seite 27]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Rauchschutz: - Bodendichtung: nach Erfordernis Schallschutzanforderung: -
Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
5Stk EP ......................... GP ............................
30.30.130 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
2Stk EP ......................... GP ............................
30.30.140 Zulage: Rw,R = 32 dB Zulage: Rw,R ≥ 32 dB passend zu voriger Position
1Stk EP ......................... GP ............................
Zulagen
30.30.150 Zulageposition Obentürschließer OTS 1 passend zu vorigen Positionen
OTS 1 - 1-flüglig, mit Gleitschiene und Öffnungsbegrenzer
20Stk EP ......................... GP ............................
30.30.160 Zulageposition Obentürschließer OTS 2 passend zu vorigen Positionen
OTS 2 - 1-flüglig, mit Gleitschiene und Öffnungsbegrenzer
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.170 Zulageposition integrierter Türschließer passend zur vorigen Position
ITS integrierter Türschließer, 1-flüglig, mit Gleitschiene
4Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 27
[Seite 28]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.180 Zulage: Feuchtraumbeständigkeit Zulage: Feuchtraumbeständigkeit passend zu vorigen Positionen
20Stk EP ......................... GP ............................
30.30.190 Zulage: Nassraumbeständigkeit Zulage: Nassraumbeständigkeit passend zu vorigen Positionen
5Stk EP ......................... GP ............................
30.30.200 Zulageposition: Glasausschnitt passend zu vorigen Positionen
bis bxh = 800 x 300 mm
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.210 Zulageposition: Wanddicke bis 25 cm Zulage: Wanddicke bis 25 cm passend zu vorigen Positionen
33Stk EP ......................... GP ............................
30.30.220 Zulageposition: Panikfunktion B Zulageposition: Panikfunktion B
siehe Systembeschreibung Innentüren Komponenten
Beschlag: BS Kita Fluchtüre
Schloss: SCH PZ Panik
passend zu voriger Pos. Innentüre
18Stk EP ......................... GP ............................
30.30.230 Zulageposition: Bandseitiges Schutzprofil für gefälzte Türen Bandseitiges Schutzprofil für stumpfe Türen und Abdeckung der vollst. Nebenschließkante über die gesamte Türhöhe,passend zu voriger Position
Farbe: Kasten+Rollo nach Standardfarben Herstellerprogramm
Sichere Montage und Einstellung durch 2D-Befestigungselement ohne Unterfütterung möglich. Angepasste Profilgeometrie zum Band, um Stoßkanten
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 28
[Seite 29]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ auszuschließen. Demontage für Wartungsarbeiten ohne Beschädigung des Profils und Wiederverwendung möglich.
Absicherung von Unterkante Türblatt bis Unterkante des unteren Bandes, zusätz. zwischen den Bändernund von oberkante des oberen Bandes bis Türblattoberkante.( Setstange Selbstzuschnitt; Länge: 1.950 mm)
Montage nach Herstellervorgaben, passend zu voriger Pos. Innentüre
65Stk EP ......................... GP ............................
30.30.240 Zulageposition: Bandgegenseitiges Schutzrollo Fingerschutzrollo zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante von Drehflügeltüren.
TÜV/GS zertifiziert nach EN 16654.
Selbsttätig auf konstante Spannung ziehendes Schutzrollo. Witterungsbeständig, für den Einsatz an Außentüren.
Farbe: nach Standardfarben Herstellerprogramm
Abdeckung aus Kunstfaser, Auszugslänge (nach Anforderung Türe), witterungsbeständig und feuerhemmend ausgerüstet, Farbe anthrazit.
Länge über vollst. Höhe des Türblatts (für handbetätigte Türen nach DIN 18101 mit BRM 2000 )
Montage nach Herstellervorgaben, passend zu voriger Pos. Innentüre
65Stk EP ......................... GP ............................
30.30.250 Zulageposition: Drücker und Schloss mit BZ-Verriegelung für Bad bzw. WC
| siehe Sysembeschreibung Innentüren Komponenten: | ||
|---|---|---|
| Beschlag: | OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker |
passend zu voriger Pos. Innentüre
7Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 29
[Seite 30]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.260 Zulage für Drücker/Griffhöhen im oberen Flügeldrittel Zulage für Drücker/Griffhöhen der Türpositioenen im unteren Flügeldrittel, d.h. höher als 1,05m gemäß Hinweistext
55Stk EP ......................... GP ............................
Rahmentüren
30.30.270 Rahmentürelement bxh, 1.943 x 2.890 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.943 x 2.890 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.EG.02 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: ja Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,9 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.280 Zulageposition: T30-RS passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30 Rauchschutztüre gem. DIN 18095 (OTS+Absenkdichtung)
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.290 Rahmentürelement bxh, 4.075 x 2.260 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 4.075 x 2.260 mm
Tür: Objekttür zweiflügelig T-02.EG.19 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: 2x Oberlicht: -
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 30
[Seite 31]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.300 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.310 Zulage: Rw,R = 32 dB Zulage: Rw,R ≥ 32 dB passend zu voriger Position
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.320 Rahmentürelement bxh, 2.709 x 2.890 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 2.709 x 2.890 mm
Tür: Objekttür zweiflügelig T-02.EG.22 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: 2x Oberlicht: - Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 31
[Seite 32]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.330 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.340 Rahmentürelement bxh, 1.281 x 2.890 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.281 x 2.890 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.EG.34/T-02.EG.41/T-02.EG.48 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: - Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
3Stk EP ......................... GP ............................
30.30.350 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.360 Zulageposition: dichtschließend passend zu vorigen Positionen
2Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 32
[Seite 33]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.370 Zulage: Rw,R = 32 dB Zulage: Rw,R ≥ 32 dB passend zu voriger Position
3Stk EP ......................... GP ............................
30.30.380 Rahmentürelement bxh, 1.848 x 2.890 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.848 x 2.890 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.EG.37/T-02.EG.44/T-02.EG.51 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: ja Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
3Stk EP ......................... GP ............................
30.30.390 Zulageposition: dichtschließend passend zu vorigen Positionen
2Stk EP ......................... GP ............................
30.30.400 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.410 Zulage: Rw,R = 32 dB Zulage: Rw,R ≥ 32 dB passend zu voriger Position
3Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 33
[Seite 34]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.420 Rahmentürelement bxh, 1.943 x 2.560 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.943 x 2.560 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.1OG.03 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: ja Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.430 Rahmentürelement bxh, 1.250 x 2.560 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.250 x 2.560 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.1OG.05 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: - Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.440 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 34
[Seite 35]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.450 Rahmentürelement bxh, 1.900 x 2.560 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.900 x 2.560 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.1OG.08 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: ja Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.460 Zulageposition: T30-RS passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30 Rauchschutztüre gem. DIN 18095 (OTS+Absenkdichtung)
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.470 Rahmentürelement bxh, 2.357 x 2.560 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 2.357 x 2.560 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.1OG.19 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: ja Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 35
[Seite 36]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.480 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.490 Rahmentürelement bxh, 1.281 x 2.560 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.281 x 2.560 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.1OG.28/T-02.1OG.35/T-02.1OG.42 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: - Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
3Stk EP ......................... GP ............................
30.30.500 Zulageposition: dichtschließend passend zu vorigen Positionen
2Stk EP ......................... GP ............................
30.30.510 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 36
[Seite 37]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.520 Zulage: Rw,R = 32 dB Zulage: Rw,R ≥ 32 dB passend zu voriger Position
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.530 Rahmentürelement bxh, 1.848 x 2.560 mm Ausführung gemäß Systembeschreibung Objekttüren
Rahmentürelement bxh 1.848 x 2.560 mm
Tür: Objekttür einflügelig T-02.1OG.31/T-02.1OG.38/T-02.1OG.45 Zarge: Stockzarge Türblatt: Rahmentür mit vollständiger Glasfüllung Seitenlicht: ja Oberlicht: ja
Baukörperanschluss: KS-/StB-Wand Rettungsweg: ja li. Durchgangsmaß: B x H ≥ 0,90 x 2,05 m Bodenabsenkdichtung: ja Beschläge: OBJEKTTÜRE KITA Drücker/Drücker
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.540 Zulageposition: dichtschließend passend zu vorigen Positionen
2Stk EP ......................... GP ............................
30.30.550 Zulageposition: T30 passend zu vorigen Positionen
Ausführung feuerhemmend
Brandverhalten nach DIN EN 16034 / DIN 4102-5: T30
1Stk EP ......................... GP ............................
30.30.560 Zulage: Rw,R = 32 dB Zulage: Rw,R ≥ 32 dB passend zu voriger Position
1Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 37
[Seite 38]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Zulagen
30.30.570 Zulageposition integrierter Türschließer passend zur vorigen Position
ITS integrierter Türschließer, 1-flüglig, mit Gleitschiene
10Stk EP ......................... GP ............................
30.30.580 Zulageposition Obentürschließer OTS 2 passend zu vorigen Positionen
OTS 2 - 1-flüglig, mit Gleitschiene und Öffnungsbegrenzer
2Stk EP ......................... GP ............................
30.30.590 Zulage für Drücker/Griffhöhen im oberen Flügeldrittel Zulage für Drücker/Griffhöhen der Türpositioenen im unteren Flügeldrittel, d.h. höher als 1,05m gemäß Hinweistext
19Stk EP ......................... GP ............................
30.30.600 Öffnungsbegrenzer Türöffnungsbegrenzer für Holztüren bis 65 kg und Holzstockzarge.Türbreite 720mm-1200mm Gleitschienen-Öffnungsbegrenzer mit adaptiver Dämpfung des aufschlagenden Türblattes.
Zur Montage am oberen Türspalt. Bei geschlossener Tür nicht sichtbar. Öffnungswinkel bis max. 120° individuell einstellbar.
Führungsschiene aus Aluminium (C-0 eloxiert), einseitig mit kraftübertragender Endkappe. Hebel aus verzinktem Stahl, 2 mm stark.
Für Drehflügeltüren und Pendeltüren im Innenbereich. DIN-L und DIN-R verwendbar, Nachrüstbar für Holzzargen. Dauerfunktionsgeprüft in Anlehnung an DIN EN 13126-5, Klasse 4.
fertig montiert, passend zu voriger Pos. der Innentüren
Angebotenes Produkt, Hersteller und Typ: '.........'
9St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 38
[Seite 39]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
30.30.610 Zulage: Panikfunktion B Zulageposition: Panikfunktion B
siehe Systembeschreibung Innentüren Komponenten
Beschlag: BS Kita Fluchtüre
Schloss: SCH PZ Panik
passend zu voriger Pos. Innentüre
17Stk EP ......................... GP ............................
30.30.620 Zulageposition: Bandseitiges Schutzprofil für gefälzte Türen Bandseitiges Schutzprofil für stumpfe Türen und Abdeckung der vollst. Nebenschließkante über die gesamte Türhöhe,passend zu voriger Position
Farbe: Kasten+Rollo nach Standardfarben Herstellerprogramm
Sichere Montage und Einstellung durch 2D-Befestigungselement ohne Unterfütterung möglich. Angepasste Profilgeometrie zum Band, um Stoßkanten auszuschließen. Demontage für Wartungsarbeiten ohne Beschädigung des Profils und Wiederverwendung möglich.
Absicherung von Unterkante Türblatt bis Unterkante des unteren Bandes, zusätz. zwischen den Bändernund von oberkante des oberen Bandes bis Türblattoberkante.( Setstange Selbstzuschnitt; Länge: 1.950 mm)
Montage nach Herstellervorgaben, passend zu voriger Pos. Innentüre
19Stk EP ......................... GP ............................
30.30.630 Zulageposition: Bandgegenseitiges Schutzrollo Fingerschutzrollo zur Sicherung der Gegenbandseite an der Nebenschließkante von Drehflügeltüren.
TÜV/GS zertifiziert nach EN 16654.
Selbsttätig auf konstante Spannung ziehendes Schutzrollo. Witterungsbeständig, für den Einsatz an Außentüren.
Farbe: nach Standardfarben Herstellerprogramm
Abdeckung aus Kunstfaser, Auszugslänge (nach Anforderung Türe), witterungsbeständig und feuerhemmend ausgerüstet, Farbe anthrazit.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 39
[Seite 40]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 30 Bereich OBJEKTTÜREN 30.30 Abschnitt Objekttüren Kita Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Länge über vollst. Höhe des Türblatts (für handbetätigte Türen nach DIN 18101 mit BRM 2000 )
Montage nach Herstellervorgaben, passend zu voriger Pos. Innentüre
19Stk EP ......................... GP ............................
Summe Abschnitt 30.30 Objekttüren Kita , Netto: ...............................
Summe Bereich 30 OBJEKTTÜREN, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
40 Bereich SONSTIGES
40.10 Abschnitt Sonstiges
40.10.10 Wandtürpuffer zu Kleben Wandtürpuffer zu Kleben, weiß
85St EP ......................... GP ............................
40.10.20 Edelstahl-Wandtürstopper Wandtürstopper Edelstahl mit schwarzem Gummipuffer, geeignet für die vorhandenen Lasten. Befestigung in Trockenbauwand (2xGK12,5mm), bzw. KS oder StB, jeweils mit geeigneten Befestigungsmitteln
Angebotenes Produkt, Hersteller und Typ: '.........'
85St EP ......................... GP ............................
Summe Abschnitt 40.10 Sonstiges , Netto: ...............................
Summe Bereich 40 SONSTIGES, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 40
[Seite 41]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren 50 Bereich STUNDENLOHNARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
50 Bereich STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN
- Grundlagen
Die Stundenlohnarbeiten sind nur nach besonderer schriftlicher Anordnung des AG oder seiner Bevollmächtigten auszuführen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
- Leistungsanspruch
Diese Positionen werden nur vergütet, soweit die Leistungen nicht bereits im Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen ausgewiesen sind. Sofern solche Arbeiten ohne besondere schriftliche Anordnung ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Vergütung nach Verrechnungssätzen. Die Leistungen diese Titels können auf alle Titel / Teile und Gewerke der Leistungsbeschreibung angewendet werden.
- Ausführung
3.1 Lohnkosten auf Nachweis
Eine Lohngleitklausel wird nicht vereinbart; es gilt die Preisbildung gemäß Vertrag. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Zuschläge für Überstunden und Fahrzeiten für An- und Abfahrt, sowie den Kleingeräteeinsatz.
Für Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte erfolgt die Vergütung entsprechend der Qualifikation der Arbeitskräfte, welche für die Durchführung der zu leistenden Tätigkeit erforderlich ist. Der Einsatz von Aufsichtspersonal wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Lohnstunden der Auszubildenden, unabhängig vom Ausbildungsjahr, werden nicht gesondert vergütet.
Für vom AG angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten bezahlt.
Verlangt der AG die Ausführung von Leistungen außerhalb der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit (Mehr-, Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit), so wird neben den vereinbarten Preisen eine Vergütung für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden gewährt. Als Vergütung wird für jede geleistete Stunde der Betrag gezahlt, der sich aus der entsprechenden tariflichen Vereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zuzüglich der dafür tatsächlichen aufgewendeten Zuschläge errechnet.
3.2 Geräte auf Nachweis
Die Verrechnungssätze für das jeweilige Gerät umfassen sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge.
- Fortsetzung auf nächster Seite -
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 41
[Seite 42]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
50 STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN Die Einheitspreise für Geräte verstehen sich einschließlich Lieferung frei Verwendungsstelle und sind inkl. Bedienung anzugeben. Vergütet werden die tatsächlichen Einsatzstunden des Geräts. Stillstandzeiten und Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagseinsatz werden nicht gesondert vergütet. Bei LKW Einsatz erfolgt die Vergütung nach der tatsächlichen Nutzlast ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten und Werkzeugen wie Abrichte-, Bohr-, Fräs-, Hobel-, Schleif-, Schneide- und Trennmaschinen (Flex), Sägen, Schweiß- und andere Kleingeräte (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen) bis 410,00 € Anschaffungswert, sowie Kosten für den Einsatz von Gerüsten (im Rohbau mit Arbeitsbühne aller Höhen über Gelände oder Fußboden), sind in die Verrechnungssätze einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.
3.2.1 Kleingeräte Als Kleingeräte sind in der Regel solche Geräte anzusehen, die als geringwertige Anlagegüter nach Einkommenssteuerrichtlinien im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden sind. Hier sind auch die Kleingeräte einzurechnen, die nicht in die Baugeräteliste (BGL) des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie aufgenommen worden sind.
Gemäß den Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten, Anlage der Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, Stand 25.11.2003, gehören Kleingeräte und Werkzeuge zu den Gemeinkosten der Baustelle und sind mit einem auf die Lohnkosten bezogenen Verrechnungssatz in der Kalkulation erfasst. Für diese geringwertigen Wirtschaftsgüter ist die Grenze gemäß § 6 Nr. 7 Abs. 2 Einkommenssteuergesetzt EStG, auf 410,00 € festgelegt.
3.3 Materialkosten
Die Materialkosten sind einschließlich Lieferung frei Verwendungs- / Einbaustelle mit abladen und lagern anzubieten. Umlagerungen, die seitens des AN vorgenommen werden, sind ebenfalls mit den Verrechnungssätzen abgegolten. Der Verbrauch ist für jeden Fall an Hand von Skizzen nachzuweisen. Die Mengenermittlung erfolgt nach Aufmaß in eingebautem Zustand.
- Zuschläge
Zuschläge für etwaige Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden separat vereinbart und vertraglich festgelegt.
- Abrechnung
Der Auftragnehmer hat die Stundenzettel nach den Angaben nach VOB/B § 15 Abs. 3 aufzustellen, zusätzlich müssen folgende Angaben enthalten sein:
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
Bei Bedarf ist der Verbrauch von Material für jeden Einzelfall an Hand von Aufmaßskizzen
30.09.2026 - Seite 42
[Seite 43]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
50 STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN o. ä. nachzuweisen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich auf der Baustelle geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung der Bauleitung unaufgefordert einzureichen. Bei Bedarf ist der Verbrauch von Material für jeden Einzelfall an Hand von Aufmaßskizzen o. ä. nachzuweisen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich auf der Baustelle geleisteten Stunden.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale derStundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
30.09.2026 - Seite 43
[Seite 44]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
Leistungsverzeichnis
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 Objekttüren
50 STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN
50.10 Abschnitt Stundenlohnarbeiten
50.10.10 Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
50h EP ......................... GP ............................
Summe Abschnitt 50.10 Stundenlohnarbeiten , Netto: ...............................
Summe Bereich 50 STUNDENLOHNARBEITEN, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 44
[Seite 45]
ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, 70178 Stuttgart
LV-Zusammenfassung
TFS Alberichstraße Mannheim (23086)
13 LV Objekttüren
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
10 BAUSTELLENEINRICHTUNG 17 ..............................
10.10 Baustelleneinrichtung des AN 17 ..............................
20 VORLEISTUNGEN 18 ..............................
20.10 Vorleistungen 18 ..............................
30 OBJEKTTÜREN 19 ..............................
30.30 Objekttüren Kita 20 ..............................
40 SONSTIGES 40 ..............................
40.10 Sonstiges 40 ..............................
50 STUNDENLOHNARBEITEN 41 ..............................
50.10 Stundenlohnarbeiten 44 ..............................
Summe LV 13 Objekttüren
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 30.09.2026 - Seite 45