[Seite 1]
VERGABEUNTERLAGEN
AP-0027-25-00014
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite -
Innentüren Holz
Öffentliche Ausschreibung (VOB)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Kliniken der Stadt Köln gGmbH Neufelder Straße 34, 51067 Köln, Deutschland
31.10.2026
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
0211_1-BL-DE-Aufforderung............................................................................................................................ 3
BL_BWB-digital 10_2019................................................................................................................................. 6
0213_2-BL-DE_EU-Angebot_digital................................................................................................................. 13
0214-BL_BVB................................................................................................................................................... 16
BL_ZVB 10_2019............................................................................................................................................. 19
Auflistung der geforderten Nachweise 0229-BL-Liste_gef_Nachweise_und_Erkl.(cid:9)10-2019 ............................ 25
ZVB_TVgG 10_2019........................................................................................................................................ 26
BL_ZVB-ViB 10_2019...................................................................................................................................... 28
BL-Arbeitnehmerliste 10_2019......................................................................................................................... 31
Datenschutzbelehrung..................................................................................................................................... 32
BL_DE-Datenschutzerklärung_Internet............................................................................................................ 35
0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR.pdf..................................................................................... 36
Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabfrage................................................. 36
Teil A … Angaben zur juristischen Person bzw. Personenvereinigung................................................... 36
0523-Eigenerklärung Sanktionspaket 5........................................................................................................... 38
VOB-Verzeichnis_Nachunternehmerleistungen_............................................................................................. 40
BL-VHB2017-124-Eigenerklärung-zur-Eignung............................................................................................... 41
Bürgschaft-Vertragserfüllung 10_2019............................................................................................................. 44
Bürgschaft-Abschlagszahlung-Vorausz 10_2019............................................................................................ 45
Bürgschaft-Mängelansprüche 10_2019........................................................................................................... 46
BL-Arbeitnehmerliste 10_2019......................................................................................................................... 47
BL-VHB2017-221-Preisermittlung-bei-Zuschlagskalkulation........................................................................... 48
BL-VHB2017-222-Preisermittlung-bei-Kalkulation-über-die-Endsumme......................................................... 50
BL-VHB2017-236-Verpflichtungserklärung-Nachunternehmer........................................................................ 52
234_Erklaerung Bieter_Arbeitsgemeinschaft................................................................................................... 53
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 54
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 90
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 91
Anlagen.................................................................................................................................................................... 92
i
[Seite 3]
Allgemeine Informationen zum Verfahren
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz
Verfahrensnummer: AP-0027-25-00014
I. Allgemeines
KH Merheim - Projektname: Bettenhaussanierung Haus i 20 A-Seite - Innentüren Holz I KH Merheim - Projektbeschreibung: Bettenhaussanierung Haus i 20 A-Seite Innentüren Holz I Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung i I Ausschreibung in Losen: Nein i i Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis i i Mehrere Hauptangebote Mehrere Hauptangebote Zugelassen: sind nicht zulässig Nebenangebote sind nur in Nebenangebote Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen Nachlass Ja Skonto zugelassen Nein Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge Verwendung elektronischer Mittel darf nur elektronisch erfolgen
https://bieter.ehealth-ev URL für elektronische Angebote ergabe.de/portal/ Zulässige Signaturen Textform nach §126b BGB Beginn 04.01.2027 Ende 31.12.2027
- gemäß Bauterminplan zur Auftragsvergabe; - 1. Anmerkungen Zwischenfrist: vorgezogene Teilfertigstellung 9.+ 8.+7. OG bis April 2027
Frist Bieterfragen: 18.11.2026 23:59 i i Angebotsfrist: 24.11.2026 14:00:00 i i Bindefrist: 05.01.2027 i i
i Bitte beachten Sie das die dynamische PDF-Dateien (bearbeitbare PDF-Dateien) nur durch den Adobe Acrobat Reader unterstützt werden und sie ihre Browser entsprechende einstellen müssen.
Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Fragen- und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden.
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der auch die der Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Vergabeportal mit dem wir die Vergaben mit elektronischen Mitteln durchführen. Angebote werden elektronisch auf dem eVergabeportal erstellt und abgegeben. Die Vergabeplattform erfüllt die Anforderungen die durch die Vergaberechtsvorschriften an den Einsatz elektronsicher Mittel im Vergabeverfahren gestellt werden. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Zur Angebotsabgabe muss das Angebotsschreiben entweder digital signiert oder ausgedruckt und unterschrieben unter "eigene Anlagen" als pdf gespeichert werden.
Hinweis zur digitalen Signatur: Die Autorisierung (Unterzeichnung) Ihres Angebotes ist in
Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich.
1
[Seite 4]
In dem Vordruck „Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen“ sind alle weiteren, zur
Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen ersichtlich. Bitte laden Sie diese Dokumente unter der
Rubrik „Eigene Anlagen“ des Assistenten hoch. Dazu ist kein bestimmtes Dateiformat
vorgeschrieben, Sie könnten z. B. Word, Excel, PDF usw. nutzen. Empfohlen wird das PDF-Format.
Die in der Rubrik „Vertragsbedingungen/Form ulare“ enthaltenen, bearbeitbaren PDF-Dokumente
können direkt im Assistenten durch Anklicken bearbeitet und gespeichert werden. Der letzte im
System unter Ihrem Angebot gespeicherte Stand wird mit Angebotsabgabe automatisch eingereicht.
Sofern Sie die bearbeitbaren PDF-Dokumente auf Ihrem Computer speichern und bearbeiten,
müssen Sie diese nach Bearbeitung wieder unter der Rubrik „Eigene Anlagen“ hochladen.
Bitte speichern Sie das pdf-Dokument mit dem roten Button "Dokument speichern", den Sie auf
jeder Seite oben rechts finden, da sonst Ihre Eintragungen nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie: Nur die Dokumente, die in der Rubrik „Eigene Anlagen“ enthalten sind
(hochgeladen wurden), werden automatisch zu Ihrem Angebot gespeichert und stehen bei der
Submission zur Verfügung.
2
[Seite 5]
Betriebsplanung Bau Betriebe
Neufelder Str. 34, 51067 Köln
Kliniken der Stadt Köln gGmbH ▪ 51058 Köln Ansprechpartner Cornelia Iven Tel.: +49 1726529488 Fax: An alle Bieter E-Mail: ivenc@kliniken-koeln.de www.kliniken-koeln.de
KVB Stadtbahn Linien 3 und 18 Haltestelle Neufelder Straße Sprechzeiten nach besonderer Vereinbarung
Datum 31.10.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen gemäß Ge- setz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tarif- treue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22. März 2018 sowie den Verfah- rensbestimmungen der VOB/A, 1. Abschnitt in den jeweils gültigen Fassungen zu vergeben.
Digitale Abgabe Ihres Angebotes Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH bevorzugt die digitale Angebotsabgabe über das elektro- nische Ausschreibungsportal: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ (elektronisches Ver- gabesystem „eVergabe“ nachfolgend als eVergabeportal bezeichnet).
Wenn Sie an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen registrieren Sie sich bitte kostenfrei unter: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Der Assistent des eVergabeportals führt Sie durch die einzelnen Schritte der Angebotsbear- beitung bis zur Angebotseinreichung. Die Vergabeplattform ermöglicht auch das Herunterla- den der Unterlagen, dies stellt eine Hilfefunktion da. Bitte beachten Sie die Hinweise des Bie- ter-Assistenten, bearbeiten Sie alle Fragen und Unterlagen, laden Sie geforderte Nachweise und Unterlagen sowie ggf. die GAEB-Datei einschließlich einem aus der ausgefüllten GAEB- Datei erzeugten PDF-Dokument unter der Rubrik „Eigene Anlagen“ hoch und reichen Sie Ihr Angebot ein. Kann kein PDF-Dokument erzeugt werden, ist neben der GAEB-Datei das Leis- tungsverzeichnis vollständig auszufüllen und als PDF-Dokument zusammen mit der GAEB- Datei in der Rubrik „Eigene Anlagen“ des eVergabeportals hochzuladen.
In dem Vordruck „Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen“ sind alle weiteren, zur Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen ersichtlich. Bitte laden Sie diese Dokumente ebenfalls unter der Rubrik „Eigene Anlagen“ des Assistenten hoch. Dazu ist kein bestimmtes Dateiformat vorgeschrieben, Sie könnten z. B. Word, Excel, PDF usw. nutzen. Empfohlen wird das PDF-Format.
0211/1-BL-DE-Aufforderung Seite 1 von 3 Stand: 10-2019 3
[Seite 6]
Bitte beachten Sie: Nur die Dokumente, die in der Rubrik „Eigene Anlagen“ enthalten sind (hochgeladen wurden), werden automatisch zu Ihrem Angebot gespeichert und stehen bei der Submission zur Verfügung. Die Autorisierung Ihrer Angebotsabgabe ist mit digitaler Signatur im Sinne des § 126 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich. Für die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB ist es ausreichend, dass Sie sich mit den Pflichtangaben zu Ihrer Firma im eVergabepor- tal registriert haben.
Für eine wirksame Angebotsabgabe mit digitaler Signatur erfolgt die Abgabe der vollständigen Angebotsunterlagen ebenfalls über den Assistenten des eVergabeportals.
Abgabe des Angebotes in Papierform
Die Registrierung auf dem eVergabeportal https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ ist für ei- ne Angebotsabgabe und die Kommunikation zwingend erforderlich. Wenn Sie ein Angebot in Papierform abgeben möchten, so drucken Sie sich bitte die erforder- lichen Dokumente zur Bearbeitung aus. Zudem können Sie sich bei Bedarf auch die Unterla- gen auf Ihrem Computer abspeichern. Für eine wirksame Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben zu vervollstän- digen, zu unterzeichnen und zusammen mit Ihrem Angebot und den im Vordruck „Auflistung geforderter Nachweise und Erklärungen“ aufgeführten Dokumenten rechtzeitig vor dem Ende der Angebotsfrist bei der oben genannten Vergabestelle vorzulegen. Bitte versehen Sie den verschlossenen Umschlag mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel sowie mit Ihrem Fir- mennamen und Ihrer Anschrift, da Ihr Angebot ansonsten für die Poststelle der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nicht als solches erkennbar ist. In diesem Fall kann nicht sichergestellt werden, dass dieses Angebot erst zum Submissionstermin geöffnet wird. Die Bestandteile des Papierangebotes sind zu lochen und auf einen Einhängeheftstreifen (Hä- ring) oder ähnliches zu heften. Das Klammern oder Tackern der Unterlagen ist unzulässig. Bei Postbeförderung tragen Sie das Risiko des rechtzeitigen Eingangs. Fristwahrend ist die persönliche Abgabe der Angebote in Papierform nur bei Nutzung des Briefkastens mit der Aufschrift „NUR FÜR ANGEBOTE an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH“ in der Briefkasten- anlage vor dem Eingang der Zentralverwaltung Neufelder Straße 34 oder die Abgabe im Post- service in Raum 3.05 der Zentralverwaltung Neufelder Straße 34! Verfristete Angebote werden ausgeschlossen.
Angebote sind in der Form abzugeben, die vorgegeben ist. Digitale Angebote sind ausschließlich über das eVergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Angebotes in einer E-Mail oder über die Bie- terkommunikation ist ausdrücklich nicht zugelassen. Angebote, die nicht in der richtigen Form abge- geben werden, müssen ausgeschlossen werden.
Daneben sind für eine Angebotsabgabe insbesondere folgende Punkte zu beachten:
Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
Erforderliche Nachweise und Erklärungen entnehmen Sie bitte der Anlage „Auflistung der ge- forderten Nachweise und Erklärungen“.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH, diese sind Be- standteil der Vergabeunterlagen.
Wegen der Sicherheitsleistungen wird auf die zur Verfügung gestellten BL-ZVB hingewiesen.
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Innerhalb dieser Frist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Nebenangebote müssen, wenn diese zugelassen sind, die genannten Mindestanforderungen erfüllen.
0211/1-BL-DE-Aufforderung Seite 2 von 3 Stand: 10-2019 4
[Seite 7]
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind ausschließlich über den Bieterassisten- ten des eVergabeportals über die Rubrik „Nachrichten“ an die Vergabestelle zu stellen. Die Beantwor- tung erfolgt ebenfalls in der Rubrik Nachrichten des Bieterassistenten. Fragen auf anderen Kommuni- kationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfrage werden nicht beantwortet. Hinweis: Antworten auf Bieterfragen werden unmittelbar nach deren Beantwortung auch per E-Mail versendet, diese dienen aber ausschließlich der Benachrichtigung über das Vorliegen von Antworten unter Nachrichten im Bieterassistenten. Beigefügte Anlagen stehen ausschließlich über den Bieteras- sistenten zur Verfügung und werden in der E-Mail nicht mitgesendet. Eine Angebotsabgabe ohne Bestätigung der Antworten ist nicht möglich.
Angebote, die nicht den von der Kliniken der Stadt Köln gGmbH genannten Bedingungen ent- sprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Nichtbeteiligung an Ausschreibungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH Möchten Sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen, sind die Gründe für die Nichtteilnahme von gro- ßem Interesse. Bitte teilen Sie uns Ihre Gründe über das eVergabeportal mit. Nur durch eine Rück- meldung Ihrerseits können Mängel wie beispielsweise eine zu kurze Angebotsfrist, eine zu knapp bemessene Ausführungsfrist oder unklare Leistungsverzeichnisse minimiert werden. Für Ihre Unterstützung bereits jetzt herzlichen Dank!
0211/1-BL-DE-Aufforderung Seite 3 von 3 Stand: 10-2019 5
[Seite 8]
Bewerbungsbedingungen
der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
für die Vergabe von Bauleistungen
(BL-BWB-digital)
Bewerbungsbedingungen in der aktualisierten Fassung 10/2019
0212/1-BL-BWB-digital Seite 1 von 7 Stand: 10-2019
6
[Seite 9]
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Bauleistungen
INHALTSÜBERSICHT
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
- Kommunikation/Anfragen
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen
- Angebot
- Nebenangebote
- Bietergemeinschaften
- Nachunternehmer
- Bevorzugte Bewerber
- Eignungsnachweis
- Angebotsfrist/Eröffnungstermin
- Kosten
0212/1-BL-BWB-digital Seite 2 von 7 Stand: 10-2019
7
[Seite 10]
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Bauleistungen
Hinweis „Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) und der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A).
Sofern Angebote in digitaler Form verlangt sind, ist hierfür das elektronische Ausschreibungsportal: https://bieter.ehealth- evergabe.de/portal/ (elektronische Ausschreibungsplattform für die „eVergabe“ nachfolgend als eVergabeportal bezeichnet) zu benutzen. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Vergabeportal mit dem die Kliniken der Stadt Köln gGmbH die Vergaben mit elektronischen Mitteln durchführen. Angebote werden elektronisch auf dem eVergabeportal erstellt und abge- geben. Die Vergabeplattform erfüllt die Anforderungen die durch die Vergaberechtsvorschriften an den Einsatz elektronsi- cher Mittel im Vergabeverfahren gestellt werden. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elekt- ronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden. Sie benötigen weder für die Registrierung noch für das Einsehen der Vergabeunterlagen und die Bear- beitung der Angebotsunterlagen eine eigene Software auf Ihrem PC. Ein PC mit Internetzugang und aktuellem Webbrowser ist ausreichend. Wenn Sie sich erfolgreich auf dem Vergabeportal angemeldet haben, wählen Sie bitte das gewünschte Vergabeverfahren aus und aktivieren es über den Button „Angebot bearbeiten“. Das Vergabeverfahren finden Sie nun unter „Meine Angebote“. Der Assistent des eVergabeportals führt Sie durch die einzelnen Schritte der Angebotsbearbeitung bis zur Angebotseinreichung.
-
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollte er unvollständige Unter- lagen erhalten haben oder der Auffassung sein, dass die Unterlagen inhaltliche Unstimmigkeiten aufweisen, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über das Fragen- und Antwortenforum des Angebotsassistenten des eVergabeportals darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvoll- ständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Die Hinweispflicht besteht auch, wenn der Bewerber nach einem Ortstermin der Auffassung ist, dass das Leistungsver- zeichnis nicht oder nicht vollständig die erforderlichen Leistungen beinhaltet. Erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt werden.
-
Anfragen Sowohl Anfragen an die Vergabestelle als auch deren Beantwortung haben schriftlich über das Fragen- und Antworten- forum des Angebotsassistenten des eVergabeportals zu erfolgen.
-
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbe- schränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung – GWB) und führen zum Ausschluss des Angebots. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen wurde.
-
Angebot 4.1 Grundsätzlich ist bei nationalen Verfahren die Abgabe mehrerer Hauptangebote möglich, es sei denn, diese Möglich- keit wurde in den Vergabeunterlagen ausgeschlossen. In diesem Fall hätte die Abgabe mehrerer Hauptangebote den Ausschluss aller Angebote zur Folge. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. 4.2 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Es ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu signieren. 4.3 Digitale Angebote mit Signatur können über die Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH abgegeben wer- den. Für die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB ist es ausreichend, sich mit den Pflichtangaben zur Firma auf der Vergabeplattform registriert zu haben. Darüber hinaus wird darum gebeten, im Bietertool das „Profil“ vollständig auszufüllen.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
0212/1-BL-BWB-digital Seite 3 von 7 Stand: 10-2019
8
[Seite 11]
4.4 Bei digitaler Angebotsabgabe werden die auf dem eVergabeportal zur Verfügung gestellten Urschriften der Ausschrei- bungsunterlagen als alleinverbindlich anerkannt. Die digitalen Signaturen sowie die Autorisierung in Textform gelten für das gesamte Angebot, einschließlich des Angebotsvordrucks. 4.5 Das Angebot ist in der von der Vergabestelle vorgegebenen Form und Frist einzureichen. Es werden nur über das von den Kliniken der Stadt Köln gGmbH verwendete eVergabeportal eingereichte Angebote gewertet. 4.6 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist - ausgenommen beim Leistungsverzeichnis - unzulässig. Anstelle des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Langtext des Leistungsver- zeichnisses als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungs- verzeichnisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einzelpreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungs- abschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Langtext des Leistungsverzeich- nisses Bestandteil des Angebots. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leis- tungsverzeichnis nachzureichen. 4.7 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes für erforderlich gehalten werden, sind diese auf besonderer An- lage beizufügen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einzelpreis, so ist der Einzelpreis maßgebend. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einzelpreise auf verschiedene Einzelpreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einzel- preise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. 4.8 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einzelpreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatz- steuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne Bedingungen oder unaufgefordert angebotene mit Bedingungen für Zahlungs- fristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4.9 Wenn den Vergabeunterlagen EFB-Blätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die seiner Kalkulati- onsmethode entsprechenden EFB-Blätter ausgefüllt zum von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt abzugeben. Die Nichtabgabe der ausgefüllten EFB-Blätter kann dazuführen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird. 4.10 Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. 4.11 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch aus- zugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. 4.12 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation oder die von ihr benannten EFB-Blätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einzelpreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot ausgeschlossen wird. 4.13 Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstel- lung des Angebotes beschäftigen Mitarbeiter/-innen sowie einbezogene Unterauftragnehmer und Lieferanten zu ver- pflichten. Weitergehende, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, sind dem Einzelfall vorbehalten. 4.14 Sofern ein Angebot eigene Geschäftsbedingungen enthält, der Bieter jedoch nicht ausdrücklich und individuell auf die Einbeziehung dieser verweist, gelten seine Geschäftsbedingungen nicht als Bestandteil seines Angebotes. Sofern die Geschäftsbedingungen ausdrücklich und individuell einbezogen werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
0212/1-BL-BWB-digital Seite 4 von 7 Stand: 10-2019
9
[Seite 12]
-
Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der geforderten Mindestkriterien bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Sonst können sie nicht berücksichtigt werden. Für Nebenangebote gelten die gleichen Zuschlagskrite- rien wie für Hauptangebote. Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenan- geboten ist an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen auch dann signiert zurückzuge- ben bzw. dem elektronischen Angebot beizufügen, wenn nur ein Nebenangebot abgegeben wird. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliede- rung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingun- gen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Be- schaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, erset- zen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergü- tung durch Pauschalsumme). 5.4 Der Auftraggeber behält sich vor, Nebenangebote, die den Nrn. 5.1 - 5.3 nicht entsprechen, von der Wertung auszu- schließen. 5.5 Sofern das Angebot eines Pauschalvertrages gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 2 bzw. § 4 EU Absatz 1 Nr. 2 VOB/A nicht aus- drücklich zugelassen ist, werden Nebenangebote über einen Pauschalvertrag nicht gewertet. Dies gilt auch für einzel- ne Lose.
-
Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung unter der Rubrik „Eigene Anlagen“ des eVergabeportals hochzuladen und einzustellen, (cid:1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist. (cid:1) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeich- net ist, (cid:1) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, (cid:1) dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen an- zunehmen, (cid:1) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die bei digitalen Angeboten unter der Rubrik „Eigene Anlagen“ eingestellte Bietererklärung ist dem Auftraggeber auf Anforderung im Original vorzulegen. 6.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelas- sen. 6.3 Bei Verträgen zwischen Mitgliedern von Bietergemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist auf Verlangen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nachzuweisen. 6.4 Darüber hinaus sind Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber nur zugelassen, wenn durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht eingeschränkt wird. Eine Einschränkung des Wettbewerbs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung, und zwar zur Bedienung auch nur eines Loses, mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftli- chen Verhältnisse objektiv nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Leistungsunfähigkeit aufgrund von betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnissen kann sich insbesondere aus mangelnden Kapazitäten, technischen Einrichtungen und /oder fachlichen Kenntnissen ergeben. Für die Begründung der Bildung einer Bietergemeinschaft ist ein wirtschaftlicher Vorteil, der aus dem Zusammenschluss als Bietergemeinschaft resultiert, nicht allein ausreichend. Bewerber, die sich in einer Bietergemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass durch den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft eine Einschränkung des Wettbewerbs nicht erfolgt.
-
Nachunternehmer 7.1 Der Auftragnehmer eines nach dem 1. Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags muss grundsätzlich die Leis- tungen durch den eigenen Betrieb mit eigenem Personal ausführen. Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Auf- tragnehmers ist im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtun- gen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen. 7.2 Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers eingerichtet ist, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auf- traggebers auf Nachunternehmer übertragen werden. Dies gilt sowohl für die Übertragung von Leistungen durch den Auftragnehmer auf Nachunternehmer als auch für die Übertragung von Leistungen durch einen Nachunternehmer auf jeden weiteren Nachunternehmer. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass vor jeder Übertragung von Leistungen - auch durch Nachunternehmer - die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt wird. Die Zustimmung ist schriftlich unter 0212/1-BL-BWB-digital Seite 5 von 7 Stand: 10-2019
10
[Seite 13]
der Angabe der Firma des neu zu beauftragenden Nachunternehmers und der Zahl seiner Beschäftigten zu beantra- gen. Die Zustimmung kann insbesondere von der Vorlage der Handwerks-/Gewerbekarte, einer Auskunft aus dem Gewer- bezentralregister oder eines Führungszeugnisses sowie vom Nachweis einer gültigen Gewerbemeldung, der erforderli- chen gültigen Bescheinigung des Finanzamtes, des städtischen Steueramtes, der Krankenkasse und Berufsgenossen- schaft - bezogen auf den neu zu beauftragenden Nachunternehmer - abhängig gemacht werden. Im Einzelfall können weitere Unterlagen – bezogen auf den neu zu beauftragenden Nachunternehmer – wie zum Bei- spiel Referenzen, Angabe der Umsätze der letzten drei Jahre oder Qualifikationsnachweise gefordert werden. Jeder Nachunternehmer darf auf der Baustelle erst dann tätig werden, wenn der Auftraggeber die erforderliche Zu- stimmung zur Beauftragung des Nachunternehmers erteilt hat. Auch jeder Nachunternehmer hat die übertragenen Leistungen grundsätzlich durch den eigenen Betrieb mit eigenem Personal auszuführen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dies von allen Nachunternehmern beachtet wird. 7.3 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverläs- sig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Vorgaben des TVgG, insbeson- dere über Tarif- bzw. Mindestlöhne beachten. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zusetzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und insbesondere das TVgG zu beachten ist. Entsprechendes gilt für den Einsatz von Verleihern von Arbeitskräften. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unterneh- men angemessen zu beteiligen. Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will.
-
Bevorzugte Bewerber Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden sollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzun- gen hierfür erfüllen, bei der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht bei der Angebotsabgabe geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuwei- sen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. Dieser Nachweis ist dem Angebotsschreiben beizufügen.
-
Eignungsnachweis 9.1 Bei nationalen Vergabeverfahren: a) Auf Verlangen hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen über (cid:1) seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leis- tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemein- sam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen, (cid:1) die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen, (cid:1) die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, (cid:1) das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal, (cid:1) die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes, (cid:1) die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu ver- gebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen), (cid:1) andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise. (s. § 6a Abs. 3 Nr. 3 bzw. § 6a EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A). Es dürfen nur die Referenzen vorgelegt werden, deren Vorlage der Referenzgeber genehmigt hat. b) Auf Verlangen hat der Bieter zudem eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versiche- rungsträgers vorzulegen. Vorsätzlich abgegebene unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit führen zum Ausschluss des Angebots. Der Zeitpunkt, wann und welche Erklärungen und Nachweise vorzulegen sind, ergibt sich bei nationalen Vergabever- fahren aus den Vergabeunterlagen bzw. dem Vordruck „Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen“. Werden die Unterlagen und Preisangaben zum vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht, unvollständig oder fehlerhaft vor- gelegt, können sie nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb von sechs Tagen nachgereicht werden, es sei denn, die Nachforderung (Nachreichen, Vervollständigen oder Korrigieren) wurde ausdrücklich aus-
0212/1-BL-BWB-digital Seite 6 von 7 Stand: 10-2019
11
[Seite 14]
geschlossen. Werden die Unterlagen und Preisangaben innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot nicht weiter gewertet. 9.2 Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeben sich die erforderlichen Nachweise und der Zeitpunkt der Vorlage aus der EU-Bekanntmachung.
-
Angebotsfrist/Eröffnungstermin Die Angebotsfrist läuft ab, sobald der Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin mit der Öffnung des ersten Angebotes beginnt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote digital zurückgezogen werden. Für die digitale Zurück- nahme des Angebotes findet die Formvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 bzw. § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/A ent- sprechende Anwendung.
-
Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der Aufforde- rung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist.
0212/1-BL-BWB-digital Seite 7 von 7 Stand: 10-2019
12
[Seite 15]
Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum)
Vergabenummer: AP-0027-25-00014
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Angebotsbeiziehung Kliniken der Stadt Köln gGmbH Öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließender Beschränkter Ausschrei- bung Zentralverwaltung Offenes Verfahren Neufelder Str. 34 Nichtoffenes Verfahren 51067 Köln Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Bindefrist endet am: 05.01.2027 Angebotsfrist 24.11.2026 14:00:00 Datum: Uhrzeit: Uhr
Angebot
Baumaßnahme: KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz
Angebot für: INNENTÜREN HOLZ
Anlagen (vom Bieter durch Ankreuzen und ggf. durch weitere Angaben zu vervollständigen):
Verzeichnis der Nachunternehmer Erklärung der Arbeitsgemeinschaft X Leistungsbeschreibung selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses Nebenangebot(e) Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (s. Pkt. 6.1)
- Die Ausführung der beschriebenen Leistungen wird zu den eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben für das Hauptangebot sowie Neben-/Nachtragsangebote wie im Leistungsverzeichnis eingetragen angeboten: Anzahl der beiliegenden Nebenangebote
Ein Anschreiben liegt bei. liegt nicht bei.
ggf. Angaben, die die Preise betreffen:
Nachlass auf das Hauptangebot und eventuelle Neben-/ Nachtragsangebote Ein etwaiger Nachlass auf das Hauptangebot und eventuelle Neben-/Nachtragsangebote wurde im elek- tronische Ausschreibungsportal unter den Preisangaben eingetragen. Im Auf-/ Abgebotsverfahren gilt der eingetragene Rabatt nur für gesondert abgefragte zusätzliche Leistun- gen. Über die oben aufgeführten Eingabemöglichkeiten hinausgehende Angaben zum Nachlass, beispielsweise im Leistungsverzeichnis, werden nicht berücksichtigt und die Angaben sind ausschließlich in der entspre- chend aufgeführten Form zugelassen. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
0213/2-BL_DE_EU-Angebot_digital Seite 1 von 3 Stand: 10-2022 13
[Seite 16]
- Diesem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
2.1 die Besonderen Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (BL-BVB) 2.2 die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH für die Ausführung von Bau- leistungen (BL-ZVB) 2.3. die Zusätzlichen Vertragsbedingungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (ZVB-TVgG) ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer 2.4. die Zusätzlichen Vertragsbedingungen zur Verhinderung illegaler Beschäftigung (BL-ZVB-ViB) 2.5 die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), 2.6 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), 2.7 die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), 2.8 2.9
- Ich bin/Wir sind
3.1 Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständi- gen Versicherungsträger an.
3.2 In meinem/unserem Betrieb sind insgesamt Mitarbeiter beschäftigt.
Zur Vertragserfüllung werden auf der Baustelle Mitarbeiter eingesetzt. (bei Niederlassungen, Zweigbetrieben etc. sind die obigen Angaben für den Bereich der anbietenden Niederlassungen zu machen).
3.3 Ich bin/wir sind bevorzugter / bevorzugte Bieter gemäß §§ 215-218 (Inklusionsbetrieb) bzw. §§ 219- 227 (Werkstatt für behinderte Menschen) in Verbindung mit § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) und Runderlass des Ministeriums NRW vom 29.12.2017 laut beigefügtem(n) Nachweis(en):
- Hiermit wird erklärt, dass
- den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wurde
- ein Eintrag im Handels- oder Berufsregister für die ausgeschriebene Leistung besteht und die Beiträge bezahlt wurden
- in den letzten drei Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verhängt wurde,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden
- z. Zt. kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- bei europaweiten Verfahren die Voraussetzungen nach § 128 GWB erfüllt sind und keine Aus- schlussgründe nach § 6 e EU Abs. 1, 4 und 6 VOB/A und §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die Präqualifikation ist im Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen unter der Nr. .
Es besteht ein Eintrag in der Unternehmensdatenbank der Stadt Köln und wird geführt unter Kre- ditor-Nr. .
0213/2-BL_DE_EU-Angebot_digital Seite 2 von 3 Stand: 10-2022 14
[Seite 17]
- Der Einsatz von Nachunternehmern ist beabsichtigt. Eine Bescheinigung des Nachunternehmers, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer), wird vorgelegt. Der Nachunternehmer erfüllt bei EU-weiten Verfahren die Voraussetzungen nach § 128 GWB.
Ist das vorgenannte Kästchen nicht angekreuzt, wird die geforderte Leistung im eigenen Betrieb durch- geführt.
Die Regelungen zum Nachunternehmereinsatz sind in den die Zusätzlichen Vertragsbedingungen ge- mäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-ZVB) (bei einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer) und in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen zur Verhinderung illegaler Be- schäftigung (BL-ZVB-ViB) enthalten. Diese wurden nachgelesen.
- Eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben kann den Ausschluss von weiteren Auftragser- teilungen zur Folge haben.
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, von dem Zahlbetrag einen Steuerabzug i. H. v. 15% für Rechnung des Auftragnehmers vorzunehmen, wenn keine Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG spätestens bis zum Zeitpunkt der Zahlung vorgelegt wird. (Zweckmäßigerweise ist die Bescheinigung mit der Rechnung vorzulegen.)
6.2 Es liegen keine Verfehlungen vor, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten. Es ist bekannt, dass vor Auftragser- teilung eine Anfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz-WRegG durchge- führt werden kann. Ebenso werden Verfehlungen im Sinne dieses Gesetzes an das Wettbewerbsregister gemeldet.
6.3 Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen werden auch von Nachunternehmern gefordert und auf Anforderung des Auftraggebers vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung zur Weiterbeauf- tragung diesem vorgelegt.
-
Bei digitaler Angebotsabgabe gilt die digitale Signatur für alle Bestandteile des Angebotes; dazu gehören auch die auf der ersten Seite aufgeführten Anlagen. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leis- tungsverzeichnisses abgegeben, wird mit Angebotsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Ur- schrift des Langtextes des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt Zudem werden bei digitaler Angebotsabgabe die über das elektronische Ausschreibungsportal: https://bieter.ehealth- evergabe.de/portal/ (elektronisches Vergabesystem „eVergabe“) zur Verfügung gestellten Urschriften der Ausschreibungsunterlagen als alleinverbindlich anerkannt. Die digitalen Signaturen sowie die Auto- risierung in Textform gelten für das gesamte Angebot, einschließlich dieses Vordrucks
-
Sämtliche im elektronische Ausschreibungsportal zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen werden Vertragsinhalt.
0213/2-BL_DE_EU-Angebot_digital Seite 3 von 3 Stand: 10-2022 15
[Seite 18]
Bauvorhaben:
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite Innentüren Holz
Angebot für (Gewerk):
INNENTÜREN HOLZ
Besondere Vertragsbedingungen
der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (BL-BVB)
Änderungen/Eintragungen des Bieters in diesen Vertragsbedingungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Die Vorgaben erfolgen ausschließlich durch die Kliniken der Stadt Köln gGmbH.
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
-
Vereinbarung der VOB/B in der aktuellen Fassung Dem Vertrag mit dem Auftragnehmer liegen die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ohne inhaltliche Abweichungen und insgesamt zu- grunde. Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen und auch die ergänzend geltenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen enthalten Regelungen, die keine Abweichung von den unverän- dert geltenden Bedingungen der VOB/B enthalten. Im Zweifel haben die Regelungen der VOB/B Vorrang. Soweit in der vertraglichen Leistungsbeschreibung Regelungen enthalten sind, die von den Best- immungen der VOB/B abweichen, haben die Regelungen der VOB/B ebenfalls Vorrang.
-
Objektüberwachung/Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) 1.1 Objekt-/Bauüberwachung Diese obliegt dem Auftraggeber. Der mit der Wahrnehmung beauftragte Architekt/Ingenieur wird nach der Auftragserteilung bekannt- gegeben. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
1.2 Sicherheitskoordination Der mit der Wahrnehmung beauftragte Sicherheitskoordinator/-in wird nach der Auftragserteilung bekanntgegeben. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
- Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4):
2.1 Lager- und Arbeitsplätze:
Ja, Lagerplatz nur begrenzt vorhanden
2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
Ja
2.3 Wasseranschlüsse(1) Vorhanden, siehe 6.3
0214-BL-BVB Seite 1 von 3 Stand: 10-2019
16
[Seite 19]
2.4 Stromanschlüsse(1)
Vorhanden, siehe 6.3
2.5 Sonstige Anschlüsse(1)
siehe 6.3
Kosten des Verbrauchs (zu den Nrn. 2.3 – 2.5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Mes- sungen ermittelt. Bei Arbeiten in belegten baulichen Anlagen hat sich der Auftragnehmer mit der hausverwaltenden Dienststelle in Verbindung zu setzen und deren Rechnung zu begleichen.
- Ausführungsfristen (§ 5)
3.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): 3.1.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen: am spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der 1 KW 20 2 7 , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B). Die Aufforderung wird dem Auftragnehmer voraussichtlich bis zum zugehen; das Auskunftsrecht des Auftragnehmers gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. 3.1.2 Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der 5 2 KW 20 2 7 , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 3.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
- Vertragsstrafen (§11)
4.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter Ziffer 3.2 als Vertragsfrist vereinbarten Einzel- fristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: EUR (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfris- ten ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auf- tragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbar- ten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auf-
0214-BL-BVB Seite 2 von 3 Stand: 10-2019
17
[Seite 20]
tragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbrin- genden Leistungen entspricht.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Ein- zelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Sicherheitsleistungen (§ 17) Folgende Sicherheitsleistung ist vereinbart:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 1 0 % der Auftragssumme.
Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3 % der Auf- tragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen
6.1 Die Lohngleitklausel gilt als -n icht- vereinbart.
6.2 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.3 Bei diesem Bauvorhaben werden Kosten für Baustrom und Bauwasser nicht einbehalten!
6.4
Für das Bauvorhaben wir der AG eine Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) abschließen, deren Prämie anteilig von der Schlusszahlung des AN, in Höhe von 0,3% des Endbetrages der Schlussrechnung, einbehalten wird.
6.5
(1) z. B.: Durchmesser, Leistung (zu 2.5 auch Art)
0214-BL-BVB Seite 3 von 3 Stand: 10-2019
18
[Seite 21]
Zusätzliche Vertragsbedingungen
der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
für die Ausführung von Bauleistungen
(BL-ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen in der aktualisierten Fassung 10/2019
0215-BL-ZVB Seite 1 von 6 Stand: 10-2019
19
[Seite 22]
Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Bauleistungen
INHALTSÜBERSICHT
- Leistungsverzeichnis
- Technische Regelwerke
- Preisermittlungen
- Einheitspreise
- Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten
- Ausführungsunterlagen
- Veröffentlichungen, Vervielfältigungen
- Baustellenräumung
- Werbemaßnahmen
- Nachunternehmer
- Mitteilung von Bauunfällen
- Mängelansprüche
- Abrechnung
- Rechnungen
- Stundenlohnarbeiten
- Zahlungen
- Sicherheitsleistungen, Bürgschaften
- Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
- Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
- Vertragsänderungen
Hinweis: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
-
Leistungsverzeichnis (§ 1) 1.1 Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.
-
Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2) 2.1 In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4.
2.2 Die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen und den übrigen Vergabeunterlagen genannten DIN- Normen sind für die Kalkulation des Angebotes in der drei Monate vor dem Eröffnungs-/ Einreichungs- termin gültigen Fassung maßgebend.
- Preisermittlungen (§ 2) 3.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftrag- geber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertragli- chen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm frei- gestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. 3.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkos- tenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
0215-BL-ZVB Seite 2 von 6 Stand: 10-2019
20
[Seite 23]
-
Einheitspreise (§ 2 Abs. 1) Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Positi- on) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
-
Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleiste- ten Stunden.
-
Ausführungsunterlagen (§ 3) 6.1 Soweit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine Fristen für die Übergabe der Ausführungsunter- lagen gem. § 3 Abs. 1 VOB/B vereinbart worden sind, hat der Auftragnehmer – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Ausführungsun- terlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, um die rechtzeitige Übergabe durch den Auftraggeber sicherzu- stellen. 6.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung be- stimmt gekennzeichnet sind.
-
Veröffentlichungen, Vervielfältigungen (§ 3) 7.1 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auf- traggebers vornehmen.
7.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Ausführungsunterlagen für die Durchführung der Leis- tung und ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragneh- mers.
-
Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragneh- mer dem früheren Zustand entsprechend instand zu setzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
-
Werbemaßnahmen (§ 4 Abs. 1) Werbemaßnahmen des Auftragnehmers auf der Baustelle sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auf- traggeber zulässig.
-
Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8)
10.1 Der Auftragnehmer eines nach dem 1. Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags muss grundsätzlich die Leistungen durch den eigenen Betrieb mit eigenem Personal ausführen. Zur Feststellung der Leistungsfähig- keit des Auftragnehmers ist im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertragli- chen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
10.2 Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers eingerichtet ist, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zu- stimmung des Auftraggebers auf Nachunternehmer übertragen werden. Dies gilt sowohl für die Übertragung von Leistungen durch den Auftragnehmer auf Nachunternehmer als auch für die Übertragung von Leistungen durch einen Nachunternehmer auf jeden weiteren Nachunternehmer. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass vor jeder Übertragung solcher gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B im eigenen Betrieb auszuführender Leistungen - auch durch Nachunternehmer - die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers eingeholt wird. Die Zustimmung ist schriftlich unter der Angabe der Firma des neu zu beauftragenden Nachunternehmers und der Zahl seiner Beschäftigten zu beantragen.
Die Zustimmung kann insbesondere von der Vorlage der Handwerks-/Gewerbekarte, einer Auskunft aus dem Ge- werbezentralregister oder eines Führungszeugnisses sowie vom Nachweis einer gültigen Gewerbemeldung, der erforderlichen gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, des städtischen Steueramtes, der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft sowie der Soka Bau - bezogen auf den neu zu beauftragenden Nachun- ternehmer - abhängig gemacht werden.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen – bezogen auf den neu zu beauftragenden Nachunternehmer – wie zum Beispiel Referenzen, Angabe der Umsätze der letzten drei Jahre oder Qualifikationsnachweise gefor- dert wer- den.
0215-BL-ZVB Seite 3 von 6 Stand: 10-2019
21
[Seite 24]
Jeder Nachunternehmer darf auf der Baustelle erst dann tätig werden, wenn der Auftraggeber die erforderliche schriftliche Zustimmung zur Beauftragung des Nachunternehmers erteilt hat.
Auch jeder Nachunternehmer hat die übertragenen Leistungen grundsätzlich durch den eigenen Betrieb mit ei- genem Personal auszuführen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dies von allen Nachunternehmern beachtet wird.
10.3 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zu- verlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozi- alabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Vorgaben des TVgG, insbesondere über Tarif- bzw. Mindestlöhne beachten. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung ei- nes Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und insbesondere das TVgG zu beachten ist. Entsprechendes gilt für den Einsatz von Verleihern von Arbeitskräften.
10.4 Der Auftragnehmer hat spätestens bis zum Leistungsbeginn Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmens schriftlich bekanntzugeben.
-
Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) 11.1 Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. des Auftragnehmers oder sei- ner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 11.2 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
-
Mängelansprüche (§ 13) Um eine reibungslose Abwicklung von Nachbesserungsarbeiten des Auftragnehmers zu gewährleisten, stimmt der Auftragnehmer nach einer Mängelrüge des Auftraggebers die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt recht- zeitig mit dem Auftraggeber ab.
-
Abrechnung (§ 14) 13.1 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung der Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 13.2 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 13.3 Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Ge- wichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind in Euro auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
-
Rechnungen (§§ 14 und 16) 14.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Ab- schlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 14.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeich- nung
- ggf. abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 14.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuer- betrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 14.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
- Stundenlohnarbeiten (§ 15) 15.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten werktäglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 • das Datum, • die Bezeichnung der Baustelle, • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle • die Art der Leistung,
0215-BL-ZVB Seite 4 von 6 Stand: 10-2019
22
[Seite 25]
• die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und • die Gerätekenngrößen enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auf- trag-nehmer. 15.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzu- stellen.
-
Zahlungen (§ 16) 16.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 16.2 Soweit der Auftragnehmer berechtigt gemäß § 650c Abs. 3 BGB eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % seines Angebots nach § 650b Abs. 1 BGB verlangt, leistet der Auftraggeber ihm die entsprechende Zah- lung Zug-um-Zug gegen eine Abschlagszahlungsbürgschaft entsprechend Ziffer 17.2 der Zusätzlichen Ver- tragsbedingungen, die einen etwaigen Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers absichert. Beiden Partei- en bleibt vorbehalten, eine anderslautende gerichtliche Entscheidung gemäß § 650c Abs. 3 BGB zu erwir- ken.
-
Sicherheitsleistungen, Bürgschaften (§ 17) 17.1 Die Höhe der vom Auftragnehmer geschuldeten Sicherheit für die Vertragserfüllung bzw. die Mängelan- sprüche richtet sich nach Ziffer 5 VOB-BVB. 17.2 Leistet der Auftragnehmer Sicherheit durch Bürgschaft, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auf- traggebers zu verwenden bzw. muss die Bürgschaft den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B das Form- blatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft.“ 17.3 Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen: 15 „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. 16 Auf die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB wird verzichtet. 17 Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. 18 Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Fall seiner schriftlichen Zustim- mung bindend. 19 Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“ 17.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. 17.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlung angerechnet worden ist.
-
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut ver- bindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertragli- chen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Anga- ben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Sofern ein Angebot eigene Geschäftsbedingungen enthält, der Bieter jedoch nicht ausdrücklich und indivi- duell auf die Einbeziehung dieser verweist, gelten seine Geschäftsbedingungen nicht als Bestandteil seines 0215-BL-ZVB Seite 5 von 6 Stand: 10-2019
23
[Seite 26]
Angebotes. Sofern die Geschäftsbedingungen ausdrücklich und individuell einbezogen werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
- Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
0215-BL-ZVB Seite 6 von 6 Stand: 10-2019
24
[Seite 27]
Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen:
Bauvorhaben
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20
A-Seite Innentüren Holz
Angebot für INNENTÜREN HOLZ
| Unterlagen und Preisangaben werden nicht nachgefordert | |
|---|---|
| (kein Nachreichen, Vervollständigen oder Korrigieren). |
(kein Nachreichen, Vervollständigen oder Korrigieren).
Folgende Nachweise und Erklärungen sind vorzulegen
a) mit dem Angebot:
• Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflic htversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden) anhand „Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversic herung“; • Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (FB 234 VHB); • Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; • formlose Bestätigung, dass mindestens ein deutschsprachiger Obermonteur permanent vor Ort sein wird; • Nachweis über Erfahrung mit Umbaumaßnahmen im Gesundheitswesen und insofern Kenntnisse in der Umsetzung von hygienischen Anforderungen in sensiblen Krankenhaus-/Pflegebereic hen bestehen; anhand des "Formulars Erklärung zu den Referenzen" • Nachweis über Erfahrungen beim Bauen im Bestand im laufenden Betrieb; anhand des "Formulars Erklärung zu den Referenzen" • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, d.h. Montage von Innentüren mit einem Volumen von mindestens (Volumen 250 T € brutto) Für die Leistungen ist der Nachweis anhand des "Formulars Erklärung zu den Referenzen" zu erbringen. • Formblatt 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ) und das Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) • Aktuelle Unbedenklichkeitsbeschein igung der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers; • Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen gegen eine Auftragserteilung keine Bedenken bestehen oder gleichwertig; • Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträ ge nachgekommen wird; • Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; • Technische Nachweise und Datenblätter zu den vom Bieter eingetragenen Fabrikaten • Ggfs. Formblatt 124 „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten • 0523-Eigenerklärung Sanktionspaket 5 • ggfs. Präqualifizierungsnummer
b) auf besonderes Verlangen des Auftraggebers:
• Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; • unter Umständen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236 VHB) --> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend §6b EU VOB/A • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) zur Auftragsvergabe:
• Aussagekräftige Urkalkulation mit Aufschlüsselung der Einheitspreise (siehe Punkt 4 der "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH"). Empfehlung Formblatt EFB Preis 221, 222 und 223 (siehe Anlagen zum Leistungsverzeichnis). Werden diese in Papierform eingereicht, sind sie in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen. • Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabf rage • Betriebsordnung für Fremdfirmen
d) auf besonderes Verlangen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe:
• Arbeitnehmerliste • Aussagekräftige Urkalkulation mit Aufschlüsselung der Einheitspreise (siehe Punkt 4 der "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH") für das Hauptangebot und bei erforderlichen Zusatzleistungen für alle Nachtragsleistungen. Empfehlung Formblatt EFB Preis 223
Hinweis: Die Präqualifizierungsnummer ist - wenn vorhanden - im Angebotsvordruck einzutragen.
25
[Seite 28]
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentloh-
nung sowie Mindestarbeitsbedingungen nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (ZVB-TVgG) für die Vergabe von
Leistungen
I. Tariftreue- und Vergabegesetz (Mindest- bzw. Tariflohn und Mindestarbeitsbedingungen)
Die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auftragnehmer sowie die Nachunternehmerinnen bezie- hungsweise Nachunternehmer sind zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegeset- zes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2018 nach Maßgabe der nachfolgenden Zusätzlichen Vertragsbe- dingungen verpflichtet.
Dies beinhaltet die Vorgaben des § 2 TVgG: • Bei öffentlichen Aufträgen für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifver- trages,
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich er- klärten Tarifvertrages oder
- einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt,
muss das beauftragte Unternehmen bei der Ausführung wenigsten diejenigen Mindestarbeitsbedin- gungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsver- ordnung verbindlich vorgegeben werden (§ 2 Absatz 1 TVgG).
• Darüber hinaus muss bei allen anderen öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 1 Absatz 2 TVgG das beauftragte Unternehmen bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Entgelt zahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung entspricht. Satz 1 gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bun- desrepublik Deutschland erbracht wird (§ 2 Absatz 3 TVgG).
• Die § 2 Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten gelten entsprechend für sämtliche Nachunternehmen des beauftragten Unternehmens. Das beauftragte Unternehmen stellt sicher, dass die Nachunter- nehmer beziehungsweise Nachunternehmerinnen die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten eben- falls einhalten (§ 2 Absatz 5 TVgG).
- Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer
Die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, zum Vertragsbe- standteil zu machen.
Die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Dienstleistungen oder Lieferleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen.
0238-ZVB_TVgG Seite 1 von 2 Stand: 10-2019
26
[Seite 29]
- Kontrolle
Die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) der Kliniken der Stadt Köln gGmbH bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmer beziehungsweise Auftragnehmerin und Nachunternehmern beziehungsweise Nachunternehmerinnen abgeschlosse- nen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nord- rhein-Westfalen vorzulegen,
(2) seine beziehungsweise ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kon- trollen hinzuweisen,
(3) der Kliniken der Stadt Köln gGmbH ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinn dieser ZVB bei der Beauftra- gung von Nachunternehmen einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen (die Vorlage erfolgt grundsätzlich in anonymisierter Form) zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen vertraglich sicherzustellen.
- Sanktionen
Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin beziehungsweise des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach § 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen gilt zwischen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH und Auftragnehmerin beziehungsweise Auftragnehmer eine Vertragsstrafe verein- bart, deren Höhe bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß gegen § 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch eine oder einen von der Auf- tragnehmerin beziehungsweise vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin beziehungsweise Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin bezie- hungsweise Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin beziehungswei- se der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens nicht kannte und unter Be- achtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.
Bei mehreren festgestellten Verstößen im Rahmen eines oder mehrerer Bauvorhaben dürfen die fest- gesetzten Vertragsstrafen insgesamt fünf vom Hundert des Nettoauftragswerts in Bezug auf den letzten festgestellten Verstoß nicht überschreiten. Sollte die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auf- tragnehmer auch aus anderen Verstößen, die nicht von diesen ZVB erfasst werden (zum Beispiel Verstoßes gegen die illegale Beschäftigung), eine Vertragsstrafe verwirkt haben, dürfen sämtliche Ver- tragsstrafen nicht mehr als fünf vom Hundert des Nettoauftragswerts betragen.
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen nach § 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen durch die Auftragnehmerin beziehungsweise den Auftragnehmer oder durch seine Nachun- ternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflich- tungen der Auftragnehmerin beziehungsweise des Auftragnehmers aus § 2 Tariftreue- und Verga- begesetz Nordrhein-Westfalen berechtigen die Kliniken der Stadt Köln gGmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Die Bestimmungen des § 11 VOB/B beziehungsweise § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.
0238-ZVB_TVgG Seite 2 von 2 Stand: 10-2019
27
[Seite 30]
1
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH zur
Verhinderung illegaler Beschäftigung und Sanktionen bei Verstößen gegen diese
Verpflichtungen für die Vergabe von Bauleistungen (BL-ZVB-ViB)
Verhinderung illegaler Beschäftigung
- Pflichten zur Verhinderung illegaler Beschäftigung
Der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vertragsausführung die nachfolgenden Regelungen eingehalten werden:
1.1. Rechtliche Verpflichtungen
Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragsnehmerin selbst noch durch ein Nachunternehmen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeiternehmerinnen beschäftigt werden, a) die Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes erbringen,
b) für die die Regelung des § 8 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz nicht eingehalten wird, d. h., dass die ihnen zustehenden Arbeitsbedingungen nicht sichergestellt sind und die hiernach erforderlichen Beiträge nicht geleistet werden,
c) die als ausländische Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,
d) deren Einsatz als Leiharbeitnehmer beziehungsweise Leiharbeitnehmerin ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
1.2 Pflicht zum Mitführen des Ausweises
Der Auftragnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beziehungsweise ihr eingesetzten Arbeitskräfte den Personalausweis oder Pass auf der Baustelle mitführen, zur Prüfung vorlegen und sich der Kontrolle des Ausweises nicht entziehen. Im Einzelfall kann mit der Kliniken der Stadt Köln gGmbH ein anderer entsprechender Identitätsnachweis vereinbart werden.
1.3 Pflicht zur Führung der Anwesenheitsliste
Der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin hat zu Kontrollzwecken eine Liste zu erstellen, in der alle auf der Baustelle Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme mit Name, Geburtsdatum, Adresse und täglicher Stundenzahl (insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten) einzutragen sind. Hierbei ist der in der Anlage 1 zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Die arbeitstäglichen Listen sind bis zum Abschluss der Baumaßnahme auf der Baustelle zur jederzeitigen Einsicht vorzuhalten. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist ermächtigt, diese Liste ggf. den zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zuständigen Dienststellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Ordnungsamt, Zoll u. a.) zu übergeben.
1.4 Verpflichtungen bei Ausführung durch Nachunternehmen
Der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin stellt sicher, dass die unter den Ziffern 10.2 BL-ZVB (Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz) und den hier oben aufgeführten Ziffern 1.1 (Rechtliche Verpflichtungen), 1.2 (Mitführen des Ausweises), 1.3 (Anwesenheitsliste) genannten Verpflichtungen auch von allen auf der Baustelle tätigen Nachunternehmen eingehalten werden. Dies gilt auch für etwaige durch das Nachunternehmen beauftragte Nachunternehmen. Sicherstellen bedeutet, dass der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin geeignete Maßnahmen ergreift, insbesondere hat er beziehungsweise sie hierzu regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin ist verpflichtet, a) einem Nachunternehmen die in den Ziffern 10.2 BL-ZVB (Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz) und den hier oben aufgeführten Ziffern 1.1 (Rechtliche Verpflichtungen), 1.2 (Mitführen des Ausweises), 1.3 (Anwesenheitsliste) genannten Verpflichtungen vertraglich aufzuerlegen und
0239-BL-ZVB-ViB Seite 1 von 3 Stand: 10-2019 28
[Seite 31]
2
b) durch eine Verpflichtung des Nachunternehmens sicherzustellen, dass in jedem Falle der Beauftragung eines weiteren Nachunternehmens die genannten Verpflichtungen weitergegeben werden.
Der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin hat gegenüber der Kliniken der Stadt Köln gGmbH die Einhaltung seiner beziehungsweise ihrer Sicherstellungspflichten zu dokumentieren und auf besondere Anforderung nachzuweisen.
2 Vertragsstrafen
Kommt der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin schuldhaft (vgl. Ziffer 2.4) seinen beziehungsweise ihren Verpflichtungen aus der Ziffer 10.2 BL-ZVB (Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz) und den zuvor aufgeführten Ziffern 1.1 (Rechtliche Verpflichtungen), 1.2 (Mitführen des Ausweises), 1.3 (Anwesenheitsliste) sowie 1.4 (Ausführung durch Nachunternehmen) nicht nach, so hat er beziehungsweise sie eine Vertragsstrafe verwirkt. Hierfür gelten die folgenden Bestimmungen:
2.1 Direkte Vertragsstrafe
Werden auf der Baustelle Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitsnehmerinnen angetroffen, mit deren Beschäftigungen gegen die Regelung in Ziffer 1.1 (Rechtliche Verpflichtungen) verstoßen wird, so hat der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin eine direkte Vertragsstrafe verwirkt. Sollten die Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerinnen die Anmeldung zur Sozialversicherung erst nach der Kontrolle durch die Kliniken der Stadt Köln gGmbH vornehmen, so gilt die Schwarzarbeit grundsätzlich als nachgewiesen. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH kann eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen für alle Pflichtverletzungen im Sinne der Ziffer 2.1, die an einem Kontrolltag festgestellt werden, bis zu einer Höhe von 0,5 vom Hundert des Nettoauftragswerts festsetzen. Die Bemessung richtet sich nach dem letzten Kontrolltag. Liegen bei der Festsetzung einer direkten Vertragsstrafe auch Verstöße nach Punkt 2.2 vor, so können sich diese nach billigem Ermessen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH erhöhend auf die Vertragsstrafe auswirken. Der Verwarncharakter der Abmahnung bleibt dennoch bestehen.
2.2 Vertragsstrafe nach Abmahnungen
kommt der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin der Verpflichtung
a) dafür Sorge zu tragen, dass seine beziehungsweise ihre auf der Baustelle tätigen Beschäftigten Personalausweis oder Pass mitführen, zur Prüfung vorlegen und sich der Kontrolle des Ausweises nicht entziehen (Ziffer 1.2),
b) arbeitstäglich eine Liste zu erstellen, in der alle auf der Baustelle Beschäftigten mit Name, Geburtsdatum und Adresse aufgeführt sind (Ziffer 1.3),
c) Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH auf Nachunternehmen zu übertragen (Ziffer 10.2 BL-ZVB)
nicht nach, so mahnt die Kliniken der Stadt Köln gGmbH den Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin bei erstmaligem und zweimaligem Verstoß zunächst schriftlich ab. Mit dem dritten Verstoß hat der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin jeweils eine Vertragsstrafe verwirkt, die für alle Pflichtverletzung im Sinne der Ziffer 2.2, die an einem Kontrolltag festgestellt werden, nach billigem Ermessen bis zu einer Höhe von 0,5 vom Hundert des Nettoauftragswerts in Bezug auf den letzten festgestellten Verstoß festgesetzt werden kann. Diese Vertragsstrafe ist auf höchstens 5.000 Euro je Kontrolltag begrenzt.
2.3 Vertragsstrafen bei Nachunternehmereinsatz
Setzt der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin einen Nachunternehmer ein und kommt es bei der Auftragsdurchführung durch den Nachunternehmer zu Verstößen im Sinne der Ziffern 2.1 und 2.2, so hat der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin bei Vorliegen eines Verschuldens im Sinne der Ziffer 2.4 eine Vertragsstrafe verwirkt. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH kann eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen für jeden Tag, an dem Verstöße gegen die Ziffer 2.3 festgestellt werden, bis zu einer Höhe von 0,5 vom Hundert des Nettoauftragswerts festsetzen.
2.4 Verschulden
Die Zahlung einer Vertragsstrafe nach den Ziffern 2.1 (sofortige Vertragsstrafe), 2.2 (Vertragsstrafe nach Abmahnungen) und 2.3 (Vertragsstrafe bei Nachunternehmereinsatz) durch den Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin setzt ein Verschulden voraus. Der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin muss es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen haben, die unter den Ziffern 10.2 BL-ZVB (Zustimmung zum
0239-BL-ZVB-ViB Seite 2 von 3 Stand: 10-2019 29
[Seite 32]
3
Nachunternehmereinsatz) und den hier oben aufgeführten Ziffern 1.1 (Rechtliche Verpflichtungen), 1.2 (Mitführen des Ausweises), 1.3 (Anwesenheitsliste) sowie 1.4 (Ausführung durch Nachunternehmen) aufgeführten Verpflichtungen zu erfüllen.
2.5 Maximale Höhe der Vertragsstrafe
Bei mehreren festgestellten Verstößen nach den Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 im Rahmen eines Auftrages werden die festgesetzten Vertragsstrafen insgesamt drei vom Hundert des Nettoauftragswerts in Bezug auf den letzten festgestellten Verstoß nicht überschreiten. Sollte der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin auch aus anderen Verstößen, die nicht von diesen Bestimmungen erfasst werden (Verstöße gegen die Regelungen der ZVB- TVgG und / oder der BL_BVB), eine Vertragsstrafe verwirkt haben, werden sämtliche Vertragsstrafen nicht mehr als fünf vom Hundert des Nettoauftragswerts überschreiten.
2.6 Geltendmachung der Vertragsstrafe
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH kann die Vertragsstrafe bis zur Fälligkeit der Schlusszahlung geltend machen. Darüber hinaus kann die Kliniken der Stadt Köln gGmbH die Vertragsstrafe nur fordern, wenn sie sich deren Geltendmachung bei der Schlusszahlung vorbehält. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH kann spätestens mit der Schlussrechnung oder der Schlusszahlung die Vertragsstrafe aufrechnen.
- Kontrollen
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist berechtigt, auf der Baustelle Kontrollen über die Einhaltung der unter der Ziffer 10.2 BL-ZVB (Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz) und den hier oben aufgeführten Ziffern 1.1 (Rechtliche Verpflichtungen), 1.2 (Mitführen des Ausweises), 1.3 (Anwesenheitsliste) sowie 1.4 (Ausführung durch Nachunternehmen) genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Der verantwortliche Baustellenleiter des Auftragnehmers beziehungsweise der Auftragnehmerin hat hierbei auf Anforderung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH zu unterstützen.
- Einverständnis zur Nachfrage bei anderen Behörden
Der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin ist damit einverstanden, dass die Behörden der Arbeitsverwaltung und die Behörden zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH auf Anfrage mitteilen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren nach dem Sozialgesetzbuch III oder einer anderen Vorschrift anhängig ist bzw. ob und wie dieses rechtskräftig zum Abschluss gekommen ist. Er beziehungsweise sie hat sicherzustellen, dass jedes Nachunternehmen ebenfalls mit der Nachfrage einverstanden ist.
- Vergabesperre und Strafanzeige
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH behält sich vor, bei Verstößen die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers beziehungsweise der Auftragnehmerin zu überprüfen und insbesondere eine Vergabesperre von bis zu drei Jahren zu verhängen. Außerdem wird überprüft, ob Strafanzeige zu stellen ist. Dies gilt auch für Verstöße gegen diese BL-ZVB- ViB die erst nach der Schlussrechnung oder Schlusszahlung festgestellt werden.
0239-BL-ZVB-ViB Seite 3 von 3 Stand: 10-2019 30
[Seite 33]
Firma: Anlage 1 Betriebssitz: Baustelle:
Datum als Spaltenüberschrift eintragen
Vorname Nachname Geburtsdatum Wohnanschrift: Str./PLZ/Ort
0239A-BL-Arbeitnehmerliste Seite 1 von 1 Stand: 10-2019
31
[Seite 34]
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren
| Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Art. 13 Absatz 1 Buchsta- be a) DSGVO | Kliniken der Stadt Köln gGmbH Neufelder Straße 34 51067 Köln E-Mail: postservice@klinken-koeln.de Tel.: +49 221/8907-0 Fax: +49 221/8907-2525 |
|---|---|
| Kontaktdaten des Da- tenschutzbeauftrag- ten, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO | Herr Stephan Sedlmair TÜV Rheinland Industrie Service GmbH E-Mail: datenschutzkoordination@ kliniken-koeln.de Tel.: +49 211 6354 - 172 |
| Art der personenbezogenen Daten | Die Verantwortliche erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die Sie im Rah- men des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: • persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen und Personengesellschaften handelt und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bie- ters • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern die Verantwort- liche dazu rechtlich verpflichtet ist oder Sie eingewilligt haben. |
| Zweck der Verarbei- tung, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO | Die Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung von Vergabeverfahren und der Durchführung der im Rahmen des Vergabeverfahrens geschlossenen Verträge. |
| Empfänger bzw. Ka- tegorien von Empfän- gern, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO | Empfänger der Daten sind die Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die jewei- lige Fachabteilung sowie gegebenenfalls in das Verfahren eingebundene Drit- te (z. B. Fachplaner, Berater). Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflich- tungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Über- mittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt ha- ben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: |
0244-BL_DL_LL_DE_EU-Datenschutzbelehrung Seite 1 von 3 Stand: 10-2019 32
[Seite 35]
| • unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Absatz 2 VGV stellen bzw. gemäß § 46 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind • Besucher der Internetseite der Stadt Köln, da dort in den Fällen des § 30 Absatz 1 UVgO sowie des § 20 Absatz 3 Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen (VOB/A) über vergebene Aufträge infor- miert wird | |
|---|---|
| Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, Art. 13 Absatz 1 Buchsta- be c) DSGVO | a) Rechtsgrundlage zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und Durch- führung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffe- nen Person erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO) Die Datenverarbeitung erfolgt im Vorfeld des Vertragsschlusses im Vergabeverfahren sowie im Zuge der Durchführung von im Rahmen des Vergabeverfahrens geschlossenen Verträgen. Im Vergabeverfah- ren werden personenbezogene Daten insbesondere im Rahmen der Eignungsprüfung (bei unterschwelligen Vergaben nach § 26 Kommu- nalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) in Ver- bindung mit den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW, §§ 31 ff. UVGO, §§ 6a VOB/A; bei oberschwelligen Vergaben nach § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbin- dung mit §§ 44 ff. VgV, §§ 6a f. VOB/A; bei Konzessionsvergaben nach § 25 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Verbindung mit §§ 152, 122 GWB) und der Prüfung von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB herangezogen. b) Rechtsgrundlage zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Verantwortliche unterliegt (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO) Die Verantwortliche ist nach § 26 KomHVO NRW in Verbindung mit den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW, § 6 UVgO sowie§ 20 VOB/A (bei unterschwelligen Vergaben) bzw. nach § 8 VgV und § 20 VOB/A EU (bei oberschwelligen Vergaben) sowie nach § 6 KonzVgV (bei Konzessionsvergaben) verpflichtet, Vergabever- fahren zu dokumentieren. Dies geschieht insbesondere in Hinblick auf Erfordernisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (vgl. u. a. § 97 GWB) und der Vergabeverordnung (vgl. insb. § 42 VgV). Des Weiteren besteht in den Fällen des § 30 Absatz 1 UVgO sowie gemäß§ 20 Absatz 3 VOB/A und §§ 21 f. KonzVgV eine Pflicht zur Bekanntmachung des Zuschlags. |
Dauer der Speiche- Die Daten sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der rung, Art. 13 Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Absatz 2 Buchstabe a) Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 6 Absatz 2 UVgO, § 20 DSGVO VOB/A und § 8 Absatz 4 VgV, § 20 VOB/A EU sowie § 6 KonzVgV).
0244-BL_DL_LL_DE_EU-Datenschutzbelehrung Seite 2 von 3 Stand: 10-2019 33
[Seite 36]
| Rechte der betroffenen Person, Art. 13 Absatz 2 Buchstabe b) DSGVO | Der betroffenen Person stehen gegenüber der Verantwortlichen Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Sperrung und Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der erfassten personenbezogenen Da- ten zu. |
|---|---|
| Beschwerderecht, Art. 13 Absatz 2 Buchstabe d) DSGVO | Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211 / 38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de |
Pflicht/Erforderlichkeit Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des zur Bereitstellung der Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 3 Datenschutzgesetz personenbezogenen Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buch- Daten, Folgen der stabe e) DSGVO und Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b) und c) DSGVO. Sofern Nichtbereitstellung, die personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden, kann/muss ge- Art. 13 Absatz 2 gebenenfalls ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren erfolgen (§ Buchstabe e) DSGVO 42 UVgO, § 16 VOB/A und § 57 VgV, § 16 VOB/A EU).
0244-BL_DL_LL_DE_EU-Datenschutzbelehrung Seite 3 von 3 Stand: 10-2019 34
[Seite 37]
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung
personenbezogener Daten
Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung im Vergaberecht
Auf der Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des
Ministeriums für Innovationen, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des
Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 03. Februar 2009 (vgl. Ministerialblatt NRW
2009, S. 74) zur „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung im
Vergaberecht“ hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass alle vergebenen
Aufträge und Nachträge nach § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB) nach Freihändigen Vergaben und Beschränkten
Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf der Internetseite der Stadt Köln zu
veröffentlichen sind. Für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH erfolgt dieses in
analoger Anwendung auf der Internetseite der Gesellschaft.
Die Veröffentlichung umfasst folgende Angaben:
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Gewählte Verfahrensart
- Name und Sitz des beauftragten Unternehmens (mit Postleitzahl)
- Datum der Auftragserteilung
- Vergabenummer oder Aktenzeichen der Fachdienststelle
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
Diese Daten werden auf folgender Seite veröffentlicht:
https://www.kliniken-koeln.de/Auftraege.htm
Soweit es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten natürlicher Personen
handelt, werden sie nach sechs Wochen gelöscht. Für die Veröffentlichung dieser
Daten setzt § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. b) Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG
NRW) die Einwilligung der betroffenen Personen voraus.
Es werden nur Daten von Bietern öffentlich bekannt gemacht, die den Zuschlag
erhalten haben.
Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung der oben genannten Daten auf der
Internetseite der Kliniken der Stadt Köln gGmbH einverstanden:
ja nein
Nach § 4 Abs. 1 Satz 5 DSB NRW kann das Einverständnis verweigert bzw. für die
Zukunft widerrufen werden. Die Verweigerung bzw. der Widerruf des
Einverständnisses kann zum Ausschluss im Vergabeverfahren führen.
___________________ ___________________________
Ort, Datum Unterschrift, evtl. Firmenstempel
0245-BL_DE-Datenschutzerklärung_Internet Seite 1 von 1 Stand: 10-2019
35
[Seite 38]
Allgemeine Angaben und Hinweise zur Gewerbezentralregisterabfrage
AP-0027-25-00014
Vergabe-Nr.: _______________
Bieter-/ Firmenname: _____________________
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 150a GewO verpflichtet, für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.
Für eine korrekte Anfrage zu stellen, benötigt der Auftraggeber, zu eindeutigen Identifizierung
des Bieters, einige Unternehmensdaten.
Hinweise:
1. Bieter, die als juristische Person oder Personenvereinigung ein Angebot abgeben,
füllen bitte Teil A des Formblattes aus.
2. Bieter, die als natürliche Person ein Angebot abgeben, füllen bitte Teil B des Formblattes
aus.
Teil A – Angaben zur juristischen Person bzw. Personenvereinigung
| Rechtsform | Wählen Sie bitte aus der nachfolgenden Liste aus | |
|---|---|---|
| Registerart | Wählen Sie bitte aus der nachfolgenden Liste aus | |
| Nummer der Eintragung | ||
| Registergericht | ||
| alternativ Genehmigungsnummer | ||
| Genehmigungsbehörde | ||
| Umsatzsteuer- Identifikationsnummer | ||
| Name (Firma) | ||
| Sitz der Firma | Straße, Hausnr. | |
| PLZ, Ort | ||
| Land | ||
| Anschrift der Firma (sofern abweichend vom Sitz der Firma): | Straße, Hausnr. | |
| PLZ, Ort | ||
| Land |
04 50-BL _DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR Seite 1 von 2 Stand : 10-2022 36
[Seite 39]
Teil B – Angaben zur natürlichen Person
| Geburtsname | |
|---|---|
| Familienname | |
| Vorname | |
| Geburtsdatum | |
| Geburtsort (PLZ, Ort) | |
| Staatsangehörigkeit | |
| Geburtsname der Mutter |
0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR Seite 2 von 2 Stand: 10-2022 37
[Seite 40]
Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates
vom 21. Juli 2022
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
- Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über das Bietertool des e-Vergabe-Systems zusammen mit dem Teilnahmeantrag, der Interessenbestätigung oder dem Angebot gilt diese als vom Bewerber bzw. Bieter unterschrieben.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages, der Interessenbestätigung oder dem Angebot durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt diese Erklärung durch die nachstehende Angabe der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied als unterschrieben:
Name der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Name des Unternehmens
Name des Unternehmens
Name des Unternehmens
Name des Unternehmens
Name des Unternehmens
0523 – Eigenerklärung Sanktionspaket Seite 1 von 2 Stand: 03-2023 38
[Seite 41]
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt:
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
0523 – Eigenerklärung Sanktionspaket Seite 2 von 2 Stand: 03-2023 39
[Seite 42]
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht
eingerichtet ist
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb nicht einge- richtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestel- le die Namen der Nachunternehmer:
Titel / Ordnungszahl / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Name (wenn verlangt)
(Fortführung des Verzeichnisses bei Bedarf auf gesondertem Blatt)
Stand: 08/2010 VOB – Verzeichnis Nachunternehmerleistungen Seite 1 von 1
40
[Seite 43]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
AP-0027-25-00014 Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Leistung K H Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz
Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen € betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen € ausgeführten Leistungen € | € |
|---|---|
| € | |
| € |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren1 fünf Jahren2 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 VOB/A 2 Vergabeverfahren nach Abschnitt 2 oder 3 VOB/A
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 3 41
[Seite 44]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 3 42
[Seite 45]
124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse3, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen4 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)5
3 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 4 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 5 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 3 43
[Seite 46]
Bürgschaftsurkunde
- Vertragserfüllungsbürgschaft -
Der Auftragnehmer
Name und Sitz:
und
der Auftraggeber
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Straße 34, 51067 Köln, vertreten durch die Geschäftsführung
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Vergabenummer: | Datum: |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung: |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift:
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von Betrag: € Betrag in Worten: Euro
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung.
Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrags getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
(Ort, Datum) (Unterschrift)
0421-Bürgschaft-Vertragserfüllung Seite 1 von 1 Stand: 10-2019 44
[Seite 47]
Bürgschaftsurkunde
- Abschlagszahlungsbürgschaft -
Der Auftragnehmer
Name und Sitz:
und der Auftraggeber
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Straße 34, 51067 Köln, vertreten durch die Geschäftsführung
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Vergabenummer: | Datum: |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung: |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für
eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau
eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau
eine mögliche Überzahlung als Abschlagszahlung aufgrund seines Anspruchs aus § 650c Abs. 3 i. V. m. § 650b Abs. 1 BGB bzw. den etwaigen Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers aus § 650c Abs. 3 S. 3 BGB
eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen
zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift:
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von Betrag: € Betrag in Worten: EURO
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung.
Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrags getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort/Datum Unterschrift
45 0423-Bürgschaft-Abschlagsz.-Vorausz. Seite 1 von 1 Stand: 10-2019
[Seite 48]
Bürgschaftsurkunde
- Mängelansprüchebürgschaft -
Der Auftragnehmer
Name und Sitz:
und
der Auftraggeber
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Straße 34, 51067 Köln, vertreten durch die Geschäftsführung
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Vergabenummer: | Datum: |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung: |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift:
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von Betrag: € Betrag in Worten: EURO
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung.
Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
(Ort, Datum) (Unterschrift)
0422-Bürgschaft-Mängelansprüche Seite 1 von 1 Stand: 10-2019 46
[Seite 49]
Firma: Anlage 1 Betriebssitz: Baustelle:
Datum als Spaltenüberschrift eintragen
Vorname Nachname Geburtsdatum Wohnanschrift: Str./PLZ/Ort
0239A-BL-Arbeitnehmerliste Seite 1 von 1 Stand: 10-2019
47
[Seite 50]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| A P-0027-25-00014 | ||
| Baumaßnahme | ||
| Leistung K H Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2 48
[Seite 51]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten € | Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2 49
[Seite 52]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| AP-0027-25-00014 | ||
| Baumaßnahme | ||
| Leistung KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2 50
[Seite 53]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
verteilen
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
2 .5 Nach unternehmerleistungen
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2 51
[Seite 54]
236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| AP-0027-25-00014 | ||
| Baumaßnahme | ||
| Leistung KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
52
[Seite 55]
234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme |
|---|---|
| Vergabenummer AP-0027-25-00014 | Leistung KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1 53
[Seite 56]
LEISTUNGSVERZEICHNIS 31.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: AP-0027-25-00014 - KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite - Innentüren Holz
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Los 12 - Tischlerarbeiten - Innentüren
Bauvorhaben: KH Merheim Haus 20 Strangsanierung 3.-9. OG, Seite A
Bauherr: Kliniken der Stadt Köln gGmbH Abt. Ib/4 Betriebsplanung Bau Betriebe Neufelder Straße 34, 51067 Köln, Deutschland
Projektsteuerung: Dr. med. Katja Scholtes MHBA, MDM Christian Förster
Leistungsverzeichnis - 1/36 54
[Seite 57]
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Leistungsumfang
Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung sind die Holz-Innentüren einschließlich Stahl-Umfassungszargen als funktionstüchtige Bauelemente mit allen erforderlichen Beschlägen. Zur Ausführung kommen:
- Innentüren
- Innentüren mit Schallschutzanforderungen
- Innentüren als Feuchtraumtüren
- Brandschutztüren
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt und sind Bestandteil der Ausschreibung:
Plannummer Planinhalt OE-91-20-00-AR-LP-001-A Lageplan Baustelleneinrichtung OE-91-20-09-AR-TÜ-001-B Türübersichtsplan 9.OG
Folgende weitere LV-Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibung:
-
Fotoanlage "Zufahrt Innenhof"
-
260819_Legende Türliste
-
261005_Türliste Holztüren_9.OG
-
261002_Türtypen_KKM
-
260717_KMH 20A_Bauablaufplan
Folgende Festlegungen / Regelungen werden außerdem Vertragsbestandteil:
-
Baustellenordnung
-
Fremdfirmenbetriebsordnun g
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Sonstige Angaben
Leistungsverzeichnis - 2/36 55
[Seite 58]
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, 51058 Köln
Beschreibung des Bauvorhabens:
Sanierung A-Seite Haus 20 der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Das Bettenhaus in der Klinik Merheim ist in den 1980er Jahren errichtet worden. Die B-Seite wurde komplett in den Jahren 2006-2009 saniert. Hier entstanden aus den ehemaligen 3-Bett- Zimmern 2-Bett- Zimmer mit Nasszelle. Nach diesem Vorbild sollen nun auch die Zimmer auf der A-Seite saniert werden. Das 9-geschossige Bettenhaus wurde in Stahlbeton-Bauweise errichtet. Die Bettenstationen des 3. bis 9. OG werden etagenweise kernsaniert, vom 9. OG beginnend. Die Technikzentralen im 2. und 10. OG werden nach Erfordernis umgebaut. Es werden jeweils 2 bis 3 Ebenen gleichzeitig leergezogen, beginnend mit dem 9. OG, ein Geschoss darunter wird immer als Puffergeschoss für die Medienumbindungen freigehalten. Die Fassade des Gebäudes verbleibt im Bestand.
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Ostheimer Straße 200 in 51109 Köln Merheim
An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Die bereits sanierte B-Seite und das unmittelbar angrenzende, zentrale Treppenhaus befinden sich in Betrieb und dürfen von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.
Gleiches gilt für die nicht unmittelbar freigezogenen bzw. im Umbau befindlichen Etagen der A-Seite, da diese vollumfänglich in Nutzung durch den Krankenhausbetrieb sind.
Anzahl und Höhe der zu bearbeitende Geschosse: 3.-10. OG, Geschosshöhe 3,25 m
Anzahl und Höhe der Bestandsgeschosse, dessen Betrieb nicht umgebaut werden und auch nicht gestört werden dürfen: EG - 3,75 m/1.
Leistungsverzeichnis - 3/36 56
[Seite 59]
OG - 3,89 m / 2.OG - 3,61m.
Art und Zustand des umzubauenden Bestands: Die Entkernung der zu sanierenden Geschosse wird vom Bauherrn durchgeführt. Es werden sämtliche Bodenbeläge / Fliesenbeläge / leichte Trennwände, Unterdecken und nicht erforderliche Teile der Massivwände entfernt. Estriche werden nur im Bereich der Badzellen ausgebaut.
Besonderheiten: Die Medienversorgung der unteren Geschosse ist während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten.
Deckenlasten: Folgende Deckenlasten sind bei der Ausführung zu beachten:
Bereich Achse I - II und III - IV, in allen Geschossen 200 kg/m2
Bereich Achse II - III, 350 kg/m2, nach Abbruch der nichttragenden MW-Wände 500 kg/m2 aber Bereich Achse II - III im 10.OG, 700 kg/m2.
Weitere Angaben: Das bereits erstellte Baustellen-Brandschutzkon zept ist bei der Ausführung zu beachten.
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme: Siehe Bauablaufplan
Weitere Angaben: Die Ausführungstermine der ausgeschriebenen Leistung sind in den beiliegenden Unterlagen benannt und dem Bauablaufplan zu entnehmen. Zu beachten ist, dass diese Termine Anfangs- und Endtermine sind und grundsätzlich mit technologisch erforderlichen Unterbrechungen zu rechnen ist.
Zwischentermine: Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abschnitten, etagenweise und zeitversetzt. Zeitweise kann auf zwei Etagen parallel gearbeitet werden. Die Arbeiten können nicht hintereinander erfolgen sondern sind abhängig von den zeitversetzt arbeitenden Vorgewerken und den Ausführungszeiten der jeweiligen Bauabschnitte (Etagen) . Der AN muss einkalkulieren, dass er mehrfach zur Leistungserbringung anreisen und die Baustelle einrichten muss.
Spätestens 10 Arbeitstage nach Beauftragung hat der AN auf Anforderung, auf der Grundlage des Bauablaufplanes des AG, für seine Leistungen, einen detaillierten Bauablaufplan zu übergeben. Dieser ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Ablaufplan ist bei Bedarf zu aktualisieren und wieder vorzulegen.
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße "Auf dem Eichenbrett" aus nordwestlicher Richtung und die Ostmerheimer Straße bis vor Haus 20. Die Ostheimer Straße fungiert auch als Feuerwehrumfahrt.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Leistungsverzeichnis - 4/36 57
[Seite 60]
Da sich die Baustelle inmitten des Klinikgeländes befindet, können nur die vorgegebenen Baustellen-Zufahrten und Baustellenflächen genutzt werden. Die Baustellenzufahrt dient gleichzeitig als Zufahrt für
- Personen- und Lieferverkehr
- Liegendanfahrt
- Zugang zum Notstromaggregat
- Feuerwehrumfahrt
- Zufahrt für Schwerstverbrannte. Aus diesem Grund dürfen die Zufahrten nur zur Materialanfahrt und während des Verladens genutzt werden. Der Materialtransport ist so zu organisieren, dass eine sofortige Entladung des Fahrzeuges erfolgt und das Fahrzeug das Klinikgelände umgehend wieder verlässt.
Transportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Der Materialtransport kann ausschließlich über einen bauseits gestellten Fassadenaufzug am Westgiebel Haus 20 erfolgen. Die Zufahrtsmöglichkeit zum Fassadenaufzug ist auf Grund einer Engstelle nur sehr eingeschränkt möglich. Materialtransporte müssen mit einem Fahrzeug, max. 7,5 Tonnen mit Onbord-Ladekran erfolgen. Siehe hierzu auch den beiliegenden Baustelleneinrichtungspla n und Fotos der Engstelle.
Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Der Fassadenaufzug ist für Lasten bis 2 Tonne ausgelegt.
Zugang zur Baustelle / Arbeitsort Zugang ausschließlich direkt von Außen. Der Zugang zur jeweiligen Etage erfolgt ausschließlich von Außen über das Fassadengerüst mit Treppenturm und die raumseitige Rampe im Flur der jeweiligen Etage. Das an die Etagen angebundene Treppenhaus führt nicht ins Freie und wird durch Klinikpersonal und Patienten genutzt. Aus diesem Grund steht es für den Baustellenverkehr nicht zur Verfügung und dient dem AN lediglich im Brandfall als Rettungsweg.
Gerüste
Bauseits wird am Westgiebel neben dem Fassadenaufzug ein Raumgerüst mit Treppenturm gestellt.
Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke der Klinik Köln Merheim vorhanden. Speziell im Zufahrtsbereich zum Fassadenaufzug sind verschiedene in Nutzung befindliche Bauten vorhanden. Deren Betrieb darf zu keiner Zeit durch die Baumaßnahme gestört werden.
Baustelleneinrichtung
MASSNAHMEN GEMÄSS BAUSTELLENVERORDNUNG
Eine Baustellenordnung liegt den Verdingungsunterlagen bei. Diese wird Vertragsbestandteil.
In der Baustellenordnung werden
-
Angaben zur Baustelle
-
Angaben zum Baustellenbetrieb
-
Besondere Angaben und Verhaltenspflichten
-
Angaben zur Arbeitssicherheit geregelt / festgelegt.
-
Für Materiallagerung wird vor Haus 25 eine Lagerfläche, geschottert, hergerichtet. Die Flächen können nicht mit einem Hubwagen
Leistungsverzeichnis - 5/36 58
[Seite 61]
befahren werden! Die Flächen sind im Baustelleneinrichtungspla n dargestellt. Nur in diesem gekennzeichneten Bereich ist eine Materiallagerung in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung möglich. Die Fläche muss mit den anderen Gewerken geteilt werden.
Für Baufahrzeuge stehen keine Parkflächen zur Verfügung. Werden widerrechtlich Baufahrzeuge im Gelände abgestellt, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt und die Kosten auf den jeweiligen AN / Verursacher umgelegt.
-
Die Lagerfläche sowie die Fläche zum Fassadenaufzug werden bauseits mittels Bauzaun gesichert. Der Zugang zum Baubereich wird außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen gehalten. Der AN muss sich morgens beim Empfang den Schlüssel holen und zum Arbeitsschluss dort wieder hinterlegen.
-
Innerhalb der im Umbau befindlichen Geschosse werden i.d.R. 2 Toiletten zur Nutzung zur Verfügung stehen. Sollte dies temporär nicht möglich sein, wird bei Bedarf eine mobile Toilette zur Nutzung bereitgestellt.
-
Aufenthaltsräume für die am Bau Beteiligten können, nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, im Bereich des Puffergeschoss bereitgestellt werden.
-
Abfallentsorgung: Bauabfälle sind täglich von der Baustelle zu entfernen. Für die Trennung stehen entsprechende Container bauseits zur Verfügung. Die Abfallentsorgung übernimmt der AG.
Ver- und Entsorgungsleitungsanschl üsse für: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits gestellt. Der Aufstellort wird im jeweiligen Geschoss sein. Alle erforderlichen Zuleitungen, Baustellenbeleuchtung etc. sind Leistungsbestandteil des AN und einzukalkulieren. Nähere Angaben: siehe beiliegende Baustellenordnung.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Baustelle ist täglich besenrein zu hinterlassen. Jeder AN ist für die Beseitigung seiner Verunreinigungen eigenverantwortlich. Sofern dieser Reinigungspflicht nicht nachgekommen wird, erfolgt die Beauftragung einer externen Reinigungsfirma. Die Kostenumlage erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Sollte kein Verursacher identifiziert werden können, erfolgt eine Umlage auf alle am Bau Beteiligten.
Vom Auftraggeber werden Container für alle Baufirmen bereitgestellt. Die Kosten für die Container und die Entsorgung übernimmt der AG. Anfallende Abfälle sind zu separieren und sortenrein in den jeweiligen Containern zu lagern. Es obliegt dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen und durch andere am Bau Beteiligte eine ordnungsgemäße Sortentrennung erfolgt. Unzulässiger Abfall wird auf Kosten des Verursachers wieder aus den Behältern entfernt und ist vom Verursacher auf eigene Kosten zu entsorgen. Ist der Verursacher nicht feststellbar, erfolgt die Umlage der entstehenden Kosten auf alle Beteiligte.
Sonstige Angaben zur Baustelle
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang): Die durch die Sanierung nicht betroffenen Bereiche sind, soweit sie durch den AN gefährdet werden, mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.
Alle weitere, für die Leistungserbringung des AN erforderliche Baustelleneinrichtung ist, soweit in den Verdingungsunterlagen nicht anders beschrieben, Leistungsbestandteil und einzurechnen.
Angaben zur Ausführung
Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die Bauausführung: Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz: möglichst keine Störung des Krankenhausbetriebes Erhöhte Anforderungen zur Luftdichtheit: Staubdichte Abschlüsse zu den sich im Betrieb befindlichen Bereichen sind ständig instand zu halten!
Leistungsverzeichnis - 6/36 59
[Seite 62]
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN -Tischler- / Beschlagarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Tischler / Beschlagarbeiten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben.
Türoberflächen werden bemustert. Das eingebaute Material muss dem bestätigten Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Türen muss jedoch möglich sein.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Das Aufmaß wird etagenweise zeitlich versetzt erstellt.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Türen
Leistungsverzeichnis - 7/36 60
[Seite 63]
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen.
Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Kosten hierfür sind einzurechnen.
Mitgeltende Normen und Regeln - Tischler- / Beschlagarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln - Tischler- und Beschlagarbeiten
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen
DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 438-2 Dekorative Hochdruck-Schichtpresssto ffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften
DIN EN 438-3 Dekorative Hochdruck-Schichtpresssto ffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-4 Dekorative Hochdruck-Schichtpresssto ffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoff e mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-8 Dekorative Hochdruck-Schichtpresssto ffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe
DIN EN 1192
Leistungsverzeichnis - 8/36 61
[Seite 64]
Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
ift HO-11/2 Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien Herausgeber: ift Rosenheim e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 2 Klassifizierung von Dichtstoffen - Einteilung nach elastischem/plastischem Verhalten und zulässiger Gesamtverformung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 12 Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
VdS 2021 Baustellen Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
DIN 4102-18 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend (Dauerfunktionsprüfung)
DIN EN 12051 Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13637 (Norm-Entwurf) Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Notausgangsanlagen für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren
RAL-GZ 607/2 Einsteckschlösser, Rohrrahmenschlösser und Mehrfachverriegelungen - Gütesicherung
RAL-GZ 607/8 Tür- und Sicherheitstürbänder - Gütesicherung
Ausführungshinweis Baustellenabfall
Ausführungshinweis Baustellenabfall
Abbruchmaterialien sind aus dem Gebäude zu transportieren und in den bauseits gestellten Containern sortenrein zu lagern. Die Container werden auf der Lagerfläche vor Haus 29 aufgestellt. Die Entsorgung übernimmt der AG.
Leistungsverzeichnis - 9/36 62
[Seite 65]
01 Holztüren EUR .........................
Hinweis
KONSTRUKTIONSBESCHREIBUNG INNENTÜREN
Alle Türen sind als Objekttüren mit Einsteckschloss, Objektbeschlag und Objektbändern inkl. Stahlzargen anzubieten.
Türblatt mit einer gegen alle gebräuchlichen Lösungsmittel unempfindlichen und harten HPL-Oberfläche. Material darf nicht schmutzanziehend sein, sich nicht statisch aufladen und muss ohne Beanstandung dem Verhalten bei Abriebbeanspruchung und Fleckunempfindlichkeit gemäß EURO Norm EN 438 und DIN 53799 durchgeführten Tests entsprechen.
Die angegebenen Baurichtmaße beziehen sich immer auf die Rohbauöffnung der Wand und nicht auf das Türblatt.
Die nachfolgend benannten Grundanforderungen gelten, falls in der jeweiligen Position nicht abweichend beschrieben, für alle Positionen dieses Gewerkes.
Schalldämmwerte, gekennzeichnet mit Rw,R (Rechenwert), bedeuten ein bewertetes Schalldämmmaß der Tür im eingebauten Zustand. Gemäß DIN 4109 dürfen nur Türen zum Einsatz kommen, die bei Eignungsprüfungen im betriebsfähigen Zustand in Prüfständen nach DIN EN ISO 20140-3 einen um 5 dB höheren Wert erreicht haben. Rw,R = Rw,P - 5 dB
In den nachfolgenden Positionen wird der Wert als Rw, P angegeben!
Türblatt: Alle Türblätter müssen mindestens der Klimaklasse II und der Beanspruchungsklasse S (starke Beanspruchung) gemäß RAL RG 426 entsprechen.
Drehflügeltür, stumpf einschlagend (flächenbündig einschlagend), gefälzt, 3-seitige Türfalzdichtung, Blattdicken und Falzmaße DIN 68706-1, Blattkonstruktion, Türblattdicke und Schalldämmwerte gemäß Positionsbeschreibungen bzw. entsprechend Herstellerangaben unter Beachtung der bauphysikalischen Anforderungen, Türkonstruktion jeweils als Vollholzrahmen; Einlage aus, auf die spezifischen Anforderungen abgestimmtem Material, keine Waben- oder Streifeneinlage, Deckplatten aus HDF 4,5 mm, umlaufendem Massivrahmen, Kante als verdeckter Massivholzanleimer, Rahmenholz Einleimer TS 40-54 mm Hartholz/ Holzwerkstoff 3-seitig, Verstärkung Beanspruchungsgruppe "S", 3x verdeckter
Leistungsverzeichnis - 10/36 63
[Seite 66]
Anleimer 54-G (Ahorn), Kante transparent lackiert.
Auswahl der Türblattdicke gemäß Herstellerangaben, Leitfabrikat: JELD-WEN, Typ 42/48 oder glw.
HPL-Oberfläche, beidseitig 0,8 mm stark, Design: Resopal Affinity 0147-60.
Feuchtraumtüren aus Holzwerkstoffen, geeignet für Räume mit hoher Luftfeuchtigkeit und gelegentlicher Reinigungswassereinwirkun g (allg. Sanitätsbereich nach RAL-GZ 426 Teil 3), Absperrung 3,0 mm, Außenrahmen aus wasserbeständigen Kunststoff-Materialien, Rahmenverstärkung aufrecht, Kante kunststoffbeschichtet, einfach gefälzt; Leitfabrikat: JELD-WEN, Typ Optima 30 FRT oder glw.
HPL-Oberfläche, beidseitig 0,8 mm stark, Design: Resopal Affinity 0147-60.
Stahlzarge: Stahlzargen für gefälzte Türflügel, 2-teilig für den nachträglichen Einbau, ohne Bodeneinstand. Die Zargenbreiten (Maulweiten) der Umfassungszargen sind unter Berücksichtigung der Wanddicke zzgl. Ausgleich Rohbautoleranzen zur Sicherung eines lotrechten Türeinbaus zu kalkulieren. Einbaudetails siehe Positionsbeschreibung. Einbau entsprechend den Herstellervorschriften und vorbeschriebenen Forderungen der Tür als Gesamtanlage; Leitfabrikat: BOS, Typ Duo15ZBud oder glw. Maulweite ist nach örtlichem Aufmaß festzulegen.
Abmessungen Schallschutzklasse II:-Spiegelbreiten: 30/45 mm-Falzaufschlag 15 mm-Falztiefe 28,5 mm / 42 mm Schallschutzklasse III:-Spiegelbreiten: 30/60 mm-Falzaufschlag 2x15 mm-Falztiefe 28,5 + 25 mm
-Drückerhöhe 1.050 mm-Meterriss eingestanzt
Ausführung:
- 1,5 mm Blechstärke, verzinkt und grundiert,
- geschweißte und nachbehandelte Gehrungen,
- Oberfläche mit Grundbeschichtung aus Alkydharz, Sollschichtdicke DIN EN ISO 12944-5 80 mym für bauseitige Farbbeschichtung
- R/L verwendbar,
- vorgerichtet für 3D-Bandaufnahme,
- 3-seitig umlaufendes Dichtungsprofil,
- Hohlraumhinterfüllung gemäß Vorgabe des Herstellers.
- Zertifikate und Nachweise entsprechend den vorbeschriebenen Forderungen der Tür als Gesamtanlage.
Leistungsverzeichnis - 11/36 64
[Seite 67]
Bänder: Anordnung und Ausführung der Türbänder unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen der Systemhersteller. Edelstahlbänder, Bandhöhe ca. 160 mm, 3D-Ausführung. 3 Bänder je Tür ab Türbreite >= 1,26 m
Schloss: Behörden-Riegel-Fallen-Ei nsteckschloss nach DIN 18 251 Klasse 4, mit geschlossenem Kasten aus Stahl niro, wartungsfrei, vorgerichtet für Profilzylinder, Stulp, Falle und Riegel aus nichtrostendem Stahl, Schließblech farblich analog zum Türdrückerbeschlag.
Einsteckschloss für Feuerschutzabschlüsse nach DIN 18250,
Einsteckschloss für Türen mit Anforderung Notausgang nach DIN EN 179 als Antipanik-Riegel-Fallen-S chloss (DIN EN 179)
Zweiflüglige Türen mit Standflügelverriegelung als Falztreibriegel, inkl. Falleneinlaufteile, Mitnehmer, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial.
Zweiflüglige Türen mit Anforderung "Vollpanik" mit Antipanik-Riegel-Fallen- Schloss (DIN EN 179) und Standflügel mit automatischer Verriegelung, als Treibriegelschloss (Gegenkasten) mit Antipanikfunktion (DIN EN 179), Schaltschloss mit Befestigungs- und Verriegelungsplatte, verdeckte Treibriegelstangen, Falleneinlaufteile, Mitnehmer, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial. Standflügel einseitig mit senkrecht stehendem Drücker, als zugelassener Beschlag für Notausgangsverschlüsse nach DIN 179.
Drücker: Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Firma HEWI zugrunde: Objekt-Beschläge aus Edelstahl, Oberfläche matt geschliffen, Form HEWI Design 111 X o. glw., mit Rosetten, komplett, nach Bemusterung, mit Ausgleichslager, festdrehbar gelagert, beidseitig unsichtbar befestigt, Rosetten lockerungsgesichert, für Zylinderschloss vorgerichtet, als Objektbeschlag, mindestens Benutzerkategorie Klasse 3 und Dauerhaftigkeit Klasse 7 gemäß DIN 1906, inkl. der entsprechenden weiteren Systemergänzungen für Wechselbeschlag, Panikbeschlag, Schnappriegeldrücker, Türstopper, gekröpfte Drücker mit Zubehör wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke und Befestigungszubehör, für Notausgangsverschlüsse als Drücker nach DIN 179, für Brandschutztüren als Feuerschutzbeschlag nach DIN 18 273.
Leistungsverzeichnis - 12/36 65
[Seite 68]
Die Auswahl der Elemente sowie des Zubehörs muss jeweils nach den gültigen Unterlagen des Systemherstellers erfolgen.
Notausgangsverschlüsse nach DIN 179 Ein Notausgangsverschluss muss so gebaut sein, dass er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätigung innerhalb 1 Sekunde freigibt, ohne dass ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen.
Panikverschlüsse nach DIN EN 1125 Türen mit Anforderung Panikverschluss nach DIN EN 1125 mit horizontaler Betätigungsstange, mit Zulassung nach DIN EN 1125 und Zulassung für Feuerschutztüren.
Schließmittel Obentürschließer als Gleitschienen-Türschließe r mit CE-Kennzeichnung, Anwendbarkeit auch an Feuer- und Rauchschutztüren Klasse 1, Dauerfunktion 5000000 Zyklen Klasse 8, Sicherheit Klasse 1, Korrosionsbeständigkeit Klass 4, stufenlos einstellbare Schießkraft von EN 2-6 (max. 1.400 mm Flügelbreite), individuell einstellbare Schließgeschwindigkeit, Schließverzögerung gemäß Empfehlungen für das barrierefreie Bauen nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104, optische Schließkraftanzeige zum leichten Kontrollieren der Einstellung, hydraulischer Endschlag der die Tür kurz vor Geschlossenlage beschleunigt, stark abfallendes Öffnungsmoment für leichtes Türöffnen, integrierte Öffnungsdämpfung, alle Funktionen von vorn einsellbar. für rechts und links angeschlagese Türen ohne Umstellung verwendbar,
Abmessungen Schließkörper HxTxB (mm): ca. 448,5x30,5x20,5 mm, Türöffnungswinkel max.: 180 Grad, Normalmontage Bandseite, inklusive nicht sichtbarer Montageplatte, nicht sichtbare Verschraubung.
Bei zweiflügligen Türen Gleitschiene mit integrierter mechanischerSchließfolger egelung (über ein von der Schließhydraulikunabhängi ges Schubstangen-Klemmsystem mitÜberlastsicherung und durchgehender Verkleidung),
Leitfabrikat GEZE TS 5000 / GEZE TS 5000 EFS / GEZE TS 4000 o.glw
Offenstehende Rauch- und Brandschutztüren mit
Leistungsverzeichnis - 13/36 66
[Seite 69]
Rauchmeldezentrale und - je nach Einzelbeschreibung - mit Türfeststellung als Haftmagnet oder im Schließmittel integriert.
Bei Türen mit Feststellanlage im Gleitschienensystem integrierter Rauchmelder und Rauchmeldezentrale, mit Betriebs-, Verschmutzungs- und Wartungsanzeige, Rauchmelder mit Alarmschwellennachführung für gleichbleibendes Ansprechverhalten und Netzteil.
Oberfläche Türschließer, Gleitschienen und Rauchmelder silber matt, ähnlich RAL 9006
Alle Beschläge sind bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes durch geeignete Maßnahmen gegen Zerkratzen und sonstige Beschädigung zu schützen. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Feststellung/ Offenhaltung Wandmagnet Elektromagnetische Feststellung mittels Haltemagneten; Je Türflügel ein Elektromagnet mit Verpolschutz, für Wandmontage, Haltekraft ca. 400 N, Anschlussspannung 230 V AC, Betriebssp. 24 V DC, im System geprüft nach EN 1155, bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt-Berlin für die Verwendung in Feststellanlagen,
Winkel-Ankerplatte als Gegenstück zum Elektromagnet auf dem Türblatt, Befestigungspunkt in der Türblattkonstruktion ggf. unter dem Blech verstärken nach Vorgabe Hersteller Türblatt, Ausführung als mit Gelenk einstellbarer Winkelanker, Aufbaustärke ca. 60 mm; Bei größerem Wandabstand des offenstehenden Türblattes ggf. schlossermäßige Zusatzkonstruktion als Wandbefestigung des Elektromagneten, diese in Zulageposition beschrieben;
Rauchmeldezentrale in der Gleitscheine integriert (s.o.)
Mit Unterputz-Handauslösetast er, inkl. Abdeckrahmen für GIRA System 55 (weiß)
Aufmaß Der Auftragnehmer hat vor Fertigung ein örtliches Aufmaß zur Prüfung der Öffnungsmaße und Wandstärken zu erstellen. Es ist davon auszugehen, dass dieses auf Grund des etagenweisen Baufortschritts zeitversetzt je Etagen zur Ausführung kommt. Alle Kosten sind einzurechnen.
Einbau Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Kosten hierfür sind einzurechnen.
Leistungsverzeichnis - 14/36 67
[Seite 70]
Hinweis
Die folgenden Fabrikatsangaben gelten für alle nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses.
Türzargen
Angebotener Hersteller Türzargen:
......................... ......................... ............ [#TB61-#] (vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Typ 2-tlg. Umfassungszarge:
......................... ......................... ........... [#TB62-#] (vom Bieter auszufüllen)
Türen ohne Anforderung
Angebotener Hersteller Türblatt:
......................... ......................... ............ [#TB63-#] (vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Typ Türblatt 1-flgl.Tür:
......................... ......................... ........... [#TB64-#] (vom Bieter auszufüllen)
Türen mit Schallschutzanforderung
Angebotener Hersteller Türblatt:
......................... ......................... ............ [#TB65-#] (vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Typ Türblatt Rw,P 37 dB
......................... ......................... ........... [#TB66-#]
Leistungsverzeichnis - 15/36 68
[Seite 71]
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Typ Türblatt 32 dB
......................... ......................... ........... (vom Bieter auszufüllen) [#TB67-#]
Türen für Feuchträume
Angebotener Hersteller Türblatt:
......................... ......................... ............ [#TB68-#] (vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Typ Türblatt
......................... ......................... ........... [#TB69-#] (vom Bieter auszufüllen)
Rauch- und Brandschutztüren T30RS
Angebotener Hersteller Türblatt: Wie vor für Türen ohne Anforderung vom Bieter angeboten
Angebotener Typ Türblatt T30
......................... ......................... ........... [#TB70-#] (vom Bieter auszufüllen)
Obentürschließer
Leitfabrikat: Hersteller: GEZE Fabrikat TS 5000 oder gleichwertig
Angebotener Hersteller Türschließer:
......................... ......................... ................. [#TB71-#] (vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Typ Türschließer:
......................... ......................... ................. [#TB72-#] (vom Bieter auszufüllen)
Leistungsverzeichnis - 16/36 69
[Seite 72]
Drückergarnitur:
Leitfabrikat Drückergarntitur: Hersteller: ''HEWI'' Typ: ''111XAH01.130'' o. gleichw.
Angebotener Hersteller Drückergarnitur:
......................... ......................... ................. [#TB73-#] (vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Typ Drückergarnitur:
......................... ......................... ................. [#TB74-#] (vom Bieter auszufüllen)
WC-Garnitur:
Hersteller wie vor als Drückergarnitur angeboten.
Angebotener Typ WC-Garnitur:
......................... ......................... ................. [#TB75-#] (vom Bieter auszufüllen)
01.01 Innentüren ohne bes. Anforderungen EUR .........................
01.01.10 1-flgl. Tür 1360x2135/ DS/ MW 115/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Salto USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 14,00 St pro 1,00 St ................
Innentürelement bestehend aus Türblatt aus Holz/ Holzwerkstoffen nach DIN 68706-1 und Stahlzarge, als Drehflügeltür, einflüglig, liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
Ausführung entsprechend vorstehender "Konstruktionsbeschreibun g" und nachfolgenden zusätzlichen Angaben:
Bauphysikalische Anforderungen:
Leistungsverzeichnis - 17/36 70
[Seite 73]
- dichtschließend,
- mechan. Beanspruchung: S
- Klimaklasse: II
Baurichtmaß B/H: 1.360 x 2.135 mm
Blattkonstruktion gefälzt, als Vollholzrahmen mit verdecktem Massivholz-Einleimer Ahorn, Einlage aus Rührenspanplatte, Deckplatten aus HDF, Decklagen aus Schichtpressstoffplatten DIN EN 438-1 (HPL), Oberfläche Resopal Affinity 0147-60
Einbau: in Mauerwerk, 115 mm zzgl. ein- oder zweiseitigem Putz, Maulweite 135-150 mm
mit zweiteiliger Umfassungszarge aus verzinktem Stahlblech, für gefälzten Türflügel, Oberfläche mit Grundbeschichtung aus Alkydharz, Sollschichtdicke DIN EN ISO 12944-5 80 mym, mit 3D-verstellbaren Bändern aus Edelstahl, mit Dämpfungs-/ Dichtungsprofil,
mit Riegel-Fallen-Einstecksch loss DIN 18251 Klasse 4, mit Panikschloss nach DIN EN 179, Panikfunktion E,
vorgerichtet für bauseitigen, kabellosen, elektronischen Türbeschlag Salto XS4 mini
zusätzliche Bauteile:
- Gleitschienen-Türschließe r, bandseitige bzw.bandgegenseitige Montage
- Türfeststeller mit Fanghaken als Wandmontage
Einbauort: HT Schleuse R.39-T1, R.45-T1
01.01.20 1-flgl. Tür 885x2135/ DS/ MW 115/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] m. Drücker USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 7,00 St pro 1,00 St ................
Leistungsverzeichnis - 18/36 71
[Seite 74]
Innentürelement wie in der oben genannten Position beschrieben,
jedoch
Baurichtmaß B/H: 885 x 2.135 mm
Ausführung mit
- Drückergarnitur wie in der Konstruktionsbeschreibung angegeben statt vorgerüstet für Salto,
- PZ-Schloss ohne Panikfunktion
- Blindzylinder
- vorgerichtet für den Einbau eines E-Öffners
zusätzliche Bauteile:
- Türfeststeller mit Fanghaken als Wandmontage
- E-Öffner mit mechan. Tagesentriegelung
Einbauort: AR unrein - R 40-T1
01.01.30 1-flgl. Tür 1010x2135/ DS/ MW 115/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] m. Drücker USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 7,00 St pro 1,00 St ................
Innentürelement wie in der oben genannten Position beschrieben,
jedoch
Baurichtmaß B/H: 1.010 x 2.135 mm
Ausführung mit
- Drückergarnitur wie in der Konstruktionsbeschreibung angegeben statt vorgerüstet für Salto,
- PZ-Schloss ohne Panikfunktion
- Blindzylinder
zusätzliche Bauteile:
- Türfeststeller mit Fanghaken als Wandmontage
- E-Öffner mit mechan. Tagesentriegelung
Einbauort: AR unrein - R 46-T1
Leistungsverzeichnis - 19/36 72
[Seite 75]
01.01.40 1-flgl. Tür 1010x2135/ DS/ TB 125/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Salto USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 7,00 St pro 1,00 St ................
Innentürelement wie in der oben genannten Position beschrieben,
jedoch
Baurichtmaß B/H: 1.010 x 2.135 mm
Einbau: in Trockenbauständerwand, Maulweite 125mm
zusätzliche Bauteile:
- Gleitschienen-Türschließe r, bandgegenseitige Montage
Einbauort: Lager_Schleuse - R 39-T2
01.02 Innentüren mit Schallschutzanforderung EUR .........................
01.02.10 1-flgl. Tür 1260x2135/ 37dB/ DS/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] MW 115/ Salto USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 123,00 St pro 1,00 St ................
Innentürelement bestehend aus Türblatt aus Holz/ Holzwerkstoffen nach DIN 68706-1 und Stahlzarge, als Drehflügeltür, einflüglig,
Leistungsverzeichnis - 20/36 73
[Seite 76]
liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
Ausführung entsprechend vorstehender "Konstruktionsbeschreibun g" und nachfolgenden zusätzlichen Angaben:
Bauphysikalische Anforderungen:
- dichtschließend,
- mechan. Beanspruchung: S
- Klimaklasse: II
- Schallschutzklasse VDI 3728: 3, Rw,R: >= 32 dB Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,P: >= 37 dB,
Baurichtmaß B/H: 1.260 x 2.135 mm
Blattkonstruktion gefälzt, als Vollholzrahmen mit verdecktem Massivholz-Einleimer Ahorn, Einlage aus Rührenspanplatte, Deckplatten aus HDF, Decklagen aus Schichtpressstoffplatten DIN EN 438-1 (HPL), Oberfläche Resopal Affinity 0147-60
Einbau: in Mauerwerk, 115 mm zzgl. ein- oder zweiseitigem Putz, Maulweite 135-150 mm
mit zweiteiliger Umfassungszarge aus verzinktem Stahlblech, für gefälzten Türflügel, Oberfläche mit Grundbeschichtung aus Alkydharz, Sollschichtdicke DIN EN ISO 12944-5 80 mym, mit 3D-verstellbaren Bändern aus Edelstahl, mit Dämpfungs-/ Dichtungsprofil,
mit Riegel-Fallen-Einstecksch loss DIN 18251 Klasse 4, mit Panikschloss nach DIN EN 179, Panikfunktion E,
vorgerichtet für bauseitigen, kabellosen, elektronischen Türbeschlag Salto XS4 mini
zusätzliche Bauteile:
- Gleitschienen-Türschließe r, bandseitige bzw. bandgegenseitige Montage
- Türfeststeller mit Fanghaken als Wandmontage
Einbauort: HT Zimmer R.26-T1 bis R.36-T1, HT-Zimmer R.39a-T1, R.39c.T1, HT-Zimmer R.45a-T1, R.45c-T1 HT-Zimmer R.47-T1, R.48-T1
Leistungsverzeichnis - 21/36 74
[Seite 77]
01.02.20 1-flgl. Tür 1360x2135/ 32dB/ DS/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] MW 115/ Sallto USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 7,00 St pro 1,00 St ................
Innentürelement bestehend aus Türblatt aus Holz/ Holzwerkstoffen nach DIN 68706-1 und Stahlzarge, als Drehflügeltür, einflüglig, liefern und nach Herstellerangaben einbauen wie in oben genannter Position beschrieben
jedoch
auphysikalische Anforderungen: dichtschließend,
- Schallschutzanforderung: Rw,R: >= 27 dB Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,P: >= 32 dB,
Baurichtmaß B/H: 1.360 x 2.135 mm
vorgerichtet für bauseitigen, kabellosen, elektronischen Türbeschlag Salto XS4 mini DIN
Ausführung ohne Drückergarnitur
Zusätzliche Beschläge:
- Gleitschienen-Türschließe r, bandseitige Montage
Einbauort: Dokum_Arzt R.37-T1
01.03 Innentüren Feuchtraum EUR .........................
01.03.10 1-flgl. Tür 1010x2135/ TB 125/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Feuchtr./ NZ USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 119,00 St pro 1,00 St ................
Leistungsverzeichnis - 22/36 75
[Seite 78]
Innentürelement als Feuchtraumtür, bestehend aus Türblatt aus Holz/ Holzwerkstoffen nach DIN 68706-1 und Stahlzarge, als Drehflügeltür, einflüglig, liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
Ausführung entsprechend vorstehender "Konstruktionsbeschreibun g" und nachfolgenden zusätzlichen Angaben:
Bauphysikalische Anforderungen:
- dichtschließend
- mechan. Beanspruchung: S
- Klimaklasse: III
- als Feuchtraumtür, gepr. nach RAL-GZ 426 Teil 3 (kurzzeitige Feuchteeinwirkung)
Baurichtmaß B/H: 1.010 x 2.135 mm
Blattkonstruktion gefälzt, Außenrahmen aus Kunststoff, mit Kunststoff-Kantenbeschich tung aus Herstellerkollektion nach Bemusterung, Einlage feuchtraumbeständig, Deckplatten aus HDF, Decklagen aus Schichtpressstoffplatten DIN EN 438-1 (HPL), Oberfläche Resopal Affinity 0147-60
Einbau: in Trockenbauständerwand, Maulweite ca. 125 mm
mit zweiteiliger Umfassungszarge aus verzinktem Stahlblech, für gefälzten Türflügel, Oberfläche mit Grundbeschichtung aus Alkydharz, Sollschichtdicke DIN EN ISO 12944-5 80 mym, mit 3D-verstellbaren Bändern aus Edelstahl, mit Dämpfungs-/ Dichtungsprofil,
mit mit WC-Einsteckschloss, Riegelolive, Frei-/Besetzt-Anzeige und Notentriegelung außen
Einbauort: Nasszellen der Patientenzimmer
Leistungsverzeichnis - 23/36 76
[Seite 79]
01.03.20 1-flgl. Tür 760x2135/ MW 115/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Feuchtr./ Pers.-WC USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 7,00 St pro 1,00 St ................
Innentürelement wie in der oben genannten Position beschrieben,
jedoch
Baurichtmaß B/H: 760 x 2.135 mm
Einbau: in Mauerwerk, 115 mm zzgl. ein- oder zweiseitigem Putz, Maulweite 135-150 mm
zusätzliche Bauteile:
- Gleitschienen-Türschließe r, bandgegenseitige Montage
Einbauort: HT Pers.WC, R.44-T1
01.04 Innentüren mit Brand- und Rauchschutz, Schachttüren EUR .........................
01.04.10 T30 RS-1, 1010x2135/MW 115/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Salto USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 14,00 St pro 1,00 St ................
Innentürelement als geprüfte und zugelassene Rauch- und Brandschutztür bestehend aus Türblatt aus Holz / Holzwerkstoffen und Stahlzarge, als Drehtür, einflügelig, liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
Ausführung entsprechend vorstehender "Konstruktionsbeschreibun g" und nachfolgenden zusätzlichen Angaben:
Bauphysikalische Anforderungen:
- Brandschutzanforderung: feuerhemmend und rauchdicht T30-RS (nach DIN 4102 u. DIN 18095)
- mechan. Beanspruchung: S
Leistungsverzeichnis - 24/36 77
[Seite 80]
- Klimaklasse: II
Baurichtmaß B/H: 1.010 x 2.135 mm
Türblatt: Türblattdicke und Aufbau entspr. bauphysikalischer Anforderungen und Prüfzeugnis, Mittellage als der Brandschutzanforderung entsprechender Spezialeinlage, Deckplatte aus HDF, Decklagen aus Schichtpressstoffplatten DIN EN 438-1 (HPL), Oberfläche Resopal Affinity 0147-60, absenkbare Bodendichtung nach Vorgabe des angeb. Herstellers,
Einbau: in Mauerwerk, 115 mm zzgl. ein- oder zweiseitigem Putz, Maulweite 135-150 mm
mit zweiteiliger Umfassungszarge aus verzinktem Stahlblech, für gefälzten Türflügel, Oberfläche mit Grundbeschichtung aus Alkydharz, Sollschichtdicke DIN EN ISO 12944-5 80 mym, mit 3D-verstellbaren Bändern aus Edelstahl, mit Dämpfungs-/ Dichtungsprofil,
mit Riegel-Fallen-Einstecksch loss DIN 18251 Klasse 4, mit Panikschloss nach DIN EN 179, Panikfunktion E,
vorgerichtet für bauseitigen, kabellosen, elektronischen Türbeschlag Salto XS4 one
zusätzliche Bauteile:
- Gleitschienen-Türschließe r, bandseitige bzw. gegenseitige Montage
- tlw. mit Türfeststeller mit Fanghaken als Wandmontage
Einbauort: HT Lager R.43-T1, R.38-T1
01.04.20 T30 RS-1, 1010x2135/Stb 310/ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Salto USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 7,00 St pro 1,00 St ................
Leistungsverzeichnis - 25/36 78
[Seite 81]
Innentürelement als geprüfte und zugelassene Rauch- und Brandschutztür bestehend aus Türblatt aus Holz / Holzwerkstoffen und Stahlzarge, als Drehtür, einflügelig, liefern und nach Herstellerangaben einbauen wie in oben genannter Position beschrieben,
jedoch
Einbau: in Stahlbetonwand, Maulweite ca. 300-320 mm
Einbauort: HT Lager R.49-T1
01.05 Zulagen und Zubehör EUR .........................
01.05.10 Tür-Feststeller mit Fanghaken und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rollenkloben aus Edelstahl USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 147,00 St pro 1,00 St ................
Feststeller mit Fanghaken und Rollenkloben, Edelstahl, mit gefedertem Gummipuffer, mit Ausschalthebel zum Aufhebung der Arretierung, bis Türgewicht ca. 100 Kg, Feststeller zur Wandmontage und Rollenkloben auf dem Türblatt, liefern und montieren,
Um zu Arretieren wird die Tür bis zum Einrasten des Fanghakens gegen den Feststeller geführt. Durch Betätigen des Fanghakens bei gleichzeitigem Andrücken der Tür gegen den Feststeller kann die Tür wieder gelöst werden. Wenn der Ausschalthebel in Stellung B gebracht wird, bewirkt dies das Aufheben der Arretierung. Der Feststeller hat nach Aufheben der Arretierung nur noch die Funktion eines gefederten Türpuffers.
Der angebotene Feststeller ist vor der Bestellung zur Bemusterung vorzulegen.
Angebotenes Fabrikat:
Hersteller:
......................... ....
Leistungsverzeichnis - 26/36 79
[Seite 82]
[#TB61-#] (vom Bieter einzutragen)
Typ:
......................... .... [#TB62-#] (vom Bieter einzutragen).
01.05.20 E-Öffner Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 14,00 St pro 1,00 St ................
Lieferung und Einbau eines elektronischen Türöffners (E-Öffner) mit mechanischer Tagesentriegelung für vorbeschriebene Drehflügeltüren. Der E-Öffner muss den Anforderungen der DIN 18251 (Schließzylinder und -beschläge) und DIN EN 179 (Panikverschlüsse) entsprechen.
01.05.30 GTS, einflg., BS Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 42,00 St pro 1,00 St ................
Gleitschienen-Türschließe r nach EN 1154, mit CE- Kennzeichnung, wie in der vorstehenden Konstruktionsbeschreibung angegeben, Montage bandseitig.
Die Leistung versteht sich einschließlich Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes.
Leistungsverzeichnis - 27/36 80
[Seite 83]
01.05.40 GTS, einfl, BGS Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 112,00 St pro 1,00 St ................
Gleitschienen-Türschließe r nach EN 1154, mit CE- Kennzeichnung, wie in der vorstehenden Konstruktionsbeschreibung angegeben, Montage bandgegenseitig.
Die Leistung versteht sich einschließlich Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes.
01.05.50 GTS, einflg., Rauch- und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Brandschutztüren, BS USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 7,00 St pro 1,00 St ................
Gleitschienen-Türschließe r nach EN 1154, mit CE- Kennzeichnung, wie in der vorstehenden Konstruktionsbeschreibung angegeben, für Feuer- und Rauchschutztüren als Innentüren, ohne Feststellung, Montage bandseitig.
Die Leistung versteht sich einschließlich Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes.
Leistungsverzeichnis - 28/36 81
[Seite 84]
01.05.60 GTS, einflg., Rauch- und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Brandschutztüren, BGS USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 14,00 St pro 1,00 St ................
Gleitschienen-Türschließe r nach EN 1154, mit CE- Kennzeichnung, wie in der vorstehenden Konstruktionsbeschreibung angegeben, für Feuer- und Rauchschutztüren als Innentüren, ohne Feststellung, Montage bandgegenseitig.
Die Leistung versteht sich einschließlich Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes.
01.05.70 Wandtürstopper Kunststoff Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................
Selbstklebender Kunststoff-Türstopper, rund, leicht gewölbt, Durchmesser ca. 40 mm, Dicke ca. 10 mm, Farbe schwarz
01.05.80 Türstopper Bodenmontage Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 14,00 St pro 1,00 St ................
Türstopper aus Edelstahl mit gefedertem schwarzem elastischem Puffer, für Bodenmontage, befestigen mit Dübeln und Schrauben. Durchmesser 85 mm Höhe 22,5 mm
Leistungsverzeichnis - 29/36 82
[Seite 85]
Leitfabrikat: Hersteller: HEWI / Tyo: 625X o.glw.
Angebotener Hersteller:
......................... .... [#TB61-#] (vom Bieter einzutragen)
Typ:
......................... .... [#TB62-#] (vom Bieter einzutragen)
01.05.90 Türstopper Wandmontage Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................
Türstopper aus Edelstahl matt mit schwarzem elastischem Puffer, für Wandmontage, befestigen mit Dübeln und Schrauben. Durchmesser 30 mm Länge 65 mm
Leitfabrikat: Hersteller: HEWI / Tyo: 611X o.glw.
Angebotener Hersteller:
......................... .... [#TB61-#] (vom Bieter einzutragen)
Typ:
......................... .... [#TB62-#] (vom Bieter einzutragen)
Leistungsverzeichnis - 30/36 83
[Seite 86]
01.05.100 Zulage Unterschnitt Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................
Zulage für das werkseitige Kürzen von Türblättern als Unterschnitt, als Zuluftöffnung z.B. bei WC-Türen.
01.05.110 Zulage Kürzen Türblatt Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................
Zulage für das nachträgliche Kürzen von Türblättern, Kürzen auf der Baustelle, zum Ausgleich von Toleranzen der Fußbodenhöhe.
01.05.120 Zulage Kürzen Türblatt mit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Bodenabsenkdichtung USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................
Zulage für das nachträgliche Kürzen von Türblättern mit Bodenabsenkdichtung, Kürzen auf der Baustelle, zum Ausgleich von Toleranzen der Fußbodenhöhe, inkl Aus- und Einbau der Bodenabsenkdichtung, inkl. Nachfräsen der Aufnahmenut der Absenkdichtung.
Leistungsverzeichnis - 31/36 84
[Seite 87]
01.05.130 Zulage Ein- und Aushängen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Türblatt USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 10,00 St pro 1,00 St ................
Zulage für das nachträgliche Ein- und Aushängen eines Türblattes, aushängen, Kanten schützen, fachgerecht zwischenlagern im Gebäude, wieder einhängen.
Transport innerhalb des Gebäudes, Transportweg max. 50,0 m
01.06 Sonstige Leistungen EUR .........................
01.06.10 Dokumentation Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................
Zusammenstellen einer Abschlussdokumentation sowie Übergabe dieser an den Bauherrn zu allen vom AN ausgeführten Leistungen.
Die Dokumentation muss folgende Inhalte aufweisen:
-
Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten
-
Inhaltsübersicht
-
Fachunternehmerbescheinig ungen, Fachbauleitererklärung
-
Lieferscheine,
-
Auflistung aller verwendeten Materialien mit Angaben der Artikelnummern, Angaben zum Einbauort, Hersteller, Typ, Farbnummer, Chargennummer. Sofern der Einbauort nicht eindeutig definierbar ist, sind Planausschnitte beizufügen.
Zulassungen der eingebauten Materialien, technische Merkblätter aller verwendeten Materialien, einschließlich Nachweis der
Leistungsverzeichnis - 32/36 85
[Seite 88]
Einhaltung der in der Ausschreibung geforderten Eigenschaften wie Klimaklasse, mechan. Festigkeit, Brandschutz, Schallschutz etc
-
Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Materialien und Bauprodukte (Zulassungen, Prüfzeugnisse) und ggf. vorhabenbezogene Übereinstimmungserklärung , hier insbesondere zum Brand- und Schallschutz der Bauteile.
-
Brandschutztechnisch relevante Prüfzeugnisse und Einbauerklärungen, Übereinstimmungserklärung en.
-
Abnahmebescheinigungen externer Sachverständiger sofern erforderlich
-
Inbetriebnahmeprotokolle, Prüfbücher etc, sofern erforderlich
-
Bedienungs- und Pflegeanleitungen
-
Bautagebuch, arbeitstäglich geführt mit Anzahl der AK, genauer Angabe der ausgeführten Arbeiten, sonstigen Besonderheiten
-
Fotodokumentation
-
Protokoll der Abnahme durch den Auftraggeber
-
Fertigstellungs- bzw. Mängelabstellungsanzeigen zum Abnahmeprotokoll
Alle Unterlagen sind dem AG in deutscher Sprache zu übergeben. Die Dokumentation ist dreifach in Papier (in Mappen, Mappe 1 Original, Mappe 2 und 3 Kopien) sowie auf einem Datenträger in digitaler Form (USB-Stick), als PDF-Format und Zeichnungen im PDF und DWG-Format zu übergeben.
Die Dokumentation muss zur Abnahme - in vom bauüberwachenden Büro geprüfter Form - vorliegen.
01.07 Stundenlohnarbeiten EUR .........................
Hinweis
Stundenlohnarbeiten kommen nur auf Anweisung der Bauleitung zur Ausführung. Abrechnung nach Stundennachweis.
Leistungsverzeichnis - 33/36 86
[Seite 89]
01.07.10 Vorarbeiter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 5,00 h pro 1,00 h ................
Vorarbeiter
01.07.20 Facharbeiter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 5,00 h pro 1,00 h ................
Facharbeiter
01.07.30 Helfer Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 5,00 h pro 1,00 h ................
Helfer
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 34/36 87
[Seite 90]
| Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 35/36 88
[Seite 91]
LEISTUNGSVERZEICHNIS 31.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: AP-0027-25-00014 - KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite -
Innentüren Holz
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 36/36 89
[Seite 92]
KRITERIENKATALOG 31.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: AP-0027-25-00014 - KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite -
Innentüren Holz
EIGNUNGSKRITERIEN
Keine Eignungskriterien festgelegt.
Kriterienkatalog - 1/1 90
[Seite 93]
KRITERIENKATALOG 31.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: AP-0027-25-00014 - KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite -
Innentüren Holz
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1 91
[Seite 94]
Typ Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage 2402-KKM-LOS12_261009_Bla nkett.pdf 382,67 KB pdf
Dateianlage 2402-KLN-LOS12_261009.X83 386,48 KB x83
Dateianlage KKM_L12_Bietertextergänzu ng.pdf 189,14 KB pdf
Dateianlage KKM_L12_FB223.pdf 30,04 KB pdf
Dateianlage Formular Erklärung zu den Referenzen - INNENTÜREN.pdf 164,49 KB pdf
Dateianlage Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversic herung.pdf 372,03 KB pdf
Dateianlage 260717_KMH 20A_Bauablaufplan_.pdf 347,20 KB pdf
Dateianlage 260819_Legende Türliste.pdf 112,52 KB pdf
Dateianlage 261002_Türtypen_KKM.pdf 78,57 KB pdf
Dateianlage 261005_Holztüren_9OG.pdf 174,86 KB pdf
Dateianlage OA-91-20-09-AR-TÜ-001-B.p df 1,13 MB pdf
Dateianlage Fotoanlage Zufahrt Innenhof.pdf 1,00 MB pdf
Dateianlage 250313_Betriebsordnung Fremdfirmen.pdf 117,16 KB pdf
Dateianlage 250321_Baustellenordnung_ KdSK.pdf 215,29 KB pdf
92