Leistungsbeschreibung Kurztext_26A30503.pdf

Lieferung und Einbau von Aluminium-Brandschutztüren

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Verdingungs-LV - Kurztext -

L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g

Liegenschaft: Universität Osnabrück

Maßnahme: Brandschutz, 5. Bauabschnitt

Maßnahmen-Nr.: 78458_B9_0010

Vergabe-Nr.: 26A30503

Projektadresse

Straße:Heger-Tor-Wall18
PLZ:49078
Ort:Osnabrück

Auftraggeber-Daten

Auftraggeber:Staatl.Baumanagement Region Nord-West
Straße:Schlos
PLZ:49186
Ort:Bad Iburg
Ansprechpartner:Vergabestelle
Tel.Nummer:054037302-500
LV-Bezeichnung:Aluminium Brandschutztüren
LV-Nummer:26A30503

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Maßn.-Nr.:78458_B9_0010Brandschutz,5.Bauabschnitt
LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren
Inhaltsverzeichnis
Seite
Allgemeine Baubeschreibung....................................................................................................3
Technische Vorbemerkungen....................................................................................................5
Profilkonstruktion.......................................................................................................................8
Beschlagsausstattung B1........................................................................................................13
Beschlagsausstattung B2........................................................................................................15
Beschlagsausstattung B3........................................................................................................17
Beschlagsausstattung B4........................................................................................................19
Beschlagsausstattung B5........................................................................................................20
Drehflügelantrieb......................................................................................................................21
Klemmschutz...........................................................................................................................24
Verglasungen Allgemeine Anforderungen...............................................................................25
Befestigung und Baukörperanschlüsse...................................................................................26
14Objektbezogene Angaben...................................................................................................27
01.Aluminium Brandschutztüren...................................................................................................30
01.01.Treppenhaus2.........................................................................................................................30
01.02.Treppenhaus5.........................................................................................................................30
01.03.Allgemeine Arbeiten.................................................................................................................30
Zusammenstellung...................................................................................................................32

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Brandschutztüren

Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung
Universität Osnabrück - Gebäudekomplex 20-28
Brandschutzsanierung - A
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben

e

Der Gebäudekomplex der Universität Osnabrück,Gebäude20bis 28,befindet sich in innerstädtischer Lag
am Heger-Tor-Wall, im Bereich der Einmündung Martinstraße in Osnabrück.
Im Zuge der Brandschutzertüchtigung des Gebäudekomplexes werden in verschiedenen Bereichen
bestehende Brandschutztüren ausgetauscht. Die Arbeiten konzentrieren sich insbesondere auf das
Treppenhaus 5 (TRH 5) der Universitätsbibliothek im Gebäude21,Martinistraße2-4,sowie auf das
Treppenhaus 2 (TRH 2) im Bereich des Haupteingangs Heger-Tor-Wall14,Gebäude22.
Das Treppenhaus 5 erstreckt sich über vier Geschosse und grenzt unmittelbar an Bibliotheks-,Lese- und
studentische Arbeitsbereiche an
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Ausbau vorhandener Stahl-Brandschutztüren sowie die Lieferun
und der fachgerechte Einbau neuer Aluminium-
Neben- und Anschlussarbeiten gemäß den weiteren Leistungsbeschreibungen.
Ausführung der Arbeiten im laufenden Betrie
Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Universitäts-und Bibliotheksbetrieb.Hieraus ergeben sich besondere
Anforderungen an die Organisation und Durchführung der Arbeiten sowie an die Vermeidung von Lärm un
Staub.

Insbesondere sind folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:

uf

n n.

Die Beeinträchtigung des Bibliotheksbetriebes und der angrenzenden studentischen Arbeitsbereiche ist a
ein unvermeidbares Mindestmaß zu reduzieren.
Lärmintensive Arbeiten,insbesondere Bohr-, Stemm-und Abbrucharbeiten sowie lärmintensive Arbeiten
beim Ausbau der vorhandenen Stahl-Brandschutztüren, sind ausschließlich in den frühen Morgenstunden
zwischen06:00Uhr und 08:00Uhr durchzuführen.
Die Arbeitsabläufe sind vom Auftragnehmer so zu organisieren, dass sämtliche lärmintensiven Tätigkeite
innerhalb dieses Zeitfensters abgeschlossen werden können.Außerhalb dieses Zeitraums sind nur Arbeite
zulässig,die den laufenden Universitäts-und Bibliotheksbetrieb nicht wesentlich durch Lärm beeinträchtige
Abweichungen von den vorgegebenen Ausführungszeiten für lärmintensive Arbeiten bedürfen der
vorherigen Zustimmung der Bauleitung und des Gebäudebetreibers
Unnötige Lärm
Maßnahmen zu vermeide
In den einzelnen Geschossen werden vor Beginn der Demontage-
temporäre Staubschutzabtrennungen beziehungsweise Staubschutztüren bauseits errichtet.
Angrenzende Verkehrsflächen,Bibliotheksbereiche und studentische Arbeitsplätze sind vor
Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen.
Die notwendigen Verkehrs-
Bauleitung und dem Gebäudebetreiber sicherzustellen.

Die vorgenannten Erschwernisse durch den laufenden Betrieb sowie die zeitlichen Einschränkungen für lärmintensive Arbeiten sind bei der Kalkulation und Organisation der Arbeiten zu berücksichtigen.

ise

Baustelleneinrichtung und Materialtransport
Für die Durchführung der Arbeiten stehen dem Auftragnehmer Parkmöglichkeiten auf dem im Innenhof de
Gebäudekomplexes gelegenen Parkplatz zur Verfügung. Die Nutzung ist mit der Bauleitung beziehungswe
dem Gebäudebetreiber abzustimmen

Die Anlieferung und der Transport der neuen Türelemente können vom Innenhofparkplatz durch das Gebäude über die vorhandenen Hauptflure und Hallenbereiche bis zu den jeweiligen Einbaustellen erfolgen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Abmessungen der Türelemente kann es erforderlich

werden,den Transport der Elemente zum Treppenhaus5 über das benachbarte Treppenhaus4
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat die Transportwege, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Durchgangsbreiten
Treppenläufe, Podeste, Türöffnungen und sonstigen räumlichen Einschränkungen,eigenverantwortlich zu

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prüfen und bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen an Böden,Wänden,
vorzusehen.Beschädigungen an bestehenden Bauteilen sind zu vermeiden.
Die Anlieferung sowie der gebäudeinterne Transport der neuen Brandschutztürelemente zu den jeweiligen
Einbaustellen sind grundsätzlich in den frühen Morgenstunden zwischen06:00Uhr und08:00Uhr
durchzuführen.
Diese zeitliche Vorgabe dient insbesondere dazu,Behinderungen und Gefährdungen des Publikumsverkehrs
in den Hauptfluren,Hallenbereichen und Treppenhäusern zu vermeiden sowie den laufenden Universitäts
und Bibliotheksbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Die erforderlichen Transportvorgänge sind vom Auftragnehmer entsprechend vorzubereiten und zu
koordinieren.Abweichende Transportzeiten sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung und
dem Gebäudebetreiber zulässig.
Die Anlieferung,Zwischenlagerung und Verteilung der Türelemente sind so zu organisieren,dass der
laufende Gebäudebetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird
Die zeitlichen und organisatorischen Einschränkungen für die Materialtransporte sind bei der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Bauablauf und verbindlicher Terminplan
Die Ausführung der Arbeiten ist aus organisatorischen und betrieblichen Gründen ausschließlich innerhalb
der im beigefügten Terminplan festgelegten Zeiträume möglich.
Der beigefügte Terminplan ist verbindlicher Bestandteil der Ausschreibung und bei der Angebotskalkulatio
sowie der späteren Ausführung zwingend zu berücksichtigen
Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen organisatorischen,
Vorkehrungen zu treffen,um die vorgegebenen Ausführungstermine sicherzustellen
Hierzu gehören insbesondere die frühzeitige technische Klärung und Erstellung der Werkplanung,die
rechtzeitige Aufmaßnahme,Bestellung und Fertigung der Türelemente sowie die verbindliche Einplanung der
erforderlichen Montagekapazitäten
Vor Beginn der Demontagearbeiten müssen sämtliche für den jeweiligen Montageabschnitt vorgesehenen
neuen Türelemente einschließlich aller erforderlichen Beschläge,Befestigungsmittel und Zubehörteile
vollständig auf der Baustelle vorhanden sein.Der Ausbau der bestehenden Brandschutztüren darf ers
erfolgen,wenn die unmittelbar anschließende Montage der neuen Türelemente sichergestellt ist.
Die Arbeiten sind so vorzubereiten und zu koordinieren,dass der Ausbau der vorhandenen Türen und der

Einbau der neuen Türelemente innerhalb der jeweils vorgesehenen Zeitfenster vollständig und ohne

Unterbrechungen erfolgen können.
Sollten Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Zeiträume nicht ausgeführt beziehungsweise abgeschlossen
werden können,sind erforderliche zusätzliche oder erneute Arbeitseinsätze rechtzeitig mit der Bauleitung und
dem Bauherrn abzustimmen
Ein Anspruch auf frei wählbare Ersatztermine oder eine eigenmächtige Verschiebung der
Ausführungstermine besteht nicht.
Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten
Den Bietern wird ausdrücklich empfohlen,vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
Im Rahmen dieser Besichtigung sollen insbesondere die Einbausituationen der vorhandenen
Brandschutztüren,die Zugänglichkeit der einzelnen Geschosse,
räumlichen und betrieblichen Einschränkungen in Augenschein genommen werden.
Besonderes Augenmerk ist auf die Transportmöglichkeiten über die Treppenhäuser4und5sowie auf die
örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Bibliothek zu legen.
Eine Ortsbesichtigung ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen
Die bei der Besichtigung erkennbaren örtlichen Gegebenheiten sind bei der Angebotsbearbeitung und der
Planung des Bauablaufs zu berücksichtigen.

Ergänzende Hinweise zur Ausführung Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten mit der Bauleitung und gegebenenfalls weiteren am Bau beteiligten Unternehmen abzustimmen. Die Demontage der vorhandenen und die Montage der neuen Brandschutztürelemente sind unter besonderer

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Berücksichtigung der angrenzenden Bauteile,des laufenden Gebäudebetriebes sowie der bestehenden
Brandschutzanforderungen durchzuführen
Die Baustellenbereiche sind nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten in einem sauberen und verkehrssichere
Zustand zu hinterlassen.
Alle für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen Maßnahmen, die sich aus den beschriebenen
örtlichen, zeitlichen und organisatorischen Randbedingungen ergeben,
berücksichtigen, soweit hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind

Planunterlagen

us den

Den Ausschreibungsunterlagen liegen Grundrisspläne des Gebäudekomplexes bei.Diese dienen
insbesondere der Orientierung innerhalb des Gebäudes,der Zuordnung der Treppenhäuser und
Einbaubereiche sowie der Beurteilung der möglichen Transport-und Zugangswege.
Die genaue Lage,
zugehörigen Planunterlagen
Technische Vorbemerkungen
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN

Aluminium-Brand- und Rauchschutztüren

1.Vertrags-
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen gelten die VOB/B-Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Bauleistungen, DIN1961,sowie die VOB/C -Allgemeine Technisch
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)in der vertraglich vereinbarten Fassung.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere
ATV DIN18299- Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN18360- Metallbauarbeiten
Ergänzend gelten die in den nachfolgenden Technischen Vorbemerkungen und Einzelpositionen genannten
einschlägigen DIN- und DIN-EN-Normen,technischen Regelwerke,bauaufsichtlichen Nachweise sowie die
Vorgaben des jeweils angebotenen Türsystems.
Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der für das jeweilige
Türelement maßgebenden Verwendbarkeits-
  1. Hauptleistungen, Nebenleistungen und Besondere Leistungen Die in den Einzelpositionen beschriebenen Leistungen sind einschließlich der nach den einschlägigen ATV
zugehörigen Nebenleistungen auszuführe
Nebenleistungen gemäß Abschnitt4.1der ATV DIN18299sowie der ATV DIN18360sind,soweit im
Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes bestimmt ist,mit den Einheitspreisen abgegolten und werden
nicht gesondert vergütet.
Besondere Leistungen gemäß Abschnitt 4.2 der vorgenannten ATV sind Bestandteil der Leistung,soweit sie
in den Technischen Vorbemerkungen oder Einzelpositionen ausdrücklich gefordert werden.Gesondert
ausgeschriebene Besondere Leistungen werden über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet.
Insbesondere sind die in diesen Technischen Vorbemerkungen geforderten Leistungen zur Werk-und
Montageplanung,Prüfung und Koordination der Baukörperanschlüsse sowie zur Dokumentation
entsprechend den nachfolgenden Festlegungen zu berücksichtigen.

Drehantriebe und Klemmschutzsysteme werden gesondert ausgeschrieben und vergütet.

3.Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Leistung ist die Herstellung,Lieferung und betriebsfertige Montage der in den
Einzelpositionen beschriebenen Aluminium-Türelemente einschließlich der jeweils beschriebenen
Verglasungen, Beschläge, Schlösser,Türschließmittel,Dichtungen,Befestigungsmittel und aller
systemzugehörigen Bauteile
Die Ausführung erfolgt entsprechend den Einzelpositionen,der gültigen Türliste,den
Ausführungszeichnungen und Details sowie der freigegebenen Werk- und Montageplanung
Die verwendeten Komponenten müssen untereinander sowie mit dem angebotenen Türsystem abgestimmt
und für die jeweils geforderten Eigenschaften des Türelements geeignet sein.

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n

Profil-, Zubehör-,Dichtungs-und Beschlagteile sind grundsätzlich innerhalb eines aufeinander abgestimmte
Systems auszuführen.

zulässig.

  1. Aufmaß, Prüfung der Ausführungsunterlagen, Werk- und Montageplanung Sämtliche für die Fertigung erforderlichen Maße sind durch den Auftragnehmer vor Fertigungsbeginn
eigenverantwortlich am Bau zu prüfen und aufzunehmen.
Die vorhandenen Ausführungszeichnungen,Details und Türlisten sind vom Auftragnehmer auf ihre
Umsetzbarkeit mit dem angebotenen Türsystem zu prüfen.Unstimmigkeiten oder erforderliche konstruktive

Anpassungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Fertigungsbeginn mitzuteilen und mit diesem

abzustimm
Nach Abschluss des Aufmaßes ist innerhalb von2 Kalenderwocheneine vollständige Werk-
Montageplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulege
Die Werk-und Montageplanung muss sämtliche für Fertigung,
Angaben enthalten, insbesondere Elementabmessungen,lichte Durchgangsmaße, Flügelteilungen,
Öffnungsrichtungen, Profilquerschnitte und erforderliche Verstärkungen,Verglasungsaufbauten,Beschläge,
Bänder, Schlösser, Türschließmittel und Schließfolgeregelungen,Befestigungen und Baukörperanschlüsse
sowie die erforderlichen Schnittstellen zu Drehantrieben und Klemmschutzsystemen
Erforderliche Nachweise für die angebotene Konstruktion und deren Anschlüsse sind mit der Werk-
Montageplanung vorzulegen
Mit der Fertigung darf erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanung begonnen werden.Die Freigabe
entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die fachgerechte,funktionsfähige und
systemkonforme Ausführung

,

5.Systemkonstruktion und Aluminiumprofile
Die Türrahmen und Türflügel sind als systemgebundene Aluminiumkonstruktionen auszuführen.
Werkstoff,Profilgeometrie, Profilwanddicken,Verstärkungen und Verbindungsmittel sind entsprechend den
Elementabmessungen, Flügelgewichten,Beanspruchungen und den jeweils geforderten Brand-,
Rauchschutz- und Gebrauchseigenschaften auszuwählen
Für Aluminiumprofile sind die einschlägigen Anforderungen der DIN EN573,DIN EN755und DIN EN1202
soweit für die verwendeten Profile zutreffend,zu berücksichtigen.
Profilverbindungen sind dauerhaft,verwindungssteif und optisch einwandfrei herzustellen.
Verstärkungsprofile und Einlagen sind entsprechend dem angebotenen System vorzusehen.
Dichtungsprofile müssen dauerhaft funktionsfähig,alterungsbeständig und auswechselbar sein.
6.Brand-
Die in den Einzelpositionen als Brand-und/oder Rauchschutzabschlüsse bezeichneten Türen sind als
vollständig
Für Feuer-und Rauchschutzeigenschaften sind insbesondere DIN EN 16034,die zugrunde liegenden
Prüfverfahren nach DIN EN1634-1für Feuerwiderstand und DIN EN1634-3für Rauchschutz sowie, soweit
für das jeweilige System und dessen Nachweis maßgebend,DIN18095zu berücksichtigen.
Maßgebend für die konkrete Ausführung ist der für das angebotene Türelement erforderliche
Verwendbarkeits-bzw.Anwendbarkeitsnachweis.
Profile, Verglasungen,Füllungen,Dichtungen,Bänder, Schlösser, Türschließmittel,Schließfolgeregelungen,
Befestigungen und sonstige Komponenten müssen für die jeweilige Anforderung und innerhalb des
angebotenen Systems geeignet sein
Erforderliche Kennzeichnungen bzw.Kennzeichnungsplaketten sind dauerhaft und gut sichtbar am
Türelement anzubring
Bei Türen mit Klemmschutz ist die Kennzeichnung so anzuordnen, d
verdeckt und ihre Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
7.
Die Verglasungen sind entsprechend den Anforderungen der gesondert beschriebenen Glasaufbauten sowi
den Vorgaben des angebotenen Türsystems auszuführen
Glasart, Glasaufbau und Glasdicke müssen für die jeweilige Anwendung und die geforderten Eigenschaften

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des Türelements geeignet sein.
Bei Brand- und Rauchschutzabschlüssen dürfen ausschließlich Verglasungen einschließlich Glashalteleisten,
Dichtungen,Klötzungen und Zubehör verwendet werden,die für das jeweilige Türsystem und die geforderte
Klassifizierung geeignet und nachgewiesen sind

Die Verglasungen sind fachgerecht und spannungsfrei einzubauen. Die konkreten Glasaufbauten werden gesondert beschrieben. Die Zuordnung der Glasaufbauten zu den einzelnen Türelementen erfolgt in den jeweiligen Einzelpositionen.

8.Schlösser und Beschläge
Die Türelemente sind mit den in den Einzelpositionen bzw. den gesondert beschriebenen
Beschlagsausstattungen festgelegten Schlössern und Beschlägen auszuführen.
Sämtliche Beschlagkomponenten müssen für das jeweilige Türsystem,die Flügelabmessungen und
Flügelgewichte,die zu erwartende Beanspruchung sowie die geforderten Brand-,Rauchschutz- und
Fluchttürfunktionen geeignet sein
Bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen dürfen ausschließlich Komponenten verwendet werden,die für die
jeweilige Türkonstruktion geeignet und nachgewiesen sin
Notausgangsverschlüsse sind,soweit gefordert,entsprechend DIN EN179auszuführen
Drückergarnituren für Feuer- und Rauchschutztüren sind entsprechend DIN182
Türbänder sind entsprechend DIN EN1935und den Anforderungen des jeweiligen Türsystems auszuwählen
und zu dimensionieren
Die konkrete Ausstattung mit Schlössern,Verriegelungen, Drückergarnituren,Türbändern und weiteren
Beschlagteilen wird in gesonderten Beschlagsausstattungen beschrieben.Die Zuordnung erfolgt in der
jeweiligen Einzelposition.
9.Türschließmittel und Schließfolgeregelung
Türschließmittel sind, soweit für das jeweilige Türelement vorgesehen,entsprechend DIN EN115
auszuführen und entsprechend Türflügelgröße,Türflügelgewicht und Beanspruchung zu dimensionieren
Bei zweiflügeligen Türen ist,soweit erforderlich,eine Schließfolgeregelung entsprechend DIN EN1158
vorzusehen.
Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen sind, soweit vorgesehen, entsprechend DIN EN1155und den
Anforderungen des jeweiligen Türsystems auszuführen.
Bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen müssen Türschließmittel,
gegebenenfalls Feststellvorrichtungen für die Verwendung am jeweiligen Abschluss geeignet sein.
Die konkrete Ausführung und Ausstattung der Gleitschienentürschließer einschließlich der erforderliche

Komponenten wird in den gesonderten Beschlagsausstattungen beschrieben und den jeweiligen Türelementen in den Einzelpositionen zugeordnet.

10.Drehantriebe und Klemmschutz-Schnittstellen
Die Türelemente sind konstruktiv für die jeweils vorgesehenen Drehantriebe und Klemmschutzsysteme
vorzubereite
Erforderliche Verstärkungen, Befestigungsmöglichkeiten,Leitungsführungen und sonstige konstruktive
Voraussetzungen am Türelement sind im Rahmen der Werk-und Montageplanung zu berücksichtigen.
Die Schnittstellen zwischen Türelement,Beschlägen,Schloss-und Fluchttürfunktion,Türschließmitteln,
Schließfolgeregelung,Drehantrieb und Klemmschutz sind aufeinander abzustimmen.
Die Anordnung des Klemmschutzes ist insbesondere mit Türbändern, Beschlägen und der vorgeschriebenen
Kennzeichnung des Brand-bzw.Rauchschutzabschlusses abzustimmen.
Die technischen Anforderungen an Drehantrieb und Klemmschutz sind in den nachfolgenden
Beschreibungen festgelegt.Die Zuordnung und Vergütung erfolgen über gesonderte LV-Positione
11.Oberflächen
Sichtbare Aluminiumoberflächen sind pulverbeschichtet auszuführen, soweit für einzelne Bauteile keine
abweichende Oberfläche beschrieben ist.
Die Beschichtung ist gleichmäßig und frei von optisch störenden Farb-,Glanzgrad-und
Strukturabweichungen herzustellen.Bearbeitungsstellen,Schnittkanten und sonstige konstruktiv bedingte
Bereiche sind entsprechend dem verwendeten System fachgerecht auszuführen.

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Der endgültige Farbton wird vor Ausführung durch den Auftraggeber festgelegt bzw.ergibt sich aus der zum
Ausführungszeitpunkt gültigen Türliste.
Ein bestimmter RAL-Farbton wird mit diesen Technischen Vorbemerkungen nicht festgelegt
Farbton und Oberflächenqualität sind vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen
12.Montage, Einstellung und Inbetriebnahme
Die Türelemente sind lot-,flucht-und waagerecht sowie spannungsfrei einzubauen und entsprechend den
Systemvorgaben dauerhaft mit dem Baukörper zu verbinden.
Die Montage hat so zu erfolgen,dass die bestimmungsgemäße Funktion der Türelemente sowie die
geforderten Brand-und Rauchschutzeigenschaften dauerhaft sichergestellt werden.
Nach Abschluss der Montage sind sämtliche Türflügel,Bänder,Schlösser, Verriegelungen,Türschließmittel,
Schließfolgeregelungen, Dichtungen und sonstigen Funktionsteile fachgerecht einzustellen.
Die Türelemente sind nach Fertigstellung vollständig in Betrieb zu nehmen.
Beschädigungen und Verunreinigungen an Türelementen,Verglasungen,Beschlägen und Oberflächen sind
vor der Abnahme zu beseitigen.
13.Funktionsprüfun
Vor der Abnahme ist eine vollständige Funktionsprüfung der Türelemente durchzuführen
Zu prüfen sind insbesondere
Öffnen und Schließen der Türflüge
Selbstschließung
Schließfolge bei zweiflügeligen Türen
Verriegelung von Geh-und Standflügel
Schloss-
Notausgangsfunktion
ordnungsgemäßes Anliegen der Dichtungen
Zusammenwirken sämtlicher sicherheits-und brandschutztechnisch relevanter Komponenten
Bei Türen mit gesondert ausgeschriebenem Drehantrieb bzw.Klemmschutz ist nach deren Montage eine
gemeinsame Funktionsprüfung des vollständigen Türsystems einschließlich aller Schnittstellen
durchzuführen
Festgestellte Funktionsmängel sind vor der Abnahme zu beseitigen.
14.Dokumentation und Abnahm
Spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme ist eine vollständige Dokumentation der ausgeführten Türelemente
vorzulegen
Die Dokumentation umfasst,soweit für die jeweilige Ausführung erforderlich
Verwendbarkeits-und Anwendbarkeitsnachweise
Prüfzeugnisse und Herstellerunterlagen
Fachunternehmerbescheinigungen
erforderliche Übereinstimmungs-bzw.Konformitätsnachweise
Dokumentation der nicht wesentlichen Abweichungen
Produktdatenblätt
Bedienungs-,Wartungs-und Pflegeanweisungen
freigegebene Werk- und Montagezeichnungen als Revisionsunterlagen
Die Dokumentation ist vollständig und geordnet zum Zeitpunkt der Abnahme vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,ein Bautagebuch zu führen,in dem der Baufortschritt,Personalbestand
Wetterbedingungen und besondere Vorkommnisse täglich einzutragen sind.Das Bautagebuch ist alle14
Tage(spätestens bis zum darauffolgenden Werktag)bei der Bauleitung einzureichen.Die Dokumentation
umfasst außerdem Materialnachweise,Prüfzeugnisse,Systemfreigaben,Montageanleitungen und
Brandschutznachweise.
Profilkonstruktion

Profilkonstruktion - Zweiflügelige Aluminium-Brandschutztüren T30-RS

Druckdatum: 04.11.2026 Seite: 8 von 32

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Thermisch getrenntes Aluminium-Profilsystem für zweiflügelige,feuerhemmende,rauchdichte und
selbstschließende Türabschlüsse der Anforderung T30-RS mit fest verglasten Seitenteilen und Oberlichtern.
Die vollständige Konstruktion einschließlich Türanlage,fest verglaster Seitenteile und Oberlichter sowie
sämtlicher Rahmen,Pfosten, Riegel,Verglasungen,Dichtungen,Beschläge und Baukörperanschlüsse muss
hinsichtlich der geforderten Brand-und Rauchschutzeigenschaften durch die maßgebenden
Verwendbarkeits-und Anwendbarkeitsnachweise abgedeckt sein. Soweit für die fest verglasten Bauteile
eigenständige Nachweise erforderlich sind, müssen auch deren Anschlüsse an die Türanlage nachgewiesen
und für die vorgesehene Ausführung zulässig sein.

Systemaufbau

Blend-und Flügelrahmen aus thermisch getrennten Aluminium-Mehrkammer-Hohlprofilen mit den
erforderlichen systemzugehörigen Brandschutzeinlagen und Dichtungen.

Grundbautiefe von Blendrahmen und Flügelrahmen: 90 mm.

Die Türelemente sind einschließlich fest verglaster Seitenteile und Oberlichter als zusammenhängende
Aluminium-Glas-Konstruktion auszubilden.

Rahmenprofilen auszuführen essungen der fest verglasten

Seitenteile und Oberlichter sind mit systemzugehörigen Pfosten-, Riegel-
und konstruktiv mit der Türanlage zu verbinden.Anzahl,
Felder ergeben sich aus den Ausführungszeichnungen und Einzelpositionen.

,

Erforderliche Pfosten-,Riegel-und Verstärkungsprofile sind entsprechend den Elementabmessungen
Glasgewichten,Flügelgewichten,Beanspruchungen und Nachweisen des angebotenen Systems
auszubilden
Profilverbindungen sind dauerhaft,verwindungssteif und optisch einwandfrei herzustellen.Die Türflügel sind
mit vierseitig umlaufendem,auf Gehrung gefertigtem Flügelrahmen einschließlich unterem Flügel-
beziehungsweise Sockelprofil auszuführen
Die Übergänge zwischen Türrahmen, Seitenteilen und Oberlichtern einschließlich sämtlicher
Profilverbindungen,Brandschutzeinlagen und Dichtungen müssen den maßgebenden Nachweisen
entspreche

Profilansichtsbreiten

Die Profilansichtsbreiten sind auf die Ausführungszeichnungen und die Anforderungen des angebotenen Systems abzustimmen.

Ansichtsbreiten von Blendrahmen,Flügelrahmen,Mittelanschlag, Pfosten,Riegeln und Sockelprofilen sind in
der Werk- und Montageplanung darzustellen.
Dies gilt auch für sämtliche Rahmen-, Pfosten-und Riegelprofile der fest verglasten Seitenteile und
Oberlichter.

Verglasungsaufnahme

Die Verglasungen der Türflügel sowie der fest verglasten Seitenteile und Oberlichter sind entsprechend der gesonderten Glasbeschreibung auszuführen.

Es dürfen ausschließlich Brandschutzgläser einschließlich ihrer Befestigung und Abdichtung verwendet
werden,die für die jeweilige Konstruktion,die geforderte Feuerwiderstandsdauer und die vorgesehenen

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Glasabmessungen nachgewiesen sind.

Glashalteleisten,Dichtungen, Verglasungsklötze und weitere Verglasungszubehörteile müssen dem jeweils
nachgewiesenen System entsprechen.
Die erforderlichen Brand- und Rauchschutzeigenschaften müssen für die gesamte Konstruktion
einschließlich der fest verglasten Seitenteile,Oberlichter sowie sämtlicher Pfosten-,Riegel- u
Rahmenanschlüsse gewährleistet sein

Falzausbildung und Dichtungen

d

Falzausbildung und Falzabdeckungen entsprechend dem angebotenen System. Sichtbare Abdeckprofile sin
im Farbton der Rahmenprofile auszuführen.
Umlaufende,systemzugehörige Dichtungen zur Herstellung der geforderten Rauchdichtheit.
Verglasungsdichtungen und gegebenenfalls erforderliche aufschäumende Brandschutzdichtunge
entsprechend den maßgebenden Systemnachweisen.
Der untere Türabschluss ist schwellenlos,ohne Auflaufschwelle und ohne sichtbares Stahlrohr im
Bodenbereich auszuführen. Hierzu ist eine beim Schließen automatisch absenkende,systemgeeignete
Bodendichtung vorzusehen, die auf dem bauseitigen fertigen Bodenbelag wirksam abdichtet.

Die Dichtungsanschlüsse im Bereich des Mittelanschlags und der seitlichen Rahmenprofile sind aufeinander abzustimmen.

Die Abdichtung der fest verglasten Seitenteile und Oberlichter einschließlich der Anschlüsse an Türrahmen,
Pfosten,

Die Ausführung einschließlich Bodenanschluss muss von den maßgebenden Nachweisen des angebotenen Türsystems erfasst sein.

Beschlagaufnahme und Verstärkungen

Die Profile sind für die jeweils beschriebene Beschlagsausstattung sowie die vorgesehenen Türschließer, Schließfolgeregelungen und gegebenenfalls Drehantriebe und Klemmschutzsysteme auszulegen.

d Leitungsführungen sind systemgerecht vorzusehen

Erforderliche Verstärkunge
und in der Werk-und Montageplanung darzustellen

g

Die aus den fest verglasten Seitenteilen und Oberlichtern resultierenden Lasten sind bei der Dimensionieru
der Rahmen-,Pfosten-, Riegel-und Anschlusskonstruktionen zu berücksichtigen.

Montage und Kennzeichnung

Die Montage der Türanlage einschließlich der fest verglasten Seitenteile und Oberlichter sowie sämtliche

Baukörperanschlüsse sind entsprechend den maßgebenden Verwendbarkeits-und
Anwendbarkeitsnachweisen und den zugehörigen Montagevorgaben auszuführen

Die Brandschutzabschlüsse sind mit der vorgeschriebenen dauerhaften Kennzeichnung zu versehen.

Abmessungen und Oberfläche

ichte

Gesamtabmessungen der Elemente, Abmessungen und Anordnung der Seitenteile und Oberlichter, l
Durchgangsmaße sowie Flügelteilung gemäß Einzelpositionen und Ausführungszeichnungen

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Der Auftragnehmer hat zu prüfen,dass sämtliche Abmessungen,insbesondere die Glasfeldgrößen und die
Gesamtabmessungen der Konstruktion,innerhalb der jeweils nachgewiesenen Einsatzgrenzen liegen.

Oberflächenbeschichtung und Farbton gemäß Technischen Vorbemerkungen und Einzelpositionen.

Profilkonstruktion - Zweiflügelige Aluminium-Brandschutztüren T90-RS

Aluminium-Profilsystem für zweiflügelige, feuerbeständige,rauchdichte und selbstschließende Türabschlüsse
der Anforderung T90-RS mit fest verglasten Seitenteilen und Oberlichtern.
Die vollständige Konstruktion einschließlich Türanlage,fest verglaster Seitenteile und Oberlichter sowi
sämtlicher Rahmen,Pfosten, Riegel,Verglasungen,Dichtungen,Beschläge und Baukörperanschlüsse muss
hinsichtlich der geforderten Brand-und Rauchschutzeigenschaften durch die maßgebenden
Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise abgedeckt sein. Soweit für die fest verglasten Bauteile
eigenständige Nachweise erforderlich sind, müssen auch deren Anschlüsse an die Türanlage nachgewiesen
und für die vorgesehene Ausführung zulässig sein.

Systemaufbau

Blend-und Flügelrahmen aus systemgeeigneten Aluminium-Mehrkammer-Hohlprofilen mit den für die
Feuerwiderstandsdauer von90Minuten erforderlichen Brandschutzeinlagen,Verstärkungen und Dichtungen.
Profilaufbau und Grundbautiefe von Blendrahmen und Flügelrahmen entsprechend dem angebotenen,für
T90-RS nachgewiesenen Türsystem.
Die Türelemente sind einschließlich fest verglaster Seitenteile und Oberlichter als zusammenhängende
Aluminium-Glas-Konstruktion auszubilden.
Seitenteile und Oberlichter sind mit systemzugehörigen Pfosten-,Riegel- und Rahmenprofilen auszuführen
und konstruktiv mit der Türanlage zu verbinden.Anzahl,Anordnung und Abmessungen der fest verglasten
Felder ergeben sich aus den Ausführungszeichnungen und Einzelpositionen.
Erforderliche Pfosten-, Riegel-und Verstärkungsprofile sind entsprechend den Elementabmessungen,
Glasgewichten,Flügelgewichten,Beanspruchungen und Nachweisen des angebotenen Systems
auszubilden

flügel sind

Profilverbindungen sind dauerhaft,verwindungssteif und optisch einwandfrei herzustellen.
mit vierseitig umlaufendem,auf Gehrung gefertigtem Flügelrahmen einschließlich unterem Flügel
beziehungsweise Sockelprofil auszuführen
Die Übergänge zwischen Türrahmen, Seitenteilen und Oberlichtern einschließlich sämtlicher
Profilverbindungen,Brandschutzeinlagen und Dichtungen müssen den maßgebenden Nachweisen
entspreche

Profilansichtsbreiten

Die Profilansichtsbreiten sind auf die Ausführungszeichnungen und die Anforderungen des angebotenen Systems abzustimmen.

Ansichtsbreiten von Blendrahmen,Flügelrahmen,Mittelanschlag,Pfosten,Riegeln und Sockelprofilen sind in
der Werk- und Montageplanung darzustellen.
Dies gilt auch für sämtliche Rahmen-, Pfosten-und Riegelprofile der fest verglasten Seitenteile und
Oberlichter.

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Projekt:78458_B9_0010Brandschutz,5.Bauabschnitt
LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren

Verglasungsaufnahme

Die Verglasungen der Türflügel sowie der fest verglasten Seitenteile und Oberlichter sind entsprechend der gesonderten Glasbeschreibung auszuführen.

Es dürfen ausschließlich Brandschutzgläser einschließlich ihrer Befestigung und Abdichtung verwendet
werden,die für die jeweilige Konstruktion,die geforderte Feuerwiderstandsdauer von90
vorgesehenen Glasabmessungen nachgewiesen sind.
Glashalteleisten,Dichtungen, Verglasungsklötze und weitere Verglasungszubehörteile müssen dem jeweils
nachgewiesenen System entsprechen.
Die erforderlichen Brand- und Rauchschutzeigenschaften müssen für die gesamte Konstruktion
einschließlich der fest verglasten Seitenteile,Oberlichter sowie sämtlicher Pfosten-,Riegel- und
Rahmenanschlüsse gewährleistet sein

Falzausbildung und Dichtungen

d

Falzausbildung und Falzabdeckungen entsprechend dem angebotenen System.Sichtbare Abdeckprofile sin
im Farbton der Rahmenprofile auszuführen.
Umlaufende,systemzugehörige Dichtungen zur Herstellung der geforderten Rauchdichtheit.
Verglasungsdichtungen und erforderliche aufschäumende Brandschutzdichtungen entsprechend den
maßgebenden Systemnachweisen.
Der untere Türabschluss ist schwellenlos,ohne Auflaufschwelle und ohne sichtbares Stahlrohr im
Bodenbereich auszuführen. Hierzu ist eine beim Schließen automatisch absenkende,systemgeeignete
Bodendichtung vorzusehen, die auf dem bauseitigen fertigen Bodenbelag wirksam abdichtet

Die Dichtungsanschlüsse im Bereich des Mittelanschlags und der seitlichen Rahmenprofile sind aufeinander abzustimmen.

Die Abdichtung der fest verglasten Seitenteile und Oberlichter einschließlich der Anschlüsse an Türrahmen,
Pfosten,

Die Ausführung einschließlich Bodenanschluss muss von den maßgebenden Nachweisen des angebotenen Türsystems erfasst sein.

Beschlagaufnahme und Verstärkungen

t

Es dürfen ausschließlich Beschläge verwendet werden,die für das angebotene T90-RS-Türsystem geeigne
und nach dessen maßgebenden Nachweisen zulässig sind.

Die Profile sind für die jeweils beschriebene Beschlagsausstattung sowie die vorgesehenen Türschließer, Schließfolgeregelungen und gegebenenfalls Drehantriebe und Klemmschutzsysteme auszulegen.

d Leitungsführungen sind systemgerecht vorzusehen

Erforderliche Verstärkunge
und in der Werk-und Montageplanung darzustellen

g

Die aus den fest verglasten Seitenteilen und Oberlichtern resultierenden Lasten sind bei der Dimensionierun
der Rahmen-,Pfosten-, Riegel-und Anschlusskonstruktionen zu berücksichtigen.

Montage und Kennzeichnung

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Die Montage der Türanlage einschließlich der fest verglasten Seitenteile und Oberlichter sowie sämtliche
Baukörperanschlüsse sind entsprechend den maßgebenden Verwendbarkeits- und
Anwendbarkeitsnachweisen und den zugehörigen Montagevorgaben auszuführen

Die Brandschutzabschlüsse sind mit der vorgeschriebenen dauerhaften Kennzeichnung zu versehen.

Abmessungen und Oberfläche

Gesamtabmessungen der Elemente,Abmessungen und Anordnung der Seitenteile und Oberlichter, lichte
Durchgangsmaße sowie Flügelteilung gemäß Einzelpositionen und Ausführungszeichnungen.

e

Der Auftragnehmer hat zu prüfen, dass sämtliche Abmessungen, insbesondere die Glasfeldgrößen und di
Gesamtabmessungen der Konstruktion,

Oberflächenbeschichtung und Farbton gemäß Technischen Vorbemerkungen und Einzelpositionen.

ch

g

d eile

BeschlagsausstattungB1
Beschlagsausstattung B1-Ein-und zweiflügelige Aluminium-Brandschutztüren T30-RS
Sämtliche Beschläge sind als aufeinander abgestimmte,für das angebotene Türsystem geeignete und na
dessen maßgebenden Nachweisen zulässige Komponenten zu liefern und zu montieren.Die
Beschlagsausstattung ist vollständig funktionsfähig herzustellen und einzustellen.Die Beschlagsausstattu
B1gilt für ein-und zweiflügeligeT30-RS-Türen entsprechend der Türliste und den Einzelpositionen. Bei
einflügeligen Türen bezeichnet "Gehflügel"den einzigen Türflügel; Standflügel, Standflügelverriegelung un
Schließfolgeregelung entfallen.Die vollständige T30-RS-Konstruktion einschließlich fest verglaster Seiten
und Oberlichter muss in der jeweiligen ein-oder zweiflügeligen Ausführung,den vorgesehenen
Abmessungen und der Einbausituation von den maßgebenden Systemnachweisen erfasst sein.

Systemzubehör Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Montage der beschriebenen Beschlagsausstattung

erforderlichen systemzugehörigen Zubehörteile sind mitzuliefern und einzubauen,
einzeln aufgeführt sind. Hierzu gehören insbesondere Drückerstifte,Rosetten,Dichtstücke,Befestigungs-
und Verbindungsmittel sowie erforderliche beschlagbezogene Fußpunktabdichtungen.

ür

Schloss und Drückergarnitur am Gehflügel
Gehflügel mit Notausgangsverschluss nach DIN EN179, Schlossfunktion D, einschließlich Blindzylinder.

die in der Türliste beziehungsweise den Einzelpositionen als Vollpaniktüren bezeichneten zweiflügeligen

er

et

n

r

Türen gelten abweichend die Anforderungen der gesonderten Beschlagsausstattung B3
Der Gehflügel muss von der Fluchtseite mit einer einzigen Betätigung des Türdrückers ohne Schlüssel od
vergleichbares Hilfsmittel freigegeben werden könne
Schloss,Drückergarnitur,
Verschlusskombination auszuführen.
Brand-/Rauchschutztürsystem sowie für die tatsächlichen Flügelabmessungen und Flügelgewichte geeign
und zulässig sein.
Schlossstulp und Schließbleche aus Edelstahl.Befestigung entsprechend den Vorgaben des Tür
Verschlusssystems
Beidseitige Drückergarnitur aus Edelstahl V2A,geschliffen,Korn 240,mit gekröpftem Drücker und ovalen
Rosetten.Ausführung für Feuer-und Rauchschutzabschlüsse nach DIN18273 sowie als Bestandteil der
nachgewiesenen Verschlusskombination nach DIN EN 179.
Die Befestigungen der Drückergarnitur sind verdeckt auszuführen.Die Befestigungsart muss den Vorgab
der nachgewiesenen Beschlagkombination entsprechen.
Zum Blindzylinder passende Profilzylinderrosetten aus Edelstahl V2A,geschliffen,Korn240,mit verdeckt
Befestigung.

eibriegel Bei als

Standflügelverriegelung bei zweiflügeligen Türen ohne Vollpanikfunktion
Nur bei zweiflügeligen Türen ohne Vollpanikfunktion:
einschließlich zugehöriger Verriegelungsstangen,Führungen,Schließteile und Bodenbuchse.

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Vollpaniktüren bezeichneten Türen ist diese Ausführung nicht zulässig;dort gilt die gesonderte
Beschlagsausstattung B3.
Ausführung und Anordnung entsprechend den maßgebenden Nachweisen und Montagevorgaben des
angebotenen Türsystems.
Sichtbare Teile der Betätigung aus Edelstahl,geschliffen,Korn240.
systemgerecht.
Die Verriegelung ist mit dem Gehflügelschloss, der Schließfolgeregelung und den Dichtungen, insbesondere
im Bereich des Mittelanschlags und des unteren Türabschlusses, abzustimmen.
Die Standflügelverriegelung ist so auszubilden, dass der Standflügel nach der selbsttätigen Schließung ohne
weiteren manuellen Eingriff die nach dem Türsystem erforderliche Verriegelungsstellung erreicht.Bei Türen
ohne Vollpanikfunktion erfolgt die manuelle Entriegelung über den vorgesehenen Falztreibriege
Rollentürbänder für Aluminium-Brandschutztüren T30-RS
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von22×170mm, für die Verwendung a
angebotenen Brand-/Rauchschutztürsystem geeignet und nach dessen maßgebenden Nachweisen zulässig.
Bandsystem für Flügelgewichte bis210kg. Die Eignung für diese Flügellast ist durch einen entsprechenden
System-beziehungsweise Herstellernachweis zu belegen
Anzahl,
Flügelgewichten,Flügelabmessungen und Beanspruchungen nach den Vorgaben des angebotenen Systems
festzulegen.Zusätzliche Beanspruchungen durch Türschließer und gegebenenfalls Drehantrieb sind zu
berücksichtigen.
Überschreiten die tatsächlichen Flügelgewichte die vorstehend angegebene Tragfähigkeit,sind entsprechen
höher belastbare
Befestigungen und Verstärkungen vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Soweit für die erforderliche Tragfähigkeit größere Bandabmessungen notwendig sind,sind diese unte
Beachtung der Systemnachweise zulässig und in der Werk-und Montageplanung darzustellen.

Die tatsächlichen Flügelgewichte sind vom Auftragnehmer anhand der vorgesehenen Konstruktion

einschließlich Verglasung und Beschlagsausstattung zu ermitteln. Die zulässigen Einsatzgrenzen des
vollständigen Türsystems und der Schloss- und Beschlagkombination sind einzuhalten. E
Bandanzahl ist nur zulässig,soweit diese Ausführung durch die Systemvorgaben und Nachweise abgedeckt
ist.Die Verankerungs- und Feinjustierungstechnik ist im Türfalz anzuordnen.Eine Feinjustierung muss ohne
Aushängen des Türflügels möglich sein
Gebrauchsklasse nach DIN EN1935: Klasse
Korrosionsbeständigkeit nach DIN EN 1670:mindestens Klasse
Bandklasse nach DIN EN1935:mindestens Klasse13
Die Bandanordnung ist für die geforderte Dauerfunktion des vollständigen Türelements nach DIN EN12400,
mindestens Klasse 7,auszulegen.Der entsprechende Nachweis ist für die angebotene Türkonstruktion
vorzulegen
Die Anordnung der Bänder ist mit dem vorgesehenen Klemmschutz abzustimmen.

Sämtliche systemzugehörigen Befestigungen und erforderlichen Verstärkungen sind Bestandteil der Leistung.

Elektrischer Türöffne
Gehflügel mit systemgeeignetem elektrischem Türöffner12V mit Rückmeldekontakt,abgestimmt auf
Schloss,Schließblech und die vorgesehene Verschlusskombination nach DIN EN179beziehungsweise bei
entsprechender Zuordnung nach DIN EN 1125. Bei Vollpaniktüren ist die elektrische Freigabe auf die
vollständige Geh- und Standflügel-Verschlusskombination abzustimmen;
Fluchtfunktion beider Flügel nicht beeinträchtigen.
Der elektrische Türöffner muss für die Verwendung am angebotenen Brand-/Rauchschutztürsystem geeigne
und nach den maßgebenden Nachweisen des Tür-und Verschlusssystems zulässig sein
Sämtliche für die türseitige Funktion erforderlichen Befestigungs-, Anschluss-und Verbindungsteile sowie die
erforderliche Leitungsführung innerhalb des Türelements bis zur vorgesehenen elektrischen Übergabestelle
sind Bestandteil der Beschlagsausstattung.
Bei Türen mit Drehflügelantrieb ist die elektrische Freigabe mit der Antriebssteuerung abzustimmen. Vor

Beginn der motorischen Öffnungsbewegung muss die erforderliche Freigabe des Gehflügels sichergestellt

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sein
Die Notausgangsfunktion,die sichere Selbstschließung und Verriegelung sowie die geforderten Brand- und
Rauchschutzeigenschaften dürfen durch den elektrischen Türöffner nicht beeinträchtigt werden. Be
Vollpaniktüren gilt dies für beide Flügel,auch bei Ausfall der Stromversorgu

N

el

n

Türschließer und Schließfolgeregelung
Einflügelige Türen mit einem obenliegenden Gleitschienentürschließer nach DIN EN1154;
Türen mit je einem solchen Türschließer an Geh-und Standflügel.Die Türschließer müssen für die
Verwendung am angebotenen Brand-/Rauchschutztürsystem geeignet sein.Bei Türen mit Drehflügelantrie
am Gehflügel gelten die nachfolgenden Regelungen zur Einbindung des Antriebs.
Bei zweiflügeligen Türen:Gleitschienensystem mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung nach DI
EN1158,bei Ausführung mit zwei Gleitschienentürschließern als durchgehendes System.Die
Schließfolgeregelung muss gewährleisten,dass der Standflügel vor dem Gehflügel schließt und beide Flüg
ihre ordnungsgemäße Schließstellung erreichen.
vorzusehen.
Die Türschließer sind entsprechend den tatsächlichen Flügelbreiten,Flügelgewichten und Beanspruchunge
auszuwählen. Die zulässigen Einsatzgrenzen des angebotenen Systems, insbesondere Bandabstände und
bei zweiflügeligen Türen die Mindestbreite des Standflügels,sind einzuhalte

s n

ht

e

Beschlagsausstattung B2
Beschlagsausstattung B2-Zweiflügelige Aluminium-Brandschutztüren T90-
Ausführung wie Beschlagsausstattung B1hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen,des Systemzubehör
sowie der Schloss-und Beschlagsausstattung entsprechend der in Türliste und Einzelpositionen festgelegt
Fluchtfunktion, jedoch für zweiflügelige,feuerbeständige,rauchdichte und selbstschließende Aluminium-
Türabschlüsse T90-RS.Bei Türen ohne Vollpanikfunktion gelten die Anforderungen an Schlossfunktion D,
Blindzylinder, beidseitige Drückergarnitur und Falztreibriegel.Bei als Vollpaniktüren bezeichneten Türen gilt
stattdessen die gesonderte Beschlagsausstattung B3für Geh-und Standflügel; Falztreibriegel sind dort nic
zulässig.Sämtliche übernommenen Beschlagkombinationen müssen für das angeboteneT90-RS-System
nachgewiesen sein; Nachweise allein für T30-RS oder RS genügen nicht.
Für Türbänder, Türschließer und Feststellanlage gelten die nachfolgenden Festlegungen.Die vollständige
Konstruktion einschließlich fest verglaster Seitenteile und Oberlichter,
Beschläge, B
Einbausituation von den maßgebenden Verwendbarkeits-und Anwendbarkeitsnachweisen für die gefordert
T90-RS-Ausführung erfasst sein.

n.

Rollentürbänder für Aluminium-Brandschutztüren T90-RS
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder,vorgesehene Abmessung22×170
angebotenen T90-RS-System geeignet und nach dessen maßgebenden Nachweisen zulässig.Die
Ausführung ist auf die erforderliche Tragfähigkeit und die nachgewiesene Systemkonfiguration abzustimme
Die erforderliche Tragfähigkeit des Bandsystems ist anhand der tatsächlichen Flügelgewichte,
Flügelabmessungen, Bandabstände und Beanspruchungen zu bemessen.Die Eignung der vorgesehenen
Bandkombination einschließlich ihrer Befestigung ist durch die maßgebenden Systemnachweise und die
zugehörigen Bemessungsangaben des Herstellers zu belegen;eine pauschale Tragfähigkeitsvorgabe von
120kg gilt nicht.
Anzahl, Anordnung und Befestigung der Bänder sind vom Auftragnehmer entsprechend den tatsächlichen
Flügelgewichten, Flügelabmessungen und Beanspruchungen nach den Vorgaben des angebotenen T90-R
Systems festzulegen. Zusätzliche Beanspruchungen durch Türschließer, Feststellung und gegebenenfalls
Drehflügelantrieb sind zu berücksichtigen.
Sämtliche für die ermittelten Lasten erforderlichen,für das angebotene T90-
Bänder einschließlich Befestigungen und Verstärkungen sind vorzusehen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Die zulässigen Belastungs-
überschritten werd

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er

; d

Soweit für die erforderliche Tragfähigkeit oder nach den T90-RS-
Bandabmessungen notwendig sind, sind diese unter Beachtung der Systemnachweise vorzusehen und in d
Werk-und Montageplanung darzustelle
Die tatsächlichen Flügelgewichte sind vom Auftragnehmer anhand der vorgesehenen T90-RS-Konstruktion
einschließlich Brandschutzverglasung,Brandschutzeinlagen und Beschlagsausstattung zu ermitteln.Die
zulässigen Einsatzgrenzen des vollständigen Türsystems und der Schloss- und Beschlagkombination sind
einzuhalten.Eine Erhöhung der Bandanzahl ist nur zulässig,soweit diese Ausführung durch die
Systemvorgaben und Nachweise abgedeckt ist.
Die Verankerungs- und Feinjustierungstechnik ist im Türfalz anzuordnen.
Aushängen des Türflügels möglich sein
Gebrauchsklasse nach DIN EN1935: Klasse4.
Korrosionsbeständigkeit nach DIN EN1670:mindestens Klasse4.
Bandklasse nach DIN EN 1935:mindestens Klasse 13, soweit für die tatsächlichen Lasten ausreichend
erforderlichenfalls höhere Klasse gemäß Bemessung und Systemnachweis. Die Bandklassifizierung ersetz
nicht den Nachweis der Tragfähigkeit und der zulässigen Verwendung am angebotenen T90-RS
Die Bandanordnung ist auf die nach Nutzung und Beanspruchung erforderliche Dauerfunktion des
vollständigen Türelements abzustimmen. Die erforderliche Klasse nach DIN EN12400
anhand der vorgesehenen Nutzung festzulegen und für die angebotene T90-RS-Konstruktion nachzuweise
Klasse6wird nicht pauschal vorausgesetzt.Die Dauerfunktionsanforderungen der maßgebenden Brand- u
Rauchschutznachweise sind zusätzlich einzuhalten. Die Festlegung ist vor Fertigung mit dem Auftraggeber
abzustimmen
Sämtliche systemzugehörigen Befestigungen und erforderlichen Verstärkungen sind Bestandteil der
Leistung.
Türschließer,Schließfolgeregelung und Feststellanlag
Türschließer nach DIN EN1154und Gleitschienensystem mit mechanischer Schließfolgeregelung nach DI
EN1158entsprechend den Anforderungen der Beschlagsausstattung B1,jedoch für das angebotene T90-
RS-System nachgewiesen und zusätzlich mit elektrischer Offenhaltefeststellung nach DIN EN1155
integrierter Rauchmeldezentrale einschließlich Rauchmelder und Netzteil.
Die Anforderungen an die mechanische Leichtlauffunktion am Gehflügel,die barrierefreie Bedienung

Einstellung und Prüfung sowie den größtmöglichen Öffnungswinkel und die Schließverzögerung gemäß

BeschlagsausstattungB1 gelten entsprechend,soweit die Ausführung und Einstellung durch die
maßgebenden T90-RS- und Feststellanlagennachweise abgedeckt sind.Die sichere Selbstschließung und
Verriegelung müssen auch bei den tatsächlichen T90-RS-Flügellasten gewährleistet sein.
Die Feststellanlage muss für die Verwendung am angebotenen zweiflügeligen T90-RS-Abschluss geeignet
und entsprechend ihrer maßgebenden allgemeinen Bauartgenehmigung ausgeführt sein.Die Zulässigkeit
der Kombination mit dem Türsystem, der Montageart und gegebenenfalls dem Drehflügelantrieb ist
nachzuweisen. Der Nachweis einer Feststellvorrichtung nach DIN EN1155 allein ersetzt diesen
Systemnachweis nicht.
Offenhaltefeststellung für Geh-und Standflügel. Die Feststellpositionen sind innerhalb des zulässige
Einstellbereichs auf die vorgesehene Nutzung und die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen.
Die Offenhaltefeststellung muss gemäß dem Anlagennachweis manuell überwindbar sein. Bei
Raucherkennung,Betätigung der Handauslösetaster oder Ausfall der Stromversorgung sowie in den nach

dem Anlagennachweis auslöserelevanten Störfällen muss die Offenhaltefeststellung aufgehoben werden.

n.

t

Beide Flügel müssen anschließend selbsttätig in der durch die Schließfolgeregelung vorgegebenen
Reihenfolge vollständig schließen und die systemseitig erforderliche Verriegelungsstellung erreichen
Leichtlauffunktion und Schließverzögerung dürfen den vorgeschriebenen Schließablauf nicht beeinträchtige
Rauchmeldezentrale mit optischer Betriebszustands-,Störungs-und Verschmutzungsanzeige sowie
Anschlussmöglichkeiten für die zusätzlichen Deckenrauchmelder und Handauslösetaster.
Die Feststellanlage ist für den Dauerbetrieb auszulegen.Versorgung der integrierten Energieversorgung mi
230V AC, 50Hz.
angebotenen System vorgesehenen Betriebsspannun
Sämtliche Komponenten müssen als aufeinander abgestimmte Feststellanlage nachgewiesen sein.
doppelte Ausstattung und Berechnung ist auszuschließen

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Zusätzliche Rauchmelder und Auslösetaster
Zusätzliche Deckenrauchmelder sind auf beiden Seiten der Tür anzuordnen.Anzahl und Lage sämtliche
Rauchmelder einschließlich des integrierten Melders sind nach der Bauartgenehmigung der Feststellanlage
und der tatsächlichen Sturz-und Deckengeometrie festzulegen.
Seitenteile sind bei der Montage-und Melderplanung zu berücksichtigen.

Die erforderlichen Handauslösetaster zur manuellen Auslösung der Anlage sind einschließlich

zuschließen.

Befestigungsmitteln zu liefern und zu montieren.
Die zusätzlichen Deckenrauchmelder und Handauslösetaster sind vollständig mit der im
Türschließer-/
Verkabelung und Elektroanschlüsse
Die Zuleitung sowie die Lieferung und Montage der Übergabedose erfolgen bauseits durch das
Elektrogewerk.
Die vollständige anlagenseitige Verkabelung sämtlicher Komponenten einschließlich der Leitungsführung bis
zur Übergabedose sowie der Aufschaltung der Anlage an der Übergabedose ist Leistung des
Auftragnehmers.Dies umfasst sämtliche erforderlichen Leitungen,Anschlüsse,Befestigungs- u
Verbindungsmittel
Lage und Ausführung der Übergabedose,Anschlussanforderungen und Leitungsführung sind vo
Auftragnehmer im Rahmen der Werk-und Montageplanung mit dem Elektrogewerk abzustimmen und i
Anschluss-und Kabelplan darzustellen.Die Anschlussleitungen sind eindeutig zu kennzeichnen.

Die Leitungsführung innerhalb der Türkonstruktion und die Zuführung zum Gleitschienensystem sind

r

verdeckt auszuführen.
entsprechend den maßgebenden T90-RS-Systemnachweisen vorzusehen und in der Werk- und
Montageplanung darzustellen.Die nachgewiesenen Feuer-und Rauchschutzeigenschaften einschließlich de
festen Verglasungen dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Funktion, Inbetriebnahme und Abnahme Die vollständige Anlage ist nach Herstellung der erforderlichen Stromversorgung durch den Auftragnehmer

n

n

funktionsfähig einzustellen und in Betrieb zu nehmen. Das Zusammenwirken von Türschließern,
Schließfolgeregelung,mechanischer Leichtlauffunktion,Feststellung,Rauchmeldern und Handauslösetaster
ist zu prüfen
Das Verhalten bei Auslösung und Stromausfall ist zu prüfen und zu dokumentieren,
vollständige selbsttätige Schließen beider Flügel in richtiger Reihenfolge und das Erreichen der erforderliche
Verriegelungsstellung.Die Prüfung umfasst das Zusammenwirken mit Schloss,Standflügelverriegelung und
Dichtungen sowie gegebenenfalls dem Drehflügelantrie
Die nach der maßgebenden Bauartgenehmigung der Feststellanlage erforderliche Abnahmeprüfung ist durc
entsprechend qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen und zu dokumentieren.Vorgeschrieben
Kennzeichnungsschilder sind anzubringen.Abnahmeprotokoll sowie Prüf-und Wartungsbuch sind dem
Auftraggeber zu übergeben.Die für die ausgeführte T90-RS-Konstruktion maßgebenden Systemnachweise,
Montageunterlagen und erforderlichen Übereinstimmungsbestätigungen sind den Revisionsunterlagen
beizufügen.
Beschlagsausstattung B3
Beschlagsausstattung B3-Vollpanikausstattung mit Feststellanlage für zweiflügelige T30-RS- und T90-
Türen
Die Beschlagsausstattung B3 gilt für zweiflügelige T30-RS-und T90-RS-Türen mit Vollpanikfunktion un
Feststellanlage.Sie ergänzt die Beschlagsausstattung B1 bei T30-RS-Türen beziehungsweise B2 bei T
RS-Türen und ersetzt deren abweichende Vorgaben zu Gehflügelschloss,Drückergarnitur und
Standflügelverriegelung sowie bei B1die Ausführung ohne Offenhaltefeststellung.
der Türliste beziehungsweise den Einzelpositionen als "B1 mit B3 -Vollpanik und Feststellanlage" oder"B2
mit B3 -Vollpanik und Feststellanlage".Die übrigen Anforderungen der zugeordneten Grundausstattung
bleiben bestehen.B3ist keine eigenständige vollständige Grundausstattung.Einflügelige T30-RS-Türen
sowie zweiflügelige Türen ohne Zuordnung zu B3bleiben hiervon unberührt.
Geh-und Standflügel mit aufeinander abgestimmter, ge

Verschlusskombination aus Gehflügelschloss und Panikgegenkasten beziehungsweise Panik- Standflügelschloss einschließlich der erforderlichen Verriegelungsstangen, Führungen, Schließteile und

Druckdatum: 04.11.2026 Seite: 17 von 32

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r

s

Bodenbuchsen.Falztreibriegel sind bei diesen Türen nicht zulässig.Die Entriegelung des Standflügels darf
keine gesonderte Betätigung im Türfalz voraussetzen
Jeder Flügel muss von der Fluchtseite durch eine einzige Betätigung seines vorgesehene
Betätigungselements ohne Schlüssel oder sonstiges Hilfsmittel freigegeben werden können.Bei Betätigung
des Standflügels muss die systemseitig erforderliche Freigabe des Gehflügels zwangsläufig erfolgen.Die
Öffnung über den Standflügel darf keine vorherige separate Betätigung des Gehflügelbeschlags erfordern.
Auch die gleichzeitige Betätigung beider Flügel muss eine sichere Flucht ermöglichen.
Betätigungsart gemäß Türliste und Einzelposition:Notausgangsverschlüsse mit Drückern nach DIN EN 179
oder Paniktürverschlüsse mit horizontalen Betätigungsstangen nach DIN EN 1125,jeweils an Geh- un
Standflügel.Die Bezeichnung Vollpanik allein legt die Betätigungsart nicht fest. Die Zuordnung ist anhand d
vorgesehenen Nutzung und des Fluchtwegkonzepts vor Bestellung eindeutig festzulegen.Bei Ausführung
nach DIN EN1125ersetzen die horizontalen Betätigungsstangen auf der Fluchtseite die dort beschriebenen
Drücker.
Schlossfunktion,Außenbeschlag und gegebenenfalls Blindzylinder sind entsprechend der geforderten
Zutrittsfunktion und der nachgewiesenen Vollpanik-Kombination auszuführen.Die Vorgaben der
Grundausstattung gelten nur, soweit sie mit dieser Kombination vereinbar sind. Sichtbare Beschlagteile aus
Edelstahl beziehungsweise in Edelstahloptik entsprechend der übrigen Beschlagsausstattung; Befestigung
und Ausführung systemgerecht
Schlösser, Betätigungselemente, Verriegelungen und Schließteile müssen als vollständige Kombination für
die jeweilige zweiflügelige T30-RS-beziehungsweise T90-RS-Konstruktion, die tatsächlichen
Flügelabmessungen und Flügelgewichte nachgewiesen sein.
geprüfter Komponenten genügt nicht. Zulässige Mindestflügelbreiten und sonstige Einsatzgrenzen sin
einzuhalten.
Die Vollpanikausstattung ist mit Türschließern,Schließfolgeregelung, Dichtungen,Feststellanlage und
gegebenenfalls Drehflügelantrieb abzustimmen. E
systemzugehörige Mitnahmevorrichtungen sind mitzuliefern und einzubauen.
Standflügel muss der Gehflügel so weit mitgenommen werden,dass die Schließfolgeregelung wirksa
werden kann. Nach der Freigabe müssen die Flügel selbsttätig in der erforderlichen Reihenfolge schließen
und ohne zusätzlichen manuellen Eingriff die nach dem Türsystem erforderliche Verriegelungsstellung
erreichen
Die Vollpanikfunktion beider Flügel,die erforderliche Mitnahme sowie Selbstschließung, S
Verriegelung sind an der fertig montierten Tür zu prüfen und zu dokumentieren, einschließlich des Verhalten
bei Auslösung der Feststellanlage und bei Stromausfall.Sämtliche für die vollständige Vollpanikausstattung
erforderlichen Systemteile und Nachweise sind in die Einheitspreise der entsprechend bezeichneten Türen
einzukalkulieren.
Feststellanlage bei Vollpaniktüren T30-RS und T90-RS
Geh-und Standflügel sind mit einer auf die Vollpanik-Verschlusskombination abgestimmten Feststellanlage
auszuführen. Für Türschließer,Schließfolgeregelung und elektrische Offenhaltefeststellung,
Rauchmeldezentrale,zusätzliche Rauchmelder, Handauslösetaster,
sowie Funktion,Inbetriebnahme und Abnahme gelten die entsprechenden Abschnitte der
Beschlagsausstattung B2. BeiT30-RS-Türen sind diese Anforderungen auf das angeboteneT30-RS-Syste
anzuwenden; die dortigen T90-RS-Systembezüge werden für diese Türen durch T30-RS ersetzt.Die
Anforderungen an Türbänder und Tragfähigkeit richten sich weiterhin nach der jeweiligen Grundausstattung
B1beziehungsweise B2.
Die gesamte Kombination aus Türsystem,Vollpanikverschluss,Schließmitteln
Feststellanlage muss für die jeweiligeT30-RS-beziehungsweise T90-RS-
Dies gilt einschließlich fest verglaster Seitenelemente und Oberlichtfelder,der vorgesehenen Montage- und
Befestigungsarten und eines gegebenenfalls vorhandenen Drehflügelantriebs.Die Feststellanlage ist
entsprechend ihrer maßgebenden Bauartgenehmigung auszuführen
Bei Raucherkennung,Handauslösung,
auslöserelevanten Störungen muss die Feststellung beider Flügel aufgehoben werden.Beide Flügel müsse
anschließend selbsttätig in der erforderlichen Reihenfolge vollständig schließen und die systemseitig
erforderliche Verriegelungsstellung erreichen.Die mechanische Fluchtfunktion über Geh-
muss auch bei geschlossener und verriegelter Tür sowie bei Stromausfall erhalten bleiben

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LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren
Bei B1mit B3 ergänzt die Feststellanlage die T30-RS-Grundausstattung.Bei B2mit B3ist die bereits in B2
enthaltene Feststellanlage auf die Vollpanikausstattung abzustimmen. Eine doppelte Ausstattung oder
Berechnung von Türschließern,Schließfolgeregelung,Feststellanlage, Rauchmeldern,Auslösetastern oder
sonstigen gemeinsam genutzten Komponenten ist auszuschließen.Bei gesondert ausgeschriebenem
Drehflügelantrieb sind dessen Schließ-und Offenhaltefunktionen in die gemeinsame Anlage einzubinden.
Beschlagsausstattung B4
Beschlagsausstattung B4- EinflügeligeT30-RS-Türen mit Drehflügelantrieb und Panikfunktion D ohne
zusätzliche Offenhaltefeststellun
Die Beschlagsausstattung B4 gilt für die in der Türliste beziehungsweise den Einzelpositionen entsprechend
bezeichneten einflügeligen Aluminium-Brandschutztüren T30-RS mit Drehflügelantrieb und Panikfunktion D.
Sie basiert auf der einflügeligen Ausführung der Beschlagsausstattung B1und den nachfolgenden
Anforderungen an den Drehflügelantrieb, mit den hier beschriebenen Ergänzungen und Abweichungen
Standflügelverriegelung und Schließfolgeregelung entfallen. Die Zuordnung in der Einzelposition erfolgt durc
Verweis auf Beschlagsausstattung B4und die gesonderte Antriebspositio
Schloss und Drückergarnitur
Türflügel mit Notausgangsverschluss nach DIN EN179,Panikfunktion D(Durchgangsfunktion),
einschließlich Blindzylinder entsprechend B1.Schloss,beidseitige Drückergarnitur,Drückerstift und
Schließteile sind als gemeinsam nachgewiesene Kombination für die angebotene einflügelige T30-RS-
auszuführen.
oder sonstiges Hilfsmittel geöffnet werden können.Die mechanische Fluchtfunktion muss unabhängig vom
Antrieb und von der Stromversorgung erhalten bleiben
Schlossfreigabe und Selbstschließung
Die für die motorische Öffnung erforderliche elektrische Fallen-beziehungsweise Schlossfreigabe ist auf die
nachgewiesene Verschlusskombination mit Panikfunktion D abzustimmen. Vor Beginn der
Öffnungsbewegung muss die erforderliche Freigabe sichergestellt sein. Freigabezeiten und gegebenenfalls
Verriegelungsrückmeldungen sind in die Antriebssteuerung einzubinden.Nach dem Schließen muss die Tür
ihre systemseitig erforderliche gesicherte Schließstellung erreichen.
Der Drehflügelantrieb muss für den Einsatz an der angebotenen einflügeligen T30-RS-Tür einschließlich der
tatsächlichen Flügelabmessungen und Flügelgewichte nachgewiesen sein. Seine mechanische
Schließfunktion muss die sichere Selbstschließung einschließlich Überwindung der Dichtungs- und
Schlossfallenwiderstände gewährleisten. Ein zusätzlicher Türschließer ist nur vorzusehen,
nachgewiesene Systemausführung dies erfordert.Eine doppelte Ausstattung oder Berechnung derselben
Schließfunktion ist auszuschließen.
Betrieb ohne zusätzliche Offenhaltefeststellung
Eine zusätzliche elektrische oder mechanische Offenhaltefeststellung ist nicht vorzusehen.
Daueroffen ist zu sperren und darf dem Nutzer nicht zur Verfügung stehen. Nach der für den sicheren
Durchgang erforderlichen und systemseitig zulässigen Offenhaltezeit muss die Tür selbsttätig schließen.Die
kurzzeitige Offenhaltezeit des automatischen Öffnungszyklus ist auf Nutzung,
Sicherheitsanforderungen abzustimme
Der Verzicht auf eine zusätzliche Feststellvorrichtung bedeutet nicht automatisch, dass die antriebsseitig
erforderliche Feststellanlagenfunktion,Raucherkennung oder Auslöseeinrichtung entfallen darf.
konkrete Tür-Antriebs-Kombination nach den maßgebenden Nachweisen erforderlichen Brand-und
Rauchauslöseeinrichtungen einschließlich Handauslösung,Energieversorgung,Überwachung und Abnahme
sind Bestandteil der Ausführung.Eine Ausführung vollständig ohne Feststellanlage ist nur zulässig,wenn sie
für die angebotene Kombination und Betriebsweise ausdrücklich nachgewiesen ist. Diese Systemeignung is
vor Bestellung zu prüfen und vorzulege
Bei Brand-
Selbstschließung gewährleistet sein. Automatische Öffnungsimpulse und weitere Antriebsfunktionen sind
entsprechend dem maßgebenden Nachweis zu behandeln;sie dürfen die erforderliche Brandschutzfunktion
nicht beeinträchtigen.Die manuelle Fluchtfunktion bleibt erhalten.
Antriebsumfang und Prüfung
Im Übrigen gelten die nachfolgenden Anforderungen an den Drehflügelantrieb hinsichtlich Montage,
barrierefreier Bedienung,Sicherheitssensorik,Türtastern, elektrischer Ausführung,Verkabelung
Risikobeurteilung,Inbetriebnahme und Dokumentation. Die vorstehendenB4-Regelungen zur Offenhaltung
haben Vorrang vor abweichenden Angaben zu Betriebsarten im allgemeinen Antriebstext.Anforderungen an

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s t

Raucherkennung und Auslösung bleiben entsprechend dem erforderlichen Systemnachweis bestehe
Zu prüfen und zu dokumentieren sind insbesondere Panikfunktion D,automatische und manuelle Öffnung,
elektrische Schlossfreigabe,Sicherheitssensorik,selbsttätige Schließung und gesicherte Schließstellung, da
Verhalten bei Stromausfall und Brand-beziehungsweise Rauchauslösung sowie die Sperrung der Betriebsa
Daueroffen.Beschlags-und Antriebsposition sind ohne doppelte Berechnung gemeinsam genutzter
Komponenten aufeinander abzustimm
Beschlagsausstattung B5
Beschlagsausstattung B5- Zweiflügelige T90-RS-Türen ohne Vollpanik und ohne Feststellanlage
Die Beschlagsausstattung B5 gilt für die in der Türliste beziehungsweise den Einzelpositionen entsprechend
bezeichneten zweiflügeligen Aluminium-BrandschutztürenT90-RS,die betriebsmäßig geschlossen gehalten
werden.Ausführung ohne Vollpanikfunktion, ohne Feststellanlage und ohne Drehflügelantrieb.
Zuordnung erfolgt durch Verweis auf "Beschlagsausstattung B5"
Systemanforderungen und Türbänder
Für die allgemeinen Anforderungen, das Systemzubehör und die Rollentürbänder gelten die Anforderungen
der Beschlagsausstattung B2 für das angebotene T90-RS-System.Dies umfasst insbesondere die
lastgerechte Bemessung der Bänder,Befestigungen und Verstärkungen sowie die Nachweise für die
vollständige Konstruktion einschließlich fest verglaster Seitenelemente und Oberlichtfelder.Die für B
beschriebene Feststellanlage gehört nicht zur Beschlagsausstattung B5.
Schloss und Drückergarnitur am Gehflügel
Gehflügel mit Notausgangsverschluss nach DIN EN179,Schlossfunktion D und Blindzylinder sowie
beidseitiger Edelstahl-Drückergarnitur entsprechend Beschlagsausstattung B1.Schloss,
Drückerstift und Schließteile müssen als gemeinsam nachgewiesene Kombination für die angebotene T90-
RS-Tür und die tatsächlichen Flügelabmessungen und Flügelgewichte geeignet und zulässig sein. D

Gehflügel muss von der Fluchtseite mit einer einzigen Drückerbetätigung ohne Schlüssel oder sonstiges

s

Hilfsmittel freigegeben werden können. Die Ausführung ohne Vollpanik betrifft die fehlende Fluchtfunktion de
Standflügels;die Notausgangsfunktion des Gehflügels bleibt bestehen.
Standflügelverriegelung ohne Vollpani
Standflügel mit systemgeeignetem Falztreibriegel einschließlich Verriegelungsstangen,
Schließteilen und Bodenbuchse entsprechend Beschlagsausstattung B1,jedoch für das angeboteneT90-R
System nachgewiesen.Die manuelle Entriegelung erfolgt über den Falztreibriegel.
Schließung muss der Standflügel ohne zusätzlichen manuellen Eingriff die systemseitig erforderliche
Verriegelungsstellung erreichen.Verriegelung, Gehflügelschloss, Schließfolgeregelung und Dichtungen sind
aufeinander abzustimmen
Die Fluchtfunktion ist auf den Gehflügel beschränkt.Die für den Fluchtweg erforderliche lichte
Durchgangsbreite muss deshalb über den Gehflügel verfügbar und anhand der Türliste und des
Fluchtwegkonzepts bestätigt sein.
freigegebene Fluchtwegbreite angesetzt werden.
Türschließer und Schließfolgeregelung ohne Feststellung
Geh-und Standflügel mit obenliegenden Gleitschienentürschließern nach DIN EN 1154
Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158 entsprechend Beschlagsausstattung B1, f
angebotenen T90-RS-System nachgewiesen.Die Schließfolgeregelung muss gewährleisten,dass de
Standflügel vor dem Gehflügel schließt und beide Flügel ihre ordnungsgemäße Schließ-
Verriegelungsstellung erreichen.
Die Türschließer sind entsprechend den tatsächlichen T90-RS-Flügelgewichten,Flügelbreiten
und Schlosswiderständen sowie den zulässigen Montagearten auszuwählen und einzustellen.
Anforderungen aus B1an mechanische Leichtlauffunktion, barrierefreie Bedienung,Montage,
Öffnungswinkel,Oberflächen und Funktionsprüfung gelten entsprechend. Eine Schließverzögerung ist nur i
Rahmen der maßgebendenT90-RS-Systemnachweise zulässig
Elektrische und mechanische Offenhaltefeststellungen sind nicht vorzusehen.Nach dem Loslassen müssen
die Türflügel selbsttätig vollständig schließen,gegebenenfalls nach Ablauf einer zulässigen
Schließverzögerung. Eine Rauchmeldezentrale, Feststellvorrichtungen, zugehörige Rauchmelder un
Handauslösetaster als Bestandteile einer Feststellanlage sind in B5nicht enthalten
Elektrischer Türöffner und ergänzende Ausstattung
Für den elektrischen Türöffner am Gehflügel einschließlich Rückmeldung, Anschluss und türseitiger
Leitungsführung gelten die Anforderungen der Beschlagsausstattung B1,

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die angeboteneT90-RS-Tür und Verschlusskombination nachgewiesenen Ausführung. Die elektrische
Freigabe darf Notausgangsfunktion,Selbstschließung,Verriegelung sowie Feuer-
beeinträchtigen.
Abschnitt auszuführen.
Prüfung und Dokumentation
An der fertig montierten Tür sind insbesondere die Notausgangsfunktion des Gehflügels,die manuelle
Entriegelung des Standflügels,die selbsttätige Schließung beider Flügel,die ordnungsgemäße Schließfolge
und das Erreichen der erforderlichen Verriegelungsstellungen zu prüfen und zu dokumentieren.Die Prüfung
umfasst die elektrische Freigabe einschließlich des Verhaltens bei Stromausfall.Die für die tatsächliche T90
RS-Ausführung maßgebenden Systemnachweise,Montageunterlagen und erforderlichen
Übereinstimmungsbestätigungen sind vorzulegen und mit den Revisionsunterlagen zu übergeben
Drehflügelantrieb
Drehflügelantrieb am Gehflügel von einflügeligen T30-RS-sowie zweiflügeligen T30-RS-und T90-RS-Türen
Geräuscharmer elektromechanischer Drehflügelantrieb für den Gehflügel der vorbeschriebenen Aluminium-
Brand-/Rauchschutztüren, soweit in der Türliste beziehungsweise Einzelposition vorgesehen:einflügelige
T30-RS-Türen sowie zweiflügelige T30-RS-und T90-RS-Türen.Einschließlich Steuerung, Anlenkelementen

Befestigungen und sämtlicher für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Systemkomponenten

üren entfallen g. eignet und nach ächlichen

ie Nutzung nach

liefern und betriebsfertig montieren.
Bei zweiflügeligen Türen erhält der Standflügel keinen Antrieb.Bei einflügeligen T30-RS-
sämtliche nachfolgenden Anforderungen an Standflügelschließer und Schließfolgeregelu
Der Antrieb muss für die Verwendung am angebotenen Brand-/
dessen maßgebenden Nachweisen zulässig sein.
Flügelabmessungen,Flügelgewichten und erforderlichen Öffnungs-und Schließkräften.
Ausführung unter Beachtung der DIN EN 16005
DIN18040-1
Antriebsart und Montageausführung
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu prüfen und festzulegen,ob der Drehflügelantrieb in ziehender
oder drückender Ausführung einzusetzen ist.Dabei sind insbesondere das tatsächliche Flügelgewicht
Flügelabmessungen,die erforderlichen Öffnungs-und Schließkräfte sowie die Einbau- un
Montageverhältnisse zu berücksichtigen
Die gewählte Ausführung muss den Vorgaben und Einsatzgrenzen des angebotenen Antriebssystems sowie
den maßgebenden Nachweisen des Brand-/Rauchschutztürsystems entsprechen und ist in der Werk-
Montageplanung darzustellen
Montage auf Band-oder Bandgegenseite,für DIN-links beziehungsweise DIN-
Gehflügel entsprechend der jeweiligen Einbausituation
Die Befestigung des Antriebs erfolgt über eine verdeckte,
Kabelkanal.Die Leitungszuführung zum Antrieb ist verdeckt auszuführen.Erforderliche
Leitungsdurchführungen sind mit der Profilkonstruktion abzustimmen und entsprechend den Vorgaben des
Tür-

s

Schließfunktion und Schließfolgeregelun
Antrieb mit einstellbarer mechanischer Schließkraft.Der Einstellbereich muss die tatsächlichen
Anforderungen des Türelements abdecken.Die Eignung ist für die gewählte ziehende oder drückende
Montageausführung nachzuweisen.
Bei Ausfall der Stromversorgung sowie bei Brand-
schließen.
Bei zweiflügeligen Türen ist die Schließfunktion des Antriebs mit dem Türschließer des Standflügels und der
Schließfolgeregelung abzustimmen.Bei geöffneten Türflügeln muss der Standflügel vor dem Gehflüg
schließen.Bei einflügeligen T30-RS-Türen muss der angetriebene Türflügel selbsttätig vollständig schließe
und die systemseitig erforderliche Verriegelungsstellung erreichen.Die ordnungsgemäße Schließfunktion d
vollständigen Türelements ist sicherzustellen
Eine doppelte Ausstattung oder Berechnung derselben Gehflügelschließfunktion innerhalb der

Beschlagsausstattung und der Antriebsposition ist auszuschließen.

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Betriebsarten und Funktionen
Betriebsarten Automatik, Daueroffen,Ausgangsbetrieb und Aus/Nacht,wählbar über einen im Antrieb
integrierten Programmschalter mit Anzeige der Betriebsart.
Wahlweise automatisches Öffnen über die Türtaster oder manuelles Öffnen mit einstellbarer motorischer
Servounterstützung. Di
Türstellung wirksam werden und auf die tatsächlichen Flügelabmessungen,
erforderliche Schließkrafteinstellung abgestimmt se
Die Anforderungen an die barrierefreie Bedienung nach DIN18040-1sind einzuhalten.Die Empfehlungen der
DIN SPEC1104/ CEN/TR 15894zum erleichterten Öffnen sind zu berücksichtigen.Bedienkräfte und
Funktion sind an der fertig montierten Anlage zu prüfen und zu dokumentieren.
Einstellbare Push-and-Go-Funktion zur Auslösung der automatischen Öffnung durch manuelles Anöffnen des
Gehflügels
Push-and-
sein.Die zulässigen Kombinationen der Betriebsfunktionen richten sich nach dem angebotenen System und
sind bei der Inbetriebnahme festzulegen

Niedrigenergiebetrieb mit auf Flügelabmessungen und Flügelgewicht abgestimmter Begrenzung der

.

Bewegungsenergie, Geschwindigkeiten und Kräfte entsprechend DIN EN16005.
Automatische Ermittlung beziehungsweise Anpassung der Fahrkurven an das Türelement.Öffnungs-und
Schließgeschwindigkeit, Antriebskräfte,Endschlag,Offenhaltezeit und Öffnungsdämpfung sind einstellbar
Die Einstellung muss innerhalb der für die gewählte Betriebsweise zulässigen Sicherheitsgrenzen erfolgen
Hindernisse und Blockierungen sind zu erkennen.Das sicherheitsgerechte Stoppen beziehungsweise
Reversieren ist auf die Bewegungsrichtung,
Brandschutzfunktion abzustimmen
Der unter Berücksichtigung der Einbausituation, der angrenzenden Bauteile und der Systemnachweise
größtmögliche Öffnungswinkel ist zu ermöglichen und in der Werk-und Montageplanung darzustellen
Diagnosefunktion und Fehlerspeicher. Die Notausgangsfunktion darf durch die gewählte Betriebsart nicht
beeinträchtigt werden.
Abdeckhaube im Farbton gemäß Vorbemerkungen

e,

Ansteuerung und Bedienelemente
Zwei berührungsfreie Türtaster zur Ansteuerung des Gehflügels,jeweils einer auf jeder Seite der Türanlag
einschließlich Befestigung, Verkabelung und Anschluss.
Erforderliche Rückstelltaster sowie Notschalter mit Glasscheibe einschließlich Befestigung und Anschluss.
Die Funktionen sind so abzustimmen
bleibt
Türanschlagpuffer, abgestimmt auf den vorgesehenen Öffnungswinkel und die Einbausituation.
Öffnungsdämpfung, Öffnungsbegrenzung und Türanschlag sind aufeinander abzustimmen
Raucherkennung und Auslösung
In die Antriebseinheit integrierte,
Energieversorgung.
Zusätzliche Deckenrauchmelder sind auf beiden Seiten der Tür anzuordnen.Die erforderlichen
Handauslösetaster zur manuellen Aufhebung der Offenhaltung sind einschließlich Befestigungsmitteln zu
liefern und zu montiere
Sämtliche Rauchmelder und Handauslösetaster sind vollständig mit der Rauchmeldezentrale zu verkabeln
und anzuschließen. Antrieb, Offenhaltefunktion, Rauchmeldezentrale,
Auslöseeinrichtungen müssen als geeignete Kombination für den vorgesehenen
Feuer-/Rauchschutzabschluss nachgewiesen sein.
Die Rauchmelder- undAuslösekreise sind entsprechend dem maßgebenden Systemnachweis zu
überwachen.Bei Raucherkennung, Handauslösung, Ausfall der Energieversorgung oder einer
auslöserelevanten Störung muss die Offenhaltung aufgehoben und die sichere Selbstschließung
gewährleistet werden.
Die Offenhaltung muss zusätzlich durch manuelles Bewegen des Türflügels in Schließrichtung aufgehobe
werden können.
Bei Alarmauslösung sind automatische Öffnungsimpulse einschließlich Push-and-Go so zu unterbinden, dass

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die erforderliche Schließfunktion nicht beeinträchtigt wird.Die manuelle Notausgangsfunktion muss erhalten
bleiben.
Rückstellung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft entsprechend dem angebotenen System
Schlossfreigabe und Antriebsschnittstellen
Die für die automatische Öffnung des Gehflügels erforderliche elektrische Fallen- beziehungsweise
Schlossfreigabe ist einschließlich sämtlicher erforderlicher Komponenten,Energieversorgung,Leitungen,
Anschlüsse und Steuerungsfunktionen zu liefern,zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
Die Ausführung ist auf die entsprechend Türliste beziehungsweise Einzelposition vorgesehene
Verschlusskombination nach DIN EN179oder DIN EN1125 sowie auf das angebotene
Brand-/Rauchschutztürsystem abzustimmen.Für Türen ohne Vollpanikfunktion gelten die vorbeschriebenen
Anforderungen an Schlossfunktion D und Blindzylinder.Bei Vollpaniktüren muss die elektrische Freigabe mit
der nachgewiesenen Geh- und Standflügel-Verschlusskombination verträglich sein.Die mechanische

Fluchtfunktion beider Flügel muss unabhängig von der elektrischen Freigabe und auch bei Stromausfall

erhalten bleiben. Es dürfen ausschließlich für diese Kombination geeignete und nachgewiesene
Komponenten eingesetzt werden
Vor Beginn der motorischen Öffnungsbewegung muss die erforderliche Freigabe des Gehflügels
sichergestellt sein.Erforderliche Entriegelungszeiten und gegebenenfalls Verriegelungsrückmeldungen sind
in die Antriebssteuerung einzubinden
Nach dem Schließen muss der Gehflügel seine bestimmungsgemäße gesicherte Schließstellung erreichen.
Notausgangsfunktion, Selbstschließung und Brand-/Rauchschutzeigenschaften dürfen durch die elektrische
Freigabe nicht beeinträchtigt werden.
Die gewählte Schloss-/Freigabekombination ist einschließlich ihres Verhaltens bei Stromausfall und
Alarmauslösung in der Werk-und Montageplanung darzustellen.
Die gegenüber der Beschlagsgrundausstattung erforderlichen zusätzlichen beziehungsweise abweichenden
Komponenten sind Bestandteil der Antriebsposition.

Beschlagsausstattung und der Antriebsposition ist auszuschließen.

Sicherheitssensorik
Am angetriebenen Gehflügel beidseitig angeordnete Sicherheitssensorleisten zur Überwachung de
Schwenkbereichs in Öffnungs-und Schließrichtung
Sensorik entsprechend DIN EN 16005,geeignet für die vorhandenen Bodenoberflächen und die
Einbausituation. Erforderliche Wandausblendung und Abstimmung mit Anlenkelementen,Gestänge oder
Gleitschiene sind zu berücksichtigen.
Der gesondert ausgeschriebene Klemmschutz ist bei der Planung und Montage der Antriebsanlage zu
berücksichtigen und mit deren Sicherheitseinrichtungen abzustimmen.

n

Elektrische und technische Ausführung
Versorgungsspannung 230V AC, 50Hz.Die zulässigen Spannungstoleranzen sind in den
Anschlussunterlagen anzugeben
Systemgerechte Kleinspannungsversorgung für die angeschlossenen Sensoren,Türtaster und sonstigen
Anlagenkomponenten. Die erforderliche Leistung ist anhand sämtlicher angeschlossener Verbraucher zu
bemessen.Zusätzlich erforderliche Netzteile sind Bestandteil der Leistung.
Ausführung für den Einsatz im trockenen Innenbereich,Schutzart mindestens IP20.
Die Leistungsaufnahme,
sind mit den Produkt- und Anschlussunterlagen anzugeben.

Verkabelung und Elektroanschlüsse Die Zuleitung sowie die Lieferung und Montage der Übergabedose erfolgen bauseits durch das

Elektrogewerk.
Die vollständige anlagenseitige Verkabelung sämtlicher Komponenten einschließlich der Leitungsführung bis
zur Übergabedose sowie der Aufschaltung der Anlage an der Übergabedose ist Leistung des
Auftragnehmers. Dies umfasst sämtliche erforderlichen Leitungen,Anschlüsse,Befestigungs-und
Verbindungsmittel für Antrieb,Rauchmeldezentrale,zusätzliche Rauchmelder,Handauslösetaster,
Sicherheitssensoren, Türtaster, elektrische Fallen-beziehungsweise Schlossfreigabe und sonstige

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Bedienelemente
Lage und Ausführung der Übergabedose,Anschlussanforderungen und Leitungsführung sind vom
Auftragnehmer im Rahmen der Werk-und Montageplanung mit dem Elektrogewerk abzustimmen und in
einem vollständigen Anschluss-und Kabelplan darzustellen.
kennzeichnen.

Inbetriebnahme und Dokumentation Die erforderliche Risikobeurteilung der automatisierten Türanlage ist als Grundlage der Planung und

it den ausgeschriebenen

Ausführung zu erstellen. Di
Sicherheitseinrichtungen und dem gesonderten Klemmschutz abzustimmen.

Die Inbetriebnahme erfolgt nach Herstellung der erforderlichen Stromversorgung durch entsprechend

s-

den e

qualifiziertes Fachpersonal des Auftragnehmers einschließlich Einstellung und Prüfung sämtlicher Betrieb
und Sicherheitsfunktionen.
Zu prüfen sind insbesondere die automatische und manuelle Öffnung,Servounterstützung,Push-and-Go
Funktion,Sicherheitssensorik,Schlossfreigabe und Selbstschließung sowie das Zusammenwirken mit
Rauchmeldern und Handauslösetastern. Bei zweiflügeligen Türen sind zusätzlich die Schließfolgeregelun
und das Zusammenwirken mit dem Standflügelschließer zu prüfen.Das Verhalten bei Stromausfall und
Alarmauslösung ist zu prüfen und zu dokumentieren. Bei Vollpaniktüren ist zusätzlich die Freigabe über je
einzelnen Flügel sowie bei gleichzeitiger Betätigung beider Flügel einschließlich der erforderlichen Mitnah
und anschließenden selbsttätigen Schließung und Verriegelung zu prüfen und zu dokumentieren.

Die nach dem maßgebenden Nachweis der Feststellanlage erforderliche Abnahmeprüfung ist durch

d

d

entsprechend qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen und zu dokumentieren.Vorgeschriebene
Kennzeichnungsschilder sind anzubringen
Einweisung des Betreibers sowie Übergabe der Inbetriebnahme-und Abnahmeprotokolle,Bedienungs- u
Wartungsunterlagen sowie des Prüf-und Wartungsbuchs einschließlich der vorgeschriebenen Prüf- und
Wartungsintervalle
Klemmschutz
Klemmschutz für Aluminium-Brand-und Rauchschutztüren
Systemgeeigneten mechanischen Klemmschutz zur Absicherung der zugänglichen Quetsch-und
Scherstellen an den Nebenschließkanten der in den Einzelpositionen bezeichneten Gehflügel liefern und
vollständig montieren.Dies gilt für die entsprechend bezeichneten einflügeligen T30-RS-
zweiflügeligen T30-RS-undT90-RS-Türen
Der Klemmschutz ist bei den hierfür vorgesehenen Türen mit Drehflügelantrieb sowie bei den entspreche
bezeichneten manuell betätigten,betriebsmäßig geschlossenen Türen auszuführen.Seine Ausführung ist

nicht auf barrierefreie Türen beschränkt.

r

bei

Ausführung und Schutzwirkung
Die zugänglichen Gefahrstellen zwischen Flügel und Rahmen sind auf Band-und Bandgegenseite durch
geeignete Schutzprofile oder Schutzabdeckungen abzusichern.
Das Klemmschutzsystem ist auf die Profilgeometrie,die Bandanordnung,
vorgesehenen Öffnungswinkel abzustimmen.
Bewegungsbereich des Türflügels gewährleistet sein
"Die vorgesehene Schutzlänge beträgt ca.1.950mm. Die genaue Schutzlänge sowie die Ausbildung der
oberen und unteren Abschlüsse sind entsprechend der Einbausituation und Nutzung festzulegen und in d
Werk-und Montageplanung darzustellen.
Bei angetriebenen Türen sind zusätzlich die Ergebnisse der Risikobeurteilung zu berücksichtigen.
Übergänge und Unterbrechungen,insbesondere im Bereich der Türbänder,
zugänglichen Gefahrstellen innerhalb des erforderlichen Schutzbereichs hinterlassen
Die verwendeten Bauteile müssen für die vorgesehene Beanspruchung geeignet,dauerhaft befestigt und
Bedarf austauschbar sein.
zugänglichen Quetsch-oder Scherstellen entstehen.

n.

Systemeignung und Montag
Der Klemmschutz muss für die Verwendung am angebotenen Brand-/Rauchschutztürsystem geeignet se
Montage und Befestigung dürfen die nachgewiesenen Feuer- und Rauchschutzeigenschaften des

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.

Türelements nicht beeinträchtigen.
Befestigungen,
den Vorgaben und maßgebenden Nachweisen des angebotenen Türsystems auszuführen
Die Anordnung ist mit Türbändern,Drückern,Türschließern,bei zweiflügeligen Türen der
Schließfolgeregelung,
abzustimmen.
Die ordnungsgemäße Öffnungs-, Schließ-und Verriegelungsfunktion muss erhalten bleiben.Der
Klemmschutz darf die sichere Selbstschließung, bei zweiflügeligen Türen die erforderliche Schließfolge und
die Notausgangsfunktion nicht beeinträchtigen.
Vorgeschriebene Kennzeichnungsplaketten und Typenschilder müssen dauerhaft sichtbar und lesbar bleibe
Die Anordnung der Kennzeichnungen und des Klemmschutzes ist bereits in der Werk-und Montageplanung
aufeinander abzustimmen.
Lieferung und Montage einschließlich sämtlicher erforderlicher Schutzprofile,Abdeckungen,
Befestigungsmittel,Endstücke und sonstiger systemzugehöriger Zubehörteile.
Prüfung und Dokumentation
Nach der Montage sind die Schutzwirkung und das Zusammenwirken mit dem vollständigen Türelement zu
prüfen.
Die Prüfung umfasst insbesondere den vorgesehenen Öffnungsbereich, die Übergänge an den Türbändern,
die sichere Befestigung sowie die ungehinderte Selbstschließung und Verriegelung.Bei angetriebenen Türe
ist zusätzlich das Zusammenwirken mit Antrieb und Sicherheitssensorik zu prüfen.
Erforderliche Einstellungen und Nacharbeiten sind Bestandteil der Leistung.
Produkt-und Montageunterlagen sowie Pflege-, Wartungs-und Austauschhinweise sind mit den
Revisionsunterlagen zu übergeben
Lieferung und Montage des Klemmschutzes werden über die hierfür vorgesehenen gesonderten LV-
Positionen vergütet.
Verglasungen Allgemeine Anforderungen
GT1- Brandschutz-Sicherheitsverglasung für T30-RS-Türelemente einschließlich fester Seitenelemente un
Oberlichtfelde

r

d

Klare Brandschutz-Sicherheitsverglasung für die Innenanwendung,
und zweiflügeligen Aluminium-Brand-/Rauchschutztüren T30
vorgesehenen fest verglasten Seitenelemente und Oberlichtfelder.
Die Verglasung muss innerhalb der angebotenen Gesamtkonstruktion die geforderte Feuerwiderstandsdaue
von mindestens30Minuten einschließlich Raumabschluss und Wärmedämmung gewährleisten.Maßgeben
sind die für die jeweilige Tür- beziehungsweise Festverglasungskonstruktion geltenden Verwendbarkeits- un
Anwendbarkeitsnachweise.
Sicherheitsglaseigenschaften für Stoßbeanspruchung von beiden Seiten.Die Eignung ist nach DIN EN
12600 nachzuweisen.Dies gilt auch für beidseitig zugängliche Verglasungen in festen Seitenelementen. Bei

Oberlichtfeldern sind zusätzlich die aus der Einbausituation resultierenden Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.

Widerstand gegen manuellen Angriff nach DIN EN356:mindestens Klasse P1A.
Durchsicht:klar durchsichtig
Es dürfen ausschließlich für die jeweilige Anwendung nachgewiesene Brandschutzgläser eingesetzt werden
Der Nachweis muss das vorgesehene Glasprodukt,die Scheibenabmessungen,die Einbaulage sowie
Lagerung, Befestigung und Abdichtung im angebotenen System erfassen
Die Verglasungen der festen Seitenelemente und Oberlichtfelder sind einschließlich Rahmen,Pfosten,
Riegeln,Glashalteleisten, Dichtungen und Anschlüssen systemgerecht auszuführen.Sie müssen entweder
vom Nachweis desT30-RS-Türelements erfasst sein oder als gesonderte Brandschutzverglasung mit
mindestens30Minuten Feuerwiderstand einschließlich Raumabschluss und Wärmedämmung
nachgewiesen werden.
dem Türelement durch die maßgebenden Nachweise abgedeckt sein.

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LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren
Türflügelverglasung genügt für die festen Felder nicht.
Die geforderten Feuer- undRauchschutzeigenschaften des vollständigen Türelements einschließlich der
festen Seitenelemente, Oberlichtfelder und ihrer Anschlüsse müssen gewährleistet bleiben.Eine
gegebenenfalls erforderliche Absturzsicherung der festen Verglasungen ist gesondert nachzuweisen.
Lieferung und Einbau einschließlich sämtlicher erforderlicher systemzugehöriger Verglasungs-und
Dichtungsmaterialien
GT2-Brandschutz-Sicherheitsverglasung für T90-RS-Türelemente einschließlich fester Seitenelemente und
Oberlichtfelder
Klare Brandschutz-Sicherheitsverglasung für die Innenanwendung,geeignet für die vorbeschriebenen
zweiflügeligen Aluminium-Brand-/Rauchschutztüren T90-RS einschließlich der in den Einzelpositionen
vorgesehenen fest verglasten Seitenelemente und Oberlichtfelder.
Die Verglasung muss innerhalb der angebotenen Gesamtkonstruktion die geforderte Feuerwiderstandsdauer
von mindestens90 Minuten einschließlich Raumabschluss und Wärmedämmung gewährleisten.Maßgebend
sind die für die jeweilige Tür- beziehungsweise Festverglasungskonstruktion geltenden Verwendbarkeits-und
Anwendbarkeitsnachweise
Sicherheitsglaseigenschaften für Stoßbeanspruchung von beiden Seiten.Die Eignung ist nach DIN EN
12600nachzuweisen. Dies gilt auch für beidseitig zugängliche Verglasungen in festen Seitenelementen.Bei

Oberlichtfeldern sind zusätzlich die aus der Einbausituation resultierenden Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.

Durchsicht: klar durchsichti
Es dürfen ausschließlich für die jeweilige T90-RS-Anwendung nachgewiesene Brandschutzgläser eingesetzt
werden.Der Nachweis muss das vorgesehene Glasprodukt,die Scheibenabmessungen,die Einbaulage
sowie Lagerung,Befestigung und Abdichtung im angebotenen System erfassen.Eine Sicherheitsverglasung
ohne nachgewiesene Eignung für die geforderte Feuerwiderstandsdauer ist nicht zulässig.
Die Verglasungen der festen Seitenelemente und Oberlichtfelder sind einschließlich Rahmen,Pfosten,
Riegeln,Glashalteleisten,Dichtungen und Anschlüssen systemgerecht auszuführen.
vom Nachweis des T90-RS-Türelements erfasst sein oder als gesonderte Brandschutzverglasung mit
mindestens90Minuten Feuerwiderstand einschließlich Raumabschluss und Wärmedämmung
nachgewiesen werden. Beigesondert nachgewiesenen Festverglasungen muss auch die Verbindung mit
dem Türelement durch die maßgebenden Nachweise abgedeckt sein.
Türflügelverglasung genügt für die festen Felder nicht.
Die geforderten Feuer- undRauchschutzeigenschaften des vollständigen Türelements einschließlich der
festen Seitenelemente, Oberlichtfelder und ihrer Anschlüsse müssen gewährleistet bleiben.Eine
gegebenenfalls erforderliche Absturzsicherung der festen Verglasungen ist gesondert nachzuweisen.
Die tatsächlichen Glasgewichte sind bei der Bemessung der tragenden Profile und Befestigungen sowie bei
den Türflügeln zusätzlich bei der Auswahl der Türbänder,Türschließer und gegebenenfalls
Drehflügelantriebe zu berücksichtigen.
Lieferung und Einbau einschließlich sämtlicher erforderlicher systemzugehöriger Verglasungs-und
Dichtungsmaterialien
Befestigung und Baukörperanschlüsse
Die Türelemente sind dauerhaft,standsicher und spannungsfrei mit dem Baukörper zu verbinden.Die
Befestigung und die Ausbildung der Anschlussfugen müssen den für das angebotene Türsystem
maßgebenden Verwendbarkeits-
entsprechen
Anschlussbauteile und Sturzbereich
Die seitlichen Anschlüsse der Türelemente erfolgen entsprechend der jeweiligen Bestandssituation an
Mauerwerk beziehungsweise Stahlbeton.
Im Sturzbereich erfolgt der Anschluss an eine Leichtbaukonstruktion mit Stahlprofilen.Die Herstellung dieser

Konstruktion einschließlich Stahlprofilen und brandschutztechnischer Bekleidung erfolgt bauseits durch das Trockenbaugewerk.

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Projekt:78458_B9_0010Brandschutz,5.Bauabschnitt
LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren
Der Anschluss und die Befestigung der Türelemente an dieser Konstruktion sind Leistung des
Auftragnehmers. Die erforderlichen Befestigungspunkte und Anschlussdetails sind im Rahmen der Werk-
und Montageplanung mit dem Trockenbaugewerk abzustimmen
Durch die Ausbildung des Sturzbereiches als Leichtbaukonstruktion mit Stahlprofilen besteht gemäß dem de
Planung zugrunde gelegten"Leitfaden Baukörperanschlüsse für Brandschutztüren in der
Innenwandanwendung"eine nicht wesentliche Abweichung gegenüber der nachgewiesenen
Anschlussausbildung
Die nicht wesentliche Abweichung ist bei der Werk-und Montageplanung zu berücksichtigen.Die
vorgesehene Anschlussausbildung ist auf das angebotene Türsystem abzustimmen und entsprechend zu
dokumentieren.
Die erforderlichen Unterlagen zur Dokumentation der nicht wesentlichen Abweichung sind mit den
Revisionsunterlagen vorzulegen.
Prüfung der Anschlussbauteile
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Aufmaßes und der Werk-und Montageplanung die vorhandenen
Anschlussbauteile hinsichtlich Baustoff,Abmessungen,Befestigungsgrund und Eignung für das angebotene
Türsystem zu prüfen.
Die für den jeweiligen Abschluss erforderlichen Eigenschaften der angrenzenden Bauteile müssen vorliegen.
Abweichungen zwischen Bestand,
Fertigung und Montage mitzuteilen
Befestigung
Art, Anzahl,Anordnung und Abstände der Befestigungsmittel sind entsprechend dem angebotenen
Türsystem,den vorhandenen Untergründen, den Elementabmessungen und den auftretenden
Beanspruchungen festzulegen
Eigengewicht und Kräfte aus der Türbetätigung einschließlich der Beanspruchungen durch Türschließer und
gegebenenfalls Drehantriebe sind sicher in die tragenden Anschlussbauteile einzuleiten.
Erforderliche systemzugehörige Anschlussprofile,Befestigungsmittel,Distanzstücke und Verstärkungen der
Türkonstruktion sind Bestandteil der Leistung.
Anschlussfugen und Abdichtungen
Die Anschlussfugen zwischen Türrahmen und Baukörper sind umlaufend entsprechend dem jeweiligen
Systemnachweis auszuführen. Zulässige Fugenabmessungen,Hinterfüllungen,Füllstoffe und Abdichtungen
sind einzuhalten
Bei T30-RS-Türen müssen die Anschlüsse die geforderten Feuer-und Rauchschutzeigenschaften
gewährleisten. Bei RS-Türen müssen sie die geforderte Rauchdichtheit gewährleisten.
Soweit nach dem Systemnachweis dauerelastische Anschlussversiegelungen vorgesehen sind,sind diese
mit geeigneten,auf Untergrund und Fugenbewegung abgestimmten Dichtstoffen einschließlich erforderlicher
Vorbehandlung und Hinterfüllung herzustellen
Der untere Rahmenanschluss und der Anschluss an den fertigen Fußboden sind mit der vorgesehenen
Bodendichtung abzustimmen.Die erforderliche Dichtfunktion muss auch im Bereich der seitlichen
Rahmenanschlüsse und des Mittelanschlags sichergestellt sein
14Objektbezogene Angabe
Anlagen zum Leistungsverzeichnis:
-Allgemeine Baubeschreibun
-Positionsbeschreibung
-Bauelemente-Übersicht (z.B.Fenster,Türen,Fassaden usw.)
-Grundrisse,
-Konstruktions-und Bauanschlussdetails

Notwendige Angaben des Bieters

Ohne diese Angaben kann das Angebot keine Berücksichtigung finden:

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rojekt:78458_B9_0010Brandschutz,5.Bauabschnitt
V: 26A30503Aluminium Brandschutztüren

1.) Angebotenes Profilsystem:

........................................

2.) Bauelemente/Serien:

Türensystem: ..........................................

3.) Systembautiefen:

üren:
autiefe Blendrahmen /Bautiefe Flügel

....................... mm / ....................... mm

4.) Systemprüfung des angebotenen Systems:

N

ie in der Systembeschreibung festgelegten Prüfwerte werden erfüllt (EN12207,EN12208,EN12152,
2154,EN12207, EN 12208, EN13050, EN13116,EN14019bzw.CEN,ASTM und AAMA)

ja/nein

5.) Zertifizierung:

er Systemhersteller und die für ihn arbeitenden Profilpresswerke bzw.Verbundhersteller sind nach derISO
ormenreihe9000ff.zertifiziert.

ja/nein

6.) Konstruktionsdichtungen:

emäß der Anforderungen in der Bauprodukt-Richtlinie,Anhang I unter"Wesentliche Anforderungen",Punkt
, "Hygiene,Gesundheit und Umweltschutz",werden die Verglasungs-,Mittel-,und Anschlagdichtungen etc.
leitpolymer beschichtet ausgeführt.

ja/nein

7.) System-Werksgarantie:

(

rofilverbund-Herstellung geschieht ausschließlich werkseitig durch Betriebe mit Zertifizierung nach ISO
000ff
rofilverbund hat Qualitätssicherung und Werksgarantie auch für nachträgliche Oberflächenbehandlung
Anodisieren,Nass-und Pulverbeschichtung)

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Projekt:78458_B9_0010Brandschutz,5.Bauabschnitt
LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren

ja/nein

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Projekt:78458_B9_0010Brandschutz,5.Bauabschnitt
LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren
OZLeistungsbeschreibungMengeEinheitEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
  1. Aluminium Brandschutztüren

01.01. Treppenhaus 2

01.01.0001.Türelement T -90RS Tür43
Haupteingang22/E12

1,000 St ......................... .........................

01.01.0002.Türelement T -30RS Tür44
Haupteingang22/E12

1,000 St ......................... .........................

01.01.0003.Türelement T -30RS Tür10
Treppenaus22/B13

1,000 St ......................... .........................

01.01.0004.Türelement T- 90RS Tür6
Treppenaus22/B13

1,000 St ......................... .........................

01.01.0005.Türelement T -30RS Tür45
Treppenaus Halle22/E03

1,000 St ......................... .........................

Summe 01.01. Treppenhaus 2 .........................

01.02. Treppenhaus 5

01.02.0001.Türelement T -30RS Tür51
Treppenaus521/18

1,000 St ......................... .........................

01.02.0002.Türelement T -30RS Tür77+109
Treppenaus521/118und21/218
2,000St..................................................
01.02.0003.Türelement T -30RS Tür126
Treppenaus521/318

1,000 St ......................... .........................

Summe 01.02. Treppenhaus 5 .........................

01.03. Allgemeine Arbeiten

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Projekt:78458_B9_0010Brandschutz,5.Bauabschnitt
LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren
OZLeistungsbeschreibungMengeEinheitEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
01.03.0001.Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
40,000h..................................................
01.03.0002.
1,000psch.........................
01.03.0003.Verleistung
130,000m..................................................
01.03.0004.Klemmschutz/Fingerschutz
6,000St..................................................
01.03.0005.Drehtürantrieb
5,000St..................................................
01.03.0006.Demontage Türelemente
80,000m²..................................................

Summe 01.03. Allgemeine Arbeiten .........................

Summe 01. Aluminium Brandschutztüren .........................

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LV:26A30503Aluminium Brandschutztüren

Zusammenstellung

LV26A30503EUR
01.Aluminium BrandschutztürenEUR
01.01.Treppenhaus2.........................
01.02.Treppenhaus5.........................
01.03.Allgemeine Arbeiten.........................

Gesamt Aluminium Brandschutztüren .........................

Gesamt 26A30503 Aluminium Brandschutztüren .........................

LV26A30503EUR
01.Aluminium Brandschutztüren.........................

Gesamt 26A30503 Aluminium Brandschutztüren .........................

Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.........................EUR
in Höhe von19,00%.........................EUR

......................... EUR

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