Bewerbungsbedingungen
Die Vergabeunterlagen setzen sich wie folgt zusammen:
- Schreiben zur Abgabe eines Angebotes
- Formular Angebotsaufforderung
- Bewerbungsbedingungen
- Technisches Leistungsverzeichnis, inklusive Anlagen
- Formular Angebot
- Formular Eignungsnachweis
- Formular Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung
- Formular Nachtragsunternehmer
- Formulare laut Bekanntmachung.
Die Gemeinde Graal-Müritz betreibt mit dem ASB Landkreis Rostock einen Hort in einer Containeranlage auf dem Gelände der Schule, Schulcampusgelände. Auf Grund des fortgeschrittenen technischen Zustandes der Container ist es notwendig, diese abzulösen und einen Neubau Hortgebäude zu errichten.
Die Finanzierung erfolgt zu 85% aus dem Förderprogramm „Ganztagsbetreuung“.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf Deutsch zugestellt. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzugeben. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigt werden.
Die geltende Lärmschutzverordnung der Gemeinde Graal-Müritz ist zu beachten. Ausnahmen sind möglich. Diese hat der zukünftige Auftragnehmer direkt mit dem Angebot anzuzeigen, damit der Bauherr diese beantragen kann. Der zukünftige Auftraggeber steht einer Ausnahmegenehmigung positiv gegenüber. Insofern sieht die ausschreibende Stelle keine zusätzlichen Mehrkosten, die einzukalkulieren sind.
Sollte der Wertungspreis über das geplante Budget laut Förderbescheid liegen, behält sich due ausschreibende Stelle die Nichtvergabe vor. Bevor sie so verfahren wird, wird eine Abklärung mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Sollte einer Budgeterhöhung zugestimmt werden, kann eine Auftragsvergabe erfolgen.
Der Vordruck Preiskalkulation ist mit dem Angebot noch nicht einzureichen. Es werden die beiden Erstplatzierten nach Öffnung der Angebote gesondert dazu aufgefordert.
Angebote werden ausgeschlossen, wenn der Bieter eigenständig Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat dieser die ausschreibende Stelle unverzüglich darüber zu informieren und um Aufklärung zu bitten.
Da die ausschreibende Stelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskunft über die Unterlagen spätestens 5 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis zum 23.10.2026 angefordert werden. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet. Die gesamte Kommunikation erfolgt über das betreffende Vergabeportal.
Die Fragen sollten so formuliert sein, dass ein Versand an die anderen Verfahrensteilnehmer*innen ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung einer Frage genehmigt der Bieter eine entsprechende Bekanntgabe.
Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten/Informationen bestehen, hat der Bieter diese bitte in der Frage ausdrücklich mitzuteilen. Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Erstellung des Angebotes sowie für die Prüfung und Wertung des eingegangenen Angebotes.
Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Angebote sind ausschließlich über das entsprechende Vergabeportal zu übermitteln.
Der Bieter trägt die Verantwortung für eine fristgerechte Übermittlung.
Nebenangebote
Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot abweichen, aber geeignet sind, damit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Nebenangebote sind in diesem Verfahren zugelassen.
Die Gleichwertigkeit muss, soweit das Nebenangebot von geforderten technischen Spezifikationen abweicht, in Hinblick auf das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit bestehen. Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit sind Qualität und Quantität (z.B. in technischer, wirtschaftlicher, terminlicher, gegebenenfalls gestalterischer usw. Hinsicht).
Zur Beurteilung der qualitativen Gleichwertigkeit durch den AG muss der Bieter Unterlagen mit dem Angebot zur Beurteilung einreichen, ob mit dem Nebenangebot der Zweck, den der AG mittels der nachgefragten Leistung erreichen will, erreicht werden kann. Dieser Zweck muss ggf. durch Auslegung der Leistungsbeschreibung bestimmt werden.
Es ist nicht nur die Qualität im Rahmen des Herstellungsprozesses zu bewerten, sondern auch, inwieweit die Leistung aus dem Nebenangebot während der kalkulierten Lebens- und Nutzungsdauer des Bauwerks unterschiedliche Auswirkungen hat (z.B. störungsanfälliger, größerer Wartungsaufwand, höherer Verschleiß, frühere Renovierungsbedürftigkeit).
Angebote, die nicht innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Für die Angebotserstellung entsteht kein Anspruch auf Vergütung.
Als Vertragsgrundlagen gelten die jeweils gültigen Regelungen, wie z. B. GWB und VgV, VOB/A., etc.
Wertungspreis/Skonto/Preisprüfung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der vergebenen Zuschlagskriterien und deren Bewertung ermittelt.
Es findet die jeweils geltende Verordnung über Preise Anwendung. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Preisprüfung durchzuführen.
Zuschlagskriterien
| Zuschlagskriterium | Max. Punktezahl |
| Preis | 70 |
| Ausführungszeit | 30 |
| Max. Gesamtpunktzahl | 100 |
Bewertungsmatrix
Die Bewertungsmatrix gibt dem Bieter in Tabellenform die einzelnen Wertungskriterien wieder. Sie zeigt auf, welche prozentuale Gewichtung das jeweilige Zuschlagskriterium hat.
Wertungspreis:
Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebotspreise werden wie folgt bewertet:
Niedrigster Angebotspreis (Gesamtjahressumme aller Objekte) x höchste Punktzahl
Angebotspreis Bieter
Ausführungszeit:
Bewertet wird die durch den Bieter angegebene Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistung. Die im Leistungsverzeichnung genannte Ausführungszeit stellt eine Anforderung seitens der ausschreibenden Stelle dar. Der Bieter ist verpflichtet, seine Ausführungszeit im Angebot anzugeben, wenn er die Vorgabe der ausschreibenden nicht erfüllen oder unterbieten kann. Bei Nichterfüllung sind die Gründe dafür konkret anzugeben. Diese Anforderung stellt eine Mindestanforderung dar.
Die Ausführungszeit ist ersichtlich aus der Anlage „Bauablaufplan“.
Die geringste Ausführungszeit erhält 30 Punkte. Bei Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist erhält der Bieter 20 Punkte. Bei Nichteinhaltung der Ausführungsfrist erhält der Bieter 10 Punkte.
= Punkte erhält der Bieter, der die Ausführungsfrist um mehr als 6 Wochen überschreitet.
Erzielen mehrere Angebote in der Angebotsbewertung dieselbe Punktzahl, weil sie gleichwertig sind, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Angebotsfrist
Das Angebot muss vor Ablauf der jeweiligen Frist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes.
Für diese Vergabe gilt als Angebotsfrist: 30.10.2026/ 11.00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
Als Bindefrist wird festgesetzt: 30.11.2026
Zuschlagsfrist
Als Zuschlagsfrist gilt der Zeitraum, in welchem die ausschreibende Stelle den Zuschlag erteilen wird.
Als Zuschlagsfrist wird festgesetzt: 20.11.2026
Angebotsunterlagen/Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt für alle Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietern zu führen.
Der Bieter hat einen Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung, insbesondere auch zu Umweltschäden mit dem Angebot vorzulegen.
Vertragsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B) in der aktuellen Fassung, die besonderen Bedingungen gemäß Leistungsverzeichnis.
Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
Seit dem 1. April 2023 müssen Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Standard XRechnung zugestellt werden. (Mindestanforderung)
Diese Anforderung gilt auch für dieses Vergabeverfahren.
Die Rechnungslegung muss ausschließlich als elektronische Rechnung gem. E-Rechnungsverordnung M-V (XRechnung) erfolgen.
Die Rechnungen sind über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform https://xrechnung-bdr.de (kurz: OZG-RE) an folgende Leitweg-ID zu übermitteln:
13072036-K000-84.
Die Rechnungen sind sowohl dem betreuenden Planungsbüro, dem Projektsteuerer und der ausschreibenden Stelle zeitgleich zu übersenden. Mit dieser Verfahrensweise soll erreicht werden, dass Zeitverluste vermieden werden können und die Zahlungen fristgerecht, mit Skonto, erfolgen können.
| Der Workflow für den Rechnungsvorgang besteht wie folgt: * Rechnungen werden in grün geprüft; * Rechnungsprüfung erfolgt durch das jeweils zuständige Planungsbüro; * Vorabzug der Rechnung von der bauausführenden Firma an das jeweilige Planungsbüro; * Geprüftes Exemplar vom Planungsbüro an den Projektsteuerer, PMR GmbH; * Rückmeldung von PMR an das Planungsbüro und an die Gemeinde, vergabe@gemeinde-graalmueritz.de * Planungsbüro gibt geprüfte, möglicherweise korrigierte Rechnung an die bauausführende Firma zurück * Bauausführende Firma stellt die Rechnung mit geprüftem Exemplar (Grünschrift) als X-rechnung über die Leitweg ID 13072036-K000-84 und sendet diese zusätzlich auch im PDF-Format an rechnung@gemeinde-graalmueritz.de. 1. Ab hier laufen die Zahlungsziele. |
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock. Es gilt deutsches Recht.
Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sollten Subunternehmer eingesetzt werden, müssen diese die fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen nachweisen. Die Erklärung nach § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG ist vom Subunternehmer auszufüllen und dem Angebot beizufügen (Anlage Eigenerklärung).
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters
Es gelten die beigefügten Vordrucke, die vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot abzugeben sind.
Der Bieter kann die Nachweise der Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen über den Nachweis einer Präqualifikation belegen. Das Zertifikat der Präqualifikationsdatenbank ist dem Angebot beizufügen. Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot beizufügen.
Entschädigung
Eine Entschädigung für die Vergabeunterlagen bzw. für die Erstellung des Angebotes wird nicht gezahlt.
Mitteilungen und Bekanntmachungen
Die ausschreibende Stelle informiert die betreffenden Bieter über die Ablehnung ihres Angebotes.
Des Weiteren erfolgt eine Veröffentlichung auf der Webseite der Gemeinde Graal Müritz.
Sofern die geschäftlichen Interessen des Bieters einer solchen Bekanntgabe entgegenstehen, hat der Bieter dies der ausschreibenden Stelle mitzuteilen. Die ausschreibende Stelle entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bieterangaben sind Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und BDSG finden Anwendung.
Soweit nichts anderes angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Leistungsbeschreibung
Die konkrete Leistungsbeschreibung wird als Anlage diesen Unterlagen beigefügt.
Mit der Zustellung des Angebotes an die ausschreibende Stelle erklärt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen akzeptiert und deren Inhalt bei Zuschlagserteilung einhalten wird.
Daher wird an dieser Stelle auf eine Unterzeichnung verzichtet.