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WSA Nord-Ostsee-Kanal, Bauhof Rendsburg 07.10.2026
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für: Radar-/ECDIS Anlage für SM Wulf Isebrand
Vorbemerkung:
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
- Vertragsbestandteile (zu § 1)
(1) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
-
Auftragsschreiben
-
Schriftliche Erklärungen des Bieters zum Angebot, die im Auftragsschreiben
als Vertragsbestandteile genannt sind
-
Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis
-
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
-
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL)
-
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
-
Zusätzliche Leistungen (zu § 1)
(2) Nicht vereinbarte Leistungen, die der Auftraggeber zur Vervollständigung der
Leistung fordert, hat der Auftragnehmer mit zu übernehmen.
- Technische Lieferbedingungen und sonstige technische Vorschriften (zu § 1)
(3) Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-
Abkommens ist, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen,
werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und
Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte
Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit -
gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
(4) Bei der Anlieferung von Holzprodukten auf der Baustelle oder an der
Lieferadresse sind die im Angebot angegebenen Zertifikate oder die
gleichwertigen Nachweise vorzulegen.
- Vergütung (zu § 1)
(5) Die Angebotspreise sind Festpreise.
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WSA Nord-Ostsee-Kanal, Bauhof Rendsburg 07.10.2026 5. Vertragsstrafe (zu § 11)
(10) Eine Vertragsstrafe wird nicht erhoben.
- Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)
(12) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate.
- Zahlung (zu § 17)
(13) Die gesamte Leistung wird mit einer Rechnung und einer Zahlung am Ende nach
Abnahme mit 30 Tagen Zahlungsfrist geleistet. Bei Skontofrist entsprechend der
Skontofrist wie im Auftragsschreiben angegeben.
- Sicherheitsleistungen (zu § 18)
(15) Eine Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung und für die Gewährleistung wird
nicht gefordert.
- Gerichtsstand (zu § 19)
(16) Gerichtsstand ist Bonn.
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