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05 BVB.pdf

Lieferung und Einbau einer Radar- und ECDIS-Anlage für ein Seezeichenmotorschiff

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 19:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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WSA Nord-Ostsee-Kanal, Bauhof Rendsburg 07.10.2026

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für: Radar-/ECDIS Anlage für SM Wulf Isebrand

Vorbemerkung:

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

  1. Vertragsbestandteile (zu § 1)

(1) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:

  1. Auftragsschreiben

  2. Schriftliche Erklärungen des Bieters zum Angebot, die im Auftragsschreiben

als Vertragsbestandteile genannt sind

  1. Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

  2. Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

  3. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL)

  4. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  5. Zusätzliche Leistungen (zu § 1)

(2) Nicht vereinbarte Leistungen, die der Auftraggeber zur Vervollständigung der

Leistung fordert, hat der Auftragnehmer mit zu übernehmen.

  1. Technische Lieferbedingungen und sonstige technische Vorschriften (zu § 1)

(3) Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-

Abkommens ist, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen,

werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und

Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte

Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit -

gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

(4) Bei der Anlieferung von Holzprodukten auf der Baustelle oder an der

Lieferadresse sind die im Angebot angegebenen Zertifikate oder die

gleichwertigen Nachweise vorzulegen.

  1. Vergütung (zu § 1)

(5) Die Angebotspreise sind Festpreise.

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WSA Nord-Ostsee-Kanal, Bauhof Rendsburg 07.10.2026 5. Vertragsstrafe (zu § 11)

(10) Eine Vertragsstrafe wird nicht erhoben.

  1. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)

(12) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate.

  1. Zahlung (zu § 17)

(13) Die gesamte Leistung wird mit einer Rechnung und einer Zahlung am Ende nach

Abnahme mit 30 Tagen Zahlungsfrist geleistet. Bei Skontofrist entsprechend der

Skontofrist wie im Auftragsschreiben angegeben.

  1. Sicherheitsleistungen (zu § 18)

(15) Eine Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung und für die Gewährleistung wird

nicht gefordert.

  1. Gerichtsstand (zu § 19)

(16) Gerichtsstand ist Bonn.

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